Verbandmaterial
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verbandmaterial gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
Es ist grundsätzlich bekannt, daß das Heilen von Wunden in einem feuchten Milieu verbessert werden kann, wobei insbesondere auch die Wundheilung unterstützende oder wenigstens ein Medikament enthaltende Medien, beispielsweise Lösungen zur Anwendung kommen können. Eine üblicherweise praktizierte Methode besteht darin, daß das Verbandmaterial oder aber eine aus einem saugfähigem Material bestehende Schicht mit der betreffenden Lösung getränkt und dann das Verbandmaterial auf die Wunde aufgebracht wird. Die Handhabung ist hierbei umständlich und insbesondere beim Versorgen von größeren und tieferen Wunden und bei dem dann häufigen Verbandwechsel ist ein speziell geschultes Personal notwendig. Um diesen Nachteil zu beheben, wurde bereits ein Verbandmaterial vorgeschlagen (DE 101 39 399.7 A1 ), welches aus einer Schichtfolge aus verschiedenen Materialien besteht und innerhalb dieser Schichtfolge mit einer Kammer zur Abgabe eines flüssigen Behandlungsmediums ausgebildet ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein derartiges Verbandmaterial dahingehend zu verbessern, daß unter Beibehaltung der erforderlichen Eigenschaften der Schichten der Schichtfolge, insbes. auch hinsichtlich der Durchlässigkeit für Gas und/oder Luft und/oder Feuchtigkeit eine Überwachung des Zustandes des Verbandmaterials möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verbandmaterial entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Bei dem erfindungsgemäßen Verbandmaterial wird
beispielsweise der Widerstandswert der wenigstens einen metallisierten Schicht oder eines dort gebildeten Meßwiderstandes gemessen. Dieser Widerstandswert ist einerseits bestimmt durch die Art und/oder Dicke der Beschichtung, andererseits aber auch abhängig von dem Grad der Feuchtigkeit dieser Schicht sowie von der Art des in der Schicht aufgenommenen flüssigen Mediums.
Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, daß die metallisierte Schicht eine Elektrode bildet, der eine weitere Elektrode zugeordnet ist, die z. B. ebenfalls von einer metallisierten Schicht gebildet ist und von der ersten Elektrode durch wenigstens eine nichtmetallisierte Schicht der Schichtfolge des Verbandmaterials getrennt ist, so daß dann durch Widerstandsmessung und/oder durch Messung der Kapazität zwischen den Elektroden der Grad der Feuchtigkeit im inneren des Verbandmaterials und/oder die Art des vom Verbandmaterial aufgenommenen flüssigen Mediums bestimmt werden können.
Elektrisch leitende Schicht im Sinne der Erfindung bedeutet zunächst ganz allgemein eine Schicht der Schichtfolge des Verbandmaterials, die (Schicht) beispielsweise durch entsprechende Materialwahl und/oder durch eine entsprechende Beschichtung elektrisch leitend ist. Die Schicht ist dabei bevorzugt eine solche, die durchlässig für das Behandlungsmedium und/oder für Gas bzw. Luft ist. Die Schicht ist dabei z. B. eine solche aus Fasern, z. B. in Form eines Gewebes oder eines Non-Woven-Materials.
Eine „metallisierte Schicht" im Sinne der Erfindung ist eine Schicht, die durch Aufbringen einer dünnen Metallisierung, beispielsweise durch galvanisches abscheiden und/oder Bedampfen oder auf andere Weise elektrisch leitend und vorzugsweise zugleich durchlässig für die Behandlungsflüssigkeit und/oder für Gas und/oder Luft ist. Besteht die Schicht aus Fasern (z. B. Gewebe oder Non- Woven -Material), so sind beispielsweise die einzelnen Fasern mit der dünnen Metallschicht versehen.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, das schichtbildende Flachmaterial nach seiner Herstellung zu metallisieren.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Teildarstellung den Schichtaufbau eines Verbandmaterials gemäß der Erfindung, wobei die einzelnen im Verbandmaterial tatsächlich miteinander verbundenen Schichten der besseren Übersichtlichkeit wegen nach
Art einer Explosionsdarstellung von einander getrennt gezeigt sind; Fig. 2 in vereinfachter schematischer Darstellung eine Draufsicht auf das Material der
Figur 1 ; Fig. 3 in schematischer Teildarstellung den Schichtaufbau eines weiteren Verbandmaterials gemäß der Erfindung;
Fig. 4 in schematischer eine als Sensorelement dienende Widerstandsstruktur.
Das in den Figuren allgemein mit 1 bezeichnete Verbandmaterial, welches insbesondere auch zur Versorgung von offenen, tiefen Wunden geeignet ist, ist im wesentlichen als mehrschichtiges Flachmaterial beispielsweise mit einem quadratischen oder rechteckförmigen Zuschnitt ausgeführt.
Bei der dargestellten Ausführungsform besteht das Verbandmaterial 1 aus einer ersten, außen liegenden sterilen Lage 2, die die Auflage auf der Wunde bildet und von einem perforierten Flachmaterial, beispielsweise perforierter Folie oder Gitter aus einem geeigneten Kunststoff, z.B. aus PVC, gebildet ist. An die einlagige äußere Schicht 2 schließt sich eine Schicht 3 an, die von mehreren Lagen eines sterilen, saugfähigen und luft- sowie feuchtigkeitsdurchlässigen Material, beispielsweise von einem groben
Gewebe oder einem Nonwoven-Material gebildet ist. Bei der dargestellten Ausführungsform besteht die Schicht 3 aus mehreren Lagen einer sterilen Gaze, und zwar beispielsweise aus vier Lagen. Die andere Oberflächenseite oder Außenseite des Verbandmaterials 1, die im Verwendungsfall die der Wunde abgewandte Außenfläche dieses Verbandmaterials ist, ist von einer Schicht 4 gebildet, die bei der dargestellten Ausführungsform einlagig ausgeführt ist, und zwar bestehend aus einem Flachmaterial oder aus einer Folie, vorzugsweise einer Kunststoff-Folie. Die Schicht 4 besitzt semipermeable Eigenschaften, d.h. sie ist durchlässig für Luft und Gase, nicht durchlässig aber für Flüssigkeit. An der der Schicht 3 zugewandten innen liegenden Seite der Schicht 4 ist ein Lumen- oder Schlauchstück 5 befestigt, welches sich meanderartig nahezu über die gesamte Fläche der Schicht 4 und damit über die gesamte Fläche des Verbandmaterials 1 erstreckt und zwei Enden oder Anschlüsse 6 bildet, die aus dem Verbandmaterial 1 seitlich herausgeführt sind, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform derart, daß diese Enden 6 an zwei einander gegenüberliegenden Umfangsseiten 1 ' bzw. 1 " des Verbandmaterials wegstehen.
Das Schlauchstück 5, welches einen Kanal zum Aufnehmen und Verteilen eines Behandlungsmediums, insbesondere eines flüssigen oder wässrigen Behandlungsmediums bildet, ist auf seiner innerhalb des Verbandmaterials 1, d.h. zwischen den Schichten 3 und 4 verlaufenden Länge so ausgeführt, daß ein fein verteilter Austritt des im Schlauchstück 5 vorhandenen Behandlungsmediums in die Schicht 3 möglich ist. Hierfür ist das Schlauchstück 5 beispielsweise fein perforiert. Die vorstehenden Enden 6 sind vorzugsweise jeweils von einer Schlauchlänge gebildet, die diese Perforation nicht aufweist.
Die einzelnen Schichten 2, 3 und 4 mit dem zwischen den Schichten 3 und 4 angeordneten Schlauchstück 5 sind in geeigneter Weise miteinander verbunden,
beispielsweise entlang des Randes des Verbandmaterials 1 und/oder punktförmig auch innerhalb des Verbandmaterials 1.
Im Verwendungsfall wird das Verbandmaterial 1 auf die zu versorgende Wunde mit der Schicht 2 aufgelegt und dann beispielsweise am Rand mittels eines Klebebandes 7 oder auf andere Weise fixiert. Um eine verbesserte Wundheilung im feuchten Milieu zu erreichen, wird über ein Ende 6, beispielsweise über das in der Figur 2 obere Ende eine zur Wundbehandlung geeignete Lösung zugeführt, und zwar solange, bis diese Lösung an dem anderen Ende oder Anschluß 6 austritt und damit die gesamte, von dem Schlauchstück 5 gebildete Kammer mit dieser Behandlungslösung gefüllt ist. Im Anschluß daran werden beide Enden 6 verschlossen, beispielsweise mit einem geeigneten Stöpsel. Die aus dem Schlauchstück 5 austretende Behandlungslösung wird über die Schicht 3 fein auf das gesamte Verbandmaterial flächig und damit insbesondere auch auf den gesamten Wunden-Bereich verteilt. Die Lösung im Schlauchstück 5 wird mehrmals am Tag, beispielsweise zweimal am Tag erneuert und ersetzt.
Durch das erfindungsgemäße Verbandmaterial ist die Wunde in optimaler Weise okklusiv und feucht gehalten, so daß eine wesentlich verbesserte Wundheilung erreicht wird. Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Verbandmaterials besteht aber darin, daß ein Wechseln des Verbandes erst nach mehreren Tagen, beispielsweise nur alle drei Tage notwendig ist, so daß auch der erste Wechsel des Verbandmaterials in der Regel zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem selbst eine tiefe, offene Wunde sich bereits soweit geschlossen hat, daß die Gefahr einer zusätzlichen Infektion beim Verbandwechsel grundsätzlich auszuschließen ist. Durch das große Zeitintervall zwischen dem Anbringen des Verbandmaterials und dem ersten Wechseln dieses Verbandmaterials wird insbesondere auch eine für den ersten Heilprozeß notwendige Wundruhe innerhalb der ersten Tage nach dem Versorgen einer Wunde sichergestellt.
Das erfindungsgemäße Verbandmaterial verbindet also die Vorteile der Wundheilung im feuchten Milieu mit dem Vorteil einer den Heilprozeß insbesondere in den ersten Tagen fördernden langen Wundruhe.
Die Figur 3 zeigt als weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer schematischen Darstellung und im Schnitt ein Verbandmaterial 1 a, welches wiederum mehrschichtig ausgeführt ist und ebenfalls der verbesserten Wundheilung in einem feuchten Milieu dient. Das Verbandmaterial 1 a besteht aus einer unteren Lage 10, mit der dieses Material auf eine Wunde aufgelegt. Diese Schicht 10, die die sterile Auflage auf der Wunde bildet, ist von einem sterilen perforierten Flachmaterial, beispielsweise von einer perforierten oder gitterartigen Folie aus einem geeigneten Kunststoff, z.B. aus PVC oder Silikon gebildet.
Auf der Schicht 10 ist eine Schicht 1 1 vorgesehen, die als Verteilerschicht für die Behandlungsflüssigkeit dient und hierfür beispielsweise aus einem sterilen weichen und saugfähigen Material, beispielsweise aus Gaze oder aus einem Nonwoven- Material (Vlies) hergestellt ist. Auf der der Schicht 10 abgewandten Seite der Schicht 1 1 befindet sich eine Lage 12, die das flüssige Behandlungsmedium in gekapselter Form enthält, und zwar derart, daß durch Öffnen oder Brechen der Lage 12 bzw. der dortigen Kapseln das Behandlungsmedium über die Schicht 1 1 verteilt an die
Unterseite des Verbandmaterials und damit auf den Wundbereich abgegeben wird. Über der Lage 12 ist eine Abdeckschicht 13 vorgesehen, die aus einem semipermiablen Flachmaterial besteht, d.h. aus einem Flachmaterial, welches für das flüssige Behandlungsmedium nicht oder weitestgehend undurchlässig ist, aber durchlässig für Luft und Gase.
Wie in der Figur 3 auch dargestellt ist, deckt die Abdeckschicht 13 das Verbandmaterial 1 a bzw. die verschiedenen Schichten und Lagen dieses
Verbandmaterials auch seitlich ab und ist an dem Rand, der auf den Niveau der Unterseite der Schicht 10 liegt, mit einem hautverträglichen klebenden Auftrag 14 versehen. Mit einer abziehbaren Deckschicht 15 ist das Verbandmaterial 1a an derjenigen Seite, mit der es auf eine Wunde aufgebracht wird, steril verschlossen. Die Schicht 15 wird im Verwendungsfall abgezogen.
Im Verwendungsfall wird das Verbandmaterial nach dem Entfernen der Deck- oder Schutzschicht 15 mit der dann frei liegenden Schicht 10 auf die Wunde aufgelegt und mit der Klebeschicht 14 um die Wunde herum fixiert. Durch Brechen der Lage 12 wird die gekapselte Behandlungsflüssigkeit freigesetzt.
Bevorzugt ist das Verbandmaterial 1a so ausgebildet, daß bei einem Verbandwechsel die Schicht 10 des vorhandenen Verbandes von der benachbarten Schicht 11 getrennt wird und die Schicht 10 somit auf der Wunde verbleibt, so daß die Wundruhe und damit der Heilprozeß auch durch einen Verbandwechsel nicht beeinträchtigt werden. Das beim Wechseln des Verbandes verwendete frische Verbandmaterial entspricht dann dem Verbandmaterial 1a, allerdings ohne die Schicht 10, d.h. die Ausbildung ist dann so getroffen, daß zusätzlich zu der Schutzschicht 15 auch die Schicht 10 vom Verbandmaterial 1a im Bedarfsfalle abgezogen werden kann.
Als Behandlungsmedium wird beispielsweise eine Lösung verwendet, welche in wässriger Lösung Zink und Eisen enthält, und zwar neben destilliertem Wasser und Schwefelsäure je Liter Lösung 10 - 100 mg Zn und 6,5 - 65 mg Fe, z.B. 15 - 45 mg Zn und 10 - 30 mg Fe, wobei der Anteil an Schwefelsäure jeweils so gewählt ist, daß ein pH-Wert zwischen 2,5 bis 3,5, vorzugsweise von 2,8 ergibt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird eine 95 - 97%igen Schwefelsäure verwendet. Das destillierte Wasser ist ein doppelt destilliertes Wasser nach DAB 10. Als Rohstoffe eignen sich
beispielsweise ZnCI2 und FeS04, und zwar je Liter Lösung etwa 20 - 209 mg ZnCI2 und 32 - 325 mg FeS04.
Bei beiden, vorgenannten Verbandmaterialien 1 bzw. 1a ist jeweils eine Schicht und dabei vorzugsweise die zum Verteilen des flüssigen Verhandlungsmediums dienende Schicht 3 bzw. 11 aus einem ein- oder mehrlagigen Gewebe aus mit Metall bedampften Fasern hergestellt, so daß diese Fasern elektrisch leitend sind. Elektrisch verbunden mit den Fasern ist ein in den Figuren allgemein mit 16 bezeichneter Halbleiterschaltkreis vorgesehen, der beispielsweise als hoch integrierter Schaltkreis ausgeführt ist. Dieser Schaltkreis 16 ist gegenüber der Behandlungslösung versiegelt bzw. abgedichtet im Verbandmaterial 1 bzw. 1a untergebracht. Über die elektrisch leitenden Fasern des mit Metall beschichteten Gewebes wird in dem Halbleiterschaltkreis 16 beispielsweise durch Widerstandsmessung ein Messwert gebildet, der ein Maß für den Grad der Feuchtigkeit innerhalb des Verbandmaterials 1 bzw. 1a ist, so daß mit dem Schaltkreis 16 das Vorhandensein oder Fehlen einer ausreichenden Menge an der Handlungsflüssigkeit überwacht werden kann. Der Halbleiterschaltkreis 16 ist beispielsweise so ausgeführt, daß er die Messdaten drahtlos, d. h. über Funk an eine nicht dargestellte Mess- oder Überwachungs- oder Steuereinrichtung übermittelt. Die für den Betrieb des Halbleiterschaltkreises 16 notwendige Versorgungsbaterie ist ebenfalls abgedichtet im Verbandmaterial 1, 1a untergebracht.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Halbleiterschaltkreis auch transponderartig auszubilden, so daß dieser dann ohne eigene Versorgungsspannungsquelle aufgrund einer empfangenen Hochfrequenz-Leistung die eigene, für den Betrieb notwendige Spannung erzeugt.
Vorstehend wurde davon ausgegangen, daß mit dem Halbleiterschaltkreis 16 und unter Verwendung der als Messelektronik dienenden mit Metall bedampften bzw. beschichteten Fasern das Vorhandensein oder NichtVorhandensein des flüssigen Verhandlungsmediums überwacht wird. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, andere Werte zu überwachen, beispielsweise ein mögliches Abschalten von
Wundsekret bei Entzündungen, um so die Notwendigkeit eines Verbandwechsels anzuzeigen usw.
Um bei unterschiedlichen, überwachten Zuständen eindeutige Informationen zu erhalten, können beispielsweise im Halbleitership der Schaltung 16 für den jeweiligen Zustand typische Vergleichswerte gespeichert bzw. abgelegt sein, mit denen dann die tatsächlichen Messwerte verglichen werden, wobei bei Übereinstimmung des tatsächlichen Messwertes mit einem einem bestimmten Zustand zugeordneten typischen Messwert ein diesem Zustand entsprechendes Signal abgegeben wird.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, am Verbandmaterial Anschlußelektroden anzubringen, die mit den metallbeschichteten Fasern bzw. mit dem metallbeschichteten Gewebe verbunden sind und über die das Verbandmaterial an ein externes Gerät angeschlossen werden kann.
Bevorzugt sind wenigstens zwei Gewebelagen aus den metallbeschichteten Fasern und zwischen diesen Gewebelagen wenigstens eine Nichtleitende Lage, beispielsweise Gewebelage vorgesehen, die allerdings durchlässig für Flüssigkeit ist, sodaß über die beiden leitenden Gewebelagen und die dazwischenliegende nichtleitende Gewebelage ein Sensorbereich gebildet ist, beispielsweise für eine kapazitive Messung oder eine Widerstandsmessung.
Figur 4 zeigt einen Messwiderstand 18, der spiralartig mit mehreren Windungen 18.1 durch metallisierte Fasern hergestellt ist, die in mehreren Lagen des Verbandmaterials verlaufen und von Lage zu Lage durch geeignete Maßnahmen zu dem spiralartigen Messwiderstand 18 verbunden sind.
Im trockenen Zustand besitzt der Messwiderstand 18 einen vorgegebenen Widerstandswert, der sich in Abhängigkeit von der Feuchtigkeit, in Abhängigkeit von dem Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein des flüssigen Behandlungsmediums ändert.
Bezugszeichenliste
1, 1a Verbandmaterial 1 ', 1 " Umfangsrand
2 Schicht aus einem sterilen, perforierten Flachmaterial aus Kunststoff, beispielsweise aus PVC als Auflage auf der Wunde
3 Schutzschicht aus einem sterilen, weichen und saugfähigen Material, beispielsweise Gaze
4 Schicht aus einem semipermeablen Material
5 Schlauchstück
6 Schlauchende oder Anschluß
7 Klebeband 10, 11 Schicht
12 Lage
13 Abdeckschicht
14 Klebstoffauftrag
15 Abdeckschicht 16 elektrische Schaltung
17 Spannungsversorgung
18 Widerstandsstruktur 18.1 Windungen