Venenkatheter mit einem T-förmigen Anschlussstück
Die Erfindung betrifft einen Venenkatheter, insbesondere Venenverweilka- theter, mit einem T-förmigen Anschlussstück, das an seinen drei Enden ei- nen ersten, einen zweiten und einen dritten Anschlussstutzen aufweist, wobei die sich gegenüberliegenden Anschlussstutzen über einen Infusionskanal miteinander verbunden sind, in den rechtwinklig über ein Einweg- Injektionsventil ein durch den dritten Anschlussstutzen gebildeter Injektionskanal einmündet, wobei an den ers-ten Anschlussstutzen ein Infusions- schlauch anschließbar ist, während der zweite Anschlussstutzen den eigentlichen, eine Stahlkanüle aufnehmenden Katheter trägt, und der dritte Anschlussstutzen zum Einstecken einer Spritze buchsenformig ausgebildet und durch eine Abdeckkappe verschließbar ist, und wobei das Einweg- Injektionsventil durch einen im Strömungsweg des Infusionskanals ange- ordneten elastischen Schlauch gebildet ist, der in seiner den Infusionskanal geöffnet haltenden Ruhestellung den Injektionskanal gegenüber dem Infusionskanal abdichtend verschließt und bei Beaufschlagung des Injektionskanals unter dem auf ihn einwirkenden Druck der Injektionsflüssigkeit etwas verformt wird, dadurch aus seiner Verschließstellung abhebt und so den Injektionskanal mit dem zweiten, dem Katheter zugeordneten Anschlussstutzen verbindet.
Der Katheter wird dadurch in eine Vene platziert, dass diese Vene mit der Stahlkanüle punktiert und der Katheter anschließend über die Stahlkanüle in das Gefäß vorgeschoben wird. Sobald die Stahlkanüle so weit aus dem Verweilkatheter herausgezogen worden ist, dass sie den Katheter nicht mehr vollständig abdichtet, fließt Blut zurück in den Infusionskanal. Auch
beim Wechsel des Infusionsschlauches kommt es zum Heraustropfen von Blut bzw. Infusionsflüssigkeit aus dem ersten Anschlussstutzen. In der Praxis behilft sich der Verwender damit, die unmittelbar vor der Spitze des Verweilkatheters liegende Vene fest zuzudrücken. Dies erfordert je nach Beschaffenheit der Haut, der Lage der Vene und der Dicke des subkutanen Fettgewebes einen mehr oder weniger kräftigen Druck, der vom Patienten als unangenehm empfunden wird und für den Arzt unpraktisch ist, zumal er zur korrekten Fixierung der Kanüle mit Hilfe von Klebestreifen seine beiden Hände benötigt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einfachen Mitteln die Gefahr einer Kontamination des Katheters bzw. eine Infektionsgefahr durch Heraustreten des Bluts oder Infusionsflüssigkeit mit Blutbeimengung zu beheben.
Ausgehend von dem eingangs beschriebenen Venenkatheter wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Abdeckkappe als ein in axialer Richtung gegen die Wirkung eines federelastischen Elementes auf dem dritten Anschlussstutzen verschiebbar angeordnetes Druckstück aus- gebildet ist, das aus seiner den Infusionskanal geöffnet haltenden Ruhestellung in eine den Infusionskanal absperrende Absperrstellung drückbar ist, in der ein mit dem Druckstück verbundener Druckkolben die ihm zugewandte Wandung des elastischen Schlauches an einem Teilabschnitt so zusammendrückt, dass dieser Teilabschnitt abdichtend und damit den Infu- sionskanal absperrend gegen die gegenüberliegende Schlauchwandung anliegt, während zumindest ein dem ersten Anschlussstutzen zugewandter Abschnitt des elastischen Schlauches seine den Injektionskanal gegenüber dem Infusionskanal abdichtende Ruhestellung beibehält.
Der mit einer erfindungsgemäßen Rücklaufsperre versehene Venenkatheter kann alle seine bisherigen Funktionen beibehalten, wobei die Rücklaufsperre beliebig oft und zwar wahlweise kurz oder permanent eingeschaltet werden kann. Ein großer Vorteil ist ferner darin zu sehen, dass das erfindungsge- mäße System universell für alle gängigen intravenösen Katheter-Systeme verwendbar ist. Eine aufwendige und damit kostspielige Umrüstung üblicher Verweilkatheter ist nicht erforderlich. Da in der Sperrstellung zumindest ein dem ersten Anschlussstutzen zugewandter Abschnitt des elastischen Schlauches seine den Injektionskanal gegenüber dem Infusionskanal abdich- tende Ruhestellung beibehält, wird auch ein direkter Kontakt zwischen der im Infusionskanal befindlichen Flüssigkeit und dem Kolben verhindert.
Eine besonders einfache und funktionssichere Ausführungsform lässt sich dadurch erzielen, dass auf den dritten Anschlussstutzen ein Führungsstück aufgeschoben ist, das eine mittlere Gleitführung für den Druckkolben und mantelseitig eine Führungsfläche für das das Führungsstück hutförmig übergreifende Druckstück aufweist. Soll dann in herkömmlicher Weise eine Injektionsspritze in den buchsenförmigen dritten Anschlussstutzen eingeschoben werden, braucht lediglich das den Injektionskanal abdeckende Druckstück samt Führungsstück als eine Einheit von dem dritten Anschlussstutzen abgezogen zu werden. Diese Einheit bleibt durch den Haltering mit dem Katheter verbunden und wird nach der Injektion wieder auf den dritten Anschlussstutzen aufgesetzt.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche und werden in Verbindung mit weiteren Vorteilen der Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert.
In der Zeichnung ist eine als Beispiel dienende Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Figur 1 in schaubildlicher Darstellung einen Venenverweilkathe- ter;
Figur 2 den Venenverweilkatheter gemäß Figur 1 in Seitenansicht;
Figur 3 einen Längsschnitt durch die Darstellung gemäß Figur 1 ;
Figur 4 einen Längsschnitt durch die Darstellung gemäß Figur 2;
Figur 5 in einer Darstellung gemäß Figur 4 das Anschlussstück des Venenverweilkatheters mit seinem Druckstück in einer ersten Absperrstellung;
Figur 6 die Ausführungsform gemäß Figur 5 in schaubildlicher
Darstellung;
Figur 7 in einer Darstellung gemäß Figur 5 das Druckstück in seiner zweiten Absperrstellung;
Figur 8 die Ausführungsform gemäß Figur 7 in schaubildlicher Darstellung;
Figur 9 das in Figur 3 dargestellte Druckstück in Alleinstellung;
Figur 10 das in Figur 4 dargestellte Druckstück in Alleinstellung;
Figur 11 das in Figur 3 dargestellte Führungsstück in Alleinstellung und
Figur 12 das in Figur 4 dargestellte Führungsstück in Alleinstellung.
Die Figuren 1 und 2 zeigen einen Venenverweilkatheter, der im Wesentlichen aus einem T-förmigen Anschlussstück 1 besteht, das an seinen drei Enden einen ers-ten Anschlussstutzen 2 zum Anschluss für einen nicht dargestellten Infusionsschlauch, einen dem ersten Anschlussstutzen 2 gegenüberliegenden, den eigentlichen, eine Stahlkanüle aufnehmenden Katheter 3 tragenden zweiten Anschlussstutzen 4 sowie einen durch eine Abdeckkappe verschließbaren dritten Anschlussstutzen 5 aufweist.
Insbesondere die Figuren 3 und 4 lassen erkennen, dass die sich gegenüberliegenden Anschlussstutzen 2, 4 über einen Infusionskanal 6 miteinander verbunden sind, in den rechtwinklig über ein Einweg-Injektionsventil 7 ein durch den dritten Anschlussstutzen 5 gebildeter Injektionskanal 8 ein- mündet. Der dritte Anschlussstutzen 5 ist zum Einstecken einer nicht näher dargestellten Spritze buchsenformig ausgebildet.
Das Einweg-Injektionsventil 7 ist durch einen im Strömungsweg des Infusionskanals 6 angeordneten elastischen Schlauch 9 gebildet, der in seiner den Infusionskanal 6 geöffnet haltenden, in den Figuren 3 und 4 dargestellten Ruhestellung den Injektionskanal 8 gegenüber dem Infusionskanal 6 abdichtend verschließt. Wird in den buchsenförmigen dritten Anschlussstutzen 5 eine Injektionsspritze eingeschoben und betätigt, dann wird der
elastische Schlauch 9 unter dem auf ihn einwirkenden Druck der Injektionsflüssigkeit etwas verformt, hebt dadurch aus seiner Verschließstellung ab und verbindet so den Injektionskanal 8 mit dem zweiten, dem Katheter 3 zugeordneten Anschlussstutzen 4.
Die den dritten Anschlussstutzen 5 bei Nichtbenutzung des Injektionskanals
8 verschließende Abdeckkappe ist erfindungsgemäß als ein in axialer Richtung gegen die Wirkung eines in der Zeichnung nicht näher dargestellten federelastischen Elementes auf dem dritten Anschlussstutzen 5 verschieb- bar angeordnetes Druckstück 10 ausgebildet, das aus seiner den Infusionskanal 6 geöffnet haltenden Ruhestellung (siehe Figuren 3 und 4) in eine den Infusionskanal 6 absperrende erste Absperrstellung drückbar ist (siehe Figuren 5 und 6), in der ein mit dem Druckstück 10 verbundener Druckkolben 1 1 die ihm zugewandte Wandung des elastischen Schlauches 9 an einem Teilabschnitt 9a so zusammendrückt, dass dieser Teilabschnitt 9a abdichtend und damit den Infusionskanal 6 absperrend gegen die gegenüberliegende Schlauchwandung 9b anliegt, während zumindest ein dem ersten Anschlussstutzen 2 zugewandter Abschnitt 9c des elastischen Schlauches
9 seine den Injektionskanal 8 gegenüber dem Infusionskanal 6 abdichtende Ruhestellung beibehält.
In dem Katheter befindet sich eine in der Zeichnung nicht näher dargestellte Stahlkanüle, die zur Venenpunktion benutzt wird. Der Katheter wird dadurch in die Vene platziert, dass die Vene mit der Stahlkanüle punktiert und der Katheter anschließend über die Stahlkanüle in das Gefäß vorgeschoben wird. Um nun zu verhindern, dass bei dem Herausziehen der Stahlkanüle aus dem Verweilkatheter Blut zurück in das Anschlussstück strömt, braucht nur das erfindungsgemäß vorgesehene Druckstück eingedrückt zu werden, um den Katheter zu blockieren. Diese Rücklaufsperre ist einhändig und da-
mit sehr einfach zu bewerkstelligen. In gleicher Weise kann auch beim Wechseln der zuführenden Schläuche ein Heraustropfen von Blut bzw. Infusionsflüssigkeit aus dem Infusionskanal unterbunden werden. Durch die erfindungsgemäße Rücklaufsperre besteht nicht mehr die Gefahr einer Kon- tamination des Katheters bzw. eine Infektionsgefahr durch austretendes Blut oder Infusionsflüssigkeit mit Blutbeimengung.
Da beim Betätigen der Rücklaufsperre ein dem ersten Anschlussstutzen zugewandter Abschnitt des elastischen Schlauches seine den Injektionskanal gegenüber dem Infusionskanal abdichtende Ruhestellung beibehält, wird ein direkter Kontakt zwischen der im Infusionskanal befindlichen Flüssigkeit und dem Druckkolben 1 1 verhindert.
Insbesondere die Figuren 5 und 7 lassen erkennen, dass auf den dritten An- schlussstutzen 5 ein Führungsstück 1 2 aufgeschoben ist, das eine mittlere Gleitführung 1 3 für den Druckkolben 1 1 und mantelseitig eine Führungsfläche 14 für das das Führungsstück 1 2 hutförmig übergreifende Druckstück 10 aufweist. Die Figuren 1 1 und 12 zeigen das Führungsstück 1 2 in Alleinstellung.
Um die eingedrückte Rücklaufsperre zu arretieren, ist zwischen Druckstück 10 und Führungsstück 12 eine lösbare, das Druckstück 10 arretierende, eine zweite Absperrstellung definierende Rastung 1 5 vorgesehen, wie die Figuren 7 und 8 erkennen lassen.
Gemäß Zeichnung ist der Druckkolben 1 1 zapfenförmig ausgebildet. Eine schonendere Beaufschlagung des elastischen Schlauches 9 lässt sich aber ggf. dadurch erreichen, dass der Druckkolben 1 1 leistenförmig ausgebildet ist und in einer senkrecht auf der Infusionskanal-Achse 16 stehenden Ebene
liegt. Der leis-tenförmige Druckkolben 1 1 weist dann in seinem unteren Wirkabschnitt eine abgerundete, also stumpfe Schneide auf.
Zur Sicherung des Druckstücks 10 kann eine Sicherungslasche 17 vorgese- hen sein, die das Druckstück 10 mit einem den dritten Anschlussstutzen 5 umgreifenden Haltering 18 verbindet, wie insbesondere Figur 2 erkennen lässt. In den Figuren 5 - 8 ist diese Sicherungslasche 17 angeschnitten dargestellt.
Gemäß den Figuren 9 und 10 können Druckstück 10, Druckkolben 1 1 , Sicherungslasche 17 und Haltering 18 durch ein einstückiges Kunststoffteil gebildet sein.