DE69516713T2 - Kondomverpackung - Google Patents
KondomverpackungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen dichten, nicht beschädigbaren und nicht wiederverwendbaren Verpackungsbehälter für Kondome.
- Bekannt auf dem Gebiet der Kondomverpackungen sind in erster Linie Beutel, die aus zwei Verbundfolien bestehen, die aneinander anliegen, wobei beide im allgemeinen eine Aluminiumbasis und ein Plastikmaterial aufweisen und um jedes Kondom heiß versiegelt sind, vorzugsweise entlang geradliniger Schweißlinien, die senkrecht zueinander verlaufen.
- Alle dieser Einzelverpackungsbeutel haben einen oder mehrere der folgenden Nachteile:
- - ihre Dichtheit hängt von dem Druck ab, der gegen ihre Wand durch irgendeinen scharfen Gegenstand ausgeübt wird;
- - die Erhaltung der Integrität des Latex, aus welchem das Kondom besteht, hängt auch von der Nähe irgendeines scharfen Gegenstands ab, aber vor allem von der Vorsorge, die beim Aufreißen der Verbundfolien und Herausziehen des Kondoms getroffen wurde, derart, dass Letzteres nicht in Kontakt mit den Aluminium- oder Metallfolien kommt;
- - im Fall von Beuteln, was bei weitem die am meisten gebräuchliche Form des Verpackens darstellt, wird das Kondom auf eine willkürliche Art und Weise entfernt, entweder in der "guten" Richtung, die es ermöglicht, jenes an seinem Reservoir - nachfolgend als "Kappe" bezeichnet - zu erwischen, um die Luft direkt zu entfernen, oder in der umgekehrten Richtung, was eine zusätzliche umständliche Manipulation sowie Irrtümer bei der Anwendung einschließt, wodurch Verschmutzungen an der Außenfläche des Kondoms bewirkt werden;
- - ferner, und zwar im Fall von Beuteln, erlauben es derzeitige Produktionsverfahren nicht, dass der Handelsname auf dem heiß-versiegelten Produkt zentriert wird, noch, dass die gesetzlich geforderte Kennzeichnung auf dem Material aufgebracht wird;
- - der Preis bestimmter Verpackungen ist sehr hoch.
- Ein Verpackungsgehäuse für das Kondom gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist aus der FR-A-381058 bekannt.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die vorstehend genannten Nachteile zu beseitigen, indem ein Kondom-Verpackungsbehälter bereitgestellt wird, dessen Dichtheit und Festigkeit perfekten Schutz des Kondoms unter allen Umständen garantiert; welcher, wenn er geöffnet ist, das Kondom in der "guten" Richtung freigibt, derart, dass man es greifen kann, indem man die Luft durch einfachen Druck des Daumens und des Zeigefingers entfernt und ohne jedwedes Risiko der Schädigung des Latex; welcher es ermöglicht, irgendeinen Aufdruck auf seinen zwei Flächen zu zentrieren; und dessen Kosten niedrig bleiben.
- Erfindungsgemäß ist der Behälter von dichter, nicht beschädigbarer und nicht wiederverwendbarer Art.
- Gemäß einem wesentlichen charakteristischen Merkmal der Erfindung umfasst der Behälter einen Körper und einen Deckel, die durch ein seitliches Gelenk verbunden sind, die aus einem Plastikmaterial bestehen und integral miteinander geformt sind, wobei der Körper eine ringförmige Aussparung mit einem Boden, eine Außenwand mit geringfügiger Verjüngung und eine Innenwand mit stärkerer Verjüngung umfasst, die durch einen zentralen Versteifungshöcker begrenzt ist, wobei die ringförmige Aussparung zum Unterbringen des Ringwulstes des Kondoms vorgesehen ist, und wobei die Innenwand mit starker Verjüngung zum Stützen der Innenfläche des Kondoms vorgesehen ist, die den Ringwulst des Kondoms mit dessen Abschlusskappe verbindet, wobei die Kappe zwischen dem Höcker und dem Deckel untergebracht ist, wenn der Behälter geschlossen ist.
- Gemäß einem anderen charakteristischen Merkmal der Erfindung umfasst der Körper eine nach außen vorstehende Randkante sowie eine Randlippe, die über der ringförmigen Aussparung vorsteht und diese umgibt, wobei der Deckel eine nach außen vorstehende Randkante sowie eine Randrinne des gleichen Durchmessers wie die Lippe aufweist, wobei jene ausgestaltet ist, um mit letzterer zusammenzuwirken, um eine dünne dichte Umfangsschweißnaht während des Arbeitsgangs des Verschließens des Behälters auszubilden, wobei die Randkanten durch einen kurzen Abstand getrennt sind, wenn der Behälter geschlossen ist.
- Gemäß einem noch anderen charakteristischen Merkmal der Erfindung umfasst der Körper eine zylindrische Einsenkung, die durch die untere Fläche des zentralen Höckers und die Innenfläche der Innenwand der ringförmigen Aussparung abgegrenzt ist, und umfasst einen Deckel, der vorgesehen ist, um die Einsenkung zu schließen, sowie ein zweites seitliches Gelenk, das den Deckel und den Körper verbindet und integral mit letzterem geformt ist. Der Deckel weist vorzugsweise eine Randlippe auf, die senkrecht zur lokalen Oberfläche des Deckels vorsteht und eine geringförmige Hinterschneidung auf ihrer Außenfläche aufweist, wobei die innere Randfläche der Einsenkung senkrecht zur lokalen Oberfläche des Höckers vorliegt und auch eine geringförmige Hinterschneidung aufweist, wobei diese zwei Hinterschneidungen zusammenwirken, damit das Verschließen der Einsenkung durch den Deckel mit festem Ineinandergreifen stattfindet, um ein dichtes ergänzendes Reservoir zu bilden.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform hat der geschlossene Behälter das Aussehen einer kreisförmigen Scheibe, die ebene und parallele Flächen aufweist, die durch eine abgerundete, ringwulstartige Außenfläche verbunden sind.
- Andere Charakteristika und Vorteile der Erfindung werden besser auf der Basis der nachfolgenden Beschreibung verschiedener möglicher Ausführungsformen veranschaulicht, die in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen dargestellt sind, wobei:
- Fig. 1 eine Draufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen, integral geformten Behälters ist;
- Fig. 2 eine Querschnittsansicht entlang der Symmetrieebene X-X des Behälters aus Fig. 1 ist;
- Fig. 3 eine Querschnittsansicht in einem vergrößerten Maßstab entlang der gleichen Achse des geschlossenen Behälters zeigt, wobei dieser ein schematisch dargestelltes Kondom enthält;
- Fig. 4 eine Vorderansicht des geschlossenen Behälters aus Fig. 3 ist; und
- Fig. 5 eine Rückansicht des geschlossenen Behälters aus Fig. 3 ist. Bei diesen Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen die gleichen Elemente.
- Unter Bezugnahme auf alle Figuren ist der erfindungsgemäße Kondom-Verpackungsbehälter von dichter, nicht beschädigbarer und nicht wiederverwendbarer Art.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst der Behälter insbesondere einen Körper 1 und einen Deckel 2, die durch ein seitliches Gelenk 3 verbunden sind, wobei diese drei Komponenten aus einem Plastikmaterial bestehen, vorzugsweise einem Plastik auf der Basis von Polypropylen oder Polyethylen, und wobei diese integral miteinander geformt sind.
- Der Körper 1 umfasst eine ringförmige Aussparung 4 mit einem Boden 5, eine Außenwand 6 mit geringfügiger Verjüngung und eine Innenwand 7, welche abgeschrägt ist oder eine starke Verjüngung aufweist und welche durch einen zentralen Versteifungshöcker 8 begrenzt ist. Die ringförmige Aussparung 4 ist ausgestaltet, um den Ringwulst 9 eines Kondoms 10 unterzubringen, wie nachstehend im Detail erklärt wird.
- Gemäß einem wesentlichen Merkmal der Erfindung ist die innere konische Wand 7 mit starker Verjüngung vorgesehen, um die Innenfläche 11 des Kondoms zu stützen, welche den Ringwulst 9 mit der Abschlusskappe 12 des Kondoms verbindet, wobei die Kappe 12 zwischen dem Höcker 8 und dem Deckel 2 sitzt, wenn der Behälter geschlossen ist.
- Tatsächlich sind die Schräge der Innenwand 7 und die Dimensionen der ringförmigen Aussparung 4 derart gestaltet, dass die Wand 7 den Ringwulst 9 des Kondoms über seine Innenfläche 11 lose stützt, wobei der Ringwulst auf diese Weise schwebend in der ringförmigen Aussparung 4 gehalten wird.
- Unter diesen Bedingungen, und zwar dann, wenn der Deckel 2 während eines der Fließbandarbeitsgänge plötzlich auf den Körper heruntergelassen wird, wird die Luft, die in der Kappe 12 enthalten ist, heftig rund um den zentralen Höcker 8 ausgestoßen und ihre Randströmung kann sich frei entfalten, und zwar zuerst zwischen der Innenfläche 11 des Kondoms und der Innenwand 7 und sodann zwischen der schwebenden Ringwulst 9 und dem Boden 5 sowie der Außenwand 6 der ringförmigen Aussparung 4, ohne dass sich dadurch eine seitliche Verschiebung des Ringwulstes 9 in Bezug auf die ringförmige Aussparung 4 ergibt.
- Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung umfasst der Körper 1 eine nach außen vorstehende Randkante 13 in der Verlängerung des Körpers 1 und eine Randlippe 14, die über die ringförmige Aussparung 4 vorsteht und diese umgibt, wobei der Deckel 2 eine nach außen vorstehende Randkante 15 in der Verlängerung des Deckels 2 umfasst, sowie eine Randrinne 16 des gleichen Durchmessers wie die Lippe 14 des Körpers 1. Es liegt auf der Hand, das die Lippe 14 und die dazugehörige Rinne 16 in einer dichten Art und Weise durch jedwedes Heiz- oder Klebemittel verbunden sein kann, und die Rinne kann auch durch eine zweite vorstehende Lippe genau gegenüber der Lippe 14 ersetzt werden, um den dichten und nicht beschädigbaren, für das Kondom vorgesehenen Behälter auszubilden.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jedoch die Rinne 16 des Deckels 2 so ausgestaltet, dass sie mit der Lippe 14 des Körpers 1 zusammenwirkt, um eine dünne und dichte Umfangsschweißlinie 17 während des Arbeitsgangs des Verschließens des Behälters auszubilden, um so den letzteren nicht nur dicht, sondern auch, wie vorstehend erwähnt, nicht beschädigbar zu machen.
- Gemäß einem bevorzugten Arbeitsverfahren wird der Deckel Vibrationen unterworfen, die durch einen Ultraschallkopf erzeugt werden, während der Körper 1 fest bleibt, wobei dies einen hohen lokalen Temperaturanstieg bewirkt sowie die Ausbildung der vorstehend genannten Schweißnaht 17 ohne jedwedes Zerstörungsrisiko des Latex des Ringwulstes 9, der in der Nähe sitzt, wie dies bei anderen Schweißverfahren der Fall sein kann.
- Im vorliegenden Fall kann man in Betracht ziehen, dass das Ultraschallschweißen von der Punkt-Umkehr-Punkt-Art (spot-reverse spot type) ist, wobei die Rinne 16 eine Hinterschneidung von etwa 90º und die Lippe eine Kante von etwa 60º aufweisen kann, wobei die Öffnung des Winkels der Rinne 16 einen besseren Fluss des schmelzenden Materials erlaubt. Untersuchungen, die zu dieser Erfindung führten, haben jedoch gezeigt, dass es in gleicher Weise wünschenswert war, auf der Spitze der Lippe 14 einen schmalen, nach außen vorstehenden seitlichen Teil (nicht gezeigt) in Betracht zu ziehen und an der Flexibilität der Lippe zu arbeiten, um eine bessere Schweißnaht zu erhalten.
- Es sollte erwähnt werden, dass dann, wenn der Behälter wie vorstehend erwähnt geschweißt wird, die Randkanten 13 und 15 durch einen kurzen Abstand 18 getrennt bleiben. Vorzugsweise weist jede der zwei nach außen vorstehenden Kanten einen integral geformten Teil auf, der nach innen hin ausgeschnitten ist, wobei die ausgeschnittenen Teile 19 und 20 der zwei Kanten 13 bzw. 15 im wesentlichen gegenüber dem seitlichen Gelenk 3 angeordnet sind, und zwar im gleichen Abstand von der Symmetrieachse 21 des Behälters, die durch das Gelenk 3 geht, und symmetrisch in Bezug auf diese Achse 21.
- Folglich bilden die nicht ausgeschnittenen Teile, die gegenüber den ausgeschnittenen Teilen 19 und 20 liegen, zwei getrennte Gärungen 22 und 23, die symmetrisch in Bezug auf die Achse 21 sind. Diese Gärungen stellen ein mögliches Mittel zum Öffnen des Behälters dar, indem sie erlauben, die Schweißnaht 17 aufzureißen und den Deckel 2 vom Körper 1 gegen den Widerstand der Schweißnaht 17 zu trennen, wodurch sie den Behälter nicht wiederverwendbar machen. Tatsächlich, wenn dieser ein Kondom enthält und nicht geschweißt oder auf eine andere Weise wie erwähnt geschlossen ist, kann der Behälter nicht länger auf eine übliche Art und Weise schließen aufgrund der Tatsache, dass das Latex der Abschlusskappe 12 und die in letzterer vorliegende Luft einen elastischen Widerstand für jedweden Schließdruck bieten und die Trennung des Deckels 2 vom Körper 1 bewirken, sobald dieser Druck nicht länger aufgebracht wird.
- Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung bewirkt die Tatsache, dass sich der Deckel 2 vom Körper 1 während des ersten Öffnens des Behälters durch Aufreißen des Klebestreifens oder der dichten Schweißnaht 17 trennt, dass die Abschlusskappe 12 nach oben geht, wodurch es ermöglicht wird, die Kappe 12 unmittelbar in der "guten" Richtung zu greifen, um die Luft daraus vor dem Gebrauch zu entfernen. Ferner wird der äußere Teil der Abschlusskappe 12 üblicherweise vor den Arbeitsgängen des Verschließens und Verschweißens des Behälters geschmiert; das Gleitmittel kann z. B. auf der Basis eines Lebensmittelsilikons sein.
- Gemäß einem noch anderen wesentlichen Merkmal der Erfindung umfasst der Körper 1 eine zylindrische Einsenkung 24, die durch die untere Fläche 25 des zentralen Höckers 8 und der Innenfläche 26 der Innenwand 7 der ringförmigen Aussparung 4 abgegrenzt ist, und umfasst einen Deckel 27, der vorgesehen ist, um die Einsenkung 24 zu schließen, sowie ein zweites seitliches Gelenk 28, das den Deckel 27 mit dem Körper 1 verbindet und integral mit letzteren geformt ist.
- Der Deckel 27 umfasst eine Randlippe 29, die senkrecht zur lokalen Oberfläche des Deckels 27 vorsteht und eine geringfügige Hinterschneidung auf ihrer Außenfläche 30 aufweist, während die innere Randoberfläche 26 der Einsenkung 24 senkrecht zur lokalen Oberfläche des Höckers 8 vorliegt und auch eine geringfügige Hinterschneidung aufweist, wobei diese zwei Hinterschneidungen zusammenwirken, damit das Verschließen der Einsenkung 24 durch den Deckel mit festem Ineinandergreifen stattfindet, um ein dichtes ergänzendes Reservoir zu bilden.
- Dieses Reservoir kann z. B. entweder einen dünnen gefalteten Hygienebeutel enthalten, der vorgesehen ist, um das Kondom nach dem Gebrauch aufzunehmen, oder ein ergänzendes Gleitmittelgel, das gegebenenfalls aromatisiert oder einfärbt sein kann.
- Ferner umfasst der Deckel 27 vorzugsweise eine dünne Randkante 31, die nach außen in der Verlängerung des Deckels vorsteht und von der wenigstens der Teil gegenüber des zweiten Gelenks 28 abgeschrägt ist und mit einem schmalen konkaven Bereich 32 zusammenwirkt, der an der Kante der Einsenkung 24 angeordnet ist, um eine Gärung 33 für die Trennung des Deckels 27 von der Einsenkung 24 auszubilden. Es liegt auf der Hand, dass andere Mittel zum Öffnen des ergänzenden Reservoirs in Erwägung gezogen werden können.
- Wenn der Behälter geschlossen ist, weist er vorteilhafterweise die Form eines Elipsoids oder Umdrehungshyperboloids auf, in welcher der Höcker 8 eben, konvex oder konkav sein kann.
- Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist der geschlossene Behälter jedoch einfach die allgemeine Form einer kreisförmigen Scheibe mit ebenen und parallelen Flächen auf, die durch eine abgerundete Außenfläche des Ringwulsttyps verbunden sind. Entsprechend und bevorzugt sind die Randkanten 13 und 15 des Körpers 1 und des Deckels 2, die durch eine kurzen Abstand 18 getrennt sind, im wesentlichen eben.
- Ferner ist der Höcker 8 vorzugsweise eben, so dass die Einsenkung 24 mit dem Deckel 27 ein vertikales zylindrisches Reservoir bildet.
- Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung steht der Deckel 27 nicht von der Oberfläche des Körpers 1 vor und folglich kann ein Etikett, das die Unversehrtheit des Reservoirs anzeigt, sowohl auf der Oberfläche als auch auf dem Deckel angebracht werden. Dieses Etikett schließt vorzugsweise die vollständigen Anweisungen für den Gebrauch mit allen gesetzlich geforderten Angaben ein.
- Im Gegensatz dazu kann der Deckel 2 des Behälters als ein Werbemedium für ein aufgeklebtes Etikett oder für eine Darstellung verwendet werden, die durch Stempeln oder auf andere Weise erhalten wird. Abgesehen von seiner offensichtlichen kommerziellen Bedeutung wird eine solche Werbung den Anwender anleiten, den Behälter in der "guten" Richtung zu öffnen, d. h. mit der Werbung und folglich dem Deckel 2 oben und mit dem Etikett mit der Gebrauchsanweisung und folglich dem Deckel 27 und dem ergänzenden Reservoir unten. Unter diesen Bedingungen wird der Anwender kein Problem beim Ergreifen des Kondoms 10 mit seiner Abschlusskappe 12 haben, um die Luft von diesem vor dem Gebrauch zu entfernen.
- Ferner kann eine Vielzahl der erfindungsgemäßen Behälter in Massenfertigung auf eine bekannte Art und Weise geformt und sodann voneinander durch Eliminieren der Angüsse und anderer äußerer Elemente getrennt werden. Ferner kann jedes der drei Basiselemente, die durch die zwei Gelenke 3 und 28 verbunden sind, d. h. der Deckel 2, der Körper 1 und der Deckel 27 eine Fläche aufweisen, die in einer diesen drei Elementen gemeinsamen Ebene (nicht gezeigt) angeordnet ist.
- Es ist darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Erfindung lediglich zum Zwecke der Erklärung und keinesfalls in einem einschränkenden Sinne beschrieben und dargestellt wurde, und dass jede nützliche Modifikation an ihr vorgenommen werden kann, insbesondere im Bereich äquivalenter Techniken, ohne den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen.
Claims (10)
1. Kondomverpackungsbehälter, der einen Körper (1) und einen Deckel (2) umfasst,
wobei der Körper (1) eine ringförmige Aussparung (4) mit einem Boden (5), einer
Außenwand (6) und einer Innenwand (7), die durch einen zentralen Versteifungshöcker (8)
begrenzt ist, umfasst, wobei die Aussparung (4) zum Unterbringen des Ringwulstes (9) des
Kondoms (10) vorgesehen ist und die Innenwand (7) zum Stützen der Innenfläche (11) des
Kondoms, die den Ringwulst (9) mit der Abschlusskappe (12) des Kondoms verbindet,
vorgesehen ist, wobei die Kappe (12) zwischen dem Höcker (8) und dem Deckel (2)
untergebracht ist, wenn der Behälter in geschlossener Stellung vorliegt, dadurch gekennzeichnet,
dass der Körper (1) und der Deckel (2) durch ein seitliches Gelenk (3) verbunden sind, und
dadurch, dass der Körper (1), der Deckel (2) und das seitliche Gelenk (3) aus einem
Plastikmaterial bestehen und integral miteinander geformt sind, wobei die Außenwand (6) der
ringförmigen Aussparung (4) eine geringfügige Verjüngung aufweist und die Innenwand (7)
der Aussparung (4) eine starke Verjüngung aufweist, um so den Ringwulst (9) des Kondoms
über seine Innenfläche (11) lose stützen zu können, wobei der Ringwulst (9) auf diese
Weise schwebend in der ringförmigen Aussparung (4) gehalten werden kann, derart, dass
dann, wenn der Deckel (2) während eines der Fließband-Arbeitsgänge plötzlich auf den
Körper (1) heruntergelassen wird, die Luft, die in der Kappe (12) enthalten ist, heftig rund um
den zentralen Höcker (8) ausgestoßen wird und ihre Randströmung frei stattfinden kann,
und zwar zuerst zwischen der Innenfläche (11) des Kondoms und der Innenwand (7) der
ringförmigen Aussparung (4) und sodann zwischen dem schwebenden Ringwulst (9) und
dem Boden (5) sowie der Außenwand (6) der ringförmigen Aussparung (4), derart, dass sich
daraus keine endgültige seitliche Verschiebung des Ringwulstes (9) in Bezug auf die
ringförmige Aussparung (4) ergibt.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1) eine nach
außen vorstehende Randkante (13) in der Verlängerung des Körpers umfasst sowie eine
Randlippe (14), die über der ringförmigen Aussparung (4) vorsteht und diese umgibt, wobei
der Deckel (2) eine nach außen vorstehende Randkante (15) in der Verlängerung des
Deckels umfasst, sowie eine Randrinne (16) des gleichen Durchmessers wie die Lippe (14),
wobei jene vorgesehen ist, um mit letzterer zusammenzuwirken, um eine dünne dichte
Umfangsschweißnaht (17) während des Arbeitsgangs des Verschließens des Behälters
auszubilden, wobei die Randkanten (13, 15) durch einen kurzen Abstand (18) getrennt sind,
wenn der Behälter in geschlossenem Zustand vorliegt.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede der zwei nach außen
vorstehenden Randkanten (13, 15) einen integral geformten Teil aufweisen, der nach innen
hin ausgeschnitten ist, wobei die ausgeschnittenen Teile (19, 20) der zwei Kanten (13, 15)
im wesentlichen gegenüber dem seitlichen Gelenk (3) im gleichen Abstand von der
Symmetrieachse (21) des Behälters, die durch das Gelenk (3) läuft, und symmetrisch hinsichtlich der
Achse (21) angeordnet sind, wobei die gegenüber der ausgeschnittenen Teile (19, 20)
gelegenen nicht ausgeschnittenen Teile zwei Gehrungen (22, 23) bilden, die symmetrisch
hinsichtlich der Achse (21) sind und zum Öffnen des Behälters entgegen dem Widerstand der
Schweißnaht (17) vorgesehen sind.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Körper (1) eine zylindrische
Einsenkung (24) umfasst, die durch die untere Fläche (25) des zentralen Höckers (8) und
durch die Innenfläche (26) der Innenwand (7) der ringförmigen Aussparung (4) abgegrenzt
ist, sowie einen Deckel (27) umfasst, der vorgesehen ist, um die Einsenkung (24) zu
schließen, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1) und der Deckel (27) durch ein zweites
seitliches Gelenk (28) verbunden und integral mit letzterem geformt sind.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (27) eine
Randlippe (29) umfasst, die senkrecht zu der lokalen Oberfläche des Deckels (27) vorsteht
und eine geringfügige Hinterschneidung auf ihrer Außenfläche (30) aufweist, wobei die
innere Randoberfläche (26) der Einsenkung (24) senkrecht zur lokalen Oberfläche des
Höckers (8) vorliegt und auch eine geringfügige Hinterschneidung aufweist, wobei diese
zwei Hinterschneidungen zusammenwirken, damit das Verschließen der Einsenkung (24)
durch den Deckel (27) mit festem Ineinandergreifen stattfindet, um auf diese Weise ein
dichtes ergänzendes Reservoir zu bilden.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der
Deckel (27) eine dünne Randkante (31) umfasst, die nach außen in der Verlängerung des
Deckels vorsteht, und von der wenigstens der Teil gegenüber des zweiten Gelenks (28)
abgeschrägt ist und mit einem schmalen konkaven Bereich (32) zusammenwirkt, der an der
Kante der Einsenkung (24) angeordnet ist, um eine Gehrung (33) für die Trennung des
Deckels (27) von der Einsenkung (24) zu bilden.
7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass er dann,
wenn er geschlossen ist, die im wesentlichen die Form einer kreisförmigen Scheibe mit
Flächen aufweist, die eben und parallel und durch eine abgerundete, ringwulstartige
Außenfläche verbunden sind, wobei die durch einen kurzen Abstand (18) getrennten Randkanten (13,
15) des Körpers (1) und des Deckels (2) eben sind.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der
Höcker (8) eben ist und die Einsenkung (24) mit dem Deckel (27) ein vertikales zylindrisches
Reservoir bildet.
9. Behälter nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der
Deckel (27) nicht von der Oberfläche der Körpers (1) vorsteht, und ein Etikett, das die
Unversehrtheit des Reservoirs anzeigt, kann sowohl auf die Oberfläche als auch auf den
Deckel geklebt werden.
10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der
Deckel (2) des Behälters als ein Werbemedium verwendet wird.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| FR9410852A FR2724314A1 (fr) | 1994-09-12 | 1994-09-12 | Boitier de conditionnement pour preservatif |
| PCT/FR1995/001166 WO1996008220A1 (fr) | 1994-09-12 | 1995-09-12 | Boitier de conditionnement pour preservatif |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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