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DE69906766T2 - Vorrichtung zum kontrollierten brechen von hohlkugeln - Google Patents

Vorrichtung zum kontrollierten brechen von hohlkugeln Download PDF

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DE69906766T2
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sieve
impeller
hollow
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hollow spheres
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A. Thomas TURGEON
J. David COLBURN
R. Christopher YUNGERS
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3M Innovative Properties Co
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Description

  • Diese Erfindung wurde mit Unterstützung der US Regierung im Rahmen eines mit der National Imagery and Mapping Agency geschlossenen Vertrags Nr. NMA202-97-9-1050 erarbeitet. Die US Regierung hat gewisse Rechte an der Erfindung.
  • Gebiet der Technik
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Brechen von Hohlkugeln und insbesondere eine Vorrichtung, in welcher die Hohlkugeln gespeichert werden und aus der eine in den Hohlkugeln befindliche Substanz beim Brechen der Kugeln freigesetzt wird.
  • Stand der Technik
  • Nach dem Stand der Technik ist bekannt, oxidierbare Gase zur Verwendung als Brennstoff in Massengut-Druckbehältern bzw. Massengut-Drucktanks zu speichern. Zu diesen Gasen gehört Wasserstoff. Auch ist Wassertoff in losen Glasmikrohohlperlen (Mikrohohlkugeln) als Brennstoffversorgungssysem für KFZ-Verbrennungsmotoren speicherbar, wobei der Wasserstoff beim Erhitzen der Mikrohohlperlen durch Diffusion freigesetzt wird, so dass ein Nachfüllen der Mikrohohlperlen möglich ist (US-Patent Nr. 4 328 768, 4 211 537 und 4 302 217). Glasmikrohohlperlen können mit Wasserstoff unter einem Druck von über 41,4 Mpa (6000 psig) gefüllt und über lange Zeiträume gespeichert werden P. C. Souers, R. T. Tsugawa und R. R. Stone „Fabrication of the Glass Microballoon Laser Target", Bericht Nr. UCRL-51-609, Lawrence Livermore Laboratory, 12. Juli 1974; und Michael Monsler und Charles Hendricks „Glas Microshell Parameters for Safe Economical Storage and Transport of Gaseous Hydrogen", vorgetragen am 1. April 1996 auf der TOPTEC-Konferenz „Fuel Cells for Transportation" in Alexandria, VA.
  • Die veröffentlichte PCT-Anmeldung WO 9821772 beschreibt die Speicherung solcher Mikrohohlperlen in einem Behälter. Die Mikrohohlperlen werden zum Freisetzen des Wasserstoffs, der über eine Auslassöffnung aus dem Behälter ausgestoßen wird, gebrochen. Der Behälter weist einen flachen rotierenden Flügel auf, welcher die Mikrohohlperlen gegen ein als Brecheinrichtung dienendes Sieb drückt. Die Maschenweite des Siebs ist kleiner als mindestens 95% der Größe der Mikrohohlperlen. Der Flügel ist gegen das Sieb abgewinkelt, um die Mikrohohlperlen zu erfassen und zum Brechen gegen das Sieb zu drücken. Die Reste der Mikrohohlperlen fallen in einen mit dem mittleren Gehäuseabschnitt des Behälters verschraubten abnehmbaren Teil des Behälters und werden dort gesammelt. Das beim Brechen der Mikrohohlperlen freigesetzte Gas tritt durch eines Auslassöffnung aus und wird beim Durchgang durch ein Filtergehäuse gefiltert.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum kontrollierten Brechen von Hohlkugeln. Die Vorrichtung weist eine Einhausung und ein erstes Sieb innerhalb bzw. an einem Ende der Einhausung auf. Das Sieb ist mit Öffnungen versehen, deren Maschenweite geringer ist als die kleinsten der Hohlkugeln. Ein Siebträger zur Aufnahme des ersten Siebs ist mit Frei- oder Leerräumen versehen, durch welche die Reste der gebrochenen Kugeln hindurchgelangen können. Ein Flügelrad ist in der Einhausung in Kontakt mit dem ersten Sieb angeordnet dergestalt, dass durch seine Bewegung über das erste Sieb die auf diesem befindlichen Hohlkugeln gebrochen werden.
  • Das Flügelrad weist vorzugsweise mindestens einen Flügel auf, dessen Vorderkante so geformt ist, dass die Hohlkugeln zwischen der Vorderkante und dem ersten Sieb eingeschlossen und zermahlen bzw. gebrochen werden. Es kommen die verschie densten geeigneten Formen infrage, so beispielsweise eine Schrägkante, welche die Hohlkugeln in Kontakt mit dem ersten Sieb presst. Weitere geeignete Vorderkantenausführungen sind gekrümmte Formen (beispielsweise eine Vorderkante mit einem runden oder zusammengesetzten Profil) sowie einen spitzen Winkel mit dem ersten Sieb bildende Kantenverlängerungen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Es zeigen:
  • 1 eine auseinandergezogene Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Querschnittsansicht der vorliegenden Erfindung;
  • 3 eine im größeren Maßstab gehaltene Teilquerschnittsansicht des eingekreisten Bereichs in 2;
  • 4 eine auseinandergezogene Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Mahleinrichtung;
  • 5 eine perspektivische Querschnittsansicht der Mahleinrichtung;
  • 6 eine schematische Ansicht des Winkels zwischen einem erfindungsgemäßen Laufradflügel und einem Brechsieb;
  • 7 eine auseinandergezogene Perspektivansicht einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 8 eine perspektivische Querschnittsansicht der Ausführungsform gemäß 7; und
  • 9 ein Schema eines erfindungsgemäßen transportablen Energieerzeugers.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Brennstoffpaketvorrichtung ist allgemein mit der Bezugsziffer 10 in 1 dargestellt. In dieser Brennstoffpaketvorrichtung 10 lässt sich ein oxidierbares Gas wie Wasserstoff sicher speichern und auf Anforderung freisetzen. Ist der Wasserstoffvorrat aufgebraucht, so kann die Brennstoffpaketvorrichtung 10 ihrer Wie derverwendung zugeführt werden, da sie aus recyclingfähigem Material herstellbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Brennstoffpaketvorrichtung 10 ist vorzugsweise für das Speichern von in Glasmikrohohlkugeln 20 enthaltenem Wasserstoff vorgesehen, wobei sich die Hohlkugeln in einem Gehäuse 13 befinden, das an einer Endkappe 18 befestigt eine Einhausung 12 bildet, wie dies die 2 zeigt. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind die Begriffe Mikrohohlkugel und Mikrohohlperle austauschbar zu benutzen. Die Glasmikrohohlkugeln haben vorzugsweise eine Größe von 20 bis 85 μm. Vorzugsweise sind die Glasmikrohohlkugeln mit Wasserstoff unter hohem Druck wie 24 Mpa (3500 psi) gefüllt. Zwar wird in dieser Anmeldung auf Gas Bezug genommen, doch sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung auch zur Aufnahme und Abgabe einer Flüssigkeit eingesetzt werden kann. Erfindungsgemäß geeignete Mikrohohlkugeln sind aus Natronkalkborosilikatglas hergestellt, das von der Minnesota Mining and Manufacturing, St. Paul, Minnesota, beziehbar ist. Vorzugsweise weisen die Mikrohohlkugeln eine sphärische bzw. sphäroidale Form auf, um maximale Innendrücke aushalten zu können. Andere Formen, die den gleichen Innendrücken standzuhalten vermögen, fallen mit in den Rahmen der vorliegenden Erfindung. Ein wichtiges
  • Merkmal ist, dass die Mikrohohlkugel durch die hier beschriebene Vorrichtung 10 gebrochen werden kann. Darüberhinaus muss das Material eine vernachlässigbar geringe Durchlässigkeit bei betrieblichen oder zweckmäßigen Temperaturen, damit das Gas bzw. die Flüssigkeit in der Mikrohohlkugel gehalten wird, und eine hohe Gas- oder Flüssigkeitsdurchlässigkeit bei der Fülltemperatur aufweisen.
  • Der größte Teil des Gehäuses 13 enthält Mikrohohlkugeln 20. Das Gehäuse 13 ist vorzugsweise dadurch gekennzeichnet, dass es:
    • 1. einen relativ niedrigen Innendruck von wenigstens etwa 6 KPa, vorzugsweise 28 Kpa (4 psi), halten kann, wenn es mit der Endkappe 18 verschlossen ist;
    • 2. eine so ausreichende Steifigkeit aufweist, dass die Bewegung der Mahleinrichtung 14 nicht beeinträchtigt oder der Fluss der Mikrohohlkugeln 20 in Richtung auf das Brechsieb 40 nicht behindert wird und
    • 3. eine geringe Wasserstoffdurchlässigkeit hat, so dass wesentliche Wasserstoffverluste über die Gehäusewand hinweg beim Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung unterbunden werden. Der Großteil des die Speichervorrichtung 10 verlassenden Wasserstoffs sollte über die Ausgangsöffnung 99 (wie in 3 gezeigt) austreten.
  • Wahlweise bietet das Gehäuse 13 auch Schutz gegen den Eintritt von Strahlungsenergie, die den Inhalt der Mikrohohlperlen 20 (beispielsweise durch durch Rückstrahlung) erhitzen könnte. Das Gehäuse sollte vorzugsweise nach dem Entleeren einfach zerkleinert werden können. Die Kraft für das Zerkleinern des geleerten Gehäuses wäre relativ niedrig, beispielsweise im Bereich über 0 bis 30 Pounds Kraft (>0–134 Newton). Geeignete Materialien zur Herstellung des Gehäuses sind Aluminium und Kunststoffe wie aluminiumbeschichtetes Polyethylenterephthalat.
  • Das Gehäuse 13 und die Endkappe 18 sind über einen Sicherungsring 24 miteinander verbunden. Die Endkappe 18 weist ein Außengewinde 26 auf, das wie aus 1 ersichtlich mit dem Innengewinde 28 des Sicherungsrings 24 verschraubbar ist, wodurch die Einhausung 12 gebildet und das Innere derselben gegen die Umgebung abgedichtet wird. Das Gehäuse 13 weist einen nach außen erweiterten ringförmigen Endabschnitt 30 auf, der einer hiermit zusammenwirkenden abgeshrägte Paßfläche 32 auf der Endkappe 18 entspricht und mittels des Sicherungsrings 24, der mit Reibungsschluss am Gehäuse 13 angreift, gegen diese Paßfläche 32 gehalten wird. Ein O-Ring 34 ist zwischen dem Sicherungsring 24 und der Endkappe 18 angeordnet und bildet wie aus 3 ersichtlich einen luftdichten Abschluss.
  • Die Mahleinrichtung 14 ist in der Einhausung 12 angeordnet und weist wie am besten aus 4 ersichtlich einen Siebträger 36, ein Stützsieb 38, ein Kugelbrechsieb 40, ein Flügelrad 42 und einen Flügelradantrieb 44 auf. Gemäß 1 ist die Mahleinrichtung 14 mittig um eine Antriebswelle 46 herum angeordnet, die durch die Mahleinrichtung geführt und kraftschlüssig mit dem Flügelradantrieb 44 zum Antreiben des Flügelradantriebs 44 verbunden ist, der seinerseits das Flügelrad 42 antreibt, wie dies die 4 zeigt. Getrieben wird die Antriebswelle 46 von einer äußeren Kraftquelle (nicht dargestellt), die in eine am Ende 47 der Antriebswelle 46 befestigte Kupplung 48 eingreift. Wenngleich dies aus der Ansicht gemäß 2 und 3 nicht ersichtlich ist, handelt es sich bei der die Antriebswelle 46 aufnehmenden Öffnung in der Kupplung 48 um ein Sackloch, über das kein Gasaustritt möglich ist. Die Kupplung 48 ist durch die Endkappe 18 geführt und durch eine Beilagscheibe 43 sowie einen Sicherungsring 45 lagemäßig fixiert, wie dies aus 3 ersichtlich ist. Ein O-Ring 49 dient als Dichtung für Gas und Kugelfragmente. Die Antriebswelle 46 erstreckt sich über die volle Länge des Gehäuses 13. Die Mahleinrichtung 14 gleitet entlang der Antriebswelle 46 und gegen eine Innenfläche des Gehäuses 13 generell in Richtung des Pfeils 54.
  • Die Mahleinrichtung 14 bildet ein Trennelement zwischen den Mikrohohlkugeln 20 und dem Aufnahmebereich 56, in dem die gebrochenen Mikrohohlkugeln gesammelt werden können. Der Aufnahmebereich 56 befindet sich auf der dem Bereich zur Speicherung intakter Mikrohohlkugeln 20 gegenüberliegenden Seite. Der Aufnahmebereich 56 vergrößert sich mit der Fortbewegung der Mahleinrichtung entlang der Antriebswelle 46 zur Aufnahme der zunehmenden Anzahl von Kugelfragmenten, die bem Brechen der Mikrohohlkugeln 20 anfallen. Der Abschnitt, in dem die Mikrohohlkugeln gespeichert werden, verringert sich mit zunehmender Anzahl gebrochener Hohlkugeln.
  • Eine gespannte konische Schraubendruckfeder 16 spannt die Mahleinrichtung gegen die Mikrohohlkugeln 20 vor und erzeugt eine Vorspannkraft, welche die Mahleinrichtung 14 wie vorbeschrie ben generell in Richtung des Pfeils 54 die Antriebswelle 46 entlang bewegt. Die Feder 16 ist zwischen der Mahleinrichtung 14 und der Innenfläche der Endkappe 18 angeordnet. Andere Federausführungen und andere fachgerechte Einrichtungen, welche die zum Bewegen der Mahleinrichtung 14 in Richtung auf die gespeicherten Mikrohohlkugeln 20 erforderliche Kraft zu erzeugen vermögen, sind ebenfalls in der vorliegenden Erfindung eingeschlossen.
  • Das Kugelbrechsieb 40 weist eine so ausreichend kleine Maschenweite auf, dass die Sieblöcher nicht größer sind als die kleinste Mikrohohlkugel. Vorzugsweise ist bei einer Mikrokugelgröße von 25 bis 85 μm eine Siebmaschenweite von 20–25 μm bevorzugt, wobei die Maschenweite 25 μm am meisten bevorzugt ist. Der hierin benutzte Begriff „Maschenweite" bedeutet die Nenngröße der Löcher oder Öffnungen im Sieb, die groß genug sein sollten, dass eine Mikrohohlkugel von vorgegebener Größe hindurchgelangen kann. So ermöglicht beispielsweise die Maschenweite 25 μm den Durchtritt einer Mikrohohlkugel von 25 μm. Der Begriff „Masche" ist die in der Technik bekannte Bezeichnung für Sieböffnungen.
  • Die Maschenweite des Stützsiebs 38 ist größer als die des Brechsiebs 40 und groß genug, um den beim Brechen entstehenden Kugelabfall durch das Stützsieb durchzulassen. Auch muss die Maschenweite des Stützsiebs 38 klein genug sein, um die nötige Steifheit herzustellen, damit bei der Bewegung des Flügelrads über das Brechsieb 40 zum Brechen der Mikrohohlkugeln ein Durchbiegen des ersten Siebs verhindert wird. Der Begriff „Durchbiegen" bedeutet die Verformung des Brechsiebs 40, die durch unzureichende Abstützung des Siebs 40 verursacht wird, wenn die Mikrohohlkugeln 20 vom Flügelrad gegen das Sieb 40 gepresst und nicht gebrochen werden. Ein durchgedrücktes Brechsieb erkennt man sichtmäßig an Bereichen, in denen das Sieb intakte Mikrohohlkugeln aufweist.
  • Der Siebträger 36 weist eine solche Größe und Festigkeit auf, dass das erste Sieb 40 und das Sieb 38 in der Weise abge stützt werden, dass die Bewegung des Flügelrads über das erste Sieb 40 zum Brechen der Mikrohohlkuglen 20 führt. Beim Einsatz eines solchen Trägers ist es die Kombination aus dem Träger 36 und den Sieben 40 (und 38 usw. soweit eingesetzt), welche ein wesentliches Durchbiegen des ersten Siebs 40 verhindert. Der Siebträger 36 ist vorzugsweise mit konzentrischen Rippenelementen 58, die konzentrisch zur Öffnung 60 angeordnet sind, und radial verlaufenden Rippenelementen 59, die von der Öffnung 60 ausgehend radial verlaufen und eine Stützfläche 64 für sowohl das Stützsieb 38 als auch das Brechsieb 40 bilden, versehen. Zwischen den Rippenelementen 58 und 59 befinden sich Frei- bzw. Leerräume 62, die den Durchlass des Abfalls der gebrochenen Mikrohohlkugeln in den Aufnahmebereich 56 ermöglichen. Andere Gestaltungsmuster für die Oberfläche des Siebträgers 36 als in 4 und 5 dargestellt (beispielsweise ein Wabenmuster) sind ebenfalls einsetzbar. Vorzugsweise bietet der Siebträger soviel Freiraum, dass die Materialfragmente hindurchpassen und ein Zusetzen des Brechsiebs 40 verhindert wird, und ist der Träger gleichzeitig konstruktiv so stark ausgebildet, dass er das Brechsieb 40 und alle eventuell zum Einsatz gelangenden Stützsiebe 38 abzustützen vermag. In der bevorzugten Ausführungsform sind Freiräume von mindestens 50% der Hauptträgerfläche vorhanden.
  • Die Mahleinrichtung 14 wird von der durch die Öffnung 68 im Flügelrad 42, die Öffnung 70 im Brechsieb 40, die Öffnung 72 im Stützsieb 38 und die Öffnung 60 im Siebträger 36 verlaufenden Welle 66 des Flügelradantriebs 44 mittels der gespannten Schraubendruckfeder 74, der Beilagscheibe 76 eines in einen umlaufenden Schlitz 80 am distalen Ende der Antriebswelle 66 eingreifenden E-förmigen Sicherungsrings 78 als Einheit zusammengehalten. Die Feder 74 erzeugt eine Kraft, die das Flügelrad gegen das Brechsieb 40 vorspannt. Der Sicherungsring 50 bewirkt die lagemäßige Fixierung des Brechsiebs 40 und des Stützsiebs 38 und verhindert ein Drehen der Siebe. Das Brechsieb 40 wird durch die Wirkung der Schraubenfeder 16 in Kontakt mit den gespeicherten Mikrohohlkugeln 20 gehalten.
  • Das Flügelrad 42 weist mehrere wie aus 5 ersichtlich von der Flügelmitte radial nach außen verlaufende Flügel 82 auf. Die Flügel sind gerade dargestellt, können jedoch in den verschiedensten Formen nach vorn oder hinten ausladend ausgeführt sein. Vier Flügel 82 sind im Einzelnen dargestellt, doch sind beliebig viele Flügel oder selbst ein einzelner Flügel einsetzbar. Jeder Flügel 82 weist einen im Wesentlichen ebenen am Sieb angreifenden Abschnitt 84 und einen abgeschrägten Abschnitt 86 auf, die in einer von der Mitte des Flügelrads aus über die Länge beider Abschnitte 84 und 86 radial verlaufenden Kante 88 zusammenlaufen. Die Kante 88 ist mit dem Brechsieb 40 in Kontakt oder kommt nahe genug an dieses heran, um während der Drehung des Flügelrads die in den Sieböffnungen sitzenden Mikrohohlkugeln zu brechen. Die Unterseite 90 das abgeschrägten Abschnitts 86 bildet einen spitzen Winkel α mit dem Brechsieb 40, wie dies am besten in 6 zu sehen ist. Der spitze Winkel liegt vorzugsweise im Bereich von ca. 1° bis 70°. In der bevorzugten Ausführungsform beträgt der Winkel ca. 45°.
  • Die Welle 46 steht in Eingriff mit dem Flügelradantrieb 44. Der Flügelradantrieb 44 weist mehrere radial verlaufende Adern 92 auf, die an im Wesentlichen ebenen entsprechenden Abschnitten 84 der Flügel angreifen und dadurch die Flügel 82 in Kontakt mit dem Brechsieb 40 halten. Die Unterseiten 90 der Flügel 82 kontaktieren die auf dem Brechsieb 40 liegenden Mikrohohlkugeln.
  • Es wird angenommen, dass das Brechsieb 40 die Mikrohohlkugeln 20 durch eine Art Einlochwirkung fixieren, welche die Hohlkugeln festhält, wenn die Oberfläche 90 an diesen angreift. Das Einlochen der Mikrohohlkugeln erfolgt durch das Verhältnis zwischen der Maschenweite des Brechsiebs 40 und der Größe der Mikrohohlkugeln 20. Die Sieböffnungen sind groß genug, um die meisten der intakten Mikrohohlkugeln zurückzu halten, ohne dass sie durch das Sieb gelangen können. Gebrochen werden die Mikrohohlkugeln 20 aufgrund einer Kombination aus hohem Druck im Innern der Kugeln, der Sprödheit des zur Herstellung der Mikrohohlkugeln verwendeten Materials und dem „Einlochen" der Mikrohohlkuglen auf dem Brechsieb 40. Da die Hohlkugeln durch das Brechsieb 40 gehalten bzw. eingelocht werden, werden sie bei der Drehbewegung der Flügel in der generellen Richtung des Pfeils 94 durch die Masse der Mikrohohlkugeln und über die Sieboberläche gebrochen, indem sie nach unten in die Sieböffnungen gedrückt und mit mechanischer Spannung (beispielsweise Scher- bzw. Druckspannung) beaufschlagt werden. Die Bruchfragmente der Mikrohohlkugeln fallen sodann durch das Brechsieb 40, das Stützsieb 38 und den Siebträger 36 oder werden durch diese Komponenten nach unten gedrückt, wie dies durch die Pfeile 96 im Aufnahmebereich 56 dargestellt ist.
  • Beim Brechen der Mikrohohlkugeln wird innerhalb der Einhausung 12 Wasserstoff freigesetzt. In einer betrieblichen Ausführungsform steht die Einhausung unter einem Druck von nur 4 psi (28 KPa), wodurch sich ein sicherer Speicherbehälter für hochoxidierbares Gas ergibt. Das Freisetzen von Wasserstoff erfolgt ausschließlich auf Anforderung und es kann der Wasserstoff nur über die Gas-Teilchenfilter-Einrichtung 98 und die Auslassöffnung 99 aus der Einhausung ausgetragen werden, wie dies die 3 zeigt. Die Einrichtung 98 weist eine Filterkappe 100 auf, die im Presssitz in die Öffnung 102 der Endkappe 18 eingepasst ist. Die Filterkappe 100 enthält Aktivkohle zwischen zwei Lagen Teilchenauffangmaterial (nicht dargestellt), wobei diese Anordnung als Gas- und Teilchenfilter dient. Das Gas wird gefiltert, um sämtliche Glasbruchfragmente in der Einhausung 12 zu halten und unerwünchte Gase aus dem Medienstrom abzuscheiden, und es wird das Wasserstoffgas durch Leitungen (nicht dargestellt) einer nachfolgenden Verwendung zugeführt.
  • Eine alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Brennstoffpakets ist die in 7 und 8 dargestellte Vorrichtung 110. Ähnlich wie die Ausführungsform gemäß 1 bis 6 weist die Vorrichtung 110 eine Einhausung 112 zum Speichern von Mikrohohlkugeln 20 auf, wie dies die 8 zeigt. Weiter enthält die Vorrichtung 110 eine Mahleinrichtung 114 zum Brechen der Mikrohohlkugeln 20. Die Vorrichtung 110 weicht dadurch von der Ausführungsform gemäß 1 bis 6 ab, dass sich die Mahleinrichtung nicht axial entlang einer Antriebswelle bewegt. Stattdessen werden die Mikrohohlkugeln der Mahleinrichtung 114 durch Schwerkraft zugeführt oder mittels einer Drückeinrichtung (im Rahmen fachmännischen Könnens), welche eine Masse in einem Zylinder zu einem Zylinderende hin drückt oder treibt, zwangsweise in Richtung auf das Sieb befördert. Eine solche Drückeinrichtung kann beispielsweise ein mittels einer Druckfeder bzw. eines Druckmediums angetriebener Kolben oder ein Ratschenmechanismus sein. Durch eine solche Drückeinrichtung braucht man sich bei der Zufuhr der Mikrohohlkugeln zur Mahleinrichtung nicht auf die Wirkung der Schwerkraft zu verlassen.
  • Die Einhausung 112 besteht aus einem Gehäuse 113 und einer Endkappenanordnung 118. Das Gehäuse 113 enthält Mikrohohlkugeln 20. Das Gehäuse 113 kann entsprechend der mit Bezug auf 1 bis 6 gegebenen Definition vorzugsweise zerkleinert werden. Zur Herstellung der Einhausung 112 wird die Endkappe 118 in das proximale offene Ende 117 des Gehäuses 113 eingesteckt. Gehäuse 113 und Endkappe 118 werden durch vier konzentrisch angeordnete vorstehende Lappen 116 der Endkappe 118 befestigt, die in entsprechende Schlitze 120 in der Innenfläche des Gehäuses 113 eingreifen, wie dies am besten aus 8 ersichtlich ist. Ein O-Ring 122 in einem umlaufenden Schlitz 124 in der Endkappenanordnung bildet eine Gasdichtung.
  • Die Mahleinrichtung 114 ist feststehend entlang einer Längsachse der Einhausung 112 im oberen Ende 126 der Endkappenanordnung angeordnet. Die Mahleinrichtung 114 bildet ein Trennelement zwischen den gespeicherten Mikrohohlkugeln 20 im Gehäuse 113 und einem Aufnahmebereich 138 zur Aufnahme von Bruchstücken der Mikrohohlkugeln. Da die Mahleinrichtung 114 feststehend in der Einhausung 112 angeordnet ist, wird der Raum zum Speichern von Mikrohohlkugeln 20 und der Bereich 138 zur Aufnahme von Resten gebrochener Mikrohohlkugeln beim Brechen der Hohlkugeln weder verkleinert noch vergrößert.
  • Wie aus 7 ersichtlich, weist die Mahleinrichtung 114 ein Flügelrad 139, ein Brechsieb 140, ein erstes Stützsieb 142, ein zweites Stützsieb 139 und einen Siebträger 146 auf, wobei diese Komponenten durch einen Flügelradantrieb 18 mit Befestigung an einer durch zentrale Öffnungen im Flügelrad, in den Sieben 140, 142, 144 und im Siebträger 146 verlaufenden Antriebswelle 150 zusammengehalten werden. Ein oder mehrere kleine Stifte (nicht dargestellt) an der Unterseite des Flügelradantriebs 148 greifen in die dargestellten Löcher im Flügelrad 139 ein. Die axiale Ablösung des Flügelradantriebs 148 von der Antriebswelle 50 wird durch eine Schraube (nicht dargestellt) verhindert, die nach unten in die zentrale Öffnung in der Antriebswelle 150 eingeschraubt wird. Hierdurch werden die Flügel gegen das Sieb 140 gehalten. Ein Siebsicherungsring 154 ist in die Endkappe 118 eingepresst, um ein Drehen des Brechsiebs bei der Drehbewegung des Flügelrads 139 zu verhindern. Der Flügelradantrieb weist einen Keil (nicht dargestellt) auf, der in eine Keilnut (nicht dargestellt) im Flügelrad eingreift, um bei der Drehung der Antriebswelle 150 das Flügelrad anzutreiben. Die Antriebswelle 150 ist mit einer außerhalb der Einhausung 112 liegenden Kupplung 152 verbunden.
  • Das Brechsieb 140 hat eine Maschenweite von vorzugsweise ca. 20–25 μm und am meisten bevorzugt von ca. 25 μm. Die Maschenweite des ersten Stützsiebs 142 ist größer als die des Brechsiebs (Lochnenngröße beispielsweise ca. 600 μm oder 30 Mesh), während die des zweiten Stützsieb 144 größer als die des ersten Stützsiebs ist (Nenngröße der Öffnungen beispielsweise 707 μm oder 24 Mesh wie in ASTM E11-95 festgelegt). Der Siebträger 146 kann in seiner den Sieben 140, 142 und 144 zugewandten Oberfläche 156 Frei- bzw. Leerräume von mindestens 50% aufweisen. Der dargestellte Siebträger 146 ist mit mehreren verschieden großen konzentrischen Rippenelementen 158 versehen, die durch nach außen verlaufende radiale Rippenelemente 160 verbunden sind.
  • Das Laufrad 139 weist mehrere Flügel 162 auf, deren Ausführung ähnlich den Flügeln 82 gemäß 1 bis 6 ist. Jeder Flügel 162 bildet den gleichen spitzen Winkel α mit dem Brechsieb 140 wie schematisch in 6 dargestellt.
  • Beim Brechen der Mikrohohlkugeln 20 fallen Kugelfragmente durch die Siebe und den Siebträger in den Aufnahmebereich 138. Das freigesetzte Gas tritt über Gasauslassöffnungen 170 in den Filter 172, der in der Hauptsache aus beidseitig mit einem Auffang- oder Filtermedium abgedeckter Aktivkohle besteht, und verlässt die Einhausung 112 über Gasauslassöffnungen 174. Ein O-Ring 172 bildet eine Abdichtung zwischen Antriebswelle 150 und Gehäuse 118.
  • Ein erfindungsgemäßer Energieerzeuger 180 ist schematisch in 9 dargestellt. Der Energieerzeuger weist ein Brennstoffpaket 10 bzw. 110 der vorbeschriebenen Art auf, das über eine Kupplung 48 bzw. 152 mit einer mechanischen Energiequelle 182 verbunden ist. Die mechanische Energiequelle 182 (beispielsweise ein Motor) dreht die Kupplung und damit die Antriebswelle des Brennstoffpakets, um die Mikrohohlkugeln 20 im Speicher zum Freisetzen von unter Druck stehenden Wasserstoffgas zu brechen. Die mechanische Energiequelle 182 kann elektrische Energie aus einer nachladbaren Batterie 184 erhalten.
  • Das Wasserstoffgas strömt vom Brennstoffspeicher 10 in eine Brennstoffzelle 186, die durch Oxidation des Wasserstoffgases Elektrizität erzeugt. Mit von der Brennstoffzelle erzeugter elektrischer Energie wird die Batterie 184 nachgeladen, wodurch elektrische Energie gespeichert und elektrischer Strom zu einem elektrischen Verbraucher 188 geleitet wird. Ein wahlweiser GS/WS-Umrichter kann vorgesehen werden, um die von der Brennstoffzelle ausgegebene elektrische Energie in Wechselstrom zur Verwendung am Verbraucher 188 umzuwandeln.
  • Entsprechende elektronische Steuerungen 185 empfangen Eingangssignale vom Versorgungssystem der nachladbaren Batterie, einem Stromüberwachungsgerät 189 und der Brennstoffzelle. Je nachdem, ob mehr oder weniger elektrischer Strom benötigt wird, vergrößern oder verkleinern die Steuerungen den Wasserstofffluss, indem die Stromzufuhr zu der das Brennstoffpaket antreibenden mechanischen Energiequelle vergrößert wird. Die Stromabgabe der Brennstoffzelle 186 steht im direkten Verhältnis zum Wasserstofffluss der Brennstoffzelle aus dem Brennstoffpaket.
  • Die elektronischen Steuerungen betätigen während des Betriebs der Brennstoffzelle einen Schalter 191, um die nachladbare Batterie 184 über ein Batterieladegerät 183 zu laden. Zum Einleiten des Wasserstoffflusses wird der Schalter 192 geschlossen, um elektrischen Strom von der Batterie zur mechanischen Energiequelle zu leiten. Wenngleich die Details der in 9 dargestellten verschiedenen Komponenten (beispielsweise der elektronischen Steuerungen) nicht beschrieben sind, liegen die Spezifikation und die Auslegung dieser Bauelemente im Bereich des fachmännischen Könnens.
  • Die Steuereinrichtung 185 misst die Ausgangsspannung der Brennstoffzelle 186 bei der Abgabe von Strom an den elektrischen Verbraucher 188. Diese Spannung wird mit einer inneren Vergleichsspannung in der Steuereinrichtung 185 verglichen. Ist die Brennzellenspannung niedriger als die Bezugsspannung, so wird die mechanische Energiequelle 182 über die Steuereinrichtung 185 dahingehend betätigt, dass der Ausgangsstrom der Brennstoffzelle durch Vergrößerung des Wasserstoffflusses erhöht wird. Bei einer Ausgangsspannung über der Bezugsspannung schaltet die Steuereinrichtung die mechanische Energiequelle ab, wodurch die Ausgangsspannung auf die Bezugsspannung zurückfällt. Dieser Ablauf wiederholt sich den Veränderungen des Ausgangsstroms folgend durch Modulieren der Ein-/Ausschaltzeit der mechanischen Energiequelle.
  • Der Energieerzeuger gemäß 9 kann zur elektrischen Stromversorgung in abgelegenen Örtlichkeiten eingesetzt werden. Die nachladbare Batterie kann externe Geräte solange mit Strom versorgen, bis die Brennstoffzelle mit Leistung arbeitet, bzw. die Ausgangsleistung der Brennstoffzelle erhöhen.
  • Es wurde ein Prototyp einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ähnlich der in 7 und 8 hergestellt und es wurde die Wasserstoffgasabgabe des Brennstoffpakets einer experimentellen Brennstoffzelle von 3 V Nennleistung zugeschaltet. Der geschätzte Wirkungsgrad der Brennstoffzelle betrug ca. 50%. Das erfindungsgemäße Brennstoffpaket enthielt etwa 75 ml Mikrohohlkugeln, die mit Wasserstoff bei 3500 psi (24 Mpa) gefüllt waren. Die elektrischen Ausgangsklemmen der Brennstoffzelle wurden an einen mit einem Paar Kleinlautsprechern verbundenen tragbaren CD-Player gelegt. Der CD-Player und die Lautsprecher verbrauchten ca. 2 W elektrische Leistung und konnten mit der Kombination aus Brennstoffspeicher und Brennzelle etwa 2 Stunden lang betrieben werden.
  • Wenngleich die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen beschrieben wurde, ist es für den Fachmann klar ersichtlich, dass Änderungen in Form und Detail möglich sind, ohne dass die Erfindung verlassen wird.

Claims (16)

  1. Vorrichtung zum kontrollierten Brechen von Hohlkugeln mit einer Einhausung; einem in der Einhausung angeordneten Sieb (40) mit Öffnungen von solcher Größe, dass zumindest die meisten Hohlkugeln zurückgehalten werden; und einer Flügeleinrichtung in der Nähe des Siebs, die über das Sieb bewegbar ist, um die auf dem Sieb befindlichen Hohlkugeln zu brechen, gekennzeichnet durch a) das Sieb (40) mit Löchern, deren Maschenweite nicht größer als die Größe der kleinsten Hohlkugeln ist; b) einen Siebträger (36, 58) mit mehreren Frei- bzw. Leerräumen, der das Sieb so ausreichend abstützt, dass es die Hohlkugeln beim Brechen derselben festhält, wobei die Freiräume den Abfall aus zerbrochenen Kugeln durchlassen; und c) ein Laufrad anstelle eines Flügels nahe dem ersten Sieb (40), dessen Form so beschaffen ist, dass die auf dem Sieb liegenden Hohlkugeln bei der Bewegung des Flügelrads über das Sieb gebrochen werden.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, weiter mit einem zwischen dem ersten Sieb (40) und dem Siebträger (36, 58) angeordneten Stützsieb (38), dessen Maschenweite größer als die des ersten Siebs und groß genug ist, um den Abfall aus gebrochenen Kugeln durch das Stützsieb zu lassen, und das so beschaffen ist, dass ein Durchbiegen des ersten Siebs bei der Bewegung des Flügelrads über das erste Sieb zum Brechen der Hohlkugeln im Wesentlichen reduziert bzw. verhindert wird.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Kugeln mit einem Gas gefüllt sind, die Einhausung weiter eine Gasauslassöffnung aufweist und die Einhausung eine so ausreichend geringe Gasdurchlässigkeit besitzt, dass der Großteil des aus der Vorrichtung austretenden Gases durch die Gasauslassöffnung ausgetragen wird.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, weiter mit einer innerhalb des Gehäuses angeordneten Feder, um eine zum Positionieren des ersten Siebs in Kontakt mit den Hohlkugeln erforderliche Kraft zu erzeugen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Hohlkugeln in einem Abschnitt der Einhausung untergebracht sind und wobei dieser Abschnitt der Einhausung: i) im verschlossenen Zustand einen Innendruck von mindestens ca. 6 KPa halten kann; ii) eine so ausreichende Steifheit aufweist, dass die Bewegung des Flügelrads bzw. der Hohlkugelfluss in Richtung auf das erste Sieb nicht behindert wird; und iii) mit einer Kraft zwischen über 0 und 130 Newton auf einfache Weise zerkleinert werden kann,
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Einhausung einen ersten Speicherabschnitt zur Aufnahme von Hohlkugeln und einen zweiten Speicherabschnitt zur Aufnahme gebrochener Hohlkugeln aufweist und wobei das erste Sieb, der Siebträger und das Flügelrad zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt angeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei das Flügelrad mindestens einen in Kontakt mit dem ersten Sieb stehenden Flügel und der Flügel eine einen spitzen Winkel mit dem ersten Sieb bildende Kante aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei das erste Sieb, der Siebträger und das Flügelrad sich beim Brechen der Hohlkugeln entlang der Drehachse des Flügelrads in den ersten Abscnitt hinein bewegen.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei das erste Sieb, der Siebträger und das Flügelrad in der Drehachse des Flügelrads feststehend ausgebildet sind und die Hohlkugeln durch eine Drückeinrichtung in Kontakt mit dem ersten Sieb gehalten werden.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, wobei als Drückeinrichtung eine mit Schwerkraft arbeitende Vorrichtung, federbelastete Kolben, über Druckmedium getriebene Kolben bzw. ein Ratschenmechanismus gewählt werden können.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Einhausung in Kontakt mit dem ersten Sieb befindliche Mikrohohlkugeln enthält.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei der Korugrößenbereich der Mikrohohlkugeln im Verhältnis zur Maschenweite der Öffnungen des ersten Siebs gewählt ist dergestalt, dass die Siebmaschenweite nicht größer als etwa die kleinste Korngröße in diesem Bereich ist und die größte Korngröße in dem Bereich, zumindest vorübergehend, in den Sieböffnungen gehalten werden können.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei die Mikrohohlkugeln mit Wasserstoff unter einem Druck gefüllt sind, der über dem Atmosphärendruck liegt.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Flügelrad durch eine Feder gegen das erste Sieb vorgespannt wird.
  15. Kombination aus der Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der das Gas Wasserstoff ist, und einer Brennstoffzelle, in der Wasserstoff eingesetzt wird.
  16. Brennstoffzellen-Kombination nach Anspruch 15, weiter mit einer nachladbaren Batterie, die mit der Brennstoffzelle verbunden ist, damit die Batterie über die Brennstoffzelle geladen werden kann.
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