Mauser-Werke GmbH G 983 (P 5/91)
09.08.91
OECKELFASS
Die Erfindung betrifft ein Deckelfaß mit einem Deckelfaßkörper aus thermoplastischem Kunststoff, welcher gegebenenfalls
mittels Faßdeckel und Spannring zur Lagerung und zum Transport von festen oder flüssigen Füllgütern gas-
und flüssigkeitsdicht verschließbar ist. Die Erfindung betrifft weiterhin ein neues Verfahren zur Herstellung
dieses Deckelfaßkörpers.
Deckelfaßkörper werden üblicherweise im Blasformverfahren
in einer dafür besonderen geteilten Blasform hergestellt. Moderne Deckeifässer weisen am oberen äußeren Faßrand einen
angestauchten massiven bzw. stabilen Mantelflansch zur Auflage des Faßdeckels und als Gegenlager für den
untergreifenden Spannring auf. Der stabile Mantelflansch
wird dabei nach Aufblasen eines thermoplastischen schlauch förmigen Vorformlinges mittels eines ringförmigen Formschiebers
direkt aus dem Material der Faßkörperwandung innerhalb der Blasform angestaucht.
Nach dem Ausformen des Deckelfaß-Rohlings werden oben und
unten die Abfallstücke (Butzen) an den Abquetschbereichen * des schlauchförmigen Vorformlinges abgetrennt. Auf der
Seite der Einfüllöffnung des Faßkörpers besteht das Abfallstück
aus einem kappenförmigen Ringteil, das zur Vermeidung
von großen Abfallmengen um einen Blasdorn mit möglichst großem Durchmesser ausgebildet wurde; dieses Kappenstück
wird im Nahbereich des angestauchten Mantelflansches
sauber abgeschnitten.
Die Herstellung eines solchen mit Spannring und Faßdeckel gasdicht verschließbaren Deckelfasses ist beispielsweise
aus der CH-PS 597 041 bekannt und dort näher beschrieben.
Problematik:
Ein Hersteller von Kunststoff-Fässern, dem beispielsweise
nur eine Blasformmaschine zur Verfügung steht, möchte
verschiedene Kundenwünsche erfüllen und unterschiedliche Faßformen, Faßgrößen bzw. Produkte (z.B. Spundfässer,
Deckelfässer, Kanister etc.) auf seiner Maschine herstellen.
Dafür benötigt er für jedes Produkt eine besondere Blasform. Will der Faßhersteller nun von einem Produkt,
z.B. ein Spundfaß, auf ein anderes Produkt, &zgr;.B. ein Deckelfaß,
umrüsten, so muß er die Blasformmaschine stillsetzen
und die Spundfaß-Blasformhälften von den Formaufspann-Platten
sowie periphere Versorgungsleitungen (wie z.B. für Hydrauliköl, Kühlwasser, Thermostate etc.) abmontieren
und danach die Deckelfaß-Blasformhälften aufsetzen
und die Leitungsanschlüsse wieder anmontieren. Dies verursacht vergleichsweise lange Stillstandszeiten und dadurch
bedingte Ausfallkosten an der Blasformmaschine.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Deckelfaß und ein Verfahren zu dessen Herstellung anzugeben, bei
dem keine Stillstandszeiten der Blasformmaschine auftreten
und ein Wechseln der Blasform nicht erforderlich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
ein fertiges Spundfaß mit einem oberen Trage- und Transportring (Handlingsring) und mit wenigstens einer Spundlochöffnung
im Oberboden als Ausgangsprodukt verwendet wird und der Faßkörper des Deckelfasses durch Herausschneiden
des Oberbodens aus dem Spundfaß derart hergestellt ist, daß eine Einfüllöffnung mit großem Durchmesser
entsteht, wobei der Trage- und Transportring als Auflager für einen entsprechend angepaßten Faßdeckel und
gegebenenfalls als Gegenlager für einen untergreifenden
Spannring oben am Faßkörper verbleibt.
Durch diese verfahrenstechnische Maßnahme, zunächst ein
vollständig fertiges Spundfaß in einer Spundfaß-Blasform
herzustellen und dieses Spundfaß weiterhin als Ausgangsprodukt für die anschließende Herstellung eines Deckelfaßkörpers
mit lediglich einem einzigen weiteren Arbeitsgang
- dem Herausschneiden des Spundfaß-Oberbodens - zu verwenden, wird dem Fachmann bzw. hier dem Faßhersteller
eine zwar einfache, aber bedeutsame technische Lehre zur
Hand gegeben, in industrieller Massenfertigung große
Stückzahlen von unterschiedlichen Faßtypen kostengünstig zu erzeugen, durch die er eine Vielzahl von Vorteilen
erreicht:
- zur Herstellung von Spundfässern und Deckelfaßkörpern
wird nur noch eine einzige Blasform, nämlich eine Spundfaß-Blasform
für Spundfässer mit oberem Trage- und Transportring benötigt,
- eine kostenintensive, besondere Deckelfaß-Blasform ist
nicht mehr erforderlich (Investitionsersparnisse),
- es entfallen die jeweiligen Stillstandszeiten und Ausfallkosten der Blasformmaschine bei jeder Umrüstung von
der einen Produkt-Blasform auf die andere Produkt-Blasform
,
- es können zur gleichen Zeit Spundfässer und Deckelfässer
hergestellt und verschiedene Kundenaufträge gleichzeitig befriedigt werden,
- aus einem Spundfaß für flüssige Füllgüter wird ein in- ·>
dustriell brauchbares Deckelfaß für flüssige oder auch
feste Füllgüter,
- das Deckelfaß kann sofort aus einem neuen Spundfaß oder
später nach dem Einsatz bzw. einer Mehrfachverwendung aus einem gebrauchten Spundfaß hergestellt werden,
- die Änderung/Umarbeitung des Spundfasses in einen Dekkelfaßkörper
ist fertigungstechnisch äußerst einfach,
- der Deckelfaßkörper hat eine glatte Innen-Öffnungs-Partie
(vorteilhaft: a) für die obere Faßgreiferklaue, b)
für die Resbentleerung, c) kein Anhaften von Füllgutresten
in Hohlborduren),
- das Deckelfaß hat die gleiche Höhe otid das gleiche Volumen
wie das Spundfaß,
- das Deckelfaß kann (mit und ohne Faßdeckel) weiter wie
das Spundfaß mechanisch mit den gleichen Faßgreifern gehandhabt werden,
- der Handlingsring dient in seinem oberen Bereich als
Dichtungs-Gegenfläche,
- der Handlingsring dient mit seiner Unterseite als Gegenlager
für den Spannring und Anlagefläche für die untere Faßgreiferklaue,
- das Spundfaß kann bereits mit Faßdeckel, Spannring und ggf. mit Inliner versandt werden; dadurch wird der Gebrauchswert
des Fasses beim Recycling höher,
- der Faßdeckel kann mit wenigstens einem Spundlochstutzen versehen sein und
- für höhere Ansprüche (z.B. Dichtigkeit) an Deckel und Faßkörper kann der Handlingsring mechanisch einfach
nachgearbeitet werden.
Bei bekannten Deckelfässern wurde das kappenförmige obere
Abfallstück an der Einfüllöffnung üblicherweise durch einen
nahezu waagerechten Schnitt in der über den äußeren Mantelflansch nach oben überstehenden, im wesentlichen
axial verlaufenden Faßwandung abgetrennt; die Schnittkante befindet sich also direkt am oberen Faßrand.
Das erfindungsgemäße Deckelfaß ist demgegenüber gekennzeichnet durch eine markante, im wesentlichen axial verlaufende
Schnittkante bzw. -fläche auf der Innenseite der Faßwandung bzw. innerhalb des oberen Trage- und Trans
portringes, und zwar mit Abstand (ca. 20 mm bis 80 mm)
unterhalb des oberen Faßrandes bzw. der Oberfläche des Trage- und Transportringes. Der Trage- und Transportring
verbleibt als massiver oberer Abschluß am Deckelfaßkörper,
so daß auch ein Deckelfaßkörper ohne Faßdeckel (Spannring bzw. ein leeres Faß) einen griffigen Handlingsring
aufweist und einfach manipulierbar ist. Ein weiterer ganz wesentlicher Vorteil des neuen Deckelfasses
besteht darin, daß es im verschlossenen Zustand
mit Faßdeckel und Spannring wis auch im unverschlossenen
Zustand ohne Faßdeckel mit den für Stahlspundfässern üblichen
Faßgreiferwerk- zeugen (Papageienschnabel) greifbar
und bransportierbar ist. Für übliche Deckelfässer sind besondere
Faßgreiferwerkzeuge erforderlich, mit denen jedoch
Spundfässer nicht greifbar bzw. transportierbar sind.
Mit dem erfindungsgemäßen Vorschlag können aus neu hergestellten
Spundfässern sofort oder später (nach Zwischenlagerung bzw. Vorratshaltung) Deckelfässer gefertigt werden
.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können
aber auch beliebige gebrauchte Spundfässer nach deren Erstbenutzung oder Mehrfachbenutzung (als Spundfaß) als
Ausgangsprodukte für eine nachfolgende Umarbeitung in üeckelfässer verwendet werden.
Hierbei wird von der Erkenntnis ausgegangen, daß Spundfässer mit nur einer vergleichsweise kleinen Einfüll- bzw. Entnahmeöffnung
(Spundlochstutzen) nach einer Benutzung bzw. Befüllung mit einem niedrigviskosen Füllgut (z.B. Lacke
oder Klebstoffe auf Lösungsmittelbasis) nur schwierig bzw. aufwendig entleerbar sind, auch wenn besondere konstruktive
Maßnahmen für eine optimale Restentleerung im Behälteroberboden vorgesehen sind. Hierdurch bedingt ergeben
sich für eine etwaige Wiederbenutzung bzw. Mehrfachverwendung des Spundfasses für andere Füllgüter erhebliche v
Probleme bei der Rekonditionierung der Fässer. Dies bedeutet, daß bestimmte Fässer, die mit einem besonderen gefährlichen
oder niedrigviskosen Füllgut befüllt waren, sozusagen nur als Einwegbehälter benutzt werden können und
nach einmaliger Benutzung als Sondermüll beseitigt werden müssen. Dies ist kostenintensiv und unwirtschaftlich
und stellt durch eine Vergrößerung des Verpackungsmülls eine erhebliche Belastung der Umwelt dar.
Eine Rekonditionierung derartiger Spundfässer bereitet aufgrund darin zurückverbleibender Restflüssigkeiten hohe
Kosten und große Mengen von wiederaufzubereitender Waschflüssigkeit
.
Durch die erfindungsgemäße Maßnahme, gebrauchte Spundfässer
durch Herausschneiden des Oberbodens zu Deckelfaßkörpern umzuarbeiten, wird ein ganz wesentlicher Beitrag zur
Verminderung des gegenwärtigen Verpackungsvolumens und zur Reduzierung von Umweltbelastungen geleistet. Durch die
Angabe einer an sich einfachen und kostensparenden technischen Lehre wird dem Verbraucher eine Maßnahme angeboten,
mittels derer eine optimale Rekonditionierung von bereits benutzten Behältern mit der Möglichkeit einer
Mehrfachverwendung auch für verschiedene Füllgüter bzw.
eine Erweiterung des Einsatzspektrums gegeben ist.
Durch die Heraustrennung des Spundfaß-Oberbodens und das
Einbringen einer vergleichsweise großen Öffnung ist eine optimale Reinigung und Rekonditionierung des bereits gebrauchten
Behälters auf einfache Weise mit geringem Aufwand an Maschineneinsatz (z.B. Waschbürsten) und vergleichsweise
geringen Mengen von Reinigungsmitteln und Waschwasser möglich.
Der so rekonditionierte und zu einem Deckelfaßkörper umfunktionierte
Behälter wird mit einem der eingeschnittenen großen Behälteröffnung entsprechenden Faßdeckel mit *
Deckeldichtung versehen und mittels eines entsprechenden Spannringes gas- und flüssigkeitsdicht verschlossen. Durch
diese an sich einfache Maßnahme kann ein zuvor in sich geschlossener Behälter wie z.B. ein Kunststoff-Spundfaß als
Deckelfaßkörper weiterverwendet bzw. einer weiteren industriellen Nutzung zugeführt werden.
Das derarb "aus alt mach' neu" hergestellt Deckelfaß eignet sich besonders zur Verwendung mit einem Inliner bzw.
Foliensack oder Kunststoff-Einstellbehälter, wenn eine Berührung
des neuen Füllgutes mit der (gebrauchten) mögli-
cherweise kontaminierten Faßwandung vermieden werden
soll.
Durch erfindungsgemäß hergestellte Deckelfaßkörper aus
Alt-Spundfässern wird eine große Einsparung an Zeit- und
Kostenaufwand (Material- und Energieeinsparung) im Vergleich zur Herstellung eines üblichen vollständig neuen
Deckelfaßkörpers erzielt.
Aber auch die aus dem Spundfaß herausgeschnittenen Oberböden
mit Spundlochöffnung brauchen nicht als Abfall vernichtet oder zu Regenerat aufgearbeitet werden; gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung
ist an dem herausgeschnittenen Oberboden mit wenigstens einer Spundlochöffnung ein entsprechend angepaßter
separat vorgefertigter umlaufender äußerer Ringflansch
als Deckelrand bzw. als oberes Gegenlager für den Spannringverschluß
angeklebt oder angeschweißt, so daß der Ober boden des Spundfasses als Faßdeckel für den Deckelfaßkörper
verwendbar ist.
Aufgrund von Problemen bei der Endbeseitigung von Fibertrommeln aus gewickeltem und verklebtem, gegebenenfalls
noch mit Aluminiumfolie beschichteten oder farblich bedrucktem
Kraftpapier geht der Markt immer mehr dazu über, <
anstelle der Fibertrommeln Kunststoff-Deckelfässer einzusetzen.
Die gemäß der Erfindung aus Spundfässern hergestellten leichtgewichtigen Deckelfässer sind insbesondere
bei Verwendung mit Inlinern oder dünnwandigen Einstellbehältern für den Einsatzbereich von Fibertrommeln besonders
geeignet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert
und beschrieben. Es zeigen:
Figur 1
Figur 2
Figur 3
Figur 4
Figur 5
Figur 6 bis
Figur 9
Figur 10 bis
Figur 13
Figur 14
Figur 15
Figur 16
in gebrochener Längsschnittdarstellung ein übliches Kunststoff-Spundfaß
mit hochstehendem Handlingsring (Stand der Technik),
einen erfindungsgemäßen Kunststoff-Deckelfaßkörper
in Seitenansicht mit Teilschnittdarstellung, ein anderes übliches Kunststoff-Spundfaß
zusätzlich mit unterem Bodenrollring (Stand der Technik), einen Teillängsschnitt in vergrösserter
Darstellung durch ein anderes bekanntes Spundfaß mit hochstehendem Handlingsring,
das in Fig. 4 dargestellte Spundfaß als erfindungsgemäßer Deckelfaßkörper,
verschiedene Deckelausführungen für
einen erfindungsgemäßen Deckelfaßkörper
abgewandelte Ausführungsformen des Trage- und Transportringes eines erfindungsgemäßen
Deckelfaßkörpers, den oberen Faßbereich eines erfindungsgemäßen Deckelfasses in Längsschnitt
darstellung,
eine entsprechende Teildarstellung eines Deckelfasses mit flachem Faßdeckel und
einen vergrößerten Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Deckelfasses mit
angesetztem Faßgreifer.
In Figur 1 ist mit der Bezugsziffer 10 ein großvolumiges
Kunststoff-Spundfaß zur Lagerung und zum Transport von insbesondere
gefährlichen und flüssigen Füllgütern mit nahezu
zylindrischer Faßwandung 18 bezeichnet. Im Oberboden des Spundfasses 10 ist wenigstens eine gas- und flüssigkeitsdicht
verschließbare Spundlochöffnung 14 mit einem
vergleichsweise sehr kleinen Durchmesser angeordnet. Am oberen Außenumfang weist das Spundfaß 10 in nahezu axialer
Verlängerung der Faßwandung 18 einen umlaufenden Trage-
und Transportring 16 bzw. Handlingsring für den Einsatz von maschinellen Faßgreifern auf. Die Faßgreifer - z.B.
an einem Gabelstaplerfahrzeug - weisen eine obere und eine
untere Faßgreiferklaue (Papageienschnabel) auf und sind für Kunststoff-Spundfässer mit hochgezogenem Handlingsring
wie auch in gleicher Weise für übliche Stahl-Spundfässer
geeignet.
Erfindungsgemäß ist dem Spundfaß 10 aus Fig. 1 auf einfache
Weise der Oberboden 12 nahe dem Innendurchmesser des hochstehenden Handlingsringes 16 herausgetrennt worden,
und man erhält - wie in Figur 2 dargestellt ist - einen leicht zu reinigen Deckelfaßkörper 20 mit großer oberer
Einfüllöffnung 22, der nun auch für den Einsatz von festen
Füllgütern geeignet ist.
In einem gewissen Abstand von ca. 20 bis 80 mm unterhalb des Handlingsringes 16 bzw. unterhalb der Einfüllöffnung
22 weist dieser Deckelfaßkörper 20 auf die Innenseite der
Faßwandung 18 eine markante Schnittkante 30 auf, entlang derer der Oberboden 12 des ehemaligen Spundfasses 10 herausgetrennt
wurde.
Die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung
von Deckelfässern eignet sich für Spundfässer aller
Art, deren oberer Trage- und Transportring später als Dek-
- 10 kelauflager verwendet werden kann.
In Figur 3 ist ein anderes Spundfaß 42 mit Bodenrollring 44 dargestellt, das ebenfalls als Ausgangsprodukt zur Dekkelfaßherstellung
geeignet ist.
Die Spundfässer (Ausgangsprodukte) können auf verschiedene Weise hergestellt sein. In der Regel werden Spundfässer
einstückig im Blasformverfahren hergestellt. Es ist jedoch
auch bekannt, Fässer z.B. im Rotationsschleuderverfahren, im Spritzgußverfahren oder in Kombination mit dem Extrusionsblasformverfahren
herzustellen. So kann ein Faßkörper mit Boden z.B. im Blasformverfahren hergestellt sein,
auf diesen Faßrohling wird dann ein im Spritzgußverfahren
vorgefertigter Oberboden mit integriertem Handlingsring aufgeschweißt.
In Figur 4 ist ein vergrößerter Teilschnitt eines Spundfasses (10,42) dargestellt. Der Trage- und Transportring
16 ist in direkter axialer Verlängerung der Faßwandung ausgebildet.
Für den Einsatz der Faßgreiferklauen weist der Trage- und Transportring 16 eine von unten außen zugängliche,
nahezu horizontale Anlagefläche 46 und eine von oben innen zugängliche, nahezu vertikale Anlagefläche 48 auf.
Der Oberboden 12 mit in einem Spundgehäuse 50 angeordnetem Spundlochstutzen mit Spundlochöffnung 14 ist über ein konisches
Mantel-Ringteil 52 mit der Faßwandung 18 verbunden:,
Die Anbindungssteile bzw. die dort ausgebildete Eingreifnut 54 für die obere Faßgreiferklaue liegt mit ihrem Nutengrund
mit Abstand unterhalb der Höhenebene 58 der horizontalen Anlagefläche 46 des Trage- und Transportringes
16.
Durch Heraustrennen des Oberbodens 12 aus dem Spundfaß gemäß Fig. 4 ist der in Figur 5 dargestellte Deckelfaßkörper
20 entstanden. Dabei liegt die Schnittkante 30 auf der Innenseite der Faßwandung 18 mit Abstand unterhalb der Höhenebene
48 bzw. noch weiter unterhalb der Faßoberkante 56,
die durch die Oberfläche des Trage- und Transportringes
16 gebildet wird.
In Figur 6 ist ein erfindungsgemäßer Deckelfaßkörper 20
mit einem Faßdeckel 24 aus Hartkunststoff und einem Spannring 26 zu einem Deckelfaß vervollständigt. In den Rand
des Faßdeckels 24 ist eine ringförmige Dichtung 34 eingelegt, die den Faßdeckel 24 gegen die abgeschrägte Dichtfläche
60 des Trage- und Transportringes 16 abdichtet. Die Dichtfläche 60 befindet sich zweckmäßigerweise neben der
Faßoberkante 56, da diese z.B. bei einem gebrauchten Faßkörper bereits beansprucht ist und möglicherweise Beschädigungen
wie Riefen oder Kratzer aufweisen kann. Diese Ausführungsform
ist beispielsweise in Kombination mit einem Inliner (Foliensack) für zähflüssige Füllstoffe geeignet.
In Figur 7 ist der Deckelfaßkörper 20 mit einem Faßdeckel
62 aus Stahlblech versehen, der mittels des übergreifenden
Spannringes 26 gas- und flüssigkeitsdicht auf dem Trage- und Transportring 16 fixiert ist. Diese Deckelfaßversion
ist beispielsweise in Kombination mit einem dünnwandigen aber stabilen Einstellbehälter für dünnflüssige Füllstoffe
besonders geeignet.
Eine andere Ausführungsform mit einem sich selbst fixierenden Schnappdeckel 64 aus Kunststoff ist in Figur 8 dargestellt.
Für diesen Deckel ist kein Spannring erforderlich. Der untere Rand des Schnappdeckels 64 ist segmentiert und
mit radial nach innen vorspringen Rastnocken 66 versehen, die im Verschlußzustand selbsttätig unter die im wesentlichen
horizontale Anlagefläche 48 des Trage- und Transportringes greifen und den Deckel fixieren.
Eine weitere Ausführungsform mit einem sich selbst fixierenden
Clinch-Deckel 68 aus Stahlblech ist in Figur 9 gezeigt. Dabei ist der etwas verlängerte untere Rand des
Blechdeckels ebenfalls segmentiert; die nach unten überstehenden
zungenförmigen Deckelrand-Segmente 70 werden nach Befüllung des Faßkörpers 20 und Aufsetzen des Clinch-Deckels
68 nach innen unter den Rand bzw. die horizontale Anlagefläche 48 des Trage- und Transportringes 16 umgebogen
bzw. eingeclincht. Die in Fig. 8 und Fig. 9 gezeigten Deckelfaßversionen sind beispielsweise für trockene Schüttgüter
geeignet.
Für besondere Anwendungszwecke und zur Verbesserung der
Dichtungsanpressung kann es zweckmäßig sein, wenn auf der Faßoberkante 56 oder/und auf der abgeschrägten Dichtungsfläche 60 eine umlaufende Erhebung (Dichtnocke) in Form
eines Halbrund-Profils 72 oder Dreieck-Profils 74 als
Dichtkante ausgebildet ist. Dies kann z.B. bei einem aus einem bereits gebrauchten Spundfaß gefertigten Deckelfaßkörper
durch einfaches Nachbearbeiten der Faßoberkante 56 erreicht werden. Dabei werden eventuell vorhandene Kratzer
und Riefen aus der Dichtfläche beseitigt. Eine derartige Ausführungsform mit einem Halbrund-Profil 62 als Dichtleiste
auf dem Trage- und Transportring 16 ist in Figur IJJ dargestellt.
Eine ähnliche Ausführungsform mit einem doppelten Dreiecks-Profil
74 als Dichtleiste zeigt Figur 13.
In Fig. 10 ist in gestrichelter Ausführung der Oberboden
12 mit konischein Mantel-Ringteil 52 des ehemaligen Spundfasses eingezeichnet. Dabei ist die Schnittkante 30 mit
einem gewissen Abstand von der Innenfläche der Faßwandung ausgebildet, so daß innenseitig eine Stützkante 76 als zusätzliches
Deckelauflager bzw. untere Abstützung verbleibt.
In Figur 11 ist nun ein Kunststoffdeckel 24 mit ausgeprägtem
umlaufendem Versteifungsrand 78 am unteren Faßdeckel dargestellt, der sich unten zusätzlich z.B. bei steigender
Stapelbelastung auf der inneren Stützkante 76 auf der In-
nenwandung des Deckelfaßkörpers 20 abstützen kann. Der Faßdeckel
24 wird wiederum durch einen Spannring 26 in der Verschlußlage gehalten; dabei wird die Deckeldichtung 34
gegen die Dichtfläche 60 und die Halbrund-Profildichtleiste 72 auf dem Trage- und Transportring 16 angepreßt bzw.
gas- und flüssigkeitsdicht vorgespannt. Der Faßdeckel 24 stützt sich radial an der Innenwandung
des Deckelfaßkörpers ab bzw. wird durch Anlage an der im
wesentlichen vertikal verlaufenden Anlagefläche 48 des Trage- und Transportringes 16 bzw. des darunter befindlichen
Bereiches der Faßinnenwandung zentriert. Auch dieses Dekkelfaß ist mit einem ansonsten nur für übliche Spundfässer
geeigneten Faßgreiferwerkzeug greifbar und transportierbar, da sichergestellt ist, daß die obere Faßgreiferklaue bis
wenigstens zur Höhenebene 58 der horizontalen Anlagefläche 46 von innen störungsfrei in den Faßdeckel eingreifen kann.
Bei einem Deckelfaßkörper 20, bei dem man beim Herausschneiden
des Spundfaß-Oberbodens eine Stützkante 76 hinter der Schnittkante hat stehenlassen, ist gleichermaßen
dafür geeignet - wie in Figur 12 dargestellt ist - nach Einsetzen des Füllgutes mit einem auf die Stützkante 76
aufgeschweißten Faßdeckel 80 als Aufschweißdeckel gas- und
flüssigkeitsdicht verschlossen zu werden. Bei dieser Ausführung
als Einwegbehälter weist der Aufschweißdeckel 80
einen gleichgroßen bzw. ganz geringfügig kleineren Außendurchmesser wie der Innendurchmesser der Faßöffnung über
der Stützkante 76 auf.
Wie in Figur 14 ersichtlich ist, dient der Trage- und Transportring 16 als Auflager und Dichtfläche für den aufgesetzten
Faßdeckel 24 mit eingelegtem Dichtungsring 34. Der Trage- und Transportring 16 dient weiterhin mit seiner
unteren nahezu horizontalen Anlagefläche 46 für die untere Faßgreiferklaue 40 eines Faßgreifers als Gegenlager
für einen über- bzw. untergreifenden Spannring 26.
Der aus dem ehemaligen Spundfaß herausgeschnittene Oberboden
12 mit Spundlochöffnung 14 kann auf vorteilhafte Weise mit einem separat vorgefertigten Ringflansch 28 versehen
werden, und wird auf diese Weise zu einem brauchbaren Faßdeckel 24 aufgearbeitet. Dabei ist der vergleichsweise
dünne Ringflansch 28 entlang der umlaufenden Schweißzone 32 mit dem Spundfaß-Oberboden (12) 24 verschweißt
oder verklebt und in seiner Querschnittsform dem oberen
Querschnittsverlauf des Trage- und Transportringes 16 angepaßt. Auf der Faßinnenwandungsseite ist der Faßdeckel
24 bzw. Ringflansch 28 ein Stück nach innen bzw. unten - wenigstens bis unterhalb der Höhenebene 58 der horizontalen
Anlagefläche des Trage- und Transportringes 16 parallel zur Faßwandung verlaufend eingezogen. Dadurch ergibt
sich im Faßdeckel 24 eine Eingreifnut 36 mit einer nahezu vertikalen Anlagefläche für den Eingriff der oberen
Faßgreiferklaue des speziellen, sonst nur für Spundfässer
geeigneten Faßgreifers.
In Figur 15 ist der Deckelfaßkörper 20 mit einem flachen
Faßdeckel 24 dargestellt. Die verwendeten Faßdeckel können ganz allgemein z.B. aus Stahlblech (ca. 1,5 bis 2 mm
dick) oder aus spritzgegossenem dünnwandigem Kunststoff (ca. 2,5 bis 3 mm dick) bestehen. Der hier dargestellte
Kunststoff-Flachdeckel 24 wird besonders beim Einsatz von
dünnwandigen Kunststoff-Einstellbehältern oder Foliensäkken (Inliner) in den Deckelfaßkörper 20 bevorzugt verwendet.
In Figur 16 ist ein Faßdeckel 24 mit Eingreifnut 36 auf den durch die Schnittkante 30 charakterisierten Deckelfaßkörper
aufgesetzt und mittels des u-förmigen Spannringes 26 gas- und flüssigkeitsdicht auf die Dichtfläche
oben auf dem Trage- und Transportring 16 aufgespannt. Die untere tragende Faßgreiferklaue 40 liegt an der unteren
horizontalen Anlagefläche bzw. an dem unteren Schenkel
des Spannringes 26 an, während die obere Faßgreiferklaue
38 in die Eingreifnut 36 des Faßdeckels und damit sozusagen gleichzeitig in die Einfüllöffnung 22 des Deckelfaßkörpers
hinein eingreift und an der vertikalen Anlagefläche anliegt. Somit ist nicht nur ein mit Deckel verschlossenes
und befülltes Deckelfaß (z.B. mit einem Gewicht von 220 kg), sondern auch ein leerer unverschlossener Deckelfaßkörper
mittels des Faßgreifers greifbar und handhabbar.
Prinzipiell wäre es bei einem Spundfaß 42 mit unterem umlaufendem
Bodenrollring 44 - wie es in Fig. 3 gezeigt ist auch möglich, für besondere Anwendungsfälle den Faßunterboden
nahe dem Bodenrollring 44 herauszuschneiden und die entstehende Öffnung mit einem Faßdeckel zu verschließen;
dann wird der Oberboden 12 mit Spundstutzen 14 des Spundfasses
42 neuer Unterboden des entstehenden Deckelfaßkörpers
.
Aus zuvorstehender Beschreibung wird deutlich, daß durch
eine an sich einfache Maßnahme die Anwendungs- bzw. Einsatzmöglichkeiten
eines an sich nur für bestimmte Aufgaben vorhergesehenen neuen Spundfasses oder eines an sich nur
einer Endverwertung (z.B. Verbrennung, Aufmahlung zu Regeneratmaterial) zuführbaren gebrauchten Spundfasses aus
thermoplastischem Kunststoff erheblich erweitert werden können.
Es versteht sich von selbst, daß grundsätzlich beliebige Spundfaß-Ausführungsformen durch Herausschneiden des Oberbodens
oder gar durch Abtrennen des gesamten Faßkopfes oder auch Beschneiden von vorhandenen Umfangsringen zu Dekkelfaßkörpern
gemäß der Erfindung umgearbeitet und mit einem angepaßten Faßdeckel, gegebenenfalls auch mit Spannring,
zu einem Deckelfaß vervollständigt werden können.
- 21 -
Mauser-Werke GmbH
G
Bezugsziffernliste
10 Spundfaß 52
12 Oberboden
14 Spundöffnung 54
16 Trage-/Transportring 56
18 Faßwandung 58
20 Deckelfaßkörper 60
22 Einfüllöffnung 62
24 Faßdeckel 64
26 Spannring 66
28 Ringflansch 68
30 Schnittkante 70
32 Schweißzone 72
34 Dichtung 74
36 Eingreifnut 76
38 obere Faßgreiferklaue 78
40 untere Faßgreiferklaue qq
42 Spundfaß
44 Bodenrollring
46 horizontale Anlagefläche
48 vertikale Anlagefläche
50 Spundgehäuse
konischer Mantel-Ringteil
Eingreifnut Faßoberkante Höhenebene von Dichtfläche
Blechdeckel Schnappdeckel (Kunststoff) Rastnocken Clinchdeckel (Blech) Deckelrand-Segmente
Halbrund-Profil (56) Dreieck-Profil (56) Stützkante Verstärkungsrand
Aufschweißdeckel
- 16 Mauser-Werke GmbH G 983
09.08.91 ANSPRÜCHE
1.) Deckelfaß mit einem Deckelfaßkörper aus thermoplastischem
Kunststoff, der mittels eines entsprechenden Faßdeckels (24) und gegebenenfalls mittels eines den
Faßdeckel (24) übergreifenden Spannringes (26) zur Lagerung und zum Transport von festen oder flüssigen
Füllgütern gas- und flüssigkeitsdicht verschließbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Faßkörper (20) durch Herausschneiden des Oberbodens
(18) aus einem als Ausgangsprodukt dienenden fertigen Spundfaß (10) mit oberem Trage- und Transportring
(16) (Handlingsring) derart hergestellt ist, daß eine Einfüllöffnung (22) mit großem Durchmesser
entsteht, wobei der Trage- und Transportring (16) am oberen Rand des Faßkörpers (20) verbleibt und gegebenenfalls
als Auflager für den Faßdeckel (24) und als stabiles Gegenlager für den untergreifenden Spannring
(26) dient.