Behälter zur Unterbringung und zum Verzehr von mehreren Lebensmittelartikeln - Essen und Getränken -
Die Erfindung betrifft einen Behälter, beispielsweise eine Kon¬ serve, Flasche oder Dose, zur Aufnahme bzw. Unterbringung von verschiedenen Feststoffen und/oder Flüssigkeiten, insbesondere von Lebensmittelartikeln, wie zum Beispiel Schokoladenriegel, Erdnüsse oder dergleichen und/oder Getränke, und zur Abgabe dieser über eine entsprechend vorgesehene Öffnung zu deren Verzehr.
Bei bestehenden Lösungen von Behältern, wie Konserven, Flaschen und Dosen, zur Aufnahme bzw. Unterbringung von Nahrungsmitteln und Getränken ist deren Konstruktion von der Art, daß sie lediglich aus einer Kammer bestehen, in welcher entweder die Lebensmittel oder die Getränke untergebracht werden können. Eine derartig bekannte Konstruktion erlaubt es hingegen nicht, daß gleichzeitig zwei Produkte von einem Behälter aufgenommen werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Behälter, wie eine Konserve, Flasche oder Dose, zur Verfügung zu stellen, in der sich gleichzeitig zwei verschiedene Produkte zu deren Konsumierung befinden können, die jedoch miteinander nicht in Berührung kommen und sich somit nicht vermischen, so daß deren Verzehr gesondert ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird durch einen Behälter, wie eine Konserve, Flasche oder Dose, zur Aufnahme bzw. Unterbringung von Nahrungsmitteln und/oder Getränken mit den Merkmalen des Anspruchs l in ihrer Kombination gelöst.
Das Wesen der Erfindung liegt darin, einen Behälter, wie eine Konserve, Flasche oder Dose, bereitzustellen, die im Unterschied zu bestehenden Typen von Behältern aus zwei oder mehr voneinander getrennten Kammern bzw. unabhängigen Behältern besteht, die zu¬ sammen eine Einheit bilden. Die Lebensmittel und Getränke kommen in dem erfindungsgemäßen Behälter nicht in gegenseitigen Kontakt und
ERSATZ-BLATT REGEL26
können sich somit nicht miteinander vermischen. Gleichzeitig aber können die Lebensmittel und Getränke durch gesonderte Öffnungen an den Kammern nacheinander und/oder gleichzeitig miteinander verzehrt werden.
Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 11 beschrieben.
Gemäß einer ersten Variante der Erfindung umfaßt der Behälter, das heißt die Konserve, Flasche oder Dose, eine Hauptkammer und wenig¬ stens eine Nebenkammer oder mindestens eine Ausnehmung bzw. Ver¬ tiefung, jeweils mit eigenen Öffnungen zur Entnahme der Nahrungs¬ mittel und/oder Getränke. Der Inhalt der Hauptkammer und der zu¬ sätzlichen einen oder mehreren Nebenkammern und/oder Ausnehmungen bzw. Vertiefungen vermischt sich nicht miteinander. Auch eine Berührung oder gegenseitige Inkontaktbringung ist ausgeschlossen.
Die Nebenkammern und/oder Ausnehmungen bzw. Vertiefungen können innerhalb der Hauptkammer des Behälters in Form der Konserve, Flasche oder Dose derart untergebracht sein, daß sich die jeweilige Öffnung an der Unterseite bzw. am Boden der Hauptkammer bzw. des Behälters (Konserve, Flasche oder Dose) oder an der Oberseite, gegebenenfalls neben der öff nung der Hauptkammer bzw. des Behäl¬ ters (Konserve, Flasche oder Dose) befindet. Ebenso ist es aller¬ dings denkbar, die wenigstens eine Nebenkammer und/oder Ausnehmung bzw. Vertiefung im Bereich der Seitenwand bzw. dem Mantel der Hauptkammer bzw. des Behälters (Konserve, Flasche oder Dose) an¬ zuordnen bzw. einzudrücken.
Die Anzahl, Dimensionen, Form und Verteilung der wenigstens einen Nebenkammer und/oder Ausnehmung bzw. Vertiefung kann je nach Bedarf und Erfordernis unterschiedlich sein und unter anderem auch ab¬ hängig von der jeweiligen Größe und den entsprechenden Abmessungen des Behälters selbst beliebig ausgewählt werden.
Die Öffnungen der Hauptkammer und/oder wenigstens einen Nebenkammer und/oder Ausnehmung bzw. Vertiefung können ohne Verschluß ausgebil-
det oder mittels Verschluß, insbesondere mittels einer Folie aus Aluminium, Kunststoff oder dergleichen, einem Karton, einem Auf¬ kleber etc. verschließbar ausgestaltet sein.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung ist der Behälter, d.h. die Konserve, Flasche oder Dose, aus zwei oder mehreren, fest miteinander verbundenen Kammern bzw. Behältern gebildet, die je¬ weils voneinander unabhängige Öffnungen aufweisen, welche zur Entnahme bzw. Abgabe des für den Verzehr des Inhalts dieser Kammern bzw. Behälter vorgesehen sind.
Gemäß einer anderen Variante der Erfindung umfaßt der Behälter, das heißt die Konserve, Flasche oder Dose, zwei oder mehrere, zerleg¬ bare Kammern bzw. Behälter, die vorzugsweise miteinander über flexible Bänder oder dergleichen Verbindungselemente verbunden sind. Der Behälter, d.h. die Konserve, Flasche oder Dose, bzw. die Hauptkammer besitzt Bänder, mit denen die wenigstens eine Neben¬ kammer bzw. der wenigstens eine Zusatzbehälter verbunden ist, welche bzw. welcher beim Gebrauch vorzugsweise unterhalb des Haupt¬ behälters, d.h. der Konserve, Flasche oder Dose, bzw. der Hauptkam¬ mer hängt. Durch das Abnehmen der Bänder kann der Zusatzbehälter vom Hauptbehälter getrennt werden. Jeder Behälter verfügt über eine eigene Öffnung, durch welche die Lebensmittel oder Getränke entnom¬ men werden können.
Bei dieser Variante besteht darüber hinaus die Möglichkeit, daß an den Zusatzbehälter, ebenfalls mit Hilfe von weiteren Bändern, noch ein oder mehrere zusätzliche Zusatzbehälter hinzugefügt werden können, die beim Gebrauch ebenfalls vorzugsweise unterhalb des jeweils oberen Zusatzbehälters an entsprechenden Bändern hängen.
Gemäß einer noch anderen Variante der Erfindung verfügt der Be¬ hälter, d.h. die Konserve, Flasche oder Dose, mit der Hauptkammer anstelle der wenigstens einen Nebenkammer bzw. des mindestens einen Zusatzbehälters eine sogenannte Zusatztüte oder dergleichen Contai¬ ner, die ebenfalls über Bänder mit dem Behälter bzw. der Hauptkam¬ mer verbunden ist und beim Gebrauch an den Bändern unterhalb des
Behälters, d.h. der Konserve, Flasche oder Dose, bzw. der Hauptkam¬ mer hängt. Diese Zusatztüte wird vor dem Gebrauch im Zusatz un¬ tergebracht, der fest mit dem Behälter bzw. der Hauptkammer ver¬ bunden ist. Die Tüte hat in ihrem Unterteil einen festen Boden, welcher vor Gebrauch der Tüte mit dem unteren Rand des Zusatzes des Behälters bzw. der Hauptkammer verbunden ist. An diesem festen Unterteil der Tüte befindet sich ein, beispielsweise schlaufen- oder dergleichen -förmiges, Element zum Herausziehen der Tüte zusammen mit dem Unterteil bzw. Boden aus dem Zusatz des Behälters bzw. der Hauptkammer. Der Zusatz des Behälters bzw. der Hauptkammer und der feste Boden der Tüte bilden vor dem Gebrauch eine geschlos¬ sene Kammer bzw. einen geschlossenen Behälter, innerhalb welcher bzw. welchem sich die Tüte mit ihrem Inhalt befindet. Der Inhalt wird auf diese Weise vor Beschädigungen, Herausfallen und Schlecht¬ werden geschützt. Der Behälter bzw. die Hauptkammer und die Tüte besitzen jeweils eine eigene Öffnung, die jeweils der Entnahme des zum Verzehr vorgesehenen Inhalts dienen. Durch das Abnehmen bzw. Entfernen oder Durchtrennen der Bänder läßt sich die Tüte voll¬ ständig von dem Behälter bzw. der Hauptkammer lösen.
Bei dieser Variante besteht zudem die Möglichkeit, mehrere Tüten zu kombinieren, die dann jeweils vorzugsweise unterhalb des Behälters bzw. der Hauptkammer untereinander hängen, wobei die dann jeweils letzte bzw. unterste Tüte über einen festen Boden mit einem Element zum Herausziehen verfügt.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger bevorzugter Aus¬ führungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnungen. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine Schnittansicht einer ersten Variante eines erfin¬ dungsgemäßen Behälters in Form einer Standardkonserve bzw. Standarddoεe mit einer Innenkammer und deren Öff¬ nung,
Fig. 2A, 2B und 2C schematische Darstellungen des erfindungs-
gemäßen Behälters entsprechend Fig. 1 bei dessen Handha¬ bung,
Fig. 3A und 3B eine teilweise perspektivische Ansicht und Drauf¬ sicht auf eine weitere Variante eines erfindungsgemäßen Behälters in Form einer Flasche aus beispielsweise Kunststoff mit Innenkammern, deren Öffnungen sich oben an der Flasche neben deren Öffnung befinden,
Fig. 4A, 4B und 4C schematische Darstellungen des erfindungs¬ gemäßen Behälters entsprechend den Fig. 3A und 3B bei dessen Handhabung,
Fig. 5A und 5B eine teilweise perspektivische Ansicht und Drauf¬ sicht auf eine andere Variante eines erfindungsgemäßen Behälters in Form einer Flasche aus beispielsweise Kunststoff mit Nebenkammern bzw. Ausnehmungen bzw. Vertiefungen, die in die Seitenwand bzw. den Mantel der Flasche angeordnet bzw. eingedrückt sind,
Fig. 6A, 6B und 6C schematische Darstellungen des erfindungs¬ gemäßen Behälters entsprechend den Fig. 5A und 5B bei dessen Handhabung,
Fig. 7 eine Schnittansicht durch eine noch andere Variante eines erfindungsgemäßen Behälters in Form einer Stan¬ dardkonserve bzw. Standarddose,
Fig. 8A, 8B und 8C schematische Darstellungen des erfindungs¬ gemäßen Behälters entsprechend der Fig. 7 bei dessen Handhabung,
Fig. 9A und 9B Schnittansichten durch eine weitere vorteilhafte Variante eines er indungsgemäßen Behälters in Form einer Standardkonserve bzw. einer Standarddose, vor Gebrauch und bei Gebrauch,
Fig. 10A, 10B, IOC, 10D und 10E schematische Darstellungen des erfindungsgemäßen Behälters entsprechend den Fig. 9A und 9B bei dessen Handhabung,
Fig. 11 eine Schnittansicht durch eine geringfügig abgeänderte Variante eines erfindungsgemäßen Behälters entsprechend den Fig. 9A und 9B, mit mehreren Zusatzbehältern,
Fig. 12A und 12B teilweise schematisierte Schnittansichten durch eine weitere anders geartete Variante eines erfindungs¬ gemäßen Behälters in Form einer Standardkonserve bzw. Standarddose, vor Gebrauch und bei Gebrauch,
Fig. 13A, 13B, 13C, 13D und 13E schematische Darstellungen des erfindungsgemäßen Behälters entsprechend den Fig. 12A und 12B bei dessen Handhabung, und
Fig. 14 eine Schnittansicht durch eine geringfügig abgeänderte Variante eines erfindungsgemäßen Behälters entsprechend den Fig. 12A und 12B, mit mehreren Zusatzgefäßen.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform eines erfindungεgemäß ausgebildeten Behälters 10 in Form einer Konserve oder Dose setzt sich aus einer Hauptkammer 12 mit einer Öffnung 14 an der Oberseite 16 des Behälters 10 und einer oder mehreren Nebenkammern 18 mit einer jeweiligen Öffnung 20 an der Unterseite 22 des Behälters zusammen. Der Inhalt der Hauptkammer 12 und der bzw. den Neben¬ kammern 18 kommt wegen der Undurchlässigkeit einer gemeinsamen Wandung bzw. Scheidewand 24 miteinander nicht in Berührung. Eine Vermischung beispielsweise der Flüssigkeit in Form eines Getränkes in der Hauptkammer 12 und eines Feststoffes in Form eines Schoko¬ riegels oder von Erdnüssen in der Nebenkammer 18 ist daher ausge¬ schlossen.
Die Nebenkammer 18 kann sich innerhalb der Hauptkammer 12 bzw. des Behälters 10 insgesamt, d.h. in der Konserve oder Dose, befinden, wobei ihre Öffnung auf der Unterseite 22 des Behälters 10, d.h. am
Behälterboden der Konserve bzw. Dose, nämlich der Öffnung 14 der Hauptkammer 12 an der Oberseite des Behälters 10 gegenüberliegend angeordnet ist. Es ist jedoch ebenso eine umgekehrte Anordnung von Hauptkammer 12 und Nebenkammer 18 innerhalb des Behälters 10 mög¬ lich.
Entsprechend den Fig. 2A, 2B und 2C kann man bei dem erfindungs¬ gemäßen Behälter 10 mit der Hand aus der Innenkammer bzw. Neben¬ kammer 18 nach Entfernung eines möglicherweise vorhandenen Ver¬ schlusses 28 ein Lebensmittel, beispielsweise Kekse, einen Scho¬ koladenriegel 30 etc., über die Öffnung 20 aus der Nebenkammer 18 entnehmen und essen bzw. verzehren, während ein Getränk 32 durch die Öffnung 14 der Hauptkammer 12 bzw. des Behälters 10 auf übliche Weise konsumiert wird. Die Größe und Menge des Nahrungsmittels, die sich aus dem Behälter 10 neben dem Getränk 32, wie zum Beispiel Bier oder dergleichen, entnehmen läßt, hängt von der Anzahl und Größe der Nebenkammern 18 sowie der Größe und Form der Hauptkammer 12 ab.
Die beiden in den Fig. 3A, 3B, 4A, 4B und 4C bzw. 5A, 5B, 6A, 6B und 6C dargestellten Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Behälters 10 stimmen im wesentlichen mit derjenigen aus den Fig. 1 und 2A bis 2C überein. Insoweit sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugsziffern versehen.
Die Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters nach den Fig. 3A, 3B, 4A, 4B und 4C unterscheidet sich von derjenigen des ersten Ausführungsbeispiels jedoch einerseits dadurch, als der Behälter 10 in Form einer herkömmlichen Flasche, beispielsweise aus Kunststoff oder dergleichen Material, ausgebildet ist. Darüber hinaus sind insgesamt vier Nebenkammern 18 vorgesehen, deren Öffnungen 20 an der Oberseite 16 des Behälters 10 neben der Öffnung 34 des Behäl¬ ters 10, d.h. des Flaschenhalses, angeordnet sind. Die insgesamt vier Nebenkammern 18 sind dabei konzentrisch und in gleichem Ab¬ stand zueinander um die Flaschenöffnung 34 verteilt.
Die in den Fig. 5A, 5B, 6A, 6B und 6C verdeutlichte weitere Aus-
führungsform des Behälters 10 ist ebenso als Flasche ausgestaltet. Bei dieser Ausführungsform sind allerdings in der Seitenwand bzw. in dem Mantel 36 vier im wesentlichen gleichmäßig über den Umfang verteilte längliche Ausnehmungen bzw. Vertiefungen 38 vorgesehen. Die Ausnehmung bzw. Vertiefung 38 kann dabei als Kammer in die Seitenwand bzw. den Mantel 36 der Hauptkammer 12 bzw. des Behälters 10 eingedrückt sein.
Die Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Behälters 10 gemäß Fig. 7 besteht aus mindestens zwei Kammern bzw. Behältern, zum Beispiel der Hauptkammer 12 und der Nebenkammer 18, die jeweils eine eigene Öffnung 14 bzw. 20 zur Entnahme des für den Verzehr gedachten Inhalts aufweisen. Die Hauptkammer 12 und die Nebenkammer 18 sind miteinander fest verbunden und sind somit integraler Bestandteil des eine Einheit bildenden Behälters 10. Die Hauptkammer 12 und die Nebenkammer 18 sind bei diesem Ausführungsbeispiel durch eine Trennwand 40 voneinander abgetrennt.
Abhängig von der Anordnung und konstruktiven Ausgestaltung der Hauptkammer 12 und Nebenkammer 18 sowie deren Öffnungen 14, 20 und 34, die willkürlich ausgewählt sein können, sind unterschiedlichste Verschlüsse 28 der Öffnungen 14, 20, wie beispielsweise eine Folie aus Aluminium, Kunststoff oder dergleichen, einem Karton, einem Aufkleber etc. , verwendbar.
Mit dem Behälter 10 gemäß der Erfindung läßt sich einerseits durch die Öffnung 14, welche die Hauptkammer 12 bzw. einen der Behälter mit der Umgebung verbindet, ein erstes Produkt, zum Beispiel ein Getränk oder Saft, entnehmen und andererseits durch die Öffnung 20, über welche die Nebenkammer 18 bzw. ein anderer Behälter mit der Umgebung kommuniziert, ein weiteres Produkt, zum Beispiel Erdnüsse 42, entnehmen. Als Verschluß 28 für Öffnung 20 der Nebenkammer 18 ist in diesem Beispiel ein an sich bekanntes Verschlußsystem in Form eines Drehverschlusses oder dergleichen vorgesehen.
Die in den Fig. 9A und 9B dargestellte Ausführungsform eines erfin¬ dungsgemäßen Behälters 10 besteht aus einer Hauptkammer bzw. einem
Hauptbehälter 12 und einer Nebenkammer bzw. einem Zusatzbehälter 18, die miteinander über flexible Bänder 44 oder dergleichen Ver¬ bindungselemente verbunden sind. Entsprechend Fig. 9A sind die Hauptkammer 12 und die Nebenkammer 18 miteinander über eine nicht näher dargestellte Steck-, Rast-, Schnapp-, Dreh-, Schraub- oder dergleichen -einrichtung verbindbar. Ebenso ist es denkbar, die Hauptkammer 12 und die Nebenkammer 18 lediglich über eine an sich bekannte Klebefolie bis zur Entnahme der in dem Behälter 10 befind¬ lichen Artikel zueinander festzulegen.
Vor Gebrauch befinden sich die Bänder 44 zusammen mit dem darin aufgenommenen Artikel innerhalb der Nebenkammer 18. Ebenso ist es jedoch denkbar, die Bänder 44 unmittelbar an der Außenseite der Wandung 24 des gesamten Behälters 10 anzuordnen.
Die Nebenkammer 18 umfaßt dabei eine, insbesondere im wesentlichen starre, Bodenplatte 46 und eine daran angebrachte, insbesondere im wesentlichen starre, Seitenwand 47, die sich an die Wandung 24, hier der Unterseite 22, der Hauptkammer 12 anschließt.
Die Nebenkammer bzw. der Zusatzbehälter 18 bleibt nach Entfernung von der Hauptkammer bzw. dem Hauptbehälter 12 des Behälters 10 an den jeweiligen Bändern 44 hängen.
Entsprechend den Fig. 10A bis 10E läßt sich die Hauptkammer bzw. der Hauptbehälter 12 des Behälters 10 mit einer Hand 26, die Neben¬ kammer bzw. der Zusatzbehälter 18 mit der anderen Hand 26 ergreifen (vgl. Fig. 10A) . Nach Lösen des nicht näher dargestellten Ver¬ schlusses 28 hängt die Nebenkammer 18 aufgrund der vorgesehenen Bänder 44 unterhalb der Hauptkammer 12 an dieser herunter (vgl. 10B). Beim Neigen der Hauptkammer 12, zum Beispiel um ein darin befindliches Getränk 32 zu verzehren, bleibt die Nebenkammer 18 infolge der nachgebenden Bänder 44 unverändert in waagrechter Lage (vgl. IOC), wodurch ein Verschütten des sich in der Nebenkammer 18 befindlichen Inhalts aus der Nebenkammer 18 vermieden wird. Auf diese Weise ist es möglich, aus der Hauptkammer 12 zum Beispiel ein Getränk zu konsumieren und gleichzeitig aus der darunter angeord-
neten Nebenkammer 18 ein festes Nahrungsmittel, zum Beispiel Erd¬ nüsse 42, zu entnehmen (vgl. Fig. 10D) .
Durch Abtrennen der Bänder 44 kann darüber hinaus die Nebenkammer 18 von der Hauptkammer 12 gelöst werden (vgl. Fig. 10E) .
Die Ausführungsform des Behälters 10 nach Fig. 11 unterscheidet sich von derjenigen nach den Fig. 9A, 9B und 10A bis 10E lediglich dadurch, daß zu einer Nebenkammer bzw. einem Zuεatzbehälter 18 ein oder mehrere weitere, gleichartige Nebenkammern bzw. Zusatzbehälter 18 hinzugefügt sein können, die ebenfalls über Bänder 44 aneinander gekoppelt sind.
Die Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters 10 nach den Fig. 12A und 12B sowie 13A bis 13E stimmt im wesentlichen mit derjenigen nach den Fig. 9A, 9B und 10A bis 10E überein. Insoweit sind gleiche Bauteile mit identischen Bezugεziffern versehen.
Der Behälter 10 besteht aus der Hauptkammer bzw. dem Hauptbehälter 12, einem Zusatz zur Hauptkammer 12 in Form einer sich über die Unterεeite 22 hinauε erstreckenden Seitenwand 48, die mit der Hauptkammer 12 fest verbunden ist und an der Bänder 44 befestigt sind, sowie einer Tüte oder dergleichen Element 50 als Nebenkammer 18.
Die Tüte 50 weist eine, inεbesondere im wesentlichen flexible, Seitenwand 51 und eine, insbesondere im wesentlichen starre, Boden¬ platte 52 mit einem Element 54 zum Herausziehen auf, mit dessen Hilfe die Tüte 50 aus dem Zusatz 48 der Hauptkammer 12 herausgezo¬ gen werden kann und an den Bändern 44 unterhalb der Hauptkammer 12 hängenbleibt. Die Tüte 50 befindet sich vor dem Gebrauch innerhalb der Seitenwand 48 der Hauptkammer 12, wobei deren feεte Bodenplatte 52 durch eine halbfeste, gegebenenfalls zerreißbare, Verbindung mit dem unteren Rand des Zusatzes 48 der Hauptkammer 12 verbunden ist. Die Bänder 44 können sich innerhalb des Zuεatzeε 48 der Hauptkammer 12 oder an deren äußerem Umfang befinden.
Entsprechend den Fig. 13A bis 13D nimmt man den Behälter 10 nach der Erfindung in eine Hand 26 und zieht man mit der anderen Hand 26 das an der Bodenplatte 52 angebrachte Element 54 zum Herausziehen der Tüte 50 aus dem Zusatz 48 heraus (vgl. Fig. 13A) . Auf diese Weise wird die Tüte 50 aus dem Zusatz 48 gelöst und bleibt unter¬ halb der Hauptkammer 12 hängen (vgl. Fig. 13B). Beim Verzehr, bei welchem man mit der Hand 26 die Hauptkammer 12 neigt, geben die Bänder 44 in der Verbindung nach, so daß die Tüte 50 in waagrechter Lage verbleibt (vgl. Fig. 13C), wodurch verhindert wird, daß der von ihr aufgenommene Inhalt verschüttet wird. Auf diese Weise kann man aus der oberen Hauptkammer 12 trinken und gleichzeitig aus der unteren Nebenkammer 18 in Form einer Tüte 50 feste Lebensmittel, wie zum Beispiel Erdnüsse 42, entnehmen (vgl. Fig. 13D) .
Die Tüte 50 kann durch Loslösen der Bänder 44 völlig von der Haupt¬ kammer 12 bzw. dem Behälter 10 abgetrennt werden (vgl. Fig. 13E).
Die Ausführungsform des Behälters 10 nach der Fig. 14 unterscheidet sich schließlich von derjenigen nach den Fig. 12A, 12B und 13A bis 13D lediglich dadurch, daß neben der Tüte 50 ein oder mehrere andere, gleichartige Zusatztüten 56 vorgesehen εind, die unterein¬ ander an Bändern 44 hängen, wobei nur die unterste Tüte 50 über eine feste Bodenplatte 52 mit einem Element 54 zum Herausziehen verfügt.