DE8817037U1 - Absperreinrichtung - Google Patents
AbsperreinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Absperreinrichtung für eine Gasleitung gemäß den im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1
angegebenen Merkmalen.
Absperreinrichtungen dieser Art werden beispielsweise in Gasleitungen vor Brennern angeordnet, um im Gefahrfall,
beispielsweise beim Ausfall der Steuerenergie, beim Ausfall der Verbrennungsenergie, beim Betätigen des Gefahrenschalters
oder dergleichen ein sicheres und schnelles Absperren der Gasleitungen zu ermöglichen.
Eine Absperreinrichtung ist aus dem Prospekt Nr. 108/85 der Ernst Kühme KG, Bochum bekannt. Diese Absperreinrichtung
besteht aus zwei miteinander über Flansche verbundenen und in Reihe geschalteten Sitzventilen. Jedes dieser
Sitzventile weist einen anströmseitigen und einen abströmseitigen
Leitungsanschluß auf. Zwischen diesen bei-
den Leitungsanschlüssen ist innerhalb des Ventilgehäuses eine Wandung mit einer Durchgangsbohrung vorgesehen, die
einen Dichtsitz mit einem daran zur Anlage bringbaren Dichtkörper aufweist. Der Dichtkörper ist über eine Spindel
mit einer elektropneumatischen Steuervorrichtung verbunden, die auf der Oberseite des Ventilgehäuses angeflanscht
ist. Die Spindel ist dichtend durch das Ventilgehäuse geführt und mit einem in Schließrichtung des
Sitzventils federkraftbeaufschlagten Kolben eines druckluftgesteuerten
Hubzylinders verbunden. Zwischen den beiden Sitzventilen ist eine Entlüftungsöffnung vorgesehen,
die über ein pneumatisch arbeitendes Zwischenentlüftungsventil mit der Atmosphäre verbunden ist.
In Ruhestellung, d.h. ohne Energiezuführung sind die beiden Sitzventile durch die auf die Kolben der Steuervorrichtungen
wirkenden Federkräfte geschlossen und das Zwischenentlüftungsventil ist durch Federkraft geöffnet.
In dieser Stellung, die bei Unterbrechung der Energieversorgung selbsttätig sekundenschnell angefahren wird, ist
die Gasleitung durch die beiden Sitzventile zweifach abgesperrt, wobei das in Durchflußrichtung gesehen erste
Sitzventil durch den leitungsseitig anstehenden Gasdruck in seiner Schließstellung unterstützt wird. Bei einer Undichtigkeit
dieses Sitzventils gelangt das Gas zunächst in den Zwischenentlüftungsbereich, von wo es dann über
das Zwischenentlüftungsventil ins Freie gelangt. Durch das in Durchflußrichtung gesehen abgesperrte zweite Sitzventil
ist sichergestellt, daß dem Verbraucher kein weiteres Gas zugeführt wird.
Im normalen Betrieb ist das Zwischenentlüftungsventil geschlossen.
Die Kolben der Steuervorrichtungen sind druckluftbeaufschlagt
und halten die Dichtkörper gegen Federkraft in Öffnungssstellung.
Nachteilig bei dieser Absperreinrichtung ist, daß zwei einzelne Sitzventile als Baueinheiten hintereinander geschaltet
sind, was einen sehr großen Platzbedarf erfordert, wodurch die Einbaumöglichkeiten stark begrenzt werden.
Desweiteren ist hiermit ein hohes Eigengewicht verbunden, so daß teilweise zusätzliche Abstützungen erforderlich
sind, die weitere Kosten verursachen. Neben den verhältnismäßig hohen Herstellungskosten hat diese Absperreinrichtung
den weiteren Nachteil, daß sie ausschließlich in der vorgesehenen Durchflußrichtung einsetzbar
ist, da sie in umgekehrter Einbaulage nicht leitungsdruckunterstützt
absperrt. Diese Absperreinrichtung ist somit auch nur sehr begrenzt rückdrucksicher. Neben
dem erhöhten Montageaufwand beim Einbau der zwei Sitzventile weist diese Absperreinrichtung auch einen verhältnismäßig
hohen Durchflußwiderstand auf.
Es ist eine weitere Absperreinrichtung des genannten Herstellers bekannt, die sich von der eingangs beschriebenen
dadurch unterscheidet, daß die beiden Ventilgehäuse durch Schweißen zu einem gemeinsamen Gehäuse verbunden sind, so
daß eine Baueinheit gebildet ist und die Montage vereinfacht wird. Im übrigen weist auch die mit einem gemeinsamen
Ventilgehäuse ausgestattete Absperreinrichtung die vorbeschriebenen Nachteile auf.
Durch die GB-PS 11 59 800 ist eine Absperreinrichtung für eine Gasleitung bekannt, bei welcher ein Leitungsanschluß
des Ventilgehäuses mit dem atmosphärischen Druck verbunden und der andere Leitungsanschluß an ein Hochvakuum
angeschlossen sind. Die Achsen der Leitungsanschlüsse erstrecken sich diagonal zum Ventilgehäuse und schneiden
die gemeinsame Achse der federbelasteten Ventilstangen. Die Ventilstange eines Sitzventils ist direkt in einem
mit einem Hydraulikfluid beaufschlagbaren Zylinder geführt
und hier mit einem Kolben verbunden. In dem Hydrau-
likzylinder ist ein weiterer Kolben angeordnet, der über
eine am anderen Ende aus dem Hydraulikzylinder geführte Stange, ein Querjoch sowie zwei Zugstangen und ein weiteres
Querjoch mit der Ventilstange des anderen Sitzventils verbunden ist. Durch entsprechende Beaufschlagung
der verschiedenen Kolbenräume des Hydraulikzylinders sind die Dichtkörper der Sitzventile auf die Sitzflächen preßbar
oder von diesen abhebbar. Der Bereich zwischen den Dichtkörpern ist in der Schließstellung über eine der
Ventilstangen an eine Vakuumpumpe angeschlossen. Zu diesem Zweck ist diese Ventilstange hohl ausgebildet.
Der Hydraulikzylinder ist mit dem Ventilgehäuse abstandsunveränderbar verbunden.
Nachteilig an dieser Bauart ist die Steuerung der Dichtkörper durch die Beaufschlagung der diversen Kolbenräume
im Hydraulikzylinder. Abgesehen davon, daß hierfür ein spezielles Hydraulikfluid erforderlich ist, muß auch ein
besonderes Steuersystem bereitgestellt werden, das die Verlagerung der Dichtkörper in der jeweils notwendigen
Weise gewährleistet. Ein weiterer Nachteil ist die durch das umfassende Gestänge bedingte Anfälligkeit der Absperreinrichtung
bei hohen Lastwechseln. Diese führen außerdem zu einem starken Verschleiß der verschiedenen
Teile des zentralen Vakuumanschlusses. Eine Sicherheitssteuerung kann mithin nicht realisiert werden.
Ausgehend von dem letztgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, diese Absperreinrichtung
mit einfachen Mitteln so auszubilden, daß die vorerwähnten Nachteile vermieden werden und eine kompakte,
durchflußrichtungsunabhängig mit geringem Druckverlust arbeitende Sicherheitsabsperreinrichtung geschaffen wird.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden
Teil des Schutzanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Das Ventilgehäuse ist als Vierflanschengehäuse ausgebildet,
wobei zwei Flansche die Leitungsanschlüsse bilden und die beiden anderen quer dazu angeordneten Flansche
zum Anbringen von Sicherheits-Steuervorrichtungen vorgesehen sind. Ein solches Vierflanschengehäuse ist als
Normteil handelsüblich und daher kostengünstig. Die innerhalb des Ventilgehäuses vorgesehene Wandung kann auf
einfache Weise durch Schweißen angebracht werden, wobei die Durchgangsbohrung mit den daran angeordneten Dichtsitzen
von außen durch die Flanschöffnungen für die Sicherheits-Steuervorrichtungen bearbeitet werden kann.
Neben den fertigungstechnischen Vorteilen ist diese Bauart auch besonders wartungsfreundlich, da die Sicherheits-Steuervorrichtungen
jeweils als Ganzes vom Ventilgehäuse abgeschraubt werden können, wonach die Dichtkörper
und Dichtsitze frei zugänglich sind. Ein Ausbau der gesamten Absperreinrichtung ist hierzu nicht erforderlich,
es genügt das beim Wartungsbetrieb übliche Absperren der Leitung am Hauptventil.
Neben der konstruktionsbedingt kompakten Ausbildung einer solchen Sicherheitsabsperreinrichtung ergeben sich als
zusätzliche Vorteile, daß sie in beliebiger Durchflußrichtung eingesetzt werden kann, wobei jeweils das in
Durchflußrichtung gesehen erste Sitzventil druckkraftunterstützt schließt. Da dies in beiden Richtungen der
Fall ist, ist die beschriebene Sicherheitsabsperreinrichtung auch rückdrucksicher, was die Sicherheit einer solchen
Einrichtung zusätzlich erhöht.
Der an- und der abströmseitige Leitungsanschluß sind
achsgleich angeordnet, damit die Sicherheitsabsperreinrichtung als Moduleinheit einfach und schnell in ein vorhandenes
oder aufzubauendes Leitungsnetz einbaubar ist. Bei einer solchen Anordnung der Leitungsanschlüsse am
Ventilgehäuse ist es vorteilhaft, die Dichtkörper guer zur Achse der Leitungsanschlüsse anzuordnen, so daß sie
auch guer zu dieser Achse bewegbar sind. Eine solche Anordnung ist insbesondere aus strömungstechnischer Sicht
zu bevorzugen, da dann die Strömung - einen genügend großen Querschnitt der Durchgangsbohrung und Abstand der
Dichtkörper zu den Ventilsitzen vorausgesetzt - mit geringem Widerstand durch das Ventilgehäuse gelangt. Ein
weiterer Vorteil liegt darin, daß der erforderliche Freiraum zum Abheben der Dichtkörper von ihren Dichtsitzen
keinen Einfluß auf die Baulänge der Sicherheitsabsperreinrichtung hat, so daß die gesamte Ventilanordnung
in einem Ventilgehäuse mit genormter Länge untergebracht werden kann, wobei diese Normlänge der halben Einbaulänge
bekannter Ausführungen entspricht.
Die Dichtkörper sind über Ventilstangen mit den an beiden Stirnseiten des Ventilgehäuses angeflanschten Sicherheits-Steuervorrichtungen
verbunden. Vorteilhaft sind die Ventilstangen achsgleich angeordnet. Auch dieses Konstruktionsmerkmal
hat keinen Einfluß auf die Baulänge der Sicherheitsabsperreinrichtung. Diese achsgleiche Anordnung
hat zudem den Vorteil, daß praktisch jede beliebige Sicherheits-Steuervorrichtung eingesetzt werden kann, da
sich die dann um 180° versetzt angeordneten Sicherheits-Steuervorrichtungen gegenseitig nicht behindern und zu
Zwecken der Montage und Wartung gut zugänglich sind. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß gehäuseseitig lediglich
zwei Achsen festzulegen sind .(Leitungsanschlußachse
und Ventilstangenachse), wodurch die Bearbeitung des Ventilgehäuses vereinfacht wird.
Bei Sicherheitsabsperreinrichtungen für Druckgasleitungen an Feuerungsanlagen ist im Bereich zwischen den Sitzventilen
eine Zwischenentlüftung oder eine zuverlässige Dichtheitskontrolleinrichtung vorgeschrieben, die eine
Leckage an dem in Durchflußrichtung gesehen ersten Sitzventil erkennt oder aber das dadurch entweichende Gas ins
Freie ableitet. Im normalen Betrieb (bei geöffnetem Hauptventil) wird eine solche Lüftungsöffnung durch ein
Sitzventil abgesperrt, das bei Druckabfall, also beim Sperren des Hauptventils selbsttätig öffnet. Eine solche
Zwischenentlüftungsöffnung wird bei der erfindungsgemäßen
Sicherheitsabsperreinrichtung vorteilhaft durch einen Kanal in der Wandung gebildet, der die Durchgangsbohrung
mit der Atmosphäre verbindet (Schutzanspruch 2). Vorteilhaft ist der Kanal innerhalb der Wandung vorgesehen, da
hierdurch der Strömungswiderstand innerhalb des Ventilgehäuses so gering wie möglich gehalten wird. Alternativ
kann ein solcher Kanal auch durch ein seitlich in die Durchgangsbohrung mündendes Entlüftungsrohr gebildet
sein.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 in stark schematisierter Darstellung einen Längsschnitt durch eine Sicherheitsabsperreinrichtung
in Schließstellung;
Figur 2 einen um 90° verdrehten Längsschnitt im Bereich der Sitzventile;
Figur 3 die Öffnungsstellung der Sicherheitsabsperreinrichtung
in Schnittdarstellung nach Figur 1 und
Figur 4 die Öffnungsstellung der Sicherheitsabsperreinrichtung
in Schnittdarstellung nach Figur 2.
Die in den Figuren 1 bis 4 dargestellte Sicherheitsabsperreinrichtung
weist ein Ventilgehäuse 1 als Vierflanschengehäuse mit vier Flanschanschlüssen 2 bis 5 auf. Das
Ventilgehäuse 1 ist ein Normgehäuse mit zwei gegenüberliegenden Leitungsanschlüssen 2 und 3 und zwei quer dazu
und ebenfalls gegenüberliegend angeordneten Flanschanschlüssen 4 und 5 für Sicherheits-Steuervorrichtungen 6
und 7. Das Ventilgehäuse 1 ist zum Einbau in eine Druckgasleitung vorgesehen und wird über den Leitungsanschluß
2 mit dem abströmseitigen Leitungsende oder umgekehrt
verbunden. Der Abstand der Leitungsanschlüsse 2 und 3 ist genormt, so daß das Ventilgehäuse 1 modulartig in vorhandene
Leitungsnetze einsetzbar ist.
Innerhalb des Ventilgehäuses 1 ist eine Wandung 8 vorgesehen, die die Leitungsanschlüsse 2 und 3 voneinander
trennt. Die Wandung 8 weist zwei schräg ins Gehäuseinnere laufende Wandungsteile 9 auf, die durch einen parallel
zur Achse 11 der Leitungsanschlüsse 2 und 3 liegenden Wandungsteil 10 verbunden sind. Innerhalb dieses
achsparallelen Wandungsteils 10 ist fluchtend zu den Flanschanschlüssen 4 und 5 eine Durchgangsbohrung 12 vorgesehen,
die an der Ober- und Unterseite mit Dichtsitzen 13 und 14 ausgerüstet ist.
Jedem Dichtsitz 13, 14 ist ein Dichtkörper 15, 16 zugeordnet. Die beiden Dichtkörper 15, 16 sind gegenüberliegend
zu beiden Seiten der Durchgangsbohrung 12 angeordnet und in Richtung der Bohrungsachse 17, die zugleich die
Achse der Flanschanschlüsse 4 und 5 bildet, bewegbar. Die Dichtsitze 13, 14 bilden in Verbindung mit den Dichtkörpern
15, 16 Bestandteil von zwei gegensinnig arbeitenden
Sitzventilen 18, 19, die jeweils über eine Ventilstange
20, 21 mit den Sicherheits-Steuervorrichtungen 6 und 7 verbunden sind. Die Sicherheits-Steuervorrichtungen 6, 7
sind an den Flanschanschlüssen 4 und 5 des Ventilgehäuses 1 befestigt. Die Ventilstangen 20 und 21 sind über einen
Automatik-Dichtsatz 22 gegenüber dem Ventilgehäuse 1 abgedichtet.
Jede Sicherheits-Steuervorrichtung 6, 7 weist einen pneumatischen Hubzylinder 23 auf, dessen Kolben 24 mit der
Ventilstange 20 bzw. 21 verbunden sind. Die Kolben 24 sind in Schließrichtung der Sitzventile 18 und 19 federkraftbeaufschlagt,
so daß bei einem Druckabfall in den Hubzylindern 23 die Dichtkörper 15, 16 auf die zugehörigen
Dichtsitze 13, 14 gepreßt werden. Die Druckversorgung der Hubzylinder 23 wird über ein nicht dargestelltes
elektromagnetisches Ventil gesteuert.
Die beiden Sitzventile 18, 19 mit den zugehörigen Sicherheits-Steuervorrichtungen
6, 7 arbeiten völlig unabhängig voneinander.
Wie anhand der Figuren 2 und 4 dargestellt, weist die
Wandung 8 einen Kanal auf, der die Durchgangsbohrung 12 über ein pneumatisches Ventil 26 am Ende des Kanals 25
mit der Atmosphäre verbindet. Das Ventil 26 ist selbsttätig öffnend, d.h. bei Druckabfall wird der Kanal 25
durch Abheben eines Ventiltellers 28 von seinem Dichtsitz mit der Atmosphäre verbunden. Der Ventilteller 28 ist
über eine Ventilstange 29 mit einem Kolben 27 verbunden, der in Öffnungsrichtung des Ventils 26 federkraftbeaufschlagt
und in Schließrichtung druckbeaufschlagbar ist.
Die vorstehend beschriebene Sicherheitsabsperreinrichtung arbeitet wie folgt:
Zum Öffnen der Sicherheitsabsperreinrichtung aus der in Figur 1 dargestellten Schließstellung werden die Hubzylinder
23 der Sicherheits-Steuervorrichtungen 6 und 7 gegen die Federkraft mit Druckluft beaufschlagt, wodurch
die Dichtkörper 15 und 16 von ihren Dichtsitzen 13 und 14 abheben und die Leitungsanschlüsse 2 und 3 miteinander
verbunden werden. Gleichzeitig wird das Ventil 26 druckluftbeaufschlagt,
wodurch der Kolben 27, der über die Ventilstange 29 mit dem Ventilteller 28 verbunden ist,
den Ventilteller 28 gegen Federkraft auf seinen Dichtsitz preßt und den Kanal 25 verschließt.
Im Gefahrfall wird die Druckluftzufuhr der Sicherheits-Steuervorrichtungen
6, 7 und des Ventils 26 durch ein nicht dargestelltes 3/2-Wegeventil unterbrochen und die
Druckräume der Hubzylinder 2 3 werden mit der Atmosphäre verbunden. Die Kolben 24 werden dann durch Federkraft zurückgefahren,
so daß die über die Ventilstangen 20, 21 verbundenen Dichtkörper 15, 16 auf ihre Dichtsitze 13, 14
gepreßt werden. Der Ventildurchgang ist dann gesperrt. Gleichzeitig wird das Ventil 26 drucklos gesteuert, so
daß der Kolben 27 durch Federkraft zurückgefahren wird und das Ventil 2 6 öffnet. Damit ist der durch die Dichtkörper
15, 16 abgeschlossene Raum der Durchgangsbohrung 12 über den Kanal 25 mit der Atmosphäre verbunden. Dieser
Schließvorgang läuft in weniger als einer Sekunde ab.
Wie die Darstellungen nach den Figuren 1 und 2 verdeutlichen, ist die Sicherheitsabsperreinrichtung in Schließstellung
unabhängig von der Einbaulage leitungsdruckunterstützt und rückschlagsicher. Das in Durchströmrichtung
gesehen erste Sitzventil 18 (bzw. 19) wird durch den anstehenden Leitungsdruck in seiner Schließstellung unterstützt.
Bei Undichtigkeit dieses ersten Sitzventils gelangt die Leckströmung über den Kanal 25 in die Atmosphäre,
so daß der abströmseitige Leitungsteil auch dann
noch von der Druckgaszufuhr abgeschlossen ist. Anstelle des Ventils 26 kann hier auch ein Druckfühler eingesetzt
werden, der etwaige Undichtigkeiten des ersten Sitzventils 18 (bzw. 19) erkennt. Desweiteren kann dieser Raum
zwischen den Dichtkörpern 15, 16 über den Kanal 25 mit einem neutralen Medium, beispielsweise Stickstoff, druckbeaufschlagt
sein, so daß bei Undichtigkeit eines Sitzventils 18, 19 ein Ausströmen des Druckgases aus der Leitung
verhindert wird.
4/35174-001
BezugsZeichenaufstellung
1 - Ventilgehäuse
2 - Leitungsanschluß
3 - Leitungsanschluß
4 - Steuervorrichtungsanschluß
5 - Steuervorrichtungsanschluß
6 - Sicherheits-Steuervorrichtung
7 - Sicherheits-Steuervorrichtung
8 - Wandung
9 - schräger Wandungsteil
10 - gerader Wandungsteil
11 - Achse
12 - Durchgangsbohrung
13 - Dichtsitz
14 - Dichtsitz
15 - Dichtkörper
16 - Dichtkörper
17 - Bohrungsachse
18 - Sitzventil
19 - Sitzventil
20 - Ventilstange
21 - Ventilstange
22 - Automatik-Dichtsatz
23 - Hubzylinder
24 - Kolben
25 - Kanal
26 - pneumatisches Ventil
27 - Kolben
28 - Ventilteller
29 - Ventilstange
Claims (2)
1. Absperreinrichtung für eine Gasleitung mit zwei in
Reihe in einem gemeinsamen Ventilgehäuse (1) angeordneten Sitzventilen (18, 19), die über achsgleiche Ventilstangen
(20, 21) durch je eine Steuervorrichtung (6, 7) unabhängig voneinander betätigbar sind, wobei innerhalb des Ventilgehäuses
(1) eine seitlich am Ventilgehäuse (1) befindliche, Leitungsanschlüsse (2, 3) voneinander trennende
Wandung (8) mit einer Durchgangsbohrung (12) vorgesehen und zu beiden Seiten der Durchgangsbohrung (12) ein
Dichtsitz (13, 14) für die zu beiden Seiten der Wandung (8) gegenüberliegend angeordneten Dcihtkörper (15, 16)
der beiden Sitzventile (18, 19) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Anwendung auf eine Druckgasleitung einer Feuerungsanlage das Ventilgehäuse (1) ein Vierflanschengehäuse ist, bei
welchem zwei gegenüberliegende Flansche die Leitungsanschlüsse (2, 3) bilden und zwei quer zu den Leitungsanschlüssen
(2, 3) angeordnete und sich gegenüberliegende Flansche (4, 5) zum Anflanschen von Sicherheits-Steuervorrichtungen
(6, 7) vorgesehen sind, daß die Leitungsanschlüsse (2, 3) achsgleich vorgesehen und die Dichtkörper
(15, 16) quer zur Achse (11) der Leitungsanschlüsse (2, 3) angeordnet und bewegbar sind, wobei jeder Dichtkörper
(15, 16) mit einer durch Druckluft gegen eine elastische Rückstellkraft betätigbaren Sicherheits-Steuervorrichtung
(6, 7) verbunden ist.
2. Absperreinrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
den Sitzventilen (18, 19) eine Entlüftungsöffnung (25) angeordnet ist, die durch einen Kanal (25) in der Wandung
(8) gebildet ist, der einerseits an der Außenseite des Gehäuses (1) und andererseits innerhalb der Durchgangsbohrung (12) mündet.
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