DIHYDROPYRIMIDINE UND IHRE VERWENDUNG ZUR BEHANDLUNG VON HEPATITIS B
Die vorliegende Erfindung betrifft neue Dihydropyrimidine, Verfahren zu ihrer Her- Stellung und ihre Verwendung als Arzneimittel, insbesondere zur Behandlung und
Prophylaxe von Hepatitis-B-Virus-Infektionen.
Das Hepatitis-B -Virus gehört zur Familie der Hepadna- Viren. Es verursacht eine akute und/oder eine peristent-progrediente, chronische Erkrankung. Vielfältige andere klinische Manifestationen im Krankheitsbild werden durch das Hepatitis-B-Virus mitverursacht - insbesondere chronische Leberentzündung, Leberzirrhose und hepato- zelluläres Karzinom. Weiterhin kann eine Koinfektion mit dem Hepatitis-Delta- Virus den Krankhei tsverlauf negativ beeinflussen.
Die einzigen für die Behandlung chronischer Hepatitis zugelassenen Mittel sind
Interferon und Lamivudin. Allerdings ist Interferon nur mäßig wirksam und hat unerwünschte Nebenwirkungen; Lamivudin ist zwar gut wirksam, aber unter Behandlung kommt es rasch zu einer Resistenzentwicklung, und nach Absetzen der Therapie erfolgt in den meisten Fällen ein Rebound-Effekt.
Aus der EP -PS 103 796 sind Dihydropyrimidine bekannt, denen eine den Kreislauf beeinflussende Wirkung zugeschrieben wird. Die WO 99/54312, 99/54326 und 99/54329 betreffen Dihydropyrimidine, die sich zur Behandlung und Prophylaxe von Hepatitis eignen.
Gegenstand der Erfindung sind Verbindungen der Formel
bzw. deren isomerer Form
R für Phenyl, Furyl, Thienyl, Triazolyl, Pyridyl, Cycloalkyl mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen oder für Reste der Formeln
oder steht,
wobei die oben aufgeführten Ringsysteme gegebenenfalls einfach oder mehrfach, gleich oder verschieden durch Substituenten, ausgewählt aus der Gruppe Halogen, Trifluormethyl, Nitro, Cyano, Trifluormethoxy, Carboxyl, Hydro- xyl, Cι-C6-Alkoxy, Ci-Cό-Alkoxycarbonyl und Cι-C6-Alkyl substituiert sind, das seinerseits durch Aryl mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen oder Halogen substituiert sein kann,
und/oder die aufgeführten Ringsysteme gegebenenfalls durch Gruppen der F Foorrmmeellnn --SS-R6, NR7R8, CO-NR9R10, SO2-CF3, und -A-CH2-Rn substituiert sind, worin
R6 Phenyl bedeutet, das gegebenenfalls durch Halogen substituiert ist,
7 10
R bis R unabhängig voneinander Wasserstoff, Phenyl, Hydroxy-substitu- iertes Phenyl, Hydroxy, Cι-C6-Acyl oder Cι-C6-Alkyl bedeuten, das seinerseits durch Hydroxy, Cι-C6-Alkoxycarbonyl, Phenyl oder Hydroxy-substituiertes Phenyl substituiert sein kann,
A einen Rest O, S, SO oder SO2 bedeutet,
R Phenyl bedeutet, das gegebenenfalls ein- bis mehrfach, gleich oder verschieden durch Substituenten, ausgewählt aus der Gruppe Halogen,
Nitro, Trifluormethyl, Cj-C6-Alkyl und Cι-C6-Alkoxy substituiert ist,
für einen Rest der Formel -XR12 oder -NR13R14 steht,
worin
X eine Bindung oder Sauerstoff bedeutet,
R12 Wasserstoff, geradkettiges oder verzweigtes Cι-C6-Alkoxycarbonyl oder einen geradkettigen, verzweigten oder cyclischen, gesättigten oder ungesättigten Cι-C8-Kohlenwasserstoffrest bedeutet, der gegebenenfalls eine oder zwei gleiche oder verschiedene Heterokettenglieder aus der Gruppe O, CO, NH, -N-(Cι-C4-Alkyl), S oder SO2 enthält und der gegebenenfalls substituiert ist durch Halogen, Nitro, Cyano, Hydroxy, Aryl mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen oder Aralkyl mit 6 bis
10 Kohlenstoffatomen, Heteroaryl oder einer Gruppe der Formel -NR15R16,
worin
R15 und R16 unabhängig voneinander Wasserstoff, Benzyl oder Cι-C6- Alkyl bedeuten,
R13 und R14 unabhängig voneinander Wasserstoff, Cι-C0-Alkyl oder Cyclo- alkyl mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen bedeuten,
für Wasserstoff, Amino oder
für einen Rest der Formel steht oder
für Formyl, Cyano, Trifluormethyl oder Pyridyl steht oder für einen geradkettigen, verzweigten oder cyclischen, gesättigten oder ungesättigten Kohlenwasserstoffrest mit bis zu 8 Kohlenstoffatomen steht, der gegebenenfalls ein- oder mehrfach, gleich oder verschieden durch Aryloxy mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen, Azido, Cyano, Hydroxy, Carboxyl, Cι-C
6-Alkoxy- carbonyl, einen 5- bis 7-gliedrigen heterocychschen Ring, C]-C
6- Alkyl thio oder Cι-C
6-Alkoxy substituiert ist, das seinerseits durch Azido oder Amino substituiert sein kann, und/oder durch Triazolyl substituiert ist, das seinerseits bis zu 3-fach durch Cι-C
6-Alkoxycarbonyl substituiert sein kann, und/oder durch Gruppen der Formeln -OSO
2-CH
3 oder (CO)
a-NR
17R
18 substi- tuiert sein kann,
worin
Null oder 1 bedeutet,
R17 und R18 unabhängig voneinander Wasserstoff oder Aryl, Aralkyl mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen bedeuten, oder Cι-C6-Alkyl bedeuten, das gegebenenfalls durch Cι-C6-Alkoxy- carbonyl, Hydroxyl, Phenyl oder Benzyl substituiert ist, wobei Phenyl oder Benzyl gegebenenfalls ein- oder mehrfach, gleich oder verschieden durch Hydroxy, Carboxyl, Cι-C6- Alkyl oder Cι-C6-Alkoxy substituiert sind, oder Cj-C6- Alkyl gegebenenfalls durch Gruppen der Formeln NH- CO-CH3 oder NH-CO-CF3 substituiert ist,
oder
R17 und R18 gemeinsam mit dem Stickstoffatom einen Morpholin-, Piperidi- nyl- oder Pyrrolidinylring bilden,
oder
R3 für Phenyl steht, das gegebenenfalls durch Methoxy substituiert ist,
oder
R2 und R3 gemeinsam einen Rest der Formel — O^/ bilden,
R4 für Wasserstoff, Ct-C4- Alkyl, C2-C4-Alkenyl, Benzoyl oder für Acyl mit 2 bis 6 Kohlenstoffatomen steht,
R5 für Pyridyl steht, das bis zu 3-fach gleich oder verschieden durch Halogen, Hydroxy, Cyano, Trifluormethyl, Cι-C6-Alkoxy, C]-C6-Alkyl, C C6-Al- kylthio, Carbalkoxy, Cι-C6-Acyloxy, Amino, Nitro, Mono- oder Di-Cj-C6-al- kylamino substituiert ist,
und deren Salze.
Cycloalkyl mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen bzw. C -C6-Cycloalkyl steht im Rahmen der Erfindung für Cyclopropyl, Cyclopentyl, Cyclobutyl oder Cyclohexyl. Bevorzugt seien genannt: Cyclopentyl oder Cyclohexyl.
Aryl steht im allgemeinen für einen aromatischen Rest mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen. Bevorzugte Arylreste sind Phenyl und Naphthyl.
Cι-C6-Acyl steht im Rahmen der Erfindung für einen geradkettigen oder verzweigten
Acylrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen. Bevorzugt ist ein geradkettiger oder verzweigter Acylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Besonders bevorzugte Acylreste sind Acetyl und Propionyl.
Cι-C6- Alkyl steht im Rahmen der Erfindung für einen geradkettigen oder verzweigten
Alkylrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen. Beispielsweise seien genannt: Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, tert.Butyl, n-Pentyl und n-Hexyl. Bevorzugt ist ein geradkettiger oder verzweigter Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen.
C2-C6-Alkenyl steht im Rahmen der Erfindung für einen geradkettigen oder verzweigten Alkenylrest mit 2 bis 5 Kohlenstoffatomen. Bevorzugt ist ein geradkettiger oder verzweigter Alkenylrest mit 3 bis 5 Kohlenstoffatomen. Beispielsweise seien genannt: Ethenyl, Propenyl, Alkyl, n-Pentenyl und n-Hexenyl.
Cι-C6-Alkoxy steht im Rahmen der Erfindung für einen geradkettigen oder verzweigten Alkoxyrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen. Bevorzugt ist ein geradkettiger oder verzweigter Alkoxyrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Beispielsweise seien genannt: Methoxy, Ethoxy und Propoxy.
C]-C6-Alkylthio steht im Rahmen der Erfindung für einen geradkettigen oder verzweigten Alkylthiorest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen. Bevorzugt ist ein geradkettiger
oder verzweigter Alkylthiorest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Beispielsweise seien genannt: Methylthio, Ethylthio und Propylthio.
Cι-C6-Alkoxycarbonyl steht im Rahmen der Erfindung für einen geradkettigen oder verzweigten Alkoxycarbonylrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen. Bevorzugt ist ein geradkettiger oder verzweigter Alkoxycarbonylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Beispielsweise seien genannt: Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl und Propoxycarbonyl.
Ein geradkettiger, verzweigter oder cyclischer, gesättigter oder ungesättigter Cι-C8- Kohlenwasserstoffrest schließt beispielsweise die oben beschriebenen Cι-C6-Alkyl,
C2-C6-Alkenyl oder C3-C6-Cycloalkyl, bevorzugt d-C6-Alkyl ein.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen können in stereoisomeren Formen, die sich entweder wie Bild und Spiegelbild (Enantiomere), oder die sich nicht wie Bild und Spiegelbild (Diastereomere) verhalten, existieren. Die Erfindung betrifft sowohl die
Enantiomeren oder Diastereomeren und deren jeweilige Mischungen. Die Racemfor- men lassen sich ebenso wie die Diastereomeren in bekannter Weise in die stereoisomer einheitlichen Bestandteile trennen.
Die Verbindungen der vorliegenden Erfindung schließen die Isomeren der Formeln (I) und (la) sowie Mischungen davon ein. Falls R4 Wasserstoff ist, liegen die Isomeren (I) und (la) im tautomeren Gleichgewicht vor:
(I) (la)
Die erfindungsgemäßen Stoffe können auch als Salze vorliegen. Im Rahmen der Erfindung sind physiologisch unbedenkliche Salze bevorzugt.
Physiologisch unbedenkliche Salze können Salze der erfindungsgemäßen Verbindungen mit anorganischen oder organischen Säuren sein. Bevorzugt werden Salze mit anorganischen Säuren wie beispielsweise Salzsäure, Bromwasserstoffsäure, Phosphorsäure oder Schwefelsäure, oder Salze mit organischen Carbon- oder Sulfon- säuren wie beispielsweise Essigsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Äpfelsäure, Zitronensäure, Weinsäure, Milchsäure, Benzoesäure, oder Methansulfonsäure, Ethansul- fonsäure, Phenylsulfonsäure, Toluolsulfonsäure oder Naphthalindisulfonsäure.
Physiologisch unbedenkliche Salze können ebenso Metall- oder Ammoniumsalze der erfindungsgemäßen Verbindungen sein. Besonders bevorzugt sind z.B. Natrium-, Kalium-, Magnesium- oder Calciumsalze, sowie Ammoniumsalze, die abgeleitet sind von Ammoniak, oder organischen Aminen, wie beispielsweise Ethylamin, Di- bzw. Triethylamin, Di- bzw. Triethanolamin, Dicyclohexylamin, Dimethylaminoethanol, Arginin, Lysin, Ethylendiamin oder 2-Phenylethylamin.
Bevorzugt sind Verbindungen der Formeln (I) bzw. (Ia), worin
R1 für Phenyl, Furyl, Thienyl, Pyridyl, Cyclopentyl oder Cyclohexyl oder für Reste der Formeln
oder steht,
wobei die oben aufgeführten Ringsysteme gegebenenfalls ein- oder zweifach gleich oder verschieden durch Substituenten, ausgewählt aus der Gruppe Halogen, Trifluormefhyl, Nitro, SO
2-CF
3, Methyl, Cyano, Trifluormethoxy, Amino, Hydroxy, Carboxyl, Methoxycarbonyl und Resten der Formeln -CO- NH-CH
2-C(CH
3)
3, -CO-NH(CH
2)
2OH, -CO-NH-CH
2-C
6H
5, -CO-NH-C
6H
5,
-CO-NH-(pOH)-C6H4, -O-CH2-C6H5 oder -S-pCl-C6H4 substituiert sind,
R2 für einen Rest der Formel -XR12 oder -NR13R14 steht, worin
X eine Bindung oder ein Sauerstoffatom bedeutet,
R12 Wasserstoff, Cι-C4-Alkenyl, Cι-C -Alkoxycarbonyl oder Cι-C4- Alkyl bedeutet, das gegebenenfalls durch Pyridyl, Cyano, Phenoxy, Benzyl oder durch einen Rest der Formel -NR15R16 substituiert sind, worin
R15 und R16 unabhängig voneinander Wasserstoff, Benzyl oder Cι-C4- Alkyl bedeuten,
R13 und R14 unabhängig voneinander Wasserstoff, Cι-C4- Alkyl oder Cyclopropyl bedeuten,
H3CO
R3 für Wasserstoff, Amino oder einen Rest der Formel JL . ι steht,
OCH,
oder für Fortnyl, Cyano, Trifluormefhyl, Cyclopropyl oder Pyridyl steht, oder für Cι-C4- Alkyl steht, das gegebenenfalls durch Halogen, Cι-C4-Alkoxy- carbonyl, Hydroxy oder durch Triazolyl substituiert ist, das seinerseits bis zu 3-fach durch Cι-C4-Alkoxycarbonyl substituiert sein kann,
und/oder Alkyl gegebenenfalls durch Gruppen der Formeln -OSO2-CH oder
(CO)a-NR17R18 substituiert ist, worin
a Null oder 1 bedeutet,
R17 und R18 unabhängig voneinander Wasserstoff, Phenyl oder Benzyl bedeuten, oder Cι-C4- Alkyl bedeuten, das gegebenenfalls durch Cι-C4-Alkoxycarbo- nyl, Hydroxyl, Phenyl oder Benzyl substituiert ist, wobei Phenyl oder
Benzyl gegebenenfalls ein- oder mehrfach gleich oder verschieden durch Hydroxy, Carboxy, Cι-C4-Alkyl oder Cι-C4-Alkoxy substituiert sind, und/oder Cι-C4- Alkyl gegebenenfalls durch Reste der Formeln -NH- CO-CH3 oder -NH-CO-CF3 substituiert ist,
oder
R17 und R18 gemeinsam mit dem Stickstoffatom einen Morpholin-, Piperidi- nyl- oder Pyrrolidinylring bilden,
oder
R für Phenyl steht, das gegebenenfalls durch Methoxy substiuiert ist,
oder
R2 und R3 gemeinsam einen Rest der Formel — 0\χ / bilden,
R für Wasserstoff, Methyl, Benzoyl oder Acetyl steht,
R für Pyridyl steht, das bis zu 2-fach gleich oder verschieden durch Fluor, Chlor, Brom, Cι-C4-Alkoxy oder Cι-C4- Alkyl substituiert ist,
und deren Salze.
Besonders bevorzugt sind Verbindungen der Formeln (I) bzw. (Ia), worin
R für Phenyl, Furyl, Thienyl, Pyridyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl oder für Reste der Formeln
oder steht,
wobei die oben aufgeführten Ringsysteme gegebenenfalls bis zu zweifach, gleich oder verschieden durch Substituenten, ausgewählt aus der Gruppe Fluor, Chlor, Brom, Iod, Hydroxy, Trifluormethyl, Nitro, SO2-CF , Methyl, Cyano, Amino, Trifluormethoxy, Carboxyl, Methoxycarbonyl und Resten der Formeln -CO-NH-CH2-C(CH3)3, -CO-NH(CH2)2OH, -CO-NH-CH2-C6H5, - CO-NH-C6H5, -CO-NH-(pOH)-C6H4, -O-CH2-C6H5 oder -S-pCl-C6H4 substituiert sind,
R2 für einen Rest der Formel -XR12 oder -NR13R14 steht, worin
X eine Bindung oder ein Sauerstoffatom bedeutet,
R12 Wasserstoff, Cι-C3-Alkenyl, Cι-C4-Alkoxycarbonyl oder Cι-C4- Alkyl bedeutet, das gegebenenfalls durch Pyridyl, Cyano, Phenoxy, Benzyl oder durch einen Rest der Formel -NR15R16 substituiert sind, worin
R15 und R16 unabhängig voneinander Wasserstoff oder Methyl bedeuten,
R13 und R14 unabhängig voneinander Wasserstoff, Cι-C3-Alkyl oder Cyclo- propyl bedeuten,
H3CO
R > 3 für Wasserstoff, Amino oder für einen Rest der Formel | steht,
OCH3 oder für Formyl, Cyano, Trifluoπnethyl, Cyclopropyl oder Pyridyl steht, oder
für Cι-C4-Alkyl steht, das gegebenenfalls durch Fluor, Chlor, C]-C3-Alkoxy- carbonyl, Hydroxy oder durch Triazolyl substituiert ist, das seinerseits bis zu 3-fach durch Cι-C3-Alkoxycarbonyl substituiert sein kann, und/oder Alkyl gegebenenfalls durch Gruppen der Formeln -OSO -CH3 oder (CO)a-NR17R' 8 substituiert ist, worin
a Null oder 1 bedeutet,
R17 und R18 unabhängig voneinander Wasserstoff, Phenyl oder Benzyl bedeuten, oder
Cι-C -Alkyl bedeuten, das gegebenenfalls durch Cι-C3-Alkoxycarbo- nyl, Hydroxyl, Phenyl oder Benzyl substituiert ist, wobei Phenyl oder Benzyl gegebenenfalls ein- oder zweifach, gleich oder verschieden
durch Hydroxy, Carboxy, Cι-C3-Alkyl oder C!-C -Alkoxy substituiert sind, und/oder C]-C4-Alkyl gegebenenfalls durch Reste der Formeln -NH-
CO-CH3 oder -NH-CO-CF3 substituiert ist,
oder
R17 und R18 gemeinsam mit dem Stickstoffatom einen Morpholin-, Piperidi- nyl- oder Pyrrolidinylring bilden, oder
R » 3 für Phenyl steht, das gegebenenfalls durch Methoxy substituiert ist,
oder
R ,2 und R gemeinsam einen Rest der Formel — O, / bilden,
R4 für Wasserstoff, Methyl, Benzoyl oder Acetyl steht,
R5 für Pyridyl steht, das bis zu zweifach gleich oder verschieden durch Fluor,
Chlor, Cι-C3-Alkoxy oder CpC3- Alkyl substituiert ist,
und deren Salze.
Ganz besonders bevorzugt sind erfmdungsgemäße Verbindungen der Formeln (I) bzw. (Ia), worin
R1 für Phenyl steht, das gegebenenfalls bis zu zweifach gleich oder verschieden durch Fluor, Chlor, Brom, Iod, Methyl oder Nitro substituiert ist,
R2 für -XR12 steht, worin X für Sauerstoff und R12 für geradkettiges oder verzweigtes Alkyl mit bis zu 4 Kohlenstoffatomen steht,
R für Methyl, Ethyl oder Cyclopropyl steht,
oder
R2 und R3 gemeinsam einen Rest der Formel • — Ov bilden.
R4 für Wasserstoff oder Acetyl steht,
und
R5 für Pyridyl steht, das bis zu zweifach, gleich oder verschieden durch Fluor oder Chlor substituiert ist,
und deren Salze.
Noch bevorzugter sind Verbindungen der Formel (I) oder (la), worin R5 für 2-Pyridyl steht, das durch 1 bis 2 Fluoratome substituiert sein kann.
Ebenso ganz besonders bevorzugt sind Verbindungen der Formeln (I) bzw. (Ia), die in der Tabelle A aufgeführt sind:
Tabelle A:
Ganz besonders bevorzugt sind die folgenden Verbindungen:
Die Verbindungen (I) können hergestellt werden, indem man
[A] Aldehyde der Formel
R -CHO (II)
worin
R die oben angegebene Bedeutung hat,
mit Amidinen der Formel
oder deren Hydrochloriden,
woπn
R die oben angegebene Bedeutung hat,
und Verbindungen der Formel
R3-CO-CH2-CO-R2 (IV)
woπn
R und R die oben angegebenen Bedeutungen besitzen,
mit oder ohne Basen- bzw. Säurezusatz gegebenenfalls in Gegenwart inerter organischer Lösemittel umsetzt oder
[B] Verbindungen der Formel
R1 bis R3 die oben angegebenen Bedeutungen besitzen,
mit Amidinen der Formel
R >5 die oben angegebene Bedeutung hat,
mit oder ohne Basen- oder Säurezusatz, vorzugsweise bei Temperaturen von 20 bis 150°C, gegebenenfalls in Gegenwart inerter organischer Lösemittel umsetzt oder
[C] Aldehyde der Formel
R'-CHO (II)
woπn
R1 die oben angegebene Bedeutung hat,
mit Verbindungen der Formel
R und R die oben angegebenen Bedeutungen besitzen,
und Amidinen der Formel (III) wie oben beschrieben umsetzt oder
[D] Aldehyde der Formel (II) mit Verbindungen der Formel (IV) und Iminoethem der Formel
worin
R5 die oben angegebene Bedeutung hat und
R1 für CrC4-Alkyl steht,
in Gegenwart von Ammoniumsalzen umsetzt.
Die erfindungsgemäßen Verfahren können durch folgende Formel Schemata beispiel- haft erläutert werden:
[A]
NaOAc
Für alle Verfahrensvarianten A, B, C und D kommen als Lösemittel alle inerten organischen Lösemittel in Frage. Hierzu gehören vorzugsweise Alkohole wie Ethanol, Methanol, Isopropanol, Ether wie Dioxan, Diethylether, Tetrahydrofuran,
Glykolmonomethylether, Glykoldimefhylether oder Eisessig, Dimethylformamid, Dimethylsulfoxid, Acetonitril, Pyridin und Hexamethylphosphorsäuretriamid.
Die Reaktionstemperaturen können in einem größeren Bereich variiert werden. Im allgemeinen arbeitet man im Bereich von 20 bis 150°C, vorzugsweise jedoch bei der
Siedetemperatur des jeweiligen Lösemittels.
Die Umsetzung kann bei Normaldruck, aber auch bei erhöhtem Druck durchgeführt werden. Im allgemeinen arbeitet man unter Normaldruck.
Die Umsetzung kann mit oder ohne Basen- bzw. Säurezusatz durchgeführt werden, es hat sich jedoch gezeigt, dass eine Umsetzung im Sinne der Erfindung vorzugsweise in Gegenwart von schwächeren Säuren wie z.B. Essigsäure oder Ameisensäure stattfindet.
Die als Ausgangsstoffe verwendeten Aldehyde (II) sind bekannt oder können nach literaturbekannten Methoden hergestellt werden [vgl. T.D. Harris und G.P. Roth, J. Org. Chem. 44, 146 (1979), DE-OS 2 165 260 und 2 401 665, Mijano et al., Chem. Abstr. 59, (1963), 13 929 c, E. Adler und H.-D. Becker, Chem. Scand. L5, 849 (1961), E.P. Papadopoulos, M. Mardin und Ch. Issidoridis, J. Org. Chem. Soc. 78,
2543 (1956)).
Die als Ausgangsstoffe verwendeten Yliden-ß-ketoester (V) können nach literaturbekannten Methoden hergestellt werden [vgl. G. Jones, „The Knoevenagel Condensation", in Organic Reactions, Vol. XV, 204 ff. ( 1967)] .
Die als Ausgangsstoffe verwendeten Enaminocarbonsäureester (VI) und die Imino- ether (VII) sind bekannt oder können nach literaturbekannten Methoden hergestellt werden [vgl. S.A. Glickman and A.C. Cope, J. Am. Chem. Soc. 67, 1017 (1945)].
Die als Ausgangsstoffe verwendeten ß-Ketocarbonsäureester (IV) sind bekannt oder können nach literaturbekannten Methoden hergestellt werden [z.B. D. Borrmann, „Umsetzung von Diketen mit Alkoholen, Phenolen und Mercaptanen", in "Methoden der Organischen Chemie" (Houben-Weyl), Bd. VII/4, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1968; S. 230 ff, Y. Oikawa, K. Sugano und O. Yonemitsu, J. Org. Chem.
43, 2087 (1978)].
Die Verbindungen (III) sind teilweise bekannt oder, falls R^ für difluoriertes Pyridyl steht, neu und können hergestellt werden, indem man Verbindungen der Formel
R5-CN (VIII)
woπn
R die oben angegebene Bedeutung hat,
wie üblich über die Iminoether und abschließend mit Ammoniumchlorid in Methanol umsetzt [vgl. hierzu W.K. Fife, Heterocycles 22, 93-96 (1984); T. Sakamoto, S. Kaneda, S. Nishimura, H. Yamanaka, Chem. Pharm. Bull. 33, 565-571 (1986)] oder andere literaturbekannte Verfahren wie z.B. Garigipati, Tetrahedron Lett. 1990, S. 1969-1972, Boere et al., J. Organomet. Chem. 1987, 331, 161, Caton et al., J. Chem. Soc. 1967, 1204.
Alle Verfahrensschritte können bei Normaldruck und in einem Temperaturbereich von 0 bis 130°C, bevorzugt von 20 bis 100°C, erfolgen.
Die Erfindung betrifft insoweit auch ein Zwischenprodukt der Formel
sowie deren Salze, aus dem sich bevorzugte Endprodukte herstellen lassen. Bezüglich der Salze dieser Verbindung sei auf die oben erwähnten Säureadditionssalze und insbesondere auf das Hydrochlorid verwiesen. Die Herstellung dieser Verbindung kann wie in den Beispielen beschrieben erfolgen, und diesbezüglich wird auch auf das unten dargestellte Reaktionsschema verwiesen.
Die Verbindungen (VIII) sind an sich bekannt oder können nach bekannten Verfahren analog den Beispielen I und II hergestellt werden, indem man Pyridine der Formel
R5-H (IX)
worin der Wasserstoff in ortho-Position zum Stickstoff steht und worin R^ die oben angegebene Bedeutung hat, zunächst bei einer Temperatur von vorzugsweise 50 bis
150°C, insbesondere bei 100°C, in H2θ2/Eisessig zu den entsprechenden N-Oxiden umsetzt und anschließend eine Umsetzung mit Trimethylsilylcyanid (TMSCN) nach literaturbekannten Verfahren in den oben aufgeführten inerten Lösungsmitteln, vorzugsweise Acetonitril, THF, Toluol bei Raumtemperatur oder bei Rückflusstemperatur durchführt, gegebenenfalls unter Zusatz von Basen wie Triethylamin oder DBU,
oder indem man in Verbindungen der Formel
worin
Y und Z die unter R^ angegebenen Substitutionsreste des Pyridylringes darstellen,
mit Hilfe von Cyaniden, wie Kahumcyanid oder Kupfercyanid das Chlor gegen Cyanid austauscht,
oder, falls R^ Difluorpyridyl bedeutet, Verbindungen der Formel
worin Y' und Z' unabhängig voneinander Chlor oder Brom bedeuten, mit Alkalibzw. Ammoniumfluoriden, vorzugsweise Kaliumfluorid, nach literaturbekannten Verfahren, in polaren Lösemitteln, wie beispielsweise Polyglykolen und deren Ethern, DMSO oder Sulfolan, gegebenenfalls unter Zusatz von Phasen-Transfer-Ka- talysatoren, im Sinne einer Halogen-Fluor-Austausch-Reaktion, umsetzt.
Insoweit betrifft die Erfindung auch eine Verbindung der folgenden Formel, aus der sich das entsprechende Amidin-Zwischenprodukt in der in den Beispielen geschilderten Weise herstellen lässt:
Das obige Verfahren wird bezüglich der 3,5-Difluorpyridylverbindungen beispielhaft durch das folgende Reaktionsschema erläutert:
Testbeschreibung
Die antivirale Wirkung der erfindungsgemäßen Verbindungen gegen das Hepatitis- B-Virus wurde in Anlehnung an die von M.A. Seils et al., Proc. Natl. Acad. Sei. 84,
1005-1009 (1987) und B.E. Korba et al., Antiviral Research J9, 55-70 (1992) beschriebenen Methoden untersucht.
Die antiviralen Tests wurden in 96-well-Mikrotiterplatten durchgeführt. Die erste vertikale Reihe der Platte erhielt nur Wachstumsmedium und HepG2.2.15-Zellen. Sie diente als Viruskontrolle.
Stammlösungen der Testverbindungen (50 mM) wurden zunächst in DMSO gelöst, weitere Verdünnungen wurden in Wachstumsmedium der HepG2.2.15 hergestellt. Die erfindungsgemäßen Verbindungen wurden in der Regel in einer Testkonzentration von 100 μM (1. Testkonzentration) jeweils in die zweite vertikale Testreihe der Mikrotiterplatte pipettiert und anschließend in Zweierschritten 210-fach in Wachstumsmedium plus 2 Gew.-% fötales Kälberserum verdünnt (Volumen 25 μl).
Jeder Napf der Mikrotiterplatte erhielt dann 225 μl einer HepG2.2.15-Zellsuspension (5 x 104 Zellen/ml) in Wachstumsmedium plus 2 Gew.-% fötales Kälberserum. Der Testansatz wurde 4 Tage bei 37°C und 5 % CO2 (v/v) inkubiert.
Anschließend wurde der Überstand abgesaugt und verworfen, und die Näpfe erhielten 225 μl frisch zubereitetes Wachstumsmedium. Die erfindungsgemäßen Verbindungen wurden jeweils erneut als 10-fach konzentrierte Lösung in einem Volumen von 25 μl zugefügt. Die Ansätze wurden weitere 4 Tage inkubiert.
Vor der Ernte der Überstände zur Bestimmung des antiviralen Effektes wurden die HepG2.2.15-Zellen lichtmikroskopisch oder mittels biochemischer Nachweisver- fahren (z.B. Alamar-Blue-Färbung oder Trypanblau-Färbung) auf zytotoxische Ver- änderungen untersucht.
Anschließend wurden die Überstände und/oder Zellen geerntet und mittels Vakuum auf mit Nylonmembran bespannten 96-Napf-Dot-Blot-Kammern (entsprechend den Herstellerangaben) gesogen.
Zytotoxizitätsbestimmung
Substanzinduzierte zytotoxische oder zytostatische Veränderungen der HepG2.2.15- Zellen wurden z.B. lichtmikroskopisch als Änderungen der Zellmorphologie ermittelt. Derartige Substanz-induzierte Veränderungen der HepG2.2.15 -Zellen im Ver- gleich zu unbehandelten Zellen wurden z.B. als Zellyse, Vakuolisierung oder veränderte Zellmorphologie sichtbar. 50 % Zytotoxizität (Tox.-50) bedeuten, dass 50 % der Zellen eine der entsprechenden Zellkontrolle vergleichbare Morphologie aufweisen.
Die Verträglichkeit einiger der erfindungsgemäßen Verbindungen wurde zusätzlich auf anderen Wirtszellen wie z.B. HeLa-Zellen, primäre periphere Blutzellen des Menschen oder transformierte Zellinien wie H-9-Zellen, getestet.
Es konnten keine zytotoxischen Veränderungen bei Konzentrationen der erfindungs- gemäßen Verbindungen von >10 μM festgestellt werden.
Bestimmung der antiviralen Wirkung
Nach Transfer der Überstände oder lysierten Zellen auf die Nylon-Membran der Blot-Apparatur (s.o.) wurden die intra- oder extrazellulären Überstände der HepG2.2.15-Zellen denaturiert (1.5 M NaCl/0.5 N NaOH), neutralisiert (3 M
NaCl/0.5 M Tris HCl, pH 7.5) und gewaschen (2 x SSC). Anschließend wurde die DNA durch Inkubation der Filter bei 120°C 2-4 Stunden an die Membran gebacken.
Hybridisierung der DNA Der Nachweis der viralen DNA von den behandelten HepG2.2.15-Zellen auf den
Nylonfiltern wurde in der Regel mit nichtradioaktiven, Digoxigenin-markierten Hepatitis-B-spezifischen DNA-Sonden durchgeführt, die jeweils nach Herstellerangabe mit Digoxigenin markiert, gereinigt und zur Hybridisierung eingesetzt wurden.
Die Prähybridisierung und Hybridisierung erfolgten in 5 x SSC, 1 x Blockierungsreagenz, 0.1 Gew.-% N-Lauroylsarcosin, 0.02 Gew.-% SDS und 100 μg Sperma-DNA
des Herings. Die Prähybridisierung erfolgte 30 Minuten bei 60°C, die spezifische Hybridisierung mit 20 bis 40 ng/ml der digoxigenierten, denaturierten HBV-spezifi- schen DNA (14 Stunden, 60°C). Anschließend wurden die Filter gewaschen.
Nachweis der HB V-DNA durch Digoxigenin- Antikörper
Der immunologische Nachweis der Digoxigenin-markierten DNA erfolgte nach Herstellerangaben:
Die Filter wurden gewaschen und in einem Blockierungsreagenz (nach Hersteller- angäbe) prähybridisiert. Anschließend wurde mit einem Anti-DIG-Antikörper, der mit alkalischer Phosphatase gekoppelt war, 30 Minuten hybridisiert. Nach einem Waschschritt wurde das Substrat der alkalischen Phosphatase, CSPD, zugefügt, 5 Minuten mit den Filtern inkubiert, anschließend in Plastikfolie eingepackt und weitere 15 Minuten bei 37°C inkubiert. Die Chemilumineszenz der Hepatitis-B-spezifi- sehen DNA-Signale wurde über eine Exposition der Filter auf einem Röntgenfilm sichtbar gemacht (Inkubation je nach Signalstärke: 10 Minuten bis 2 Stunden).
Die halbmaximale Hemmkonzentration (IC50, inhibitorische Konzentration 50 %) wurde als die Konzentration bestimmt, bei der gegenüber einer unbehandelten Probe die intra- oder extrazelluläre Hepatitis-B-spezifische Bande durch die erfindungsgemäße Verbindung um 50 % reduziert wurde.
Die Behandlung der Hepatits B-Virus produzierenden HepG2.2.15-Zellen mit den erfindungsgemäßen Verbindungen führte überraschenderweise zu einer Reduktion viraler DNA im Zellkulturüberstand, die von den Zellen in Form von Virionen in den
Zellkulturüberstand ausgeschleust wird.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen zeigen ein neue, nicht vorhersehbare und wertvolle Wirkung gegen Viren. Sie sind überraschenderweise antiviral gegen Hepa- titis B (HBV) wirksam und sind somit zur Behandlung von virusinduzierten Erkrankungen, insbesondere von akut und chronisch persistenten Virusinfektionen des HBV
geeignet. Ein chronische Viruserkrankung, hervorgerufen durch das HBV, kann zu unterschiedlich schweren Krankheitsbildern führen; bekanntermaßen führt die chronische Hepatitis B -Virusinfektion in vielen Fällen zur Leberzirrhose und/oder zum hepatozellulären Karzinom.
Die Indikationsgebiete für die erfindungsgemäßen Verbindungen umfassen beispielsweise die Behandlung von akuten und chronischen Virusinfektionen, die zu einer infektiösen Hepatitis führen können, beispielsweise die Infektionen mit Hepatitis-B- Viren. Besonders bevorzugt ist die Behandlung von chronischen und akuten Hepatitis-B-Virusinfektionen.
Zur vorliegenden Erfindung gehören pharmazeutische Zubereitungen, die neben nichttoxischen, inerten pharmazeutisch geeigneten Trägerstoffen eine oder mehrere Verbindungen (I), (la) bzw. der Tabelle A enthalten oder die aus einem oder mehreren Wirkstoffen der Formeln (I) bzw. (Ia) bestehen, sowie Verfahren zur Herstellung dieser
Zubereitungen.
Die Wirkstoffe (I) bzw. (Ia) sollen in den oben aufgeführten pharmazeutischen Zubereitungen in einer Konzentration von etwa 0,1 bis 99,5 Gew.-%, vorzugsweise von etwa 0,5 bis 95 Gew.-% der Gesamtmischung, vorhanden sein.
Die oben aufgeführten pharmazeutischen Zubereitungen können außer den Verbindungen (I) bzw. (Ia) auch weitere pharmazeutische Wirkstoffe enthalten.
Die Herstellung der oben aufgeführten pharmazeutischen Zubereitungen kann in üblicher Weise nach bekannten Methoden, z.B. durch Mischen des oder der Wirkstoffe mit dem oder den Trägerstoffen, erfolgen.
Im allgemeinen hat es sich sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin als vorteilhaft erwiesen, den oder die erfindungsgemäßen Wirkstoffe in Gesamtmengen von etwa 0,5 bis etwa 500, vorzugsweise 1 bis 100 mg/kg Körpergewicht je 24 Stun-
den, gegebenenfalls in Form mehrerer Einzelgaben, zur Erzielung der gewünschten Ergebnisse zu verabreichen. Eine Einzelgabe enthält den oder die Wirkstoffe vorzugsweise in Mengen von etwa 1 bis etwa 80, insbesondere 1 bis 30 mg/kg Körpergewicht. Es kann jedoch erforderlich sein, von den genannten Dosierungen abzuweichen, und zwar in Abhängigkeit von der Art und dem Körpergewicht des zu behandelnden
Objekts, der Art und der Schwere der Erkrankung, der Art der Zubereitung und der Applikation des Arzneimittels, sowie dem Zeitraum bzw. Intervall, innerhalb welchem die Verabreichung erfolgt.
Die Prozentangaben der nachfolgenden Beispiele beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, jeweils auf das Gewicht. Die Verhältnisse von Lösemitteln in Lösemittelgemischen beziehen sich jeweils auf das Volumen.
Beispiele
A. Ausgangsverbindungen
Beispiel I: 3-Fluorpyridin-N-oxid
Zu einer Lösung von 11,10 g (114,324 mmol) 3-Fluorpyridin in 74,00 ml Essigsäure gibt man 22,20 ml H2O2 (30%ig) und lässt 7 Stunden bei 100°C Badtemperatur rühren. Danach wird bis auf 30 ml eingeengt, 30 ml Wasser zugefügt und wieder auf 30 ml eingeengt. Die Lösung wird mit Dichlormethan verrührt, durch Zugabe von K2CO3 basisch gestellt, getrennt, die wässrige Phase zweimal mit Dichlormethan ausgeschüttelt, getrocknet und eingeengt. Ausbeute: 11,5 g (88,9 %)
Fp.: 66-68°C
Beispiel II: 2-Cyano-3-fluorpyridin
5,20 g (45,980 mmol) der Verbindung aus Beispiel I werden in 50 ml Acetonitril gelöst. Unter Argon werden 13,70 g (138,092 mmol) Trimethylsilylnitril zugegeben und langsam 12,80 ml Triethylamin zulaufen gelassen. Die Lösung wird 7 Stunden unter Rückfluss und danach über Nacht bei Raumtemperatur gerührt. Nach dem Einengen mit einer Wasserstrahlpumpe wird in Dichlormethan aufgenommen, zweimal
mit 50 ml 2 N wässriger Natriumcarbonatlösung geschüttelt, mit Wasser gewaschen, getrocknet und eingeengt.
Ausbeute (roh): 5,3 g (Öl)
Säulenchromatographie: Methylenchlorid bis Methylenchlorid/Essigester (10:1)
Beispiel III: 2-Amidino-3-fluorpyridin-Hydrochlorid
Eine Lösung von 10,30 g (84,355 mmol) der Verbindung aus Beispiel II in 30 ml
Methanol wird mit einer Natriummethylat-Lösung aus 0,40 g (17,391 mmol) Natrium und 65 ml Methanol versetzt und 72 Stunden bei 20°C gerührt. 5,44 g (101,682 mmol) Ammoniumchlorid (pulverisiert) und 17,39 mmol (1,04 ml) Essigsäure werden zugegeben, 28 Stunden bei 40°C nachgerührt und abgekühlt. Es wird vom nicht löslichen Salz abgesaugt (1,78 g), eingeengt, mit Aceton eingeengt, anschließend mit Aceton verrührt, abgesaugt und gewaschen. Ausbeute: 10,6 g Fp.: « 150°C Zers.
Beispiel IV: 2-Cyano-3,5-dichlor-pyridin
Methode 1 :
Eine Lösung von 26 g (0,158 mol) 3,5-Dichlor-pyridin-l-oxid (Johnson et al, J.Chem.Soc.B, 1967, 121 1) in 80 ml Dichlormethan wird nacheinander mit 21,8 ml
(0,174 mol) Trimethylsilylcyanid und 14,6 ml (0,158 mol) Dimethylcarbamidsäure- chlorid versetzt und 48 Stunden bei Raumtemperatur gerührt. Es wird mit 100 ml einer 10 %-igen wässrigen Natriumhydrogencarbonat-Lösung versetzt und 10 Minuten intensiv gerührt. Nach Trennung der Phasen wird einmal mit Dichlormethan aus- geschüttelt; die vereinigten organischen Phasen werden getrocknet und eingeengt.
Der Rückstand wird mit Dichlormethan an Kieselgel chromatographiert und aus wenig Methanol umkristallisiert. Man erhält 11 g (40,2 %) 2-Cyano-3,5-dichlor-pyridin (Fp.: 102°C).
Methode 2:
Analog Troschuetz, R. et al, J. Heterocycl. Chem. 33, 1815-1821 (1996) werden 150 ml Diethylenglykoldimethylether, 47,68 g (0,261 mol) 2,3,5-Trichlorpyridin, 2,0 g (0,005 mol) Tetraphenylphosphoniumbromid, 4,0 g (0,024 mol) feingepulvertes Kaliumiodid und 75,0 g (0,838 mol) Kupfer(I)cyanid unter Stickstoff zusammengegeben und 24 Stunden unter Rückfluss gerührt. Anschließend weitere 100 ml Diethylenglykoldimethylether, 2,0 g (0,005 mol) Tetraphenylphosphoniumbromid, 4,0 g (0,024 mol) feingepulvertes Kaliumiodid und 75 g (0,838 mol) Kupfer(I)cyanid hinzugegeben, und man rührt weitere 89 Stunden bei Rückflusstemperatur. Nach Ab- kühlen auf Raumtemperatur wird abgesaugt und das Filtrat destillativ weitgehend von Diethylenglykoldimethylether befreit. Der Rückstand wird in Toluol aufgenommen und mit einer wässrigen Lösung von Mohr'schem Salz- und dann mit wässriger Natriumhydrogencarbonat-Lösung gewaschen (Peroxidtest). Dann wird mit Wasser frei von Diethylenglykoldimethylether gewaschen. Man filtriert über Cellit, trocknet das Filtrat über Magnesiumsulfat und engt die Lösung ein.
Man erhält 18,0 g (40,0 %) 2-Cyano-3,5-dichlorpyridin.
Beispiel V: 2-Cyano-3,5-difluor-pyridin
50 g (0,29 mol) 2-Cyano-3,5-dichlorpyridin aus Beispiel IV, 33,6 g (0,58 mol)
Kaliumfluorid und 10 g Polyethylengykol 8000 werden mit 125 ml DMSO versetzt und 30 Minuten auf 160°C erhitzt. Nach Abkühlung wird das Produkt zusammen mit dem DMSO im Hochvakuum abdestilliert, das Destillat auf Wasser gegeben, mit Toluol extrahiert und über Natriumsulfat getrocknet. Das Produkt wird als Toluol- lösung weiter umgesetzt.
Rf-Wert: 0,43 (Cyclohexan Essigester = 7:3)
Beispiel VI: 3,5-Difluor-2-pyridincarboximidamid-Hydrochlorid
Zu einer auf 0 bis 5°C gekühlten Suspension von 33,4 g (0,624 mol) Ammoniumchlorid in 1 1 Toluol werden 328 ml Trimethylaluminium (2 M in Hexan, 0,624 mol) getropft; die Mischung wird bei Raumtemperatur gerührt, bis die Methanentwicklung beendet ist. Danach wird die toluolische Lösung von 2-Cyano-3,5-dichlor-pyridin aus Beispiel V zugetropft und anschließend über Nacht bei 80°C nachgerührt. Nach Kühlung auf 0 bis -5°C wird Methanol bis zum Ende der Gasentwicklung zugetropft, die Salze abgesaugt und zweimal mit wenig Methanol gewaschen. Das Lösungsmittel wird abgezogen, der Rückstand in 500 ml Dichlormethan/Methanol (9:1) gelöst und nochmals von anorganischen Salzen abgesaugt. Nach Abziehen des Lösungs-
mittels verbleiben 23,6 g (39,1 %) 3,5-Difluor-2-pyridincarboximidamid-Hydro- chlorid (Fp.:183°C).
Η-NMR (DMSO-D6):
8,3-8,45 (m, 1H) ppm; 8,8 (d, J - 2 Hz, 1H) ppm; 9,7 (s, breit, 4H) ppm.
Beispiel VII: 2-Acetyl-3-(2-chlor-4-fluoφhenyl)-acrylsäuremethylester
Eine Lösung von 50 g (315 mmol) 2-Chlor-4-fluor-benzaldehyd und 36,6 g (315 mmol) Acetessigsäuremethylester in 150 ml Isopropanol wird mit 1,7 ml Piperidinacetat versetzt. Nach Rühren über Nacht bei Raumtemperatur wird mit Dichlormethan verdünnt, mit Wasser ausgeschüttelt und die organische Phase über Natriumsulfat getrocknet und eingeengt. Das Produkt wird roh als cis/trans-Gemisch weiter umgesetzt.
Herstellungsbeispiele
Beispiel 1 (nicht erfindungsgemäß)
4-(2-Bromphenyl)-2-(3-fluorpyridin-2-yl)-6-methyl-l,4-dihydro-pyrimidin-5-carbon- säureethylester
92,50 mg (500 μmol) 2-Brombenzaldehyd werden in 3,00 ml Ethanol nacheinander mit 65,0 mg Acetessigsäureethylester, 91,80 mg der Verbindung aus Beispiel III und
43,06 mg Natriumacetat vermischt und 6 Stunden gekocht. Es wird abgekühlt, eingeengt, in 2 ml 1 N Salzsäure und 4 ml Wasser und Essigester gelöst, abgetrennt, die organische Phase mit 1 ml IN Salzsäure und Wasser extrahiert und die vereinigten wässrigen Phasen mit Ether gewaschen. Die wässrige Phase wird mit verdünnter Ammoniaklösung basisch gestellt, mit Essigester extrahiert, es wird mit Wasser gewaschen, getrocknet und eingeengt. Es wird in wenig Ether gelöst und auskristallisiert. Es wird abgesaugt, mit Ether gewaschen, bei 60°C im Vakuum getrocknet. DC: rein (Toluol/Essigester = 4:1) Ausbeute: 92 mg (44 %) Fp.: 163-165°C
Analog der Vorschrift des Beispiels 1 werden die in Tabelle 1 aufgeführten Verbindungen hergestellt:
Tabelle 1:
Beispiel 61
4-(2-Chlor-4-fluoφhenyl)-2-(3,5-difluor-2-pyridinyl)-6-methyl-l,4-dihydro-pyrimi- din-5-carbonsäure-methylester (s. Tabelle)
4,5 g (23,2 mmol) 3,5-Difluoro-2-pyridincarboximidamid-Hydrochlorid aus Beispiel VI werden mit 7,7 g (30 mmol) 2-Acetyl-3-(2-chlor-4-fluoφhenyl)-2-propensäure- methylester aus Beispiel VII und 2,3 g (27,9 mmol) Natriumacetat in 120 ml Isopro- panol gelöst bzw. suspendiert und 4 Stunden unter Rückfluss gekocht.
Nach Abkühlung auf Raumtemperatur wird von anorganischen Salzen abgesaugt und eingeengt. Der Rückstand wird in 30 ml IN Salzsäure und 35 ml Essigester aufgenommen und die Phasen getrennt. Die Essigesteφhase wird einmal mit 30 ml 1 N
Salzsäure nachextrahiert. Die vereinigten wässrigen Phasen werden dreimal mit je 10 ml Diethylether ausgeschüttelt. Die wässrige Phase wird mit Natronlauge alkalisch gestellt und mit Essigester ausgeschüttelt. Die organischen Phasen werden über Natriumsulfat getrocknet und eingeengt. Man erhält 7,4 g (80 %) Produkt. (Fp.: 126°C)
1H-NMR (DMSO-D6): 2,4(s,3H) ppm, 3,5(s,3H) ppm, 6,0(s,lH) ppm, 7,2(m,lH) ppm, 7,4(m,2H) ppm, 8,0(m,lH) ppm, 8,55(d,J=2Hz,lH) ppm, 9,75(s,NH) ppm.
Nach Trennung der Enantiomeren an chiralen Säulen (Chiralpak AS von Baker,
Laufmittel n-Heptan/Ethanol = 8:2) konnte das (-)-Enantiomer erhalten werden. Fp.: 117°C (aus Ethanol)
[α]D 2z0 υ: -62.8° (Methanol)
Tabelle 2
Fp. = Schmelzpunkt