Bodenbearbeitungsgerät.
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bodenbearbeitungsgerät.
Es sind verschiedene Bodenbearbeitungsgeräte bekannt, die in der Land- oder Forstwirtschaft dazu dienen, mit einer Walze oder mehren Walzen oder aus mehreren Walzenrädern oder -Scheiben zusammengesetzten Walzen grobschollige Flächen zu zerkleinern oder aufzulockern. Zumeist handelt sich hierbei um Anbausätze, die an Traktoren vor- oder nachlaufend angefügt werden können. Selbst wenn die Anbaugeräte im gewissen Umfang um eine Hochachse lenkbar sind, lassen sich nur große Krümmungsradien bewältigen, da die Lenkachsen horizontal versetzt bleiben. Selbst bei diesen Anbaugeräten kommt es durch die Radspuren zu einer Bodenverdichtung, was dem Zweck des Einsatzes dieser Geräte entgegenwirkt.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung eine Vorrichtung verfügbar zu machen, die diese Nachteile vermeidet.
Die allgemeine Lösung für ein Bodenbearbeitungsgerät besteht erfindungsgemäß darin, dass zumindest zwischen einer angetriebenen Hinterachse und einem nachlaufenden rollenden Arbeitsgerät, wie einer Walze, die in einem festen Rahmen angeordnet ist, zwischen dem Rahmen und der Hinterachse eine Schwenkbewegung derart stattfindet, dass für eine Transportstellung die Räder der Hinterachse und für eine Arbeitsstellung das rollende Arbeitsgerät am Boden aufsitzt.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels und aus den Ansprüchen.
Es zeigen
Figur 1 einen schematischen Aurriss,
Figur 2 eine schematische Draufsicht,
Figur 3 einen schematischen Aufriss in andere Stellung und
Figur 4 eine schematische Perspektive.
Die Figur 1 zeigt ein selbstfahrendes Gerät 10 in seiner Transportstellung. Das Gerät 10 besteht aus einem Rahmen 12 mit einer Vorderachse 14 und lenkbaren Vorderrädern 16, sowie einer Hinterachse 18 mit Hinterrädern 20. Die Hinterräder 20 und gegebenenfalls auch die Vorderräder 16 sind von einem Motor 22 angetrieben. Obwohl hier im zeichnerischen Ausführungsbeispiel der Einfachheit halber ein mechanischer Antrieb 24 eingezeichnet ist, gehört es auch zur Ausgestaltung der Erfindung, dass alle Räder hydraulisch angetrieben werden. Ebenso ist in Abwandlung der eingezeichneten Achsschenkellenkung der Vorderräder 16 die Ausgestaltung mit einer Knicklenkung möglich.
Das Wesentliche ist jedoch, dass in einer aus Figur 1 ersichtüchen Transportstellung das selbstfahrende Bodenbearbeitungsgerät mit einer festmontierten aber angehobenen Walzenanordnung ohne Schwierigkeiten am Straßenverkehr teilnehmen kann. Die Walzenanordnung besteht im hier gezeigten Ausfuhrungsbeispiel aus zwei jeweils rechts und links angeordneten und mit Zähnen bestückten Walzen 30, die auf einer gemeinsamen Achse 32 sitzen, welche die beiden Walzen 30 unterhalb des Rahmens 12 verbinden. Diese Achse 32 ist fest mit dem Rahmen 12 verbunden, während in der dargestellten Ausführungsform die Achse 18 mit den Transport- oder Hinterrädern 20 nicht fest mit dem Rahmen 12 verbunden ist, sondern sich an einer Aufhängung 34 befindet, die schwenkbar mit dem Rahmen 12 verbunden ist. Durch diese Anordnung kann die Achse 18 mit der Rädern 20 gegenüber dem Rahmen 12 mittels eines Hydraulikzylinders 36 oder einer anderen, beispielsweise elektrisch angetriebenen Verbindung, eine Relativbewegung zwischen Hinterachse 18 und Rahmen 12 ausführen. Dadurch wird bewirkt, dass in der Transportstellung der Rahmen 12 mit den Walzen 30 angehoben (siehe Figur 1) ist. Wie aus Figur 3 anschaulich hervorgeht bewirkt die Relativbewegung in der anderen Richtung, nämlich in eine Arbeitstellung, dass der Rahmen 12 soweit abgesenkt ist, dass die Hinterräder 20 volle Bodenfreiheit gewinnen und dass sich das Gerät 10 statt auf die Räder 20 der Hinterachse 18 auf die Walzen 30 abstützt. Der Antrieb der Hinterachse 18 ist hierbei auf die Achse 32 der Walzen 30 verlängert, was mechanisch kein Problem darstellt, da die Achse 32 am Rahmen 12 angeordnet ist. Der Vortrieb in dieser Arbeitsstellung erfolgt also über das Arbeitsgerät, die Walzen 30. Dabei
kann diese Schwenkbewegung der Aufhängung 34 soweit gehen, dass aucn αie vorαerraαer 16 abheben und sich das Gerät 10 vorn auf eine vorgehängte Walze 40 abstützt. Es ist also durch eine einfache und leicht steuerbare Relativbewegung eine Arbeitsstellung erreichbar, in der die Transporträder 16, 20 völlig vom Boden abgehoben sind und keine Spuren auf der bearbeiteten Fläche hinterlassen. Hierbei kann ein vorgehängtes Gerät 40 im gewissen Umfang soweit lenkbar ausgestaltet sein, dass eine Spurtreue eingehalten werden kann und auf mehr kommt es bei dieser Bearbeitung nicht an. Gegebenenfalls oder für ein Wendemanöver kann jederzeit durch ein leichtes Absenken des Rahmens 12 eine Lenkfähigkeit für die Vorderräder 16 zumindest kurzzeitig wieder hergestellt werden.
Die Möglichkeit, die Erfindung soweit zu nutzen, dass ein selbstfahrendes Gerät völlig von den Transporträdern 16, 20 für eine Arbeitstellung abgehoben werden kann und zwar durch eine einfache Relativbewegung, stellt eine Optimum dar. Das Wesentliche der Erfindung liegt jedoch schon darin, dass überhaupt durch eine einfache Relativbewegung ein Wechsel zwischen einer Abstützung auf Transporträder und rollendem Arbeitsgerät stattfinden kann. Dies lässt sich an einem anderem Ausführungsbeispiel, welches nicht zeichnerisch dargestellt ist, leicht erläutern. Nach diesem Ausführungsbeispiel kann eine einfache Relativbewegung zwischen der Hinterachse eines Traktors und einer am Traktor an der üblichen Aufhängevorrichtung angeordneten Walze gemäß der Erfindung im einfachen Wechsel zwischen Transport- und Arbeitstellung stattfinden. In dieser Ausführungsform erhält die nachlaufende Walze einen Rahmen, in dem sie frei drehbar aufgehängt ist. Auf diesem Rahmen ist in der oben beschriebener Weise durch einen Hydraulikzylinder oder einen ähnlichen Bewegungsantrieb der Rahmen mit der Walze schwenkbar. In der einen Endstellung dieser Schwenkbewegung ist die Walze mit ihrem Rahmen in der Aufhängung am Traktor angehoben und befindet sich somit in der Transportstellung. In der anderen Endstellung der Schwenkbewegung setzt die Walze auf den zu bearbeitenden Boden auf und hebt zugleich über eine Kette oder andere Zugelemente den Traktor soweit an, dass seine Hinterräder frei über dem Boden verbleiben und keine Spuren hinterlassen können. Bei dieser vereinfachten Ausführungsform der Erfindung erfolgt der Vortrieb in dieser Arbeitsstellung durch die Vorderräder des Traktors, er muss mithin über einen Vierradantrieb verfügen, der heute jedoch weit verbreitet ist