DE3034363A1 - Verkaufspackung - Google Patents
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Description
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- Verkaufspackun g
- (Zusatzanmeldung zur Patentanmeldung P 29 26 Ob2.O) l)ie Erfindung betrifft eine Verkaufspackung aus Karton, Nikro-Wellpappe od.dgl. und Klarsichtfolie, bei der der Karton od.dgl. einen Faltzuschnitt darstellt, der mit einem Fenster versehen ist, das von der eingeklebten Klarsichtfolie abgedeckt sein kann und der nach der Faltung und Verbindung von Wandteilen mindestens eine ebene Platte bildet, die neben dem umschlossenen, uber das Fenster sichtbaren packgut liegt, wobei der Faltzuschnitt ntcll der haltung und Verbindung neD dci.
- platte einen das Packgut aufnehmenden, mit dem Fenster versehenen hohlraum bildet (nach Patentanmeldung P 29 26 082.0).
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte Verkaufspackung so zu vereinfachen, daß sie nur aus einem,maximal aus zwei Teilen besteht, wobei der vorgestanzte und mit Falzlinien versehene Faltzuschnitt bis auf die Zusammenfalturg und Verklebung fertigversandt und am Abpackungsort gefaltet, verklebt und abgefüllt werden kann, und zwar durch eine relativ einfach gestaltbare Abfüllvorrichtung.
- Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß der Faltzuschnitt mindestens einen, vorzugsweise zwei nhängteile aufweist und daß jeder Anhängteil einen den Hohlraum auf einer Seite begrenzenden Wandteil mit anschließenden Streifenteilen aufweist, die mit den angrenzenden Seitenwänden zur Bildung des Hohlraumes verbindbar sind.
- hierdurch ist der Faltzuschnitt besonders stabil einteilig mit Ausnahme der gegebenenfalls eingeklebten Klarsichtfolie. Der so ausgebildete Faltzuschnitt kann flachliegend besonders raumsparend vom Herstel- lungsort zum Abpackungsort transportiert und erst dort zu einer Verkaufspackung zusammengefaltet,verklebt und gleichzeitig gefüllt werden. Die Transportkosten sind so wegen des erforderlichen geringen raumbedarfs besonders niedrig und auch die Lagerung der Faltzuschnitte ist besonders raumsparend möglich.
- Zur Erleichterung des Zusammenfaltenssind der Wandteil und die Streifenteile durch Falzlinien voneinander getrennt.
- In vorteilhafter Weise kann mindestens eine, vorzugsweise aber zwei der Wände oder Streifen einen vorzugsweise als Aufhängeöse dienenden Durchbruch aufweisen, wobei, wenn zwei Durchbrüche vorgesehen sind, die diese tragenden Wände oder Streifen zur Versteifung und mindestens teilweiser Ausbildung der Platte miteinander verklebt sind. Bei größeren Verkaufspackungen kann der Durchbruch größer ausgebildet sein und direkt als Iaraggriff dienen.
- Eine weitere Versteifung der Platte kann dadurch erfolgen, daß diese mindestens teilweise durch miteinander verklebte Wandteile, Streifen und/oder zurückgefalzte Streifen gebildet ist.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, Einzelheiten sind anhand der Z<' j lt- nungen, die beispielsweise Ausführungsformen darsteilen, näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine Ansicht eines Faltzuschnittes aus Karton für die Herstellung einer Verkaufspackung in einer ersten Ausführungsform, Fig. 2 eine Ansicht der aus dem Faltzuschnitt nach Fig. 1 hergestellten Verkaufspackung von vorn, Fig. 3 eine Ansicht dazu von der Seite in Richtung des Pfeils III in Fig. 2, Fig. 4 eine Ansicht eines Faltzuschnittes in einer zweiten Ausführungsform, Fig. 5 eine Ansicht der aus dem Faltzuschnitt nach Fig. 4 hergestellten Verkaufspackung von vorn, Fig. 6 eine Ansicht dazu von der Seite in Richtung des Pfeils VI in Fig. 5, Fig. 7 eine Ansicht eines Faltzuschnittes einer weiteren Ausführungsform mit einem besonders großen und tragfähigen Schacht zur Aufnahme schweren Verpackungsguts, Fig. 8 und 9 zwei Ansichten einer Verkaufspackung, gebildet durch den in Fig. 7 dargestellten altzuschnitt, Fig. 10 bis 12 die Darstellung eines Faltzuschnittes einer weiteren Ausführungsform und beispielsweisen den Fig. 2 und 3 entsprechende Ansichten dieser Verkaufspackung, Fig. 13 bis 18 Ansichten von Faltzuschnitten und Verkaufspackungen zweier weiterer Ausführungsformen mit doppelten Böden.
- Für alle entsprechenden Teile werden bei den beiden dargestellten Ausführungsbeispielen die gleichen Bezugszeichen verwendet. Ein Faltzuschnitt 1 besteht aus einem Karton, der mit einem Fenster 2 versehen ist, das mit einer Klarsichtfolie abgedeckt sein kann, die dann längs des li.lns 4 mit dem Karton verklebt sein. Der Faltzuschnitt 1 ist durch Faltlinien 6 - 10 in eine Frontfläche 11, einen Streifen 12, Wände 13 bis 15 und einen weiteren Streifen 16 unterteilt. Weiter sind zwei Anhängeteile 17t,18' vorhanden, die eine Rechteckform aufweisen und an jeder Seite jeweils einen Streifenteil 38 bzw. 39 aufweisen, wobei einer der Streifenteile 38 bzw, 39 den Anhängeteil 17' bzw. 18' mit der Frontfläche 11 verbindet. Die Streifenteile 38,39 sind durch Faltlinien 40 bzw. 41 von den Anhängeteilen 17' bzw. 18' abgeteilt.
- Beim Faltzuschnitt der Fig. 1 ist im Streifen 16 und der Wand 14 jeweils ein als Aufhängeöse 23 dienender Durchbruch vorgesehen, der bei einer größeren Verkaufsverpackung auch größer zur Bildung eines Tragegriffs verwendet werden kann.
- Zur Bildung der Verkaufspackung wird der Faltzuschnitt gemäß der Fig. 1 entlang der Faltlinien 6 bis 10, 40,41 gefaltet und zwar wird der Streifen 12 um 1800 entlang der Faltlinie 12 umgefaltet und mit der Wand 14 verklebt.
- I)ie Wände 13 und 15 werden hochgestellt und es wird ebenfalls der Streifen 16 mit der Wand 14 derart verklebt, daß die beiden vorgestanzten Aufhängeösen 23 fluchtend aufeinanderliegen. Dann wird vor dem Befüllen noch der zwischen der Frontfläche 11 und dem Anhängeteil 17' liegende Streifenteil 38 mit der Frontfläche 11 verklebt und ebenso die anderen Streifenteile 38 mit den Wänden 13 bis 15, so daß ein Schacht 26 gebildet wird, der mit dem Verpackungsgut gefüllt werden kann, um danach auch in entsprechender Weise den Anhängeteil ist in den Schacht 26 einzuschieben unter Verklebung der Streifenteile 39 mit den Wänden 13 bis 15. l)as Verkleben und Befüllen des Faltzuschnitts 1 zur Fertigstellung der Verkaufspackung kann in einem Arbeitsgang durch eine entsprechend ausgebildete Abpackmaschine erfolgen.
- Der in Fig. 4 dargestellte Faltzuschnitt 1 weist an der Wand 14 durch eine Faltlinie 42 getrennt einen Streifen 43 auf, wobei korrespondierend zwei eine Aufhängeöse 23 bildende Durchbrüche angeordnet sind. Durch Umfalten und Verkleben wird so der einen Teil der Platte 37 bildende Teil der Wand 14 verstärkt. Der Schacht 26 wird ebefells durch Verkleben des Streifens 12 und 16 mit der Wand 14 und entsprechendes Verkleben der Streifenteile 38,39 mit den Wänden 13 bis 15 gebildet. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Fenster 2 in der gleichzeitig die Platte 37 bildenden Wand 11 angeordnet, die auch die Aufhängeöse 23 aufweist.
- Je nach der erforderlichen Formgebung und Aufhängemöglichkeit können die Wände 11,13 bis 15 und die Anhängeteile 17',18' mit ihren Streifenteilen 38,39 auch in einem anderen Zusammenhang angeordnet sein, beispielsweise zur Bildung eines im Querschnitt dreieckförmigen .Schachts 2æj oder eines Schachts 26 mit einem anders geformten ieuerschnitt.
- Beim in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel kann zur Materialeinsparung auch der Streifen 12 weggelassen und die Wand 14 dann entsprechend gekürzt werden, so daß an der Wand 14 gleich die Wand 13 angeschlossen ist.
- Das in den Fig. 7 bis 9 dargestellte Ausführungsbeispiel ist eine Erweiterung der in den Fig. 4 bis 6 dargestellten Verpackung. An der Wand 14 ist exakt symmetrisch eine weitere Fläche 11 mit Anhängeteilen 17',18' angeordnet und es sind in den Flächen 11 in die Wände 13 und 15 reichende Fenster 2, vorgesehen, die durch die Ränder 4,4' begrenzt sind. In der Wand 14 ist ein Durchbruch 44 angeordnet, der dem entsprechenden Querschnitt des Schachts 26 entspricht. Beim Zusammenfalten entstehen so beiderseits der Platte 37 zwei zusammenhängende Schächte 26,26'. Die Platte 37 bildet dann praktisch einen umfassenden, das Verpackungsgut besonders gut tragenden Rahmen. Durch eine zusätzliche einstückige Anordnung weiterer Wände 14, die dann miteinander verklebt werden, kann die Platte 37 noch beliebig verstärkt werden. Die Flächen 11 mit den Streifen 12 und den Anhängeteilen 17t,18' werden dabei jeweils an den außenliegenden Wänden 14 in identischer Weise wie in Fig. 7 dargestellt angeordnet. Die Anzahl der Wände 14 kann dann beliebig gewählt werden, nur muß die Faltung zur Bildung der Schächte 26,26' in der entsprechenden Richtung vorgenommen werden.
- Eine entsprechende Verpackungsausbildung kann auch durch Zusammenkleben zweier identisch ausgebildeter Verpackungen gemäß Fig. 4 erhalten werden, wobei dann das dort dargestellte Fenster 2 durch einen entsprechend größeren Durchbruch 44 ersetzt werden muß. Die Fenster können dann in der Fläche 11 vorgesehen und gegebenenfalls auch in die Flächen 13 und 15 weitergeführt sein.
- Beim in den Fig. 10 bis 12 dargestellten Ausführungsbeispiel einer Faltverpackung sind in der Wand 14 und dem Streifen 43 Aufhängeösen 23 vorgesehen, die nach dem Falten um die Faltlinie 42 miteinander in Deckung gebracht werden. Am Streifen 43 ist noch ein vorspringendes freies Ende 45 vorgesehen; dessen Endkante 46 sich im zusammengefalteten Zustand am Anhängeteil 17' abstützt und dabei den Streifenteil 38 überlappt, wie dies aus Fig. 12 ersichtlich ist. Damit ist eine besonders stabile, hohe Kräfte aufnehmende Aufhängemöglichkeit gewährleistet. Zur Erhöhung der Stabilität sind an den Wänden 13 und 15 noch Streifenteile 38" vorgesehen, die nach unten gefaltet stirnseitig ebenfalls an dem Anhängeteil 17' sich versteifend abstützen, während die bogenförmigen Streifenteile 38 von innen her eine Versteifung gewährleisten. Durch die Streifenteile 38 und 38" wird damit eine doppelte Abstützung erreicht.
- Bei den in den Fig. 13 bis 18 dargestellten beiden weiteren Ausführungsbeispielen werden durch die doppelte Anordnung von Anhängeteilen 17',17",18',18" jeweils an den Wänden 14 und 15 ein doppelwandiger stirnseitiger Abschluß des Schachts 26 erreicht. Dabei sind die Streifenteile 38',39' mit den Innenseiten der Wände 13 und 15 verklebt, während die Streifen 38 und 39 der Anhängeteile 17' und 18' außen auf die Wände 13,11 und 15 aufgeklebt sind. Die Anhängeteile 17 und 17" und die Anhängeteile 18' und 18" liegen jeweils direkt aneinander an. Dabei sind die Wände 13 und 14 nur durch die Faltlinie 6 voneinander getrennt, während im in den Fig. 16 bis 18 dargestellten Ausführungsbeispiel die Wand 14 etwas größer ausgebildet ist und zwischen den Wänden 14 und 13 noch ein Streifen 12 vorgesehen ist, der zurückgefaltet eine weitere Verstärkung der durch die Wände 14, 16 und den Streifen 12 gebildeten Platte 37 bewirkt.
- Die Faltzuschnitte 1 können an den entsprechenden Stellen mit einem Kaltsiegelkleber versehen sein und so in flachem Zustand zum Verpacker verschickt werden. Solche Kaltsiegelkleber kleben nur, wenn Klebefläche auf Klebefläche trifft, bei einer entsprechenden Anordnung können daher die einzelnen Faltzuschnitte aufeinander gestapelt ohne Trennblatt verschickt werden, ohne daß diese miteinander verkleben. Nach dem Zusammenfalten in einem Aufrichtegerät erfolgt dann beim Aufeinanderlegen von Klebefläche auf Klebefläche die erwünschte Verklebung, die gleichzeitig mit dem Verpacken erfolgen kann, Bei den in den Fig. 13 bis 18 dargestellten Ausfrungsbeispielen muß mindestens teilweise auch, wenn zum Versenden keine besonderen Abdeckungen zur Verhinderung eines Verklebens verwendet werden, zusätzlich ein Klebstoff, meist ein Heißsiegelkleber, aufgebracht werden, da hier teilweise beidseitig an den gleichen Stellen am Faltzuschnitt 1 Klebstoff aufgebracht werden muß.
- Beim in den Fig. 10 bis 12 dargestellten Ausfuhrungsbeispiel einer Packung kann der obere Teil nicht ganz verklebt ausgeführt werden, so daß die Verpackung nach obenluin geöffnet und anschließend wieder verscik I oS( n werden kann. Dazu wird die Lasche 38 nach innen geklappt, so daß die Deckelfläche 17' nicht nach innen durcitsacken kann. Die Lasche 45 verhindert, daß sich die Packung ohne manuelle Einwirkung öffnet.
Claims (13)
- Ansprüche 1. Verkaufspackung aus Karton, Mikro-Wellpappe od.dgl., bei der der Karton od.dgl. einen Faltzuschnitt (1) darstellt, der mit einem Fenster (2) versehen ist, das gegebenenfalls von einer eingeklebten Slarsickltfolie abgedeckt ist und der nach der Faltung und Verbindung von Wandteilen mindestens eine ebene Platte (37) bildet, die neben oder nahe dem umschlossenen, über das Fenster (2j sichtbaren Packgut liegt, wobei der Faltzuschnitt (1) nach der Faltung und Verbindung mit der Platte (37) einen das Packgut aufnehmenden, mit dem Fenster (2) versehenen Schacht (26) bildet nach Patentanmeldung P 29 26 (X82.0-27, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltzuschnitt (1) mindestens einen, vorzugsweise zwei Anhängeteile (17',18') aufweist und daß jeder Anhängeteil (17',18') einen Teil des Schachts (26) begrenzt und anschließende Streifenteile (38 bzw. 39) aufweist die mit den angrenzenden Wänden (11,13, 14,15) zur Bildung des Schachts (16) verbunden sind.
- 2. Verkaufspackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die Anhängeteile (17',18') an den später mindestens teilweise die Platte (37) bildenden Wderi iiistci anhängend hergestellt sind.
- 3. Verkaufspackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anhängeteile (17',18') und die Streifenteile (38,39) durch Faltlinien (40,41) voneinander getrennt sind.
- 'l. Verkaufspackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifenteile (38,39) und Streifen (12,16) mit den angrenzenden Wänden (11,13 bis 15) verklebt sind.
- 5. Verkaufspackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine, vorzugsweise aber zwei der Wände (11,14) oder Streifen (16,43) einen vorzugsweise als Aufhängeöse (23) dienenden Durchbruch aufweist, wobei wenn zwei Durchbrüche vorgesehen sind, die diese tragenden Wände (11,14) oder Streifen (16,43) zur Versteifung und mindestens teilweiser Bildung der Platte (37) miteinander verklebt sind.
- 6. Verkaufspackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (37) mindestens teilweise durch zwei miteinander verklebte Wände (11,14),Streifen (12,16,43) und/oder zurückgefalzte Streifen (12,38,39) verstärkt ist.
- u u 7. Verkaufspackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die den Schacht (26) stirnseitig abstützenden Anhängeteile (17',18') durch zurückgefalzte Streifenteile (38',39t) verstärkt und stirnseitig gegenüber den Wänden (11,13,14,15) zurückgesetzt sind (Fig. 1 bis 9).
- 8. Verkaufspackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die stirnseitig den Schacht (26) abschliessenden Anhängeteile (17',18') durch zurückgefalzte und sich mit ihren Endkanten an den Anhängeteilen (17',18') anliegenden Streifenteile (38") abgestützt sind (Fig. 10 bis 12).
- 9. Verkaufspackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein zurückgefalzter Streifen (43) mit seinem freien Ende (45) einen der Streifenteile (38) übergreift und seine Endkante (46) sich stirnseitig am zugeordneten Anhängeteil (17') abstützt (Fig. 12).
- 10. Verkaufspackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an einer der Wände (14) über jeweils eine Faltlinie (6) und gegebenenfalls einen Streifen (12) weitere Wände (11) einstückig angeschlossen sind, wobei mindestens eine dieser Wände (14) die Platte (37) bildet und in dieser Platte (37) ein Durchbruch (44) vorgesehen ist, um so einen zusammenhängenden Doppelschacht (26,26') zu bilden (Fig. 7 bis 9).
- 11. Verkaufspackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verstärkung der Platte (37) mindestens zwei im wesentlichen gleich ausgebildete, über eine Faltlinie zusammenhängende Wände (14) vorgesehen sind, die gleiche Durchbrüche (44) aufweisen und miteinander verklebt sind und daß gegebenenfalls die Streifen und die weiteren Wände (11,13,15) mit ihren Anhängeteilen (17',18') auch an der zusätzlichen Wand (11) einstückig anhängend vorgesehen sind.
- 12. Verkaufspackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung eines doppelten Bodens und/oder Deckelteils für die stirnseitige Schachtabdeckung mindestens drei Anhängeteile (17',18',17",18") vorgesehen sind, die an zugeordneten, sich gegenüberliegenden Wänden einstückig angehängt sind (Fig. 13 bis 18).
- 13. Verkaufspackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltzuschnitte (1) an den später miteinander zu verklebenden Stellen mit Kaltsiegelkleber versehen sind.
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Legal Events
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