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DE9309174U1 - Anordnung zum Entsorgen beanstandeter Verpackungsbehälter - Google Patents

Anordnung zum Entsorgen beanstandeter Verpackungsbehälter

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Publication number
DE9309174U1
DE9309174U1 DE9309174U DE9309174U DE9309174U1 DE 9309174 U1 DE9309174 U1 DE 9309174U1 DE 9309174 U DE9309174 U DE 9309174U DE 9309174 U DE9309174 U DE 9309174U DE 9309174 U1 DE9309174 U1 DE 9309174U1
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DE
Germany
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arrangement according
heads
emptying
head
packaging
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Expired - Lifetime
Application number
DE9309174U
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English (en)
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ELEKTRO MASCHINEN und APPARATE
Original Assignee
ELEKTRO MASCHINEN und APPARATE
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Publication date
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Publication of DE9309174U1 publication Critical patent/DE9309174U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67CCLEANING, FILLING WITH LIQUIDS OR SEMILIQUIDS, OR EMPTYING, OF BOTTLES, JARS, CANS, CASKS, BARRELS, OR SIMILAR CONTAINERS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; FUNNELS
    • B67C9/00Devices for emptying bottles, not otherwise provided for

Landscapes

  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE · HEMMERICH · MÜLLER · GROSSE · POLLMEIER ■ VALENTIN · GIHSKE - 1 -
21.06.1993 =.ni 76 778
Elektro-, Maschinen- und Apparatebau Rink GmbH,
Hagener Straße 450, 5910 Kreuztal-Littfeld
Anordnung zum Entsorgen beanstandeter Verpackungsbehälter
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Entsorgen beanstandeter, über eine Laufbahn geführter Verpackungseinheiten, insbesondere von Flaschen.
Verpackungseinheiten, insbesondere Glas- oder Plastikflaschen, können aus einer Vielzahl von Gründen nicht mehr verkaufsfähig sein. So kann bspw. bei Getränkeflaschen sich der Füllstand als nicht mehr tolerierbar falsch erweisen, es besteht aber auch die Möglichkeit, daß Bierflaschen, Senfglaser oder dergleichen nicht innerhalb der angegebenen Verbrauchs zeiten absetzbar waren und daher zum Hersteller zurückgehen.
Üblicherweise wurden in solchen Fällen die Verschlüsse manuell geöffnet bzw. entfernt, und die Behälter wurden zum Zwecke des Auslaufens entweder einzeln umgekehrt, oder es wurde auf den Kasten bzw. Rahmen ein für Flaschenhälse Öffnungen aufweisendes Blech gelegt und der ganze Kasten, bspw. in einem Rahmen, entsprechend der US-PS gedreht und nach Auslaufen des Inhaltes wieder umgewendet. Inzwischen sind auch die UmweltbeStimmungen derart verschärft, daß bspw. selbst Bier nicht ohne weiteres in größeren Mengen in die öffentlichen Abwässer gegeben werden darf, schon weil ein Überfluß an Nährstoffen bspw. Algenwuchs unzulässig fördern kann und auch Gärungshefe-Rückstände unerwünscht in die Abwasseraufbereitung eingreifen können. Bei den heutigen hohen Umsätzen können auch bspw. geöffnete Bierflaschen nicht ohne weiteres in die Flaschenwä-
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sehe gegeben werden, da auch die dort verwendeten wässrigen Flüssigkeiten unzulässig abgeändert würden.
Die Erfindung geht daher von der Aufgabe aus, beanstandete Verpackungseinheiten, insbesondere Glas- oder Kunststoffflaschen mit geringem Anlagen- und Zeitaufwand und unter weitgehender Ausschaltung manueller Tätigkeiten zu öffnen und ihren Inhalt so zu entnehmen, daß über diesen gesondert verfügt werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruches 1. Hierbei ist es nur nötig, die Verpackungseinheiten entlang eines bestimmten Bereiches der Laufbahn getaktet zu führen und sie kurzzeitig an den jeweils zuständigen Arbeitsstationen zur Durchführung deren Tätigkeit festzuhalten. Die Anordnung läßt sich beliebig universell ausgestalten, indem unterschiedliche Öffnungsstationen für unterschiedliche Verschlüsse vorgesehen sind und der entnommene Inhalt unterschiedlichen Gefäßen zuführbar ist, wobei zweckmäßig jedem Gefäß auch eine separate Entnahmestation zugeordnet ist.
Zweckmäßige Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet .
Im einzelnen sind die Merkmale der Erfindung anhand der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit diese darstellenden Zeichnungen erläutert. Es zeigen hierbei:
Figur 1 eine schematische Aufsicht auf einem in eine Förderbahn eingeschleusten Schaltstern mit zwei unterschiedlichen Verschlußstopfen zugeordneten Stationen zur Entfernung von Verschlüssen sowie einer Station zur Entnahme des Inhaltes,
Figur 2 eine Seitenansicht der Anordnung nach Fig. 1,
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Figur 3 eine Frontansicht der Anordnung nach Fig. 1,
Figur 4 eine Frontansicht einer Anordnung mit getakteter
linearer Bewegung der Verpackungseinheiten, und
Figur 5 eine Seitenansicht der Anordnung nach Fig. 4.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine Anordnung zum Öffnen und Entleeren von als Flaschen ausgebildeten Verpackungseinheiten gezeigt, bei der Getränkeflaschen 1 über ein Transportband 2 in Richtung eines Pfeiles 3 zugeführt werden und in Ausnehmungen eines Schaltsternes 4 einlaufen. Dieser Einlauf wird durch einen Sensor 5, der als Lichtschranke ausgebildet sein kann, überwacht, und gleichzeitig wird die Art der Getränkeflasche bzw. deren Verschlußvorrichtung bestimmt. Nach Einlaufen der Getränkeflasche 1 in eine Ausnehmung des Schaltsternes 4 wird dieser durch eine nicht dargestellte Antriebsvorrichtung so weit gedreht, bis die Getränkeflasche in die erste zuständige Bearbeitungsstation eingelaufen ist. In dieser Stellung wird der Schaltstern 4 kurzzeitig stillgesetzt.
Die Bearbeitungsstationen werden von einer absenkbaren Tragscheibe 6 übergriffen, die mit einem sie haltenden Träger 7 in einen stationären Stempel 8 absenkbar ist. Die absenkbare Tragscheibe 6 ist mit einem Abhebekopf für Kronenkorken, einem Entschrauberkopf 10 mit einer ihn betreibenden Antriebsvorrichtung 11 sowie mit einem Entleerungskopf 12 ausgestattet, welcher letztere mittels eines Schlauches 13 mit einem Sammelgefäß 14 verbindet. Der Abhebekopf 9 und der Entschrauberkopf 10 weisen auf ihrer Oberseite jeweils Entsorgungsrinnen 15 zur Abfuhr abgezogener bzw. abgeschraubter Verschlüsse auf.
Im praktischen Betrieb stellt der Sensor 5 die Annäherung einer Getränkeflasche 1 fest und aktiviert die nicht dargestellte Steuervorrichtung. Gleichzeitig gibt er der Steuervorrichtung vor, ob es
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sich um eine Flasche mit Kronenkorken oder eine Flasche mit Schraubverschluß handelt. Beim Einlaufen der Getränkeflasche 1 in die über dem Transportband 2 stehende Ausnehmung wird ein weiterer, nicht dargestellter Sensor betätigt, der den Antrieb des Schaltsternes 4 einschaltet und die Getränkeflasche 1 unter die zutreffende erste Bearbeitungsstation, d.h. je nach Kronenkorken oder Schraubverschluß unter den Abhebekopf 9 oder den Entschrauberkopf 10 bringt. Nunmehr wird, bspw. hydraulisch, die Tragscheibe 6 abgesenkt, bis der Verschluß vom zutreffenden der Köpfe 9 bzw. 10 erfaßt ist und die Entkorkung bzw. Entschraubung vorgenommen wird. Nach Durchführung des Öffnens wird der Träger 7 mit der Tragscheibe 6 angehoben, so daß der Flaschenkopf frei wird, und der Schaltstern 4 wird weiter angetrieben, bis die Getränkeflasche unter dem Entleerungskopf steht. Gegebenenfalls wird hierbei eine dem Einlauf der Transportbahn 2 zugeordnete Vereinzelungsvorrichtung ausgelöst, so daß die nächste Flasche in die über der Transportbahn stehende Ausnehmung des Schaltsternes 4 einlaufen kann. Gleichzeitig wird die Tragscheibe 6 erneut abgesenkt und das Rohr 16 des Entleerungskopfes 12 in die Getränkeflasche 17 bis in Bodennähe eingeführt. Gleichzeitig wird hierbei der Hals der Flasche mittels einer sich dicht auflegenden Scheibe 16 verschlossen, und der Gasanschluß der Scheibe wird mit Druckgas beaufschlagt. Hierdurch wird der Behälterinhalt unter Druck gesetzt und verläßt die Getränkeflasche über das Rohr 16 und wird somit in das Sammelgefäß 14 überführt.
Anschließend wird der Träger 7 mit der Tragscheibe 6 wieder ausgefahren, und die Köpfe 9, 10 und 12 werden nach oben aus dem Wirkungsbereich der Getränkeflaschen 1, 17 herausgezogen. Der Antrieb des Schaltsternes 4 wird wieder aktiviert, und eine eventuell zwischenzeitlich eingelaufene weitere Getränkeflasche wird unter den Abhebekopf und unter den Entschrauberkopf geführt, während die bis jetzt unter dem Entleerungskopf gestandene Flasche auf den ablaufenden Ast des Transportbandes 2 geschoben und weiter transportiert wird, um letzlich eine Flaschenwaschanlage zu erreichen.
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Die Anordnung ist einer Anzahl von Varianten fähig. So können bspw. die Köpfe unabhängig voneinander bewegbar auf einer stationären Tragscheibe angeordnet sein. Hierbei können die Köpfe 9 und 10 an einem Parallelogrammgestänge aufgehängt sein, und für das Rohr 16 bietet sich die in Fig. 2 dargestellte Variante: das Rohr ist mittels eines Kolbens in einem beidendig geschlossenen Zylinder 19 geführt, und durch Druckluftbeaufschlagung des oberen Zylinderraumes wird das Rohr 16 abgesenkt und durch Beaufschlagung des unteren der Zylinderräume wieder in die Ausgangsstellung zurückgedrückt. Hierbei kann der Flaschenboden selbst als Anschlag benutzt werden, wenn die untere Mündung des Rohres mit den Ablauf des Behälterinhaltes sichernden Ausnehmungen ausgestattet ist.
Es ist auch nicht erforderlich, einen Drehstern vorzusehen. So kann bspw. nach Fig. 4 und 5 zur definierten Weiterbewegung von Flaschen auf einem Transportband 2 eine an die Wandungen der Flaschen angreifende Transportschnecke benutzt werden, und zur Sicherung einer exakten Lage in bezug auf Bearbeitungsstationen kann zusätzlich eine schwenkbare Gabel abgesenkt werden, welche eine definierte Lage zu dem jeweiligen Bearbeitungskopf einstellt und sichert. Auch hier sind zweckmäßig in den Figuren nicht dargestellte Sensoren einlauf seitig vorgesehen, die zweckmäßig sowohl die Ankunft einer Flasche vor der Bearbeitungsanordnung feststellen und gleichzeitig deren Steuerungsvorrichtung vorgeben, welche der Köpfe tätig werden müssen, und in welchen Positionen daher die betreffende Flasche zu fixieren ist. Auch hier ist nochmals das Rohr 16 als mittels eines Zylinders 19 axial verschiebbar dargestellt. Auch in diesem Fall kann die absenkbare Tragscheibe dazu benutzt werden, eine abdichtende Scheibe oder Kappe auf die Flaschenmündung abzusenken und damit auch die Zufuhr eines Druckmittels zu sichern, während die zusätzliche Verschiebung des Rohres 16 innerhalb des Zylinders dazu benutzt wird, die Mündung des Rohres bis in den Bereich des Bodens abzusenken. Damit bleibt der Hub der Tragscheibe 6 auf ein Ausmaß begrenzt, das ein sicheres Umfassen von Verschlüssen bzw. ein dichtes Auflegen
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der Scheibe 18 sichert, während mittels des Zylinders 19 ein zusätzlicher Hub erzielbar ist, welcher die Mündung des Rohres 16 in Bodennähe führt bzw. auf den Boden der Getränkeflasche auflegt.
Die Erfindung ist einer Reihe von Variationen fähig. So kann, wie bereits erläutert, das der Entnahme des Inhaltes von Verpackungseinheiten dienende Rohr allein durch einen separaten Antrieb, gemeinsam mit den anderen Köpfen oder durch eine den Köpfen gemeinsame Antriebsvorrichtung in Verbindung mit einer gesonderten in Arbeitsstellung abgesenkt werden. Eine die Öffnung abdeckende Scheibe kann mit dem Rohr 16 gemeinschaftlich abgesenkt werden und dessen Anschlag bilden. Es ist aber auch möglich, das Rohr gesondert bis auf den Boden der Transporteinheit abzusenken. Senkt sich die Scheibe abdichtend auf den Mündungsbereich der geöffneten Verpackungseinheit, so kann der Inhalt durch Einbringen eines unter Druck stehenden Gases herausgetrieben werden. Es ist aber auch möglich, auf eine Abdichtung der Scheibe zu verzichten bzw. Luftführungsrohre vorzusehen und den Inhalt abzupumpen. Bewährt hat es sich hierbei, die Pumpe nicht direkt an das Rohr anzuschließen, sondern vielmehr das Sammelgefäß zu evakuieren und nach Einbringen des Rohres 16 ein diesem zugeordnetes Ventil zu öffnen, das nach vollständiger Entleerung selbsttätig schließt. Beim Austreiben des Inhaltes durch zugeführtes Druckgas kann sich CO2 empfehlen, das bei unter Kohlensäuredruck stehenden Flüssigkeiten keine weiteren Reaktionen auslöst . ,
Insbesondere wenn unterschiedliche Behälterinhalte zu entnehmen sind, erweist es sich als vorteilhaft, auch die Anzahl der Entleerungsköpfe 12 und der ihnen zugeordneten Sammelgefäße 14 entsprechend zu vervielfachen; andererseits besteht die Möglichkeit, einen Entleerungskopf 12 durch zwischengeschaltete Ventile auf unterschiedliche Sammelgefäße 14 wirken zu lassen, insbesondere wenn geringfügige Vermischungen der unterschiedlichen Inhaltsstoffe zulässig sind. Als wesentlich hat es sich nur gezeigt, Verpackungs-
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glaser, Getränkeflaschen oder andere Verpackungseinheiten jeweils exakt unterhalb des den Verschluß öffnenden bzw. abnehmenden Kopfes und des Entleerungskopfes für eine deren Wirksamkeit sichernde Zeitperiode festzuhalten bzw. bei mehreren für das Öffnen des Verschlusses vorgesehenen Köpfen und/oder mehreren Entleerungsköpfen unterhalb des jeweils zutreffenden, um ohne besondere Arbeitsgänge und insbesondere ohne Kippen der Verpackungseinheit um nahezu 180° diese entleeren zu können, so daß die Verpackungseinheit für die Entsorgung oder nachgeordnete Stapel- und/oder Waschstationen geeignet sind.

Claims (11)

PATENTANWÄLTE ■ HEMMERICH ■ MÜLLER · GROSSE · POLLMEIER · VALENTIN · GIHSKE - 8 - 21.06.1993 =.ni 76 778 Elektro-, Maschinen- und Apparatebau Rink GmbH, Hagener Straße 450, 5910 Kreuztal-Littfeld Schutzansprüche
1. Anordnung zum Entsorgen von beanstandeten, über eine Laufbahn geführten Verpackungseinheiten, insbesondere Flaschen,
gekennzeichnet durch
entlang der Laufbahn aufeinanderfolgend angeordnete Stationen (Abhebekopf 9, Entschrauberkopf 10, Entleerungskopf 12) sowie eine Fördervorrichtung (Schaltstern 4, Transportschnecke 20, Transportband 2 ) zur gesteuerten Weiterführung der Verpackungseinheiten (Getränkeflaschen 1), wobei mindestens eine Station zur Entfernung bzw. zum Öffnen von Verschlüssen sowie mindestens eine Entladungsstation vorgesehen sind und die Verpakkungseinheit für ein Arbeitsintervall vor den betreffenden Stationen fixierbar ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Entleerungsstation (Entleerungskopf 12) eine auf eine Behälteröffnung auflegbare Scheibe (18) oder Kappe sowie einen diese durchdringenden, bis in den Bodenbereich der Verpackungseinheit reichendes Rohr aufweist, das über eine Pumpe mit einem Sammelgefäß (14) verbunden ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Entleerungsstation (Entleerungskopf 12) eine auf eine Behälteröffnung auflegbare Scheibe (18) oder Kappe sowie ein
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diese durchdringendes, bis in den Bodenbereich der Verpackungseinheit reichendes Rohr aufweist, das mit einem Sammelgefäß (14) verbunden ist, und daß die Scheibe (18) oder Kappe mit einem steuerbaren Druckgasanschluß ausgestattet ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3,
gekennzeichnet durch einen CO2-Anschluß.
5. Anordnung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungseinheiten (Getränkeflasche 1) in den Stationen vermittels seitlich anlegbarer Gabeln (16) fixierbar und/oder zentrierbar sind.
6. Anordnung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Entleerungsköpfe (12) vorgesehen und vorzugsweise unterschiedlichen Verpackungsinhalten zugeordnet sind.
7. Anordnung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Köpfe (9, 10) zum Öffnen bzw. Entfernen unterschiedlicher Verschlüsse vorgesehen sind.
8. Anordnung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Köpfe (9, 10, 12) entlang eines Transportbandes (2) vorgesehen sind.
9. Anordnung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Köpfe (9, 10, 12) entlang des Umfanges eines Schaltsternes (4) angeordnet sind, und daß ein Transportband (2) oder Transportbänder als Sekanten zu diesen verlaufen.
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10. Anordnung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch einen einlaufende Verpackungseinheiten (Getränkeflaschen 1) erfassenden Sensor (5), der den taktweisen Antrieb entlang der Köpfe (9, 10, 12) steuert.
11. Anordnung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch einen gegebenenfalls zusätzlichen Sensor, der unterschiedliche Verpackungseinheiten erkennend die Wirksamkeit der jeweils zutreffenden Köpfe (9, 10, 12) bestimmt.
DE9309174U 1993-06-21 1993-06-21 Anordnung zum Entsorgen beanstandeter Verpackungsbehälter Expired - Lifetime DE9309174U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10252700A1 (de) * 2002-11-11 2004-05-27 Elektro-Maschinen Und Apparatebau Rink Gmbh Verfahren und Vorrichtung zum Entleeren und Pressen von Behältern

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10252700A1 (de) * 2002-11-11 2004-05-27 Elektro-Maschinen Und Apparatebau Rink Gmbh Verfahren und Vorrichtung zum Entleeren und Pressen von Behältern

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