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DE69904301T2 - Chlorit enthaltende mundpflegezusammensetzungen und methoden - Google Patents

Chlorit enthaltende mundpflegezusammensetzungen und methoden

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Publication number
DE69904301T2
DE69904301T2 DE69904301T DE69904301T DE69904301T2 DE 69904301 T2 DE69904301 T2 DE 69904301T2 DE 69904301 T DE69904301 T DE 69904301T DE 69904301 T DE69904301 T DE 69904301T DE 69904301 T2 DE69904301 T2 DE 69904301T2
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DE
Germany
Prior art keywords
compositions
chlorite
composition
oral
chlorine dioxide
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69904301T
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English (en)
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DE69904301D1 (de
Inventor
Lalith Wimalasena
James Witt
Lee Wong
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Procter and Gamble Co filed Critical Procter and Gamble Co
Publication of DE69904301D1 publication Critical patent/DE69904301D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69904301T2 publication Critical patent/DE69904301T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K33/00Medicinal preparations containing inorganic active ingredients
    • A61K33/20Elemental chlorine; Inorganic compounds releasing chlorine
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K8/00Cosmetics or similar toiletry preparations
    • A61K8/18Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition
    • A61K8/19Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition containing inorganic ingredients
    • A61K8/20Halogens; Compounds thereof
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61QSPECIFIC USE OF COSMETICS OR SIMILAR TOILETRY PREPARATIONS
    • A61Q11/00Preparations for care of the teeth, of the oral cavity or of dentures; Dentifrices, e.g. toothpastes; Mouth rinses

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Description

    Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Mundpflegezusammensetzungen, einschließlich therapeutische Spülungen, besonders Mundspülungen, sowie Zahnpasten, Zahngele, Zahnpulver, Kaugummis, Mundsprays und Pastillen (einschließlich Pfefferminzbonbons für frischen Atem), umfassend eine wirksame Menge an Chlorition. Diese Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Behandlung oder Verhinderung von Zuständen der Mundhöhle wie Mundgeruch sowie ein Verfahren zum Weißfarben von Zähnen bei Menschen oder anderen Tieren.
  • Hintergrund des Fachgebiets
  • Mundgeruch, Plaque, Gingivitis, periodontale Erkrankung und die Verfärbung der Zähne sind alle unerwünschte Zustände, die viele Personen befallen. Als Erstes ist ein schlechter Geruch der Mundhöhle auch als Halitose oder Mundgeruch bekannt. Es wird allgemein geschätzt, daß in der USA 20-90 Millionen Individuen an Mundgeruch leiden. Es wird im allgemeinen angenommen, daß der Grund für diesen Zustand auf die Anwesenheit von anaeroben Bakterien, besonders Gram-negativen anaeroben Bakterien, im Mund zurückzuführen ist. Diese Bakterien erzeugen flüchtige Schwefelverbindungen (VSC), von denen bekannt ist, daß sie Mundgeruch verursachen.
  • Auf dem Fachgebiet ist bekannt, daß ein gewisser Mundgeruch durch drei chemische Verbindungen verursacht wird. Genauer sind diese Verbindungen Schwefelwasserstoff (H-S-H), Methylmercaptan (CH&sub3;-S-H) und Dimethylsulfid (CH&sub2;-S-CH&sub3;). Diese Verbindungen resultieren aus dem Abbau von Epithelzellen und Bakterien in der Mundhöhle. Genauer sind die Polypeptidketten der Epithelzellwände aus einer Reihe von Aminosäuren einschließlich Cystein und Methionin aufgebaut, welche Schwefelseitenketten enthalten. Das Absterben von Mikroorganismen oder Epithelzellen hat den Abbau der Polypeptidketten in ihre Aminosäurekomponenten, besonders Cystein und Methionin, zur Folie. Cystein und Methionin sind Vorläufer für die Bildung von VSCs.
  • Auf dem Fachgebiet ist auch bekannt, daß Mundgeruch nicht nur aus der hinteren dorsalen Oberfläche der Zunge, sondern auch aus periodontalen Taschen herrührt. Außerdem kann eine Person mit Gingivitis oder einer periodontalen Erkrankung einen stärkeren Mundgeruch durch zerfallende Epithelzellen aufweisen. Epithelzellen zersetzen sich schneller, falls eine Entzündung vorhanden ist. Daher verbleibt eine größere Anzahl dieser toten Epithelzellen in der Mundhöhle und wird zu den übel riechenden Verbindungen abgebaut.
  • Zusätzlich verändern VCSs auch die Epithelbarriere, wodurch die Penetration der Barriere durch antigene Substanzen ermöglicht wird. Zum Beispiel tragen VCSs wie Schwefelwasserstoff, Methylmercaptan und Dimethylsulfid zur Penetration bakterieller Toxine durch die Epithelbarriere in die/das darunterliegende Basallamina und Bindegewebe bei. Rizzo A., Peridontics 5 (1967), 233-236; Ng W. und Tonzetich J., J. Dental Research 63(7) (1984), 994-997; Solis-Gaffar M. C., Fischer T. J. und Gaffar A., J. Soc. Cosmetic Chem. 30 (1979), 241-247. Danach können bakterielle Toxine, Bakterien und Viren in das darunterliegende, dem Sulcularraum benachbarte Zahnfleischgewebe eindringen und im Anschluß daran das darunterliegende Bindegewebe besiedeln. Eine Verringerung der VCSs verringert auch die Gewebepermeabilität für orale Toxine und Bakterien.
  • Systemische Größen können auch zu Mundgeruch beitragen. Diese Größen schließen Karzinome der Mundhöhle, Diabetes, Leber- und Nierenstörungen, Medikationen, welche das orale Milieu verändern, ENT-Probleme wie chronische Sinusitis, Tonsillitis und entzündete Rachenmandeln ein. Magen-Darm-Probleme tragen nicht zu chronischem Mundgeruch bei, obwohl dies eine verbreitete Annahme ist. Die Beurteilung und Diagnose von Mundgeruch kann mit dem Halimeter (Interscan) ausgeführt werden. Das Halimeter ist ein Gasanalysensensor, der die flüchtigen Schwefelverbindungen im Atem mißt.
  • Außerdem ist eine periodontale Erkrankung auch ein unerwünschter Zustand, der weit verbreitet ist. Eine periodontale Erkrankung ist eine Hauptursache für Zahnverlust bei Erwachsenen, der bereits im Alter von 12 Jahren beginnt. Selbst im Alter von 15 Jahren ist es möglich, daß 4 von 5 Personen bereits an Gingivitis leiden und möglicherweise 4 von 10 an Periodontitis leiden.
  • Eine periodontale Erkrankung befällt das Periodontium, welches die umhüllenden und stützenden Gewebe ausmacht, die einen Zahn umgeben (d. h. das periodontale Ligament, das Zahnfleisch und der Alveolarknochen). Gingivitis und Periodontitis sind entzündliche Erkrankungen des Zahnfleisches bzw. der tieferen periodontalen Gewebe.
  • Es ist hinreichend bekannt, daß eine periodontale Erkrankung mit der Anreicherung von Plaque auf den Zähnen verbunden ist. Die Zähne sind mit einem proteinähnlichen Speichelmaterial (Pellikula) bedeckt, und anschließend haften sich Streptokokken an diesen Belag an. Gingivitis rührt von dem Zahnbelag her, und Periodontitis wird durch die Infektion verursacht, die sich in die periodontale Tasche oder den Raum zwischen dem Zahnfleisch und der Zahnwurzel ausbreitet.
  • Ferner sind Verbraucher sehr daran interessiert, ihre Zähne weißer zu machen. Die Verbraucher denken, daß Personen mit weißeren Zähnen mehr persönliches Zutrauen und eine bessere soziale Akzeptanz haben.
  • Zähne umfassen sowohl eine innere Dentinschicht als auch eine äußere harte Zahnschmelzschicht. Die Zahnschmelzschicht schützt die innere Dentinschicht und das lebende Gewebe und dient als Kontaktfläche zum Zerkauen fester Nahrung. Die Zahnschmelzschicht ist im allgemeinen durchsichtig und weist eine leicht gebrochen weiße Farbe auf. Man nimmt auch an, daß sie porös ist, da die Hydroxyapatitkristalle, welche den Zahnschmelz ausmachen, mikroskopische hexagonale Stäbchen oder Prismen mit mikroskopisch kleinen Poren oder Kanälen dazwischen bilden. Als Ergebnis dieser porösen Struktur können anfärbende Mittel und verfärbende Substanzen, wie Antibiotika, anfärbende Materialien enthaltende Nahrungsmittel, Kaffee, Cola, Tee, Tabak etc., in den Zahnschmelz eindringen und seine Oberfläche verändern, so daß er ein gelb oder bräun- lich gefärbtes Aussehen aufweist.
  • Obwohl eine gute Mundhygiene, wie sie durch das Bürsten der Zähne mit einem Zahnreinigungsmittel erzielt wird, dazu beitragen kann, das Auftreten von Flecken, Gingivitis, Plaque, einer periodontalen Erkrankung und/oder Mundgeruch zu verringern, verhindert oder eliminiert sie nicht notwendigerweise deren Vorkommen. Mikroorganismen tragen sowohl zur Initiation als auch zum Fortschreiten von Gingivitis, Plaque, einer periodontalen Erkrankung und/oder Mundgeruch bei. Um diese Zustände zu verhindern öder zu behandeln, müssen diese Mikroorganismen folglich durch irgendwelche Mittel unterdrückt werden, welche von dem einfachen mechanischen Reinigen verschieden sind. Außerdem ist das einfache mechanische Reinigen nicht völlig wirksam, um sämtliche Fleckenarten zu entfernen und/oder die Zähne weiß zu färben.
  • Im Hinblick darauf ist sehr viel Forschungsarbeit auf die Entwicklung von therapeutischen Zusammensetzungen und Verfähren zur Behandlung der obigen Zustände gerichtet worden, welche in der Unterdrückung von Mikroorganismen wirksam sind. Auch ist die Forschungsarbeit auf die Entwicklung von wirksamen weißfärbenden Zusammensetzungen gerichtet worden. Einige dieser Forschungen konzentrierten sich auf Mundpflegezusammensetzungen und Verfahren, umfassend Chlordioxid oder Chlordioxid erzeugende Verbindungen. Chlordioxid ist ein sehr starkes Oxidationsmittel und ist als ein Breitbandantibiotikum bekannt.
  • Der Stand der Technik offenbart Zusammensetzungen und Verfahren, die Chlordioxid zur Behandlung von verschiedenen Mundpflegezuständen verwenden. Die meisten dieser Referenzen gemäß dem Stand der Technik lehren, daß die Abgabe von Chlordioxid für das Vorsehen einer Wirksamkeit wesentlich ist. Dies steht im Gegensatz zu der vorliegenden Erfindung, welche auf die Abgabe eines Chloritions an die Mundhöhle gerichtet ist, um eine Wirksamkeit vorzusehen. Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen und Verfahren sind spezifisch und absichtlich dafür ausgelegt, die Erzeugung von Chlordioxid in den Zusammensetzungen zu vermeiden oder zu minimieren.
  • Der Stand der Technik lehrt eine Vielzahl von Wegen für das Abgeben von Chlordioxid in Mundpflegezusammensetzungen an die Mundhöhle. Zum Beispiel lehren die US-Patente Nrn. 4,689,215, erteilt am 25. August 1987; 4,837,009, erteilt am 6. Juni 1989; 4,696,811, erteilt am 29. September 1987; 4,808,389, erteilt am 28. Februar 1989; 4,786,492, erteilt am 22. November 1988; 4,788,053, erteilt am 29. November 1988; 4,792,442, erteilt am 20. Dezember 1988; 4,818,519, erteilt am 4. April 1989; 4,851,21, erteilt am 25. Juli 1989; 4,855,135, erteilt am 8. August 1989; 4,793,989, erteilt am 27.
  • Dezember 1988; 4,886.657, erteilt am 12. Dezember 1989; 4,889,714, erteilt am 26. Dezember 1989; 4,925,656, erteilt am 15. Mai 1990; 4,975,285, erteilt am 4. Dezember 1990; 4,978,535, erteilt am 18. Dezember 1990; 5,200,171, erteilt am 6. April 1993; 5.348,734, erteilt am 20. September 1994; 5,618.550, erteilt am 8. April 1997; und 5,489,435, erteilt am 6. Februar 1996, sämtliche an Perry A. Ratcliffe, Mundpflegezusammensetzungen und Behandlungsverfahren unter Verwendung von stabilisiertem Chlordioxid.
  • Weitere Referenzen gemäß dem Stand der Technik, welche die Erzeugung und Abgabe von Chlordioxid mit Aktivatorverbindungen, wie protische Säuren, reduzierende Zuckeraktivatoren etc., lehren, schließen ein: US-Patente Nrn. 5,281,412, Lukacovic et al., erteilt am 25. Januar 1994, The Procter & Gamble Co.; 5,110,652, Kross et al., erteilt am 31. März 1992, Alcide Corporation; 5,019,402, Kross et al., erteilt am 28. Mai 1991, Alcide; 4,986,990, Davidson et al.. erteilt am 22. Januar 1991, Alcide; 4,891,216, Kross et al., erteilt am 2. Januar 1990, Alcide; 4,330,531, Alliger, erteilt am 18. Mai 1982; DE 2,329,753, veröffentlicht am 13. Dezember 1973, National Patent Development Corp.; EP 287.074, Kross et al., veröffentlicht am 19. Oktober 1988, Alcide; EP 565,134, Kross et al., veröffentlicht am 13. Oktober 1993, Alcide; und WO/95/27472, Richter, veröffentlicht am 19. Oktober 1995.
  • Weiterhin lehrt EP-A-344,701 saure orale Zusammensetzungen, umfassend ein chlorige Säure freisetzendes Mittel und ein Antidemineralisationsmittel.
  • Zusätzliche Referenzen gemäß dem Stand der Technik, welche Chlordioxidzusemmensetzungen betreffen, schließen ein: GB 2,289,841, Mehmet, veröffentlicht am 12. Juni 1995, Janina International; GB 2,290,233, Drayson et al., veröffentlicht am 20. Dezember 1995, Medical Express Limited; WO 96/25916, Van Den Bosch et al., veröffentlicht am 29. August 1996, Diamond White; JP 054,311, Tsuchikura, veröffentlicht am 28. März 1985; JP 105,610, Tsuchikura, veröffentlicht am 11. Juni 1985; und WO/89/03179, Partlow et al., veröffentlicht am 20. April 1989. New Generation Products.
  • Die obigen Referenzen gemäß dem Stand der Technik haben nicht erkannt, daß die Abgabe eines Chloritions selbst an die Mundhöhle für die Wirksamkeit bei verschiedenen Mundpflegezuständen sorgt. Da sich die Referenzen gemäß dem Stand der Technik auf die Abgabe von Chlordioxid für die Wirksamkeit konzentriert haben, können Zusammer Setzungen und Behandlungsverfahren gemäß dem Stand der Technik verschiedene Nachteile aufweisen. Zum Beispiel können Chlordioxid umfassende Zusammensetzungen ästhetische Nachteile wie einen "Chlor" (z. B. Schwimmbad)-Geschmack und -Geruch aufweiten. Infolge der starken Oxidationsleistungsfähigkeit von Chlordioxid können Chlordioxid umfassende Zusammensetzungen außerdem bestimmte Stabilitätsnachteile, besonders bei Mundpflegeformulierungen, aufweisen.
  • Daher waren die oben erwähnten Zusammensetzungen gemäß dem Stand der Technik zur Behandlung und/oder Verhinderung von Gingivitis, Plaque, einer periodontalen Erkrankung und/oder Mundgeruch und zum Weißfärben von Zähnen nicht vollständig zufriedenstellend. Folglich sind zusätzliche wirksame Zusammensetzungen und Behandlungsverfahren für diese Zwecke wünschenswert.
  • Wie oben erwähnt, betrifft die vorliegende Erfindung die Abgabe eines Chloritions an die Mundhöhle für eine Wirksamkeit. Die vorliegende Erfindung ist spezifisch dafür ausgelegt, die Erzeugung von Chlordioxid oder chloriger Säure in den Zusammensetzungen zu vermeiden oder zu minimieren. Die vorliegende Erfindung betrifft daher Pastillen- oder Kaugummizusammensetzungen für die Mundpflege, umfassend ein Chlorition, wobei kein(e) (oder nur sehr geringe Anteile an) Chlordioxid und chloriger Säure erzeugt wird (werden) oder in den Mundpflegezusammensetzungen zum Zeitpunkt der Verwendung vorliegt (vorliegen). Die Zusammensetzungen weisen einen pH von größer als 7 auf und umfassen einen pharmazeutisch annehmbaren oralen Pastillen- oder Kaugummiträger. Weiterhin umfassen die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen mindestens eine Mindestmenge an Chlorition für eine Wirksamkeit. Diese Zusammensetzungen und Verfahren (der vorliegende Erfindung) sind wirksam, selbst wenn kein(e) (oder nur sehr geringe Anteile an) Chlordioxid und chloriger Säure erzeugt wird (werden) oder in diesen Zusammensetzungen vorliegt (vorliegen).
  • Der Zweck der vorliegende Erfindung ist, Zusammensetzungen vorzusehen, die zur Behandlung oder Verhinderung von Erkrankungen der Mundhöhle, wie Plaque, Gingivitis oder eine periodontale Erkrankung, oder zur Behandlung oder Verhinderung von anderen Zuständen wie Mundgeruch bei Menschen oder anderen Tieren durch das Verwenden einer wirksamen Menge an einem Chlorition geeignet sind, wobei kein(e) (oder nur sehr geringe Anteile an) Chlordioxid und chloriger Säure erzeugt wird (werden) oder in der Mundpflegezusammensetzung zum Zeitpunkt der Verwendung vorliegt (vorliegen). Der pH der Endzusammensetzung ist alkalisch, d. h. er liegt oberhalb von pH 7.
  • Die vorliegende Erfindung hat auch den Zweck, kosmetische Verfahren zum Weißfärben von Zähnen bei Menschen oder anderen Tieren durch das Verabreichen der Zusammensetzungen an die Mundhöhle vorzusehen.
  • Diese Zusammensetzungen sind auch im Abtöten von Bakterien und/oder Verändern des Bakterienstoffwechsels und/oder der zeitweisen Unterdrückung des Wachstums von Mikroorganismen wirksam, welche topisch behandelbare Infektionen und Erkrankungen der Mundhöhle, wie Plaque, Gingivitis, eine periodontale Erkrankung und Mundgeruch, verursachen. Diese Zusammensetzungen sind auch zum Weißfärben von Zähnen wirksam.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Pastillen- oder Kaugummizusammensetzunger für die Mundpflege, umfassend:
  • (a) eine sichere und wirksame Menge, vorzugsweise eine minimal wirksame Mengen, an einem Chlorition; und
  • (b) einen pharmazeutisch annehmbaren oralen Pastillen- oder Kaugummiträger;
  • wobei der Anteil an Chlordioxid oder chloriger Säure in der Endzusammensetzung weniger als 50 ppm beträgt; und der pH der Endzusammensetzung größer als 7 ist. Stärker bevorzugt ist der pH der Zusammensetzung größer als 7,6, noch mehr bevorzugt größer als 8.
  • Diese Erfindung betrifft weiterhin kosmetische Verfahren zur Behandlung oder Verhinderung von Mundgeruch und/oder zum Weißfärben von Zähnen bei Menschen oder anderen Tieren durch das Anwenden der obigen Zusammensetzungen in der Mundhöhle und/oder auf den Zähnen.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Zusammensetzungen und Verfahren zur Behandlung oder Verhinderung von Erkrankungen der Mundhöhle (z. B. Plaque, Gingivitis, eine periodontale Erkrankung), Mundgeruch und zum Weißfärben von Zähnen bei Menschen oder anderen Tieren durch das topische Anwenden einer sicheren und wirksamen Menge an einem Chlorition in der Mundhöhle.
  • Mit "Erkrankungen oder Zuständen der Mundhöhle", so wie hierin verwendet, sind Erkrankungen der Mundhöhle, einschließlich eine periodontale Erkrankung, Gingivitis, Periodontitis, Parodontose, Periodontitis bei Erwachsenen und Jugendlichen, und andere entzündliche Zustände der Gewebe in der Mundhöhle, zuzüglich Karies, nekrotisierende ulzerative Gingivitis und andere Zustände wie Mundgeruch oder schlechter Atem gemeint. Ausdrücklich eingeschlossen sind auch dentoalveolare Infektionen, Wurzelspitzenabszesse (z. B. Cellulitis des Kiefers, Osteomyelitis des Kiefers), akute nekrotisierende ulzerative Gingivitis (z. B. Vincent-Infektion), infektiöse Stomatitis (d. h. akute Entzündung der Wangenschleimhaut) und Noma (d. h. gangräne Stomatitis oder Chancrum oris). Orale und dentale Infektionen sind bei Finegold, Anaerobic Bacteria in Human Diseases, Kapitel 4, S. 78-104, und Kapitel 6, S. 115-154 (Academic Press, Inc., NY, 1977), ausführlicher offenbart. Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind zur Behandlung oder Verhinderung einer periodontalen Erkrankung (Gingivitis und/oder Periodontitis) und von Mundgeruch besonders wirksam.
  • Mit einer "sicheren und wirksamen Menge", so wie hierin verwendet, ist eine Menge an einem Chlorition gemeint, welche ausreichend ist, um den zu behandelnden Zustand signifikant (positiv) zu modifizieren oder das gewünschte Ergebnis bezüglich des Weißfärbens herbeizuführen, welche aber gering genug ist, um schwerwiegende Nebenwirkungen (in einem vernünftigen Vorteil/Risiko-Verhältnis) innerhalb des Umfangs einer vernünftigen medizinischen/zahnheilkundlichen Beurteilung zu vermeiden. Die sichere und wirksame Menge eines Chloritions variiert mit dem besonderen zu behandelnden Zustand (z. B. zum Bewirken einer Weißfärbung, zum Behandeln einer Erkrankung der Mundhöhle oder von Mundgeruch), dem Alter und dem physischen Zustand des behandelten Patienten, der Schwere des Zustandes, der Behandlungsdauer, der Art einer gleich zeitigen Therapie, der spezifischen Form (d. h. Salz) der verwendeten Chloritquelle und dem besonderen Vehikel, aus dem das Chlorition abgegeben wird.
  • Mit "Mundpflegezusammensetzung" oder "oraler Zusammensetzung", so wie hierin verwendet, ist ein Produkt gemeint, welches zum Zwecke einer systemischen Verabreichung von therapeutischen Mitteln nicht absichtlich geschluckt wird, aber in der Mundhöhle für einen ausreichenden Zeitraum behalten wird, um im wesentlichen sämtliche der Zahnoberflächen und/oder Mundschleimhautgewebe zum Zwecke einer oralen Aktivität damit in Kontakt zu bringen.
  • Mit "im wesentliche frei an chloriger Säure oder Chlordioxid", so wie hierin verwendet, ist eine Zusammensetzung gemeint, welche sehr geringe Anteile, z. B. weniger als 5 ppm, vorzugsweise weniger als 1 ppm, an Chlordioxid oder chlorige Säure unter Verwendung bekannter Analysenverfahren für das Messen von Chlordioxid oder chloriger Säure, wie nachstehend offenbart, umfaßt.
  • Chloritionenquelle
  • Die vorliegende Erfindung schließt ein Chlorition als wesentlichen Bestandteil in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen und Verfahren ein. Das Chlorition kann aus irgendeinem Chloritsalz-Typ abgeleitet sein. Beispiele schließen Alkalimetallchlorite, Erddkalimetallchlorite und irgendwelche anderen Übergangsmetalle, innere Übergangsmetallchlorite und/oder polymere Salze ein. Wasserlösliche Chloritsalze werden bevorzugt. Beispiele geeigneter Metallchlorite schließen Calciumchlorit, Bariumchlorit, Magnesiumchlorit, Lithiumchlorit, Natriumchlorit und Kaliumchlorit ein. Natriumchlorit und Kaliumchlorit werden bevorzugt. Natriumchlorit wird besonders bevorzugt. Mischungen aus zwei oder mehreren Quellen für Chlorit können auch verwendet werden.
  • Ohne an eine Theorie gebunden zu sein, nehmen die vorliegenden Erfinder an, daß das Chlorition eine antimikrobielle Aktivität, besonders eine Selektivität für Gramnegative Anaerobier, für Mundpflegezusammensetzungen vorsieht.
  • Für erfindungsgemäße Pastillenzusammensetzungen, einschließlich Pfefferminzbonbons für einen frischen Atem, beträgt die Menge an Chlorition vorzugsweise 0,1 mg bis 12 mg, bevorzugt 1 mg bis 6 mg, pro Einheit,
  • Für erfindungsgemäße Kaugummizusammensetzungen beträgt die Menge an Chlorition vorzugsweise 0,1 mg bis 12 mg, bevorzugt 1 mg bis 6 mg, pro Einheit.
  • Im Zusammenhang mit der Eliminierung oder Verhinderung von Mundgeruch sehen die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen und Verfahren einen lang anhaltenden Atemschutz vor, z. B. länger als etwa 3 Stunden.
  • Für Verfahren zur Behandlung oder Verhinderung von Mundgeruch und für einen mehr als etwa 3 Stunden anhaltenden Atemschutz umfassen die Zusammensetzungen vorzugsweise 0,04 bis 6% an einem Chlorition, bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung.
  • Chloritsalze sind von verschiedenen Anbietern als Natriumchlorit erhältlich. Natriumchlorit ist im Handel als ein Pulver oder als Plättchen in technischer Qualität und als ein wäßriges flüssiges Konzentrat in einem Bereich von Konzentrationen erhältlich. Beispiele für Bezugsquellen von Natriumchlorit schließen ein: Natriumchlorit, welches erhältlich ist von Aragonesas und von Vulan. Diese Quellen weisen auch im allgemeinen nicht mehr als 4% Natriumchlorat auf. Vorzugsweise ist das Verhältnis von Chlorit zu Chlorat größer als 8 : 1 und im allgemeinen etwa 20 : 1.
  • Vorzugsweise weist die Quelle für das Chlorition eine hohe Reinheit auf, z. B. 70% oder größer. Außerdem sind die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen vorzugsweise im wesentlichen frei an Hypochloritmetallsalz oder Hypochlorition, Dichlorisocyanurat oder Salzen hiervon.
  • Vorzugsweise wird der Anteil an Chlorition durch die Gradiententrennung von anorganischen und organischen sauren Ionen unter Verwendung einer Ion Pac ASII-Austauschsäule, erhältlich von Dionex Corporation, Sunnyvale, CA, gemessen.
  • Die erfindungsgemäßen Endzusammensetzungen umfassen vorzugsweise geringe einteile an Chlordioxid oder chloriger Säure oder sind im wesentlichen frei an Chlordioxid oder chloriger Säure (weisen weniger als 5 ppm, vorzugsweise weniger als 1 ppm, am Chlordioxid oder chloriger Säure auf).
  • Für Dualphasenzusammensetzungen wird der Anteil an Chlordioxid oder chloriger Säure innerhalb von etwa 2 bis 3 Minuten nach dem Zusammenmischen der zwei Phasen gemessen.
  • Analysenverfahren für das Messen der Anteile an Chlordioxid oder chloriger Säure in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind auf dem Fachgebiet bekannt. Zum Beispiel Clesceri L. S., Greenberg A. E. und Trussel R. R., Standard Methods for the Examination of Water and Wastewater, 17. Auflage, American Public Health Association, Washington, D. C., 1989, S. 4-75 bis 4-83; Aieta E. M., Roberts P. V. und Hernandez M., J. Am. Water Works Assoc. 76(1), S. 64-70 (1984); PfaffJ. D. und Brockhoff C. A., J. Am. Waier Works Assoc. 82(4), S. 192-195 (1990); Gordon G., Cooper W. J., Rice R. G. und Pacey G. E., J. Am. Water Works Assoc. 80(9), S. 94-108 (1988); Harp D. L., Klein R. L. und Schoonover D. J., J. Am. Water Works Assoc. 71(7), S. 387-389 (1981); Gordon G., Cooper W. J., Rice R. G. und Pacey G. E., Am. Water Works Assoc. Res. Foundation, Denver, Colo., 1987, S. 815.
  • Der pH der erfindungsgemäßen Endzusammensetzung (entweder eine Einphasen- oder Dualphasenzusammensetzung) ist größer als 7, vorzugsweise größer als 7,6, stärker bevorzugt größer als 8. Vorzugsweise ist der pH der Endzusammensetzung 8 bis 12, stärker bevorzugt beträgt der pH 10.
  • Für Dualphasenzusammensetzungen wird der pH nach dem Zusammenmischen der zwei Phasen gemessen und ist nicht auf den pH einer einzigen Phase vor dem Mischen bezogen.
  • Pharmazeutisch annehmbare Excipienten
  • Mit "pharmazeutisch annehmbarer Excipient" oder "pharmazeutisch annehmbarer oraler Träger", so wie hierin verwendet, sind ein oder mehrere kompatible, feste oder flüssige Füllstoffverdünnungsmittel oder Einkapselungssubstanzen gemeint, welche zur topischen oralen Verabreichung geeignet sind. Mit "kompatibel", so wie hierin vervendet, ist gemeint, daß die Komponenten der Zusammensetzung vermischt werden können, ohne daß Wechselwirkungen in einer Art und Weise auftreten, welche die Stabilität und/oder Wirksamkeit der Zusammensetzung zur Behandlung oder Verhinderung von Mundgeruch, Plaque, Gingivitis oder einer periodontalen Erkrankung und zum Weißfarben von Zähnen gemäß den Zusammensetzungen und Verfahren der vorliegenden Erfindung wesentlich verringern würde.
  • Die erfindungsgemäßen Träger oder Excipienten können die üblichen und herkömmlichen Komponenten von Kaugummis und Pastillen (einschließlich Pfefferminzbonbonus für einen frischen Atem), wie nachstehend ausführlicher beschrieben, einschließen.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können Dualphasenzusammensetzungen oder Einphasenzusammensetzungen sein. Das Chlorition ist jedoch relativ reaktiv und reagiert mit bestimmten Trägem oder Excipienten, welche im allgemeinen in Mundpflegezusammensetzungen verwendet werden. Auf Grund dieser Reaktivität sind die bevorzugten Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung daher Dualphasenzusammensetzungen. Diese Zusammensetzungen umfassen eine erste Phase und eine zweite Phase, wobei:
  • (a) die erste Phase das Chlorition umfaßt; und
  • (b) die zweite Phase einen pharmazeutisch annehmbaren topischen oralen Träger und kein Chlorit umfaßt.
  • Diese Dualphasenzusammensetzungen umfassen zwei Phasen, wobei das Chlorition in eine erste Phase eingebracht wird, welche von der zweite Phase getrennt aufbewahrt werden muß. Die das Chlorition umfassende erste Phase kann zusätzlich pharmazeutisch annehmbare topische orale Träger umfassen, welche mit dem Chlorition kompatibel sind. Vorzugsweise umfaßt die erste Phase zusätzlich zu dem Chlorit ein/einen (oder mehrere) kompatible(s) Bindemittel, Feuchthaltemittel, Puffer und/oder Konservierungsmittel. Vorzugsweise umfaßt die zweite Phase, welche kein Chlorit umfaßt, ein/einen Aromastoff, Tensid, Fluoridion und/oder Scheuermittel.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist das Chlorit bis unmittelbar vor der Verwendung im wesentlichen wasserfrei.
  • Die Wahl eines zu verwendenden Trägers wird im wesentlichen durch den Weg bestimmt, über den die Zusammensetzung in die Mundhöhle eingebracht werden soll. Falls eine Pastille verwendet werden soll, wird dann ein "Pastillenträger" gewählt (z. B. ein Zuckerwarengrundstoff); Zuckerwarengrundstoffe sind z. B. offenbart in US-Patent Nr. 4,083,955 an Grabenstetter et al.; falls ein Kaugummi verwendet werden soll, wird dann ein " Kaugummiträger" gewählt, wie z. B. offenbart in US-Patent Nr. 4,083,955 an Grabenstetter et al. (z. B. ein Gummigrundstoff, Aroma- und Süßstoffe). Für die Herstellung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen geeignete Träger sind auf dem Fachgebiet gut bekannt. Ihre Wahl hängt von sekundären Überlegungen wie Geschmack, Kosten und Lagerstabilität, etc. ab.
  • Kaugummizusammensetzungen schließen typischerweise einen oder mehrere eines Gummigrundstoffes (50 bis 99%), einen Aromastoff (0,4 bis 2%) und einen Süßstoff (0,01 bis 20%) ein.
  • Der Begriff "Pastille", so wie hierin verwendet, schließt ein: Pfefferminzbonbons für einen frischen Atem, Pillen, Pastillen, Mikrokapseln und schnell auflösende feste Formen, einschließlich gefriergetrocknete Formen (Filterkuchen, Plättchen, dünne Filme, Tabletten), sowie schnell auflösende feste Formen, einschließlich komprimierte Tabletten. Der Begriff "schnell auflösende feste Form", so wie hierin verwendet, bedeutet, daß die feste Dosierungsform sich in weniger als 60 Sekunden, vorzugsweise weniger als 15 Sekunden, stärker bevorzugt weniger als etwa 5 Sekunden, nach dem Einbringen der festen Dosierungsform in die Mundhöhle auflöst. Schnell auflösende feste Formen sind offenbart in WO 95/33446, Brideau; US-Patent 4,642,903; US-Patent 4,946,684; US- Patent 4,305,502; US-Patent 4,371,516; US-Patent 5,188,825; US-Patent 5,215,756; US- Patent 5,298,261; US-Patent 3,882,228; US-Patent 4,687,662; und US-Patent 4,642,903.
  • Pastillen schließen scheibenförmige Feststoffe ein, welche ein therapeutisches Mittel in einem aromatisierten Grundstoff umfassen. Der Grundstoff kann eine Hartzuckerware, glycerinisierte Gelatine oder eine Kombination von Zucker mit ausreichend Schleimstoff, um ihm eine Form zu geben, sein. Diese Dosierungsformen sind bei Remington: The Science and Practice of Pharmacy, 19. Auflage, Bd. II, Kapitel 92, 1995, allgemein beschrieben. Pastillenzusammensetzungen (vom komprimierten Tabletten-Typ) schließen typischerweise einen oder mehrere Füllstoffe (komprimierbarer Zucker), Aromastoffe und Gleitmittel ein. Mikrokapseln des hierin eingeschlossenen Typs sind offenbart in US-Patent Nr. 5,370,864, Peterson et al., erteilt am 6. Dezember 1994.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind vorzugsweise im wesentlichen frei an organischen Lösungsmitteln. Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind auch vorzugsweise im wesentlichen frei an Peroxyverbindungen.
  • Typen von Trägem oder Excipienten für die Mundpflege, welche in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen eingeschlossen sein können, zusammen mit spezifischen nichtbegrenzenden Beispielen sind:
  • Scheuermittel
  • Dentale Scheuermittel, welche in den topischen oralen Trägem der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen nützlich sind, schließen viele verschiedene Materialien ein. Das, ausgewählte Material muß eines sein, welches mit der Zusammensetzung von Interesse kompatibel ist und das Dentin nicht übermäßig abschleift. Geeignete Scheuermittel schließen zum Beispiel Silicas, einschließlich Gele und Präzipitate, unlösliches Natrium polymetaphosphat, hydratisierte Tonerde, Calciumcarbonat, Dicalciumorthophosphatdihydrat, Calciumpyrophosphat, Tricalciumphosphat, Calciumpolymetaphosphat und harzartige Scheuermittelmaterialien, wie teilchenförmige Kondensationsprodukte von Harnstoff und Formaldehyd, ein.
  • Eine andere Klasse von Scheuermitteln zur Verwendung in den vorliegenden Zusammensetzungen sind die teilchenförmigen duroplastischen polymerisierten Harze, wie in US-Patent Nr. 3,070,510, erteilt an Cooley & Grabenstetter am 25. Dezember 1962, beschrieben. Geeignete Harze schließen zum Beispiel Melamine, Phenole, Harnstoffe, Melamin-Harnstoffe, Melamin-Formaldehyde, Harnstoff-Formaldehyd, Melamin-Harnstoff-Formaldehyde, vernetzte Epoxide und vernetzte Polyester ein. Mischungen von Scheuermitteln können auch verwendet werden.
  • Verschiedene Arten von dentalen Silica-Scheuermitteln werden wegen ihren einzigartigen Vorteilen einer außergewöhnlichen Zahnreinigungs- und -polierleistungsfähigkeit ohne ein übermäßiges Abschleifen des Zahnschmelzes oder des Dentins bevorzugt. Die abrasiven Silica-Poliermittel hierin sowie andere Scheuermittel weisen im allgemeinen eine durchschnittliche Teilchengröße im Bereich zwischen etwa 0,1 bis etwa 30 Mikron und vorzugsweise etwa 5 bis etwa 15 Mikron auf. Das Scheuermittel kann ausgefälltes Silica sein oder Silicagele, wie die Silicaxerogele, welche beschrieben sind bei Pader et al., US-Patent 3,538,230, erteilt am 2. März 1970, und DiGiulio, US-Patent 3,8()2,307, erteilt am 21. Januar 1975. Bevorzugt werden die Silicaxerogele, welche unter dem Handelsnamen "Syloid" durch die W. R. Grace & Company, Davison Chemical Division,, vertrieben werden. Ebenfalls bevorzugt werden die ausgefällten Silicamaterialien, z. B. solche, welche durch die J. M. Huber Corporation unter dem Handelsnamen Zeodent® vertrieben werden, besonders das Silica mit der Bezeichnung Zeodent 119®.
  • Ein besonders bevorzugtes ausgefälltes Silica ist das Silica, welches offenbart ist in den US-Patenten Nrn. 5,603,920, erteilt am 18. Februar 1997; 5,589,160, erteilt am 31. Dezember 1996; 5,658,553, erteilt am 19. August 1997; 5,651,958, erteilt am 29. Juli 1997, welche alle an The Procter & Gamble Co. übertragen sind.
  • Mischungen von Scheuermitteln können verwendet werden.
  • Fluoridionen
  • Die vorliegende Erfindung kann auch freie Fluoridionen einschließen. Bevorzugte freie Fluoridionen können durch Natriumfluorid, Zinnfluorid, Indiumfluorid und Natriummonofluorphosphat bereitgestellt werden. Natriumfluorid ist das am meisten bevorzugte freie Fluoridion. Norris et al., US-Patent 2,946,725, erteilt am 26. Juli 1960, und Widder et al., US-Patent 3,678,154, erteilt am 18. Juli 1972, offenbaren solche Salze sowie andere.
  • Die vorliegenden Zusammensetzungen können 50 ppm bis 3.500 ppm und vorzugsweise 500 ppm bis 3.000 ppm an freien Fluoridionen enthalten.
  • Verdickungsmittel
  • Bevorzugte Verdickungsmittel sind Carboxyvinylpolymere, Carrageen, Hydroxyethylcellulose, Laponit und wasserlösliche Salze von Celluloseethern wie Natriumcarboxymethylcellulose und Natriumcarboxymethylhydroxyethylcellulose. Natürliche Gummen wie Karayagummi, Xanthangummi, Gummi arabicum und Tragantgummi können auch verwendet werden. Kolloidales Magnesiumaluminiumsilica oder feinverteiltes Silica kann als Teil des Verdickungsmittels verwendet werden, um die Struktur weiter zu verbessern.
  • Einige Verdickungsmittel jedoch, ausgenommen polymere Polyetherverbindungen, z. B. Polyethylen- oder Polypropylenoxid (MW 300 bis 1.000.000), verkappt mit Alkyl- oder Acylgruppen mit 1 bis etwa 18 Kohlenstoffatomen, können mit Chlorit reagieren. Wenn das Chlorit in einer Dualphasenzusammensetzung separat formuliert ist, sind bevorzugte Verdickungsmittel Hydroxyethylcellulose und wasserlösliche Salze von Celluloseethern wie Natriumcarboxymethylcellulose und Natriumcarboxymemylhydroxyethylceüulose.
  • Eine bevorzugte Klasse von Verdickungs- oder Geliermitteln schließt eine Klasse von Homopolymeren aus Acrylsäure, vernetzt mit einem Alkylether von Pentaerythritol oder einem Alkylether von Sucrose, oder Carbomere ein. Carbomere sind im Handel von B. F. Goodrich als Carbopol®-Serie erhältlich. Besonders bevorzugte Carbopole schließen Carbopol 934, 940, 941, 956 und Mischungen hiervon ein.
  • Verdickungsmittel in einer Menge von etwa 0,1 bis etwa 15%, bezogen auf das Gewicht einer gesamten Zahnpastazusammensetzung, können verwendet werden. Höhere Konzentrationen können für Kaugummis und Pastillen (einschließlich Pfefferminzbonbons für einen frischen Atem) verwendet werden.
  • Feuchthaltemittel
  • Eine andere wahlweise Komponente der topischen oralen Träger der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist ein Feuchthaltemittel. Das Feuchthaltemittel umfaßt, bezogen auf ein reines Feuchthaltemittel, im allgemeinen etwa 0 bis etwa 70%, vorzugsweise etwa 5 bis etwa 25%, bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzungen hierin. Geeignete Feuchthaltemittel zur Verwendung in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen schließen genießbare mehrwertige Alkohole wie Glycerin, Sorbitol, Xylitol, Butylenglykol, Polyethylenglykol und Propylenglykol, besonders Sorbitol und Glycerin, ein.
  • Aroma- und Süßstoffe
  • Aromastoffe können auch zu den Zusammensetzungen zugesetzt werden. Geeignets Aromastoffe schließen Wintergrünöl, Pfefferminzöl, Spearmintöl, Nelkenöl, Menthol, Anethol, Methylsalicylat. Eukalyptol, Cassia, 1-Menthylacetat, Salbei, Eugenol, Petersilienöl, Oxanon, alpha-Irison, Marjoram. Lemone, Orange, Propenylguaethol, Cinnamon, Vanillin, Thymol, Linalool, Zimtaldehydglycerol, bekannt als CGA, und Mischungen hiervon ein. Aromastoffe werden im allgemeinen in den Zusammensetzungen in Anteilen von 0,001 bis 5%, bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, verwendet.
  • Süßstoffe, welche verwendet werden können, schließen Sucrose, Glucose, Saccharin, Dextrose, Levulose. Lactose, Mannitol, Sorbitol, Fructose, Maltose, Xylitol, Saccharinsalze, Thaumatin, Aspartam, D-Tryptophan, Dihydrochalkone, Acesulfam und Cyclamatsalze, besonders Natriumcyclamat und Natriumsaccharin, sowie Mischungen hiervon ein. Eine Zusammensetzung enthält vorzugsweise 0,1 bis 10% dieser Mittel, bevorzugt 0,1 bis 1%, bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung.
  • Zusätzlich zu Aroma- und Süßstoffen können Kühlmittel, den Speichelfluß anregende Mittel, Erwärmungsmittel und Betäubungsmittel als wahlweise Bestandteile in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen verwendet werden. Diese Mittel liegen in den Zusammensetzungen in einem Anteil von 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 1 Gew.-%, der Zusammensetzung vor.
  • Das Kühlmittel kann irgendeines einer großen Vielzahl von Materialien sein. Eingeschlossen unter solchen Materialien sind Carboxamide, Menthol, Ketale, Diole und Mischungen hiervon. Bevorzugte Kühlmittel in den vorliegenden Zusammensetzungen sind die Paramenthancarboxyamidmittel, wie N-Ethyl-p-menthan-3-carboxamid, welches im Handel als "WS-3" bekannt ist, N,2,3-Trimethyl-2-isopropylbutanamid, bekannt als "WS-23", und Mischungen hiervon. Weitere bevorzugte Kühlmittel sind gewählt aus der Gruppe, bestehend aus Menthol; 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol, bekannt als TK-10, hergestellt durch Takasago; Menthonglycerolacetal, bekannt als MGA, hergestellt durch Haarmann und Reimer; und Menthyllactat, bekannt als Frescolat®, hergestellt durch Haarmann und Reimer. Die Begriffe Menthol und Menthyl, so wie hierin verwendet, schließen rechts- und linksdrehende Isomere dieser Verbindungen sowie racemische Mischungen hiervon ein. TK-10 ist in US-Patent Nr. 4,459,425, Amano et al., erteilt 7/10/84, beschrieben. WS-3 und ändere Mittel sind in US-Patent Nr. 4,136,163, Watson et al., erteilt am 23. Januar 1979, beschrieben.
  • Bevorzugte den Speichelfluß anregende Mittel der vorliegenden Erfindung schließen Jambu® ein, das durch Takasago hergestellt wird. Bevorzugte Erwärmungsmittel schließen Capsicum- und Nicotinatester wie Benzylnicotinat ein. Bevorzugte Betäubungsmittel schließen Benzocain, Lidocain, Nelkenöl und Ethanol ein.
  • Antizahnsteinmittel
  • Die vorliegende Erfindung schließt auch die wahlweise Verwendung eines Antizahnsteinmittels ein, vorzugsweise einer Pyrophosphationenquelle, welche aus einem Pyrophosphatsalz stammt. Die in den vorliegenden Zusammensetzungen nützlichen Pyrophosphatsalze schließen die Dialkalimetallpyrophosphatsalze, Tetraalkalimetallpyrophosphatsalze und Mischungen hiervon ein. Dinatriumdihydrogenpyrophosphat (Na&sub2;H&sub2;P&sub2;O&sub7;), Tetranatriumpyrophosphat (Na&sub4;P&sub2;O&sub7;) und Tetrakaliumpyrophosphat (K&sub4;P&sub2;O&sub7;) in ihren nichthydratisierten sowie hydratisierten Formen sind die bevorzugten Spezies. In den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen kann das Pyrophosphatsalz in einer von drei Weisen vorliegen: überwiegend gelöst, überwiegend ungelöst oder als eine Mischung von gelöstem und ungelöstem Pyrophosphat.
  • Überwiegend gelöstes Pyrophosphat umfassende Zusammensetzungen verweisen auf Zusammensetzungen, worin mindestens eine Pyrophosphationenquelle in einer ausreichenden Menge vorhanden ist, um mindestens 1,0% freie Pyrophosphationen vorzusehen. Die Menge an freien Pyrophosphationen kann 1 bis 15%, vorzugsweise 1,5 bis 10% und am meisten bevorzugt 2 bis 6% betragen. Freie Pyrophosphationen können abhängig von dem pH der Zusammensetzung in einer Vielzahl von protonierten Zuständen vorliegen.
  • Überwiegend ungelöstes Pyrophosphat umfassende Zusammensetzungen verweisen auf Zusammensetzungen, welche nicht mehr als 20% des gesamten Pyrophosphatsalzes gelöst in der Zusammensetzung, vorzugsweise weniger als 10% des gesamten Pyrophosphatsalzes gelöst in der Zusammensetzung, enthalten. Tetranatriumpyrophosphatsalz ist das bevorzugte Pyrophosphatsalz in diesen Zusammensetzungen. Tetranatriumpyrophosphat kann in der wasserfreien Salzform oder der Dekahydratform oder irgendeiner anderen Spezies, welche in fester Form in den Zahnpflegezusammensetzungen stabil ist, vorliegen. Das Salz liegt in seiner festen Teilchenform vor, welche der kristalline und/oder amorphe Zustand hiervon sein kann, wobei die Teilchengröße des Salzes vorzugsweise klein genug ist, um ästhetisch annehmbar und während der Verwendung leicht löslich zu sein.
  • Die Zusammensetzungen können auch eine Mischung aus gelösten und ungelösten Pyrophosphatsalzen umfassen. Irgendwelche der oben erwähnten Pyrophosphatsalze können verwendet werden.
  • Die Pyrophosphatsalze sind bei Kirk & Othmer, Encyclopedia of Chemical Technology, dritte Auflage, Band 17, Wiley-Interscience Publishers (1982), ausführlicher beschrieben.
  • Wahlweise Mittel, welche an Stelle oder in Kombination mit dem Pyrophosphatsalze verwendet werden können, schließen solche bekannte Materialien ein, wie synthetische anionische Polymere, einschließlich Polyacrylate, und Copolymere von Maleinanhydrid oder -säure und Methylvinylether (z. B. Gantrez), wie zum Beispiel beschrieben in US-Patent 4,627,977 an Gaffar et al., sowie z. B. Polyaminopropansulfonsäure (AMPS), Zinkcitrattrihydrat, Polyphosphate (z. B. Tripolyphosphat, Hexametaphosphat), Diphosphonate (z. B. EHDP, AHP), Polypeptide (wie Polyasparagin- und Polyglutaminsäuren) und Mischungen hiervon.
  • Alkalimetallbicarbonatsalz
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können auch ein Alkalimetallbicarbonatsalz einschließen. Alkalimetallbicarbonatsalze sind in Wasser löslich und neigen dazu, falls nicht stabilisiert, in einem wäßrigen System Kohlendioxid freizusetzen. Natriumbicarbonat, auch bekannt als Natriumhydrogencarbonat, ist das bevorzugte Alkalimetallbicarbonatsalz. Die vorliegende Zusammensetzung kann 0,5 bis 30%, vorzugsweise 0,5 bis 15% und am meisten bevorzugt 0,5 bis 5% eines Alkalimetallbicarbonatsalzes enthalten.
  • Verschiedene Träger
  • Das bei der Herstellung von kommerziell geeigneten oralen Zusammensetzungen verwendete Wasser sollte vorzugsweise einen geringen Ionengehalt aufweisen und frei an organischen Verunreinigungen sein.
  • Titandioxid kann auch zu der vorliegenden Zusammensetzung zugesetzt werden. Titandioxid ist ein weißes Pulver, welches den Zusammensetzungen eine Trübung verleiht.
  • Antimikrobielle Antiplaquemittel können auch wahlweise m oralen Zusammensetzungen vorliegen. Solche Mittel können einschließen, aber sind nicht begrenzt auf, Triolosan, 5-Chlor-2-(2,4-dichlorphenoxy)-phenol, wie beschrieben in The Merck Index, 11. Auflage (1989), S. 1529 (Eintrag Nr. 9573), in US-Patent Nr. 3,506,720 und in der Europäischen Patentanmeldung Nr. 0,251,591 von Beecham Group, PLC, veröffentlicht am 7. Januar 1988; Chlorhexidin (Merck Index, Nr. 2090); Alexidin (Merck Index, Nr. 222); Hexetidin (Merck Index, Nr. 4624); Sanguinarin (Merck Index, Nr. 8320); Benzalkoniumchlorid (Merck Index, Nr. 1066); Salicylanilid (Merck Index, Nr. 8299); Domiphenbromid (Merck Index, Nr. 3411); Cetylpyridiniumchlorid (CPC) (Merck Index, Nr. 2024); Tetradecylpyridiniumchlorid (TPC); N-Tetradecyl-4-ethylpyridiniumchlorid (TDEPC); Octenidin; Delmopinol, Octapinol und andere Piperidinoderivate; Nicinpräparate; Zink/Zinnionenmittel; Antibiotika wie Augmentin, Amoxicillin, Tetracyclin, Doxycyclin, Minocyclin und Metronidazol; sowie Analoga und Salze der obigen antimikrobiellen Antiplaquemittel. Falls vorhanden, umfassen die antimikrobiellen Antipiaquemittel im allgemeinen 0,1 bis 5%, bezogen auf das Gewicht der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen.
  • Entzündungshemmende Mittel können auch in den erfindungsgemäßen oralen Zusammensetzungen vorliegen. Solche Mittel können einschließen, aber sind nicht begrenzt auf, nichtsteroidale entzündungshemmende Mittel wie Aspirin, Ketorolac, Flurbiprofen, Ibuprofen, Naproxen, Indomethacin, Aspirin, Ketoprofen, Piroxicam und Meclofenaminsäure sowie Mischungen hiervon. Falls vorhanden, umfassen die entzündungshemmenden Mittel im allgemeinen 0,001 bis 5%, bezogen auf das Gewicht der erfinduagsgemäßen Zusammensetzungen. Ketorolac ist in US-Patent 5,626,838, erteilt am 6. Mai 1997, beschrieben.
  • Andere wahlweise Mittel schließen synthetische anionische polymere Polycarboxylate ein, welche in Form von deren freien Säuren oder teilweise oder vorzugsweise vollständig neutralisierten, wasserlöslichen Alkalimetall- (z. B. Kalium und vorzugsweise Natrium) oder Ammoniumsalzen verwendet werden und offenbart sind in US-Patent Nr. 4,152,420 an Gaffar; US-Patent Nr. 3,956,480 an Dichter et al.; US-Patent Nr. 4,138,477 an Gaffar; US-Patent Nr. 4,183,914 an Gaffar et al.; und US-Patent Nr. 4,906,456 an Gaffar et al. Bevorzugt werden 1 : 4- bis 4 : 1-Copolymere von Maleinanhydrid oder -säure mit einem anderen polymerisierbaren, ethylenisch ungesättigtem Monomeren, vorzugsweise Methylvinylether (Methoxyethylen) mit einem Molekulargewicht (MW) von etwa 30.000 bis etwa 1.000.000. Diese Copolymere sind zum Beispiel als Gantrez (AN 139 (MW 500.000), AN 119 (MW 250.000) und vorzugsweise S-97 mit pharmazeutischer Qualität (MW 70.000)) von GAF Corporation erhältlich.
  • Die vorliegende Erfindung kann auch wahlweise selektive H&sub2;-Antagonisten umfassen, einschließlich Verbindungen, welche in US-Patent 5,294,433, Singer et al., erteilt am 15. März 1994, offenbart sind.
  • Verwendung der Zusammensetzung
  • Eine sichere und wirksame Menge der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen und/oder an Chlorition kann topisch auf das Schleimhautgewebe der Mundhöhle, auf das Zahnfleischgewebe der Mundhöhle und/oder auf die Oberfläche der Zähne zur Behandlung oder Verhinderung der oben erwähnten Erkrankungen oder Zustände der Mundhöhle durch mehrere herkömmliche Wege aufgetragen werden. Zum Beispiel durch einen Kaugummi, der Chlorit enthält, oder durch das Kauen auf oder Lutschen einer Atemtablette oder -pastille, welche ein Chlorition enthält. Andere Verfahren für das topische Aufbringen des Chloritions auf das Zahnfleisch/Schleimhautgewebe und die Oberflächen der Zähne sind für die Fachleute offensichtlich.
  • Die Konzentration an Chlorition in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen hängt infolge von Unterschieden hinsichtlich der Wirksamkeit der Zusammensetzungen in Kontakt mit dem Gewebe und den Zähnen und auch infolge der im allgemeinen verwendeten Menge der Zusammensetzung vom Typ der Zusammensetzung ab (z. B. Pastille, Gummi etc.), welcher verwendet wird, um das Chlorition auf das Zahnfleisch/Schleimhautgewebe und/oder die Zähne aufzubringen. Die Konzentration kann auch von der Erkrankung oder dem Zustand abhängen, welche behandelt werden.
  • Kaugummis und Pastillen (einschließlich Pfefferminzbonbons für einen frischen Atem) werden im allgemeinen zu Zusammensetzungen mit einer individuellen Einheitsgröße formuliert, welche vorzugsweise 0,1 mg bis 12 mg, vorzugsweise 1 mg bis 6 mg, an Chlorition pro Einheit, die in der Mundhöhle verwendet wird (d. h. pro Gummistück, Pastille, Pfefferminzbonbon für einen frischen Atem, etc.), enthalten.
  • Für Dualphasenzusammensetzungen geben die obigen Konzentrationen des Chloritions die Konzentration an dem Chlorition nach dem Zusammenmischen der zwei Phasen wieder, welches üblicherweise unmittelbar vor der Verwendung durch den Verbraucher erfolgt.
  • Für das erfindungsgemäße Verfahren zur Behandlung von Mundgeruch (sowie einen lang anhaltenden Atemschutz) wird eine sichere und wirksame Menge an Chlorition vorzugsweise auf das Zahnfleisch/Schleimhautgewebe und/oder die Zähne aufgebracht (zuri Beispiel durch das Lutschen oder Kauen einer Pastille oder eines Pfefferminzbonbons für einen frischen Atem, etc.), vorzugsweise für mindestens 10 Sekunden, bevorzugt 20 Sekunden bis 10 Minuten, stärker bevorzugt etwa 30 Sekunden bis 60 Sekunden. Das Verfahren ist oft mit dem Ausspucken des überwiegenden Teils der Zusammensetzung nach einem solchen Kontakt verbunden. Die Häufigkeit eines solchen Kontaktes ist vorzugsweise einmal pro Woche bis viermal pro Tag, stärker bevorzugt dreimal pro Woche bis dreimal pro Tag, noch stärker bevorzugt einmal pro Tag bis zweimal pro Tag. Der Zeitraum einer solchen Behandlung reicht typischerweise von einem Tag bis ein Leben lang.
  • Für das Verfahren zum Weißfärben von Zähnen der Mundhöhle wird eine sichere und wirksame Menge an Chlorition vorzugsweise auf die Oberfläche der Zähne aufgebracht. Das Verfahren ist oft mit dem Ausspucken des überwiegenden Teils der Zusammensetzung nach einem solchen Kontakt verbunden, vorzugsweise gefolgt vom Ausspülen, z. B. mit Wasser. Die Häufigkeit eines solchen Kontaktes ist vorzugsweise einmal pro Woche bis viermal pro Tag, stärker bevorzugt dreimal pro Woche bis dreimal pro Tag, noch stärker bevorzugt einmal pro Tag bis zweimal pro Tag. Der Zeitraum einer solchen Behandlung reicht typischerweise von einem Tag bis ein Leben lang. Das Individuum kann die Anwendung gegebenenfalls wiederholen, um seine Zähne weiß zu färben. Die Behandlungsdauer beträgt vorzugsweise 3 Wochen bis 3 Monate, kann jedoch kürzer oder länger sein, abhängig von der Schwere der zu behandelnden Zahnverfärbung, der einzelnen verwendeten Abgabeform und der Antwort des Patienten auf die Behandlung.
  • Die folgenden Beispiele beschreiben weiterhin bevorzugte Ausführungsformen innerhalb des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung.
  • Alle hierin verwendeten Prozentsätze sind auf das Gewicht der Zusammensetzung bezogen, sofern nicht anders angegeben.
  • Beispiele
  • Die folgenden Beispiele werden durch herkömmliche Prozesse mittels Mischen der folgenden Bestandteile hergestellt.
  • Beispiel 1 Chloritpastille Bestandteil
  • Na-Chlorit 6 mg pro Pastille
  • Aroma gegebenenfalls
  • Magnesiumstearat 7,5 mg
  • Stearinsäure 75 mg
  • Komprimierbarer Zucker q. s. 1.500 mg

Claims (8)

1. Oralpflege-Pastillen- oder -Kaugummizusammensetzung, umfassend:
(a) eine sichere und wirksame Menge Chlorition; und
(b) einen pharmazeutisch annehmbaren, oralen Pastillen- oder Kaugummiträger;
wobei der Anteil an Chlordioxid oder Chloriger Säure in der Endzusammensetzung weniger als 50 ppm beträgt und der pH der Endzusammensetzung größer als 7 ist.
2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei die Zusammensetzung 0,1 mg bis 12 mg, vorzugsweise 1 mg bis 6 mg, Chlorition umfasst.
3. Zusammensetzung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei der Anteil an Chlordioxid oder Chloriger Säure in der Endzusammensetzung weniger als 25 ppm, vorzugsweise weniger als 15 ppm, weiter vorzugsweise weniger als 10 ppm beträgt.
4. Zusammensetzung nach Anspruch 3, wobei die Endzusammensetzung im Wesentlichen frei an Chlordioxid oder Chloriger Säure ist.
5. Zusammensetzung nach mindestens einem vorangehenden Anspruch, wobei die Zusammensetzung eine erste und eine zweite Phase umfasst:
(a) wobei die erste Phase Chlorition umfasst; und
(b) die zweite Phase einen pharmazeutisch annehmbaren oralen Pastillen- oder Kaugummiträger umfasst und kein Chlorition umfasst.
6. Zusammensetzung nach mindestens einem vorangehenden Anspruch, umfassend 0,05 bis 0,3%, bezogen auf Gewicht der Endzusammensetzung, Fluoridion in dem pharmazeutisch annehmbaren oralen Pastillen- oder Kaugummiträger.
7. Kosmetisches, nichttherapeutisches Verfahren zum Weißfärben von Zähnen, umfassend das Verabreichen an die Mundhöhle einer Oralpflege-Pastillen- oder -Kaugummizusammensetzung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6.
8. Kosmetisches, nichttherapeutisches Verfahren zur Behandlung oder Vermeidung von üblen Mundgeruch, umfassend das Verabreichen an die Mundhöhle einer Oralpflege-Pastillen- oder -Kaugummizusammensetzung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6.
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