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DE8901080U1 - Leicht zu öffnende Verpackung - Google Patents

Leicht zu öffnende Verpackung

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Publication number
DE8901080U1
DE8901080U1 DE8901080U DE8901080U DE8901080U1 DE 8901080 U1 DE8901080 U1 DE 8901080U1 DE 8901080 U DE8901080 U DE 8901080U DE 8901080 U DE8901080 U DE 8901080U DE 8901080 U1 DE8901080 U1 DE 8901080U1
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DE
Germany
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area
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packaging
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tab
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DE8901080U
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English (en)
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Ardagh Metal Packaging Germany GmbH
Original Assignee
Schmalback Lubeca AG
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Publication date
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Priority to DE8901080U priority Critical patent/DE8901080U1/de
Publication of DE8901080U1 publication Critical patent/DE8901080U1/de
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Description

DR.-ING. R. DÖRING -3- DIPL.-PHYS. DR. J. FRICKE BRAUNSCHWEIG MÜNCHEN
tJ "Leicht zu öffnende Verpackung"
Die Erfindung betrifft eine leicht zu Jffnende, abdichtend verschließbare Verpackung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Verpackungen dieser ^rt sind in verschiedenen Ausführungsformen und für verschiedene Verpackungsgüter bekannt. Der Unterteil ist zumeist aus einer Kunststoff-Folie oder einer Kunststoff verbundfolie geformt und weist einen in, der Verbindungsebene liegenden Randflansch auf, auf dem sich der ebene oder profilierte Deckelteil auflegt. Dieser kann aus mit Heißsiegel material beschichteter \_ Metall-^nsb. Aluminiumfolie oder aus einer Kunststoff-Folie oder aus einer Kunst-
stoff/Metall-Verbundfolie bestehen. Nach Füllen wird die Verpackung über einen linienförmig orientierten Flächenbereich durch Kalt- oder Heißsiegeln, Schweißen oder durch Kleben abdichtend verschlossen.
Bei vielen Verpackungen muß der Deckelteil als ganzes von dem Randflansch des Unterteile abgeschält werden. Dies ist aufwendig und erfordert Geschick und Kraft. HMufig reißt dabei die Deckelfolie ein, so daß der Deckelteil nicht zuverlässig von dem Unterteil ohne Schwierigkeiten abgetrennt werden kann. Probleme bestehen auch insoweit, als die Haftkraft den Erforderniesen nach zuverlässiger Abdichtung L J
und zugleich einer ausreichend leichten Abschälbarkeit des Oeckelteils genügen muß. Man hat daher auch schon vorgeschwächte Deckelteile vorgesehen, in denen durch die Schwächungslinie ein Aufreißbereich begrenzt ist, dem eine Grifflasche zugeordnet ist. In diesen Fällen kann die Verbindungshaftkraft lediglich unter dem Gesichtspunkt einer sicheren Abdichtung gewählt werden, da das Offnen der Verpackung durch Aufreißen des Decktelteils entlang der Schwächungslinie erfolgt. Ein Problem besteht jedoch hierbei in der Zuordnung und Anordnung der Grifflasche in Bezug auf den durch die Schwächungslinie begrenzten Aufreißbereicii.
Es ist Aufgabe der Erfindung hier Abhilfe zu schaffen und die Herstellung einer solchen Verpackung zu vereinfachen und zu verbilligen, ohne die Handhabung der Verpackung durch den Endverbraucher zu erschweren.
Diese Aufgabe wird durch die Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Aufgrund dieser Ausbildung wird ein über den Rand der Verpackung vorstehender Griffabechnitt nicht benötigt. Daher besteht auch keine Gefahr, daß ein /* solcher beschädigt wird oder abreißt oder die Handhabung der Verpackungen
behindert. Auch ist es nicht notwendig, einen gesonderten Griff abschnitt herzustellen und an dem Deckelteil anzubringen. Dadurch vereinfacht eich die Herstellung in erheblichem Umfange.
Die Erfindung ist sowohl geeignet für fcinkammer- als auch für Mehrkammer-Verpackungen. Im letzteren TaJl kann Jeder Kammer eine gesonderter Grifflasche zugeordnet und aus dem Deckel material ausgebildet sein.
Unabhängig davon, ob es eich um eine Mehrkammer- oder Einfachkämm er-Verpackung handelt ist die Anordnung besondere vorteilhaft gemäß der Lehre des
S i ill
4« Il ·· ·
Anepruehe 2 weitergebildet. Durch diese Weiterbildung wird gewährleistet, daß beim anfänglichen Einbrechen der den Griff abschnitt umgrenzenden Schwächungslinie ein Einreißen dee Deckelteile vermieden wird. Wenn dabei gemäß der Lehre des Anspruchs 3 v/orgegangen wird, kann somit die Grifflasche freigelegt werden, ohne daß dadurch schon der Füllkammerbereich der Verpackung angebrochen oder geöffnet wird. Man kann also den ö ffnungsvor-&Ogr;&agr;&Pgr;&Pgr; VOrboPoitsri Und di.S \/sr**3Criüri** dsrtriCCh Z" ^°ds &Idigr;&Idigr;! holioHwiori anötoran Zeitpunkt erstmals öffnen. Dazu ist es zweckmäßig die Anordnung gemäß der Lehre des Anspruchs 5 zu ergänzen, um den unterhalb des Griffabschnittes liegenden Bereich vollständig von dem Füllbereich der Verpackung zu trennen. Diese Maßnahme hat den weiteren besonderen V·erteil, daß man den Boden zur Erleichterung des &udiagr;ffnungsvorganges in besonderer Weise gemäß der Lehre des Anspruchs 6 gestalten kann.
Wichtig ist dabei, daß die Schwächungslinie, die den Grifflaschenbereich umgrenzt, in die Schwächungslinien übergeht, die den Aufreißbereich der Füllkammer der Verpackung begrenzt. Die Übergangsstelle Über den Steg sollte dabei in besonderer Weise gemäß der Lehre des Anspruchs 4 ausgebildet werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand sehematischer Zeichnungen an mehreren A usführurgsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 einen Behälter der Gattung, auf die sich die Erfindung bezieht, in Seitenansicht.
Figur 2 im Ausschnitt und in Draufsicht einen Deckolteil für den Behälter nach figur 1i
Figur 3 im größeren Maßstäbe und im Ausschnitt die Draufsicht auf eine abgewandelte Verpackung gemäß der Erfindung.
Figur Ii im größeren Maßstäbe einen Querschnitt entlang der Schnittlinie A-A der Figur 3.
Figur 5 eine Einzelheit im Querschnitt, die in Figur 4 mit "B" angedeutet ist.
Figur 6 im größeren Maßstäbe einen Ausschnitt aus der Figur 4 und
Figur 7 den Ausschnitt nach Figur 6 in Draufsicht.
Die Verpackung besteht aus einem Unterteil 120 mit Randflansch 121 und einem mit dem Randflansch z.B durch Siegeln abdichtend verbundenen Deckeiteii iZ2, der eben oder profiliert sein kann. Der Deckeiteil 122 kann beispielsweise aus (_ einer mit einer siegelbaren Schicht 130b versehenen Metall-, wie Alufolie 130a
(Fig.5) bestehen, wobei die Aluminiumfolie mit einer Schwächungslinie 137 versehen ist, die einen Aufreißbereich umgrenzt.
Bei der Verpackung nach Figur 2 weist der Unterteil mehrere Kammern auf,die durch Stege 125 voneinander getrennt sind. Die Oberseite der Stege liegt in der Siegelebene des Randflansches, wobei der Deckeiteil 122 durch Siegelbereiche 123 entlang des Randflansches und entlang der Oberseiten der Stege mit dem Unterteil abdichtend verbunden ist.
Im Deckelteil ist für Jede Kammer durch Schwächungslinie 124 bzw. 126a ein Aufrei^ereich begrenzt· Der Aufreißbereich 126 weist einen aus dem Material des Deckelteils gebildeten GrIffabschnitt 127 auf, der über einen benachbarten Steg 125 hinüberragt und durch eine gesonderte Schwächungslinie 127a umgrenzt ist, die in die Schwächungslinie 126 des Aufreißteil übergeht.
Zum öffnen wird durch Fingerdruck auf die Grifflasche 1Z7 die Schwächungslinie 127a zum Einbrechen gebracht, worauf mittels der Grifflasche der Aufreißteil 126 von der betreffenden Kammer abgetrennt werden kann.
Dabei ist der Kreuzungsbereich zwischen Grifflasche und Stegoberseite 125 bezüglich der abdichtenden Verbindung mit geringerer Haftkraft ausgebildet, so daß sich die Deckelfolie beim Offnen von der Stegoberseite im Bereich der Grifflasche abschält.
Um zu verhindern, daß beim Eindrücken der Grifflasche 127 das benachbarte Folien material des Deckelteils unbeabsichtigt einbricht, ist die Anordnung vorteilhafterweise gemäß den Figuren 3 bis 5 ausgebildet. Bei dieser \_ Ausführungsform weist der Unterteil einen den Griff abschnitt 140 vollständig
umgebenden Steg 135 auf, dessen Oberseite in der Verbindungsebene liegt und über eine Verbindungs- oder Siegeüinie 136 mit dem Deckelteil 130 abdichtend und fest verbunden ist. Die Grifflasche 140 ist durch eine Trennlinie, die Unterbrechungen aufweisen kann, oder durch eine Schwächungslinie 141 umgrenzt, die gemäß Figur 4 durch Fingerdruck zum Einbrechen gebracht werden kann. Die Schwächungslinie 141 geht unter Begrenzung eines Verbindungsabschnittes in die Schwächungslinie 138 des angrenzenden Aufreißbereiches 132 auf. Wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur ?. liegen Grifflasche und zugehöriger Aufreißbereich auf entgegengesetzten Seiten eines Steges 134. Der in sich
8
geschlossene Steg 134, 136 um die Grifflasche 140 weist gemäß fig. 4
einen Boden auf, der diesen Bereich hermetisch gegenüber dem FUllkam merbereich der Verpackung abschließt. Der Boden ist gemäß Fig. 4 mit einer Schulter 143 profiliert ausgebildet und zwar so, daß bei Druck auf die Grifflasche 140 dia Schwächungslinie 141 einreißt und sich dabei automatisch die Grifflasche 140 in eine leicht zu erfassende Stellung aufrichtet.
Wis die Figuren zeigen, bricht die Schwächungslinie i4i dabei auf der einen Seite des Steges 135 ein. Der angrenzende Teil des Deckels 130 bleibt über die r~ Siegellinie 136 fest mit dem Unterteil verbunden. Eine Gefahr, daß dabei die
Kerblinie 137 des benachbarten Aufreißteils 131 einbricht, ist damit vollständig gebannt.
Die anhand der zuvor genannten Figuren beschriebenen Ausführungsbeispiele können selbstverständlich wahlweise auch bei einer Verpackung verwendet werden, die nur eine einzige Füllkammer aufweist. Auch in diesem Falle ist es vorteilhaft den Grifflaschenbereich über einem durch Steg und Boden begrenzten Teil des Unterteils anzuordnen, wie dies anhand der Figuren 3 bis 5 gezeigt ist·
^- Um sicherzustellen, daß beim öffnen mit Hilfe der Grifflasche der Verbindungsbereich zwischen Aufreißteil und Grifflasche nicht abreißt, sondern sich von dem zugehörigen Steg 142 (Fig. 4) abschält, ist in dem eng begrenzten Kreuzungsbereich zwischen Grifflasche oder Verbindungsteil und dem Steg die Haftkraft vermindert ausgebildet. Dies kann z.B. auf die in den Figuren 6 und 7 gezeigte Weise erfolgen. Hier ist vorgesehen, daß im Kreuzungsbereich der Steg 117 von der Siegelbreite 117a zu dem Steg 116 mit der Siegelbreite 116a eingeschnürt ist, wie dies bei 115 angedeutet ist. Die aus den Schichten 112, 113 bestehende Folie 111 des Deckelteils kann hierbei mit gleicher Temperatur und gleichem Druck *ie in den übrigen Bereichen 117a mit dem schmaleren
Bereich 116a durch Heißsiegeln verbunden sein. Durch die Breitenvermänderung ergibt sich eine geringere Haftkraft, so daß säen in diesem Bereich beim öffnen die Deckelf due vom Unterteil 110 abschält, der ebenfalls z.B. aus ei/.er mit Siegelmaterial 113 beschichteten Metall-, insb. Aluminiumfolie 112 bestehen kann.
Statt dessen kann in dem Bereich 142 die Siegelhaftkraft durch herabgesetzte Siegeltemperatur und/oder durch herabgesetzten Siegeldruck und/oder verkürzter Siegeldauer entsprechend verhindert werden.
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Claims (6)

··. .: .- % .&ngr;. &ngr; 9254 &Ggr;" -■"··' '^ATEWrANWAiL^E"* ~&Igr; DR.-ING. R. DÖRING DJPL.-PHYS. DR. J. FRICKE BRAUNSCHWEIG MÜNCHEN Ansprüche
1. Leicht zu öffnende Verpackung, bestehend aus einem Unterteil mit Randflansch zur Auflage und abdichtenden Verbindung mit einem ebenen oder profilierten Decfefilteil aus einer Kunststoff-, Metall-oder Metall/Kunststoff-Verbundfolie, in der innerhalb einer Verbindungs-oder Siegellinie durch Schwächungslinie ein Aufreißbereich begrenzt ist, der mit einer Grifflasche versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Grifflasche (127) innerhalb der
Siegellinie (123) angeordnet, durch das Material des De ekelt ails (122) selbst gebildet und durch eine Schwächungslinie (127a) begrenzt ist, die in die den AufreißbereicK (126.) begrenzenden Schwächungslinien (126a) übergeht.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterteil einen in der Verbindungsebene zwischen Unterteil und Deckelteil
/ (130) liegenden Steg (134,135) aufweist:, der den Grifflaschenbereich (140) im
Deckelbeil umgibt und mit dem Deckelteil (130) verbunden ist, und daß die den Grifflaschenbereich umgrenzende Schwächungslinie (141) innerhalb der den Steg (135) zugeordneten Siegellinie (136) angeordnet ist.
3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (134,135) in sich geschlossen ist und einen Abschnitt (134) aufweist, der den Verbindungebereich zwischen der Grifflasche (140) und dem zugehörigen Aufreißbereich (132) kreuzt.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die SiegeUinie (116a) im Kreuzungsbereich zwischen Steg und Verbindungsbereich mit gegenüber den anderen Bereichen (117a) der SiegeUinie verminderter Haftkraft ausgebildet ist, derart, daß der Verbindungsbereich (142) mit Hilfe der Grifflasche (140) von dem Stegabschnitt (116) beim öffnen der Verpackung abschälbar ist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der von den Stegen (134,135) umgrenzte Bereich durch einen im vorbestim mten Abstand unterhalb der Verbindungsebene liegenden Bodenbereich
/
von dem Inneren des Unterteils getrennt ausgebildet ist.
6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenbereich eine schräge Stufe (143) aufweist, die so angeordnet ist, daß bei Fingerdruck auf den Grifflaschenbereich (140) die diesen begrenzende Schwächungslinie (141) einbricht und sich deren Griffende an der schrägen Stufe (143) selbsttätig in eine griffbereite Stellung aufrichtet.
DE8901080U 1989-01-19 1989-01-19 Leicht zu öffnende Verpackung Expired DE8901080U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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