Klammer
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Klammer zum Befestigen eines Informationsträgers an einem Befestigungselement.
Herkömmlicherweise werden zum Zusammenfügen mehrerer Seiten aus Papier oder zum Befestigen von Notizzetteln Büroklammern verwendet. Zum Zusammenfügen oder Befestigen von Papier mit einer Büroklammer sind mehrere Arbeitsgänge erforderlich, nämlich zunächst Greifen des zu befestigenden Zettels, Greifen der Büroklammer und Befestigen des Zettels und der Büroklammer an einem Befestigungselement, z.B. einem Zettel, einem Blatt Papier, einem Aktendeckel oder anderem Papiergut. Der Zettel kann beschriftet werden entweder bevor er am Befestigungselement angebracht wird oder danach.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Klammer zum Befestigen eines Informationsträgers an einem Befestigungselement bereitzustellen. Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der Patentansprüche gelöst.
Die Erfindung geht dabei von dem Grundgedanken aus, die Klammer mit einem Federelement und einem Informationsträger einstückig bzw. integriert auszubilden. Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung der Klammer muß zum Anbringen eines Notizzettels an einem Befestigungselement, z.B. einem Schriftstück oder Aktendeckel, die erfindungsgemäße Klammer lediglich angesteckt werden, d.h. es ist nur ein Vorgang zum Anbringen erforderlich. Es ist also im Rahmen der vorliegenden Erfindung kein Greifen zweier separater Elemente, nämlich eines Zettels und einer Büroklammer, erforderlich, die dann gemeinsam am Befestigungselement zu befestigen sind. Die erfindungsgemäße Klammer kann selbstverständlich auch zum Zusammenfügen mehrerer Schriftstücke verwendet werden, wie dies bei einer herkömmlichen Büroklammer der Fall ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beispielhaft beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 eine räumliche Vorderansicht der erfindungsgemäßen Klammer;
Figur 2 eine räumliche Rückansicht der erfindungsgemäßen Klammer gemäß
Figur 1 ; Figur 3 eine bemaßte Vorderansicht der erfindungsgemäßen Klammer; und Figur 4 eine schematische Ansicht einer an der erfindungsgemäßen Klammer vorgesehenen Klemmvorrichtung.
Die in den Figuren 1 und 2 in räumlicher Darstellung gezeigte erfindungsgemäße Klammer 2 weist im wesentlichen ein Federelement oder Clip 4 sowie einen daran befestigten Informationsträger 6 auf. Der Informationsträger 6 ist mit dem Federelement 4 mittels eines Befestigungsbereiches 8 dauerhaft oder ablösbar verbunden. Der Informationsträger 6 wird vorzugsweise am Federelement 4 angeklebt. Der Informationsträger 6 kann jedoch auch mit jeder anderen zweckdienlichen Befestigungstechnik, z.B. durch Klemmen, Heften oder ähnliches, am Federelement 4 befestigt werden.
Als Informationsträger 6 kann jegliches Material verwendet werden, das bedruckbar, beschriftbar, bedruckt, beschriftet und/oder beklebbar ist. Insbesondere eignen sich als Informationsträger 6 im wesentliche flache Materialien, wie z.B. Papier, Pappe, Kunststoff oder Metall. Für die Anwendung in Büros ist Papier oder ein (transparenter) Kunststoff-Film üblicherweise bevorzugt.
Entsprechend einer nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist am Federelement 4 ein Block mit mehreren übereinander liegenden Informationsträgern vorgesehen.
Das den Informationsträger 6 tragende Federelement 4 ist vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff ausgebildet und ist im wesentlichen im Querschnitt umgekehrt U-förmig ausgebildet. Demgemäß hat das Federelement 4 zwei
Federschenkel 10 und 12 und eine dazwischenliegende Aussparung 14 zur klemmenden Aufnahme eines (nicht dargestellten) Befestigungselements, an dem die erfindungsgemäße Klammer 2 angebracht werden kann. Das Befestigungselement kann beispielsweise ein Schriftstück sein, an dem mittels der erfindungsgemäßen Klammer 2 ein Notizzettel 6 befestigbar ist. Ferner können als Befestigungselement mehrere miteinander zusammenzufügende Papierseiten, ein Aktendeckel oder jeglicher weitere flache Gegenstand dienen.
Zur Verbesserung der Klemmung des Federelements 4 an einem Befestigungselement kann es bevorzugt sein, an mindestens einem der beiden Federschenkel 10 und 12 eine Klemmvorrichtung 15 vorzusehen. Die Klemmvorrichtung 15 kann beispielsweise in Form eines an einem Schenkel vorgesehenen Vorsprungs oder dadurch ausgebildet sein, daß sich die beiden Federschenkel 10 und 12 nicht parallel zueinander erstrecken, sondern leicht zu ihren freien Enden hin konvergieren. Der als Klemmvorrichtung 15 dienende Vorsprung kann beispielsweise durch entsprechendes Verbiegen von einem der beiden Schenkel 10 oder 12 erfolgen. Dazu kann es bevorzugt sein, einen Teilbereich des Federschenkels auszustanzen und diesen ausgestanzten Teilbereich in Richtung der Aussparung 14 zu verbiegen (siehe Figur 4).
Wie bereits erläutert, weist die erfindungsgemäße Klammer 2 mindestens einen an ihr im Verbindungsbereich 8 angebrachten Informationsträger 6 auf. Die erfindungsgemäße Klammer 2 ist dabei so ausgebildet, daß der Informationsträger 6 vom Federelement 4 entfernt werden kann, z.B. nachdem der auf dem Informationsträger 6 angegebene Arbeitsgang erledigt ist, ohne dabei das Federelement 4 von Befestigungselement entfernen zu müssen. Dazu ist vorzugsweise am Informationsträger 6 mindestens eine Sollbruchstelle 16 vorgesehen, entlang der der Informationsträger 6 abgetrennt werden kann. Die Sollbruchstelle 16 ist vorzugsweise in Form einer Perforation ausgebildet, die sich entlang einer Kante des Federelements 4 erstreckt. Der Informationsträger 6 kann darüber hinaus mit einer oder mehreren weiteren Sollbruchstellen bzw. Perforationen 18 versehen sein und/oder auf andere Weise trennbar oder teilbar sein.
Das Federelement 4 ist auch nach Abtrennen des Informationsträgers 6 wiederverwendbar und kann gegebenenfalls mit einem neuen Informationsträger 6 versehen werden. Darüber hinaus ist an der Vorderseite des Federelements 4 vorzugsweise ausreichend Raum für eine Beschriftung, z.B. einen Werbeaufdruck, vorgesehen.
In Figur 3 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Klammer 2 mit Bemaßung dargestellt. Entsprechend dieser Größe der erfindungsgemäßen Klammer 2 ist der Informationsträger 6 etwa 95 mm lang und 31 mm hoch. Der freiliegende Bereich der Vorderseite des Federelements 4 ist etwa 30 mm breit. Selbstverständlich sind beliebige weitere Größen für die erfindungsgemäße Klammer 2 und auch für den Informationsträger 6 möglich.