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DE60020471T2 - Verfahren zur Sendeleistungsregelung während des sanften Überreichens in drahtlose Übertragungssystemen - Google Patents

Verfahren zur Sendeleistungsregelung während des sanften Überreichens in drahtlose Übertragungssystemen Download PDF

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DE60020471T2
DE60020471T2 DE60020471T DE60020471T DE60020471T2 DE 60020471 T2 DE60020471 T2 DE 60020471T2 DE 60020471 T DE60020471 T DE 60020471T DE 60020471 T DE60020471 T DE 60020471T DE 60020471 T2 DE60020471 T2 DE 60020471T2
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DE
Germany
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power level
threshold
base station
base stations
step size
Prior art date
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DE60020471T
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Raafat Edward Westfield Kamel
Martin Howard Montclair Meyers
Carl Francis Morris Plains Weaver
Xiao Cheng Wu
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Nokia of America Corp
Original Assignee
Lucent Technologies Inc
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Publication date
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Publication of DE60020471T2 publication Critical patent/DE60020471T2/de
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  • Signal Processing (AREA)
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  • Transmitters (AREA)

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Erfindungsgebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein drahtlose Kommunikationssysteme und insbesondere Abwärtsstrecken-Leistungsregelung während sanfter Weiterschaltung in drahtlosen Kommunikationssystemen.
  • Stand der Technik
  • Bei drahtlosen Kommunikationssystemen werden CDMA-Modulationsverfahren (Code Division Multiple Access) eingesetzt, damit eine große Anzahl von Systembenutzern miteinander kommunizieren können. Diese Systeme funktionieren, da jedes Signal mit Spreizfolgen wie beispielsweise mit PN-Folgen (Pseudo-Random Noise – Pseudozufallsfolgen) und orthogonalen Spreizfolgen wie beispielsweise Walsh-Codes codiert ist. Diese Codierung erlaubt Signaltrennung und Signalwiederherstellung am Empfänger. Bei typischen CDMA-Systemen wird die Kommunikation durch Verwendung einer unterschiedlichen Spreizfolge für jeden Kanal erreicht. Daraus ergibt sich eine Mehrzahl von übertragenen Signalen, die die gleiche Bandbreite teilen. Bestimmte übertragene Signale werden aus dem Kommunikationskanal durch Entspreizen eines Signals aus allen Signalen wiedergewonnen. Entspreizen wird durch Verwendung einer bekannten Benutzer-Entspreizungsfolge erreicht, die mit der am Sender implementierten Spreizfolge in Beziehung steht.
  • 1 zeigt das CDMA-System 100. Der durch das CDMA-System 100 versorgte geographische Bereich ist in eine Mehrzahl räumlich getrennter Bereich aufgeteilt, die "Zellen" genannt werden. Obwohl die Zellen 102, 104, 106 als Sechseck in einem Wabenmuster dargestellt sind, weist jede Zelle in Wirklichkeit eine unregelmäßige Form auf, die von der Topographie des die Zelle umgebenden Geländes abhängig ist. Jede Zelle 102, 104, 106 enthält eine Basisstation 112, 114 bzw. 116. Jede Basisstation 112, 114 und 116 enthält Einrichtungen zum Kommunizieren mit einer Mobilvermittlungsstelle MSC (Mobile Switching Center) 120, die mit einem örtlichen und/oder Fernverkehrs-Übertragungsnetz 122 wie einem öffentlichen Wählnetz (PSTN – Public Switch Telephone Network) verbunden ist. Auch enthält jede Basisstation 112, 114 und 116 Funkgeräte und Antennen, die von der Basisstation zum Kommunizieren mit mobilen Endgeräten 124, 126 benutzt werden.
  • Wenn im CDMA-System 100 eine Verbindung aufgebaut wird, kommuniziert das mobile Endgerät 124 mit der Basisstation, von der das mobile Endgerät 124 das stärkste Pilotsignal empfängt, im vorliegenden Fall der Basisstation 112. Die Basisstation 112 und das mobile Endgerät 124 kommunizieren über eine Abwärtsstrecke und eine Aufwärtsstrecke. Die Abwärtsstrecke enthält Kommunikationskanäle zum Übertragen von Signalen von der Basisstation zum mobilen Endgerät und die Aufwärtsstrecke enthält Kommunikationskanäle zum Übertragen von Signalen vom mobilen Endgerät zu der Basisstation. Die Basisstation 112 überträgt Steuerungsinformationen zum mobilen Endgerät 124 über einen hier als Abwärts-Organisationskanal bezeichneten Kommunikationskanal, und sie überträgt Sprache oder Daten über einen hier als Abwärts-Verkehrskanal bezeichneten Kommunikationskanal. Das mobile Endgerät 124 überträgt Steuerungsinformationen zur Basisstation 112 über einen hier als Aufwärts-Organisationskanal bezeichneten Kommunikationskanal, und es überträgt Sprache oder Daten über einen hier als Aufwärts-Verkehrskanal bezeichneten Kommunikationskanal. Die Signale auf den Kommunikationskanälen sind in hier als Rahmen bezeichnete Zeitperioden organisiert. Rahmen weisen typischerweise eine Länge von 20 Millisekunden (ms) auf. Abwärts-Verkehrsrahmen sind über den Abwärts- Verkehrskanal übertragene Rahmen und Aufwärts-Verkehrsrahmen sind über den Aufwärts-Verkehrskanal übertragene Rahmen.
  • Die Anzahl von Signalen, die gleichzeitig übertragen werden können, ist durch den Anteil an der Gesamtleistung jedes der übertragenen Signale, der hier als Leistungsanteil bezeichnet wird. Durch Verringern des Leistungsanteils jedes der Signale wird daher die Kapazität des drahtlosen Kommunikationssystems gesteigert. Verringern des Leistungsanteils eines Signals erhöht jedoch die Anzahl von Fehlern in diesem Signal. Ein Ziel der Leistungsregelung ist es, den Leistungspegel des Signales so einzustellen, daß die Leistungsanteile so nahe wie möglich auf einem Pegel gehalten werden, mit dem das System Kapazität maximieren und dabei die Anzahl von Fehlern im Signal auf einem annehmbaren Niveau halten kann. Bei Abwärtsstrecken-Leistungsregelung wird die Leistungsabgabe der Basisstation verändert, um eine konstante Rahmenfehlerrate am mobilen Endgerät aufrechtzuerhalten. Ein Rahmenfehler tritt dann ein, wenn in einem Rahmen ein oder mehrere unkorrigierbare Bitfehler auftreten. Die Rahmenfehlerrate ist die Anzahl von Rahmenfehlern dividiert durch die Gesamtzahl von beobachteten Rahmen. Es wird eine Ziel-Rahmenfehlerrate, typischerweise zwischen 1% und 3% in Abhängigkeit von der gewünschten Systemleistung ausgewählt, um Leistung zu minimieren, ohne Signalgüte zu kompromittieren. Wenn die Rahmenfehlerrate die Ziel-Rahmenfehlerrate überschreitet, verringert sich die Nützlichkeit des Signals und der Leistungspegel wird erhöht, um die Anzahl von Rahmenfehlern zu verringern. Wenn die Rahmenfehlerrate unter der Ziel-Rahmenfehlerrate liegt, überschreitet der Leistungspegel den optimalen Leistungspegel und der Leistungspegel wird herabgesetzt.
  • Wenn sich das mobile Endgerät in einer sanften Weiterschaltung befindet, sind alle an der sanften Weiterschaltung beteiligten Basisstationen an der Abwärtsstrecken-Leistungsregelung beteiligt. Wenn das mobile Endgerät 126 ziemlich starke Pilotsignale von mehr als einer Basisstation empfängt, im vorliegenden Fall von drei Basisstationen 112, 114 und 116, befindet sich das mobile Endgerät in sanfter Weiterschaltung. Dies tritt typischerweise dann ein, wenn sich das mobile Endgerät 126 in der Nähe des Randes einer Zelle befindet. Alle drei Basisstationen 112, 114 und 116 übertragen Steuerungsinformationen zum mobilen Endgerät 126 über jeweilige Abwärts-Organisationskanäle und Sprache oder Daten über jeweilige Abwärts-Verkehrskanäle. Bei der sanften Weiterschaltung überträgt das mobile Endgerät 126 Steuerungsinformationen zu allen drei Basisstationen 112, 114 und 116 über jeweilige Aufwärts-Organisationskanäle und überträgt Sprache oder Daten zu allen drei Basisstationen 112, 114 und 116 über jeweilige Aufwärts-Verkehrskanäle.
  • Die Basisstationen 112, 114 und 116 übertragen Abwärts-Verkehrsrahmen. Jeder Abwärts-Verkehrsrahmen enthält Sprache oder Daten und Fehlersicherungsinformationen, typischerweise in der Form eines zyklischen Redundanzcodes (CRC – Cyclic Redundancy Code). Demgegenüber enthält jeder Aufwärts-Verkehrsrahmen Sprache oder Daten und Fehleranzeigebit (EIB – Error Indicator Bits) zum Anzeigen, ob der zuletzt empfangene Abwärtsverkehrsrahmen einen Fehler enthielt. Vom mobilen Endgerät 126 werden die Übertragungen von allen drei Basisstationen 112, 114 und 116 empfangen und die Signale von allen drei kombiniert, um den Abwärts-Verkehrsrahmen zu erhalten. Das mobile Endgerät 126 überprüft dann den CRC der kombinierten Signale, um zu bestimmen, ob der Abwärts-Verkehrsrahmen fehlerhaft ist. Das mobile Endgerät 126 zeigt diese Bestimmung allen drei Basisstationen 112, 114 und 116 unter Verwendung des EIB in dem nächsten vom mobilen Endgerät 126 übertragenen Aufwärts-Verkehrsrahmen an. Beispielsweise zeigt ein Fehleranzeigebit Null an, daß der Abwärts-Verkehrsrahmen nicht fehlerhaft ist, und ein positives Fehleranzeigebit zeigt an, daß der Abwärts-Verkehrsrahmen fehlerhaft ist. Bei Empfang von Aufwärts-Verkehrsrahmen von dem mobilen Endgerät sendet die Basisstation das EIB zur Auswahl-Verteilungseinheit (SDU – Selection Distribution Unit) 128. Von der SDU 128 werden alle drei EIB untersucht, und sie bestimmt, ob die Mehrheit der EIB einen fehlerhaften Abwärts-Verkehrsrahmen anzeigt. Die SDU 128 zeigt dann allen drei Basisstationen an, ob sie die Leistung ihrer Abwärtsstrecken einstellen sollen und wie. Beispielsweise kann das mobile Endgerät 126 ein EIB senden, das einen fehlerhaften Abwärts-Verkehrsrahmen anzeigt. Die Basisstation 112 und 116 kann EIB empfangen, die anzeigen, daß im Rahmen ein Fehler vorliegt. Aufgrund von Störung auf der Aufwärts-Verkehrsstrecke zwischen dem mobilen Endgerät 126 und der Basisstation 114 empfängt jedoch die Basisstation 114 ein EIB, das anzeigt, daß der Rahmen nicht fehlerhaft ist. Nach Empfang und Untersuchung aller drei EIB würde die SDU 128 bestimmen, daß ein fehlerhafter Rahmen vorliegt und allen drei Basisstationen anzeigen, die Leistung ihrer Abwärtsstrecke zu erhöhen. Typischerweise dauert es rund fünf Rahmen, damit die Basisstation die EIB zur SDU überträgt und die SDU die Bestimmung durchführt und die Basisstationen benachrichtigt.
  • Bei einem herkömmlichen CDMA-Funkkommunikationssystem während einer sanften Weiterschaltung besteht daher eine Verzögerung von fünf Rahmen, d.h. 100 ms zwischen dem Empfang der aktuellen Leistungsregelinformationen und der auf den Informationen beruhenden Leistungsregelentscheidung. Bei drahtlosen Kommunikationssystemen CDMA 2000 beträgt die Leistungsregelgeschwindigkeit 800 Hz. Jeder Rahmen enthält sechzehn 1,25-ms-Zeitintervalle, die hier als Leistungsregelgruppen bezeichnet werden. Hier als Leistungsregelbit bezeichnete Leistungsregelinformationen werden alle 1,25 ms bzw. einmal pro Leistungsregelgruppe gesendet. Während der Verzögerung von 100 ms in der Leistungsregelentscheidung empfängt daher jede Basisstation 80 mal neue Leistungsregelinformationen. Bis die SDU den Basisstationen anzeigt, wie sie ihre Leistung auf der Abwärtssstrecke einstellen sollen, sind die Informationen, auf die SDU diese Entscheidung basierte, soviele Male aktualisiert worden, daß sie ebenso wahrscheinlich falsch wie richtig sein können. Dadurch, daß die Entscheidung auf Grundlage von 100-ms-alten Informationen beruht, geht ein großer Teil des Nutzens der Bereitstellung von Leistungsregelinformationen alle 1,25 ms verloren.
  • Durch Eliminieren des Schrittes, die Leistungsregelinformationen zur SDU und dann zurück zu den Basisstationen zu senden, indem die Leistungsregelentscheidungen an der Basisstation durchgeführt werden, können die Leistungsregelinformationen benutzt werden, ehe sie überholt sind. Dadurch stellt sich jedoch ein weiteres ernsthaftes Problem. Wie oben beschrieben können die drei Basisstationen aufgrund von Störung und Schwund auf der Aufwärtsstrecke unterschiedliche Leistungsregelinformationen empfangen.
  • Der Leistungspegel einiger Basisstationen wird daher ansteigen und der Leistungspegel anderer Basisstationen wird abnehmen, wodurch die Leistungspegel auf der Abwärtsstrecke dieser Basisstationen voneinander abweichen. Das mobile Endgerät empfängt das stärkste Signal von einer dieser Basisstationen, die hier als die primäre Basisstation bezeichnet wird, und schwächere Signale von anderen Basisstationen, die hier als die sekundären Basisstationen bezeichnet werden. Um sicherzustellen, daß die primäre Basisstation das Signal mit genug Leistung sendet, daß das Signal ohne zu viele Fehler empfangen wird, können die sekundären Basisstationen zu viel Leistung erzeugen. Wenn die sekundären Basisstationen zu viel Leistung erzeugen, wird ihre Kapazität verringert, wodurch sich die Kapazität des CDMA-Systems 100 verringert. Dieses Problem verschärft sich weiter, wenn die Basisstation mit der stärksten Abwärtsstrecke nicht die Basisstation mit der stärksten Aufwärtsstrecke ist.
  • In 1 und 2 ist dieses Problem ausführlicher dargestellt. 2 zeigt den Leistungspegel des Verkehrskanals mit der Zeit. Zur Zeit T liegen alle drei Basisstationen 112, 114 und 116 auf einem bestimmten Leistungspegel P. Das mobile Endgerät 126 überträgt ein Leistungsregelbit, um die Leistung der Abwärtsstrecke anzuheben. Basisstationen 112 und 116 empfangen ein Leistungsregelbit, das anzeigt, daß die Basisstation ihre Leistung erhöhen sollte, und sie erhöhen daher den Leistungspegel der Abwärtsstrecke um eine Schrittgröße. Aufgrund von Störung auf der Aufwärts-Verkehrsstrecke zwischen dem mobilen Endgerät 126 und der Basisstation 114 empfängt jedoch die Basisstation 114 ein Leistungsregelbit, das anzeigt, daß sie ihre Leistung verringern sollte und sie verringert daher den Leistungspegel der Abwärtsstrecke um eine Schrittgröße. Da die Basisstation 114 die stärkste Abwärtsstrecke besitzt und gerade die Leistungspegel der Abwärtsstrecke verringert hat erhält das mobile Endgerät 126 immer noch nicht das Signal mit einer gewünschten Leistung. Das mobile Endgerät 126 sendet ein weiteres Leistungsregelbit, mit dem es anfordert, daß die Basisstationen die Leistung auf der Abwärtsstrecke erhöhen. Wenn sich die Aufwärts-Verkehrsstrecke nicht verbessert, kann die Basisstation 114 wieder ein unrichtiges Leistungsregelbit empfangen, während die anderen Basisstationen das richtige Leistungsregelbit empfangen. Dadurch wird der Leistungspegel der Abwärtsstrecke von der Basisstation 114 herabgesetzt und der Leistungspegel der Abwärtsstrecken von den Basisstationen 112 und 116 angehoben. Das mobile Endgerät 126 sendet wieder ein Leistungsregelbit, mit dem es anfordert, daß die Leistung auf der Abwärtsstrecke erhöht werden soll.
  • Wenn die Basisstation 114 zu T + 2,5 endlich das richtige Leistunsregelungsbit empfängt, erhöht sie den Leistungspegel 130 auf ihrer Abwärtsstrecke. Dies wird bis T + 6,25 wiederholt, wenn das mobile Endgerät 126 endlich das Signal mit einem annehmbaren Leistungspegel empfängt. Die Basisstationen 112 und 116 empfangen ebenfalls die Leistungsregelbit zum Anheben des Leistungspegels und heben ebenfalls den Leistungspegel 140 und 150 auf ihren Abwärtsstrecken an. Diese zwei Basisstationen 112 und 116 erzeugen nunmehr sehr viel mehr Leistung als notwendig, wodurch sich die Kapazität dieser zwei Basisstationen und damit die Kapazität des CDMA-Systems 100 verringert.
  • Dementsprechend besteht ein Erfordernis zur schnellen Regelung von Leistung und gleichzeitiger Verringerung der Abweichungen zwischen den Leistungspegeln der mehreren Basisstationen bei einer sanften Weiterschaltung.
  • In WO-A-98 56200 wird das Regeln der Leistungspegel von durch Basisstationen in einem drahtlosen Kommunikationssystem übertragenen Signalen gelehrt. Gemäß dieser Literaturstelle werden Leistungspegelregelungsbefehle von einer entfernten Station zu Basisstationen übertragen, von denen die entfernte Station Signale empfängt, um die Leistungspegel der durch die Basisstationen übertragenen Signale zu regeln. Es wird eine Bestimmung getroffen, ob die entfernte Station gleichzeitig ein erstes Signal von einer ersten Basisstation und mindestens ein zweites Signal von mindestens einer zweiten Basisstation empfängt, die im wesentlichen identische Nachrichteninformationen enthalten (d.h. wenn sich die entfernte Station in einer Betriebsart sanfter Weiterschaltung/Makro-Diversity befindet). Die erste und zweite Basisstation übertragen erste und zweite Meldungen von Leistungspegeln des ersten bzw. zweiten Signals an die Steuerung. Die Steuerung vergleicht die erste und zweite Meldung und überträgt erste und zweite Befehle zum Einstellen der Leistungspegel der ersten und zweiten Signale an die erste bzw. zweite Basisstation. Die Leistungspegelregelungsbefehle werden während sanfter Weiterschaltung/Makro-Diversity nicht so häufig von der entfernten Station zu den Basisstationen übertragen, um die Zeichengabeerfordernisse zwischen der Steuerung und den Basisstationen zu verringern. Auch wird die Schrittgröße der Einstellung der Leistungspegel des ersten und zweiten Signals durch die Steuerung während sanfter Weiterschaltung/Makro-Diversity verringert, um die Zeichengabeerfordernisse zu verringern.
  • Kurze Beschreibung der Erfindung
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren entspricht dem Anspruch 1, bevorzugte Ausführungsformen entsprechen den abhängigen Ansprüchen.
  • Das vorliegende Verfahren wird vorzugsweise mit dem Verfahren der Programmierung jeder Basisstation in einer sanften Weiterschaltung mit einem Schwellwertleistungspegel zum Beschränken der durch die Basisstation auf der Abwärtsstrecke übertragenen Leistung benutzt. Wenn der Schwellwertleistungspegel ein Mindestschwellwert-Leistungspegel ist, unterhält jede Basisstation ihren Sendeleistungspegel auf oder über dem Mindestschwellwert-Leistungspegel. Wenn der Schwellwertleistungspegel ein Höchstschwellwert-Leistungspegel ist, unterhält jede Basisstation ihren Sendeleistungspegel auf oder unter dem Höchstschwellwert-Leistungspegel.
  • Der Schwellwertleistungspegel kann ein einstellbarer Schwellwertleistungspegel oder ein fester Schwellwertleistungspegel sein. Wenn der Schwellwertleistungspegel fest ist, wird jede Basisstation mit dem gleichen festen Schwellwertleistungspegel programmiert und jede Basisstation entscheidet sich vor Ort auf Grundlage des festen Schwellwertsleistungspegels ohne Eingabe von anderen Basisstationen, wie sie ihren Sendeleistungspegel einstellen soll.
  • Wenn der Schwellwertleistungspegel einstellbar ist, ist der Schwellwertleistungspegel ein einstellbarer Schwellwertleistungspegel, der um eine Schwellwertschrittgröße verstellt wird, wenn der Sendeleistungspegel für mindestens einen vorbestimmten Prozentsatz einer Zeitperiode im wesentlichen gleich dem Schwellwertleistungspegel ist. Beispielsweise wird der Schwellwertleistungspegel um eine Schwellwertschrittgröße verstellt, wenn der Schwellwertleistungspegel für mindestens 50% der Leistungsregelgruppen eines Rahmens im wesentlichen gleich dem Schwellwertleistungspegel ist. Jede an einer sanften Weiterschaltung teilnehmende Basisstation sendet ihre Leistungsregelinformationen zu einem Prozessor, der den Schwellwertleistungspegel einstellt und jede Basisstation über den neuen eingestellten Schwellwertleistungspegel benachrichtigt. In der Zwischenzeit benutzt jede Basisstation den Schwellwertleistungspegel, auf dem sie gegenwärtig liegt, um ihren Sendeleistungspegel vor Ort einzustellen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist ein Blockschaltbild eines Teils eines drahtlosen Kommunikationssystems;
  • 2 ist eine graphische Darstellung des Leistungspegels eines Abwärtsstreckenverkehrskanals für die Basisstationen in der 1 mit der Zeit;
  • 3 ist ein Blockschaltbild eines Teils eines drahtlosen Kommunikationssystems, in dem die Erfindung verwirklicht ist;
  • 4 ist eine graphische Darstellung des Leistungspegels eines Abwärtsstreckenverkehrskanals der Basisstationen in der 3 mit der Zeit; und
  • 5 ist ein Blockschaltbild eines Teils eines drahtlosen Kommunikationssystems, in dem die Erfindung verwirklicht ist;
  • 6 ist eine graphische Darstellung des Leistungspegels eins Abwärtsstreckenverkehrskanals der Basisstationen in der 5 mit der Zeit;
  • 7A und 7B sind Flußdiagramme des Verfahrens zur Regelung des Sendeleistungspegels einer Basisstation, wenn die Basisstation einen Schwellwertleistungspegel aufweist; und
  • 8 ist ein Blockschaltbild eines Teils eines drahtlosen Kommunikationssystems, in dem die Erfindung verwirklicht ist.
  • Ausführliche Beschreibung
  • 3 zeigt das CDMA-System 300. Obgleich die Ausführungsform der Erfindung mit Verwendung eines CDMA-Systems dargestellt wird, ist die Erfindung nicht auf eine Verwendung bei CDMA-Systemen begrenzt. Die Erfindung kann gleichermaßen auf jedes drahtlose Kommunikationssystem anwendbar sein, das zur sanften Weiterschaltung fähig ist.
  • Das durch das CDMA-System 300 versorgte geographische Gebiet ist in Zellen 102, 104 und 106 aufgeteilt, die jeweils eine Basisstation 312, 314 bzw. 316 enthalten. Jede Basisstation 312, 314 und 316 enthält Einrichtungen zum Kommunizieren mit der Mobilvermittlungsstelle (MSC – Mobile Switching Center) 320, die mit einem örtlichen und/oder Fernverkehrs-Übertragungsnetz 122 wie beispielsweise einem öffentlichen Wählnetz (PSTN – Public Switched Telephone Network) verbunden ist. Auch enthält jede Basisstation 312, 314 und 316 Funkgeräte und Antennen, die von der Basisstation zum Kommunizieren mit mobilen Endgeräten 124, 126 benutzt werden.
  • Die Basisstationen 112, 114 und 116 übertragen Abwärts-Verkehrsrahmen über die Abwärtsstrecke. Das mobile Endgerät 126 prüft das Signal-Rausch-Verhältnis auf der Abwärtsstrecke, um zu bestimmen, ob der Sendeleistungspegel der Abwärtsstrecke verstellt werden sollte. Das Signal-Rausch-Verhältnis wird häufig als das Verhältnis Eb/N0 ausgedrückt, wobei Eb die Energie pro Informationsbit und N0 die spektrale Leistungsdichte der vom Empfänger gesehenen Interferenz ist. Vom mobilen Endgerät 126 wird daher das Eb/N0 auf der Abwärtssstrecke geprüft, um zu bestimmen, ob der Sendeleistungspegel der Abwärtsstrecke verstellt werden sollte.
  • Das mobile Endgerät 126 überträgt ein Leistungsregelbit (PCB – Power Control Bit), das eine Einstellung des Sendeleistungspegels der Abwärtsstrecke anfordert. Beispielsweise überträgt das mobile Endgerät 126 ein Leistungsregelbit, das anzeigt, daß die Basisstationen den Sendeleistungspegel anheben sollten. Das Leistungsregelbit wird von den Basisstationen empfangen. Basisstation 312 und 316 empfangen ein Leistungsregelbit, das anzeigt, daß die Basisstationen ihren Sendeleistungspegel erhöhten. Aufgrund von Schwund und/oder Störung auf der Aufwärts- Verkehrsstrecke zwischen dem mobilen Endgerät 126 und der Basisstation 312 empfängt jedoch die Basisstation 314 ein Leistungsregelbit, das anzeigt, daß sie ihren Sendeleistungspegel verringern sollte.
  • Nach der Darstellung in 4 stellt die Basisstation 314 zur Zeit T ihren Sendeleistungspegel 230 um eine Abwärtsschrittgröße nach unten ein. Die Basisstationen 312 und 316 stellen ihren Sendeleistungspegel 240 um eine Aufwärtsschrittgröße nach oben ein. Die Abwärtsschrittgröße ist größer als die Aufwärtsschrittgröße. Der Sendeleistungspegel der Basisstation wird um einen ersten Betrag eingestellt, wenn die Basisstation an einer sanften Weiterschaltung teilnimmt und wenn ein Aufwärtsstreckenpilotleistungspegel unter einem Einstellungsschwellwert liegt. Der Leistungspegel der Basisstationen wird um einen zweiten Betrag eingestellt, wenn die Basisstation nicht an der sanften Weiterschaltung teilnimmt oder wenn der Aufwärtsstreckenpilotleistungspegel über dem Einstellungsschwellwert liegt. Der Einstellungsschwellwert beruht vorzugsweise auf dem Signal-Rausch-Verhältnis der Abwärtsstrecke, obwohl der Einstellungsschwellwert auch auf dem Signal-Rausch-Verhältnis der Aufwärtsstrecke beruhen kann. Das Signal-Rausch-Verhältnis läßt sich als Ec/I0 ausdrücken, wobei Ec die Energie pro Chip des Piloten und I0 die gesamte empfangene spektrale Signaldichte Eb/N0 bzw.
    Figure 00130001
    ist. Der Einstellungsschwellwert wird so ausgewählt, daß wenn der Einstellungsschwellwert zum Einstellen der Schrittgröße benutzt wird, die Kapazität des Systems zunimmt. Ein optimaler Einstellungsschwellwert kann durch Durchführen von mehreren Simulationen erhalten werden, bei denen der Einstellungsschwellwert die einzige Variable ist, die von Simulation zu Simulation verändert wird. Der optimale Einstellungsschwellwert ist der Einstellungsschwellwert, der das System mit der höchsten Kapazität ergibt. Typischerweise kann der Einstellungsschwellwert, wenn er als Ec/I0 ausgedrückt wird, annähernd 9 dB unter der Summe des Ec/I0 des Piloten liegen oder kann annähernd 6 dB unter dem Ec/I0 des besten Piloten liegen. Zusätzlich kann, wenn der Leistungspegel des Piloten der Basisstationen nicht länger meßbar ist, der Leistungspegel der Basisstation als unter dem Einstellungsschwellwert liegend angesehen werden.
  • Die Größe des Unterschiedes zwischen der Schrittgröße und der Aufwärtsschrittgröße und der Schrittgröße und der Abwärtsschrittgröße ist kleiner als die Schrittgröße. Die Aufwärtsschrittgröße und die Abwärtsschrittgröße werden vorzugsweise so ausgewählt, daß die Kapazität des Systems zunimmt. Die optimale Aufwärts- und Abwärts-Schrittgröße können durch Durchführen von mehreren Simulationen erhalten werden, bei denen die Aufwärts- und Abwärts-Schrittgrößen die einzige Variable sind, die von Simulation zu Simulation verändert wird. Die optimalen Schrittgrößen sind diejenigen, die das System mit der höchsten Kapazität ergeben. Beispielsweise kann die Aufwärtsschrittgröße 0,4 dB und die Abwärtsschrittgröße 0,6 dB betragen, wenn die Schrittgröße 0,5 dB ist. Wenn der Sendeleistungspegel anstatt als dB linear ausgedrückt wird, werden die Schrittgrößen in Schrittfaktoren umgewandelt. Der Verringerungsbetrag wird ebenfalls von dB umgewandelt und würde bei Umwandlung eine größere Größe als Eins und eine kleinere Größe als der Schrittfaktor aufweisen.
  • Nachdem die Basisstationen 312, 314 und 316 den Leistungspegel auf ihren Abwärtsstrecken eingestellt haben, übertragen sie weiterhin Abwärts-Verkehrsrahmen über ihre Abwärtsstrecken. Da die Basisstation 314 die stärkste Abwärtsstrecke besaß und den Sendeleistungspegel 230 der Abwärtsstrecke herabsetzte, erhält das mobile Endgerät 126 immer noch nicht das Signal mit einer gewünschten Leistung. Das mobile Endgerät 126 sendet ein weiteres Leistungsregelbit mit der Anforderung, daß die Basisstation die Leistung auf der Abwärtsstrecke anheben soll. Basisstationen 312 und 316 empfangen ein Leistungsregelbit, das anzeigt, daß die Basisstation ihre Leistung anheben soll und nach den oben beschriebenen Schritten erhöhen die Basisstationen 312 und 316 zur Zeit T + 1,25 wieder den Sendeleistungspegel ihrer Abwärtsstrecke 240. Wenn sich die Aufwärts-Verkehrsstrecke nicht verbessert hat kann die Basisstation 314 wieder ein Leistungsregelbit empfangen, daß sie die Leistung verringern sollte (d.h. die Basisstation 314 empfängt wieder das falsche Leistungsregelbit). Die Basisstation 314 befolgt dieselben oben beschriebenen Schritte zur Verringerung ihres Sendeleistungspegels.
  • Das mobile Endgerät 126 sendet wieder ein Leistungsregelbit, mit dem es anfordert, daß die Leistung auf der Abwärtsstrecke erhöht werden soll. Wenn die Basisstation 314 endlich das richtige Leistungsregelbit empfängt, erhöht sie den Sendeleistungspegel 230 auf ihrer Abwärtsstrecke unter Verwendung der oben beschriebenen Schritte zum Anheben des Sendeleistungspegels und das mobile Endgerät 126 empfängt endlich das Signal mit einem annehmbaren Leistungspegel. Die Basisstationen 312 und 316 haben ebenfalls das Leistungsregelbit empfangen und stellen wieder ihren Sendeleistungspegel 410 wie oben beschrieben ein.
  • Das Verfahren zum Einstellen des Basisstations-Sendeleistungspegels um unterschiedliche Beträge auf Grundlage dessen, ob die Basisstation an einer sanften Weiterschaltung teilnimmt, kann bei anderen Verfahren zur schnellen Regelung von Leistung und gleichzeitiger Verringerung der Abweichungen zwischen den Leistungspegeln der mehreren Basisstationen bei einer sanften Weiterschaltung benutzt werden.
  • Das vorliegende Verfahren wird vorzugsweise mit dem Verfahren der Programmierung jeder Basisstation in einer sanften Weiterschaltung mit einem Schwellwertleistungspegel zum Beschränken der durch die Basisstation auf der Abwärtsstrecke übertragenen Leistung benutzt. Jede Basisstation wird mit einem Schwellwertleistungspegel zum Regeln der durch die Basisstation auf der Abwärtsstrecke übertragenen Leistung programmiert. Vorzugsweise werden alle Leistungspegel als Dezibel (dB) bezüglich des Leistungspegels des Piloten ausgedrückt. Der Schwellwertleistungspegel kann einstellbar oder fest sein.
  • Wenn der Schwellwertleistungspegel fest ist, wird jede Basisstation mit dem festen Schwellwertleistungspegel programmiert und jede Basisstation entscheidet sich aufgrund des festen Schwellwertleistungspegels ohne Eingabe von anderen Basisstationen vor Ort, wie sie ihren Sendeleistungspegel einstellen soll. Jede Basisstation in einer sanften Weiterschaltung sollte beim Kommunizieren mit der Mobilstation in der sanften Weiterschaltung den gleichen Wert für den festen Schwellwertleistungspegel benutzen. Dieser feste Schwellwertleistungspegel kann durch die primäre Basisstation bestimmt werden und den sekundären Basisstationen zu Beginn der sanften Weiterschaltung zur Verfügung gestellt werden, oder der feste Schwellwertleistungspegel kann an einer zentralen Stelle wie beispielsweise der MSC bestimmt werden und allen Basisstationen in der sanften Weiterschaltung zur Verfügung gestellt werden. Die Basisstationen in einer anderen sanften Weiterschaltung können entweder den gleichen Wert oder einen anderen Wert als festen Schwellwertleistungspegel benutzen, wenn sie mit der Mobilstation in der anderen sanften Weiterschaltung kommunizieren.
  • Wenn der Schwellwertleistungspegel einstellbar ist, ist der Schwellwertleistungspegel einstellbar. Jede an einer sanften Weiterschaltung teilnehmende Basisstation sendet ihre Leistungsregelinformationen zu einem Prozessor wie beispielsweise der Auswahl-Verteilungseinheit. Der Prozessor stellt den Schwellwertleistungspegel ein und benachrichtigt jede Basisstation über den neueingestellten Schwellwertleistungspegel. In der Zwischenzeit benutzt jede Basisstation ihren gegenwärtigen Schwellwertleistungspegel, um ihren Sendeleistungspegel örtlich zu beschränken.
  • Zusätzlich kann in jedem der oben beschriebenen Fälle der Schwellwertleistungspegel entweder ein Mindest- oder ein Höchst-Schwellwertleistungspegel sein. Der Schwellwertleistungspegel kann entweder ein Mindest- oder ein Höchst-Schwellwertleistungspegel sein. Als Alternative kann jede Basisstation sowohl einen Mindest-Schwellwertleistungspegel als auch einen Höchst-Schwellwertleistungspegel aufweisen.
  • 5, 6, 7A und 7B zeigen den Fall, in dem der Schwellwertleistungspegel ein Mindest-Schwellwertleistungspegel ist, der vom Prozessor 328 eingestellt wird. Das mobile Endgerät überträgt ein Leistunsregelungsbit (PCB – Power Control Bit), mit dem es eine Einstellung des Sendeleistungspegels der Abwärtsstrecke anfordert. Beispielsweise überträgt das mobile Endgerät 126 ein Leistungsregelbit, das anfordert, daß die Basisstationen den Sendeleistungspegel anheben. Im Schritt 500 empfangen die Basisstationen das Leistungsregelbit. Basisstation 312 und 316 empfangen ein Leistungsregelbit, das anzeigt, daß die Basisstationen ihren Sendeleistungspegel anheben sollten. Aufgrund von Schwund und/oder Störung auf der Aufwärts-Verkehrsstrecke zwischen dem mobilen Endgerät 126 und der Basisstation 314 empfängt jedoch die Basisstation 314 ein Leistungsregelbit, das anzeigt, daß sie ihren Sendeleistungspegel verringern sollte. Im Schritt 510 überprüft jede der Basisstationen 312, 314 und 316, ob das empfangene Leistungsregelbit sie angewiesen hat, ihren Sendeleistungspegel in Richtung des Mindest-Schwellwertleistungspegels zu verstellen. In diesem Fall überprüft jede Basisstation, ob das Leistungsregelbit die Basisstation angewiesen hat, ihren Sendeleistungspegel nach unten zu verstellen. Für die Basisstationen 312 und 316 ist die Antwort im Schritt 510 nein. Nach der Darstellung in 6 schreiten diese zwei Basisstationen zur Zeit T zum Schritt 520 weiter, wo sie ihren Sendeleistungspegel 410 um die Aufwärtsschrittgröße nach oben verstellen. Dann zeigen die Basisstationen 312 und 316 im Schritt 552 ihren Sendeleistungspegel dem Prozessor 328 an. Der Prozessor 328 stellt wie unten beschrieben den Mindest-Schwellwertleistungspegel einmal pro Rahmen ein. Wenn der Prozessor nicht bestimmt, daß der Wert des Mindest-Schwellwertleistungspegels der gleiche bleiben sollte, erhält jede Basisstation daher den eingestellten Mindest-Schwellwertleistungspegel einmal pro Rahmen vom Prozessor 328. Typischerweise empfängt die Basisstation den eingestellten Mindest-Schwellwertleistungspegel vom Prozessor 328 zur gleichen Zeit in jedem Rahmen. Im Schritt 555 überprüft jede Basisstation, ob es die Zeit ist, zu der sie den eingestellten Mindest-Leistungspegel vom Prozessor erhält. Wenn die Antwort nein ist, dann kehrt die Basisstation zum Schritt 500 zurück und wartet auf das nächste Leistungsregelbit. Wenn die Antwort im Schritt 555 ja ist, dann empfängt jede Basisstation im Schritt 560 den eingestellten Mindest-Schwellwertleistungspegel 420 vom Prozessor 328 und ändert ihren Mindest-Schwellwertleistungspegel auf den eingestellten Schwellwertleistungspegel. Dann kehrt die Basisstation zum Schritt 500 zurück und wartet auf das nächste Leistungsregelbit.
  • Für die Basisstation 314 ist die Antwort im Schritt 410 ja, und sie schreitet zum Schritt 530 fort, wo die Basisstation 314 überprüft, ob ihr Sendeleistungspegel 430 innerhalb einer Schrittgröße vom Mindest-Schwellwertleistungspegel 420 liegt. Wenn die Antwort im Schritt 530 nein ist, dann würde die Basisstation im Schritt 540 ihren Sendeleistungspegel um eine Schrittgröße nach unten verstellen, ihren Sendeleistungspegel dem Prozessor 328 im Schritt 552 anzeigen, überprüfen, ob es Zeit ist, den eingestellten Mindest-Leistungspegel vom Prozessor zu empfangen und zum Schritt 500 zurückkehren. Wenn die Antwort im Schritt 530 ja ist, wie es im vorliegenden Fall der Fall ist, schreitet die Basisstation 314 zum Schritt 550 fort und stellt ihren Sendeleistungspegel 430 so ein, daß er dem Mindest-Schwellwertleistungspegel 420 gleich ist. Im Schritt 552 zeigt die Basisstation 314 ihren Sendeleistungspegel 430 dem Prozessor 328 an und im Schritt 555 überprüft die Basisstation, ob es Zeit ist, den eingestellten Mindest-Leistungspegel vom Prozessor zu erhalten. Wenn die Antwort nein ist, dann kehrt die Basisstation zum Schritt 500 zurück und wartet auf die nächsten Leistungsregelbit. Wenn die Antwort im Schritt 555 ja ist, dann empfängt die Basisstation im Schritt 560 den eingestellten Mindest-Schwellwertleistungspegel 420 vom Prozessor 328 und ändert ihren Mindest-Schwellwertleistungspegel auf den eingestellten Schwellwert-Leistungspegel. Dann kehrt die Basisstation zum Schritt 500 zurück und wartet auf das nächste Leistungsregelbit.
  • Da die Basisstation 314 die stärkste Abwärtsstrecke besaß und den Sendeleistungspegel 430 der Abwärtsstrecke verringerte, erhält das mobile Endgerät 126 immer noch nicht das Signal mit gewünschter Leistung. Das mobile Endgerät 126 sendet ein weiteres Leistungsregelbit, mit dem es anfordert, daß die Basisstationen die Leistung auf der Abwärtsstrecke erhöhen. Im Schritt 500 empfangen Basisstationen 312 und 316 ein Leistungsregelbit, das anzeigt, daß die Basisstationen ihre Leistung erhöhen sollten und, unter Befolgung der oben beschriebenen Schritte, erhöhen die Basisstationen 312 und 316 zur Zeit T + 1,25 wieder den Sendeleistungspegel ihrer Abwärtsstrecke 410 um eine Schrittgröße. Wenn sich die Aufwärts-Verkehrsstrecke nicht verbessert hat, kann die Basisstation 314 wieder ein Leistungsregelbit erhalten, das anzeigt, daß sie die Leistung verringern sollte (d.h. die Basisstation 314 empfängt wieder das falsche Leistungsregelbit). Die Basisstation 314 befolgt die gleichen oben beschriebenen Schritte. Wie aus 6 ersichtlich ist, ist, wenn die Basisstation 314 den Schritt 550 zur Zeit T + 1,25 erreicht, ihr Sendeleistungspegel 430 bereits auf dem Mindest-Schwellwertleistungspegel 420. Der Sendeleistungspegel 430 der Basisstation 314 bleibt daher auf dem Mindest-Schwellwertleistungspegel 420.
  • Das mobile Endgerät 126 sendet wieder ein Leistungsregelbit, in dem es anfordert, daß die Leistung auf der Abwärtsstrecke erhöht werden soll. Wenn die Basisstation 314 endlich das richtige Leistungsregelbit empfängt, erhöht sie den Sendeleistungspegel 430 auf ihre Abwärtsstrecke und das mobile Endgerät 126 empfängt endlich das Signal mit einem annehmbaren Leistungspegel. Von den Basisstationen 312 und 316 ist das Leistungsregelbit ebenfalls empfangen worden, und sie erhöhen ebenfalls den Sendeleistungspegel 410 auf ihren Abwärtsstrecken.
  • Wie durch einen Vergleich von 2 und 6 ersichtlich ist der Unterschied zwischen den Sendeleistungspegeln 410 und 430 der Basisstationen mit dem Mindest-Schwellwertleistungspegel bedeutend geringer als der Unterschied zwischen den Sendeleistungspegeln 140 und 130 der Basisstationen ohne diesen. Dadurch werden einige der Basisstationen daran gehindert, mit einem übermäßigen Leistungspegel zu übertragen und daher die Gesamtleistung des Systems verringert.
  • Wie oben im Schritt 552 erwähnt zeigen die Basisstationen 312, 314 und 316 ihre Sendeleistungspegel dem Prozessor 328 an. Wie in 3, 6 und 5B gezeigt empfängt der Prozessor 328 im Schritt 565 einmal pro Leistungsregelgruppe eine Anzeige von jeder der Basisstationen 312, 314 und 316 in der sanften Weiterschaltung, ob der Sendeleistungspegel der Basisstation gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel ist. Als Alternative kann jede Basisstation einen Zähler darüber unterhalten, wieviele Male sie während eines Rahmen auf dem Mindest-Schwellwertleistungspegel liegt, und kann die Zählung einmal pro Rahmen zum Prozessor 328 übertragen. Im Schritt 570 überprüft der Prozessor 328, ob er alle Anzeigen von jeder der Basisstationen für die Zeitperiode, die vorzugsweise einen Rahmen beträgt, empfangen hat. Da beispielsweise jede Basisstation je Leistungsregelgruppe eine Anzeige zum Prozessor 328 sendet, empfängt der Prozessor 328 mit 16 Leistungsregelgruppen pro Rahmen 48 Anzeigen pro Rahmen. Wenn er nicht alle Anzeigen empfangen hat, kehrt der Prozessor 328 zum Schritt 565 zurück und wartet auf den nächsten Satz Anzeigen.
  • Wenn er alle Anzeigen empfangen hat, dann überprüft der Prozessor 328 im Schritt 575, ob während des Rahmens alle Basisstationen für einen vorbestimmten Prozentsatz der Leistungregelgruppen einen Sendeleistungspegel gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel aufwiesen. Beispielsweise kann der vorbestimmte Prozentsatz 50% betragen, was 24 Leistungsregelgruppen für die 48 Anzeigen beträgt. Im Schritt 575 überprüft der Prozessor 328 daher, ob die Sendeleistungspegel für mindestens 24 Leistungsregelgruppen dieses Rahmens gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel waren. Wenn der Sendeleistungspegel für 24 oder mehr Leistungspegelgruppen gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel war, dann würde der Prozessor den Mindest-Schwellwertleistungspegel in Abhängigkeit von jeglichen Mindestwerten in der Mindest-Schwellwertleistung den Mindest-Schwellwertleistungspegel verringern. Wenn der Sendeleistungspegel für weniger als 24 Leistungsregelgruppen gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel war, dann würde der Prozessor 328 den Mindest-Schwellwertleistungspegel in Abhängigkeit von irgendwelchen Maximalwerten in der Mindest-Schwellwertleistung anheben.
  • Als der vorbestimmte Prozentsatz sollte der Prozentsatz ausgewählt werden, der die Gesamtsendeleistung um den größten Betrag verringert. Der vorbestimmte Prozentsatz kann durch Durchführung einer Mehrzahl von Simulationen oder durch eine empirische Studie zum Erhalten der Gesamtleistung der Abwärtsstrecken zu einem mobilen Endgerät in einer sanften Weiterschaltung von allen Basisstationen in der sanften Weiterschaltung erhalten werden. Die Basisstationen in der Simulation werden mit einem Mindest-Schwellwertleistungspegel programmiert. Jede Simulation sollte mit den Basisstationen unter voller Belastung, d.h. bei voller Kapazität, mit einer gewissen Geschwindigkeit der Bewegung des mobilen Endgeräts, mit einem gewissen Signal-Rausch-Verhältnis zwischen den Basisstationen und dem mobilen Endgerät aufgesetzt werden. Das Signal-Rausch-Verhältnis läßt sich ausdrücken als
    Figure 00220001
    wobei Îor der Leistungspegel pro Bandbreiteneinheit an der Mobilstation, d.h. die Summe der Leistungspegel aller Signale von den Basisstationen in der sanften Weiterschaltung mit dem mobilen Endgerät gemessen am mobilen Endgerät ist. I0c ist die Summe der Leistungspegel aller Signale von den Basisstationen im drahtlosen Kommunikationssystem, die sich nicht in sanfter Weiterschaltung mit dem mobilen Endgerät befinden, gemessen am mobilen Endgerät. No ist das thermische Rauschen des Empfängers des mobilen Endgeräts.
  • Bei jeder Simulation wird ein bestimmter Prozentsatz gleich dem Prozentsatz von Leistungsregelgruppen gesetzt, auf den der Prozessor den Mindest-Schwellwertleistungspegel einstellt. Die Simulation sollte die gesamte Sendeleistung für eine Zeitdauer erhalten, die lang genug ist, um sicherzustellen, daß die Rahmenfehlerrate auf der Abwärtsstrecke annehmbar ist. Wenn beispielsweise die gewünschte Rahmenfehlerrate 1% beträgt und die ausreichende Zeitdauer rund 10000 Rahmen beträgt. Diese Gesamtleistung wird dann über die Zeitdauer gemittelt, womit die Durchschnittssendeleistung der Simulation erhalten wird.
  • Die Simulationen sollten wiederholt werden, wobei man alle außer einem der obigen Faktoren gleich hält und einen der Faktoren verändert. Das Signal-Rausch-Verhältnis sollte verändert werden. Beispielsweise können mehrere Simulationen wie beispielsweise 3 durchgeführt werden, die jeweils ein unterschiedliches Signal-Rausch-Verhältnis aufweisen, wie beispielsweise 2 dB, 5 dB und 8 dB. Die übrigen Faktoren werden alle konstant gehalten, so daß alle Basisstationen auf voller Kapazität laufen, das mobile Endgerät sich mit einer gewissen konstanten Geschwindigkeit bewegt und der Prozentsatz auf einen konstanten Prozentsatz gesetzt ist. Dann wird die Geschwindigkeit, mit der sich das mobile Endgerät bewegt, geändert, und die 3 Simulationen werden mit unterschiedlichen Signal-Rausch-Verhältnissen wiederholt. Die Geschwindigkeit kann einmal oder zweimal geändert werden, was insgesamt 6 bzw. 9 Simulationen ergibt. Wenn zwei Sätze von Simulationen mit zwei Geschwindigkeiten gefahren werden, können die Geschwindigkeiten 3 km/h und 100 km/h benutzt werden. Wenn drei Sätze von Simulationen gefahren werden, kann 33 km/h als die dritte Geschwindigkeit zugefügt werden. Die Anzahl von Basisstationen in der sanften Weiterschaltung kann ebenfalls geändert werden, typischerweise werden die Simulationen mit entweder zwei oder drei Basisstationen gefahren. Die Simulationen mit unterschiedlichen Signal-Rausch-Verhältnissen und unterschiedlichen Geschwindigkeiten des Mobilgeräts sollten für eine Anzahl von zwei Basisstationen und eine Anzahl von drei Basisstationen wiederholt werden. Der Prozentsatz von Leistungsregelgruppen, bei denen der Prozessor den Mindest-Schwellwertleistungspegel einstellt, wird in diesen Simulationen konstant gehalten. Die in jeder Simulation erhaltene Durchschnittssendeleistung wird über alle Simulationen für den Prozentsatz gemittelt. Diese gemittelte Leistung ist die dem Prozentsatz zugeordnete Leistung.
  • Dann wird der Prozentsatz geändert und die gleichen Simulationen werden für einen anderen Prozentsatz durchgeführt. Die Simulationen können für weitere 2, 3 oder viele Prozentsätze durchgeführt werden, in Abhängigkeit von der zum Fahren der Simulationen zur Verfügung stehenden Prozessorzeit. Die den Prozentsätzen zugeordneten Leistungen werden dann miteinander verglichen und die niedrigste Leistung wird bestimmt. Der der niedrigsten Leistung zugeordnete Prozentsatz ist der optimale Prozentsatz und sollte als der vorbestimmte Prozentsatz von Leistungsregelgruppen ausgewählt werden, bei dem der Prozessor den Mindest-Schwellwertleistungspegel einstellt. Typischerweise kann dieser Prozentsatz zwischen 10% und 70% der Leistungsregelgruppen wie beispielsweise 50% betragen, obwohl dieser Prozentsatz ein beliebiger Prozentsatz zwischen 0% und 100% sein kann.
  • Zusätzlich zum Messen der Gesamtsendeleistung mißt jede Simulation auch den Wert des Mindest-Schwellwertleistungspegels die gesamte Simulation hindurch. Dieser wert wird über die Anzahl von Rahmen in den Simulationen gemittelt und dann über die Anzahl von Simulationen gemittelt, um einen gemittelten Mindest- Schwellwertleistungspegel zu erhalten, der jedem Prozentsatz zugeordnet ist. Der dem optimalen Prozentsatz zugeordnete gemittelte Mindest-Schwellwertleistungspegel sollte der Anfangswert des Mindest-Schwellwertleistungspegels in Basisstationen 312, 314 und 316 sein. Typischerweise wird dieser Wert zwischen rund 8 dB und 10 dB unter dem Leistungspegel des Piloten liegen.
  • Zurückkehrend zum Schritt 575 schreitet der Prozessor 328, wenn die Antwort im Schritt 575 nein ist, zum Schritt 577 fort, wo er prüft, ob der Mindest-Schwellwertleistungspegel gleich dem höchsten Leistungspegel ist, dem der Mindest-Schwellwertleistungspegel gleich sein darf. Dieser höchste Leistungspegel ist der Leistungspegel, der für ein Signal benötigt wird, wenn die Basisstation voll belastet ist und die Pfaddämpfung zwischen der Basisstation und dem mobilen Endgerät die höchste ist. Der höchste Leistungspegel kann entweder aus Simulation oder aus einer empirischen Untersuchung erhalten werden. Typischerweise kann der höchste Leistungspegel zwischen 0 dB und 11 dB unter dem Leistungspegel des Piloten liegen. Beispielsweise kann in einem System CDMA 2000 1X mit einer Datenrate von 9600 der höchste Leistungspegel 0 dB unter dem Leistungspegel des Piloten liegen.
  • Wenn die Antwort im Schritt 577 nein ist, bestimmt der Prozessor 328 im Schritt 578 die Schwellwertschrittgröße. Vorzugsweise verändert sich die Größe der Schwellwertschrittgröße auf Grundlage dessen, wieviel Male die Sendeleistungspegel von allen Basisstationen gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel sind. Dadurch kann die Schwellwertschrittgröße mehr als der Sendeleistungspegel sein. Als Alternative kann die Schwellwertschrittgröße eine feste Schrittgröße sein.
  • Gleichung 1 zeigt ein Verfahren zum Erhalten einer Schwellwertschrittgröße, deren Größe sich auf Grundlage dessen, wieviele Male die Sendeleistungspegel von allen Basisstationen gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel sind, verändert. Eu ist die Anzahl von Malen, die die Sendeleistungspegel der entsprechenden Basisstationen nicht gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel sind. N ist die Anzahl von Leistungsregelgruppen in dem Rahmen. AN ist die Anzahl von Basisstationen in der sanften Weiterschaltung. Fd ist der vordefinierte Anteil von Leistungsregelgruppen mit Sendeleistungspegeln gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel, die eine Einstellung des Mindest-Leistungspegels auslösen. Δd ist die größtmögliche Schwellwertschrittgröße pro Rahmen ausgedrückt in dB.
  • Figure 00260001
  • Wenn es beispielsweise 3 Basisstationen in der sanften Weiterschaltung gibt, der vordefinierte Prozentsatz 50% ist, die Anzahl von Malen, die die Sendeleistungspegel der entsprechenden Basisstationen nicht gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel sind, 20 beträgt und die größtmögliche Abwärtsschrittgröße pro Rahmen 0,5 beträgt, dann ist unter Verwendung der Gleichung 1 die Schwellwertschrittgröße gleich
  • Figure 00260002
  • Nach Bestimmung der Schwellwertschrittgröße erhöht dann der Prozessor 328 im Schritt 580 den Mindest-Schwellwertleistungspegel um den kleineren von entweder der Schwellwertschrittgröße oder eines Wertes, der dem Mindest-Schwellwertleistungspegel gleich seinem zulässigen höchsten Leistungspegel machen würde. Der Prozessor 328 schreitet zum Schritt 595 fort und überträgt den eingestellten Schwellwertleistungspegel zu den Basisstationen. Dann kehrt der Prozessor 328 zum Schritt 565 zurück, um auf die nächsten Sendeleistunspegel zu warten. Wenn die Antwort im Schritt 577 ja ist, stellt der Prozessor nicht den Mindest-Schwellwertleistungspegel ein und kehrt zum Schritt 565 zurück, um auf die nächsten Sendeleistungspegel zu warten.
  • Wenn die Antwort im Schritt 575 ja ist, dann prüft der Prozessor 328 im Schritt 585, ob der Mindest-Schwellwertleistungspegel gleich dem niedrigsten Leistungspegel ist, dem der Mindest-Schwellwertleistungspegel gleich sein darf. Der niedrigste Leistungspegel ist der Leistungspegel, der für eine Verbindung benötigt wird, wenn die Basisstation voll belastet ist und die Pfaddämpfung zwischen der Basisstation und dem mobilen Endgerät die niedrigste ist. Der niedrigste Leistungspegel kann entweder aus Simulation oder einer empirischen Untersuchung erhalten werden. Typischerweise kann der niedrigste Leistungspegel zwischen 8 dB und 20 dB unter dem Leistungspegel des Piloten liegen. Beispielsweise kann in einem System CDMA 2000 1X mit einer Datenrate von 9600 und einer Chip-Rate von 1,2288 M chips/sec der höchste Leistungspegel 20 dB unter dem Leistungspegel des Piloten liegen.
  • Wenn die Antwort im Schritt 585 nein ist, dann bestimmt der Prozessor 328 im Schritt 587 die Schwellwertschrittgröße unter Verwendung der Gleichung 1 wie oben beschrieben. Wenn es beispielsweise 3 Basisstationen in der sanften Weiterschaltung gibt, der vordefinierte Prozentsatz 50% beträgt, die Anzahl von Malen, die die Sendeleistungspegel der entsprechenden Basisstationen nicht gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel sind 30 beträgt und die größtmögliche Abwärtsschrittgröße pro Rahmen 0,5 beträgt, dann ist unter Verwendung der Gleichung 1 die Schwellwertschrittgröße gleich
  • Figure 00280001
  • Nach Bestimmung der Schwellwertschrittgröße verringert dann der Prozessor 328 im Schritt 590 den Mindest-Schwellwertleistungspegel um den kleineren von entweder der Schwellwertschrittgröße oder einem Wert, der die Mindest-Schwellwertleistung gleich deren zulässigem niedrigsten Leistungspegel machen würde. Der Prozessor 328 schreitet zum Schritt 595 fort und überträgt den eingestellten Schwellwertleistungspegel zu den Basisstationen. Dann kehrt der Prozessor 328 zum Schritt 565 zurück und wartet auf die nächsten Sendeleistungspegel. Wenn die Antwort im Schritt 585 ja ist, dann stellt der Prozessor nicht den Mindest-Schwellwertleistungspegel ein und kehrt zum Schritt 565 zurück, um auf die nächsten Sendeleistungspegel zu warten.
  • Wahlweise kann der Prozessor jedoch, wenn der Mindest-Schwellwertleistungspegel entweder gleich dem höchsten oder dem niedrigsten Leistungspegel ist, der in Schritten 577 bzw. 585 zugelassen ist, zum Schritt 595 weitergehen, um den Mindest-Schwellwertleistungspegel zu übertragen. Der Prozessor 328 kehrt dann zum Schritt 565 zurück, um auf die nächsten Sendeleistungspegel zu warten.
  • Bezugnehmend auf 8 und 7A wird nunmehr der Fall beschrieben, wo der Schwellwertleistungspegel festliegt, jede Basisstation mit dem festen Schwellwertleistungspegel programmiert ist und jede Basisstation darüber entscheidet, wie sie ihren Sendeleistungspegel vor Ort einstellt. In diesem Fall befolgen die Basisstationen einen Teil des oben beschriebenen Verfahrens für den Fall eines durch den Prozessor eingestellten Mindest-Schwellwertleistungspegels. Der zutreffende Teil enthält die durch die Basisstation durchgeführten Schritte, die den Prozessor nicht enthalten, d.h. Schritte 500 bis 550.
  • Im Schritt 500 empfangen die Basisstationen das Leistungsregelbit. Im Schritt 510 prüft jede der Basisstationen 612, 614 und 616, ob das empfangene Leistungsregelbit sie anwies, ihren Sendeleistungspegel zum Mindest-Schwellwertleistungspegel hin einzustellen. In diesem Fall überprüft jede Basisstation, ob das Leistungsregelbit die Basisstation anwies, ihren Sendeleistungspegel herabzusetzen. Wenn die Antwort im Schritt 510 für eine bestimmte Basisstation nein ist, schreitet die Basisstation zum Schritt 520 fort, wo sie ihren Sendeleistungspegel um die eingestellte Aufwärtsschrittgröße nach oben einstellt. Dann kehrt die Basisstation zum Schritt 500 zurück und wartet auf das nächste Leistungsregelbit. Wenn die Antwort im Schritt 510 ja ist, schreitet die Basisstation zum Schritt 530 fort, wo sie überprüft, ob ihr Sendeleistungspegel innerhalb einer Schrittgröße von dem Mindest-Schwellwertleistungspegel liegt. Wenn die Antwort im Schritt 530 nein ist, dann stellt die Basisstation im Schritt 540 ihren Sendeleistungspegel um eine Schrittgröße nach unten und kehrt zum Schritt 500 zurück, um auf das nächste Leistungsregelbit zu warten. Wenn die Antwort im Schritt 530 ja ist, dann schreitet die Basisstation zum Schritt 550 fort und stellt ihren Sendeleistungspegel so ein, daß er dem Mindest-Schwellwertleistungspegel gleich ist. Dann kehrt die Basisstation zum Schritt 500 zurück und wartet auf die nächsten Leistungsregelbit.
  • Ähnlich den oben beschriebenen Verfahren werden durch den festen Mindest-Schwellwertleistungspegel die Unterschiede zwischen den Sendeleistungspegeln der Basisstationen in einer sanften Weiterschaltung kleiner als die Unterschiede zwischen den Sendeleistungspegeln der Basisstationen ohne festen Mindest-Schwellwertleistungspegel gehalten. Dadurch wird verhindert, daß einige der Basisstationen mit einem übermäßigen Leistungspegel senden und daher die Gesamtleistung des Systems verringert.
  • Der feste Mindest-Schwellwertleistungspegel sollte als der Mindest-Schwellwertleistungspegel ausgewählt werden, der die gesamte Sendeleistung um den größten Betrag verringert. Typischerweise wird dieser Wert zwischen rund 8 dB und 10 dB unter dem Leistungspegel des Piloten liegen.
  • Der feste Mindest-Schwellwertleistungspegel kann durch Durchführen der Simulationen oder einer empirischen Untersuchung wie oben beschrieben für den Fall mit einem vom Prozessor eingestellten Mindest-Schwellwertleistungspegel erhalten werden. Der dem optimalen Prozentsatz zugeordnete gemittelte Mindest-Schwellwertleistungspegel sollte der feste Mindest-Schwellwertleistungspegel der Basisstationen sein.
  • Jede Basisstation in einer sanften Weiterschaltung sollte den gleichen Wert für den festen Schwellwertleistungspegel benutzen, wenn sie mit der Mobilstation in der sanften Weiterschaltung kommuniziert. Dieser feste Schwellwertleistungspegel kann von der primären Basisstation bestimmt und den sekundären Basisstationen zu Beginn der sanften Weiterschaltung zur Verfügung gestellt werden, oder der feste Schwellwertleistungspegel kann an einer zentralen Stelle wie beispielsweise der MSC 620 bestimmt und allen Basisstationen in der sanften Weiterschaltung zur Verfügung gestellt werden. Die Basisstationen in einer anderen sanften Weiterschaltung können entweder den gleichen Wert oder einen anderen Wert als fester Schwellwertleistungspegel benutzen, wenn sie mit der Mobilstation in der anderen sanften Weiterschaltung kommunizieren.
  • Obwohl die obigen beispielhaften Ausführungsformen für die Mindest-Schwellwertleistungspegel beschrieben worden sind, können alle diese Ausführungsformen entweder einen Höchst-Leistungspegel oder sowohl einen Mindest- als auch Höchst-Schwellwertleistungspegel einschließen. Ähnlich den Mindest-Schwellwertleistungspegeln werden die Höchst-Schwellwertleistungspegel so ausgewählt, daß die niedrigste Gesamtleistung erhalten wird. Die Höchst-Schwellwertleistungspegel können auf ähnliche Weise wie der Mindest-Schwellwertleistungspegel ausgewählt werden. Man sollte jedoch darauf achten, sicherzustellen, daß Zufügen eines Höchst-Schwellwertleistungspegels nicht zu einer unannehmbaren Anzahl von Fehlern im Sendesignal führt. Beispielsweise sollte in den Fällen, wo die Höchst-Schwellwertleistungspegel einstellbar sind, die Höchst-Schwellwertleistungspegel eingestellt werden, wenn der Prozentsatz von Leistungsregelgruppen mit einem Leistungspegel gleich dem Höchst-Schwellwertleistungspegel und 1% bis 5% der Leistungsregelgruppen von allen Basisstationen in der sanften Weiterschaltung während des Rahmens beträgt.
  • Das obige ist nur beispielhaft. So ist beispielsweise in der beispielhaften Ausführungsform die Abwärtsschrittgröße größer als die Aufwärtsschrittgröße. Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung wird der Sendeleistungspegel um die gleiche Schrittgröße eingestellt, um einen eingestellten Sendeleistungspegel zu bilden, wenn die Basisstation eine Anzeige zum Einstellen des Sendeleistungspegels empfangen hat. Der eingestellte Sendeleistungspegel wird um einen Verringerungsbetrag verringert. Der Verringerungsbetrag weist eine größere Größe als Null und eine kleinere als die Schrittgröße auf. Der Verringerungsbetrag wird vorzugsweise so ausgewählt, daß sich die Kapazität des Systems erhöht. Ein optimaler Verringerungsbetrag kann durch Durchführen einer Mehrzahl von Simulationen erhalten werden, bei denen der Verringerungsbetrag die einzige, von Simulation zu Simulation veränderte Variable ist. Der Verringerunsbetrag, der das System mit der höchsten Kapazität ergibt, ist der optimale Verringerungsbetrag. Beispielsweise kann der Verringerungsbetrag 0,1 dB betragen. Wenn der Sendeleistungspegel anstatt als dB linear ausgedrückt wird, wird der Verringerungsbetrag in einen Faktor umgewandelt.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung wird der Verringerungsbetrag unter Verwendung des Verhältnisses eines durch eine Mobilstation in der sanften Weiterschaltung empfangenen Abwärtsstreckenpilotleistungspegels der Basisstation und eine Summe von durch die Mobilstation empfangenen Abwärtsstreckenpilotleistungspegeln aller Basistationen in der sanften Weiterschaltung gewichtet. Der Sendeleistungspegel wird dann um den gewichteten Verringerungsbetrag reduziert.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung wird der Einstellungsfaktor auf Grundlage des Verhältnisses eines durch eine Mobilstation in der sanften Weiterschaltung empfangenen Abwärtsstrecken-Pilotleistungspegels und einer Summe der durch die Mobilstation empfangenen Abwärtsstrecken-Pilotleistungspegel aller Basisstationen in der sanften Weiterschaltung gewichtet. Die Basisstation empfängt Abwärtsstrecken-Pilotleistungspegel, sowie diese Abwärtsstrecken-Pilotleistungspegel durch die Mobilstation empfangen werden, für alle Basisstationen in der sanften Weiterschaltung. Die Basisstation empfängt diese Abwärtsstrecken-Pilotleistungspegel in einer Pilotstärkenmessungsnachricht. Die Schrittgröße wird dann um den gewichteten Einstellungsfaktor eingestellt.
  • Zusätzlich kann, obwohl die Zeitdauer in der beispielhaften Ausführungsform ein Rahmen ist und das Zeitintervall eine Leistungsregelgruppe ist, jede Zeitperiode mit mindestens einem Zeitintervall benutzt werden, und jedes Zeitintervall kann benutzt werden, während dem eine Leistungspegelmessung der Abwärtsstrecke durchgeführt werden kann. Beispielsweise kann die Zeitperiode mehrere Rahmen oder eine oder mehrere Leistungsregelgruppen betragen, die 1,25-ms-Zeitintervalle sind, für die Leistungsmessungen für Abwärtsstrecke durchgeführt werden können. Das Zeitintervall kann mehrere Leistungsregelgruppen oder einen oder mehrere Rahmen betragen.
  • Weiterhin kann, obwohl der Prozessor in der beispielhaften Ausführungsform sich an einer zentralen Stelle befindet wie beispielsweise der MSC, er sich an einer der Basisstationen befinden. Als Alternative kann die Verarbeitungsfunktion unter der MSC und mehreren Basisstationen oder nur unter mehreren Basisstationen verteilt sein.
  • Während die Erfindung unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben worden ist, wird der Fachmann mit Bezugnahme auf die Beschreibung und Zeichnungen verstehen, daß verschiedene Abänderungen und Alternativen darin möglich sind, ohne aus dem Rahmen der Erfindung zu weichen.

Claims (21)

  1. Verfahren zum Regeln eines Sendeleistungspegels einer Basisstation (312, 314, 316, 612, 614, 616) in einem drahtlosen System, mit folgenden Schritten: Bestimmen, ob die Basisstation an einer sanften Weiterschaltung teilnimmt; Bestimmen, ob ein Pilotleistungspegel auf der Aufwärtsstrecke unter einem Aufwärtsstrecken-Einstellungsschwellwert liegt; Einstellen des Sendeleistungspegels um einen ersten Betrag, wenn die Basisstation an der sanften Weiterschaltung teilnimmt und wenn der Pilotleistungspegel auf der Aufwärtsstrecke unter dem Aufwärtsstrecken-Einstellungsschwellwert liegt; und gekennzeichnet durch Einstellen des Sendeleistungspegels um einen zweiten Betrag, wenn entweder die Basisstation nicht an der sanften Weiterschaltung teilnimmt oder der Pilotleistungspegel auf der Aufwärtsstrecke über dem Aufwärtsstrecken-Einstellungsschwellwert liegt, wobei der zweite Betrag nicht gleich dem ersten Betrag ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Einstellens des Sendeleistungspegels um den ersten Betrag folgende Schritte umfaßt: Einstellen des Sendeleistungspegels um eine Schrittgröße nach oben, wenn eine Anzeige zum Erhöhen des Sendeleistungspegels vorliegt; und Einstellen des Sendeleistungspegels um eine Schrittgröße nach unten, wenn eine Anzeige zum Verringern des Sendeleistungspegels vorliegt, wobei die Schrittgröße nach unten eine größere Größe als die Schrittgröße nach oben aufweist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Einstellens des Sendeleistungspegels um den zweiten Betrag den folgenden Schritt umfaßt: Einstellen des Sendeleistungspegels um Schrittgrößen, die sich von der Schrittgröße nach oben und der Schrittgröße nach unten unterscheiden, wenn eine Anzeige zum Einstellen des Sendeleistungspegels vorliegt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Einstellens des Sendeleistungspegels um den ersten Betrag folgende Schritte umfaßt: Einstellen des Sendeleistungspegels um eine Schrittgröße, wenn eine Anzeige zum Einstellen des Sendeleistungspegels vorliegt; und Verringern des Sendeleistungspegels um einen Verringerungsbetrag.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Einstellens des Sendeleistungspegels um den zweiten Betrag den Schritt des Einstellens des Sendeleistungspegels um die Schrittgröße umfaßt, wenn eine Anzeige zum Einstellen des Sendeleistungspegels vorliegt.
  6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Verringerns folgende Schritte umfaßt: Gewichten des Verringerungsbetrags auf Grundlage eines Verhältnisses eines Pilotleistungspegels auf der Abwärtsstrecke der Basisstation (312, 314, 316, 612, 614, 616) und einer Summe von von der Mobilstation empfangenen Pilotleistungspegeln auf der Abwärtsstrecke aller Basisstationen (312, 314, 316, 612, 614, 616) in der sanften Weiterschaltung zum Bilden eines gewichteten Verringerungsbetrags; und Verringern des Sendeleistungspegels um den gewichteten Verringerungsbetrag.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisstation (312, 314, 316, 612, 614, 616) die von der Mobilstation (126) empfangenen Pilotleistungspegel auf der Abwärtsstrecke von Basisstationen (312, 314, 316, 612, 614, 616) in der sanften Weiterschaltung in einer Pilotstärkemessungsnachricht empfängt.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, weiterhin gekennzeichnet durch folgende Schritte: Empfangen von Leistungsregelinformationen für ein Zeitintervall; und Einstellen eines Schwellwertleistungspegels um eine Schwellwertschrittgröße, wenn die Sendeleistungspegel für mindestens einen vorbestimmten Prozentsatz einer Zeitdauer gleich dem Schwellwertleistungspegel sind.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwellwertleistungspegel ein Mindest-Schwellwertleistungspegel ist; der vorbestimmte Prozentsatz zwischen rund 10% und rund 70% liegt; und der Schritt des Einstellens des Schwellwertleistungspegels das Herabstellen des Mindest-Schwellwertleistungspegels um eine Schwellwertschrittgröße umfaßt.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, weiterhin gekennzeichnet durch den Schritt des Hochstellens eines Höchst-Schwellwertleistungspegels um eine Schwellwertschrittgröße, wenn der Sendeleistungspegel für mindestens zwischen rund 1% und rund 5% der Zeitintervalle gleich einem Höchst-Schwellwertleistungspegel ist.
  11. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwellwertleistungspegel ein Höchst-Schwellwertleistungspegel ist; Der vorbestimmte Prozentsatz zwischen rund 1% und rund 5% liegt; und der Schritt des Einstellens des Schwellwert-Leistungspegels das Hochstellen des Höchst-Schwellwertleistungspegels um eine Schwellwertschrittgröße umfaßt.
  12. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwellwertschrittgröße ein Faktor der Anzahl von Zeitintervallen ist, für die der Sendeleistungspegel gleich dem Schwellwertleistungspegel ist.
  13. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Zeitintervall eine Leistungsregelgruppe umfaßt.
  14. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Empfangens von Leistungsregelinformationen das Empfangen von Leistungsregelinformationen für jedes Zeitintervall von jeder einer Mehrzahl von Basisstationen (312, 314, 316) umfaßt, wobei jede der Mehrzahl von Basisstationen an der gleichen sanften Weiterschaltung teilnimmt; und der Schritt des Einstellens des Schwellwertleistungspegels der Basisstation (312, 314, 316) folgendes umfaßt: Weiterleiten der an jeder der Mehrzahl von Basisstationen (312, 314, 316) empfangenen Leistungsregelinformationen zu einem Prozessor (328); Einstellen des Schwellwertleistungspegels um eine Schwellwertschrittgröße, wenn die Sendeleistungspegel von allen Basisstationen (312, 314, 316) für mindestens einen vorbestimmten Prozentsatz der Zeitintervalle gleich dem Schwellwertleistungspegel sind; und Weiterleiten des eingestellten Schwellwertleistungspegels zu jeder Basisstation.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Prozessor (328) in einer Mobilvermittlungsstelle (325) des drahtlosen Kommunikationssystems (500) befindet.
  16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Prozessor (328) unter mindestens zwei der Mehrzahl von Basisstationen (312, 314, 316) verteilt ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Prozessor (328) unter mindestens einer der Mehrzahl von Basisstationen (312, 314, 316) und einer Mobilvermittlungsstelle (325) des drahtlosen Kommunikationssystems (500) verteilt ist.
  18. Verfahren nach Anspruch 1, weiterhin gekennzeichnet durch den Schritt des Aufrechterhaltens eines Sendeleistungspegels der Basisstation (312, 314, 316, 612, 614, 616) auf mindestens einem Mindest-Schwellwertleistungspegel, wobei der Sendeleistungspegel für mindestens 50% einer Mehrzahl von Zeitdauer gleich dem Mindest-Schwellwertleistungspegel ist.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeitdauer einen Rahmen umfaßt.
  20. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Aufrechterhaltens folgendes umfaßt: Empfangen von Leistungsregelinformationen für ein Zeitintervall durch jede an der sanften Weiterschaltung teilnehmende Basisstation (312, 314, 316, 612, 614, 616); und Einstellen durch jede Basisstation ihres Sendeleistungspegels auf einen Schwellwertleistungspegel, wenn die an dieser Basisstation (312, 314, 316, 612, 614, 616) empfangenen Leistungsregelinformationen die Einstellung des Sendeleistungspegels auf den Schwellwertleistungspegel anzeigt und wenn der Sendeleistungspegel dieser Basisstation (312, 314, 316, 612, 614, 616) innerhalb einer Schrittgröße des Schwellwertleistungspegels liegt.
  21. Verfahren nach Ansprüchen 8 oder 18, wobei die Zeitdauer eine Leistungsregelgruppe umfaßt.
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