Verfahren zur Vermeidung von unzulässigen
Temperaturen in Tiefkühltruhen und Tiefkühltruhe zur Durchführung des Verfahrens
Bei den im Einzelhandel europaweit genutzten Tiefkühltruhen zur Lagerung und zum Verkauf von Tiefkühlwaren, ist den Lagertemperaturen - wie sie teilweise vom Gesetz her gefordert werden - besondere Aufmerksamkeit zu widmen. So sind z.B. für die Lagerung von Fleisch Temperaturen von -18°C vorgeschrieben. Diese Temperatur darf nur kurzzeitig bis auf -15°C ansteigen da oberhalb dieser Grenze Mikrobielle Prozesse in Gang gesetzt werden welche den Verbrauch einschränken bzw. den Verbraucher gefährden.
Diese vorgenannten Temperaturen werden im Normalbetrieb von den Tiefkühltruhen des Einzelhandels auch eingehalten.
Es ist aber auch Teil des Betriebes einer solchen Truhe, dass die für die Aufrechterhaltung der Betriebstemperaturen notwendige Luftumwälzung dazu führt, dass sich an der kältesten Stelle des Systems, dem Verdampfer, Reif- bzw. Eisbildung zeigt, welche die Funktion des Verdampfers beeinträchtigt bzw. unmöglich macht
Es ist derzeitiger Stand der Technik, dass diese Reif- bzw. Eisbildung durch geeignete Abtauverfahren entfernt wird. Durchgesetzt hat sich ein Verfahren in welchem, in Luftstrόmrichtung gesehen, vor dem Verdampfer Elektroheizungen angeordnet sind welche die durchströmende Luft erwärmt. Hierbei hat sich ergeben, dass bei Temperaturen von +10°C - +15°C die Abtauvorgänge mit überschaubarem Zeitaufwand ablaufen und der Verdampfer im Anschiuss an diesen Abtauvorgang wieder die Kälteerzeugung aufnehmen kann.
Von grossem Nachteil ist dieses Verfahren für die Ware welche in diesen Truhen gelagert wird, denn die Führung der umgewälzten Luft muss im Normalbetrieb so erfolgen, dass die gelagerte oder eingebrachte Ware ausreichend gekühlt oder heruntergekühlt wird.
Da ausserdem vom Markbetrieb ausgehende Störungen sicher abgefangen werden müssen ist ein gerichteter Luftstrom erforderlich.
Die vorgenannten technischen Eigenschaften einer solchen Tiefkühltruhe führen unvermeidbar dazu, dass die Temperatur welche im Normalbetrieb bei z.B. -25°C liegt, während des Abtauvorganges, zumindest kurzfristig, auf +10°C - +15°C ansteigt und somit die vorher vom gleichem Luftstrom gekühlte Ware nunmehr angewärmt wird und zwar weit über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinaus.
Man kann der Literatur entnehmen, dass z.B. bei einer durchschnittlichen Lagerzeit von 14 Tagen Abtauintervalle von 42 Erwärmungen möglich sind, was natürlich zu einer unzulässigen Erwärmung der Ware und Beeinträchtigung der Qualität führt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, diese unvermeidbare Beeinträchtigung der Warenqualität zu vermeiden, unter anderem durch die Reduzierung der Zahl der Abtauvorgänge, denn der Abtauvorgang der nicht stattfindet kann auch nicht die Ware erwärmen. Dies kann dadurch geschehen, dass der Luftraum der Tiefkühltruhe von der umgebenden Marktluft der natürlichen Quelle für die Luftfeuchtigkeit und Vereisung des Verdampfers getrennt wird.
Dies kann dadurch geschehen, dass Deckel aufgelegt werden welche diesen Schutz bewirken. Dies ist, wenn auch mit anderer Zielsetzung, nämlich Energieeinsparung schon gemacht worden. Fragen der Kundenakzeptanz und Verkaufsbeeinträchtigung führen dazu, dass diese Abdeckungen nicht während der normalen Geschäftszeit aufzulegen sind, sondern nur ausserhalb der Geschäftsöffnungszeiten. Dies reduziert dann die Zahl der Abtauvorgänge auf die Hälfte und führt bereits zu einer wesentlichen Verbesserung der Warenqualität. Mit der Beschränkung auf erhebliche Energieeinsparungen sind Abdeckungen bereits bekannt geworden welche aussherhalb der Geschäftszeit aufgelegt werden. Messungen haben gezeigt, dass die Boden und Seitenwände der üblichen Tiefkühltruhen während des Abtauvorganges ebenfalls erheblich erwärmt werden.
Abhilfe schafft hier eine aussen oder innen angebrachte Isolierung welche in Ihrer Eigenschaft und Wirkungsweise so ausgelegt sein muss, dass sie während des Normalbetriebes die Funktion der Wärmeabführung von innen nach aussen nicht beeinträchtigt.
Da es erfindungsgemäss darum geht, die besiehenden Einrichtungen vor unzulässigen Temperaturerhöhungen der Ware zu schützen, muss die Möglichkeit geschaffen v/erden diese Isolierung an der Innenseite der Warenbehälter der Tiefkühltruhen anzubringen.
Um die Ware an der Oberseite der Tiefkühltruhe vor der schädlichen Berührung mit der erwärmten Luft für den Abtauvorgang zu schützen, ist ein Verfahren bekannt geworden, einen Schutz durch eine entsprechende formstabile Abdeckung in Form einer Leitvorrichtung - keine Folien - herzustellen. Versuche mit diesem System haben gezeigt, dass es in der Praxis genau darauf ankommt, zeitlich abgestimmt, diese Leitvorrichtung aufzulegen und den Abtauvorgang parallel durchzuführen.
Die übliche Geschäftsroutine macht es sehr schwierig die Truhe bei bereits vorhandenen Abtauuhren sc zu betreiben, dass das Auflegen der Leitvom'chtung und Auslösen der Abtaυphase sowie deren zeitliche Überwachung in optimaler Weise erreicht werden kann.
Weitere Erschwernisse die die Wirksamkeit dieses Verfahrens erheblich herabsetzt, ist der Umstand, dass für Umbau und WartungsarbeKen, was in grossen Märkten sehr oft vorkommt, Stromunterbrechungen eintreten und dann nicht ausreichend vorhandene Gangreserven dazu führen, dass Abtauuhren unzuverlässig sind in ihrer zeitlichen Zuordnung zum Vorgang des Auflegen» der Leitvorrichtung. Hinzu kommt oft auch die mangelhafte Qualifizierung des Personals, welche für diese Arbeiten herangezogen werden.
Es hat sich ausserdem gezeigt dass solche Leitvorrichtungen nicht mit Beendigung des Abtauprogrammes abgenommen werden dürfen. Die Nachlaufzeiten - bis die Lufttemperatur von -18°C wieder erreicht wird - entsprechen teilweise dem Zeitraum einer Stunde.
Ein Nachteil des beschriebenen Verfahrens ist es auch, dass die vorhandenen Abtauuhren, keine unterschiedlichen Zeiteinteilungen bz/v. Programmiermöglichkeiten für Wochenenden und/oder Feiertage besitzen.
Zur optimierten Lösung der Aufgabe wird daher erfindungsgemäss vorgeschlagen, gemäss dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 vorzugehen. Die vorhandenen Abtauuhren sind vorzugsweise zu ersetzten durch solche welche vorausprogrammierbar oder aber auch durch Funksignal steuerbar eingesetzt werden können, welche die Zahl der Abtauvorgänge bei aufgelegten Abdeckungen z.B. am Wochenende dann im möglichen Masse beschränken.
So ergeben sich dann durch diese Massnahmen bei einer 14 tägigen Lagerzeit nicht wie bisher 42 Abtauungen sondern nur noch 12, neben der damit verbundenen Energieeinsparung, eine erhebliche Verbesserung der Warenqualität.
Erfindungsgemäss wird vorgeschlagen, die Leitvorrichtungen welche für Abtauzwecke aufgelegt wird, nicht für den Abtauvorgang zu dimensionieren und aufzulegen, sondern diese parallel mit der vorgeschriebenen Nachtabdeckung aufzulegen und in ihrer Isolierwirkung so auszuregcln, dass der Abtauvorgang ohne Erwärmung der gelagerten Ware ablaufen kann aber auch die während der aufgelegten Nachtabdeckung notwendige Währmeabfuhr ermöglicht wird.
Diese Auslegung hat den Vorteil, dass keine weiteren Massnahmen erforderlich sind um die Ware zu schützen da bei allen dann möglichen Abtauvorgängen, ausserhalb der Geschäftszeit, die Ware geschützt ist und der Kältebedarf der Ware über Bodenseitenwände und Leitvorrichtungen gedeckt wird. Der parallele Betrieb von aufgelegter Abdeckung und eingebrachter Leitvorrichtung ergibt eine grosso Sicherheit gegen Fehlfunktionen der Abtauuhren was ebenfalls eine deutliche Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Stand der Technik darstellt.
Während des Betriebes mit aufgelegter Λbeckυng und eingesetzte» Leitvorrichtung ergibt sich im Luftkreislauf, ausserhalb des Warenbehälters der Truhe, erhebliche Schwankungen der mittleren Lufttemperatur da die Temperaturen wie dargelegt schwanken zwischen -25°C und z.B. +15°C.
Dies hat zur Folge, dass im Kühlraum und in den Luftwegen die Luftdrücke im Verhältnis der absoluten Temperaturen Schwankungen ergeben welche zur Beeinträchtigungen des Betriebes der Truhe führen können.
Erfindungsgemäss wird daher vorgeschlagen, die Abdeckungen vorzugsweise mit entsprechenden Löchern zu verseilen oder aber zwischen den einzelnen Platten der Abdeckung Distanzstücke so vorzusehen, dass eine ausreichend grosse Luftausgleichsfläche hergestellt wird und somit der Luftdruck in diesem Truhenbereich jeweils der Marktluft angepasst wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels noch etwas näher erläutert. Es Zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt, rein schematisch, durch eine erfindungsgemäss ausgerüsteten Tiefkühltruhe für den Abtauvorgang, und
Fig. 2 eine Draufsicht auf e«ne obere Abdeckung einer Tiefkühltruhe.
In Figur 1 ist das Zusammenwirken von Abdeckung (16) zur Herabsetzung der Abtauhäufigkeit mit der Leitvorrichtung (17) zur Vermeidung zu hoher Temperaturen für die Ware (15) während eines Abtauvorganges ausserhalb der Geschäftszeit dargestellt.
Durch die autgelegte Abdeckung (16) wird ausserdem der Kältebedarf der TK-Truhe (1) soweit herabgesetzt, dass die von aussen einströmende Wärme zuverlässig durch den Lutlstrom (18) abgeführt werden kann und somit trotz andauerndem Vorhandensein der Leitvorrichtung (17) ausserhalb der Geschäftszeit die notwendige Temperatur im Innenraum (19) aufrecht erhalten werden kann.
Figur 2 zeigt die aufgebrachte Abdeckung (16), welche den Truhenkörper (1) vollflächig nach oben abdeckt zum Ausgleich unvermeidlicher Luftdruckschwankungen in den Luftwegen (8) und (9) sowie im Kühlraum (11) erhalten die einzelnen Teile (20) der Abdeckung (16) seitliche Distanzhalter (21) welche so dimensioniert sind, dass keine Vereisungen auftreten können und ausreichend grosse Luftausgleichsfläche (22) entsteht.
Liste der Bezugszeichen
1. Tiefkühltruhe
2. Tiefkühltruhenkörper
3. Innenbehälter
4. Bodenblech
5. Seitenwände
6. Verdampfer
7. Ventilator
8. Luftweg
9. Luftweg
10. Lufteintrittsöffnungen
11. Kühlraum
12. Luftaustrittsόffhungen
13. Kälteisolierung
14. Luftspalt
15. Tiefkühlware
16. Abdeckung
17. Leitvorrichtung
18. Luftstrom
19. Innenraum
20. Einzelstück
21. Distanzhalter
22. Luftaustauschfläche
23. Bewegungsmelder
24. Bohrungen