Übergang zwischen zwei gelenkig miteinander verbundenen Fahrzeugen, z. B. Reisezugwagen oder U-Bahnwagen.
Die Erfindung betrifft einen Übergang zwischen zwei gelenkig miteinander verbundenen Fahrzeugen, z. B. Reisezugwagen oder U-Bahnwagen, wobei der Übergang einen Balg und eine Übergangsbrücke umfaßt, wobei der Übergang quer zur Längsachse des Fahrzeugs unter Bildung eines Balg- und eines Brückenabschnittes in zwei Übergangsabschnitte teilbar ist.
Einen Übergang der eingangs genannten Art ist bekannt. Hierbei ist der Balg und die Brücke in vorzugsweise zwei gleiche Hälften geteilt. Problematisch hierbei ist die Abstützung des geteilten Übergangs, insbesondere wenn die Übergangsabschnitte, beziehungsweise der Übergang, insgesamt nicht auf der die Fahrzeuge verbindenden Kupplung abgestützt werden soll.
Um einen Übergang, beziehungsweise einzelne Übergangsabschnitte, dennoch lagern zu können, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Übergangsabschnitte durch am Wagenkasten des Fahrzeugs angelenkte Zugmittel gehalten sind. Vorteilhaft sind die Zugmittel schräg von oben vom Wagenkasten nach unten zur Balgunterseite an der Balgseitenwand verlaufend am Übergangsabschnitt, beziehungsweise am Wagenkasten angeordnet. Durch ein derartiges Zugmittel kann in einfacher und damit in preiswerter Weise sichergestellt sein, daß ein geteilter Übergang, auch wenn er sehr lang sein sollte, was insbesondere dann der Fall ist, wenn aufgrund von engen Kurven eine große Dehnung des Balges verlangt wird, sicher und stabil gelagert werden kann.
Im einzelnen ist vorgesehen, daß an jeder Balgseite und hier insbesondere an jedem Balgabschnitt jeweils zwei gesonderte Zugmittel vorgesehen sind. Das
Zugmittel, das beispielsweise als Stange ausgebildet ist, ist nach einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung in der Länge veränderbar, um eine genaue Einstellbarkeit der Stangenlänge zu ermöglichen, und es besitzt darüber hinaus nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ein elastisch nachgiebiges Zwischenglied, um bei Kurvenfahrt entsprechend der Dehnung des Balges auf der Kurvenaußenlinie nachgeben zu können.
Mittig sind die beiden Balghälften oder Balgabschnitte durch einen aus zwei Kuppelrahmen bestehenden Mittelrahmen verbindbar, wobei die Kuppelrahmen miteinander kuppelbar sind. An diesem Mittelrahmen bzw. an den beiden Kuppelrahmen, sind die Zugmittel anlenkbar. Da nach einem weiteren Merkmal der Erfindung der Brückenabschnitt durch den Kuppelrahmen verdrehbar aufnehmbar ist, wird somit durch das Zugmittel nicht nur der Balgabschnitt, sondern der komplette Übergangsabschnitt gehalten. Im einzelnen ist bei der Lagerung des Brückenabschnitts durch den Kuppelrahmen vorgesehen, daß der Brückenabschnitt im Bereich des Kuppelrahmens eine Buchse aufweist, und daß der Kuppelrahmen einen Dorn zur Aufnahme durch die Buchse besitzt.
Desweiteren ist nach einem anderen Merkmal der Erfindung der Balgabschnitt bei getrenntem Mittelrahmen im zusammengezogenen Zustand durch ein Halteglied gespannt fixierbar. Im einfachsten Fall besteht das Halteglied aus einem Haken, der einen an dem einen Rahmenteil angeordneten Bolzen nach Art eines Fallenschlosses erfaßt.
Bei geteiltem Übergang sind vorteilhaft die ebenfalls geteilten Abschnitte der Übergangsbrücke im getrennten Zustand des Übergangs hochklappbar.
Weiterhin ist vorgesehen, daß der Wagenkasten des Fahrzeugteils zur verschieblichen Aufnahme der Übergangsbrücke eine Kammer aufweist, wobei die Übergangsbrücke endseitig einen Schlitten besitzt, der verschieblich in der Kammer geführt ist. Um ein Verkanten des Schlittens in der Kammer zu vermeiden, sind zur seitlichen Führung in der Kammer Rollen am Schlitten
vorgesehen, die eine vertikal verlaufende Achse aufweisen.
Um nach einer Kurvenfahrt zu gewährleisten, daß der Übergang immer in seine Ausgangslage zurückgelangt, ist vorgesehen, daß der Schlitten entgegen der Kraft einer Feder in der Kammer verschieblich geführt ist. Fernerhin soll die Übergangsbrücke allen Fahrbewegungen, so insbesondere allen auftretenden Nick- und Wankbewegungen nachgeben können. Hierzu weist die Gliederbrücke Gleit- und Trittglieder auf, wobei die Gleitglieder durch die Trittglieder relativ zu diesen verschieblich aufnehmbar sind. Das bedeutet, daß beim Zusammenschieben der Übergangsbrücke, was bei S-Bogen der Fall ist, ein jedes Gleitglied durch zwei Trittglieder beinahe vollständig überdeckt wird. Im auseinandergezogenen Zustand hingegen werden die einzelnen Gleitglieder sichtbar.
Gehalten sind die Gleit- und Trittglieder in parallel zur Längsachse des Fahrzeugs verlaufenden Rahmenträgern. Die Lagerung der Gleit- und Trittglieder erfolgt hierbei derart, daß die Gleit- und Trittglieder in vertikaler Richtung elastisch nachgiebig von den Rahmenträgern aufnehmbar sind, um entsprechenden Wankbewegungen der Fahrzeugteile nachgeben zu können.
Ein Übergang der zuvor beschriebenen Art ist gesamt gesehen relativ einfach im Aufbau und damit preiswert und aufgrund seines einfachen Aufbaues nur in geringem Maße störanfällig, was den Einsatz eines derartigen Übergangs, insbesondere in Entwicklungsländern begünstigt.
Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert.
Figur 1 zeigt einen Abschnitt eines Übergangs in einer Seitenansicht;
Figur 2 zeigt eine stirnseitige Ansicht auf das eine Rahmenteil des
Mittelrahmens;
Figur 3 zeigt eine Ansicht von oben auf den Übergang;
Figur 4 zeigt die Anordnung der Brücke in der Kammer des Fahrzeugs in vergrößerter Darstellung.
Gemäß Figur 1 besteht der insgesamt mit 1 bezeichnete Ubergangsabschnitt aus dem mit 10 bezeichneten Übergangsbrückenabschnitt und dem insgesamt mit 30 bezeichneten Balgabschnitt. Der eine Balgabschnitt 30 weist an seiner Übergangsstelle zu dem anderen Balgabschnitt 30 die beiden den Mittelrahmen bildenden Kuppelrahmen 31 auf. Gehalten ist der Balgabschnitt 30 durch die Stange 40, das einerseits bei 50 am Wagen 60 und andererseits bei 70 am Kuppelrahmen 31 angeordnet ist. Die Stange selbst besitzt ein Spannschloß 41 , mit Hilfe dessen die Stange in der Länge veränderbar ist, und darüberhinaus ein elastisch nachgiebiges Zwischenglied 42, beispielsweise in Form einer Zugfeder. Die Stange 40 ist sowohl am Wagenkasten bei 50, als auch am Kuppelrahmen
30 bei 70 durch Bolzen 51 beziehungsweise 71 verschwenkbar gelagert. In dem in Figur 1 dargestellten Zustand ist der Balgabschnitt zusammengezogen; um den Balgabschnitt 30 in dieser Stellung zu halten, ist ein am Wagen 60 angeordneter Riegel 80 vorgesehen, der mit einem am Balgabschnitt im Bereich des Rahmenteiles 31 angeordneten Bolzen 81 derart zusammenwirkt, daß der Balgabschnitt im zusammengezogenem Zustand gehalten wird.
Der Ubergangsabschnitt besitzt darüberhinaus den Übergangsbrückenabschnitt 10. Zwei Brückenabschnitte 10 sind hierbei zu einer Brücke kuppelbar (Figur 3), wobei die Brücke vom Balg umgeben ist. Der Brückenabschnitt 10 ist im in Figur 1 dargestelltem Zustand hochgeklappt, da der Balg 30 in Figur 1 in zusammengezogenem Zustand dargestellt ist.
Die Darstellung gemäß Figur 2 zeigt eine Ansicht frontal auf den Kuppelrahmen
31 des Mittelrahmens. Der andere Kuppelrahmen 31 ist spiegelbildlich zu dem ersten Kuppelrahmen an dem anderen Balgabschnitt angeordnet und ist mit diesem zu dem Mittelrahmen kuppelbar. Jedes Kuppelrahmen 31 weist an seiner
einen Längsseite Zentrierbolzen 32 und Haken 33 auf, wobei die Haken 33 eine entsprechende Lasche 34 am gegenüberliegenden Rahmenteil hintergreifen. Die Betätigung der Haken 33 erfolgt durch eine Riegelstange 35, die durch einen Seilzug 36 betätigbar ist. Das heißt, durch Verschiebung der Riegelstange in einer Richtung des Pfeiles 37 findet entweder die Verriegelung des Hakens 33 mit der Lasche 34 statt, oder aber der Haken 33 wird außer Eingriff mit der Lasche 34 gebracht.
Die Ausbildung der Gliederbrücke beziehungsweise die Anbindung der Brückenabschnitte 10 an den Wagenkasten ergibt sich aus der Figur 3 und Figur 4. So zeigt Figur 4 insbesondere die Anbindung des Brückenabschnitts 10 in der Kammer 61 an das Fahrzeugteil 60. Hieraus ergibt sich insbesondere die Ausbildung eines Schlittens 1 1 , der gelenkig mit dem Brückenabschnitt 10 verbunden ist. Der Schlitten 10 lagert in einem in etwa S-förmigen Winkel 1 2, der in der Kammer 61 des Fahrzeugteiles 60 angeordnet ist. Die Kammer 61 befindet sich im Bereich des Bodens des Fahrzeugteils 60. Der Winkel 1 2 weist auf seinem einen Schenkel 1 2 a ein Gleitkissen 1 3 auf, und sitzt mit seinem anderen Schenkel 1 2 b auf einer gleitfähigen Unterlage 62 auf, die auf dem Boden der Kammer 61 angeordnet ist. Wie sich insbesondere aus Figur 3 ergibt, ist darüberhinaus der Schlitten 1 1 gegenüber der Rückwand 63 der Kammer durch eine Feder 100 abgestützt. Das heißt, daß nach Auslenkung des Schlittens entgegen der Kraft der Feder 100, der Schlitten und damit die Übergangsbrücke durch die Kraft der Feder 100 wieder in ihre Ausgangslage zurückgebracht wird. Der Schlitten selbst besitzt darüberhinaus an einer vertikalen Achse angeordnete Rollen 1 5, die der seitlichen Führung des Schlittens in der Kammer 61 dienen. Diese Rollen 1 5 gleiten demzufolge an der seitlichen Wandung der Kammmer 61 entlang und verhindern ein Verkanten des Schlittens in der Kammer. Auf der dem Schlitten 1 1 gegenüberliegenden Seite des Gliederbrückenabschnitts ist der Brückenabschnitt 10 verdrehbar durch den Kuppelrahmen 31 aufnehmbar. Das heißt, der Kuppelrahmen hat zwei Funktionen: er kuppelt zum einen die beiden Balgabschnitte miteinander und er trägt darüberhinaus die Gliederbrücke. Im einzelnen besitzt der
Gliederbrückenabschnitt eine Buchse 18 in die ein an dem Kuppelrahmen im Bodenbereich angeordneter Dorn 39 eingreift. Hierdurch wird die Gliederbrücke zentriert und drehbar gehalten.
Im Bereich des Übergangs vom Boden 68 des Fahrzeugteiles 60 zur Übergangsbrücke 10 ist eine Rampe 1 10 vorgesehen, die den Absatz zwischen Boden 68 und Brückenabschnitt 10 überdeckt. Die Rampe 1 10 ist durch das Gelenk 1 1 1 mit dem Boden 68 des Fahrzeugteils 60 verbindbar.
Die Übergangsbrücke beziehungsweise die beiden Abschnitte 10 der Übergangsbrücke besitzen Gleit- und Trittglieder 130, 140, die in parallel zur Längsachse des Fahrzeugs verlaufenden Rahmenträgern 150, 160 relativ zueinander längsverschieblich lagern.