DE7720150U1 - Verpackung zur Aufnahme von einzelnen Gegenstaenden insbesondere Zigarettenpackungen - Google Patents
Verpackung zur Aufnahme von einzelnen Gegenstaenden insbesondere ZigarettenpackungenInfo
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Description
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Anmelder; 23. Juni 1977
Focke & Pfuhl
Siemensstrasse 10
Siemensstrasse 10
3090 Verden/Aller
Verpackung zur Aufnahme von einzelnen Gegenständen, insbesondere Zigarettenpackungen.
Die Neuerung betrifft eine Verpackung zur Aufnahme von einzelnen Gegenständen, insbesondere Zigarettenpackungen, aus einem einteiligen
Zuschnitt mit Oberwand, Bodenwand, Seitenwänden und durch tibereinandergefaltete Endlappen gebildeten Stirnwänden, wobei durch
mehrere, sich über die Seitenwände und die Stirnwände erstreckende, Aneinander anschliessende Aufreißstreifen ein oberer Kappenteil von
«Jer Verpackung abtrennbar ist.
Die Neuerung wendet sich in erster Linie an sogenannte Gebindepackungen,
und zwar für Zigaretten. Diese zehn oder zwanzig einzelne Zigarettenpackungen aufnehmende Gebinde-Verpackungen
Verden auch als Zigarettenstangen bezeichnet.
Die bisher in der Praxis überwiegend anzutreffenden Gebinde für
Zigarettenpackungen bestehen aus einem Papier-Zuschnitt, der Schlauchförmig um die längliche Gruppe von einzelnen Zigarettenpackungen
herumgelegt und an den Stirnenden mit einer Kuvert-Faltung versehen ist. Diese an sich unansehnliche Kuvert-Faltung,
die auch keine Möglichkeiten für die Anbringung von Aufdrucken bietet, ist üblicherweise durch ein gesondertes, aufgeklebtes
Einzeletikett überdeckt. Dies bedingt naturgemäss einen entsprechen
den rriaterial- und verpackungstechnischen Aufwand.
Bei der Neuerung geht es darum, Verpackungen der eingangs genannten
Art, und zwar insbesondere Gebinde für Zigarettenpackungen, so auszubilden, dass durch einfache Maßnahmen daraus eine aufstellbare
Verkaufspackung hergestellt werden kann. Die Gebinde-Verpackung
soll demnach zugleich als Behälter für die Aufstellung der Gruppe von Zigarettenpackungen oder dergleichen im Verkaufsgeschäft dienen.
Demgemäss liegt der Neuerung die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung
für die Aufnahme von insbesondere einzelnen Zigaiettenpackungen
durch Anordnung von Aufreißstreifen so auszubilden, dass (oberer)
Kappenteil mit Hilfe der Aufreißstreifen abgetrennt und abgehoben
werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird durch die Neuerung vorgeschlagen, dass sich zwei durchgehende Aufreißstreifen jeweils von einer
aufrechten, zwischen Seitenwand un- Stirnwand gebildeten Packungskante aus in gleicher Höhe erstrecken.
Bei der Neuerung sind demnach zwei Aufreißvorgänge erforderlich.
Die Aufreißstreifen sind dabei so gelegt, dass sie aneinander anschliessen
und ein vollständig abgetrenntes Kappenteil ergeben. Die Aureißstreifen sine3 dabei, wie an sich bekannt, mit durch Trennschnitte
gebildeten Griffenden ausgerüstet, die an den aufrechten Packungskanten leicht erfasst werden können.
Die Verpackung besteht aus einem einteiligen beziehungsweise einstückigen
Zuschnitt besonderer Grundrißgestaltung. Diese ist so gewählt, dass die einzelnen Packungszuschnitte von einer fortlaufenden
Bahn Verpackungsmaterial ohne Schnittverluste abgetrennt werden können. Die Bahn des Verpackungsmaterials wird vor der Abtrennung
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mit zwei durchlaufenden, parallelen Aufreißstreifen versehen, die
so liegen, dass sie bei der fertigen Packung sich in gleicher Höhe und aneinanderanschliessend erstrecken.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Neuerung werden nachfolgend
anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt;
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Verpackung gemäss Neuerung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 eine Darstellung der Packung gemäss Fig. 1 während des Abziehens der Aufreißstreifen,
Fig. 3 die Verpackung gemäss Fig. 1 und 2 nach abgetrenntem und abgehobenem Kappenteil,
Fig. 4 einen AusEhnitt einer Bahn Verpackungsmaterials mit eingezeichneten Zuschnitten für die Herstellung
von Verpackungen gemäss Fig. 1 bis 3,
Fig. 5 ein zweites Ausführungsbeispiel einer.Verpackung
gemäss Neuerung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 6 eine Darstellung entsprechend Fig. 2 des Ausführungsbeispiels
der Fig. 5,
Fig. 7 die Verpackung gemäss Fig. 5 und 6 bei abgehobenem Kappenteil,
Fig. 8 einen Abschnitt Bahn Verpackungsmaterials mit Zuschnitten für Verpackungen gemäss Fig. 5 bis 7.
In den Zeichnungen wird der bevorzugte Anwendungsbereich der Neuerung dargestellt, nämlich eine quaderförmige (Gebinde-)
Verpackung für die Aufnahme einer Gruppe von Zigarettenpackungen 10,
Diese sind im vorliegenden Fall in aufrechter Stellung und in einer Reihe nebeneinander in der Verpackung angeordnet. Natürlich sind
auch andere Relativ-Stellungen denkbar.
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Die längliche, quaderförmige Verpackung gemäss Neuerung besteht
aus einem einteiligen Zuschnitt 11 (Fig. 4) bzw. 12 (Fig. 8). Durch diesen Zuschnitt 11 bzw. 12 werden Oberwand 13, Bodenwand 14,
Seitenwände 15 und 16 sowie Stirnwände 17 und 18 gebildet. Diese Wände entstehen dadurch, dass der Zuschnitt 11 bzw. 12 zunächst
schlauchförmig um den Packungsinhalt herumgefaltet wird, wobei der
freie Rand der Oberwand 13 mit einem gegenüberliegenden Verbindungsstreifen
19 verbunden ist»
Die Stirnwände 17 und 18 bestehen aus mehreren entsprechend umgefalteten
Endlappen, und zwar jeweils einem aussen liegenden Etikettenlappen 20, einem gegenüberliegenden schmalen Streifenlappen
21 und im vorliegenden Falle gleichlang ausgebildeten Innenlappen 22 und 23. Die Anordnung dieser Endlappen 20..23 in
bezug auf die Wandungen 13..16 ist so getroffen, dass der äussere Etikettenlappen 20, der hier die gesamte Stirnfläche abdeckt, mit
einer und der gegenüberliegende, mit der Innenseite des Etikettenlappens 20 verbundene Streifenlappen 21 an der anderen Seitenwand
15 bzw. 16 angeordnet ist. Die freien, äusseren Ränder dieser Lappen 20 und 21 erstrecken sich demnach bei der gefalteten
Packung in aufrechter Richtung, jedenfalls quer zu der Erstreckungsrichtung von Aufreißstreifen 24 und 25.
Mit Hilfe der vorgenannten Aufreißstreifen 24 und 25 kann ein
(oberer) Kappenteil 26 vollständig vom Packungsunterteil 27 abgetrennt werden. Die Zigarettenpackungen 10 bleiben in diesem
Packungsunterteil 27 und können mit diesem zur Ausstellung beziehungsweise zum Verkauf aufgestellt werden.
Die Aufreißstreifen 24 und 25 sind in gleicher Höhe im Bereich
der Seitenwände 15 u^d 16 sowie Stirnwände 17 und 18 derart angeordnet,
dass sie aneinander anschliessen. Bei der Ausführungsform gemäss Fig. 1 bis 4 erstrecken sich die Aufreißstreifen ?4 und 25
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jeweils von diagonal einander gegenüberliegenden aufrechten Packungskanten 28 und 29 aus. Die aussen aufliegenden Etikettenlappen
20 sind mit bekannten Einschnitten 30 versehen, durch die ein Griffende 31 der Aufreißstreifen 24 bzw. 25 gebildet wird. Das
jeweilige Griffende 31 ist am Beginn der Aufreißstreifen 24, 25,
nämlich an den Etikettenlappen 20 im Bereich der Packungskanten 28, 29, leicht erfassbar.
Die Aufreißstreifen 24 und 25 erstrecken sich, wie aus Pig. 4 ersichtlich,
über die gesamte Länge der Etikettenlappen 20, der Seitenwände 15, 16 sowie der Streifenlappen 21. Beim Aufreißen ergibt
sich dadurch eine durchgehende Teilung zwischen Kappenteil 26 und Packungsunterteil 27.
Die Zuschnitte für die Herstellung der Verpackung werden aus einer
fortlaufenden Bahn geeigneten Verpackungsmaterials laut Fig. 4 durch:
Abtrennen hergestellt. Die Endlappen 20,.23 sind dabei so angeordnet
und bemessen, dass hier ein verzahnter, lückenloser Eingriff gewährleistet ±et. Die Zuschnitte werden dadurch abfallfrei abgetrennt.
Die Aufreißstreifen 24 und 25 werden vor der Herstellung der einzelnen Zuschnitte 11 und 12 auf die Bahn aufgebracht, und zwar
als fortlaufende Streifen.
Während bei der Verpackung gemäss Fig. 1 bis 4 die Etikettenlappen
20 und ιntsprechend die Streifenlappen 21 verschiedenen Seitenwänden
17 bzw. 18 zugeordnet sind, ist die Verpackung gemäss Fig. 5 bis 8 so ausgebildet, dass die den beiden Stirnwänden 17 und 18
zugeordneten Etikettenlappen 22 und 23 einerseits und Streifenlappen 21 andererseits jeweils ar: denselben Seitenwänden 15 bzw.
angebracht sind. Auch hier sind den Zuschnitten 12 durchgehende Aufreißstreifen 32 und 33 zugeordnet. Diese haben jedoch aufgrund
der Packungegestaltung unterschiedliche Länge. Der längere Aufreiß-
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streifen 32 erstreckt sich über beide (äusseren) Etikettenlappen und die Seitenwand 15. Im Bereich der aufrechten Packungskante
wird durch Einschnitte 30 das Griffende 31 für diesen Aufreißstreifen 32 gebildet. Der kürzere Aufreißstreifen 33 hat ein Griffende
35 im Bereich der Packungskante 36 derselben Packungsseite. Da der Streifenlappen 21 hier durch den äusseren Etikettenlappen 20
überdeckt ist, wird hier eine besondere Maßnahme getroffen. Das Griffende wird nicht nach innen umgefaltet beziehungsweise durch
den Etikettenlappen 20 überdeckt, sondern ragt mindestens teilweise aus der Überdeckung durch den Etikettenlappen 20 heraus. Bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Anordnung so getroffen, dass sich die Einschnitte 30 und damit das Griffende 35 über die
gesamte Breite des Streifenlappens 21 erstreckt. Das Griffende
ist dadurch völlig frei von dem Etiketten!appen 20 angeorndet und
steht an der Verpackungskante 36 ab.
Unter Aufreißstreifen ist in diesem Zusammenhang jeder Reißmechanismus
zu verstehen, mit dem die Auftrennung des Zuschnitts der Packung durcngeführt werden kann.
Die Aufreißstreifen 24 und 25 bzw. 32 und 33 sind der Höhe nach
so angeordnet, daß eine Berührung mit den Innenlappen 22 und 23 der Stirnwände 17 und 18 nicht stattfindet. Der Abstand
der Aufreißstreifen von der Ober- und Unterseite der Packung ist größer als die Längsabmessung (Abmessung in Richtung der
Bahn des Verpackungsmaterials) aer Innenlappen 22 und 23.
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Claims (9)
1. Verpackung zur Aufnahme von einzelnen Gegenständen, insbesondere
Zigarettenpackungen, aus einem einteiligen Zuschnitt mit Oberwand, Sodenwand, Seitenwänden und durch übereinandergäältete
Endlappen gebildeten Stirnwänden, wobei durch mehrere, sich über die Seitenwände und die Stirnwände erstreckende, aneinander anschliessende
Aufreißstreifen ein obt er Kappenteil von der Verpackung
abtrennbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich zwei durchgehende Aufreißstreifen (24, 25; 32, 33) jeweils von einer
aufrechten, zwischen Seitenwand (15, 16) und Stirnwand (17, 18) gebildeten Packungskante (28, 29; 34, 36) aus in gleicher Höhe erstrecken.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißstreifen (24, 25; 32, 33) vom Rand eines im Bereich der
Stirnwände aussen liegenden Sndlappens (Etikettenlappen 20) ausgehen.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufreißstreifen (24, 25; 32, 33) am Rand eines innenliegenden
Endlappens (Streifenlappen 21) der gegenüberliegenden Stirnwand (17 bzw 18) enden.
Eingesandte Modelle werden nach 2 Monaten, falls nicht zurückgefordert, vernichtet. MUndllche Abreden, Insbesondere durdi Fernsprecher, bedürfen schriftlicher
Bestätigung. — Die In Rechnung gestellten Kosten sind mit Rectinungsdatum ohne Abzug IiIIIIg. — Bei verspäteter Zahlung werden Bankzinsen berechnet.
Gerichtsstand und Erfüllungsort Bremen.
Bremer Bank, Bremen, W«|K!lt JMf*6Mrkasse In Bremen, Nr 1045655 · Poslsdiectkonto: Hamburg 339 52-202
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4. Verpackung nach einem de-r Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufreißstreifen (24, 25) an einander diagonal
gegenüberliegenden Packungskanten (28, 29) beginnen und enden.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufreißstreifen (32, 33) an Packungskanten (34, 36) derselben Seiten der Verpackung beginnen und enden, wobei
ein (längerer) Aufreißstreifen (32) sich über beide Stirnwände
(17, 18) sowie eine Seitenwand (15) und ein (kürzerer) Aufreißstreifen (33) sich lediglich über eine Seitenwand (33) sowie einen
schmalen Bereich der Stirnwände (17, 18) erstreckt.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißstreifen (24, 25) am Rand eines mit
der Innenseite des Etikettenlappens (2o) verbundenen schmalen Streifenlappens (21) der diagonal gegenüberliegenden Packungsseite enden.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der (kürzere) Aufreißstreifen (33) am Rand
des innenliegenden Streifenlappens (2o) einer Packungskante (36) beginnt und auf dieser Packungsseite am Rand des gegenüberliegenden Streifenlappens (21) endet.
8. Verpackung nach Anspruch 7 sowie einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein durch Einschnitte (3o)
gebildetes Griffende (35) des Aufreißstreifens (3o) wenigstens
teilweise aus der Überdeckung durch den äußeren Etikettenlappen (2o) herausragt.
9. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Einschnitte (3o) über die gesamte Länge des Streifenlappens (21) erstrecken, derart, da3 das Griffende (35) ohne
Überdeckung durch den Etikettenlappen (2o) an der Packungskante (36) über die Packung hinwegragt.
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lo. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Abstand der Aufreißstreifen (24, 25; 32, 33) von der Ober- und Unterseite der Packung größer ist
als die Länge von im Bereich der Stirnwände (17, 18) gebilde ten Innenlappen (22, 23).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19777720150 DE7720150U1 (de) | 1977-06-28 | 1977-06-28 | Verpackung zur Aufnahme von einzelnen Gegenstaenden insbesondere Zigarettenpackungen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19777720150 DE7720150U1 (de) | 1977-06-28 | 1977-06-28 | Verpackung zur Aufnahme von einzelnen Gegenstaenden insbesondere Zigarettenpackungen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE7720150U1 true DE7720150U1 (de) | 1977-11-10 |
Family
ID=6680215
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19777720150 Expired DE7720150U1 (de) | 1977-06-28 | 1977-06-28 | Verpackung zur Aufnahme von einzelnen Gegenstaenden insbesondere Zigarettenpackungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE7720150U1 (de) |
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1977
- 1977-06-28 DE DE19777720150 patent/DE7720150U1/de not_active Expired
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