Antimikrobielle Aktivkohle
Die Erfindung betrifft antimikrobielle Aktivkohle, ein Verfahren zur antimikrobiellen Ausrüstung von Aktivkohle sowie die Verwendung der Aktivkohle.
Besiedlungen und Ausbreitungen von Bakterien auf Oberflächen von Rohrleitungen, Behältern oder Verpackungen sind im hohen Maße unerwünscht. Es bilden sich häufig Schleimschichten, die Mikrobenpopulationen extrem ansteigen lassen, die Wasser-, Getränke- und Lebensmittelqualitäten nachhaltig beeinträchtigen und sogar zum Verderben der Ware sowie zur gesundheitlichen Schädigung der Verbraucher fuhren können.
Aus allen Lebensbereichen, in denen Hygiene von Bedeutung ist, sind Bakterien fernzuhalten. Davon betroffen sind Textilien für den direkten Körperkontakt, insbesondere für den Intimbereich und für die Kranken- und Altenpflege. Außerdem sind Bakterien fern zu halten von Möbel- und Geräteoberflächen in Pflegestationen, insbesondere im Bereich der Intensivpflege und der Kleinstkinder-Pflege, in Krankenhäusern, insbesondere in Räumen für medizinische Eingriffe und in Isolierstationen für kritische Infektionsfälle sowie in Toiletten.
Gegenwärtig werden Geräte, Oberflächen von Möbeln und Textilien gegen Bakterien im Bedarfsfall oder auch vorsorglich mit Chemikalien oder deren Lösungen sowie Mischungen behandelt, die als Desinfektionsmittel mehr oder weniger breit und massiv antimikrobiell wirken. Solche chemischen Mittel wirken unspezifisch, sind häufig selbst toxisch oder reizend oder bilden gesundheitlich bedenkliche Abbauprodukte. Häufig zeigen sich auch
Unverträglichkeiten bei entsprechend sensibilisierten Personen.
Eine weitere Vorgehensweise gegen oberflächige Bakterienausbreitungen stellt die
Einarbeitung antimikrobiell wirkender Substanzen in eine Matrix dar.
Daneben stellt auch die Vermeidung von Algenbewuchs auf Oberflächen eine immer bedeutsamere Herausforderung dar, da inzwischen viele Außenflächen von Gebäuden mit
Kunststoffverkleidungen ausgestattet sind, die besonders leicht veraigen. Neben dem unerwünschten optischen Eindruck kann unter Umständen auch die Funktion entsprechender
Bauteile vermindert werden. In diesem Zusammenhang ist z. B. an eine Veralgung von photovoltaisch funktionalen Flächen zu denken.
Eine weitere Form der mikrobiellen Verunreinigung, für die es bis heute ebenfalls keine technisch zufrieden stellende Lösung gibt, ist der Befall von Oberflächen mit Pilzen. So stellt z. B. der Befall von Fugen und Wänden in Feuchträumen mit Aspergillus niger neben dem beeinträchtigten optischen auch einen ernst zu nehmenden gesundheitsrelevanten Aspekt dar, da viele Menschen auf die von den Pilzen abgegebenen Stoffe allergisch reagieren, was bis hin zu schweren chronischen Atemwegserkrankungen führen kann.
Im Bereich der Seefahrt stellt das Fouling der Schiffsrümpfe eine ökonomisch relevante Einflussgröße dar, da mit dem Bewuchs verbundenen erhöhten Strömungswiderstand der Schiffe ein deutlicher Mehrverbrauch an Kraftstoff verbunden ist. Bis heute begegnet man solchen Problemen allgemein mit der Einarbeitung giftiger Schwermetalle oder anderer niedermolekularer Biozide in Antifoulingbeschichtungen, um die beschriebenen Probleme abzumildern. Zu diesem Zweck nimmt man die schädlichen Nebenwirkungen solcher Beschichtungen in Kauf, was sich aber angesichts der gestiegenen ökologischen Sensibilität der Gesellschaft als zunehmend problematisch herausstellt.
So offenbart z. B. die US-PS 4 532 269 ein Terpolymer aus Butylmethacrylat, Tributylzinnmethacrylat und tert.-Butylaminoethylmethacrylat. Dieses Copolymer wird als antimikrobieller Schiffsanstrich verwendet, wobei das hydrophile tert.- Butylaminoethylmethacrylat die langsame Erosion des Polymers fordert und so das hochtoxische Tributylzinnmethacrylat als antimikrobiellen Wirkstoff freisetzt.
In diesen Anwendungen ist das mit Aminomethacrylaten hergestellte Copolymer nur Matrix oder Trägersubstanz für zugesetzte mikrobizide Wirkstoffe, die aus dem Trägerstoff diffundieren oder migrieren können. Polymere dieser Art verlieren mehr oder weniger schnell ihre Wirkung, wenn an der Oberfläche die notwendige „minimale inhibitorische Konzentration,, (MIK) nicht mehr erreicht wird.
Aus der europäischen Patentanmeldung 0 862 858 ist weiterhin bekannt, dass Copolymere von
tert.-Butylaminoethylmethacrylat, einem Methacrylsäureester mit sekundärer Aminofunktion, inhärent mikrobizide Eigenschaften besitzen.
Die Sterilisierung von Wasser- und Reinstwassersystemen stellt eine große technische Herausforderung dar. Die Anforderungen an solche Sterilisierungverfahren sind sehr hoch, insbesondere in solchen Bereichen, die eine direkte Kontaminationsquelle für Menschen bilden können, z. B. im Bereich der Pharmakaproduktion, der Trinkwasser- oder der Lebensmittelverarbeitung. In diesen Bereichen sucht man nach Möglichkeiten zur Kaltsterilisation, da hier auch temperaturempfindliche Produkte verarbeitet werden. Weiterhin sollte der Energiebedarf einer Sterilisation möglichst gering sein. Der Einsatz von UV- Desinfektionssystemen ist nur bei UV-Stabilen Lösungen, d. h. nicht bei Lebensmitteln möglich. Der Einsatz niedermolekularer Biozide verbietet sich für solche Zwecke im Allgemeinen von selbst, da von diesen Mitteln ein beachtliches humantoxisches Potential ausgehen kann.
Weiterhin ist die Gewinnung von Trinkwasser in Entwicklungsländern ein noch nicht befriedigend gelöstes Problem. Anlagen für diesen Zweck sollten wartungsarm sein, einfach zu produzieren, einen geringen Energiebedarf aufweisen und sehr effizient sein.
Zur Filtration von Gasen oder Flüssigkeiten werden häufig auf Aktivkohle basierende Systeme genutzt. Aktivkohle besitzt eine sehr große spezifische Oberfläche und ist daher zur Filtration in besonderem Maße geeignet. Die Filtration einer Flüssigkeit über Aktivkohle hat allerdings keinen nennenswerten Einfluss auf deren mikrobielle Kontamination.
Überraschenderweise wurde gefunden, dass sich Aktivkohle ohne Verlust der Filtrationseigenschaften unter Verwendung antimikrobieller Polymere mikrobizid ausrüsten lässt. Durch die große spezifische Oberfläche der Aktivkohle kommt die antimikrobielle Wirkung der verwendeten antimikrobiellen Polymere zur vollen Entfaltung, da der antimikrobielle Effekt dieser Polymersysteme auf einer kontaktmikrobiziden Wirkung beruht.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher antimikrobielle Aktivkohle, enthaltend 0,05 bis 95 Gew.-%, mindestens eines antimikrobiellen Polymeren.
Aktivkohle im Sinne der vorliegenden Erfindung ist jede unter dieser Gattungsbezeichnung vertriebene Kohle, z. B. gemäß der Definition aus Römpps Chemie Lexikon, Version 2.0.
Unter Aktivkohle versteht man Kohlenstoff-Strukturen aus kleinsten Graphit-Kristallen und amorphem Kohlenstoff mit poröser Struktur und inneren Oberflächen zwischen 500 und 1500 m2/g. Entsprechend der äußeren Form unterscheidet man Pulver- Aktivkohle (z. B. zur Entfärbung von Flüssigkeiten), Korn- Aktivkohle (z. B. zur Wasserbehandlung) und zylindrisch geformte Aktivkohle (z. B. zur Gasreinigung).
Zur Herstellung der Aktivkohle werden pflanzliche (Holz, Torf, Nussschalen, Kaffeebohnen), tierische (Blut, Knochen) und/oder mineralische (Braun- oder Steinkohle, petrochemische Kohlenwasserstoffe) Rohstoffe entweder mit Dehydratisierungsmitteln (Zinkchlorid, Phosphorsäure) auf 500 bis 900 °C erhitzt und anschließend durch Auswaschen gereinigt oder durch trockene Destillation verkohlt und anschließend oxidativ aktiviert, d. h. man behandelt das verkohlte Material bei 700 bis 1000 °C mit Wasserdampf, Kohlendioxid und/oder Gemischen daraus, evtl. auch mit Luft.
Der Anteil der antimikrobiellen Polymere in der erfindungsgemäßen Aktivkohle kann 0,05 bis 70, bevorzugt 0,1 bis 50 besonders bevorzugt 0,5 bis 25, insbesondere 1 bis 15 Gew.-% betragen.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen antimikrobiellen Aktivkohle wird Aktivkohle mit einer Lösung von antimikrobiellen Polymeren behandelt.
Die Behandlung der Aktivkohle kann dabei durch eine Lösung des mindestens einen antimikrobiellen Polymers in einem organischen Lösemittel oder eine wässrige Dispersion des antimikrobiellen Polymers erfolgen.
Als Lösemittel für die Beschichtungsformulierung können nahezu alle organischen Lösemittel Verwendung finden, die das antimikrobielle Polymer in ausreichenden Konzentrationen lösen.
Hierzu zählen beispielsweise Alkohole, Ester, Ketone, Aldehyde, Ether, Acetate, Aromaten,
Kohlenwasserstoffe, Halogenkohlenwasserstoffe und organische Säuren, insbesondere
Methanol, Ethanol, Propanol, Butanol, Aceton, Methylethylketon, Butylacetat, Ethylacetat, Acetaldehyd, Ethylenglykol, Propylenglykol, THF, Diethylether, Dioxan, Toluol, n-Hexan, Cyclohexan, Cyclohexanol, Xylol, DMF, Essigsäure und Chloroform.
Bei einer weiteren Verfahrensvariante kann mindestens ein antimikrobielles Polymer in einen Lack eingearbeitet werden, der zur Beschichtung der Aktivkohle Verwendung findet. Neben der Behandlung mit einer Lösung können die antimikrobiellen Polymere auch durch Schmelzen oder andere thermische Umformprozesse oder durch Behandlung mit überkritischem CO2 auf die Aktivkohle aufgebracht werden.
Zur antimikrobiellen Beschichtung der Aktivkohle kann auch ein Polymerblend aus antimikrobiellen und nicht-antimikrobiellen Polymeren verwendet werden. Nicht- antimikrobielle Polymere sind z. B. Polymethylmethacrylat, PVC, Polyacrylsäure, Polystyrol, Polyolefine, Polyterephthalate, Polyamide, Polysulfone, Polyacrylnitril, Polycarbonate, Polyurethan, Cellulosederivate.
Bevorzugt werden die antimikrobiellen Polymere aus Stickstoff oder Phosphorfunktionalisierten Monomeren hergestellt. Besonders geeignet zu diesem Zweck sind antimikrobielle Polymere die aus mindestens einem Monomeren der Gruppe Methacrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester, Metha- crylsäure-2-diethylaminomethylester, Acrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Acrylsäure-3- dimethylaminopropylester, Acrylsäure-2-diethylaminoethylester, Acrylsäure-2- dimethylaminoethylester, Dimethylaminopropylmethacrylamid, Diethyl- aminopropylmethacrylamid, Acrylsäure-3 -dimethylaminopropylamid, 2-Meth- acryloyloxyethyltrimethylammoniummethosulfat, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester, 3- Methacryloylaminopropyltrimethylammonium-chlorid, 2-Methacryloyloxyethyltrimethyl- ammoniumchlorid, 2- Acryloyloxyethyl-4-benzyldimethylammoniumbromid, 2-
Methacryloyloxyethyl-4-benzyldimethylammoniumbromid, Allyltriphenylphosphoniumbromid, Allyltriphenylphosphoniumchlorid, 2-Acrylamido-2-methyl-l -propansulfonsäure, 2- Diethylaminoethylvinylether, 3-Aminopropylvinylether, 3-Aminopropylmethacrylat, 2- Aminoethylmethacrylat, 4-Aminobutylmethacrylat, 5-Aminopentylmethacrylat, 3- Aminopropylacrylat, 2-Aminopropylacrylat, 4-Aminobutylacrylat, 5-Aminopentylacrylat, 2-
Aminoethylvinylether, 4-Aminobutylvinylether und/oder 5-Aminopentylvinylether hergestellt werden.
Zur Herstellung der antimikrobiellen Polymeren ist es möglich, neben den genannten Monomeren weitere aliphatisch ungesättigte Monomere bei der Herstellung zu verwenden. Die weiteren aliphatisch ungesättigten Monomeren müssen nicht unbedingt eine zusätzliche antimikrobielle Wirkung aufweisen. Geeignete Monomere sind Acryl-, oder Methacrylverbindungen, wie z. B. Acrylsäure, tert. -Butylmethacrylat, Methylmethacrylat, Styrol oder seine Derivate, Vinylchlorid, Vinylether, Acrylamide, Acrylnitrile, Olefine (Ethylen, Propylen, Butylen, Isobutylen), Allylverbindungen, Vinylketone, Vinyl essigsaure, Vinylacetat oder Vinylester, Methacrylsäuremethylester, Methacrylsäureethylester, Methacrylsäurebutylester, Methacrylsäure-tert.-butylester, Acrylsäuremethylester,
Acrylsäureethylester, Acrylsäurebutylester und/oder Acrylsäure-tert.-butylester.
Die verwendeten antimikrobiellen Polymere können Molgewichte von 5 000 bis 5 000 000, insbesondere 20 000 bis 1 000 000, bevorzugt 50 000 bis 200 000 g/mol (Massenmittel) aufweisen.
Die erfindungsgemäße antimikrobielle Aktivkohle kann zur Herstellung von Filtern oder Füllkörpern, ganz allgemein zur Herstellung aller auch auf nicht-antimikrobieller Aktivkohle basierenden Anwendungen genutzt werden. Entsprechende Anwendungen können in der Filtration und Sterilisation von allen Flüssigkeiten liegen, in denen sich unerwünscht Bakterien aufhalten. Dies kann z. B. Trinkwasser, Prozesswasser in der chemischen oder pharmazeutischen Industrie, oder in der lebensmittelverarbeitenden Industrie sein. Weiterhin ist es möglich, mit den erfindungsgemäß beschichteten Erzeugnissen Badewasser für mobile Dusch- oder Wascheinrichtungen, Schwimmbäder oder auch Brunnenwasser für den privaten Bedarf zu sterilisieren. Darüber hinaus sind auch Anwendungen zur kombinierten Filtration und Sterilisation von Gasen denkbar, z. B. auf dem Gebiet der Luftreinigung.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind daher Verfahren zur Sterilisierung von Wasser enthaltenden Flüssigkeiten, wobei die Flüssigkeit zur Sterilisation über antimikrobielle Aktivkohle, die zwischen 0,05 und 95 Gew.-% mindestens eines
antimikrobiellen Polymers enthält, geleitet wird.
Weiterhin ist ein Verfahren zur Gasreinigung Gegenstand der vorliegenden Erfindung, wobei das zu reinigende Gas über antimikrobielle Aktivkohle, die zwischen 0,05 und 95 Gew.-% mindestens eines antimikrobiellen Polymers enthält, geleitet wird.
In diesem Verfahren können auch Aktivkohle mit dem bereits genannten niedrigeren Anteilen an antimikrobiellen Polymeren eingesetzt werden.
Flüssigkeiten, die mit der erfindungsgemäß ausgerüsteten Aktivkohle sterilisiert werden können, sind z. B. die o. g. Flüssigkeiten oder Trinkwasser, Abwasser, Brauchwasser, Prozesswasser oder flüssige oder pastöse Lebensmittel, die durch entsprechende Vorrichtungen gepumpt werden können.
Die erfindungsgemäßen antimikrobiellen Aktivkohlen können in allen Anwendungen eingesetzt werden, in denen Aktivkohle üblicherweise verwendet wird. Insbesondere können dies Filtermodule in Klimaanlagen z. B. für Gebäude oder Kraftfahrzeuge, insbesondere Krankenhäuser, Gasmasken, Schwimmbadfilter, Trinkwasserfilter, Brauchwasserfilter, Sterilwasserfilter sein.
Zur weiteren Beschreibung der vorliegenden Erfindung werden die folgenden Beispiele gegeben, welche die Erfindung weiter erläutern, nicht aber ihren Umfang begrenzen sollen, wie er in den Patentansprüchen dargelegt ist.
Beispiel 1:
50 mL tert.-Butylaminoethylmethacrylat (Fa. Aldrich) und 240 mL Ethanol werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65 °C erhitzt. Danach werden 0,4 g Azobisisobutyronitril gelöst in 15 mL Ethanol unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch wird auf 70 °C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen. Im Anschluss wird das Produkt für 24 Stunden bei 50 °C im Vakuum getrocknet. Das Reaktionsprodukt wird anschließend fein zermörsert.
Beispiel la:
1 g des Produktes aus Beispiel 1 wird in 100 mL Ethanol gelöst. In diese Lösung werden 10 g Aktivkohle rein gekörnt (Riedel de Häen) mittels Magnetrührer eingerührt. Die Rührzeit beträgt hierbei ca. 30 Minuten. Im Anschluß daran wird die so imprägnierte Aktivkohle mittels eines mittelweitporigen Filters der Sorte 389 und unter Verwendung einer Wasserstrahlpumpe abfiltriert. Die so abgetrennte Aktivkohle wird daraufhin für 6 Stunden bei 35° C getrocknet. Alternativ hierzu, und großtechnisch relevanter, ist auch eine Trocknung mittels Wirbelstromtrockners möglich.
Beispiel lb:
0,1 g der beschichteten Aktivkohle aus Beispiel la werden in 20 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa eingerührt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 102 Keime pro mL gesunken.
Beispiel lc:
0,1 g der beschichteten Aktivkohle aus Beispiel la werden in 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus eingerührt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime mehr nachweisbar.
Beispiel ld: (Referenzversuch)
0,1 g unbeschichtete Aktivkohle (Riedel de Häen) werden in 20 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa eingerührt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 Keime pro mL konstant geblieben.
Beispiel le:
Beispiel ld wurde mit den Testkeimen Staphylococcus aureus statt Pseudomonas aeruginosa durchgeführt. Auch hier bleibt die Zahl der Keime konstant.
Beispiel 2:
40 mL Dimethylaminopropylmethacrylamid (Fa. Aldrich) und 200 mL Ethanol werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65 °C erhitzt. Danach werden 0,4 g Azobisisobutyronitril gelöst in 20 mL Ethanol unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch wird auf 70 °C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen und für 24 Stunden bei 50 °C im Vakuum getrocknet. Das Reaktionsprodukt wird im Anschluss fein zermörsert.
Beispiel 2a: 2 g des Produktes aus Beispiel 2 wird in 100 mL Ethanol gelöst. In diese Lösung werden 10 g Aktivkohle rein gekörnt (Riedel de Häen) mittels Magnetrührer eingerührt. Die Rührzeit beträgt hierbei ca. 30 Minuten. Im Anschluß daran wird die so imprägnierte Aktivkohle mittels eines mittelweitporigen Filters der Sorte 389 und unter Verwendung einer Wasserstrahlpumpe abfiltriert. Die so abgetrennte Aktivkohle wird daraufhin für 6 Stunden bei 35° C getrocknet. Alternativ hierzu, und großtechnisch relevanter, ist auch eine Trocknung mittels Wirbelstromtrockners möglich.
Beispiel 2b:
0,1 g der beschichteten Aktivkohle aus Beispiel 2a werden in 20 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa eingerührt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 103 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 2c: 0,1 g der beschichteten Aktivkohle aus Beispiel 2a werden in 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus eingerührt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime mehr nachweisbar.
Beispiel 3:
16 mL tert.-Butylaminoethylmethacrylat (Fa. Aldrich), 45 g Triton X 405 (Fa. Aldrich), 200 mL VE-Wasser und 0,6 g Kaliumperoxodisulfat (Fa. Aldrich) werden in einem Dreihalskolben
vorgelegt und unter Argonzustrom auf 60 °C erhitzt. Danach werden über einen Zeitraum von 4 Stunden weitere 180 mL tert.-Butylaminoethylmethacrylat zugetropft. Anschließend rührt man die Mischung noch weitere 2 Stunden bei 60 °C, danach lässt man die entstandene Emulsion auf Raumtemperatur abkühlen.
Beispiel 3 a:
5 g des Produktes aus Beispiel 3 wird mit einem Liter Wasser verdünnt gelöst. In diese Dispersion werden 10 g Aktivkohle rein gekörnt (Riedel de Häen) mittels Magnetrührer eingerührt. Die Rührzeit beträgt hierbei ca. 30 Minuten. Im Anschluß daran wird die so imprägnierte Aktivkohle mittels eines mittelweitporigen Filters der Sorte 389 und unter Verwendung einer Wasserstrahlpumpe abfiltriert. Die so abgetrennte Aktivkohle wird daraufhin für 6 Stunden bei 35° C getrocknet. Alternativ hierzu, und großtechnisch relevanter, ist auch eine Trocknung mittels Wirbelstromtrockners möglich.
Beispiel 3b:
0,1 g der beschichteten Aktivkohle aus Beispiel 3 a werden in 20 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa eingerührt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 103 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 3c:
0,1 g der beschichteten Aktivkohle aus Beispiel 3a werden in 20 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus eingerührt. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime mehr nachweisbar.