DE9408170U1 - Vorrichtung zur Behandlung kleiner Wassermengen - Google Patents
Vorrichtung zur Behandlung kleiner WassermengenInfo
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Description
I · · t
• m · · · &igr;
Vorrichtung zur Behandlung kleiner
Wassermenqen
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung zur
Behandlung kleiner Wassermengen gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Vorrichtungen, wie sie aus der WO 93/24203 bekannt sind, verwenden zur umweltfreundlichen Behandlung von kleinen Mengen
Wasser Aktivkohle. Diese Vorrichtungen bestehen aus einem von Hand an den Auslauf eines Wasserhahns andrückbaren Stutzen aus
Kunststoff und eine mit gekörnter Aktivkohle gefüllten, von Wasser durchströmbaren Patrone. Stutzen und Patrone können durch
einen Schraubverschluß miteinander gekoppelt werden, so daß die Patrone leicht ausgewechselt werden kann.
P 44 05 096.8 schlägt eine Vorrichtung vor, bei der die Höhe der Säule kleiner ist als deren Durchmesser. In dieser Säule
sind die zur Wasserbehandlung eingesetzten Mittel angeordnet. In dieser Anmeldung werden Lochplatten, die im Lumen des Behälters
angeordnet sind und senkrecht zur Durchflußrichtung des Wassers stehen, zur besseren Umverteilung des Wassers vorgeschlagen.
Diese Vorrichtung weist jedoch den Nachteil auf, daß sie für ein einfaches Handling im täglichen Gebrauch zu umständlich
ist, da z.B ein schnelles Umschalten von reiner Filtration zur Enthärtungsbehandlung nicht möglich ist. Da nicht immer
filtriertes und/oder enthärtetes Wasser im Haushalt benötigt wird, beispielsweise bei reinen Abspülvorgängen, ist es wünschenswert,
daß die Vorrichtung zur Behandlung von Wasser eine Möglichkeit vorsieht, ohne Abnahme des Filtergerätes auch das
aus der Wasserentnahmevorrichtung kommende Wasser unbehandelt zu lassen, ohne daß jeweils die Vorrichtung zur Behandlung des
Wassers von der Wasserentnahmestelle abgenommen werden muß.
Das der Erfindung zugrundeliegende technische Problem besteht demnach darin, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der es möglich
ist, verschiedene Wasserbehandlungsschritte durchzuführen und ebenfalls die Möglichkeit einzuräumen, Wasser ohne vorherige
Behandlung zu entnehmen.
Das der Erfindung zugrundeliegende Problem wird gelöst durch
eine Vorrichtung zur Behandlung von Wasser, insbesondere für die Küche und den Haushalt mit dem im Anspruch 1 genannten
Merkmalen.
Durch die Kammern im Inneren des Hohlkörpers, die durch eine in Längsachse des Hohlkörpers angeordneten Trennwand gebildet
werden, ist es möglich, das Wasser im Durchfluß so durch die Vorrichtung zu leiten, daß jeweils nur eine Kammer durchströmt
wird, wohingegen die weitere(n) Kammer(n) nicht vom Wasser
durchströmt werden. Ist beispielsweise in einer Zweikammeranordnung die eine Kammer mit Aktivkohle beschickt und die
andere mit einem Ionenaustauscher für beispielsweise Kationen, dann ist es möglich, die Vorgänge Filtration und Enthärtung
voneinander zu trennen. Ebenso ist es möglich, eine der Kammern nicht zu befüllen, so daß dann gewünschtenfalls das Wasser
unbehandelt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung strömt. Es hat sich nämlich durch Verbraucherteste herausgestellt, daß eine
kombinierte Enthärtung und Filtration nur in seltenen Fällen nötig oder gewünscht ist, da entweder enthärtetes Wasser benötigt
wird oder Wasser von störenden Schad- und Geruchstoffen
befreit werden soll. Andererseits ist es für Gegenden in denen
keine schad-, geruchs- und geschmacksbeeinträchtigenden Stoffe im Wasser feststellbar sind, nicht erforderlich, diese durch
Aktivkohlefiltration zu entfernen, so daß hier beispielsweise nur eine Enthärtung zur Reduzierung der Kalkablagerungen in
Haushaltsgeräten sowie zur Geschmacksverbesserung von mit Wasser herstellbaren Getränken, wie Kaffee und Tee, erzielt werden
soll. Wird jedoch das Wasser lediglich für Spülzwecke eingesetzt, so kann der Wasserdurchfluß durch die nicht befüllte
Kammer geleitet werden, so daß keine Wasserbehandlung stattfindet.
Damit wird die Kapazität des Ionenaustauschers bzw. des Aktivkohlefilters geschont und nur für die entsprechenden Zwecke
ausgenutzt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung gewährt dem Benutzer die
Wahlmöglichkeit mit einfacher Handhabung entsprechend aufbereitetes Wasser zu entnehmen. Es ist dabei in einfacher Weise
möglich für normale Zwecke, wie beispielsweise Zubereitung von Speisen etc. die wertvollen Mineralstoffe wie beispielsweise
Calcium und Magnesium im Wasser zu belassen gegebenenfalls
lediglich zu filtrieren, wohingegen z.B. zur Zubereitung von Kaffee und Tee, durch einfaches Verdrehen der Vorrichtung
enthärtetes Wasser gewonnen werden kann. Dies kann dann zur Genußsteigerung von Kaffee und Tee und dergleichen verwendet
werden. Der dauernde Genuß von enthärtetem Wasser kann zu gesundheitlichen Schäden führen. Mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist es jedoch für den Verbraucher stark vereinfacht worden, für den jeweiligen Zweck das gewünschte Wasser bereitzustellen
.
Mit Vorrichtungen wie sie im Stand der Technik bekannt sind, ist eine Schonung der Kapazität der Wasserbehandlungsmittel
nicht möglich, es sei denn, daß diese Vorrichtungen vom der Wasserentnahmeeinrichtung (Wasserhahn) entfernt werden. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt jedoch zwischen einzelnen Wasserbehandlungsschritten zu wählen.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung weist drei oder mehr Kammern auf, um entsprechend viele unterschiedliche Wasserbehandlungsmittel wie Aktivkohlefilter,
Anionen-, Kationenaustauscher aufzunehmen. So ist es z.B. möglich, bei Verwendung von Aktivkohle, getrennten Anionen-
und Kationenaustauschern jeweils selektiv die störenden Bestandteile, die gegebenenfalls im Wasser vorhanden sind, zu
entfernen. Beispielsweise können Nitrate durch Anionenaustauscher
entfernt, eine Wasserenthärtung durch Einsatz von Kationenaustauscher und störende Schad-, Geruchs- und Geschmacksstoffe
durch Aktivkohlefiltration entfernt werden. Soll dann noch eine weitere Kammer vorhanden sein, um das Wasser ungehindert
durchfHessen zu lassen, ist es empfehlenswert eine Vorrichtung
zu verwenden, die aus vier Kammern besteht.
Aus konstruktionstechnischen Gründen ist es dabei vorteilhaft, daß die jeweiligen Kammern das gleiche Volumen aufweisen. Dies
bedeutet, daß die Kammern rotationssymmetrisch um die Längsachse
des Hohlkörpers anzuordnen sind. Beispielsweise in einer zweikammerigen
Anordnung entstehen durch die Trennwand zwei Halbzylinder mit gleichem Volumen usw.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich durch ihre
einfache Handhabung aus. So werden eine Vielzahl von Handgriffen, wie sie bei der in P 44 05 096.8 vorgeschlagenen Vorrichtung
durchgeführt werden müssen, vermieden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung erfüllt den Wunsch des Verbrauchers,
die Funktionen Wasserfilterung und Wasserenthärtung bzw. Durchfluß normalen Wassers in einem Gerät kombiniert
vorzufinden.
Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausführungsformen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Es ist insbesondere bevorzugt, daß im Lumen des Hohlkörpers eine oder mehrere Lochplatten vorhanden sind. Damit wird eine horizontale
Umverteilung des senkrecht durchströmenden Wassers bewirkt und demzufolge ein besonders intensiver Kontakt des
Wassers mit dem Behandlungsmittel erreicht. Die Ausbildung
* 4
mehrerer Kammern ist aus den oben aufgeführten Gründen vorteilhaft,
da eine Vielzahl von Wasserbehandlungsschritten in einem einzigen Gerät, das zudem einfach handhabbar ist, kombiniert
sind.
Als Wasserbehandlungsmittel kommen beispielsweise Aktivkohle, Zeolithe oder Gemische derselben, Ionenaustauscher und/oder
andere Filtermaterialien sowie deren Kombinationen in Betracht. Es kann dabei vorteilhaft sein, eine Verkeimung des Ionenaustauschermaterials
zu verhindern, indem diesem Material silberimprägnierte Aktivkohle zugegeben wird. Vorzugsweise beträgt
die Menge silberimprägnierter Aktivkohle bezogen auf die Gesamtmenge an Substanz in der Patrone etwa 10 bis 25 Gew.-%.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann vorzugsweise mit der in
der P 44 05 096.8 vorgeschlagenen Einrichtung auf übliche Wasserentnahmevorrichtungen wie Wasserhähne aufgesteckt werden.
Die aufsteckbare Einrichtung weist insbesondere eine flexible Manschette auf, die über beispielsweise einen Wasserhahn gestülpt
werden kann. Am unteren Ende der flexiblen Manschette, insbesondere aus Gummi oder gummiartigen Material, wird der
Hohlkörper angeordnet. Vorzugsweise ist der Hohlkörper, an dem der Wasserentnahmevorrichtung gegenüberliegenden Seite der
aufsteckbaren Einrichtung, insbesondere lösbar, mit der aufsteckbaren
Einrichtung selbst verbindbar.
In einer weiteren Ausführungsform ist der Hohlkörper um die
aufsteckbare Einrichtung drehbar. Bei einer zwei Kammern aufweisenden Vorrichtung ist es besonders vorteilhaft, wenn der
Hohlkörper relativ zur aufsteckbaren Einrichtung nur um 180°
drehbar ist. Diese Bedingung kann durch konstruktive Maßnahmen, die dem Fachmann bekannt sind, erfüllt werden. So kommen dazu
Anordnungen wie Gewinde, Nut und Feder, Bajonettverschlüsse etc.
in Betracht.
&igr;. .
6 -
In einer bevorzugten Ausführung der erfindungsgemäße Vorrichtung
ist das untere Ende der Vorrichtung zur Wasserbehandlung verstellbar gestaltet, so daß jeweils nur der Abfluß des Wassers,
das durch eine der Kammern des Hohlkörpers getreten ist, erfolgt. Damit wird eine selektive Nutzung des in der entsprechenden
Kammer befindlichen Wasserbehandlungsmaterials, durch den das Wasser tritt, gewährleistet. Vorzugsweise weist das
obere Ende des Hohlkörpers einen rotierbaren kreisförmigen Querschnitt auf, der nur einen geöffneten Sektor zum Einlaß von
Wasser besitzt. Der Öffnungswinkel dieses Sektors beträgt vorzugsweise 3 60°/n, wobei &eegr; die Anzahl der Kammern des Hohlkörpers
bedeutet. Die Abflußöffnung am unteren Ende des Hohlkörpers
kann auch einen kreisförmigen Querschnitt bilden, der nur
einen entsprechend geöffneten Sektor aufweist. In diesem Fall
sind die jeweils offenen Sektoren vorzugsweise übereinander angeordnet und getrennt durch die Länge des Hohlkörpers.
Für den praktischen Gebrauch ist es jedoch bevorzugt, daß das untere Ende des Hohlkörpers insgesamt geöffnet ist. Vorzugsweise
sind Einlaßöffnung und Auslaßöffnung jeweils innerhalb der
Vorrichtung als eine kreisförmige Scheibe ausgestaltet, aus der ein entsprechender Sektor ausgeschnitten ist. Um Ein- und Auslauf
des Wassers zu gewährleisten, muß die Scheibe am oberen bzw. unteren Ende des Hohlkörpers Löcher aufweisen.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die kreisförmige
Scheibe, an deren in Auslaufrichtung der Vorrichtungen gesehenen Unterseite mit der Trennwand verbunden. Diese Verbindung kann
durch eine Nut erfolgen, in der die Trennwand aufgenommen ist. Am Auslaufende also dem unteren Ende der erfindungsgemäßen
Vorrichtung kann entweder die Trennwand ebenfalls mit der unteren perforierten Scheibe verbunden sein, die auf einem
Auflagesteg ruht oder die Trennwand durchdringt die untere perforierte Scheibe und liegt dann auf der inneren Wand des
Auslaufendes auf.
Das untere Ende der erfindungsgemäßen Vorrichtung bildet zusammen
mit der unteren perforierten Scheibe vorzugsweise ein Lumen, da das untere Ende der Vorrichtung kegelstumpfförmig mit
der schmaleren Basis nach unten weisend ausgebildet ist. Dieses Lumen wird durch den unterhalb der unteren Scheibe angeordneten
Auflagesteg oder durch die durch die untere Scheibe hindurchgehende Trennwand ebenfalls in mindestens zwei Zwischenräume
aufgeteilt. Die Trennung des Lumens in zwei Teilvolumina hat den Vorteil, daß ein Zurücksteigen des aus der einen Kammer
ausgetretenen Wassers in die andere Kammer verhindert wird.
Der Hohlkörper und die aufsteckbare Einrichtung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind vorzugsweise relativ zueinander rotierbar ausgestaltet, und zwar um die Längsachse des Hohlkörpers.
Vorzugsweise ist die freie Drehbarkeit der Einrichtung und des Hohlkörpers um die Längsachse des Hohlkörpers eingeschränkt,
wodurch eine Drehbarkeit jeweils entsprechend dem Öffnungswinkel des offenen Sektors gegeben ist. Der Endpunkt der
Drehbewegung kann in der jeweiligen Führung der Drehbewegung durch einen konstruktiv bedingten Widerstand angezeigt werden.
Dies können beispielsweise Erhebungen in einer Führungsnut in der aufsteckbaren Einrichtung sein, in die eine entsprechende
Erhöhung des anderen Körpers eingreift. Im Falle einer Zweikammervorrichtung kann der Hohlkörper mit der aufsteckbaren Einrichtung
eine freie Drehbarkeit um 180° gewährleisten, zwecks Wechsel der zu durchströmenden Kammer. Bei einer besonders
bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist lediglich eine Drehung um 90° erforderlich, um die jeweilige Funktion und Wasserbehandlung zu ändern. Dabei sind im Hohlkörper
vier Trennkammern angeordnet, deren zwei Trennwände aufeinander senkrecht stehen und deren Schnittgerade mit der Längsachse
des Hohlkörpers zusammenfällt. Die dabei entstehenden volumengleichen und kongruenten Trennkammern berühren sich im Mittelpunkt
des kreisförmigen Querschnitts des Hohlkörpers. Jeweils
die gegenüberliegenden Sektoren sind mit dem gleichen Wasserbehandlungsmittel
gefüllt oder leer, falls nur Filtration oder Ionenaustausch gewünscht wird. In diesem Fall ist am oberen Ende
des Hohlkörpers die kreisförmige Scheibe so geschaffen, daß jeweils zwei Sektoren mit einem Öffnungswinkel von 90° vorhanden
sind mit der Maßgabe, daß die offenen Sektoren gemeinsame Schenkel besitzen und der Ursprung des Winkels in der Längsachse
des Zylinders liegt. Damit kann bereits eine Drehung des Zylinders relativ zur Aufsteckeinrichtung die jeweils andere Kammer
für den Wasserdurchtritt öffnen. Dies ist eine gegenüber der Ausführung mit 180° Drehung verbesserte Ausführungsform, da
diese leichter handhabbar ist.
Zur Vereinfachung der Festellung der Position der Kammern können
an der Einrichtung und dem Hohlkörper Markierung angebracht sein, die Aufschluß über die jeweilige gewünschte und vorliegende
Anwendung Auskunft geben. Des weiteren kann an geeigneter Stelle der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Markierung angebracht
sein, mit deren Hilfe sich der Zeitpunkt des ersten Einsatzes oder des Wechsels des Wasserbehandlungsmittels der
erfindungsgemäßen Vorrichtung festhalten läßt.
Zur Fixierung des in den Kammern angeordneten Wasserbehandlungsmittels,
das &zgr;.&Bgr; feingekörnt vorliegt, können Poren aufweisende Einrichtungen, deren Poren kleiner sein sollten als
die Partikelgröße des verwendeten Wasserbehandlungsmittels auf der oberen oder unteren perforierten Scheibe angeordnet sein.
Dabei ist es insbesondere vorteilhaft, daß die oberen Einrichtungen zur Fixierung des Wasserbehandlungsmittels relativ große
Poren aufweisen, um ein Verstopfen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zu verhindern, sofern im zu behandelnden Wasser recht grobe Verunreinigungen auftreten.
Die Erfindung wird anhand der Figuren näher beschrieben.
Die Figur 1 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung im Längsschnitt,
wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit zwei Kammern 10,11 ausgestattet ist. Die Trennwand 15 teilt die
Kammer in zwei Hälften. Der Hohlkörper 1 ist als Säule ausgestaltet. Das untere Ende 3 des Hohlkörpers 1 ist kegelstumpfförmig
abgeflacht, wobei die größere Basis des Kegelstumpfes an den zylindrischen Hohlkörper 1 anschließt und die schmalere
Basis des Kegelstumpfes die Abflußöffnung 40 bildet. Der zylindrische
Hohlkörper 1 ist am oberen Ende 2 und unteren Ende 3 mit einer kreisförmigen Scheibe 50 bzw. 51 abgeschlossen. Die
Scheiben 50, 51 weisen Aussparungen auf, um eine Durchströmung des Wassers zu gewährleisten. Diese Aussparungen können Löcher
oder rillenartige Aussparungen sein. Die obere kreisförmige Scheibe 50 weist eine Aufnahmeeinrichung 55 auf, in der die
Trennwand 15 aufgenommen und gehalten wird. Das am unteren Ende 3 zwischen der Auslaßöffnung 40 und der kreisförmigen Scheibe
51 gebildete Lumen 5 9 wird durch die bis zur Innenwandung der Auslaßöffnung 40 in zwei Hälften abdichtend geteilt.
Die an einer Wasserentnahmeeinrichtung anschließbare aufsteckbare Einrichtung 3 0 ist am oberen Ende 2 des zylindrischen
Hohlkörpers 1 angeordnet. Diese Aufsteckeinrichtung weist eine
flexible Manschette 31, beispielsweise aus Gummi, auf und kann über den Auslauf der Wasserentnahmeeinrichtung gestülpt werden.
Die Gummimanschette 31 ist konisch ausgestaltet und mit einem ummantelnden Kunststoffring mit dem Stutzen verschweißt. Um auch
an kleineren Wasserhähnen benutzbar zu sein, kann eine zweite, engere Gummimanschette in die erste Gummimanschette gesteckt
werden usw. Der Stutzen trägt am freien Ende ein Gewinde, in das dann der Hohlkörper 1 aufschraubbar ist. Das Prinzip des
Aufsteckens der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist auch in der WO 93/24203 bereits beschrieben.
• ·
• ·
Die Öffnung der aufsteckbaren Einrichtung 30 hinzu dem zylindrischen
Hohlkörper 1 ist durch eine halbkreisförmige Scheibe 32
verschlossen. Dadurch wird gewährleistet, daß jeweils nur eine Hälfte des zylindrischen Hohlkörpers 1 von Wasser durchströmt
werden kann. Zum Gebrauch der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird die halbkreisförmige Scheibe 3 2 durch Drehen mit einer der
Kammern 10 oder 11 zur Deckung gebracht. Dadurch wird dann das gesamte einströmende Wasser nur durch eine der beiden zur
Verfügung stehenden Kammern 10, 11 geleitet. Eine Drehung des zylindrischen Hohlkörpers 1 relativ zur aufsteckbaren Einrichtung
3 0 führt dann zu einem Wechsel der unter der Öffnung der aufsteckbaren Einrichtung 33 liegenden Kammer. Um eine exakte
Ausrichtung der Öffnung auf die Kammer zu gewährleisten und zu verhindern, daß durch Zwischenstellungen einströmendes Wasser
sowohl der Kammer 10 wie auch die Kammer 11 zugeführt wird, ist die aufsteckbare Einrichtung 30 mit dem zylindrischen Hohlkörper
1 so verbunden, daß nur eine Drehung um 180° möglich ist. In der einen Stellung (Position 0°) wird beispielsweise die Kammer
10 durchströmt, wohingegen bei der vollen Drehung um 18 0° die Kammer 11 durchströmt wird und die Kammer 10, durch die halbkreisförmige
Scheibe 32 abgedeckt ist.
Die Figur 3 zeigt einen Schnitt durch die aufsteckbare Einrichtung
30 gemäß der Linie III-III in Figur 2. Die halbkreisförmige
Scheibe 32 wird durch einen halbkreisförmigen Ring 34 begrenzt, welcher an der Basis 3 6 auf einen nach außen vorspringenden
halbkreisförmigen Ring 37 trifft. An der Außenwand 38 der aufsteckbaren Einrichtung 3 0 ist ein Vorsprung 3 9 angeordnet.
In einer der Betriebsstellungen stößt der vorspringende Ring 3 7 an den Vorsprung 39, so daß eine weitere Drehung auf
einen Widerstand trifft. Hingegen ist ausgehend von dieser Stellung eine Drehung des zylindrischen Hohlkörpers 1 relativ
zur aufsteckbaren Vorrichtung leicht möglich, bis die andere
Seite des vorspringenden Rings 37 an den Vorsprung 39 stößt.
In diesem Fall ist dann die jeweils andere Kammer von Wasser durchströmbar. Die Figur 1 zeigt den Eintritt des Wasser, symbolisiert
durch die Pfeile in der und durch die Kammer 10. In dieser Kammer ist ein Wasserbehandlungsmittel 20 angeordnet.
Damit das partikelförmige Material in der das Wasserbehandlungsmittel
üblicherweise vorliegt, in der Kammer 10 gehalten wird, ist vor der Scheibe 50, 51 eine engmaschige Einrichtung, beispielsweise
ein Nylonnetz 62, 63 angeordnet. Die Maschen des Netzes sind so beschaffen, daß der Durchfluß des Wassers nicht
wesentlich behindert wird, aber die Partikel in der Kammer gehalten werden. Dieses Nylonnetz oder Nylonvlies kann auch
aufgeschweist sein. Es soll den Austritt des feinkörnigen Füllmaterials nach oben oder unten verhindern.
Steht die Trennwand 15 auf der Scheibe 51 sollte zur Fixierung der Trennwand 15 ein Auflagesteg 58 im Lumen 59 vorhanden sein.
Dieser Auflagesteg verhindert auch Übertreten der aus der kreisförmigen Scheiben 51 austretenden Wassermengen in die
Kammer 11.
Die Figur 2 zeigt einen Schnitt längs der Linie zwischen den Punkten II der Figur 1. Die Trennwand 15 teilt den zylindrischen
Hohlkörper 1 in zwei Kammern 10, 11. In der Kammer 10 ist ein Wasserbehandlungsmittel 2 0 angeordnet {so angedeutet, daß die
untere Scheibe 51 mit jeweils halbkreisförmigen Ausschnitten zum Durchfluß des Wassers erkennbar ist) . Anstelle der Aussparungen
17 können auch einfache kreisrunde Löcher vorgesehen werden .
Die Figur 4 zeigt eine Frontalansicht auf das obere Ende der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Die aufsteckbare Einrichtung 30
ist aber mit dem zylindrischen Hohlkörper 1 verbunden. Die Markierungspfeile 70 und 71 deuten dann die jeweilige Position der
Kammern und der halbkreisförmigen Scheibe (jeweils die Position der größten Ausdehnung von Scheibe 3 2 und Kammer 10 oder 11) .
Zur besseren Handhabung kann es vorteilhaft sein, am oberen Ende des zylindrischen Hohlkörpers einen Wulst 72 anzuordnen, der
eine rauhere Oberfläche aufweist. Angedeutet ist in Figur 4 auch
der Kanal 29, welcher durch den zurückspringenden Ring 34 der die halbkreisförmige Scheibe 3 2 begrenzt und der Wandung 3 8 der
aufsteckbaren Vorrichtung 3 0 gebildet wird. Bei Drehung des zylindrischen Hohlkörpers 1 wird der Vorsprung 3 9 in dem Kanal
2 9 geführt. Der Vorsprung 3 9 dient auch der Befestigung des zylindrischen Hohlkörpers 1 an der aufsteckbaren Einrichtung
30. Diese Situation wird in Figur 5 näher erläutert.
Figur 5 zeigt die einsteckbare Einrichtung 3 0 und den zylindrischen
Hohlkörper in getrennter Position. Zur Aufnahme des Vorsprungs 39, der an den zylindrischen Hohlkörper angeordnet
ist, in die aufsteckbare Einrichtung 30, ist der Kanal 29, der in horizontaler Richtung verläuft, doppelt gebogen, so daß ein
Hocker 75 ausgebildet ist. Der Vorsprung 3 9 wird in den Kanal 2 9 eingeführt und mit leichtem Druck über den Hocker 75 geschoben.
Danach läßt sich der Vorsprung 3 9 im Kanal 2 9 führen. Zum Auswechseln des zylindrischen Hohlkörpers 1 kann dann der
Vorsprung 3 9 in umgekehrter Richtung über den Hocker 75 geschoben
werden.
Die Figur 6 zeigt einen Schnitt durch das erfindungsgemäße
Wasserbehandlungsgerät. Es sind beide Kammern mit einem Wasserbehandlungsmittel gefüllt. Um eine bessere Durchmischung des
durchströmten Wassers zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, weitere Schikanen 16 in den Kammern 10, 11 anzuordnen.
Diese Schikanen sind beispielsweise Lochbleche in einer Ausführungsform,
wie sie auch in der kreisförmigen Scheibe 50 oder 51 verwirklicht sind.
Die Figur 7 zeigt einen Querschnitt durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung entlang der Linie zwischen den Punkten VII der Figur 6.
Die Figuren 8 und 9 zeigen die entsprechende Situation nach Drehung der erfindungsgemäßen Vorrichtung um 180°.
Die Figur 10 zeigt einen Querschnitt durch eine Dreikammeranordnung.
Die Trennwand 15 weist hier drei Äste auf, die zusammen jeweils Kammern mit einem Öffnungswinkel von 120° bilden. Die
Kammern 10 und 11 sind mit Wasserbehandlungsmitteln beschickt, wohingegen die Kammer 12 nicht gefüllt ist. Durch Drehung des
zylindrischen Hohlkörpers 1 relativ zur aufsteckbaren Einrichtung
30 um jeweils 12 0° kann dann die jeweils die nächste Kammer angesteuert werden. Um ein unabsichtliches Verstellen der
jeweiligen Positionen zu verhindern, ist es vorteilhaft in dem Führungskanal Rastungen anzubringen. Die obere Scheibe 50 weist
dann keine halbkreisförmige Abdeckung auf, sondern läßt nur einen 120° Sektor offen.
Die Figur 11 zeigt eine bevorzugte Anordnung einer Zweikammervorrichtung,
bei dem jedoch keine Drehung um 180° zum Kammerwechsel
nötig ist, sondern bereits eine 90° Drehung ausreicht. In diesem Fall wird das Lumen des zylindrische Hohlkörpers durch
zwei aufeinanderstehende Trennwände 15 in jeweils vier gleiche Kammern 11a, 11b, 10a, 10b geteilt. Die jeweils gegenüberliegenden
Kammern 10a, 10b sind mit Wasserbehandlungsmittel gefüllt, wohingegen die Kammern 11a, lib leer sein sollen. Es ist selbstverständlich
auch möglich diese Kammer 10a, 11b mit einem anderen Wasserbehandlungsmittel je nach Aufgabe und Zielrichtung
zu füllen. Die obere kreisförmige Scheibe 50 weist dann die in Figur 11 gezeichnete Konfiguration auf, wobei ebenfalls jeweils
gegenüberliegend die geschlossenen bzw. geöffneten Sektoren angeordnet sind. Hierbei ist jeweils nur eine Drehung um 90°
erforderlich, um die korrespondierenden Kammerpaare durchströmbar gestaltet.
Die Figur 12 zeigt eine Gesamtansicht der in Figur 11 bereits beschriebenen Vorrichtung, die aufsteckbare Einrichtung 30 ist
mit dem zylindrischen Hohlkörper 1 verbunden. Durch die in dieser Ausführungsform lediglich benötigte freie Drehbarkeit
des zylindrischen Hohlkörpers 1, relativ zur aufsteckbaren
Einrichtung 30, sind die Markierungen a und b für die jeweiligen Stellungen erkennbar. Der VAL, der an dem zylindrischen Hohlkörper
angeordnet ist (hier in Stellung a) zeigt die Position der Option A, beispielsweise Filtrierung. Soll die andere Option,
beispielsweise Wasserenthärtung oder unbehandeltes Wasser eingestellt werden, wird der zylindrische Hohlkörper 1 um 90°
nach links geschwenkt.
Die Figur 13 zeigt einen Ausschnitt aus der Vorrichtung gemäß Figur 12 längs der Linie XIII-XIII der Figur 11. Man schaut
somit in die Kammern 10a und 10b, aus denen dann das Wasser in das Lumen im Bereich der Auslaßöffnung tritt.
Claims (24)
1. Vorrichtung zur Behandlung von Wasser, insbesondere für die Küche und den Haushalt, mit einem Hohlkörper, der
mindestens zwei Kammern, ein oberes Ende und ein unteres Ende aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kammern (10,11) durch mindestens eine in Richtung der Längsachse des Hohlkörpers (1) verlaufende Trennwand (15)
gebildet werden,
in mindestens einer der Kammern (10) ein Wasserbehandlungsmittel
(20) angeordnet ist,
das obere Ende des Hohlkörpers (1) an übliche Wasserentnahmevorrichtungen
anschließbar ist.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
an dem oberen und/oder unteren Ende (2,3) des Hohlkörpers (1) und/oder gegebenenfalls im Lumen des Hohlkörpers (1)
eine oder mehrere Lochplatten (5,6,7) vorhanden sind, die eine horizontale Umverteilung des senkrecht durchströmenden
Wassers bewirken.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Hohlkörper (1) drei oder vier Kammern (10,11,12,13) aufweist.
4. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3 ,
dadurch gekennzeichnet, daß alle vorhandenen Kammern (10, 11,12,13) mit einem Wasserbehandlungsmittel (20,21,22, 23)
beschickt sind oder eine Kammer (10) kein Wasserbehandlungsmittel (20,21,22,23) aufweist.
5. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die Wasserbehandlungsmittel
(20,21,22,23) Aktivkohle, Ionenaustauscher- und/oder Filtermaterialien sind, wobei bei Verwendung verschiedener
Wasserbehandlungsmittel· (20,21,22,23) in jeder befüilten Kammer nur eine Sorte Wasserbehandlungsmittel
vorhanden ist.
6. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß der Vorrichtung
(1) an übliche Wasserentnahmevorrichtungen mittels einer
aufsteckbaren Einrichtung (20) erfolgt.
7. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die aufsteckbare Einrichtung
(30) mit einer flexiblen Manschette (35) versehen ist, zum Aufstecken an die Wasserentnahmevorrichtung.
8. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (1) an dem der
Wasserentnahmevorrichtung gegenüberliegenden Seite der aufsteckbaren Einrichtung (30) insbesondere lösbar mit der
aufsteckbaren Einrichtung (30) verbindbar ist.
9. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (1) um die aufsteckbare
Einrichtung (30) drehbar ist.
10. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende (3) der Vorrichtung
zur Wasserbehandlung (1) verstellbar gestaltet ist, so daß jeweils nur der Abfluß des Wassers, das durch
eine der Kammern (10,11,12,13) des Hohlkörpers getreten ist, erfolgt.
17
11. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abflußöffnung (4 0) am
unteren Ende (3) des Hohlkörpers (1) einen kreisförmigen
rotierbaren Querschnitt bildet, der nur einen geöffneten Sektor (45) aufweist, mit einem Öffnungswinkel alpha =
360°/n, wobei &eegr; die Anzahl der Kammern (10,11,12,13) bedeutet.
12. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Ende (2) des Hohlkörpers
(1) einen rotierbaren kreisförmigen Querschnitt bildet, der nur einen geöffneten Sektor (43) zum Einlaß
von Wasser aufweist, mit einem Öffnungswinkel alpha = 360°/&eegr;, wobei &eegr; die Anzahl der Kammern (10,11,12, 13)
bedeutet.
13. Vorrichtung gemäß den Ansprüchen 12 und 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die geöffneten Sektoren (43,45) des oberen und unteren Endes des Hohlkörpers (1) kongruent,
durch den Hohlkörper (1) getrennt, übereinanderliegend angeordnet sind.
14. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 10 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß nur an der Einlaßöffnung
(42) innerhalb der Vorrichtung (1) eine rotierbare kreisförmige
Scheibe (50) angeordnet ist, aus der der Sektor
(43) ausgeschnitten ist.
15. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 10 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß die rotierbare kreisförmige Scheibe (50) an deren in Auslaufrichtung der Vorrichtung
(1) gesehenen Unterseite die Trennwand (15) angeordnet ist.
- 18 -
16. Vorrichtung gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennwand (15) von einer an der Unterseite der kreisförmigen Scheiben (50) angeordneten Aufnahmeeinrichtung
(55) aufgenommen ist.
17. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (15) auf der kreisförmigen, rotierbaren perforierten Scheiben (51) am
unteren Ende (3) der Vorrichtung (1) abdichtend angeordnet ist und die Scheibe (51) auf einem Auflagesteg (58) drehbar
gelagert ist, der zwischen Unterseite der Scheibe (51) und innere Seite der Abflußöffnung (40) abdichtend angeordnet
ist.
18. Vorrichtung Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Lumen (59) das durch die Abflußöffnung (4 0) und die drehbare
perforierte Scheiben (51) gebildet'wird, durch den Auflagesteg (58) getrennt wird.
19. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (1) und die
aufsteckbare Einrichtung (30) gegeneinander um die Längsachse des Hohlkörpers (1) rotierbar ausgestaltet sind.
2.0. Vorrichtung gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die freie Drehbarkeit der Einrichtung (3 0) und des Hohlkörpers
(1) umeinander durch eine Einrichtung eingeschränkt ist, wodurch eine Drehbarkeit jeweils entsprechend dem
Öffnungwinkel· des offenen Sektors (43) ohne größeren Widerstand gegeben ist.
21. Vorrichtung gemäß Anspruch 20, wobei im Falle einer Zweikammervorrichtung
der Hohlkörper (1) mit der aufsteckbaren
Einrichtung (30) durch ein Gewinde, das nur eine freie 18 0° Drehung zuläßt, verbunden ist.
22. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (15) starr an
den kreisförmigen Schreiben (50,51) befestigt ist.
23. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserbehandlungsmittel
(20,21,22,23) durch engmaschige Einrichtungen (62,63) die am oberen und unteren Ende (2,3) der Vorrichtung (1)
angeordnet sind, am Verlassen der Vorrichtung gehindert werden.
24. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß vier Trennkammern (10a,10b,
11a,lib) in dem Hohlkörper (1) angeordnet sind, deren zwei Trennwände 15 aufeinander senkrecht stehen und deren
Schnittgerade die Längsachse des Hohlkörpers bildet, die jeweils gegenüber liegenden Kammern (10a,10b;11a,lib) mit
dem gleichen Wasserbehandlungsmittel gefüllt sind und die kreisförmige Scheibe (50) am oberen Ende 2 des Hohlkörpers
1 zwei offene Sektoren aufweist mit einem Öffnungswinkel von 90° und die jeweils geschlossenen bzw. geöffneten
Sektoren einander gegenüberliegend angeordnet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9408170U DE9408170U1 (de) | 1994-05-09 | 1994-05-18 | Vorrichtung zur Behandlung kleiner Wassermengen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4416388 | 1994-05-09 | ||
| DE9408170U DE9408170U1 (de) | 1994-05-09 | 1994-05-18 | Vorrichtung zur Behandlung kleiner Wassermengen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9408170U1 true DE9408170U1 (de) | 1995-09-07 |
Family
ID=6517715
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9408170U Expired - Lifetime DE9408170U1 (de) | 1994-05-09 | 1994-05-18 | Vorrichtung zur Behandlung kleiner Wassermengen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9408170U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002045816A3 (de) * | 2000-12-08 | 2002-11-14 | Sartorius Gmbh | Doppelpatronen-filtermediengehause |
| EP3749612A1 (de) * | 2018-02-09 | 2020-12-16 | Aquis Wasser-Luft-Systeme GmbH Lindau, Zweigniederlassung Rebstein | Wasser-filterpatrone mit tank-verkalkungsschutz |
| DE102023118228A1 (de) * | 2023-07-10 | 2025-01-16 | Aquis Systems AG | Wasserfilter und Verfahren zum Betreiben eines Wasserfilters |
-
1994
- 1994-05-18 DE DE9408170U patent/DE9408170U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|---|
| WO2002045816A3 (de) * | 2000-12-08 | 2002-11-14 | Sartorius Gmbh | Doppelpatronen-filtermediengehause |
| EP3749612A1 (de) * | 2018-02-09 | 2020-12-16 | Aquis Wasser-Luft-Systeme GmbH Lindau, Zweigniederlassung Rebstein | Wasser-filterpatrone mit tank-verkalkungsschutz |
| US12195353B2 (en) | 2018-02-09 | 2025-01-14 | AQUIS Wasser-Luft-Systeme, GmbH, Lindau Zweigniederlassung Rebstein | Water filter cartridge having tank limescale protection |
| DE102023118228A1 (de) * | 2023-07-10 | 2025-01-16 | Aquis Systems AG | Wasserfilter und Verfahren zum Betreiben eines Wasserfilters |
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