Lumineszente Mischungen
Beschreibung 5
Die vorliegende Erfindung betrifft neue lumineszente Mischungen, enthaltend mindestens ein organisches Polymer, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Polyfluorenverbindungen (A) , Poly- (p- phenylenvinylen) Verbindungen (B) , Poly(p-phenylen)Verbindungen
10 (C) und Polythiophenverbindungen (D) , und mindestens eine SchwermetallVerbindung, enthaltend, im Fall der Verbindungsklasse (B) , ein Schwermetall, dessen Atomgewicht mindestens 50 beträgt und das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus der 1. bis 3. Reihe der Übergangsmetalle, den Metallen der 3., 4. und 5. Haupt-
15 gruppe der 5. und 6. Periode des Periodensystems der Elemente und den Lanthaniden, wobei Platinverbindungen ausgenommen sind, "und im Fall der Verbindungsklassen (A) , (C) und (D) , ein Schwermetall, dessen Atomgewicht mindestens 50 beträgt und das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Kupfer, Zink und
20 den Metallen der 3., 4. und 5. Hauptgruppe der 6. Periode des Periodensystems der Elemente, sowie deren Verwendung zur Herstellung von organischen lichtemittierenden Dioden (LED) .
LED sind allgemein bekannt und z.B. in Angew. Chem. 1998, 110, 25 416-443, beschrieben. Sie sind in vielen Gebieten anwendbar, z.B. in monochromen, mehr- oder vollfarbigen Bildschirmen (beispielsweise in Anwendungen in Automobilen, Mobiltelefonen oder Notebooks) .
30 Aus Adv. Mater., 1999, 11, 285-288, sind Mischungen von
Poly[4- (N-4-vinylbenzyloxyethyl,N-methylamino) -N- (2 , 5-di-tert- butylphenylnaphthalimid) ] mit Platin-octaethylporphyrin und deren Verwendung zur Herstellung von organischen LED bekannt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die dort beschriebenen Mischungen noch
35 Nachteile aufweisen, beispielsweise die relativ lange Lebensdauer der Triplettemission des Platinkomplexes von 80 μs.
Die WO 01/96454 beschreibt fotolumineszente und elektro- lumineszente Zusammensetzungen mit einer aromatischen Matrix und 40 lumineszenten Metallionen oder lumineszenten Metallkomplexen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es nun, neue Mischungen bereitzustellen, die sich in vorteilhafter Weise zur Herstellung von organischen LED eignen. 45
Demgemäß wurden die eingangs näher bezeichneten Mischungen gefunden.
Die erfindungsgemäßen lumineszenten Mischungen enthalten mindestens ein organisches, vorzugsweise elektrolumineszierendes organisches Polymer, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Polyfluorenverbindungen (A) , Poly- (p-phenylenvinylen) - Verbindungen (B) , Poly(p-phenylen)Verbindungen (C) und Polythiophenverbindungen (D) .
Die organischen Polymere, die in den erfindungsgemäßen Mischungen enthalten sind, weisen in der Regel ein mittleres Molekulargewicht von 103 bis 107 g/mol, bezogen auf Polystyrolstandards, bestimmt durch Gelpermeationschromatographie, auf.
Sie enthalten vorzugsweise die Strukturelemente der Formeln I bis IV:
Fluorenelemente der Formel I
Ari c 6-C2o-Arylen, vorzugsweise Cβ-Cio-Arylen, C-C2o_Hetero- arylen, vorzugsweise C4-Cιn-Heteroarylen, oder einen divalenten Rest eines Triarylamins mit 18 bis 60, vorzugsweise 18 bis 30 Kohlenstoffatomen, der über Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen verknüpft ist.
R1 und R2 unabhängig voneinander jeweils Cι-Ci3-Alkyl, das durch eines oder mehrere Sauerstoff- oder Schwefelatome oder durch eine oder mehrere Imino- oder Cι-C4-Alkylimino- gruppen unterbrochen sein kann, oder C2-Ci3-Alko y, und
m und n jeweils 0 bis 1 bedeuten, mit der Maßgabe, dass die Summe aus m und n 1 beträgt;
p-Phenylenvinylenelemente der Formel II
A1 und A2 unabhängig voneinander jeweils Wasserstoff oder Cyano,
Ar2 Cg-C2o~Ar len, vorzugsweise CÖ-CIO-Arylen, C4-C2o-Hetero- arylen, vorzugsweise C4-Cιo-Heteroarylen, oder einen divalenten Rest eines Triarylamins mit 18 bis 60, vorzugsweise 18 bis 30- Kohlenstoffatomen, der über Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen verknüpft ist,
R3 und R4 unabhängig voneinander jeweils Cι-Ci3-Alkyl, das durch eines oder mehrere Sauerstoff- oder Schwefelatome oder durch eine oder mehrere Imino- oder Cι-C4-Alkylimino- gruppen unterbrochen sein kann, Cχ-Ci3-Alkoxy, i-Cig-Acyl oder Tri (C-Cχ6-alkyl) siloxy, und
p und g jeweils 0 bis 1 bedeuten, mit der Maßgabe, dass die Summe aus p und q 1 beträgt;
p-Phenylenelemente der Formel III
R5
Ar3 Cg-C2o-Arylen, vorzugsweise Cß-Cio-Arylen, C4-C2o-Hetero- arylen, vorzugsweise C4-Cιo-Heteroarylen oder einen divalenten Rest eines Triarylamins mit 18 bis 60, vorzugsweise 18 bis 30 Kohlenstoffatomen, der über Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen verknüpft ist,
R5 und R6 unabhängig voneinander jeweils Cι-Ci3-Alkyl, das durch eines oder mehrere Sauerstoff- oder Schwefelatome oder durch eine oder mehrere Imino- oder Cι-C4-Alkylimino- gruppen unterbrochen sein kann, Cι-Ci3"-Alkoxy, C4-Cι6-Acyl oder Tri (Cj-Ciß-alkyl) siloxy, und
r und s jeweils 0 bis 1 bedeuten, mit der Maßgabe, dass die Summe aus r und s 1 beträgt; und
Thiophenelemente der Formel IV
Ar4 C6-C20 -A ylen, vorzugsweise Cö-Cio-Arylen, C-C2o-Hetero- arylen, vorzugsweise C4-Cχo-Heteroarylen, oder einen divalenten Rest eines Triarylamins mit 18 bis 60, vorzugsweise 18 bis 30 Kohlenstoffatomen, der über Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen verknüpft ist,
R7 und R8 unabhängig voneinander jeweils Cχ-Ci3-Alkyl, das durch eines oder mehrere Sauerstoff- oder Schwefelatome oder durch eine oder mehrere Imino- oder Cι-C4-Alkylimino- gruppen unterbrochen sein kann, Cι-Ci3-Alkoxy, C-Cχ6-Acyl oder Tri (C4-Cχ6-alkyl) siloxy, und
t und u ' jeweils 0 bis 1 bedeuten, mit der Maßgabe, dass die Summe aus t und u 1 beträgt.
Organische Polymere der Formeln I bis IV mit den obengenannten Strukturelementen sind an sich bekannt und z.B. in Adv. Mater., 2000, 12, 1737-1750, Angew. Chem. , 1998, 110, 416-443, Adv. Mater., 1999, 11, 241-246, US-A-5 777 070, EP-A-1 134 269 sowie Nature, 1999, 397, 121-128, beschrieben.
Wichtige organische Polymere sind z.B. Polyfluorenverbindungen (A) , die Strukturelemente der Formel I aufweisen, Poly- (p- phenylenvinylen)Verbindungen (B) , die Strukturelemente der Formel II aufweisen, Poly(p-phenylen) Verbindungen (C) , die Strukturelemente der Formel III aufweisen, und Polythiophenverbindungen (D) , die Strukturelemente der Formel IV aufweisen.
Dabei kann es sich bei den Polymeren der Formel I, II, III und IV sowohl um Homo- als auch um Copolymere handeln.
Bevorzugt sind organische Polymere, die ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus Polyfluorenverbindungen (A) , insbesondere solche, die Strukturelemente der Formel I aufweisen, und Poly- (p-phenylenvinylen) Verbindungen (B) , insbesondere solche, die Strukturelemente der Formel II aufweisen, wobei Poly- (p-phenylen- vinylen) Verbindungen (B) , insbesondere solche, die Struktur- elemente der Formel II aufweisen, besonders hervorzuheben sind.
Als organische Polymere sind insbesondere zu nennen Homopolymere, die Strukturelemente der Formel I aufweisen, in der R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander Cι-Cιo-Alkyl, insbesondere Butyl, Hexyl oder 2-Ethylhexyl bedeuten, sowie die dazu analogen Copoly- meren der Formel I, in der Ar1 ein divalenter Rest eines Tri- phenylamins, eines Thiophens oder eines Carbazols ist, und Homopolymere der Formel II, in der R3 und R4 jeweils Ci-Cs-Alkoxy, insbesondere Methoxy und 2-Ethylhexyloxy, oder Tri (Ci-Cs-alkyl) - silyl bedeuten, sowie die dazu analogen Copolymeren der
Formel II, in der Ar2 ein divalenter Rest eines Triphenylamins, eines Thiophens oder eines Carbazols ist.
Die zur Anwendung gelangenden organischen Polymere weisen in der Regel eine elektrische Leitfähigkeit von mindestens 10~9 S/cm, vorzugsweise mindestens 10~7 S/cm und insbesondere von mindestens 10~6 S/cm auf.
Die erfindungsgemäßen lumineszenten Mischungen können auch Mischungen der oben näher bezeichneten organischen Polymere untereinander aufweisen.
Bei den in den erfindungsgemäßen lumineszenten Mischungen enthaltenen organischen Polymeren handelt es sich in der Regel um an sich bekannte Verbindungen, wie sie z.B. in Adv. Mater, 2000, 12, 1737, und Angew. Chem. ,1998, 110, 416-443, beschrieben sind.
Die erfindungsgemäßen lumineszenten Mischungen enthalten weiterhin mindestens eine SchwermetallVerbindung, mit einem Schwer- metall dessen Atomgewicht mindestens 50, vorzugsweise mindestens 63, beträgt.
Im Fall der Verbindungsklasse (B) , ist das Schwermetall ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus der 1. bis 3. Reihe der Übergangsmetalle, den Metallen der 3., 4. und 5. Hauptgruppe der 5. und 6. Periode des Periodensystems der Elemente und den Lanthaniden, wobei Platinverbindungen ausgenommen sind..
Im Fall der Verbindungsklassen (A) , (C) und (D) ist das Schwermetall ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Kupfer, Zink und den Metallen der 3., 4. und 5. Hauptgruppe der 6. Periode des Periodensystems der Elemente.
Im Fall der Verbindungsklasse (B) sind bevorzugte Schwermetalle solche, die ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus den Lanthaniden, Kupfer, Rhenium, Osmium, Iridium, Gold, Thallium, Blei und Wismut, wobei Europium, Terbium, Kupfer, Rhenium, Iridium, Gold, Blei und Wismut besonders zu nennen sind.
Im Fall der Verbindungsklassen (A) , (C) und (D) sind bevorzugte Schwermetalle solche, die ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus Kupfer, Zink, Thallium, Blei und Wismut, wobei Kupfer, Blei und Wismut besonders zu nennen sind.
Als Schwermetallverbindungen sind insbesondere organische Schwermetallkomplexe zu nennen.
Komplexbildner für solche Schwermetallkomplexe leiten sich vorzugsweise von Verbindungen ab, die ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus 2, 2 ' -Bipyridyl, 1, 10-Phenanthrolin, 2-Pyridincarboxylat (pic) , 2-Carbaldehydimino-phenolat (sal) sowie von 1,3-DicarbonylVerbindungen, insbesondere solchen der Formel V
T1, T2 und T3 unabhängig voneinander jeweils Cι-Ci3-Alkyl ,
C6-Ci2- ryl oder C4-Cιo-Heteroaryl oder jeweils T1 und T2 oder T2 und T3 ' zusammen mit den Kohlenstoffatomen an die sie gebunden sind, einen 5- bis 7-gliedrigen gesättigten oder ungesättigten Carbocyclus oder Heterocyclus bedeuten.
Weitere Komplexbildner sind ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus 2-Phenylpyridin (ppy) , 2- (4-Tolyl)pyridin (tpy) , 1-Phen- anthridin (bzq) , 2- (2-Thienyl)pyridin (thp) , 2- (2-Benzo [b] thio- phenyl)pyridin (btp) , 2, 5-Diphenyloxazol (dpo) , 2-(2-Oxo-7- diethylamino-3-benzo[b]pyranyl)benzthiazol (C6) , 2-Phenylbenz- oxazol (bo) , 2-Phenylbenzthiazol (bt) , 2- (l-Naphthyl)benzoxazol (bon), 2-Phenyl-4,5-dihydrooxazol (op) , 2- (l-Naphthyl)benzthiazol
(αbsn), 2-(2-Naphthyl)benzthiazol (ßbsn), 2- (2-Thienyl)benz- thiazol (btth) und 2-Phenylchinolin (pq) .
"Als Metallkomplexe kommen weiterhin auch solche der Formeln VI bis XVIII in Frage:
(VI)
(VII) (VIII)
(XII) (XIII)
(xv)
(XIV)
(XVI) (XVII)
(XVIII) worin
Ei bis E8 unabhängig voneinander jeweils Wasserstoff, Cι-Ci3-Alkyl, C6-Ci2-Aryl oder C4~Cιo-Heteroaryl,
E9 und Ei° unabhängig von einander jeweils Cι-Ci3-Alkyl, C6-Cι2-Aryl, C4-Cχo-Heteroaryl, Cx-Cis-Alkoxy, Halogen, Cyano oder Thiocyanato,
EU und Ei2 unabhängig voneinander jeweils Cι-Ci3-Alkyl, C6-Ci2~Aryl oder C4-Cχo-Heteroaryl,
Ex3, EX4 und EX5 unabhängig voneinander jeweils Cι-Ci3-Alkyl,
C6-Ci2-Aryl oder C4-Cχo-Heteroaryl oder jeweils Ei3 und Ei4 oder E14 und Ei5, zusammen mit den Kohlenstoffatomen an die sie gebunden sind, einen 5- bis 7-gliedrigen gesättigten oder ungesättigten
Carbocyclus oder Heterocyclus,
Ll einen zweizähnigen Liganden, insbesondere 2,2 '-Bi- pyridy1 oder 1,10-Phenanthro1in,
2-Phenylpyridin oder 2-Phenybenzoxazol,
M ein oben näher definiertes Schwermetall,
Ml Europium oder Terbium,
X und Y unabhängig voneinander jeweils Sauerstoff, Schwefel Imino, Cι-Cιo-Alkylimino oder C6-C12-Arylamino,
Z Stickstoff oder Phosphor und
w 1 bis 3 bedeuten.
Solche Komplexliganden und Metallkomplexe sind an sich bekannt und z.B. in J. Am. Chem. Soc. 123, 2001, 4304-4312, Inorg. Che . 40, 2001, 1704-1712, Adv. Mater. 2000, 12, 1591-1594, Adv. Mater. 2001, 13, 1245, WO 99/53724, WO 00/57676, WO 01/08230, WO 01/39234 und WO 01/41512 beschrieben.
Alle in den hier aufgeführten Formeln enthaltenen Alkylreste können sowohl geradkettig als auch verzweigt sein.
Alkylreste sind z.B. Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, Butyl, Isobutyl, sec-Butyl, tert-Butyl, Pentyl, Isopentyl, Neopentyl, tert-Pentyl, Hexyl, 2-Methylpentyl, Heptyl, Octyl, 2-Ethylhexyl, Isooctyl, Nonyl, Isononyl, Decyl, Isodecyl, Undecyl, Dodecyl, Tridecyl oder Isotridecyl . (Die obigen Bezeichnungen Isooctyl , Isononyl, Isodecyl und Isotridecyl sind Trivialbezeichnungen und stammen von. den nach der Oxosynthese erhaltenen Alkoholen - vgl . dazu Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, 5th Edition, Vol. A 1, Seiten 290 bis 293, sowie Vol. A 10, Seiten 284 und 285.)
Alkylreste, die durch eines oder mehrere Sauerstoff- oder Schwefelatome oder durch eine oder mehrere Imino- oder Cι-C4-Alkyliminiogruppen unterbrochen sind, sind z.B. 2-Methoxy- ethyl, 2-Ethoxyethyl, 2-Propoxyethyl, 2-Butoxyethyl, 2- oder 3-Methoxypropyl, 2- oder 3-Ethoxypropyl , 2- oder 3-Propoxypropyl, 2- oder 4-Methoxybutyl, 2- oder 4-Ethoxybutyl , 3, 6-Dioxaheptyl, 3 , 6-Dioxaoctyl , 3 , 7-Dioxaoctyl, 4, 7-Dioxaoctyl, 2- oder 3-Butoxy- propyl oder 2- oder 4-Butoxybutyl oder die entsprechenden Reste, die anstelle der Sauerstoffatome Schwefelatome, Imino- oder z.B. Methyl- oder Ethyliminogruppen aufweisen.
Alkoxyreste sind z.B. Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Isopropoxy, Butoxy, Isobutoxy, sec-Butoxy tert-Butyl, Pentyloxy, Isopentyl- oxy, Neopentyloxy, tert-Pentyloxy, Hexyloxy, 2-Methyloxypentyl- oxy, Heptyloxy, Octyloxy, 2-Ethyloxyhexyloxy, Isooctyloxy, Nonyl- oxy, Isononyloxy, Decyloxy, Isodecyloxy, ündecyloxy, Dodecyloxy, Tridecyloxy oder Isotridecyloxy.
Arylreste sind z,B. Phenyl, 2-, 3- oder 4-Methylphenyl, 2-, 3- oder 4-Ethylphenyl , 2 , 4-Dimethylphenyl , Naphthyl oder 2-Methyl- naphthyl .
Arylenreste sind z,B. Phenylen, 2-, 3- oder 4-Methylphenylen, 2-, 3- oder 4-Ethylphenylen, 2,4-Dimethylphenylen, Naphthylen oder 2-Methylnaphthylen.
Heteroaryl- oder Heteroarylenreste leiten sich z.B. von folgenden Heterocyclen ab: Pyrrol, Furan, Thiophen, Pyridin, Pyrimidin, Triazin, Indol, Benzofuran, Benzoxazol, Benzthiazol, Chinolin oder Isochinolin.
Acylreste sind z.B. Butanoyl, Isobutanoyl, sec-Butanoyl , Pentanoyl, Isopentanoyl, Neopentanoyl, Hexanoyl, 2-Methyl- pentanoyl, Heptanoyl, Octanoyl, 2-Ethylhexanoyl , Isooctanoyl, Nonanoyl, Isononanoyl, Decanoyl, Isodecanoyl, ündecanoyl, Dodecanoyl, Tridecanoyl, Isotridecanoyl , Tetradecanoyl , Pentadecanoyl oder Hexadecanoyl .
Von besonderer Bedeutung sind die Liganden 2 , 2 '-Bipyridyl , 1, 10-Phenanthrolin, 2-Phenylpyridin, 2-Phenylbenzoxazol (bo) und 1,3-DicarbonylVerbindungen, insbesondere solche der Formel V.
Die erfindungsgemäßen lumineszenten Mischungen können auch Mischungen der oben näher bezeichneten Schwermetallverbindungen aufweisen.
Bevorzugt sind lumineszente Mischungen, enthaltend mindestens einen Schwermetall-Komplex mit einem oben näher definierten Schwermetall und einem Komplexbildner, der sich von einer organischen Verbindung, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus 2,2' -Bipyridyl , 1 , 10-Phenanthrolin, 2-Phenylpyridin,
2-Phenylbenzoxazol (bo) und Liganden der Formel V, ableitet.
Weitere Bestandteile, die in den erfindungsgemäßen lumineszenten Mischungen enthalten sein können, sind z. B. Dotierstoffe, wie fluoreszierende Farbstoffe, beispielsweise die im folgenden genannten Farbstoffe der Formeln XIX und XX.
XIX XX
Der Anteil der organischen Polymeren in den erfindungsgemäßen lumineszenten Mischungen beträgt in der Regel 70 bis 99,999 Gew.-%, vorzugsweise 85 bis 99,99 Gew.-% und
insbesondere 95 bis '99,9 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Mischung.
Der Anteil der Schwermetallverbindungen in den erfindungs- gemäßen lumineszenten Mischungen beträgt in der Regel 0,01 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 20 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Mischung.
Der Anteil der obengenannten weiteren Bestandteile in den erfindungsgemäßen lumineszenten Mischungen beträgt in der Regel 0 bis 5,0 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis 2,0 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Mischung.
Die erfindungsgemäßen lumineszenten Mischungen können auf an sich bekannte Weise erhalten werden. Beispielsweise durch übliches Mischen der organischen Polymere mit den Schwermetall- Komplexen und gegebenenfalls mit den oben näher bezeichneten weiteren Bestandteilen.
Die erfindungsgemäßen Mischungen, enthaltend mindestens ein organisches Polymer und mindestens einen Schwermetall-Komplex sind lu ineszent. Das bedeutet, das sie nach energetischer Anregung z.B. durch Licht und Strom Licht emittieren.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung der erfindungsgemäßen lumineszenten Mischungen als organische LED.
Organische LED sind in der Regel so aufgebaut, dass sich eine organische, elektrolumineszierende Verbindungen enthaltende Schicht mit einer Dicke von 20 bis 200 n zwischen einer Anode und einer Kathode befindet. Bevorzugt befindet sich die erfindungsgemäße Mischung zwischen beiden Elektroden. Besonders bevorzugt befindet sich die erfindungsgemäße Mischung zwischen einer loch- und einer elektronentransportierenden Schicht.