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DE9208499U1 - Tabakwarenetui - Google Patents

Tabakwarenetui

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DE9208499U1
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DE
Germany
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tobacco
case
case according
halves
tobacco case
Prior art date
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DE9208499U
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English (en)
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STOLSKIJ MICHAEL
Original Assignee
STOLSKIJ MICHAEL
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24FSMOKERS' REQUISITES; MATCH BOXES; SIMULATED SMOKING DEVICES
    • A24F15/00Receptacles or boxes specially adapted for cigars, cigarettes, simulated smoking devices or cigarettes therefor
    • A24F15/005Receptacles or boxes specially adapted for cigars, cigarettes, simulated smoking devices or cigarettes therefor with means for limiting the frequency of smoking, e.g. with time-control, counting means

Landscapes

  • Cigarettes, Filters, And Manufacturing Of Filters (AREA)

Description

Tabakwarenetui
Die Erfindung bezieht sich auf ein Tabakwarenetui der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
Unter "Tabakwarenetui" sollen in erster Linie Zigarettenetui« verstanden sein, doch sind auch Zigarrenetuis, Behälter für Pfeifentabak oder Etuis für vorgefertigte Zigarettenbestandteile wie Papierhülsen und Tabakstäbchen nicht ausgeschlossen.
Der Ausdruck "trennbar" bedeutet bei der am meisten vorkommenden Ausführungsform des Zigarettenetuis, daß die beiden Hälften durch ein Scharnier miteinander verbunden und aufklappbar sind. Es kommen aber auch Ausführungsformen in Betracht, bei denen die eine Hälfte an der anderen verschiebbar geführt ist oder bei denen die beiden Hälften zum Schließen des Behälters zusammengesteckt, zum Öffnen aber tatsächlich vollkommen voneinander getrennt werden, wie es etwa bei einem abnehmbaren Dosendeckel der Fall ist.
Auf dem Gebiet der Zigarettenetuis gibt es bereits eine Vielzahl von Lösungen, die sich damit befassen, den Zigarettenkonsum zu steuern. Gemeinsam ist den bekannten Lösungen, daß sie den Raucher regelrecht daran hindern, vor Ablauf einer vorbestimmten Zeit eine Zigarette aus dem Zigarettenetui zu entnehmen, sei es daß sie ein von einer Zeitschaltuhr betätigtes Schloß umfassen (DE-GM 75 23 762 und DE A 1 31 47 658), welches das Öffnen des Etuis und damit den Zugriff den zu dem Gesamtvorrat vor Ablauf der vorbestimmten Zeit verhindert, sei es,
D-4000 DÜSSELDORF 1 MULVANYSTOSSE 2 IEIEFON 49 / ,&agr;&idigr; < 63 27 27 TELEFAX 49/211/63 7915 D-4300 ESSEN 1 FROHLINGSTRASSE 43 A TiLE^ON 49 ' > 01 / 4 ly-»4 TELEFAX 49/201/41997 TELETEX: 201342
RUHRPAT
daß durch einen entsprechenden Mechanismus zeitabhängig der Zugriff immer nur zu einer*Zigarette gestattet wird (DE-GM 88 15 762).
Die vorgenannten Vorschläge haben sich in der Praxis nicht durchsetzen können. Zum einen mögen sie mechanisch und elektrisch zu aufwendig gewesen sein, zum anderen aber ist ein wichtiges psychologisches Monument die bei den bekannten Ausführungsformen gegebene Bevormundung durch einem Apparat, den viele Raucher als ärgerlich empfinden und nicht hinzunehmen gewillt sind.
Die Erfindung basiert auf dem Gedanken, dem entwöhnungswilligen Raucher den Zugang zu dem Tabakwarenvorrat in dem Etui gänzlich zu belassen und ihn bei jedem Versuch der Entnahme einer Tabakware auf seinem Entwöhnungswillen anzusprechen.
Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Tabakwarenetui so weiterzuentwickeln, daß der freie Zugang gestattet bleibt, aber bei jedem Öffnen die Motivation zur Entwöhnung neu geweckt wird.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
Das akustische oder optisch wahrnehmbare Signal soll also den entwöhnungswilligen Raucher nicht daran hindern, eine Tabakware aus dem Tabakwarenetui zu entnehmen, wohl aber an seinen Willen zur Entwöhnung erinnern, so daß er im Erfolgsfalle aus eigenem Entschluß die ihm an sich freistehende Entnahme unterläßt.
Im einzelnen kann der Gedanke der Erfindung in der aus Fig. 2 entnehmbaren Weise realisiert werden.
Bei dieser Ausführungsform wird also ein akustisches und/oder optisches Signal nur dann abgegeben, wenn der Raucher das Tabakwarenetui wieder öffnet, bevor die vorbestimmte Zeit abgelaufen ist. Verstreicht die vorbestimmte Zeit, so würde hierbei kein Signal abgegeben und
würde das Tabakwarenetui still bleiben.
In einer anderen Version, die allein oder zusätzlich zu der vorgenannten Version verwirklicht sein kann, ist ein akustischer Signalgeber vorgesehen, der jedesmal nach Ablauf der eingestellten Zeit ein akustisches Signal abgibt.
Hierbei wird der Raucher also durch einen kleinen Ton, der aus dem in der Tasche befindlichen Tabakwarenetui zu hören ist, an den Ablauf der vorbestimmten Zeit erinnert und auf diese Weise vor die freie Wahl gestellt, die Gelegenheit wahrzunehmen oder aber bis zum Ablauf der nächsten Periode, d.h. bis zum nächsten Ton/damit zu warten.
Gemäß Anspruch 4 kann die in jedem Fall vorhandene elektronische Zeitschaltuhr mindestens ein Uhrdisplay betätigen, welches innerhalb und/oder auf der Außenseite des Tabakwarenetuis angeordnet ist.
Auf diese Weise kann ein Griff nach dem Tabakwarenetui über die Uhrzeit informieren, wie es sonst der Griff nach der Taschenuhr leistete.
Der den Öffnungszustand des Tabakwarenetuis anzeigende Sensor kann ein mechanisch betätigter Schalter oder ein fotoelektrisches Element sein (Anprüche 5,6).
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist einer der Hälften des Tabakwarenetuis ein Bedienfeld vorgesehen, welches die Betätigungselemente für die Einstellung der vorbestimmten Zeit und die Signalgeber enthält (Anspruch 7).
Im einzelnen kann das Bedienfeld eine Einstellelementanordnung für die Zeit, Ein- und Ausschalter, einen Ausschalter für den akustischen Signalgeber und den akustischen Signalgeber selbst enthalten.
Ein wichtiges Merkmal ist Gegenstand des Anspruchs 9: Es sollen die Vorderseite des Tabakvorrats und das Bedienfeld bei zur Entnahme einer Tabakware getrennten Hälften
des Tabakwarenetuis gleichzeitig sichtbar sein.
Der Raucher soll also gezwungen sein/mit dem gleichen Blick, mit welchem er die in dem Tabakwarenetui vorhandene Tabakware anvisiert,die Anzeige des Displays zu erfassen, die ihn gegebenenfalls daran erinnert, daß es für die Entnahme noch zu früh ist. Es soll also möglichst nicht so sein, daß das Display bei der Entnahme einer Tabakware verdeckt bleiben kann, so daß der Raucher das Tabakwarenetui praktisch in der üblichen Weise handhaben könnte.
In einer der Hälften des Tabakwarenetuis kann ein Feuerzeugabteil vorgesehen sein (Anspruch 10), um dem Tabakwarenetui ein Zusatznutzen zu verleihen.
Bei einer speziellen Ausführungsform nach Anspruch 11, bei welcher das Tabakwarenetui als Zigarettenetui aus den üblichen zwei flachen zusanunenklappbaren Schalen besteht» kann in einer der Schalen das Bedienfeld neben mindestens einem Teil des Tabakvorrates vorgesehen sein.
Wenn ein Feuerzeugabteil vorhanden ist,könnte es in der gleichen Hälfte mit in der gleichen Ebene gelegener Vorderfläche vorgesehen sein, so daß alle Elemente dieser Hälfte in einer Ebene im wesentlichen fluchten.
Bei einer anderen in Betracht kommenden Ausführungsform kann das Bedienfeld vor dem gesamten Vorrat an Tabakwaren angeordnet und die andere Hälfte nur als Deckel ausgebildet sein.
Das Bedienfeld bildet hierbei gewissermaßen die Vorderwand des die Tabakwaren aufnehmenden Kastens, so daß es beim Öffnen des Tabakwarenetuis automatisch miterblickt wird. Die Ausführungsform hat den Vorteil, besonders platzsparend ausgebildet werden zu können. Ein Bedienfeld mit einigen Tasten und einem Display kann bei der heutigen entsprechenden Technik mit einer Dicke von nur wenigen Millimetern hergestellt werden (Anspruch 13).
Es ist natürlich möglich, zur Bereitstellung der notwendigen Energie Batterien vorzusehen. Diese werden jedoch nach einiger Zeit erschöpft sein, und es besteht die Gefahr, daß das Tabakwarenetui ohne Erneuerung der Batterien und ohne Inanspruchnahme der erfindungsgemäßen Einrichtung als gewöhnliches Tabakwarenetui weiterverwendet wird.
Aus diesem Grunde ist der Einsatz von Solarzellen zur Beschaffung der notwendigen Energie zweckmäßig, die entweder im Bedienfeld angeordnet sein können und dann nur bei geöffnetem Tabakwarenetui zugänglich sind. (Ansprüche 14,15). Die Alternative ist die Anbringung von Solarzellen in der äußeren Wandung des Tabakwarenetuis, wobei mehr Gelegenheiten zur Lichtaufnahme und Umwandlung in elektrische Energie wahrgenommen werden können und auch mehr Platz für die Anbringung ößerer Solarzellen zur Verfugung steht (Anspruch 16).
Anspruch 17 gibt eine Zusatzmaßnahme wieder,die im Zusammenwirken mit einer entsprechenden Anzeige im Display einen weiteren erzieherischen Effekt hat. Die Anzeige im Display könnte die Gesamtzahl der bisher verstrichenen vorbestimmten Zeiträume bzw. die Platznummer beinhalten, bis zu der der Raucher bei einer Entnahme von einer Tabakware pro Zeiteinheit gekommen sein dürfte. Ein Blick auf die tatsächlich bisher freigelegten Plätze lehrt den Raucher, ob er ingesamt schon zu weit gekommen ist oder bereits eine Reduzierung des Tabakwarenkonsums erreicht hat.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine Ansicht gegen das innere eines geöffneten Zigarettenetuis;
Fig. 2 zeigt eine Ansicht gemäß Fig. 1 von oben, wobei die obere Hälfte des Zigarettenetuis entlang der Linie II-II geschnitten und die beiden Hälften weiter zusammengeklappt sind;
Fig. 3 zeigt eine Fig. 1 entsprechende Ansicht durch eine abgewandelte Ausführungsform mit abgeschnittener unterer Hälfte;
Fig. 4 zeigt einen Schnitt nach der Linie IV-IV in Fig. 3;
Fig. 5 zeigt eine Ansicht einer weiteren Ausführungsform entsprechend Fig. 1;
Fig. 6 zeigt eine Ansicht gemäß Fig. 5 von rechts des zugeklappten Tabakwarenetuis;
Fig. 7 zeigt einen Schnitt nach der Linie VII-VII in Fig. 5 des zugeklappten Tabakwarenetuis.
Die in den Figuren wiedergegebenen Tabakwarenetuis 100, 200,300 sind sämtlich Zigarettenetuis.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Tabakwarenetui entspricht der "klassischen" Art eines Zigarettenetuis, welches zwei flache Schalen 1 und 2 im wesentlichen gleichen rechteckigen Grundrisses umfaßt, die längs einer längeren Seite durch ein Scharnier 3 klappbar miteinander verbunden und bei Zusantnenklappen mit den offenen Seiten einander zugewandt sind. Im geschlossenen Zustand werden die beiden Hälften 1,2 durch einenvon außen zu öffnenden Verschluß auf der dem Scharnier gegenüberliegenden Seite geschlossen gehalten, dessen zusammenwirkende Elemente in Fig. 1 mit 41 und 4" nur angedeutet sind.
Die in der Zeichnung untere Hälfte 2 hat eine Tiefe 5, die durch den Durchmesser der die Tabakwaren 20 bildenden Zigaretten bestimmt und somit relativ gering ist. Die Tiefe 6 der oberen Hälfte 1 ist etwas größer und an die Tiefe eines
üblichen Einwegfeuerzeuges 10 angepaßt, welches in einem Feuerzeugabteil 7 in der Mitte der Hälfte 1 untergebracht ist.
Gemäß den Fig. 1 und 2 rechts neben dem Feuerzeugabteil 7 befindet sich ein Abteil 8 zur Aufnahme eines Teils des Tabakwarenvorrats, in dem Ausführungsbeispiel von fünf Zigaretten. Diese sind in dem Ausführungsbeispiel nur einlagig angeordnet, wobei ein Zwischenboden 9 vorgesehen ist, um die Zigaretten leicht zugänglich in der Höhe der vorderen Ebene 11 der Hälfte 1 zu halten, mit der auch die Vorderfläche 10* des Feuerzeugs 10 fluchtet. Es könnte der Zwischenboden 9 auch weggelassen und eine zweilagige Füllung vorgenommen werden.
Links von dem Feuerzeugabteil 7 ist ein Bedienfeld vorgesehen, dessen Ausmaße in dem Ausführungsbeispiel etwa so groß wie die des in dem rechten Abteil 8 enthaltenen Teilvorrats an Zigaretten 20 sind. Das Bedienfeld 30 umfaßt eine Trägerplatte 31, an der die einzelnen Elemente angebracht sind und die in der Hälfte 1 so eingefügt ist, daß ihre Vorderfläche 31' wiederum in der Ebene liegt. Die auf der Rückseite der Trägerplatte 31 angebrachte und symbolisch als Kasten wiedergegebene elektronische Schaltung 12 umfaßt eine elektronische Zeitschaltuhr 13 und einen von dieser angesteuerten Schaltungsteil 14, der das LCD-Display 15 als optischen Signalgeber und den kleinen Lautsprecher 16 als akustischen Signalgeber ansteuert. Das Display 15 ist zuoberst in dem Bedienfeld 30 angebracht, damit es besonders ins Auge fällt. Unter dem Display 15 sind Solarzellen 22 vorgesehen,die eine in der Schaltung 12 vorgesehene nicht wiedergegebene Batterie laden.Darunter wiederum sind in dem Ausführungsbeispiel sechs Drucktasten angeordnet, mit denen jeweils eine vorbestimmte Zeit eingestellt werden kann. In dem wiedergegebenen Beispiel handelt es sich um
Zeiten von 10 bis 60 Minuten. Neben den Tasten 17 befindet sich ein fotoelektrischer Sensor 18, der feststellt, ob das Tabakwarenetui 100 geöffnet oder geschlossen ist. Unter den Tasten 17 sind "on/off"-Tasten 19 sowie eine Taste 21 zur Ausschaltung des akustischen Signalgebers 16 angeordnet, der sich zuunterst im Bedienfeld 30 findet.
Die elektronische Einrichtung funktioniert wie folgt: Der Raucher stellt beim Füllen des Tabakwarenetuis 100 oder auch bei irgendeiner anderen Gelegenheit, bei der das Tabakwarenetui 100 geöffnet ist, durch Drücken einer der Tasten 17 eine vorbestimmte Zeit ein, die einem angestrebtem Rhythmus der Entnahme von Zigaretten entspricht. Das Tabakwarenetui 100 wird sodann verschlossen und in der üblichen Weise in der Tasche aufbewahrt. Entnimmt nun der Raucher das Tabakwarenetui der Tasche und öffnet es, so wird über das fotoelektrische Element 18 ein entsprechendes Signal der Schaltung 14 zugeleitet. Ist dann die eingestellte vorbestimmte Zeit bereits überschritten, so geschieht nichts, d.h. es erscheint keine warnende Anzeige im Display 15 und es gibt auch der akustische Signalgeber 16 kein Signal von sich. Es versteht sich, daß stattdessen in dem Display 15 und in dem akustischen Signalgeber auch "positive" Signale erscheinen können, wie z.B. die Anzeige "du darfst" oder eine kleine freundliche Melodie.
Ist aber die eingestellte vorbestimmte Zeit noch nicht überschritten, so erscheint im Display 15 ein entsprechender Hinweis, z.B. "no" und gibt der akustische Signalgeber 16 einen möglichst auffälligen Warnton von sich. Beides soll den Raucher dazu bewegen, aus eigenem Entschluß auf die Entnahme einer Zigarette aus dem Tabakwarenetui 100 zu den betreffenden Zeitpunkt zu verzichten.
Diese Schaltung kann dahingehend variiert werden, daß der akustische Signalgeber 16 auch unabhängig davon, ob nun der Schaltungsteil 14 durch das fotoelektrische Element 18 aktiviert worden ist, jedesmal nach Ablauf der vorbestimmten Zeit ein kurzes akustisches Signal abgibt. Diese Funktion kann auch neben der zuerst geschilderten Funktion vorhanden sein, gewünschtenfalls aber durch Betätigung der Taste 21 ausgeschaltet werden, so daß also der akustische Signalgeber entweder nicht jedesmal bei Ablauf einer vorbestimmten Zeit oder überhaupt nie ein Signal abgibt.
Außer der geschilderten reinen Warnfunktion bei vorzeitigem Öffnen des Tabakwarenetuis 100 können noch weitere Funktionen vorhanden sein. Beispielsweise kann im Display 15 die Gesamtzahl der seit der ersten Einstellung abgelaufenen vorbestimmten Zeiträume erscheinen. Diese kann mit der Zahl der bis dahin entnommenen Zigaretten 20 verglichen werden. Dieser Vergleich wird dadurch erleichtert, daß die einzelnen Plätze der Zigaretten 20 numeriert sind, wie es bei 23 dargestellt ist. Auch kann der elektronische Zeitschalter 13, der ja nichts anderes als eine elektronische Uhr darstellt, dazu benutzt werden, eben diese Uhrzeit im Display 15 oder auch in einem gesonderten von außen sichtbaren Display 24 anzuzeigen, welches in dem gezeigten Ausführungsbeispiel in der Rückwand der Hälfte 1 angeordnet ist.
Die schalenförmigen Hälften 1,2 können aus Kunststoff^ Holz, Metall oder Leder bestehen und ihrer äußeren Erscheinungsform so gestaltet sein, daß sie besonderen geschmacklichen Ansprüchen genügen.
Das Tabakwarenetui 200 der Fig. 3 und 4 unterscheidet sich im wesentlichen dadurch von dem Tabakwarenetui 100, daß es zur Aufnahme einer ganzen sogenannten
Weichpackung mit Zigaretten vorgesehen ist und diese also nicht aus der Verkaufspackung herausgenommen und einzeln in das Etui überführt werden müssen.
Soweit die Teile funktionell gleich sind, sind gleiche Bezugszahlen vorgesehen.
Das Tabakwarenetui 200 besteht aus zwei Hälften 41, 42 gleichen rechteckigen Grundrisses, die längs einer längeren Rechteckseite durch ein Scharnier 3 schwenkbar miteinander verbunden sind. Im Gegensatz zu dem Tabakwarenetui 100 ist hier der gesamte Vorrat an Zigaretten 20 in der einen Hälfte 41 untergebracht und hat die andere Hälfte 42 nur eine reine Deckelfunktion. Die Hälfte 41 hat im wesentlichen die Gestalt eines offenen Kastens, dessen Tiefe 35 in dem in Fig. 3 oberen und in Fig. 4 rechten Bereich der Tiefe einer Weichpackung 32 mit Zigaretten bei um 90° zurückgeklapptem Deckel 33 entspricht. In dem in Fig. 4 rechten Bereich ist also eine Kammer 34 in voller Tiefe 35 vorgesehen, in die der um 90° zurückgeklappte Deckel in der aus Fig. 4 ersichtlichen Weise eingesetzt wird. Die Zigaretten 20 sind dabei zur Entnahme zugänglich. Die Kammer 34 erstreckt sich über die Breite der Weichpackung 32.
Außerhalb des Bereichs des Deckels 33 ist die Rückseite 36 der Weichpackung 32 durch einen Zwischenboden unterstützt, der über die Resthöhe eine Kammer 38 zur Aufnahme von Batterien 39 abteilt, die durch einen Deckel 40 zugänglich ist. Im Bereich einer weiterhin vorhandenen Kammmer 43 sind auf der Unterseite der Hälfte 41 Solarzellen 44 zum Nachladen der Batterien 39 angeordnet. Die den kürzeren Rechteckseiten entsprechenden Seitenwandungen der Hälfte 41 fallen von der vollen Hohe aus dem in Fig. 4 linksgelegenen Bereich des Scharniers 3 bis nach rechts auf etwa die halbe Hohe geradlinig ab. Die den Deckel bildende Hälfte 42 ist entsprechend gestaltet
und ergänzt sich mit der Hälfte 41 zu einer Quaderform.
Das in Fig. 3 links gelegene Bedienfeld 30 entspricht in Anordnung und Funktion dem Bedienfeld 30 des Tabakwarenetuis 100.
Das Tabakwarenetui 300 ist eng um eine Weichpackung 32 mit Zigaretten 20 herumgebaut. Sie umfaßt zwei Hälften 51,52 etwa gleichen rechteckigen Grundrisses, die längs einer kürzeren Seite an einem Scharnier 3 miteinander klappbar verbunden sind. Die Hälfte 51 hat die Gestalt eines geschlossenen Kastens, dessen Innenraum gerade zur bequemen Aufnahme einer Weichpackung 32 mit Zigaretten 20 ausreicht. Der Deckel der Weichpackung 32 muß bei dieser Ausführungsform vor dem Einsetzen der Weichpackung 32 entfernt werden. In den in den Fig. 5 und 6 oberen Bereichen ist die Hälfte 51 entlang einer Ebene 53 abgeschrägt, so daß der obere offene Teil der Weichpackung 32 zugänglich ist und das Herausnehmen von Zigaretten 20 ohne Schwierigkeiten gelingt.
Der Scharnier ist an der der Abschrägung entlang der Ebene 53 gegenüberliegenden Seite des Teils 51 in Höhe dessen vorderer Begrenzung gelegen. Der Teil 52 ergänzt das Tabakwarenetui 300 zur Quaderform, d.h. es ist in einem unteren Teil 52' flach und überdeckt dort die vordere Wandung des Teils 51 . Im oberen Teil 52" nimmt die Hälfte
52 an Tiefe zu, wobei die Seitenwandungen entlang der Ebene
53 komplementär abgeschrägt sind.
Der wesentliche Unterschied zu den Tabakwarenetuis 100 und 200 besteht darin, daß das Bedienfeld 30 in diesem Fall nicht neben, sondern vor dem gesamten durch die Weichpackung 32 gebildeten Vorrat an Zigaretten 20 angeordnet ist und die Vorderwand der kastenförmigen Hälfte 51 bildet. Hinsichtlich der Funktion entsprechen die Elemente 15 bis 21 des Bedienfeldes 30 der der Ausführungsformen 100 und 200. Es ist lediglich aus Platzgründen die Anordnung der Elemente auf dem Bedienfeld
ein wenig anders getroffen. Das Bedienfeld 30 hat wieder die Form einer Trägerplatte 31, die gleichzeitig die vordere Wandung der in der Hälfte 51 gebildeten Kammer 54 zur Aufnahme der Weichpackung 32 darstellt.
Das Display 15 befindet sich unmittelbar unterhalb der freigelegten oberen Enden der Zigaretten 20, so daß es bei der Entnahme ins Auge fallen muß. Die Stromversorgung kann in diesem Fall wieder durch in der Rückwandung der Hälfte 51 angeordnete Solarzellen 44 erfolgen.
Alle an bestimmten Ausführungsbeispielen dargestellten Merkmale gehören auch unabhängig von den Ausführungsbeispielen in beliebiger Kombination zur Erfindung.

Claims (17)

1. Tabakwarenetui (100,200,300)
mit zwei zu einem geschlossenen Behälter zusammenfügbaren Hälften (1,2; 41,42; 51,52), die zur Schaffung eines Zugangs zum Behälterinneren beim Einfüllen oder bei der Entnahme von Tabakwaren (20) mindestens teilweise voneinander trennbar sind,
mit einer eingebauten elektronischen Zeitschaltuhr (13) die nach einer einstellbaren Zeit ein Signal abgibt;
mit einem von der Zeitschaltuhr (13) gesteuerten Schaltungsteil (14)
und mit einer von dem Schaltungsteil (14) gesteuerten Einrichtung zur Verlangsamung der Entnahme von Tabakwaren (22) aus dem Tabakwarenetui (100,200,300), dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung eine solche ist, die spätestens bei Ablauf der eingestellten Zeit ein akustisches oder optisches Signal abgibt, den Zugriff auf die in dem Tabakwarenetui (100,200,300) befindlichen Tabakwaren (20) aber
D-4000 DÜSSELDORF 1 MULVANYSTnASSE 2 TELEFON 4».'211/63 27 27 TELEFAX 49/211/63 7915
ständig beläßt.
2. Tabakwarenetui nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Tabakwarenetui ein Sensor zur Feststellung des Trennungszustandes der beiden Hälften (1,2; 41,42; 51,52) des Tabakwarenetuis (100,200,300) und ein Display (15) und/oder ein akustischer Signalgeber (16) angeordnet sind, die von dem Schaltungsteil (14) in Betrieb setzbar sind, wenn
a) dar Sensor ein den Trennungszustand anzeigendes Signal abgibt und
b) die Zeitschaltuhr (13) das den Ablauf der eingestellten Zeit anzeigende Signal noch nicht abgegeben hat.
3. Tabakwarenetui nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein akustischer Signalgeber vorgesehen ist, der jedesmal nach Ablauf der eingestellten Zeit ein akustisches Signal abgibt.
4. Tabakwarenetui nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeitschaltuhr (13) mindestens ein Uhrdisplay (15,24) betätigt, welches innerhalb und/oder auf der Außenseite des Tabakwarenetuis (100,200, 300) angeordnet ist.
5. Tabakwarenetui nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein beim Trennen der Hälften (1,2; 41,42; 51,52) des Tabakwarenetuis (100, 200,300) mechanisch betätigter Schalter ist.
6. Tabakwarenetui nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein beim Trennen der Hälften (1,2; 41,42; 51,52) des Tabakwarenetuis (100, 200,300) ans Licht gebrachtes und aktiviertes fotoelektrisches Element (18) ist.
7. Tabakwarenetui nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in einer der Hälften (1,2; 41,42; 51,52) des Tabakwarenetuis (100,200,300) ein ein
beim Trennen der Hälften offengelegtes Bedienfeld (30) vorgesehen ist, welches die Betatigungselemente und die Signalgeber enthält.
8. Tabakwarenetui nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienfeld (30) das Display (15), eine Einstellelementanordnung (17) für die vorbestimmte Zeit, Ein- und Ausschalter (19), einen Ausschalter (21) für den akustischen Signalgeber (16) und den akustischen Signalgeber (16) enthält.
9.Tabakwarenetui nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite des Tabakwarenvorrats und das Display (15) bei zur Entnahme einer Tabakware (20) getrennten Hälften (1,2; 41,42; 51,52) des Tabakwarenetuis (100,200,300) gleichzeitig sichtbar sind.
10. Tabakwarenetui nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in einer der Hälften (1) ein Feuerzeugabteil (7) vorgesehen ist.
11. Tabakwarenetui nach einem der Ansprüche 7 bis 10, welches aus zwei Hälften (1,2) in Gestalt flacher Schalen im wesentlichen gleichen rechteckigen Grundrisses besteht, die an einer Rechteckseite durch ein Scharnier (3) miteinander klappbar derart verbunden sind, daß ihre offenen Seiten beim Zuklappen einander zugewandt sind, dadurch gekennzeichnet, daß in einer (1) der Hälften (1,2) das Bedienfeld (30) und mindestens ein Teilvorrat der Tabakwaren (20) mit im wesentlichen in einer Ebene (11) gelegener Vorderseite nebeneinander angeordnet sind.
12. Tabakwarenetui nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Feuerzeugabteil (7) in der gleichen Hälfte (1) mit im wesentlichen in der gleichen Ebene (11) gelegener Vorderfläche vorgesehen ist.
13. Tabakwarenetui nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienfeld (30) vor dem gesamten Vorrat (32) an Tabakwaren (20) angeordnet und die andere Hälfte (52) nur als Deckel ausgebildet ist.
14. Tabakwarenetui nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß Solarzellen zur Bereitstellung der elektrischen Energie vorgesehen sind.
15. Tabakwarenetui nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß Solarzellen (22) im Bedienfeld (30) angeordnet sind.
16. Tabakwarenetui nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß Solarzellen (44) in der äußeren Wandung des Tabakwarenetuis (200,300) angeordnet sind.
17. Tabakwarenetui nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem als Zigarettenetui ausgebildeten Tabakwarenetui numerierte einzelne Plätze für einzeln einzuordnende Zigaretten (20) vorgesehen sind.
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