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Hintergrund
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Steuern der
laufenden Beförderung
von Gütern
von einer vorderen Ausgabestation zu einer hinteren Empfangsstation;
und genauer eine Vorrichtung, bei welcher Güter zwischen einer vorderen Ausgabestation
und einer hinteren Empfangsstation gesammelt und der hinteren Empfangsstation
in einer Reihenfolge von zuerst eingehend – zuerst ausgehend (FIFO-Reihenfolge;
von engl.: first in first out) zugeführt werden können.
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Bisher
wurden Sammelvorrichtungen zwischen einer vorderen Ausgabestation
und einer hinteren Empfangsstation verwendet, um Güter zu sammeln,
wenn das Aufnahmevermögen
der hinteren Empfangsstation stillgelegt ist oder mit einer Geschwindigkeit
betrieben wird, bei welcher diese die Anzahl der Güter, welche
durch die vordere Ausgabestation zugeführt werden, nicht bewältigen kann. Eine
spezielle Sammelvorrichtung ist in dem U.S.-Patent 4,018,325 offenbart.
Ein Problem bei derartigen Sammelvorrichtungen ist, daß der letzte Gegenstand,
welcher der Sammelvorrichtung zugeführt wird, der erste Gegenstand
ist, welcher aus der Sammelvorrichtung abgeführt wird, und infolgedessen
ist es schwierig, den Posten, aus welchem ein bestimmter Gegenstand
kam, und die Reihenfolge, in welcher die Güter von der vorderen Ausgabestation zugeführt werden,
zu verfolgen.
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Es
wurden Versuche unternommen, Sammelvorrichtungen herzustellen, wobei
der zuerst eingehende Gegenstand der zuerst ausgehende ist, wie in
dem U.S.-Patent 4,513,858 offenbart.
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Die
vorliegende Erfindung ist besonders für Verwendungen geeignet, wobei
eine vordere Ausgabestation eine Füllstation zum Einlegen von
Inhaltsgütern
in eine Packung sein kann und diese einer hinteren Empfangsstation
zuführt,
in welcher die Packung in Kisten eingelegt wird. Selbstverständlich kann
diese in vielen verschiedenen Industriebereichen verwendet werden,
bei welchen eine Notwendigkeit besteht, die Geschwindigkeit der
laufenden Beförderung
von Gütern
zwischen einer vorderen Ausgabestation und einer hinteren Empfangsstation zu
steuern.
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Das
U.S.-Patent 5,772,005 offenbart ein Kontaktförderband, einen Abschnitt zwischen
dem ersten Förderband
und einem zweiten Förderband. Dieses
umfaßt
eine Transportvorrichtung, welche frei entlang den Förderbändern bewegt
werden kann. Ein Abschnitt an der Beförderungsvorrichtung ist ein
Förderelement,
welches bei einer Umladestation des ersten Förderbands eingehende Güter, welche
durch das erste Förderband
zugeführt
werden, aufnehmen und die Güter
zu einer Empfangsstation des zweiten Förderbands befördern soll.
Um einen Spalt zwischen aufeinanderfolgenden Gütem zu schließen oder
auszubilden, wird eine Drehungsbefestigung eines von zwei Antriebsrädern mittels
eines Blockierelements vorgenommen, und das andere Antriebsrad kann
sich frei drehen, wenn zu hören
ist, daß die maßgebliche
Kopplung gelöst
wird.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es
ist eine der Aufgaben der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
zum Steuern der laufenden Beförderung
von Gütern
von einer vorderen Ausgabestation zu einer hinteren Empfangsstation
und zum zeitweiligen Lagern der Güter dazwischen sowie dazu,
den ersten darin gelagerten Gegenstand in einer gesteuerten laufenden
Beförderung
zuerst abzuführen
(FIFO), um Beschädigungen
durch Druck oder Verschleiß nicht
nur im Inneren, sondern auch beim Eingang und bei der nächsten Maschine
zu minimieren.
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Es
ist eine weitere wichtige Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Vorrichtung zum Sammeln von Gütern
zu schaffen, wobei ein Minimum an Kontakt zwischen den Gütern in
der Sammelvorrichtung vorliegt. Dies minimiert Beschädigungen
von Etiketten und Druckmaterial, welche bzw. welches an der Außenseite
des Gegenstands oder der Packung oder dem Gegenstand selbst angebracht
sind bzw. ist.
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Es
ist eine weitere wichtige Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Güterlagerungs-Sammelvorrichtung
zu schaffen, welche es ermöglicht,
eine große
Anzahl von Gütern
in einem relativ kleinen Bodenflächenbereich
zu lagern, so daß die
Entfernung zwischen einer vorderen Ausgabestation und einer hinteren
Empfangsstation vermindert wird.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sammelvorrichtung
zu schaffen, welche in automatischer Reaktion auf die Anforderungen einer
hinteren Empfangsstation geeignet arbeitet, um Güter vor dem Zustellen der Güter zu der
hinteren Empfangsstation in einer Reihenfolge von zuerst eingehend – zuerst
ausgehend (FIFO) zeitweilig zu lagern.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, sowohl die
Möglichkeit
von Beschädigung oder
Bruch als auch von Blockieren bzw. Verkeilen von Gegenständen, welche
gesammelt werden sollen, aufgrund der Weise, in welcher die Güter auf
einem laufenden Förderband
gelagert werden, zu vermindern.
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Es
ist eine weitere wichtige Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
wirksame und zuverlässige
Sammelvorrichtung zu schaffen, welche einfach abgewandelt werden
kann, um Güter
verschiedener Größen und
Formen zu sammeln.
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Es
ist eine weitere wichtige Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Vorrichtung zum Sammeln von Gütern
in einer vertikal gestaffelten Anordnung auf einem laufenden Förderbandsystem,
welches in der Gestalt einer vertikal verlaufenden Spirale konstruiert
ist, zu schaffen.
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Es
ist eine weitere wichtige Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Sammelvorrichtung zu schaffen, wobei Güter zeitweilig auf einem laufenden Förderband
gelagert werden, welche das Beladen und Entladen des laufenden Förderbands
in Reaktion auf das Aufnahmevermögen
einer hinteren Empfangsstation ermöglicht.
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Es
ist eine weitere wichtige Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Sammelvorrichtung zu schaffen, welche ein Zubringer- und ein Abführungsförderband
verwendet, um Güter
mit einer Geschwindigkeit, welche von der relativen Laufgeschwindigkeit des
Zubringerförderbands
und des Abführungsförderbands
abhängt,
zeitweilig zu lagern.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine wirksame
und zuverlässige
Vorrichtung zum Steuern der laufenden Beförderung von Gütern von
einer vorderen Ausgabestation zu einer hinteren Empfangsstation
bei einer relativ hohen Geschwindigkeit zu schaffen.
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Es
ist ferner eine weitere Aufgabe, eine besser reagierende Vorrichtung
herzustellen, wodurch die Notwendigkeit zusätzlicher Förderbänder minimiert wird.
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Die
oben erwähnten
Aufgaben werden durch eine Vorrichtung gelöst, welche die laufende Beförderung
von Gütern,
welche auf einem Hauptförderband
von einer vorderen Ausgabestation zu einer hinteren Empfangsstation
transportiert werden, gemäß dem Aufnahmevermögen der
hinteren Empfangsstation steuert. Die Vorrichtung umfaßt ein Zubringerendlosförderband
und ein Abführungsendlosförderband.
Eine Lagerungsstruktur lagert das Zubringerförderband und das Abführungsförderband dort,
wo ein wesentlicher Abschnitt der Laufstrecken der Förderbänder parallel
zueinander verläuft,
wobei ein Raum dazwischen erzeugt wird. Eine Laufspur wird durch
die Lagerungsstruktur gelagert. Die Laufspur verläuft entlang
der Laufstrecken des Zubringer- und des Abführungsförderbands. Ein Transportelement
wird durch die Laufspur in dem Raum, welcher zwischen dem Zubringer-
und dem Abführungsförderband
vorgesehen ist, geeignet zur Bewegung entlang der Länge des
Zubringer- und des Abführungsförderbands
gehalten.
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Eine
mechanische Zubringerantriebseinrichtung treibt das Zubringerförderband
in einer Richtung an, und eine mechanische Abführungsantriebseinrichtung treibt
das Abführungsförderband
in einer zweiten Richtung an. Eine Umlenkplatte oder eine beliebige
andere geeignete mechanische Einrichtung wird zum Umladen der Güter von
einem Hauptförderband
auf das Zubringerförderband
verwendet. Ein drehbares Element ist an dem Transportelement angebracht.
Es ist eine Antriebskopplung zwischen dem drehbaren Element und
dem Abführungsförderband
vorgesehen, um das drehbare Element zu drehen und zu bewirken, daß sich das
Transportelement entlang der Führungslaufspur
in einer Richtung bewegt, welche von der relativen Laufgeschwindigkeit des
Zubringer- und des
Abführungsförderbands
abhängt.
Ein Güterumladeelement
ist an dem Transportelement angebracht, um Güter von dem Zubringerförderband
zu einer Position entlang dem Abführungsförderband umzuladen, wenn sich
das Transportelement entlang der Führungslaufspur bewegt.
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Die
Lösung
der oben erörterten
Aufgaben ist einfach aus der folgenden Beschreibung verschiedener
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung ersichtlich.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnung
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1 ist
eine Draufsicht, welche eine Vorrichtung zum Steuern der laufenden
Beförderung
von Gütern
in deren Basisausführungen
darstellt.
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2 ist
eine Draufsicht der Vorrichtung von 1, welche
Güter darstellt,
mit welchen die Vorrichtung beladen ist.
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3 ist
eine Draufsicht einer abgewandelten Ausführung der Erfindung.
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4 ist
ein schematisches Diagramm, welches eine Vorrichtung darstellt,
welche Güter
in einer vertikalen Spirale lagert.
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5 ist
eine Draufsicht, teilweise in Schnittansicht, welche sowohl ein
Zubringer- und ein Abführungsförderband
als auch ein Transportelement darstellt, welches einen Teil der
Erfindung bildet.
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6 ist
eine Draufsicht, welche das Transportelement beim Durchlaufen eines
gekrümmten Abschnitts
der Laufspur darstellt.
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7 ist
eine Draufsicht, welche eine mechanische Verbindungseinrichtung
zum Steuern der Bewegung der Räder
des Transportelements darstellt.
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8 ist
eine Querschnittsansicht, welche eine Laufspur zum Lagern des Abführungsförderbands
und einen Gegenstand, welcher darauf transportiert wird, darstellt.
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9 ist
eine Schnittansicht gemäß der Linie 9-9
von 8, welche ein drehbares Element, welches einen
Abschnitt eines Transportelements bildet, und Mitnehmer, welche
an den Förderbändern angebracht
sind, darstellt.
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10 ist
ein schematisches Diagramm, welches die Weise, in welcher das Transportelement zwischen
einem Zubringer- und einem Abführungsförderband
bewegt wird, darstellt.
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11 ist
eine Explosionsansicht eines Transportelements.
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12 ist
eine Querschnittsansicht des Umladeelements.
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13 ist
eine schematische Darstellung einer abgewandelten Ausführung des
Transportelements.
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14 ist
eine perspektivische Ansicht, welche eine abgewandelte Ausführung der
mechanischen Antriebseinrichtung für das Transportelement darstellt.
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15 ist
eine Draufsicht, welche in schematischer Form eine abgewandelte
Ausführung
eines Umlenkelements darstellt (Antriebsposition), welches mit dem
Transportelement verwendet wird.
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16 ist
eine perspektivische Ansicht, welche eine abgewandelte Ausführung einer
mechanischen Antriebseinrichtung für das Transportelement darstellt.
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17 stellt
in schematischer Teilansichtsform die Antriebsverbindung zum Antreiben
des Zubringer- und des Abführungsförderbands
dar, wenn diese in einer Spiralanordnung angebracht sind.
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18 ist
eine perspektivische Ansicht, welche die mechanische Antriebseinrichtung
zum Antreiben eines Förderbands
einer abgewandelten Anordnung darstellt.
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19 ist
eine Draufsicht, welche eine abgewandelte Ausführung des Hauptförderbands
darstellt.
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20 ist
eine Draufsicht, welche eine abgewandelte Ausführung des Hauptförderbands
und der mechanischen Einrichtung zum Umlenken der Güter zurück auf das
Hauptförderband
darstellt.
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21 ist
eine Draufsicht, welche in schematischer Form eine abgewandelte
Ausführung
des Transportelements darstellt.
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22 ist
eine Draufsicht, welche in schematischer Form eine abgewandelte
Ausführung
eines Umladeelements, welches einen Teil der Erfindung bildet, darstellt.
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23 ist
eine schematische Teilansicht einer alternativen bevorzugten Anordnung
einer mechanischen Antriebseinrichtung für das Zubringer- und das Abführungsförderband.
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24 ist
eine Teildraufsicht eines alternativen Ausführungsbeispiels des Güterumladeelements gemäß der Erfindung.
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25 ist
eine perspektivische Teilausschnittsansicht des Ausführungsbeispiels
des Güterumladeelements,
welches in 24 dargestellt ist.
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26 ist
eine perspektivische Ansicht der mechanischen Ausrichtungsschieneneinrichtung, welche
in 24 dargestellt ist.
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27 ist
eine alternative perspektivische Ansicht der mechanischen Ausrichtungsschieneneinrichtung
gemäß den Linien,
welche in 26 dargestellt sind.
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Genaue Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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In
den 1, 2, 3 und 4 ist eine
Vorrichtung zum Steuern der laufenden Beförderung von Gütern 10 von
einer vorderen Ausgabestation (4) zu einer
hinteren Empfangsstation dargestellt. Die Güter werden auf einem Hauptförderband 12 befördert, welches
durch eine beliebige herkömmliche
mechanische Förderband-Antriebseinrichtung
angetrieben wird, um die Güter 10 von
der vorderen Ausgabestation zu transportieren. Die Güter werden
entlang dem Hauptförderband 12 geführt, bis
diese eine Umlenkschiene 14 erreichen, bei welcher diese
von dem Hauptförderband 12 fort
auf ein Zubringerförderband
A umgelenkt werden. Das Zubringerförderband A ist ein Endlosförderband
und wird durch einen Motor 16 mit veränderlicher Geschwindigkeit
angetrieben.
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Ein
Abführungsförderband
B ist auf einer Lagerungsstruktur angebracht. Aus Klarheitsgründen sind
lediglich die vertikalen aufrechten Zapfen 18 dargestellt.
Ein wesentlicher Abschnitt der Laufstrecken des Zubringer- und des
Abführungsförderbands
A und B verläuft
parallel zueinander, wobei ein Raum 20 dazwischen erzeugt
wird.
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Ein
Transportelement D läuft
auf einer Laufspur, welche durch die Lagerungsstruktur gelagert wird,
welche es ermöglicht,
daß sich
das Transportelement D entlang der Länge des Zubringer- und des Abführungsförderbands
A und B vorwärts
und rückwärts bewegt.
Die mechanische Zubringerantriebseinrichtung 16 treibt
das Zubringerförderband
A in einer ersten Richtung an. Eine mechanische Abführungsantriebseinrichtung 22 treibt
das Abführungsförderband
B in einer zweiten Richtung an. Eine Steuervorrichtung 24 der
veränderlichen
Geschwindigkeit ist geeignet mit der mechanischen Abführungsantriebseinrichtung
verbunden, um die Geschwindigkeit des Abführungsförderbands zu ändern.
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Ein
drehbares Element E, siehe 10 und 11,
ist an dem Transportelement D angebracht. Mitnehmer F sind an dem
Zubringerförderband
A angebracht und greifen mit dem drehbaren Element E ineinander,
um das drehbare Element zu drehen. Mitnehmer G sind an dem Abführungsförderband
B angebracht und greifen mit dem drehbaren Element E ineinander,
um das drehbare Element zu drehen und zu bewirken, daß sich das
Transportelement D entlang einer Strecke bewegt, welche parallel
zu dem Zubringerförderband
A und dem Abführungsförderband
B verläuft.
Ein Güterumladeelement
H ist an dem Transportelement D angebracht, um Güter von dem Zubringerförderband
A zu dem Abführungsförderband
B umzulenken.
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Die
Geschwindigkeit des Abführungsförderbands
wird durch den Motor 22 mit veränderlicher Geschwindigkeit
gesteuert; und wenn die Geschwindigkeit des Abführungsförderbands B langsamer als die
Geschwindigkeit des Zubringerförderbands
A läuft,
so wird das Transportelement, wie in den 1, 2 und 3 dargestellt,
im Gegenuhrzeigersinn bewegt, wobei die Güter auf den Oberflächen des
Zubringerförderbands
und des Abführungsförderbands B
aufgeladen werden, um die Güter
zeitweilig in der Sammelvorrichtung zu lagern.
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Wenn
die Anforderung von der hinteren Empfangsstation ansteigt, wird
durch die zustandsreaktiven Vorrichtungen 32 und 34,
welche entlang einer Seite des Förderbands
B und an dem Förderband 12 angeordnet
sind, ein Signal erzeugt. Diese Vorrichtungen bewirken, daß die Geschwindigkeit
des Abführungsförderbands
B zunimmt und größer als die
Geschwindigkeit des Zubringerförderbands
wird. Wenn dies geschieht, bewegt sich das Transportelement D aufgrund
der Antriebsverbindung zwischen dem Zubringer- und dem Abführungsförderband
A und B im Uhrzeigersinn; und die Anzahl der Güter, welche auf dem Zubringer-
und dem Abführungsförderband
A und B gelagert werden, wird vermindert, und der erste Gegenstand,
welcher gelagert wurde, ist der erste Gegenstand, welcher von dem
Abführungsförderband
B ausgegeben wird. Die Antriebsverbindung zwischen dem Transportelement
D und dem Zubringer- und
dem Abführungsförderband
A und B wird unten genauer erörtert.
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Zustandsreaktive
Vorrichtungen sind entlang den Förderbändern angeordnet,
um Signale in Reaktion auf verschiedene Zustände zu erzeugen. Beispielsweise
ist eine zustandsreaktive Vorrichtung 26 neben dem Hauptförderband 12 angeordnet,
um einen Stau von Gütern
auf dem Hauptförderband
zu erfassen; und wenn ein derartiger Zustand auftritt, wird ein
Signal zu einer Steuervorrichtung gesandt, welche bewirkt, daß das Zubringerförderband
A zu einer höheren
Geschwindigkeit übergeht.
Die zustandsreaktive Vorrichtung 26 kann ein beliebiger
geeigneter herkömmlicher
Sensor sein, ist jedoch bei einem speziellen Ausführungsbeispiel
eine Photozelle, welche mit einem Zeitgeber versehen ist, so daß, wenn
die Photozelle für
eine bestimmte Zeitperiode durch Bewegungslosigkeit des Gegenstands
angeregt wird, ein Signal erzeugt wird. Die Güter 10, welche auf dem
Hauptförderband
befördert
werden, sind in Abstand voneinander angeordnet, und solange der Raum
zwischen den Gütern
in einer gegebenen Zeitperiode erfaßt wird, wird kein Signal durch
die Photozelle erzeugt, um eine Geschwindigkeitszunahme des Zubringerförderbands
A auszulösen.
Eine geeignete Photozelle wird durch die Sick AG mit der Bauteilnummer
WT4-2P135S10 hergestellt. Der Sitz der Sick AG befindet sich in
Waldkirch, Deutschland. Es sei bemerkt, daß jede beliebige geeignete
zustandsreaktive Vorrichtung an jeder der Stellen, wo eine erforderlich
ist, verwendet werden kann.
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Eine
weitere zustandsreaktive Vorrichtung 28 ist entlang dem
Hauptförderband
dicht neben dem vorderen Ende der Schiene 14 angeordnet.
Diese ist vorgesehen, um einen Stau auf dem Förderband zu erfassen, und bewirkt,
daß ein
Signal zum Vermindern der Geschwindigkeit des Förderbands auf eine mittlere
Geschwindigkeit erzeugt wird. Eine weitere zustandsreaktive Vorrichtung 30 ist
nahe bei dem Eingang des Zubringerförderbands angeordnet, um einen
Mangel von Produkten bzw. Gütern
auf dem Zubringerförderband
A zu erfassen, und dieser Sensor hält das Zubringerförderband
an, wenn ein derartiger Zustand auftritt.
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Es
gibt noch eine weitere zustandsreaktive Vorrichtung 32,
welche dort neben dem Hauptförderband 12 angeordnet
ist, wo die Güter
auf das Hauptför derband
zurückgeführt werden.
Wenn ein Stau von Gütern
durch die zustandsreaktive Vorrichtung 32 an dem Hauptförderband 12 erfaßt wird,
so wird dadurch das Abführungsförderband
B angehalten. Ein Stau wird erfaßt, wenn die Güter, welche
das Abführungsförderband
verlassen, auf dem Hauptförderband 12 gegeneinander
gedrückt
werden.
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Bei
Normalbetrieb läuft
das Hauptförderband 12 mit
einer höheren
Geschwindigkeit als das Abführungsförderband
B, und wenn die Güter
von dem Abführungsförderband
B auf das Hauptförderband 12 umgeladen
werden, wird ein Spalt zwischen den Gütern erzeugt. Die zustandsreaktive
Vorrichtung 32 ist vorgesehen, um zu gewährleisten,
daß dieser
Raum zwischen den Gütern
verbleibt, und wenn der Raum infolge eines Staus von Gütern verlorengeht,
wird das Abführungsförderband
B angehalten. Eine weitere zustandsreaktive Vorrichtung 34 ist
weiter hinten auf der Strecke an dem Hauptförderband angeordnet, und wenn
diese erfaßt,
daß kein
Raum zwischen den Gütern
vorhanden ist, welche zurück
auf das Hauptförderband
zugestellt werden, wird ein Signal erzeugt, welches in den Motor 22 mit
veränderlicher Geschwindigkeit,
welcher das Abführungsförderband B
antreibt, eingespeist wird, um die Geschwindigkeit des Motors 22 mit
veränderlicher
Geschwindigkeit zu vermindern. Sämtliche
der Signale, welche durch zustandsreaktive Vorrichtungen erzeugt
werden, werden durch herkömmliche
Steuervorrichtungen eingespeist, wie etwa eine programmierbare Logikschaltungs-Steuervorrichtung,
welche wiederum zum Steuern der Antriebsgeschwindigkeit des Zubringer-Antriebsmotors 16 und
des Abführungs-Antriebsmotors 22 verwendet
wird. Eine geeignete programmierbare Logikschaltungs-Steuervorrichtung
wird durch Allen Bradley hergestellt und weist eine Modellnummer
der SLC500-Serie auf. Der Sitz von Allen Bradley befindet sich in
Milwaukee, Wisconsin.
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Damit
sich das Transportelement D von der Position, welche in 2 dargestellt
ist, zu der Position bewegt, welche in 1 dargestellt
ist, muß die Geschwindigkeit
des Zubringerförderbands
A schneller als die Geschwindigkeit des Abführungsförderbands B laufen. Infolgedessen
lädt, wenn
das Transportelement D im Gegenuhrzeigersinn bewegt wird, dieses
Güter von
dem Zubringerförderband
A auf das Abführungsförderband
B, um die Güter
zu lagern. Wie zuvor erwähnt, überschreitet,
wenn die Anforderung bei der hinteren Empfangsstation ansteigt,
die Geschwindigkeit des Abführungsförderbands
B die Geschwindigkeit des Zubringerförderbands A; und aufgrund der
Kopplung, welche zwischen dem Zubringer- und dem Abführungsförderband
und dem Transportelement D vorgesehen ist, bewegt sich das Transportelement
D im Uhrzeigersinn von der Position, welche in 1 dargestellt
ist, zu der Position, welche in 2 dargestellt
ist, um die Güter,
welche in der Sammelvorrichtung gelagert sind, auszuladen.
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Die
Anordnung für
die parallele Laufstrecke des Zubringerförderbands A und des Abführungsförderbands
B kann stark von der Größe der Bodenfläche abhängen, welche
zur Verwendung für
die Sammelvorrichtung erwünscht
ist. In 1 und 2 verläuft die
Anordnung des Zubringer- und des Abführungsförderbands in einer Spirale.
In 3 verläuft
die Anordnung des Zubringerförderbands
A und des Abführungsförderbands
B gleichfalls in einer Spirale, jedoch weist diese einen verlängerten
Mittelabschnitt auf. Wenn ausreichend Bodenraum vorhanden ist, kann
die Laufstrecke der zwei Förderbänder A und
B in einer horizontalen Ebene verlaufen.
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Wie
in 4 dargestellt, verläuft die Anordnung des Zubringerförderbands
A und des Abführungsförderbands
B in einer vertikalen Spirale, so daß eine bedeutende Lagerungsmenge
in einem relativ kleinen Raum angeordnet werden kann. Manchmal ist
es, wenn die Höhe
der Spirale zunimmt, notwendig, das Zubringer- und das Abführungsförderband
entlang der vertikalen Strecke der Spirale anzutreiben, um den Widerstand
der Förderbänder auf
der Laufspur zu minimieren. Die mechanische Antriebseinrichtung
ist in schematischer Form in 4 dargestellt
und wird in Verbindung mit 13 genauer
beschrieben.
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Wie
in 4 zu sehen, sind das Zubringerförderband
A und das Abführungsförderband
B Endlosförderbänder. Das
Zubringerförderband
A wird durch einen Motor 16 angetrieben, und dessen Strecke
verläuft
von einer Position neben dem Hauptförderband 12 in einer
Spiralanordnung nach oben, um über
ein Antriebskettenrad 36 zu laufen, dann eine vertikale
Laufstrecke über
ein leerlaufendes Kettenrad 38 hinab und zurück zu der
Laufspur, welche das Förderband
in einer vertikalen Spirale hält.
Die Laufspur zum Halten des Förderbands
kann eine beliebige geeignete Bauweise aufweisen und ist auf vertikalen
aufrechten Zapfen 18 und Querverstrebungen (aus Klarheitsgründen nicht
dargestellt) gelagert. Das Abführungsförderband
B wird durch den Abführungs-Antriebsmotor 22 mittels
eines Antriebskettenrads 40 angetrieben. Das Förderband
B läuft
auf dessen Laufstrecke um leerlaufende Kettenräder 42 und 44.
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Das
Zubringerförderband
A und das Abführungsförderband
B können
aus einem beliebigen geeigneten herkömmlichen Kettenband konstruiert sein,
welches Verbindungsglieder aufweist, und dieses weist bei einem
speziellen Ausführungsbeispiel eine
obere Oberfläche
auf, wie in 5 und 6 dargestellt.
Die untere Oberfläche
weist Mitnehmerzapfen 46 auf, welche daran vorgesehen sind, welche
mit Zähnen
ineinandergreifen, welche an einem Kettenrad vorgesehen sind, welches
an einer Abtriebswelle des Zubringer-Antriebsmotors 16 angebracht
ist. Das Abführungsförderband
B greift mit Zähnen
ineinander, welche an einem Kettenrad angebracht sind, welches an
einer Abtriebswelle des Abführungs-Antriebsmotors 22 vorgesehen
ist.
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Die
Antriebsglieder 46 weisen Nuten auf, welche derart vorgesehen
sind, daß die
Förderbänder A und
B auf der Laufspur 58 und 60 laufen können. Die
Laufspur ist durch zwei längliche,
in Abstand angeordnete Streifen 62 und 64 definiert,
wie in 9 dargestellt. Mitnehmer F in Form von aufrechten
Zapfen 48 sind an der unteren Oberfläche jedes der Glieder 50 des
Zubringerförderbands
A angebracht. Ähnliche
Mitnehmer G in Form von aufrechten Zapfen 52 sind an der
unteren Oberfläche
jedes der Glieder 54 des Abführungsförderbands B vorgesehen. Die
aufrechten Zapfen 48 und 52 verlaufen von den
Gliedern 50 bzw. 54 ausgehend nach unten, um mit
Zähnen 61 ineinanderzugreifen,
welche an dem drehbaren Element vorgesehen sind. Wie in 10 dargestellt,
bewirken die aufrechten Zapfen 48 und 52, welche
mit den Zähnen 61 des
drehbaren Elements E ineinandergreifen, wenn sich das Zubringerförderband
A mit einer höheren
Geschwindigkeit nach rechts als das Abführungsförderband B nach links bewegt,
daß sich
das drehbare Element E dreht und gleichfalls nach rechts bewegt.
Beispielsweise zu der Strichlinienposition, welche darin eingezeichnet
ist. Wenn sich jedoch das Abführungsförderband B
mit einer höheren
Geschwindigkeit nach links als das Zubringerförderband nach rechts bewegt,
so wird das drehbare Element nach links verschoben, wenn dieses
gedreht wird.
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Das
drehbare Element E ist an einem Transportelement D angebracht, welches
in Explosionsansicht in 11 dargestellt
ist. Das Transportelement D umfaßt ein Paar länglicher
Platten 68 und 70. Die Platten weisen im wesentlichen
eine rechteckige Gestalt auf und weisen gekrümmte Enden 72 und 74 auf,
welche jeweils daran vorgesehen sind. Ein aufrechter Zapfen 76 steht
von dem inneren Ende der Platte 70 nach oben hervor und
verläuft
durch eine Öffnung 78,
welche neben dem inneren Ende der Platte 68 vorgesehen
ist. Ein gekrümmt
geformter rechteckiger Führungssteg 80,
welcher in eine Nut 82 paßt, welche in einer unteren
Oberfläche
einer unbeweglichen Platte 84 vorgesehen ist, ist an der
oberen Oberfläche
der Platte 70 angebracht. Es wird ermöglicht, daß sich die unbewegliche Platte
während
des Laufs des Transportelements um Kurven geringfügig seitlich
verschiebt.
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Eine
Gruppe von Rädern 86 ist
an einem horizontal verlaufenden Steg 88 angebracht, welcher neben
einem äußeren Ende
der Lagerungsplatte 70 angebracht ist. Der horizontal verlaufende
Steg 88 ist durch einen Drehzapfen 90 drehbar
an der Lagerungsplatte befestigt. Die Räder 86 sind mit nach oben
verlaufenden Flanschen 86 verbunden, welche geeignet an
dem horizontalen Element 88 angebracht sind, um zu ermöglichen,
daß sich
diese frei daran drehen. Eine ähnliche
Gruppe von Rädern 92 ist
an den äußeren Enden
der Platte 68 angebracht und ist an vertikal verlaufenden
Flanschen 94 angebracht, welche mit gegenüberliegenden
Enden des horizontalen Stegs 96 verbunden sind. Der Steg 96 ist
wiederum mittels eines aufrechten Drehzapfens 98 drehbar
mit der Platte 68 verbunden. Infolgedessen können sich
die Räder 86 und 92 um
die Drehpunkte 90 bzw. 98 drehen, wenn sich das
Transportelement um die Kurven bewegt, welche in der Spirallaufspur
enthalten sind.
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Um
die Drehbewegung der Räder
zu stabilisieren und diese dabei zu unterstützen, der Krümmung der
Laufspur zu folgen, sind Verbindungsglieder 102 und 104 drehbar
mit aufrechten Drehzapfen 106 und 108 verbunden,
welche an den horizontalen Stegen 88 und 96 vorgesehen
sind. Die Verbindungsarme 102 und 104 weisen nach
unten verlaufende aufrechte Zapfen 106 bzw. 108 auf,
welche an den inneren Enden davon angebracht sind, welche in Schlitzen 110 und 112 nach
unten hervorstehen, welche in einer kreisförmigen Platte 114 vorgesehen sind.
Die kreisförmige
Platte ist an dem aufrechten Zapfen 76 angebracht. Aufgrund
der Verbindungsarme 102 und 104 folgen, wenn das
Transportelement einen gekrümmten
Abschnitt der Laufspur durchläuft, die
Räder 86 und 92 der
Krümmung
der Laufspur. Die Verbindungsarme 102 und 104 steuern
die Bewegung der Radgruppen 86 und 92.
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Wie
zuvor erörtert,
ist das drehbare Element E an dem aufrechten Zapfen 76 angebracht
und weist vier in Umfangsrichtung in Abstand angeordnete, vertikal
verlaufende Zapfen 116 auf, welche an einer oberen Oberfläche davon
vorgesehen sind. Diese Zapfen 116 sind zum Befestigen eines
Führungsrads 118 an
der Oberseite des drehbaren Elements E vorgesehen. Aufgrund der
Zapfen 116, welche durch Bohrungen 120 verlaufen,
welche in dem Rad vorgesehen sind, wird das Rad 118 gemeinsam
mit dem drehbaren Element gedreht.
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Ein
Güterumladeelement
H ist an dem Transportelement D angebracht und weist ein Krümmung auf,
welche der Krümmung
eines Hufeisens gleicht. Dieses ist durch ein Paar von in Abstand
angeordneten Endabschnitten 122 und 124 definiert, welche
durch einen gekrümmt
geformten Zwischenabschnitt 126 verbunden sind (siehe 11).
Die Endabschnitte 122 und 124 verlaufen über dem
Zubringerförderband
A bzw. dem Abführungsförderband
B, wie in 1 bis 3 dargestellt.
Die Führungsplatte
ist in Abstand von dem Rand des Rads 118 geeignet angeordnet,
um eine Strecke zu definieren, auf welcher die Güter 10 geführt werden,
wenn diese von dem Zubringerförderband
A zu dem Abführungsförderband
B verschoben werden. Räder 118 mit
verschiedenen Größen und
Formen können
auf den Zapfen 116 angeordnet werden, um die Größe der Strecke,
welche zwischen dem Rand 119 des Rads 118 und
der inneren Oberfläche
der Führungsplatte
H verläuft,
zu ändern,
sowie zum Umladen von Gütern mit
verschiedenen Größen und
Formen.
-
In 7 ist
die unbewegliche Platte 130, über welcher die Güter durchlaufen,
wenn diese von dem Zubringerförderband
A zu dem Abführungsförderband
B bewegt werden, als flache Platte 130 dargestellt, welche
eine innere Kante 132 aufweist, welche neben der Kante
des Zubringerförderbands
A endet, und eine gegenüberliegende
Kante 134 aufweist, welche dicht neben der Kante des Abführungsförderbands
B endet. Die Platte 130 ist an dem Transportelement D angebracht.
Bei dem Ausführungsbeispiel,
welches in 11 dargestellt ist, wird es
ermöglicht,
daß sich
die unbewegliche Platte auf der Schiene 80 geringfügig in seitlicher
Richtung bewegt.
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In 7 ist
wiederum dargestellt, wie sich die Platten 68 und 70 um
die aufrechten Zapfen 76 drehen, wenn das Transportelement
D die Kurven durchläuft,
welche in der Führungslaufspur
vorgesehen sind, so daß der
Führungslaufspur
genau gefolgt wird. Die Bewegung der Platten 68 und 70 ist
in Strichlinie in 7 dargestellt.
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In 8 der
Zeichnung sind die Einzelheiten der Laufspur, auf welcher das Förderband
B gelagert ist, dargestellt. Die Laufspur umfaßt ein Paar von in Abstand
angeordneten Platten 58 und 60. Die Platten 58 und 60 sind
wiederum auf einer geeigneten Lagerungsstruktur gelagert, welche
diese in einer befestigten Beziehung hält; und die Platten 58 und 60 definieren
die Laufspur, welche das Förderband
in der Anordnung führt,
wie etwa in der Spiralanordnung, welche in 4 dargestellt
ist. Die Platte 58 weist einen Lagerblock 140 auf,
welcher an dem inneren Ende befestigt ist, welcher sich dort befindet,
um eine reibungsarme Oberfläche
zu schaffen, auf welcher die Glieder des Förderbands B laufen. Die Platte 60 weist
ferner einen „U"-förmigen Lagerblock 142 auf, welcher
an dem inneren Ende davon befestigt ist, um die Glieder des Förderbands
B zu lagern.
-
Wie
zu ersehen ist, umfassen die Glieder des Förderbands eine horizontal verlaufende
obere Oberfläche 144,
wobei diese ein Paar nach unten verlaufender, in Abstand angeordneter
Flansche 146 und 148 aufweisen, welche von einer
unteren Oberfläche
davon ausgehen. Diese Flansche 146 und 148 weisen
nach innen verlaufende horizontale Flansche 150 und 152 auf,
welche an einer unteren Oberfläche davon
angebracht sind, so daß eine
Nut definiert wird, in welche die reibungsarmen Lagerblöcke 140 und 148 hineinlaufen,
wenn die Glieder des Förderbands
B gelagert werden. An dem Zubringerförderband A ist die gleiche
Verbindung vorgesehen, wie in 8 an dem
Abführungsförderband
B dargestellt.
-
Die
Laufspuren 58 und 60 sind durch beliebige geeignete
Querrahmen gelagert, welche an den vertikal verlaufenden aufrechten
Zapfen 18 angebracht sind, und können derart gelagert sein,
daß diese
eine beliebige erwünschte
Anordnung für
das Zubringer- und das Abführungsförderband
A und B definieren, wie in 1 bis 4 dargestellt.
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In 16 ist
eine abgewandelte Ausführung der
Erfindung und insbesondere die mechanische Antriebseinrichtung für das drehbare
Element E dargestellt. Das Zubringerförderband A und das Abführungsförderband
B weisen in Abstand angeordnete Schlitze 154 und 156 auf,
welche in der Oberfläche davon
vorgesehen sind, mit welchen die Zähne der Kettenräder 158 und 160 ineinandergreifen.
Infolgedessen wird, wenn sich die Förderbänder A und B bewegen, eine
Antriebsdrehbewegung durch die Kettenräder 158 und 160 auf
eine Differentialgetriebeanordnung 162 zum Antreiben einer
Kette 164 übertragen.
Die Kette 164 ist an einem Kettenrad 166 angebracht,
welches an einer Welle 168 befestigt ist, welche ein Bauelement
der Differentialgetriebeanordnung 162 bildet. Die Kette 164 verläuft um ein
weiteres Kettenrad 170, welches an dem aufrechten Zapfen 76 vorgesehen
ist, um ein drehbares Element F zu drehen. Ein Rad 118 kann
an der Oberseite des Drehelements E, welches in 16 dargestellt
ist, in der gleichen Weise angeordnet werden, wie in 11 dargestellt. 16 dient
dazu, eine abgewandelte mechanische Antriebseinrichtung zum Drehen
des drehbaren Elements E darzustellen.
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In 15 ist
eine weitere abgewandelte Ausführung
der Erfindung dargestellt, wobei anstatt einer Verwendung der gekrümmt geformten
Umlenkplatte H, wie in 11 dargestellt, ein gekrümmt geformtes bewegliches
Laufband durch aufrechte Zapfen 172 und 174 angetrieben
wird, welche von der unteren Oberfläche des Zubringerförderbands
A und des Abführungsförderbands
B ausgehend nach unten verlaufen. Die aufrechten Zapfen 172 und 174 greifen mit
Zähnen 176 und 178 ineinander,
welche jeweils an Kettenrädern 180 und 182 angebracht
sind. Die Kettenräder 180 und 182 sind
wiederum drehbar auf Wellen 184 und 186 gelagert,
welche an einem unteren Betriebsabschnitt des Transportelements
angebracht sind. Ein bewegliches Laufband 185 verläuft um die
Kettenräder 180 und 182 und
ist in einer gekrümmten
Anordnung angebracht, welche durch eine beliebige geeignete Anordnung
nicht dargestellter Leerlaufrollen definiert ist. Das Laufband 185 wird durch
das Zubringer- und das Abführungsförderband A
und B angetrieben, welche eine laufende Oberfläche für die Güter schaffen, welche von dem
Zubringerförderband
auf das Abführungsförderband
umgeladen werden. Die Einzelheiten des Transportelements sind in 15 aus
Klarheitsgründen
nicht dargestellt. Das laufende Laufband 185 transportiert
die Güter 10 in
Verbindung mit dem Rad 118 durch Vorsehen zweier laufender
Oberflächen,
welche mit gegenüberliegenden
Seiten der Güter 10 ineinandergreifen,
von dem Zubringerförderband
A zu dem Abführungsförderband
B.
-
Im
folgenden wird 13 genauer behandelt. Anstatt
des Transportelements D, welches eine unbewegliche Platte 84 aufweist, über welcher
die Güter 10 von
dem Zubringerförderband
A zu dem Abführungsförderband
B transportiert werden, ist ein bewegliches Laufband 190 an
dem Transportelement D angebracht und ist zur Drehung auf Leerlaufrädern 192 und 194 gelagert.
Das bewegliche Laufband 190 weist aufrechte Zapfen 196 auf,
welche an einer unteren Oberfläche
davon vorgesehen sind, welche mit den Zähnen 61 des drehbaren Elements
E ineinandergreifen. Das Laufband 190 wird durch das drehbare
Element angetrieben, um das Transportieren der Güter 10 von dem Zubringerförderband
A zu dem Abführungsförderband
B zu unterstützen.
-
Anstatt
einer Verwendung eines einzigen mit Zähnen versehenen drehbaren Zahnradelements
E, wie in 13 dargestellt, kann die mechanische
Antriebseinrichtung für
das Rad 118, welches an dem Transportelement angebracht
ist, ein Kettenantrieb sein, wie etwa in 14 dargestellt.
In 14 sind zwei Kettenräder 198 und 200 an
einer Platte angebracht, welche einen Abschnitt des beweglichen
Elements bildet. Eine Kette 202 verläuft um zwei angetriebene Kettenräder 201 und 203,
welche durch die Wellen 205 und 207 gedreht werden,
an welchen die Kettenräder 198 und 200 befestigt
sind. Die Kettenräder 198 und 200 werden
gedreht, wenn die Kettenräder
mit den aufrechten Zapfen 48 und 52 ineinandergreifen,
welche an der unteren Oberfläche
des Zubringer- bzw. des Abführungsförderbands
A und B angebracht sind. Die Kette 202 verläuft um ein
Kettenrad 204, welches wiederum um aufrechte Zapfen 206 gedreht
wird. Die Anordnung einer Kette 202 und eines Kettenrads,
welche in 4 dargestellt ist, erfüllt die
gleiche Funktion wie das drehbare Zahnrad E, welches in 11 dargestellt
ist. Die übrige
Struktur, wie etwa das drehbare Rad 118 und die Führungsplatte
H, kann die gleiche Struktur sein wie die, welche in dem Transportelement
D von 11 aufgenommen ist.
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Wenn
die Anordnung des Zubringer- und des Abführungsförderbands A und B in verschiedenen Stufen
vertikal nach oben verläuft,
wie etwa in 4 dargestellt, ist es wünschenswert,
daß jede
Stufe des Förderbands
von dem Zubringer-Antriebsmotor 16 und dem Abführungs-Antriebsmotor 22 angetrieben wird.
Dies überwindet
den Widerstand, welcher durch die lange Laufstrecke der Förderketten
A und B erzeugt wird. In 17 ist
eine mechanische Antriebseinrichtung für eine derartige Spiralanordnung
dargestellt. Die verschiedenen Stu fen des Zubringer- und des Abführungsförderbands
A und B sind in 4 und 17 übereinander
gestaffelt dargestellt. Der Zubringermotor 16 ist durch
einen Getriebekasten 210 angeschlossen, welcher Abtriebswellen 212 und 214 aufweist,
welche daher nach außen
verlaufen. Die Abtriebswelle 212 ist mit einem Getriebekasten 216 verbunden,
welcher mit einer vertikal verlaufenden Welle 218 verbunden
ist. Die vertikal verlaufende Welle 218 weist Getriebekästen 220, 222 und 224 auf,
welche daran entlang in Abstand angeordnet sind, so daß eine Antriebsverbindung
von dem Motor 16 zu jedem der Getriebekästen 220, 222 und 224 besteht.
Jeder der Getriebekästen 220, 222 und 224 weist
eine Abtriebswelle 226 auf, welche ein Antriebszahnrad 228 antreibt,
welches sich in Antriebseingriff mit dem Zubringerförderband
A befindet. Ein Leerlaufzahnrad 230 ist an dem äußeren Ende
der Wellen 226 vorgesehen, welche mit dem Abführungsförderband
B ineinandergreifen. Die Abtriebswelle 214 des Getriebekastens 210 ist
mit einem Getriebekasten 236 verbunden, welcher wiederum
eine vertikal verlaufende Welle 238 antreibt. Die vertikal verlaufende
Welle 238 weist Getriebekästen 240, 242 und 244 auf,
welche daran entlang vertikal angeordnet sind. Die Getriebekästen 240, 242 und 244 weisen
jeweils eine Abtriebswelle 246, 248 und 250 auf.
Jede dieser Wellen 246, 248 und 250 weist
Antriebszahnräder 252 auf,
welche daran vorgesehen sind, welche mit den Zapfen des Zubringerförderbands
A ineinandergreifen, um die verschiedenen Stufen des Förderbands
A anzutreiben. Leerlaufzahnräder 254 sind
an dem Ende der Wellen 246, 248 und 250 angebracht,
um mit dem Abführungsförderband
B ineinanderzugreifen.
-
Das
Abführungsförderband
B wird durch den Motor 22 mit veränderlicher Geschwindigkeit über einen
Getriebekasten 256 angetrieben. Der Getriebekasten 256 wiederum
wird zum Antreiben vertikal verlaufender Wellen 258 und 260 verwendet.
Die vertikal verlaufenden Wellen 258 und 260 weisen
Getriebekästen 262 auf,
welche entlang der Länge
davon vorgesehen sind. Jeder der Getriebekästen 262 weist eine
Abtriebswelle 264 auf, welche davon ausgehend verläuft, um
ein Kettenrad 266 anzutreiben, welches mit dem Abführungsförderband
B ineinandergreift. Ein Leerlaufkettenrad 268 greift mit
dem Zubringerförderband
A ineinander. Ketten 270 und 272 verlaufen sowohl
zwischen dem angetriebenen Kettenrad 266 und dem Leerlaufkettenrad 230,
wie etwa an der Oberseite links dargestellt, als auch dem angetriebenen
Kettenrad und dem Leerlaufkettenrad 268. Die Ketten, welche
um ein angetriebenes Kettenrad und ein Leerlaufkettenrad verlaufen,
unterstützen
das Stabilisieren der Antriebskraft, welche auf die Förderbänder A und
B übertragen
wird.
-
Die
zustandsreaktiven Vorrichtungen 26, 28, 30, 32 und 34 (1)
erfassen die veränderliche
laufende Beförderung
von Gütern
auf den Förderbändern, wie
etwa oben in Verbindung mit 1 beschrieben,
und senden Signale zu einer PLC (programmierbare Logikschaltungs-Steuervorrichtung; für engl.:
programmable logical controller), welche verwendet wird, um die
Geschwindigkeit des Abführungsmotors 22 zu ändern. Wie
zuvor erwähnt,
kann die Geschwindigkeit des Hauptförderbands 12 angehalten
werden. Ferner kann die Geschwindigkeit des Zubringerförderbands
A und des Abführungsförderbands
B in Abhängigkeit
von der laufenden Beförderung
von Gütern
durch die Sammelvorrichtung, wie zuvor beschrieben, angehalten werden.
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In 19 und 20 sind
zwei verschiedene Anordnungen für
das Hauptförderband 12 dargestellt,
welches die Güter 10 von
der vorderen Station zu der hinteren Station transportiert. Bei
dem Ausführungsbeispiel,
welches in 19 dargestellt ist, umfaßt das Hauptförderband
zwei Förderbänder 12a und 12b.
Die Güter,
welche auf dem Hauptförderband 12a transportiert
werden, werden mittels einer in einem Winkel angeordneten Umlenkschiene 300 auf
das Zubringerförderband
A umgelenkt. Die Güter, welche
das Abführungsförderband B
verlassen, werden durch die in Abstand angeordneten Führungsschienen 302 und 304 auf
das Hauptförderband 12b geführt.
-
In 20 wird
anstelle einer Verwendung von zwei Hauptförderbändern 12a und 12b ein
einziges Hauptförderband 12 verwendet.
Wenn es erwünscht
ist, die Güter
von dem Hauptförderband 12 zu
dem Zubringerförderband
A umzulenken, wird eine Umlenk-Führungsschiene 306 durch
einen Luftdruck- oder Hydraulikzylinder 308 von der Position der
Vollinie zu der Position der Strichlinie bewegt. Wenn die Führungsschiene
zu der Position der Vollinie bewegt wird, wird die Sammelfunktion
außer
Betrieb genommen, und die Güter
werden direkt entlang dem Hauptförderband
bewegt. Eine ähnliche
Umlenkplatte 310 ist mit dem Abführungsförderband B verbunden, und wenn
es erwünscht
ist, zu ermöglichen,
daß die
Güter direkt
von der vorderen Ausgabestation zu der hinteren Empfangsstation
laufen, ohne durch die Sammelvorrichtung zu laufen, wird die Umlenkplatte 310 zu
der Position der Vollinie bewegt. Wenn sich die Sammelvorrichtung
in Betrieb befindet, wird die Umlenkplatte jedoch mittels eines Druckluft-
oder Hydraulikzylinders 312 zu der Position der Strichlinie
bewegt.
-
Zusammenfassung
der Arbeitsweise
-
Die
Aufmerksamkeit sei 2 der Zeichnung zugewandt. Wie
in 2 zu sehen, werden Güter 10 auf dem Hauptförderband 12 auf
ein Zuführungsförderband
A geführt,
welches ein Endlosförderband
ist. Die Güter
werden sodann auf dem Zubringerförderband
A nach oben und in Umlauf auf dem Zubringerförderband A bewegt, bis diese
in Eingriff mit einer Umlenkplatte H gelangen, welche an einem Transportelement
D angebracht ist. Die Umlenkplatte H lenkt die Güter über dem beweglichen Transportelement
D von dem Zubringerförderband
A fort zu dem Abführungsförderband
B um. Wenn die Geschwindigkeit des Abfüh rungsförderbands B die gleiche wie
die Geschwindigkeit des Zubringerförderbands A ist, so werden
die Güter
lediglich über
der unbeweglichen Platte 84 des Transportelements D zu
dem Abführungsförderband
B bewegt und werden zurück
auf das Hauptförderband 12 geführt. Wenn
jedoch beispielsweise keine Güteranforderung
von der hinteren Empfangsstation vorliegt und infolgedessen das
Abführungsförderband
angehalten wird, bewegt sich das Transportelement D im Gegenuhrzeigersinn um
die Spirale, wobei dies bewirkt, daß die Güter, welche auf dem Zubringerförderband
A zugeführt werden,
auf dem Abführungsförderband
B aufgereiht werden. Dieser Vorgang dauert an, bis das Transportelement
D die Oberseite der Spirale erreicht, wobei dieses in Eingriff mit
einem Grenzschalter gelangt, welcher das gesamte Sammelsystem anhält.
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Wenn
die hintere Empfangsstation jedoch vor dem Erreichen der Oberseite
der Spirale beginnt, Güter
von dem Hauptförderband 12 zu
nehmen, wird durch die zustandsreaktiven Vorrichtungen 32 und 34 ein
Signal erzeugt, welches den Motor 22 einschaltet, welcher
das Abführungsförderband
B antreibt. Das Abführungsförderband
B beginnt, schneller zu laufen als das Zubringerförderband
A, und infolgedessen werden die Güter der Reihe nach von dem
Abführungsförderband
B zurück
auf das Hauptförderband 12 umgeladen.
Die eingehenden Güter 10,
welche auf dem Zubringerförderband
A zugeführt
werden, werden kontinuierlich auf das Abführungsförderband B geladen, jedoch
nimmt infolge davon, daß sich
das Transportelement im Uhrzeigersinn bewegt, die Anzahl der Güter in der
Sammelvorrichtung ab, bis die Sammelvorrichtung völlig leer
ist. Wenn das Transportelement die Unterseite der Spirale erreicht,
gelangt dieses in Eingriff mit einem weiteren Grenzschalter, welcher
jegliche weitere Bewegung des Transportelements anhält.
-
Die
Bewegung des Transportelements D wird durch die Geschwindigkeit
des Zubringer- und des Abführungsförderbands
A und B gesteuert. In 10 weisen nun das Zubringerförderband
A und das Abführungsförderband
B aufrechte Zapfen 48 und 52 auf, welche daran
vorgesehen sind, welche mit den Zähnen eines drehbaren Elements
E ineinandergreifen. Wenn die Geschwindigkeit des Zubringerförderbands
A die gleiche wie die Geschwindigkeit des Abführungsförderbands B ist, so verbleibt
das Transportelement D, an welchem ein drehbares Element E angebracht
ist, in der gleichen Position. Wenn das Abführungsförderband B gegenüber dem
Zubringerförderband
B langsamer wird, wird das bewegliche Element jedoch nach rechts
bewegt, wie in 10 dargestellt, und die Güter werden
entlang dem Abführungsförderband
B aufgeladen, bis die Geschwindigkeit des Abführungsförderbands B erhöht wird,
um mehr Güter
zu der hinteren Empfangsstation zu liefern.
-
Wenn
die Geschwindigkeit des Abführungsförderbands
die des Zubringerförderbands
A überschreitet,
bewirkt dies, daß das
Transportelement das drehbare Element E derart dreht, daß eine Bewegung
nach links erfolgt und die Sammelvorrichtung entladen wird.
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Ein
Vorteil dieser Sammelvorrichtung ist, daß der zuerst eingehende Gegenstand
der zuerst ausgehende Gegenstand ist (FIFO), und infolgedessen die
Reihenfolge, in welcher die Güter
von der vorderen Ausgabestation zugeführt wird, stets aufrechterhalten
wird.
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Wenn
die Güter
von der vorderen Ausgabestation zugeführt werden, befindet sich normalerweise
ein Raum zwischen den Gütern.
Die Geschwindigkeit des Zubringerförderbands A ist langsamer als
die Geschwindigkeit des Hauptförderbands 12,
und infolgedessen werden, wenn die Güter 10 von dem Hauptförderband 12 auf
das Zubringerförderband
A umgeladen werden, diese dicht beieinander mit sehr wenig Raum
dazwischen angeordnet. Wenn die Güter 10 von dem Abführungsförderband
zu dem Hauptförderband 12 zurückkehren,
wird ein Raum zwischen den Gütern
erzeugt.
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Aufgrund
der Tatsache, daß sich
die Güter relativ
zu der Oberfläche
der Förderbänder A und
B nicht bewegen, gibt es sehr wenig Reibung zwischen den Gütern, wenn
diese gelagert und aus der Sammelvorrichtung entnommen werden. Dies
minimiert jegliche Beschädigung
und Verkratzung der Etiketten, welche an den Gütern angebracht sind.
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Die
zustandsreaktiven Vorrichtungen 26, 28, 30, 32 und 34 steuern
die Geschwindigkeit der Förderbänder durch
eine programmierbare Logikschaltungs-Steuervorrichtung. Wenn beispielsweise
die hintere Empfangsstation das Aufnehmen von Gütern 10 beendet, so
stauen sich die Güter 10 auf
dem Hauptförderband 12,
und die Photozelle 34 erfaßt einen derartigen Stau und
sendet ein Signal zu der PLC, um die Geschwindigkeit des Abführungsförderbands
B zu vermindern. Wenn sich der Stau der Güter infolge des verlorenen
Abstands zwischen den Gütern
bis zu der zustandsreaktiven Vorrichtung 32 erstreckt,
so erzeugt die zustandsreaktive Vorrichtung 32 ein Signal,
welches in die PLC eingespeist wird, welche das Abführungsförderband
B anhält. Dies
bewirkt, daß die
Güter in
Verlauf von der Unterseite der Spirale zu der Oberseite in die Sammelvorrichtung
eingeladen werden.
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Wenn
ein Signal empfangen wird, welches anzeigt, daß die hintere Empfangsstation
mehr Güter aufnehmen
kann, bevor das Transportelement D die Oberseite der Spirale erreicht,
sendet die PLC unter der Steuerung der zustandsreaktiven Vorrichtungen 32 und 34 ein
Signal zu dem Abführungsmotor 22, welches
die Geschwindigkeit des Abführungsförderbands
B über
die Geschwindigkeit des Zubringerförderbands A erhöht. Wenn
dies geschieht, werden die Güter,
welche in der Sammelvorrichtung gelagert wurden, durch das Abfüh rungsförderband
B zurück auf
das Hauptförderband
zu der hinteren Empfangsstation geführt. Aufgrund der Tatsache,
daß die
Güter,
welche der Sammelvorrichtung auf dem Zubringerförderband zugeführt werden,
mit einer größeren Geschwindigkeit
behandelt werden, als diese durch das Abführungsförderband aus der Sammelvorrichtung
entnommen werden, bewirkt dies, daß sich das Transportelement
im Uhrzeigersinn bewegt, bis die Sammelvorrichtung vollständig entleert
ist.
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In 21 der
Zeichnung ist eine abgewandelte Ausführung der Erfindung dargestellt.
An der Oberseite des drehbaren Elements E, welches durch das Zubringer-
und das Abführungsförderband
A und B angetrieben wird, ist eine dünne flache Metallplatte 350 mit
großem
Durchmesser (Förderplatte)
vorgesehen, welche über
der oberen Oberfläche
des Zubringerförderbands
A und des Abführungsförderbands
B verläuft,
um Güter 10 umzuladen,
welche auf dem Zubringerförderband
A zu dem Abführungsförderband
B transportiert werden. Die Güter,
welche auf dem Zubringerförderband
A bewegt werden, laufen auf die obere Oberfläche der dünnen Metallplatte 350,
und wenn die Metallplatte 350 durch das drehbare Element
E gedreht wird, befördert
diese die Güter 10 über die
obere Oberfläche
des Abführungsförderbands
B. Eine Umlenkschiene 352 wird zum Umlenken der Güter von
der oberen Oberfläche
der flachen Platte 350 auf das Förderband B verwendet.
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Eine
weitere abgewandelte Ausführung
der Erfindung ist in 22 offenbart, wobei Greifarme 354,
welche von einem drehbaren Gehäuse 360 nach
außen
hervorstehen, zum Greifen der Güter 10, welche
sich auf dem Zubringerförderband
A bewegen, und zum Umladen der Güter
auf das Abführungsförderband
B verwendet werden. Die Greifglieder 354 können beliebige
geeignete Backen sein, welche durch einen Nocken oder eine beliebige
andere geeignete mechanische Einrichtung geschlossen werden, wenn
die Greifbacken über
dem Zubringerförderband
A durchlaufen, um die Güter 10 zu greifen
und diese hinüber
zu dem Abführungsförderband
B zu transportieren, wo diese losgelassen werden. Das Gehäuse 360 kann
durch das drehbare Element angetrieben werden, welches bei den früheren Ausführungsbeispielen
beschrieben wurde.
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Obgleich
bei einem speziellen Ausführungsbeispiel
dargestellt ist, daß die
Mitnehmer F und G zwischen dem drehbaren Element E und dem Zubringerförderband
A und dem Abführungsförderband
B die aufrechten Zapfen 48 und 52 sind, welche
an der unteren Oberfläche
eines Förderbands
angebracht sind, welche mit Zähnen 61 ineinandergreifen,
welche an dem drehbaren Element E vorgesehen sind, ist zu bemerken,
daß eine
derartige Antriebsverbindung zwischen dem Zubringer- und dem Abführungsförderband
A und B und den drehbaren Elementen durch andere Mittel erreicht
werden kann, wie beispielsweise durch Anordnen von Fassungen oder Zähnen an
den Förderbändern A
und B und Anbringen der aufrechten Zapfen an dem drehbaren Element
E.
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In 18 ist
ein anderer Förderbandtyp
dargestellt, welcher in Verbindung mit der Erfindung verwendet werden
kann. Das Förderband
umfaßt
Glieder 300, welche sowohl entlang der Länge des
Förderbands
als auch quer über
das Förderband
miteinander verbunden sind. Dies ist ein herkömmlicher Gliederlaufbandtyp
einer Förderkette.
Aufrechte Zapfen 302 sind an den unteren Enden der Glieder
angebracht, welche an der Außenseite
der Kette angebracht sind, um das drehbare Element E anzutreiben, wie
etwa in 10 dargestellt. In der Förderkette sind Öffnungen 310 vorgesehen,
in welche sich Zähne 306 erstrecken,
welche an Kettenrädern
angebracht sind, um eine Antriebsbeziehung zwischen den Kettenrädern herzustellen.
Der Hauptzweck des Aufnehmens der Kette von 18 ist
es, zu erläutern,
daß ein
beliebiges geeignetes herkömmliches Förderband
geeignet abgewandelt werden kann, um als Bauelement der Sammelvorrichtung
verwendet zu werden.
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Ergänzende Beschreibung
-
Eine
alternative bevorzugte Anordnung einer mechanischen Antriebseinrichtung
für das
Zubringer- und das Abführungsförderband
ist in der teilweisen schematischen perspektivischen Ansicht von 23 dargestellt.
Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
ist eine Vielzahl, beispielsweise drei oder vier, individueller
mechanischer Antriebseinrichtungen 22a bis 22c und 16a bis 16c für das Abführungs-
bzw. das Zubringerförderband
B und A vorgesehen. Jede mechanische Antriebseinrichtung umfaßt einen
Motor, welcher eine Getriebeanordnung und ein Antriebskettenrad 102 umfaßt. Eine
Kette 104 wird durch das Kettenrad 102 angetrieben
und läuft
um ein Leerlaufkettenrad 103. Obgleich dies in 23 nicht
dargestellt ist, umfaßt
die Kette 104 Antriebseingriffselemente bzw. -zapfen, welche
mit den Mitnehmerzapfen an der Unterseite der Förderbänder ineinandergreifen. Dieser
Typ einer Antriebsmotoranordnung ist lediglich ein Typ einer bevorzugten
mechanischen Einrichtung, und es sei bemerkt, daß eine beliebige Art einer
herkömmlichen
mechanischen Antriebseinrichtung im Hinblick darauf verwendet werden
kann.
-
Anwender
stellten fest, daß die
Verwendung individueller Antriebsmotoren bzw. mechanischer Antriebseinrichtungen,
welche in Abstand entlang den Förderbändern angeordnet
sind, einen bedeutenden Vorteil erbringt. Jeder der Motoren wird
individuell betrieben und mit Energie versorgt und ist unabhängig von
den anderen mechanischen Motorantriebseinrichtungen. Jeder Motorantrieb
weist eine diesem zu eigene Last-Drehmoment-Kurve auf, wobei die
Geschwindigkeit des Motors entsprechend der Last, welche durch den
Motor bewältigt
wird, zunimmt oder abnimmt, wie allgemein nachvollziehbar. Im Hinblick darauf
werden unter Verweis auf 23 und
das Abführungsförderband
B als Beispiel, wenn das Abführungsförderband
B über
der Motorantriebseinheit 22a durchläuft, die Glieder des Abführungsförderbands
B aufgrund der Antriebswirkung des Motors zusammengedrückt bzw.
zusammengezogen, was zu einem gewissen Grad von „Erschlaffung" führt, welcher in
dem Förderband
erzeugt wird. Diese „Erschlaffung" neigt dazu, die
Güter,
welche auf dem Förderband
befördert
werden, zusammenzudrängen,
und wenn sich die Güter
bereits in Berührungsbeziehung befinden,
können
die Güter
von dem Förderband
gedrängt
werden. Die Verwendung mehrerer unabhängiger mechanischer Antriebseinrichtungen
beseitigt diesen Vorgang im wesentlichen. Beispielsweise wird jegliche
Erschlaffung, welche durch die mechanische Antriebseinrichtung 22a erzeugt
wird, sofort als Abfall der Last bei der mechanischen Antriebseinrichtung 22b erfaßt, wobei
dies bewirkt, daß die
Geschwindigkeit der mechanischen Antriebseinrichtung 22b geringfügig zunimmt,
so daß jegliche
Erschlaffung, welche in dem Förderband
erzeugt wird, ausgeglichen wird. Ebenso reagiert die mechanische
Antriebseinrichtung 22c ähnlich auf jegliche Erschlaffung,
welche durch die mechanische Antriebseinrichtung 22b erzeugt
wird. Somit wird infolge der Fähigkeit
der individuellen mechanischen Antriebseinrichtungen, unabhängig gemäß deren
jeweiligen Last-Drehmomentkurven zu arbeiten, das Problem des Erschlaffens
und des Zusammendrängens
auf den Förderbändern beseitigt.
-
Die
gleiche Erörterung,
welche mechanische Antriebseinrichtungen 22a bis 22c betrifft,
betrifft auch mechanische Antriebseinrichtungen 16a bis 16c und
deren Beziehung zu dem Zubringerförderband A.
-
Bei
dem Ausführungsbeispiel,
bei welchem das Zubringer- und das Abführungsförderband A und B in einer gestaffelten
Spiralanordnung verlaufen, befinden sich die individuellen mechanischen
Antriebseinrichtungen auf jeder Stufe der gestaffelten Anordnung.
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Jede
der individuellen mechanischen Antriebseinrichtungen ist über Steuerungsleitungen 105 mit
einem PLC-Kasten 100 oder einem anderen geeigneten Steuerungssystem
verbunden. Jede der individuellen mechanischen Antriebseinrichtungen wird
vorzugsweise mit einer Energieversorgung der gleichen Spannung und
Frequenz versorgt. Das Steuerungssystem bzw. die PLC 100 können mit
der gleichen PLC bzw. dem gleichen Steuerungssystem aufgenommen
werden, welche zum Steuern der Geschwindigkeiten der Förderbänder in
Reaktion auf die zustandsreaktiven Vorrichtungen 26, 28, 30, 32, 34 verwendet
werden, wie oben beschrieben.
-
24 und 25 stellen
ein alternatives bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines Güterumladeelements
H dar. Dieses Ausführungsbeispiel gleicht
in Aspekten dem, welches im Hinblick auf 21 dargestellt
und beschrieben wird. Bei diesem Ausführungsbeispiel erfolgt ein
Drehantrieb eines drehbaren Elements E durch Eingriff mit den Mitnehmern,
welche an der Unterseite des Zubringer- und des Abführungsförderbands
A, B vorgesehen sind. Ein Innenzahnrad 138 ist an der oberen
Oberfläche des
drehbaren Elements E befestigt und ist gegen dieses nicht drehbar.
Ein Zentralrad 142 ist konzentrisch mit der Mittelachse 144 des
drehbaren Elements E angeordnet. Eine Vielzahl von Umlaufrädern 140,
beispielsweise vier, ist zwischen dem Zentralrad 142 und
dem Innenzahnrad 138 angeordnet. Jedes der Umlaufräder umfaßt eine
aufrechtstehende Achse 146. Wie allgemein nachvollziehbar,
laufen die Umlaufräder 138,
wenn sich das Innenzahnrad mit dem drehbaren Element E dreht, relativ
zu dem Zentralrad 142 und der Mittelachse 144 um.
Eine Förderplatte 106,
welche eine im wesentlichen flache dünne Platte umfaßt, befindet
sich in Eingriff an jeder der Umlaufradachsen 146. Demgemäß dreht
sich die Förderplatte 106 mit
der gleichen Geschwindigkeit, mit welcher die Umlaufräder 140 um
das Zentralrad 142 umlaufen. Diese mechanische Untersetzungsvorrichtung
wird derart verwendet, daß sich
die Förderplatte 106 nicht
mit der gleichen Geschwindigkeit wie das drehbare Element E dreht.
Durch Vermindern der Drehgeschwindigkeit der Platte 106 werden
Güter,
welche darauf befördert
werden, nicht von der Platte geworfen, bewegt oder gestoßen und
erzeugen keine Blockade, wenn diese auf die und von der Förderplatte 106 befördert werden.
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Die
Förderplatte 106 kann
ein beliebiges herkömmliches
Material umfassen, beispielsweise eine einfache Metallplatte. Es
kann bevorzugt werden, die Platte 106 mit einer beliebigen
Art einer herkömmlichen
Beschichtung zu beschichten, um beispielsweise die Neigung, daß die Güter auf
der Plattenoberfläche
gleiten bzw. sich bewegen, zu vermindern.
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25 stellt
ferner eine mechanische Umlenkschieneneinrichtung 108 dar,
welche als bevorzugtes Merkmal der Erfindung aufgenommen werden kann.
Die mechanische Schieneneinrichtung 108 umfaßt ein relativ
starres Schienenelement 110, welches elastisch an dem Transportelement
D angebracht ist. Beispielsweise kann die Schiene 110 an
einem Rahmenelement 114 angebracht werden, welches an dem
Transportelement D angebracht ist. Die mechanische Umlenkschieneneinrichtung 108 umfaßt eine
Anzahl elastischer Finger 112, welche gleichfalls an dem
Rahmenelement 114 angebracht sind. Die Finger 112 können aus
einem beliebigen elastischen Material ausgebildet werden, beispielsweise
einem dünnen
flexiblen Metall, Kunststoff, Gummi oder ähnlichem. Die Finger 112 neigen
dazu, die Schiene 110 nach außen auf das Abführungsförderband
B zu drücken,
wie in Strichlinie in 25 dargestellt. Das vordere
Ende der Schiene 110 ist starr an einem Plattenelement 118 angebracht,
welches über
der Mittelachse 144 des drehbaren Elements eingepaßt ist.
Im Hinblick darauf neigt die Elastizität der Schiene 110 dazu,
im Verlauf der Schiene nach hinten von dem vorderen bzw. nach vorne
weisenden Ende ausgehend zuzunehmen. Anders ausgedrückt, ist
die Schiene 110 weniger elastisch, wo die Schiene an der
Platte 118 angebracht ist, wird jedoch mittels der Finger 112 elastischer, wenn
die Güter
von der Förderplatte 106 und
auf das Abführungsförderband
B umgeladen werden. In dieser Weise übt die Schiene 110 einen
konstanten Anpreßdruck
auf die Güter
aus, wenn diese auf das Abführungsförderband
B umgeladen werden.
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Die 26 und 27 stellen
ein weiteres bevorzugtes Merkmal dar, welches in der vorliegenden
Erfindung aufgenommen werden kann, insbesondere eine mechanische
Ausrichtungsschienenanordnung, generell 120. Die mechanische
Ausrichtungsschienenanordnung 120 ist gleichfalls an dem Transportelement
D angebracht und ist neben dem drehbaren Element E und der Förderplatte 106 geeignet
angeordnet, um Güter
zum Umladen von dem Zubringerförderband
A auf das Abführungsförderband
B auszurichten und anzuordnen. Die Ausrichtungsschienenanordnung 120 umfaßt vorzugsweise eine
relativ starre Schiene 122, welche zu dem Zubringerförderband
A hin und von diesem fort beweglich ist, wie generell durch die
Strichlinien in 25 dargestellt. Die Schiene 122 ist
an einem Rahmenelement 124 mittels Armen 125 angebracht,
welche drehbar an dem Rahmen 124 angebracht sind. Ein Arm 128 verläuft von
den Armen 125 ausgehend und trägt ein Gewicht 126.
Das Gewicht 126 ist entlang dem Arm 128 veränderlich
positionierbar, um das Ausmaß der
Bewegung und somit des Drucks zu ändern, welcher durch die Schiene 122 auf
Güter ausgeübt wird,
welche auf dem Zubringerförderband
A befördert
werden.
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Die
Schiene 122 kann ferner einen flexiblen bzw. elastischen
Armabschnitt 130 umfassen, generell in 27 dargestellt.
Der elastische Armabschnitt 130 kann in einer beliebigen
herkömmlichen
Weise an der Schiene 122 befestigt werden, wie etwa durch
die Zapfenanordnung 132, welche in 27 dargestellt
ist. Die Zapfen 132 ermöglichen es,
den elastischen Armabschnitt 130 in Abhängigkeit von der Menge und
dem Typ der Güter,
welche befördert
werden, veränderlich
anzuordnen und einzustellen.
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Es
sei bemerkt, daß das
Ausrichtungsschienenelement in einer Anzahl alternativer Weisen
eingerichtet werden kann. Beispielsweise stellt 27 die
Schiene in Montage an einem Element 127 dar, welches starr
an Schwenkarmen 125 befestigt ist. Es kann ein beliebiger
Strukturtyp verwendet werden, um die Schiene 122 anzubringen
und der Schiene eine veränderliche
Kraft bzw. Anordnungsfähigkeit
zu verleihen.
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Wie
oben beschrieben, können
das Zubringer- und das Abführungsförderband
A, B aus einem beliebigen herkömmlichen
Kettenband konstruiert werden, welches Verbindungsglieder aufweist.
An der unteren Oberfläche
sind Mitnehmerzapfen vorgesehen, mit welchen die mechanische Bandantriebseinrichtung
ineinandergreift. Mitnehmereingriffselemente sind ferner an der
Unterseite der Förderbänder angeordnet,
um mit dem drehbaren Element E ineinanderzugreifen, wie oben erörtert. Anwender
stellten fest, daß ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel von
Förderbändern A,
B der Bandtyp ist, welcher in der anhängigen vorläufigen U.S.-Patentanmeldung der
laufenden Nr. 60/107,171, eingereicht am 5. November 1998, und unter
dem Titel „Conveyor
Belts and Modules with Tapered Oblong Hinge Pins" offenbart ist. Die vorläufige Patentanmeldung '171 ist in der vorliegenden
Schrift durch Verweis für
sämtliche Zwecke
aufgenommen.
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Obgleich
oben bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschrieben wurden, sei bemerkt, daß jegliche
und sämtliche äquivalenten
Verwirklichungen der vorliegenden Erfindung in dem Schutzumfang
und dem Prinzip davon enthalten sind. Somit sind die Ausführungsbeispiele,
welche dargestellt sind, lediglich in beispielhafter Weise angegeben
und nicht als Begrenzungen der vorliegenden Erfindung beabsichtigt.
Obgleich spezielle Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschrieben und dargestellt wurden, ist für gewöhnlich Fachkundige zu
ersehen, daß die
vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt ist, da viele Abwandlungen
vorgenommen werden können.
Daher ist vorgesehen, daß jegliche
und sämtliche
derartigen Ausführungsbeispiele
in der vorliegenden Erfindung enthalten sind, welche unter den Schutzumfang
der beigefügten
Ansprüche
fallen können.