TRACOE medical GmbH
Vorrichtung zum Einsetzen in die Luftröhre oder zwischen Luftröhre und Speiseröhre
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einsetzen in die Luftröhre oder zwischen Luftröhre und Speiseröhre, mit einem hohlen Schaft (1 ), wobei der Schaft (1 ) eine erste Öffnung (16) für den Eintritt von Atemluft und eine zweite Öffnung (3) für den Austritt von Atemluft aufweist.
Tracheostomiekanülen werden verwendet, um Patienten mit einem Luftröhrenschnitt auch nach der Operation optimal mit Sauerstoff versorgen zu können bzw. ihnen eine selbständige Atmung zu er- möglichen. Dabei wird eine gekrümmte Kanüle durch den Luftröhrenschnitt in den Bereich der Luftröhre eingeführt. So ist die Luftröhre direkt mit der Außenwelt verbunden und der Patient kann über die Kanüle atmen. Um zu verhindern, daß beim Einatmen Flüssigkeit, wie z.B. Speichel, oder Speisereste über die Luftröhre in den Bereich der Lungen geraten, weisen die meisten aus dem Stand der Technik bekannten Tracheostomiekanülen eine mit einem Fluid (zumeist Luft) befüllbare ring- förmige Manschette auf, die den Raum zwischen dem Schaft der Tracheostomiekanüle und dem den Schaft umgebenden Luftröhrenquerschnitt ausfüllt. Ist die Manschette mit dem Fluid befüllt, so liegt sie an der Innenwand der Luftröhre an und dichtet die Luftröhre ab. Die Atmung kann dann ausschließlich über die Kanüle stattfinden.
Da aufgrund der dichtenden Manschette kein Luftstrom in Richtung des Rachenraumes des Patienten möglich ist, hat dieser auch keine Möglichkeit sich stimmlich zu artikulieren, da keine Luft durch die Stimmbänder geführt wird.
Aus dem Stand der Technik sind nun Tracheostomiekanülen bekannt, bei denen die Kanüle inner- halb der Luftröhre oberhalb der ringförmigen Manschette eine Luftaustrittsöffnung aufweist, so daß zumindest ein Teil der vom Patienten ausgeatmeten Luft in Richtung der Stimmbänder und des Rachenraumes entweichen kann. Somit wird es den Patienten zumindest eingeschränkt ermöglicht zu sprechen. Um zu verhindern, daß über die dritte Luftaustrittsöffnung beim Fehlschlucken Flüssigkeit oder Speisereste in die Kanüle geraten, sind aus dem Stand der Technik Ventile bekannt, welche die Luftaustrittsöffnung beim Einatmen verschließen, so daß der Patient nur über die Kanüle atmet. Aus der DE 198 03 572 ist eine solche Tracheostomiekanüle bekannt, bei der die dritte Lufteintrittsöffnung durch eine luftdurchlässige Membran, z.B. aus Polytetrafluorethylen (PTFE), verschlossen ist. Eine solche Membran ist luftdurchlässig, verhindert jedoch das Eindringen von Flüssigkeiten oder Feststoffen in die Kanüle. Die US-Patentschrift US 5,957,978 offenbart weitere Ventilverschlüs- se für die Luftaustrittsöffnung, die allesamt Variationen eines Klappenventils darstellen.
Das aus der DE 198 03 572 bekannte Membranventil ermöglicht nur einen geringen Luftstrom durch die Luftröhre und somit nur ein sehr leises Sprechen des Patienten. Die in der US 5,957,978 dargestellten Klappenventile erweisen sich als nachteilig, da ihre Funktion schnell durch Verschmutzun- gen (Schleim) beeinträchtigt wird. Darüber hinaus benötigen die Klappenventile zum Öffnen einen vergleichsweise hohen Überdruck in der Tracheostomiekanüle, so daß Sprachäußerungen des Patienten erst bei einem vergleichsweise hohem Druck während der Ausatmung möglich sind.
Da die Patienten nicht Abhusten können, muß vom medizinischen Personal in regelmäßigen Ab- ständen eine Absaugung des Luftröhrenbereiches vorgenommen werden. Dabei muß das Ventil an der Luftaustrittsöffnung in jedem Fall geschlossen bleiben, um eine komplikationsfreie Atmung des Patienten weiterhin zu gewährleisten. Die aus dem Stand der Technik bekannten Klappenventile öffnen sich jedoch beim Absaugen der Luftröhre.
Alternativ zu den zuvor beschriebenen Tracheostomiekanülen kann nach einer Entfernung des Kehlkopfes die Luftröhre operativ von der Speiseröhre abgetrennt werden. Die Luftröhre endet dann in dem Luftröhrenschnitt. Da Luft- und Speiseröhre getrennt sind, können beim Einatmen durch den Luftröhrenschnitt keine Flüssigkeiten oder Speisereste in die Luftröhre gelangen. Auf der anderen Seite ist ein Sprechen für den Patienten aber unmöglich, da keine Atemluft in den Rachenraum ge- langen kann.
Um dem Patienten dennoch das Sprechen zu ermöglichen, sind aus dem Stand der Technik sogenannte Stimmprothesen bekannt. Diese weisen einen hohlen Schaft auf, welcher zwischen Luft- und Speiseröhre eingesetzt wird und so einen Durchgang zwischen den beiden Röhren herstellt. Um wie zuvor bei den Tracheostomiekanülen zu verhindern, daß Flüssigkeiten und Speisereste aus der Speiseröhre in die Luftröhre geraten, sind die Stimmprothesen an Ihrem sich in die Speiseröhre erstreckenden Ende mit einem Klappen oder Kugelventil versehen. Diese Ventile sind jedoch mitunter undicht, so daß Speisereste aus der Speiseröhre in die Luftröhre übertreten, was zu erheblichen Beschwerden führt und Komplikationen verursachen kann.
Die aus dem Stand der Technik bekannten Luftauslaßventile, zumeist federnd gegen die Ventilsitze vorgespannte Klappen oder Kugelventile, sowohl der Tracheostomiekanülen als auch der Stimmprothesen sind vergleichsweise schwergängig. Dies bedeutet, daß die Patienten einen hohen Überdruck im Atemwegstrakt aufbauen müssen, damit sich das Ventil zum Rachenraum hin öffnet, so daß mit Hilfe der in den Rachenraum strömenden Luft Laute erzeugt werden können. Für bettlägerige Patienten stellt daher das Sprechen mit Hilfe einer Tracheostomiekanüle bzw. einer Stimmprothese häufig eine große Anstrengung dar.
Gegenüber dem bekannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Tracheostomiekanüle bzw. eine Stimmprothese bereitzustellen, welche die genannten Nachteile vermeiden.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Vorrichtung zum Einsetzen in die Luftröhre oder zwischen Luftröhre und Speiseröhre nach einem Luftröhrenschnitt bzw. nach Kehlkopf- entfernuπg bereitgestellt wird, mit einem hohlen Schaft, wobei der Schaft eine erste Öffnung für den Eintritt von Atemluft und eine zweite Öffnung für den Austritt von Atemluft aufweist, wobei sich in Austrittsrichtung an die zweite Öffnung eine vorzugsweise schlauchformige dünnwandige Membran anschließt, die bei Ausbleiben oder bei Umkehr eines Luftstromes aus der Luftaustrittsöffnung in sich zusammenfällt und dabei die Austrittsöffnung verschließt.
Bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die sich an die zweite Öffnung anschließende Membran schlauchförmig ist. In alternativen Ausführungsformen ist der Querschnitt durch die Membran in ihrem geöffneten Zustand in einer Ebene parallel zur Öffnung teilkreisförmig oder er hat den Verlauf einer Geraden.
Dabei wird der Luftstrom durch die Luftaustrittsöffnung von der Druckdifferenz zwischen dem Druck im Inneren des Schafts und dem Druck in der Umgebung des Schafts außerhalb der Luftaustrittsöff- nung hervorgerufen. Atmet der Patient aus, so entsteht in dem Schaft ein höherer Druck als außerhalb, so daß das Ventil geöffnet wird und die Luft ausströmen kann. Endet die Ausatmung, so kommt es zu einem Druckgleichgewicht und die Membran kollabiert aufgrund der Schwerkraft. Während des Einatmens herrscht innerhalb des Schafts ein geringerer Druck als außerhalb, so daß die Membran gegen die Luftaustrittsöffnung gedrückt wird.
Bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform der Erfindung, bei der die Vorrichtung eine Tracheostomiekanüle zum Einsetzen in die Luftröhre ist. Diese weist erfindungsgemäß einen Schaft und eine ringförmige Manschette auf, die den Raum zwischen dem Schaft und dem den Schaft umgebenden Luftröhrenquerschnitt ausfüllt, wobei der Schaft im Bereich der Luftröhre auf der den Stimmbändern zugewandten Seite der Manschette eine zweite Öffnung für den Luftaustritt aufweist, die vorzugsweise so angeordnet ist, daß sie in Richtung des Rachenraumes zeigt und wobei sich in Austrittsrichtung an die Luftaustrittsöffnung das selbstschließende Ventil anschließt, das aus einer dünnwandigen Membran hergestellt ist.
In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist es zweckmäßig, wenn die Vorrichtung eine Stimmprothese zum Einsetzen zwischen Luftröhre und Speiseröhre ist.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn der Schaft aus einem ersten, weichen Material, vorzugsweise Silikon, hergestellt ist, wobei der Schaft im Bereich des Durchtritts zwischen Luft- und Speiseröhre vorzugsweise mit einem im Vergleich zu dem ersten Material härteren Material verstärkt ist. Das erfindungsgemäße Ventil besteht für alle Ausführungsformen vorzugsweise aus einem aus einer dünnwandigen Membran gefertigten, offenen Schlauchabschnitt, dessen eine Öffnung an die Luftaustrittsöffnung anschließt, während die zumindest eine andere Öffnung der Vorrichtung frei ist, wobei die Länge des Schlauchabschnittes größer ist als sein Querschnittradius.
Dabei ist die Luftaustrittsöffnung bei einer Tracheostomiekanüle vorzugsweise im Bereich der konvexen Biegung der Kanüle von ihrem vertikalen in der Luftröhre verlaufenden Abschnitt in die Horizontale vorgesehen und zeigt in Richtung des Rachenraumes hin.
Das Schlauchventil wird zweckmäßigerweise von einem dünnwandigen Membranschlauch gebildet, der sich wie ein Schornstein an die Luftaustrittsöffnung anschließt, Dabei ist es wesentlich, daß die Wandstärke des Membranschlauches so gering ist, daß der Schlauch unter normalen Druckbedingungen kollabiert und in sich zusammenfällt. Atmet der Patient ein, d.h. entsteht in der Tracheostomiekanüle oder der Stimmprothese ein Unterdruck, so verschließen die in sich zusammengefallenen Wände des Membranschlauches die zweite Öffnung für den Luftaustritt, so daß Luft nur durch das Lumen der Tracheostomiekanüle oder der Luftröhre in den Atemtrakt einströmen kann. Dies verhindert unter anderem auch den Übertritt von Flüssigkeit und Feststoffen aus der Speiseröhre in die Kanüle bzw. die Luftröhre. Dies ist insbesondere wichtig bei Patienten, die nach einer Kehlkopfoperation mit Schluckstörungen zu kämpfen haben. Wird beim Ausatmen dagegen ein Überdruck in der Kanüle oder der Stimmprothese gegenüber der Umgebung aufgebaut, zum Beispiel durch ein Ventil an der äußeren Öffnung der Kanüle bzw. am Luftröhrenschnitt, so drückt dieser die Wände des Membranschlauches auseinander und ermöglicht einen Luftstrom durch die zweite Luftaustrittsöffnung der Tracheostomiekanüle bzw. der Stimmprothese und den Membranschlauch in Richtung des Rachenraums bzw. der Speiseröhre.
Eine solche Ausgestaltung einer Tracheostomiekanüle oder einer Stimmprothese mit einem die Luftaustrittsöffnung verschließenden Ventil ist vorteilhaft, da ein solches selbstschließendes Ventil beim Absaugen von Schleim aus der Trachealkanüle bzw. der Luftröhre nicht geöffnet wird, sich jedoch bereits bei nur geringem Überdruck in der Tracheostomiekanüle bzw. der Stimmprothese öffnet und so dem Patienten ein Sprechen auch bei nur schwacher Ausatmung ermöglicht. Dies ist zweckmäßig da viele bettlägerige und ältere Patienten insbesondere nach einer Operation stark geschwächt sind und beim Ausatmen nur einen schwachen Überdruck aufbauen können, der ihnen jedoch mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung bereits das Sprechen ermöglicht. Darüber hinaus
trägt das Ventil nicht auf und die Membran reizt die sie umgebende Luft- bzw. Speiseröhre selbst dann nicht, wenn sie diese berühren sollte.
Zweckmäßig ist es dabei, wenn die Membran eine Wandstärke von weniger als 50 μm aufweist und ihre Länge vorzugsweise das zwei- bis dreifache des Durchmessers der Öffnung beträgt. Ist die Membran als Schlauch ausgebildet, so ist es vorteilhaft, wenn die Länge des Schlauchs mindestens gleich dem Schlauchdurchmesser ist. Eine derartige Ausgestaltung des selbstschließenden Ventils ist besonders geeignet, um ein wirksames Verschließen der Luftaustrittsöffnung beim Einatmen zu ermöglichen, während es sich bereits bei einem geringen Ausatemdruck öffnet und dem Patienten ein Sprechen ermöglicht.
Besonders bevorzugt wird eine Ausführungsform der Vorrichtung, bei welcher die Membran des Ventils aus einem Elastomeren hergestellt ist, wie z. B. PU, PVC, Silikon, Latex, PTFE, etc., wobei diese Materialien, soweit erforderlich zusätzlich hydrophobiert werden können. Diese Elastomeren lassen sich als dünnwandige Schläuche bzw. dünne Membranen herstellen und verhindern ein Verkleben der kollabierten Wände auch in feuchter und schleimhaltiger Umgebung.
Die Biegesteifigkeit der Membran ist vorzugsweise so bemessen, daß die Membran von der Schwerkraft getrieben in sich zusammenfallen kann, ohne daß das Material dabei dauerhaft materi- alverändernde Knicke erfährt, welche nachfolgend zu Beschädigungen der Membran führen. Zweckmäßig ist es darüber hinaus, wenn das außerhalb des Körpers befindliche Ende einer Tracheostomiekanüle ein Ventil aufweist, das sich beim Einatmen öffnet, so daß Luft von außen in die Kanüle und somit in die Lungen einströmen kann, während es sich beim Ausatmen schließt, so daß die gesamte Luft über die Luftaustrittsöffnung und den Rachenraum des Patienten ausströmt. So ist eine optimale Atmung des Patienten sowie die Möglichkeit zur sprachlichen Artikulation gewährleistet, während die Aspiration von Partikeln wirksam verhindert wird.
Als vorteilhaft erweist sich eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der in der Luftaustrittsöffnung ein Gitter angeordnet ist, welches den zusammengefallenen Schlauch trägt und ein nach Innenklappen des Schlauches verhindert. So bleibt die Funktionsfähigkeit des Ventils langfristig erhalten. Das Gitter verhindert darüber hinaus, daß der Schlauch von Speiseresten oder Flüssigkeiten aus der Speise- oder Luftröhre nach innen, in den Schaft hinein gedrückt wird.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden an- hand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform und der zugehörigen Figuren deutlich.
Figur 1 zeigt eine dreidimensionale Darstellung einer erfindungsgemäßen Tracheostomiekanüle mit geöffnetem Schlauchventil.
Figur 2 zeigt eine dreidimensionale Ansicht der Tracheostomiekanüle aus Figur 1 mit geschlossenem Schlauchventil. Figur 3 zeigt eine Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Stimmprothese mit geöffnetem Schlauchventil.
In Figur 1 ist eine erfindungsgemäße Tracheostomiekanüle in einer seitlichen dreidimensionalen Ansicht dargestellt. Deutlich sind der rohrförmige Schaft 1 der Kanüle und die ringförmige Manschet- te 2 zu erkennen. Der rohrförmige Schaft der Kanüle weist in der gezeigten Ausführungsform einen Innendurchmesser zwischen 6 mm und 12 mm, z.B. 8 mm auf. Der Verlauf des Schaftes 1 ist abgewinkelt, so daß das Maschinenende 5 der Kanüle im wesentlichen horizontal aus der Luftröhre herausgeführt werden kann, während das Patientenende 6 in die Luftröhre mündet. Die beiden im wesentlichen gerade verlaufenden Abschnitte des Schaftes 1 weisen einen Biegewinkel von etwa 90° bis 120°, typischerweise etwa 100°, zueinander auf. Die Länge des geraden, in der Luftröhre befindlichen Abschnittes 8 beträgt ebenso wie die des horizontalen, aus der Luftröhre herausführenden Abschnittes 7 etwa 30 bis 40 mm.
An der Außenwand des parallel zur Luftröhre verlaufenden Abschnitts 8 ist eine aufblasbare Kunst- stoffmanschette 2 befestigt, die über einen sich außerhalb des Körpers befindenden Füllschlauch mit Kontrollballon 11 mit Luft gefüllt werden kann, so daß sich die Mantelfläche der ringförmigen Manschette fest gegen die Innenwand der die Manschette umgebenden Luftröhre anlegt. Der Raum zwischen der Innenwand der Luftröhre und dem Schaft 1 der Tracheostomiekanüle ist dicht verschlossen, so daß keine Fremdkörper in die Luftröhre gelangen können. Die Manschette 2 ist dabei aus einem weichen Kunststoff hergestellt, der elastisch ist, so daß er sich gut der Kontur der Luftröhre anpaßt, ohne diese in Mitleidenschaft zu ziehen. So treten keine zusätzlichen Beschwerden beim Patienten auf. Die aufblasbare Manschette 2 gibt der Tracheostomiekanüle zusätzlichen Halt.
Im Bereich der Biegung 10 ist die Tracheostomiekanüle auf der konvexen Seite mit einer Luftaus- trittsöffnung 3 versehen, durch welche die vom Patienten ausgeatmete Luft in den über der Manschette 2 liegenden Bereich der Luftröhre gelangen kann. Dabei ist die Luftaustrittsöffnung 3 so in dem Schaft 1 der Tracheostomiekanüle angeordnet, daß ihre Öffnung nach oben, d.h. in Richtung des Rachenraumes zeigt. An die Luftaustrittsöffnuπg 3 ist ein Schlauchventil 4 angeschlossen. Dabei ist der Schlauch an der Außenwand des Schaftes 1 so befestigt, daß die gesamte aus der Luftaustrittsöffnung 3 austretende Atemluft durch das Schlauchventil 4 strömt. Das Schlauchventil 4 besteht aus einem dünnwandigen Membranschlauch, dessen Wandstärke in der dargestellten Ausführungsform der Erfindung 50 μm beträgt. Der Schlauch selbst ist aus PU hergestellt. Atmet der Patient bei Verschluß der äußeren Öffnung 15 des Schaftes aus, so bewirkt der Überdruck in der
Tracheostomiekanüle, daß Atemluft aus der Luftaustrittsöffnung 3 austritt und den Membranschlauch des Schlauchventils 4 eröffnet und durchströmt. Dabei wird der Membranschlauch vom anliegenden Innendruck aufgestellt, so daß ihn die Luft ungehindert durchströmen kann. Die den Membranschlauch passierende Luft gelangt weiter in den oberen Bereich der Luftröhre und durch- strömt die Stimmbänder des Patienten, so daß dieser sich stimmlich äußern kann.
Die Austrittsöffnung 3 wird von mehreren einzelnen Luftaustritten 3a gebildet, die so in der Wand des Schaftes 1 angeordnet sind, daß im Bereich der Luftaustrittsöffnung 3 ein Gitter gebildet wird. Dieses Gitter dient des Abstützung des Membranschlauchs 4 im kollabierten Zustand.
Um beim Ausatmen einen möglichst großen Teil der Atemluft durch die Luftaustrittsöffnung 3 und das Schlauchventϊl 4 entweichen zu lassen, kann, wie in der dargestellten Ausführungsform gezeigt, am oberen Ende 5 ein Ventil 9, in der dargestellten Ausführungsform ein Klappenventil, vorgesehen sein. Dieses öffnet sich beim Einatmen, so daß Luft durch die Tracheostomiekanüle in die Lungen strömen kann, während es sich beim Ausatmen schließt, so daß die Atemluft im wesentlichen durch die Luftaustrittsöffnung 3 entweichen muß. Ebenso kann die äußere Öffnung 15 zum Beispiel während der Ausatmung durch Auflegen eines Fingers verschlossen werden, um das Sprechen zu ermöglichen.
In Figur 2 ist die gleiche Tracheostomiekanüle wie in Figur 1 dargestellt, wobei der Fall gezeigt ist, daß der Patient einatmet, d.h. das Klappenventil 9 geöffnet ist. Da beim Einatmen relativ zur Umgebung ein Unterdruck in der Tracheostomiekanüle anliegt, fällt der dünnwandige Membranschlauch in sich zusammen. Dieser Effekt wird durch die auf den Membranschlauch einwirkende Schwerkraft verstärkt, so daß der Schlauch nicht nur in sich zusammenfällt sondern auch abgewinkelt wird. Da- durch wird die Luftaustrittsöffnung 3 verschlossen und es kann während des Einatmens keine Luft oder sonstiges Material aus dem über der Manschette 2 gelegenen Teil der Luftröhre in die Tracheostomiekanüle gelangen. So wird wirkungsvoll verhindert, daß Flüssigkeit oder Fremdpartikel, wie z.B. Speisereste, in die Tracheostomiekanüle und die hinter der Tracheostomiekanüle liegenden Atemorgane gelangen.
Figur 3 zeigt eine seitliche Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Stimmprothese 120. Die Stimmprothese 120 weist einen hohlen Schaft 101 auf, welcher sich im eingebauten Zustand der Stimmprothese zwischen der Luft- und der Speiseröhre des Patienten erstreckt. Dabei besteht der Schaft 101 der Stimmprothese 120 in der dargestellten Ausführungsform aus mindestens einem hohlzyliπ- derförmigen Element. Ein erstes Element 121 aus sich dem Verbindungskanal zwischen Luft- und Speiseröhre anpassenden Silikon weist einen Flansch 122 auf, welcher sich an die Speiseröhre in der Umgebung der Öffnung anschmiegt. Das zweite hohlzylinderförmige Element 123 weist einen Außendurchmesser auf, welcher geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser des ersten hohlzy-
linderförmigen Elements 121. Der Flansch 124 des zweiten Elements 123, legt sich an die Wand der Luftröhre in der Umgebung der Öffnung an. Das Element 123 besteht aus einem im Vergleich zu dem Silikon des Elements 121 härteren Material, so daß das zweite Element 123 in das erste Element 121 eingeklemmt werden kann, wobei beide Elemente in reibschlüssigen Eingriff miteinander sind und der Schaft 101 der Stimmprothese von den Flanschen 122 und 124 in der Öffnung zwischen Luft- und Speiseröhre gehalten wird.
An der Öffnung 126 der Stimmprothese 120 auf der Seite der Speiseröhre ist ein Schlauchventil 104 angeordnet. Der Schlauch ist an der Außenwand des Schaftes 122 so befestigt, daß die gesamte durch die Luftaustrittsöffnung 103 austretende Atemluft durch das Schlauchventil 104 strömt. Dabei wird die Luftaustrittsöffnung 103 von einer Mehrzahl von Luftaustrittsöffnungen 103a gebildet, welche in einer sich über die Austrittsöffnung 103 des Schaftes 122 erstreckenden Wand angeordnet sind. Das so gebildete Gitter dient gleichzeitig als Träger für das kollabierte Schlauchventil 104. Das Schlauchventil 104 besteht aus einem dünnwandigen Membranschlauch, dessen Wandstärke in der dargestellten Ausführungsform 70 Mikrometer beträgt. Der Schlauch selbst ist aus PU hergestellt. Verschließt der Patient den Luftröhrenschnitt beispielsweise mit Hilfe eines Fingers oder eines Ventils und atmet er gleichzeitig aus, so tritt die Atemluft durch den Schaft 101 der Stimmprothese hindurch. Auf der Seite der Speiseröhre tritt die gesamte Luft durch die Auslaßöffnungen 103a der Stimmprothese 120 aus, und der Luftüberdruck drückt den Membranschlauch des Schlauchventils 4 auseinander, so daß die Luft in die Speiseröhre und über die Speiseröhre in den Rachenbereich einströmen kann. Öffnet der Patient den Luftröhrenschnitt wieder, so reicht der Überdruck im Bereich der Luftröhre beim Ausatmen nicht aus, um den Schlauch des Schlauchventils 104 auseinander zu drücken und aufzustellen, mit der Folge, daß das Schlauchventil 104 geschlossen bleibt und der Patient über den Luftröhrenschnitt ausatmet. Das geschlossene Schlauchventil 104 verhindert dann, daß Flüssigkeit und Speisereste über die Austrittsöffnung 103 der Stimmprothese 120 von der Speiseröhre in die Luftröhre des Patienten gelangen können.
In einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stimmprothese ist der Schaft einstückig aus einem weichen Silikon ausgeführt. Zum Einführen der Stimmprothese in die Öffnung zwischen Luft- und Speiseröhre wird über die gesamte Stimmprothese ein Röhrchen gestülpt, dessen Innendurchmesser geringfügig größer ist als der Außendurchmesser des Schaftes. Dabei werden die Flansche der Prothese so gestreckt, daß sie sich innerhalb des Röhrchens axial in Verlängerung des Schaftes erstrecken. Nach dem Einführen des Röhrcheπs in die Öffnung zwischen Luft- und Speiseröhre, wird die Stimmprothese aus dem Röhrchen gedrückt, während das Röhrchen aus der Öffnung herausgezogen wird. Dabei federn die Flansche in Ihre ursprüngliche, im wesentlichen zum Schaft der Stimmprothese senkrechte Position zurück, so daß sie die Prothese innerhalb der Öffnung fixieren.
Für Zwecke der ursprünglichen Offenbarung wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Merkmale, wie sie sich aus der vorliegenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen für einen Fachmann erschließen, auch wenn sie konkret nur im Zusammenhang mit bestimmten weiteren Merkmalen beschrieben wurden, sowohl einzeln als auch in beliebigen Zusammenstellungen mit anderen der hier offenbarten Merkmale oder Merkmalsgruppen kombinierbar sind, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde oder technische Gegebenheiten derartige Kombinationen unmöglich oder sinnlos machen. Auf die umfassende, explizite Darstellung sämtlicher denkbarer Merkmalskombinationen wird hier nur der Kürze und der Lesbarkeit der Beschreibung wegen verzichtet.