Archivsystem zur Aufbewahrung und Ablage von insbesondere Akten, Dokumenten und dergleichen
Die Erfindung betrifft ein Archivsystem gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Archivsysteme sind bekannt und sind aus kisten- bzw. kastenartigen Grundboxen mit rechteckförmigem Grundriß aus Karton aufgebaut, die in Höhe und Breite gestapelt bzw. nebeneinander angeordnet werden können. Diese Grundboxen die¬ nen zur Aufnahme von Schubladenelementen, Standardordnern, Archivboxen und dergleichen mehr. Nachteilig bei den bekann¬ ten Archivsystemen ist der Umstand, daß diese Archivsysteme nicht ausreichend untereinander kompatibel sind, das heißt die einzelnen Module des Baukastensystems nicht insgesamt kombinierbar sind. So müssen nach einem bekannten Archivsy¬ stem verschieden dimensionierte Grün-..boxen verwendet werden, um Schubladenelemente oder Ordner aufnehmen zu können, was bedeutet, das entweder nur Grundboxen übereinander bzw. ne¬ beneinander gestapelt werden können, die zur Aufnahme von Ordnern dienen, oder aber Grundboxen zur Aufnahme von Schubladenelementen. Dadurch wird die Einsetzbarkeit derarti¬ ger Archivsysteme beeinträchtigt. Ferner sind bei den bekann¬ ten Archivsystemen zum Zwecke der Übereinanderstapelung der Basismodule gesonderte Verbindungselemente aus Kunststoff oder Stahl, insbesondere die Grundbox einfassende Kunststoff- rahmen mit Stahlverstärkung erforderlich, so daß die für die Herstellung und für das Recycling an sich sehr zweckmäßige Materialeinheitlichkeit nicht gewahrt ist. Auch dies schmä¬ lert die Vielseitigkeit derartiger Archivsysteme.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Archivsystems, welches eine volle Kombatibilität der einzelnen Module unter¬ einander gewährleistet, insbesondere mit einer einheitlichen Grundbox für die Aufnahme der anderen Archivelemente aus¬ kommt. Hierbei sollen die Archivelemente ferner einfach und
stabil aufgebaut, einfach gehandhabt und transportiert werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnen¬ den Teil des Anspruches 1 enthaltenen Merkmale gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung durch die in den Unteransprüchen enthaltenen Merkmale gekennzeichnet sind.
Nach Maßgabe der Erfindung kommt das Archivsystem mit einer einheitlichen Grundbox aus, die sowohl zur Aufnahme der Schubladenelemente, wie auch wahlweise zur Aufnahme von Stan¬ dardordnern und Archivboxen dient. Die Grundbox hat vorzugs¬ weise eine Abmessung des Innenraumes von etwa 310 mm Tiefe, 380 mm Länge und 320 mm Höhe, so daß wahlweise unterschiedli¬ che Standardordner, insbesondere 5 Standardordner mit einer Rückenbreite von 75 mm aufgenommen werden können. Aufgrund der einheitlichen Grundbox für die unterschiedlichen Module läßt sich ein aus den Grundboxen durch Übereinander- und Ne¬ beneinanderanordnung aufgebautes Regalsystem bzw. Archivie¬ rungssystem außerordentlich variabel nutzen, indem Ordner, Archivboxen und/oder Schubladenelemente verwendet werden kön¬ nen. Weiter vorteilhaft ist, daß sämtliche Module des Archiv¬ systems aus einem flachen Zuschnitt aufgebaut sind. Dies er¬ möglicht einerseits Vorteile für den Transport und die Ver¬ packung des flachen Zuschnitts und gewährleistet ferner, daß das ArchivierungsSystem bei Nichtgebrauch platzsparend gela¬ gert werden kann. Die Grundbox kann wahlweise mit einem auf¬ steckbaren Deckel oder einem aufstülpbaren Deckel geschlossen werden. Auch das Schubladenelement kann durch einen aufsteckbaren Klappdeckel geschlossen werden. Sowohl die Grundbox wie auch das Schubladenelement können somit als Transportboxen verwendet werden. Der aus einem separaten Zu¬ schnitt aufgebaute Klappdeckel kann hierbei auch im Falle der Übereinanderstapelung bzw. Nebeneinanderreihung mehrerer Grundboxen an der Grundbox zum Verschließen von deren Öffnung verwendet werden.
Zweckmäßigerweise sind die Grundbox und das Schubladenelement bezüglich der Seitenwände doppelwandig ausgebildet, so daß entsprechende Lasten aufgenommen werden können. Die Verbin¬ dung der Grundboxen untereinander erfolgt durch Verbindungs¬ elemente, die materialeinheitlich mit den übrigen Modulele¬ menten aus Karton hergestellt und vorzugsweise im Zuschnitt der Grundbox integriert sind, bei Bedarf also ohne weiteres aus der Grundbox herausgebrochen werden können.
Da in vorteilhafter Weise sämtliche Elemente des Archivsy¬ stems einheitlich aus Karton hergestellt sind, ist ein einfa¬ ches Recycling gegeben. Infolge der Faltbarkeit ergeben sich Vorteile für die Lagerhaltung bei Nichtgebrauch des Archivsy¬ stems. Ferner kann bei Bedarf das Schubladenelement in einfa¬ cher Weise als Hängemappenelement umgerüstet werden, indem ein Innenring aus Karton, der gleichfalls aus einem flachen Zuschnitt aufgebaut wird, eingesteckt wird. Der Innenring bringt zudem eine vorteilhafte Versteifung und Stabilisierung des Schubladenelementes. Die Einzelelemente sind so aufeinan¬ der abgestimmt, daß bei einer Kombination, das heißt beim Zu¬ sammensetzen bzw. beim Zusammenfügen der Einzelelemente, bei¬ spielsweise durch aufsteckbare Verbindungslaschen, eine zu¬ sätzliche Stabilisierung und Festigkeit des Aufbaus der ein¬ zelnen Archivelemente gewährleistet ist.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische schematische Darstellung des Basismoduls der Grundbox des Baukastensystems mit auf¬ steckbarem Klappdeckel und wahlweise aufsetzbarem Stülpdeckel,
Fig. 2 eine schematische Darstellung, gleichfalls in per¬ spektivischer Ansicht, zur Erläuterung des Aufbaus der Grundbox in der linken Darstellung und zur Erläuterung
der Neben- und Übereinanderanordnung mehrerer Grundboxen in der rechten Darstellung,
Fig. 3 einen flachen Zuschnitt der Grundbox, aus dem die Grundbox durch entsprechendes Umfalzen herstellbar ist,
Fig. 4 eine schematische Darstellung, die den Aufbau des Schubladenelementes erläutert, einschließlich in das Schubladenelement einsetzbaren Innenring für das Hängesy¬ stem sowie auf das Schubladenelement aufsetzbaren Stülpdeckel,
Fig.5 eine Ausführungsform des Zuschnitts des Schubladenelementes,
Fig. 6 den Zuschnitt des Innenrings, aus dem diese durch Falzen herstellbar ist,
Fig. 7 den Zuschnitt des Stülpdeckels für das Schubladenelement.
Fig. 8 eine Erläuterung des Aufbauε der Archivbox,
Fig. 9 einen Zuschnitt der Archivbox,
Fig. 10 einen Zuschnitt des Stülpdeckels für die Grund¬ box, sowie
Fig. 11 einen Zuschnitt des in die Grundbox einsteckbaren Klappdeckels .
Das Archivsystem, wie es im folgenden geschildert wird, um¬ faßt als Basismodul eine in Fig. 1 mit 1 bezeichnete, im Sy¬ stem einheitlich aufgebaute und mit gleichen Grundabmessungen versehene Grundbox aus rechteckförmigem Boden und vier gegen¬ überliegenden Seitenwänden 2, 3, 4 und 5, von denen im darge¬ stellten Ausführungsbeispiel die Seitenwände 2 und 4 die
Längsseitenwände und die Seitenwände 3 und 5 die schmalen Seitenwände bilden. Die Grundbox 1 ist aus einem aus Fig. 3 im Detail ersichtlichen einstückigen Zuschnitt aus Karton durch entsprechendes Falzen hergestellt. Die als Basismodul oben bzw. vorne offene Grundbox 1 kann durch einen gleich¬ falls aus einem Zuschnitt entsprechend Fig. 11 hergestellten Klappdeckel 6 geschlossen werden, der über noch näher zu be¬ schreibende Laschen in entsprechende Öffnungen der Grundbox 1 einsetzbar und durch eine Schließzunge schließbar ist. Wahl¬ weise kann anstelle des Klappdeckels 6 die oben offene Grund¬ box 1 durch einen aufsetzbaren Stülpdeckel 7 geschlossen wer¬ den, der gleichfalls aus einem Zuschnitt entsprechend Fig. 10 aufgebaut ist. Der Klappdeckel eignet sich insbesondere zum Verschließen der Grundboxen, falls diese Bestandteil eines wandartigen Archivsystems aus übereinander und/oder nebenein¬ ander angeordneten Grundboxen ist, wohingegen durch den auf¬ setzbaren Deckel 7 die Grundbox 1 zu einer Transportbox wird.
Diese das Basismodul darstellende Grundbox ist kompatibel mit weiteren Archivelementen des Systems, nämlich einem anhand der Fig. 4 bis 7 bestehenden Schubladenelement, welches für Hängesysteme einen in Fig. 6 als Zuschnitt dargestellten In¬ nenring aufweist und bedarfsweise mit einem Stülpdeckel zu einer Transportbox schließbar ist. Das Schubladenelement ist in die Grundbox einschiebbar. Dies trifft auch für die in den Fig. 8 und 9 erläuterte Archivbox zu. Die Grundbox 1 ist fer¬ ner so ausgebildet, daß sie wahlweise sieben 50er Standard¬ ordner fünf 75er Standardordner oder vier 80er Standardordner aufnehmen kann, wobei unter Standardordner die üblichen Ring¬ ordner, etwa Ringordner der Firma Leitz (eingetragenes Waren¬ zeichen) mit entsprechender Rückenbreite verstanden werden. Hierzu weist die Grundbox 1 im aufgebauten Zustand bezüglich ihres Innenraumes eine Tiefe von etwa 310 mm, eine Länge von etwa 380 mm und eine Höhe bzw. Breite von etwa 320 mm auf. Wesentlich ist, daß sowohl die Ordner Wie auch das im folgen¬ den noch beschriebene Schubladenelement einschließlich der Archivboxen mit ein- und derselben Grundbox kompatibel sind,
- 6 - so daß regalartige Wandsysteme aus den Grundboxen aufbaubar sind, die sowohl mit den Standardordnern, den Schubladenele¬ menten, und den Archivboxen sowie weiteren Modulelementen be¬ stückbar . sind. Um diesen Anforderungen auch stärkemäßig ge¬ recht zu werden ist die Grundbox 1 im dargestellten Ausfüh- rungsbeispiel doppelwandig bezüglich der Seitenwände 2 bis 5 ausgebildet, wie sich deutlich aus Fig. 2 linke Darstellung ergibt. Danach weist der Zuschnitt der Grundbox entsprechend Fig. 3, aus dem die Grundbox 1 durch entsprechendes Umfalten längs Rillierungen herstellbar ist, nach innen falzbare zu- stätzliche Wandabschnitte 8 bis 11 auf, die entsprechend Fig. 2 über die Wandabschnitte 2 bis 5 nach innen bis zum Boden der Grundbox 1 gefaltet werden und so den zweilagigen Seiten- wandaufbau der Grundbox 1 bilden. Hierbei sind zwischen den Seitenwänden 2 bis 5 und entsprechenden zusätzlichen Wandab¬ schnitten 8 bis 11 jeweils zwei Rillierungen für das Falzen vorgesehen, die zwischen sich einen dünnen Steg 12 begrenzen, so daß sich ein umlaufender, durch die Dicke des Steges 12 bestimmter oberer Rand der Grundbox 1 ergibt, in welchem Öff¬ nungen 13, 14 und 15 zur Aufnahme des Klappdeckels ausgebil¬ det sind. Diese Öffnungen 13, 14 und 15 sind auch im Zu¬ schnitt gemäß Fig. 3 dargestellt, hierbei dienen die Öffnun¬ gen 13 und 14 der Aufnahme von umfalzbaren Einstecklaschen 16 und 17 des Klappdeckels 6, die nach Einsetzen durch die Öff¬ nungen 13 und 14 wieder ausgeklappt werden, so daß der Klapp¬ deckel stabil in der Grundbox 1 verankert ist. Die weitere und gegenüberliegende Öffnung 15 dient zur Aufnahme der Schließzunge 18 des Klappdeckels 6. weitere Details des Klappdeckels 6 ergeben sich aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 11, wobei die zeichnerische Darstellung hinsichtlich der Details des Klappdeckels so klar ist, daß sich eine ins einzelne ge¬ hende Beschreibung erübrigt, da der Fachmann den Darstellun¬ gen der Zuschnitte in den Figuren ohne weiteres Aufbau, An¬ ordnung und Funktionsweise und somit die wesentlichen techni¬ schen und funktioneilen Merkmale entnehmen kann. Hierbei sind in den Zuschnitten die Rillierungen, also die Falzkanten
durch strichlierte Darstellungen angedeutet. Die fest ausge¬ zogenen Linien stellen Abschlußkanten des Zuschnitts dar.
Die Einzelheiten des Zuschnitts des Stülpdeckels 7 ergeben sich wiederum aus dem Zuschnitt nach Fig. 10 in analoger Weise, ohne daß zusätzliche Ausführungen erforderlich sind. Jedoch enthält der Stülpdeckel an zwei gegenüberliegenden Seiten Aussparungen bzw. Öffnungen 19, insgesamt vier an der Zahl, die zur Aufnahme von Verbindungselementen nach Fig. 2 dienen, um eine Fixierung übereinander angeordneter, mit Stülpdeckel versehener Grundboxen zu gewährleisten. Schlie߬ lich enthält die Grundbox etwa in Höhe der Mitte der Seiten¬ wände im Bereich unmittelbar benachbart der Eckkanten jeweils auf den zwei gegenüberliegenden Längsseitenwänden angeordnete Öffnungen bzw. Aussparungen 20 analog den Öffnungen bzw. Aus¬ sparungen 19 des Stülpdeckels 7, die zur Aufnahme im folgen¬ den hoch näher beschriebener Verbindungselemente für die Übereinanderanordnung bzw. seitliche Aneinanderreihung und entsprechende Fixierung mehrerer Grundboxen dienen. Diese Öffnungen 20 sind auch im Zuschnitt der Grundboxen nach Fig. 3 angegeben und finden sich wieder komplementär in den über die Seitenwände zu fallenden zusätzlichen Seitenwandabschnit- ten 9 und 11, wobei diese Aussparungen mit den Bezugszeichen 20a versehen sind.
Der Boden der Grundbox wird aus den aus Fig. 3 ersichtlichen Falzabschnitten 21, 22, 23 und 24 gebildet, wobei der Innen¬ raum durch den Bodenabschnitt 24 begrenzt ist. Durchgriffs¬ öffnungen für den Transport sind in den Seitenwänden 3 und 5 durch eine gestanzte Lasche mit Rillierung dargestellt, so daß die Grifföffnungen nach entsprechendem Durchbrechen der Lasche gebildet werden können. Diese in Fig. 3 mit 25 be¬ zeichnete Durchgriffslaschen korrespondieren in Größe und Ausrichtung mit den Durchgriffsöffnungen 26 in den zusätzli¬ chen Wandabschnitten 8 und 10.
Integriert im Zuschnitt nach Fig. 3 sind zwei Verbindungsla¬ schen 27 und 28, die bei Gebrauch aus dem zusätzlichen Wandabschnitt 8, der bei aufgestellter Grundbox innen zu lie¬ gen kommt, herausgebrochen werden können. Diese Verbindungs¬ elemente 27 und 28 sind als streifenartige Bänder ausgebil¬ det, die zwei mittige Rillierungen 29 und 30 und zwei außen¬ seitige Rillierungen 31 und 32 enthalten, so daß die Verbin¬ dungselemente nach Bedarf entsprechend der Darstellung in Fig. 2 rechts gefaltet werden können. Hierzu sind die außen¬ seitigen Rillierungen 31 und 32 in einem Abstand von den freien Enden der Verbindungselemente 27 und 28 angeordnet, der vorzugsweise größer ist als der Abstand der Rillierungen 31 und 32 zu den nächstliegenden zentralen Rillierungen 29 bzw. 30, die im übrigen zwischen sich einen dünnen Steg 33 begrenzen.
Wie aus Fig. 2, rechte Darstellung, hervorgeht, können zwei nebeneinandergeordnete Grundboxen durch entsprechend M- förmige gefalzte Verbindungsglieder bei 34 gesteckt werden. Wie aus Fig. 2, rechte Darstellung unten, hervorgeht, tragen die äußeren Laschen der Verbindungselemente dabei noch nach oben über die Grundbox vor, so daß sie als Stapelverbindungen genutzt werden können. Seitlich sind hierbei zwei Verbindungselemente bei 35 eingesetzt, die im wesentlichen G- förmig gebogen sind. Auch diese stehen nach Einsetzen in die entsprechenden Öffnungen 20 nach oben hin vor, so daß sie als Stapelverbindungen für die Übereinanderanordnung der Grundboxen dienen. Für das Einstechen der Verbindungselemente ist es hierbei wesentlich, daß die Seitenwände doppelwandig ausgebildet sind, weil sich hierdurch eine gute Verankerung der Verbindungselemente und insgesamt eine Versteifung an den Verbindungsbereichen ergibt. Der dünne Steg 33 dient hierbei zur Überbrückung des Doppelwandaufbaus der Seitenwände. Werden hingegen die Verbindungselemente U-förmig gefalzt, so können die Öffnungen 20 durch bloßes Einstecken bzw. Aufstecken der U-förmigen Verbindungslaschen geschlossen werden. Hierbei wird einer der U-Schenkel des
Verbindungselementes zwischen dem zusätzlichen Wandabschnitt und der eigentlichen Seitenwand eingeschoben, so daß das eingesetzte Verbindungselement auch entsprechend fixiert ist.
Fig. 5 zeigt den Zuschnitt des in die Grundbox 1 einschiebba¬ ren Schubladenelementes, wobei die Fig. 4 das Aufrichten bzw. den Aufbau des Schubladenelementes aus dem Zuschnitt nach Fig. 5 zeigt, so daß detaillierte Ausführungen insbesondere hinsichtlich Form, Anordnung und Gestaltung des Zuschnitts nicht erforderlich sind, da sich dies für den Fachmann ohne weiteres aus den Darstellungen gemäß den Fig. 4 und 5 ergibt.
Soll das Schubladenelement zu einem Hängesystem umfunktio¬ niert werden, so daß übliche Hängemappen in das Schubladen¬ element eingehängt werden können, so wird ein als Zuschnitt aus Fig. 6 ersichtlicher Innenring 36 in das Schubladenele¬ ment eingesetzt, dessen obere umlaufende Randkante für die Auflagerung des Hängesystems dient. Eine zusätzliche Verstärkung it hierbei nicht erforderlich.
Das aus Fig. 4 ersichtliche Schubladenelement 37, welches be¬ züglich der Seitenwände ebenfalls zum Zwecke der Stabilisie¬ rung doppellagig bzw. doppelwandig durch entsprechendes Um- falzen zusätzlicher Wandabschnitte ausgebildet ist, kann mit einem aufsteckbaren Stülpdeckel 38 kombiniert werden, so daß das Schubladenelement selbständig als Tragebox genutzt werden kann. Der Stülpdeckel 38, der ebenfalls aus einem einstücki¬ gen Falzzuschnitt hergestellt wird, ergibt sich, als Zu¬ schnitt aus Fig. 7. Wie aus dem Zuschnitt des Innenrings ge¬ mäß Fig. 6 ersichtlich ist, sind mit Durchgriffsöffnungen des Schubladenelement korrespondierende Durchgriffsöffnungen 39 vorgesehen, so daß das Schubladenelements gesondert getragen werden kann. Die entsprechenden Durchgriffsöffnungen im Schubladenelement sind mit dem Bezugszeichen 40 gekennzeich¬ net.
Die gleichfalls wahlweise anstelle des Schubladenelementes bzw. der Standardordner in die Grundbox einsetzbaren Archiv¬ boxen 41 ergeben sich aus Fig. 8 (Aufbaupositionen) und be¬ züglich des Zuschnitts aus Fig. 9. Wie aus Fig. 8, rechte Darstellung, hervorgeht, beinhaltet die Archivbox einen auf¬ klappbaren Deckel 42, der mit Schließzungen 43 vorgesehen ist, so daß die Archivbox bequem zur Entnahme von Dokumenten geschlossen und geöffnet werden kann. Bezüglich der Darstel¬ lung der Zuschnitte ist darauf hinzuweisen, daß alle Details dieser Zuschnitte wesentliche Aspekte des Archivsystems dar¬ stellen, eine Beschreibung jedoch aufgrund der zeichnerischen Darstellungen und aufgrund der verschiedenen Darstellungen sich erübrigt, die den Aufbau der einzelnen Archivelemente genau illustrieren.