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DE60014512T2 - Zusammensetzung zur Behandlung der Haare und der Kopfhaut gegen Schuppen auf der Basis eines Wirkstoffs gegen Schuppen und einer Hydroxysäure - Google Patents

Zusammensetzung zur Behandlung der Haare und der Kopfhaut gegen Schuppen auf der Basis eines Wirkstoffs gegen Schuppen und einer Hydroxysäure Download PDF

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DE60014512T2
DE60014512T2 DE60014512T DE60014512T DE60014512T2 DE 60014512 T2 DE60014512 T2 DE 60014512T2 DE 60014512 T DE60014512 T DE 60014512T DE 60014512 T DE60014512 T DE 60014512T DE 60014512 T2 DE60014512 T2 DE 60014512T2
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acid
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dandruff
salts
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DE60014512T
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Veronique Maurin
Bernard Beauquey
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LOreal SA
Original Assignee
LOreal SA
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Application filed by LOreal SA filed Critical LOreal SA
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Publication of DE60014512T2 publication Critical patent/DE60014512T2/de
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft kosmetische Zusammensetzungen zum Waschen und zur Behandlung der Haare und der Kopfhaut gegen Schuppen auf der Basis eines Wirkstoffs gegen Schuppen, einer Hydroxysäure und eines nichtionischen grenzflächenaktiven Stoffs vom Typ eines Alkyl(poly)glykosids.
  • Zur Bekämpfung der Schuppenbildung, die gewöhnlich mit dem Wachstum von Mikroorganismen und/oder Pilzen einhergeht, wurden Produkte, die das mikrobielle Wachstum hemmen, oder Keratolytika als Antischuppenmittel vorgeschlagen. Es wurde empfohlen, von diesen Wirkstoffen gegen Schuppen insbesondere die Salze des Pyrithions zu verwenden. Pyridinthion-Salze in Haarwaschmitteln sind in zahlreichen Patenten beschrieben, beispielsweise in US 3753916 , US 4345 080 und US 5037818 . Bei den grenzflächenaktiven Stoffen, die in Haarwaschmitteln eingesetzt werden, handelt es sich meist um anionische grenzflächenaktive Stoffe.
  • WO 9855093 beschreibt ein Haarwaschmittel, das ein Pyridinthion-Salz, Natriumlauroamphoacetat und 2 % Äpfelsäure enthält.
  • GB 2180846 beschreibt ein Haarwaschmittel, das ein Pyridinthion-Salz, einen anionischen grenzflächenaktiven Stoff und 1 % Citronensäure enthält.
  • In EP-A-0422508 wurde ferner die Verwendung von antibakteriellen Wirkstoffen, wie Pyridinthion-Salzen, in Kombination mit einem nichtionischen grenzflächenaktiven Stoff vom Typ eines Alkylpolyglucosids in Haarwaschmitteln vorgeschlagen.
  • Die Anmelderin hat jedoch festgestellt, dass diese Haarwaschmittel eine Wirksamkeit gegen Pilze aufweisen, die insbesondere gegenüber Malassezia ovalis noch unzureichend ist. Da außerdem die Pyridinthion-Salze in Wasser unlöslich sind, können sie auch zu Problemen in Hinblick auf die Suspension führen, wenn sie in relativ großen Mengenanteilen vorliegen.
  • Es wurde nun überraschend und unerwartet festgestellt, dass es möglich ist, insbesondere kosmetische Zusammensetzungen zum Waschen und zur Behandlung der Haare und der Kopfhaut gegen Schuppen herzustellen, die eine bessere Wirksamkeit gegen Schuppen aufweisen, indem mindestens ein Wirkstoff gegen Schuppen vom Pyridinthion-Typ, mindestens 1 Gew.-% einer Hydroxysäure und mindestens ein grenzflächenaktiver Stoff, der unter den nichtionischen grenzflächenaktiven Stoffen vom Alkyl(poly)glykosid-Typ ausgewählt ist, miteinander kombiniert werden.
  • Die Erfindung betrifft daher eine Zusammensetzung zum Waschen und zur Behandlung der Haare und der Kopfhaut gegen Schuppen, die in einem wässerigen Medium mindestens einen Wirkstoff gegen Schuppen, der unter den Pyridinthion-Salzen ausgewählt ist, mindestens 1 Gew.-% mindestens einer Hydrosäure und mindestens einen grenzflächenaktiven Stoff enthält, der unter den nichtionischen grenzflächenaktiven Stoffen vom Alkylpolyglykosid-Typ ausgewählt ist.
  • Die Erfindung hat ferner ein Verfahren zur Wäsche und zur kosmetischen Behandlung unter Verwendung dieser Zusammensetzungen zum Gegenstand, um die Schuppen aus dem Haar oder von der Kopfhaut zu entfernen.
  • Weitere Gegenstände gehen aus der Beschreibung und den nachfolgenden Beispielen hervor.
  • Die Pyridinthion-Salze sind insbesondere unter den Calcium-, Magnesium-, Barium-, Strontium-, Zink-, Cadmium-, Zinn- und Zirkonium-Salzen ausgewählt. Das Zinksalz wird besonders bevorzugt.
  • Derartige Verbindungen sind insbesondere unter der Bezeichnung Zink-Omadin von der Firma OLIN im Handel.
  • Das oder die Pyridinthion-Salze liegen in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in Mengenanteilen von vorzugsweise 0,1 bis 5 Gew.-% und insbesondere von 0,3 bis 2,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vor.
  • Nach einem wesentlichen Merkmal der erfindungsgemäßen reinigenden Zusammensetzungen enthalten diese mindestens 1 Gew.-% einer Hydroxysäure oder ihrer Derivate.
  • Unter Derivaten einer Säure werden ihre zugehörigen Salze (insbesondere Salze mit einer organischen Base oder einem Alkalimetall) oder auch gegebenenfalls das entsprechende Lactid (durch Veresterung der Moleküle untereinander erhaltene Form) verstanden.
  • Bei der Hydroxysäure kann es sich selbstverständlich um eine Mono- oder Polycarbonsäure mit einer oder mehreren Hydroxygruppen handeln; die Hydroxysäure ist vorzugsweise eine α-Hydroxysäure, wobei mindestens eine der Hydroxygruppen in der Säure in α-Stellung (einer Carboxygruppe benachbarter Kohlenstoff) vorliegen muss. Die Säure kann in der fertigen reinigenden Zusammensetzung als freie Säure und/oder in der Form eines ihrer zugehörigen Salze (insbesondere Salze mit einer organischen Base oder einem Alkalimetall) vor liegen, insbesondere in Abhängigkeit von dem pH-Wert, den die Zusammensetzung am Ende aufweisen soll, oder gegebenenfalls auch in Form des entsprechenden Lactids (durch Veresterung der Moleküle untereinander erhaltene Form). Die erfindungsgemäßen reinigenden Zusammensetzungen können selbstverständlich eine oder mehrere Hydroxysäuren oder deren Derivate enthalten.
  • Als Beispiele derartiger Verbindungen können unter anderem Citronensäure, Milchsäure, Methylmilchsäure, Phenylmilchsäure, Äpfelsäure, Mandelsäure, Glykolsäure, Tartronsäure, Weinsäure, Gluconsäure, 2,2-Diphenyl-2-hydroxyethansäure und 2-Hydroxycaprylsäure angegeben werden. Weitere Verbindungen vom Typ der Hydroxysäuren, die für die vorliegende Erfindung geeignet sind, sind die Verbindungen, die in der Patentanmeldung EP-A-0 413 528 aufgeführt sind, auf die diesbezüglich in der vorliegenden Anmeldung vollständig als Referenz Bezug genommen wird.
  • Es werden vorzugsweise die Säuren gewählt, die kosmetisch akzeptabel und mit dem Haar, der Haut und/oder der Kopfhaut kompatibel sind.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die verwendete Hydroxysäure unter Citronensäure, Weinsäure und Milchsäure ausgewählt.
  • Nach einem weiteren wesentlichen Merkmal der erfindungsgemäßen reinigenden Zusammensetzungen liegen die Hydroxysäure oder die Hydroxysäuren in den Zusammensetzungen in Mengenanteilen von mindestens 1 Gew.-% und vorzugsweise von mindestens 2 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zusammensetzung, vor. Mengenanteile von Hydroxysäure(n) im Bereich von 2 bis 10 Gew.-% und insbesondere von 2 bis 5 Gew.-% eignen sich im Allgemeinen sehr gut. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Konzentrationen deutlich über den Kon zentrationen liegen, die gelegentlich in Haarwaschmitteln des Standes der Technik angetroffen werden können, worin verschiedene Säuren ausschließlich zum Einstellen des pH-Werts verwendet wurden.
  • Der oder die nichtionischen grenzflächenaktiven Stoffe vom Typ eines Alkyl(poly)glykosids, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden, sind an sich wohl bekannte Produkte und sie können insbesondere der folgenden allgemeinen Formel (I) entsprechen: R1-O-(R2O)t-(G)v (I),worin bedeuten:
    – R1 eine geradkettige oder verzweigte, gesättigte oder ungesättigte Alkylgruppe mit etwa 8 bis 24 Kohlenstoffatomen oder eine Alkylphenylgruppe, deren geradkettige oder verzweigte Alkylgruppe etwa 8 bis 24 Kohlenstoffatome aufweist,
    – R2 eine Alkylengruppe mit 2 bis 4 Kohlenstoffatomen,
    – G einen reduzierten Zucker, der 5 bis 6 Kohlenstoffatome aufweist,
    – t einen Wert im Bereich von 0 bis 10 und
    – v einen Wert im Bereich von 1 bis 15.
  • Alkylpolyglykoside, die gemäß der vorliegenden Erfindung bevorzugt werden, sind Verbindungen der Formel (I), worin R1 insbesondere eine gesättigte oder ungesättigte, geradkettige oder verzweigte Alkylgruppe mit 8 bis 14 Kohlenstoffatomen, t einen Wert im Bereich von 0 bis 3 und insbesondere den Wert 0, sowie G Glucose, Fructose oder Galactose und vorzugsweise Glucose bedeuten. Der Polymerisationsgrad (S) des Saccharids, d.h. der Wert v in der Formel (I), kann im Bereich von 1 bis 15 liegen. Erfindungsgemäß werden reduzierte Zucker bevorzugt, die 80 % oder mehr Zucker enthalten, deren Polyme risationsgrad (S) einen Wert von 1 bis 4 einnimmt. Der mittlere Polymerisationsgrad liegt insbesondere im Bereich von 1 bis 2.
  • Typische Vertreter von Verbindungen der Formel (I) sind insbesondere die Produkte, die von der Firma Henkel unter der Bezeichnung APG, beispielsweise die Produkte APG 300, APG 350, APG 500, APG 550, APG 625 und APG base 10-12, und unter den Namen PLANTAREN® (1200 und 2000) oder PLANTACARE® (818, 1200 und 2000) erhältlich sind. Es können auch die Produkte verwendet werden, die von der Firma SEPPIC unter den Bezeichnungen TRITON CG 110 (oder ORAMIX CG 110) und TRITON CG 312 (oder ORAMIX® NS 10) im Handel sind, die Produkte, die von der Firma B.A.S.F. unter der Bezeichnung LUTENSOL GD 70 erhältlich sind oder auch die Produkte, die von der Firma CHEM Y unter der Bezeichnung AG 10 LK im Handel sind.
  • Der nichtionische grenzflächenaktive Stoff oder die nichtionischen grenzflächenaktiven Stoffe liegen im Allgemeinen in einem Mengenanteil von 0,5 bis etwa 15 Gew.-% und vorzugsweise von 1 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vor.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten außerdem vorteilhaft mindestens einen weiteren grenzflächenaktiven Stoff, der gewöhnlich in einer Menge von etwa 0,1 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise von 3 bis 30 Gew.-% und noch bevorzugter von 5 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorliegt.
  • Dieser grenzflächenaktive Stoff ist im Allgemeinen unter den anionischen grenzflächenaktiven Stoffen ausgewählt.
  • Bei den zusätzlichen anionischen grenzflächenaktiven Stoffen, die für die Durchführung der vorliegenden Erfindung geeignet sind, handelt es sich insbesondere um die folgenden Verbindungen: Beispiele für im Rahmen der vorliegenden Erfindung einzeln oder im Gemisch verwendbare anionische grenzflächenaktive Stoffe sind insbesondere die Salze (und insbesondere die Alkalisalze, besonders die Natriumsalze, Ammoniumsalze, Aminsalze, Aminoalkoholsalze oder Magnesiumsalze) der folgenden Verbindungen (nicht einschränkende Aufzählung): Alkylsulfate, Alkyethersulfate, Alkylamidoethersulfate, Alkylarylpolyethersulfate, Monoglyceridsulfate; Alkylsulfonate, Alkylphosphate, Alkylamidsulfonate, Alkylarylsulfonate, α-Olefinsulfonate, Paraffinsulfonate, Alkylsulfosuccinate, Alkylethersulfosuccinate, Alkylamidsulfosuccinate; Alkylsulfosuccinamate; Alkylsulfoacetate; Alkyletherphosphate; Acylsarkosinate; Acylisethionate und N-Acyltaurate, wobei die Alky1- oder Acylgruppe sämtlicher dieser verschiedenen Verbindungen vorzugsweise 8 bis 24 Kohlenstoffatome aufweist und wobei die Arylgruppe vorzugsweise eine Phenyl- oder Benzylgruppe bezeichnet. Als weitere verwendbare anionische grenzflächenaktive Stoffe können außerdem die Salze von Fettsäuren, wie die Salze von Ölsäure, Ricinolsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure und Säuren von Kopraöl oder hydriertem Kopraöl, und die Acyllactylate, deren Acylgruppe 8 bis 20 Kohlenstoffatome aufweist, genannt werden. Es können auch schwach anionische grenzflächenaktive Stoffe eingesetzt werden, wie die Alkyl-D-galactosid-uronsäuren und deren Salze sowie die polyalkoxylierten C6-24-Alkylethercarbonsäuren, die polyalkoxylierten C6-24-Alkylarylethercarbonsäuren, die polyalkoxylierten C6-24-Alkylamidoethercarbonsäuren und ihre Salze, insbesondere die Verbindungen, die 2 bis 50 Ethylenoxid-Gruppen aufweisen, und deren Gemische.
  • Von den anionischen grenzflächenaktiven Stoffen werden erfindungsgemäß vorzugsweise die Salze von Alkylsulfaten und Alkylethersulfaten und deren Gemische verwendet.
  • Die Menge und Qualität der grenzflächenaktiven Stoffe sind so, dass sie ausreichen, um der am Ende vorliegenden Zusammensetzung ein zufriedenstellendes Schaum- und/oder Reinigungsvermögen zu geben.
  • In der erfindungsgemäßen Zusammensetzung machen die reinigenden grenzflächenaktiven Stoffe im Allgemeinen insgesamt 4 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 6 bis 35 Gew.-% und insbesondere 8 bis 25 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, aus.
  • Die erfindungsgemäßen kosmetischen Zusammensetzungen können als mehr oder weniger verdickte Flüssigkeit, als Gel, Creme oder als Aerosolschaum vorliegen.
  • Das kosmetisch akzeptable wässerige Medium kann ausschließlich aus Wasser oder aus einem Gemisch von Wasser und einem kosmetisch akzeptablen Lösemittel bestehen, beispielsweise einem niederen Alkohol mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, wie Ethanol, Isopropanol, t-Butanol und n-Butanol, und Alkylenglykolen, wie Propylenglykol, und Glykolethern.
  • Die erfindungsgemäßen reinigenden Zusammensetzungen weisen am Ende gewöhnlich einen pH-Wert von 3 bis 10 auf. Der pH-Wert liegt vorzugsweise im Bereich von 4 bis 9. Der pH-Wert kann in herkömmlicher Weise auf den gewünschten Wert eingestellt werden, indem zu der Zusammensetzung eine (organische oder anorganische) Base, beispielsweise Ammoniak oder ein primäres, sekundäres oder tertiäres (Poly)amin, wie Monoethanolamin, Diethanolamin, Triethanolamin, Isopropanolamin oder 1,3-Propandiamin, oder auch eine anorganische oder organische Säure, vorzugsweise eine Carbonsäure, gegeben wird.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können abgesehen von der oben definierten Kombination Viskositätsregulatoren, wie Elektrolyte, oder Verdickungsmittel enthalten. Es können insbesondere Natriumchlorid, Natriumxylolsulfonat, Skleroglucane, Xanthangummen, Alkanolamide von Fettsäuren, Alkanolamide von Carbonsäurealkylethern, die gegebenenfalls mit bis zu 5 mol Ethylenoxid ethoxyliert sind, wie das unter der Bezeichnung "AMINOL A 15" von der Firma CHEM Y im Handel erhältliche Produkt, vernetzte Polyacrylsäuren und vernetzte Copolymere von Acrylsäure und C10-30-Alkylacrylaten angegeben werden. Die Viskositätsregulatoren werden in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in Mengenanteilen verwendet, die bis zu 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, betragen können.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können auch bis zu 5 % Perlglanzpigmente oder Trübungsmittel enthalten, die im Stand der Technik wohl bekannt sind, wie beispielsweise höhere C16-Fettalkohole, Natrium- oder Magnesiumpalmitat, Natrium- oder Magnesiumstearat und Natrium- oder Magnesiumhydroxystearat, Acylderivate mit Fettkette, wie Mono- oder Distearate von Ethylenglykol oder Polyethylenglykol, Ether mit Fettkette, wie beispielsweise der Distearylether oder 1-Hexadecyloxy-2-octadecanol.
  • Die erfindungsgemäßen reinigenden Zusammensetzungen können außerdem selbstverständlich beliebige Zusatzstoffe enthalten, die üblicherweise auf dem Gebiet der Haarwaschmittel vertreten sind, wie beispielsweise Parfums, Konservierungsstoffe, Maskierungsmittel, Verdickungsmittel, reizlindernde Wirkstoffe, Schaummodifikatoren, Farbstoffe, Hydratisierungsmittel, weitere Wirkstoffe gegen Schuppen oder gegen Seborrhoe, Sonnenschutzfilter und dergleichen.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können außerdem gegebenenfalls weitere Wirkstoffe enthalten, die eine Verbesserung der kosmetischen Eigenschaften der Haare oder der Haut bewirken, ohne jedoch die Stabilität der Zusammensetzungen zu beeinträchtigen. Diesbezüglich können kationische grenzflächenaktive Stoffe, anionische, nichtionische, amphotere oder kationische Polymere, Proteine, Proteinhydrolysate, natürliche oder synthetische Wachse, Ceramide, Pseudoceramide, Fettsäuren mit geraden oder verzweigten C16-40-Ketten, beispielsweise 18-Methyleicosansäure, Fettester von Carbonsäuren, Mono-, Di- oder Triglyceride von Fettsäuren, Vitamine, Provitamine, wie Panthenol, flüchtige oder nicht flüchtige Silicone, die in dem Medium löslich oder unlöslich sind, pflanzliche Öle, synthetische Öle, wie Poly-α-olefine, fluorierte oder perfluorierte Öle und deren Gemische genannt werden.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten vorzugsweise mindestens ein kationisches Polymer und/oder ein Silicon.
  • Von den kationischen Polymeren, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, werden die quartären Celluloseetherderivate, beispielsweise die Produkte, die unter der Bezeichnung "JR 400" von der Firma UNION CARBIDE CORPORATION erhältlich sind, die Cyclopolymere, insbesondere die Polymere oder Copolymere von Dimethyldiallylammoniumchlorid und Acrylamid, die unter den Bezeichnungen "MERQUAT 100", "MERQUAT 550" und "MERQUAT S" von der Firma CALGON im Handel sind, die kationischen Polysaccharide, wie die beispielsweise unter der Bezeichnung "JAGUAR C13S" von der Firma MEYHALL erhältlichen, mit 2,3-Epoxypropyltrimethylammoniumchlorid modifizierten Guargummen, und die Copolymere von Vinylpyrrolidon und Methacrylamidopropyldimethylamin, die insbesondere unter der Bezeichnung STYLEZE CC 10 von der Firma ISP erhältlich sind, sowie deren Gemische bevorzugt verwendet.
  • Das oder die kationischen Polymere können erfindungsgemäß 0,01 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 5 Gew.-% und noch bevorzugter 0,1 bis 3 Gew.-% des Gesamtgewichts der am Ende vorliegenden Zusammensetzung ausmachen.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können auch Verbindungen enthalten, die in Bezug auf die Schaumbildung synergistisch wirken, beispielsweise C10-18-1,2-Alkandiole oder Alkanolamide mit Fettkette, die von Mono- oder Diethanolamin abgeleitet sind.
  • Der Fachmann wird selbstverständlich die gegebenenfalls zusätzlich vorliegende Verbindung oder die zusätzlich vorliegenden Verbindungen und/oder deren Mengen so auswählen, dass die mit der erfindungsgemäßen Kombination verbundenen vorteilhaften Eigenschaften durch den beabsichtigten Zusatz oder die beabsichtigten Zusätze nicht oder nicht wesentlich verändert werden.
  • Die Zusatzstoffe liegen in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen im Allgemeinen in einem Mengenanteil vor, der im Bereich von 0,01 bis 20 Gew.-% und vorzugsweise von 0,02 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, liegt.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen werden vorzugsweise als Shampoos zum Waschen und zur kosmetischen Behandlung der Haare und der Kopfhaut verwendet und sie werden in diesem Fall in einer für die Wäsche der Haare ausreichenden Menge auf das feuchte oder trockene Haar aufgebracht, wobei im Anschluss an die Applika tion gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit vorzugsweise mit Wasser gespült wird.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur kosmetischen Behandlung, das die Applikation einer wie oben definierten Zusammensetzung auf die Haare oder die Kopfhaut umfasst, wobei im Anschluss an diese Applikation gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit vorzugsweise mit Wasser gespült wird.
  • Die vorliegende Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beispiele erläutert.
  • Bestimmung der fungistatischen Wirksamkeit
  • Die fungistatische Wirksamkeit der Zusammensetzungen B bis D wurde mit einer klassischen Methode, der sogenannten MHK (Minimale Hemmkonzentration)-Methode, bestimmt, wobei die MHK der geringsten Konzentration entspricht, bei der ein gegebenes Produkt das Wachstum eines gegebenen Stammes unter definierten Bedingungen hemmt.
  • In diesem Fall wurden Stämme von Malassezia ovalis (oder Pityrospotum ovale) CIP 1363.82 verwendet.
  • Die Bestimmung der fungistatischen Wirksamkeit der Produkte wurde nach der Verdünnungsmethode in Agar durchgeführt.
  • Es wurden 100 μl Produkt zu 1,9 ml sich abkühlendem flüssigem Agar-Kulturmedium bei 45 °C gegeben.
  • Dann wurden in den Vertiefungen einer Platte (Falcon, 24 wells) mit Hilfe des in Abkühlung befindlichen flüssigen Agar-Kulturmediums geometrische Verdünnungsreihen (Faktor 2) der erhaltenen Suspension hergestellt. Nach Erstarren des Mediums wurden mit einer Mikropipette 4 μl der Mikrobensuspension auf die Oberfläche aufgebracht.
  • Nach Inkubieren bei 30 °C während 48 Stunden ist die minimale Hemmkonzentration (MHK) durch die geringste Produktkonzentration gegeben, die das mikrobielle Wachstum hemmt.
  • So wird die Konzentration des antimikrobiell wirksamen Stoffs, ab der das Wachstum des Mikroorganismus vollständig gehemmt wird (keine Trübung des Mediums) bestimmt und als Verdünnung ausgedrückt.
  • Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.
  • Figure 00130001
  • Je geringer MHK ist, desto wirksamer ist die Zusammensetzung.

Claims (18)

  1. Kosmetische Zusammensetzung zum Waschen und zur Behandlung der Haare und der Kopfhaut gegen Schuppen, dadurch gekennzeichnet, dass sie in einem wässerigen Medium enthält: a) mindestens einen Wirkstoff gegen Schuppen, der unter den Pyridinthion-Salzen ausgewählt ist, b) mindestens einen grenzflächenaktiven Stoff, der unter den nichtionischen grenzflächenaktiven Stoffen vom Alky1(poly)glykosid-Typ ausgewählt ist, und c) mindestens 1 Gew.-% mindestens einer Hydroxysäure.
  2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Pyridinthion-Salze unter den Calcium-, Magnesium-, Barium-, Strontium-, Zink-, Cadmium-, Zinn- und Zirkonium-Salzen ausgewählt sind.
  3. Zusammensetzung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Pyridinthion-Salz um das Zinksalz handelt.
  4. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoff gegen Schuppen in Mengenanteilen von 0,1 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorliegt.
  5. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hydroxysäure als freie Säure und/oder in der Form eines ihrer zugehörigen Salze und/oder in der Form des entsprechenden Lactids vorliegt.
  6. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hydroxysäure unter Citronensäure, Milchsäure, Methylmilchsäure, Phenylmilchsäure, Äpfelsäure, Mandelsäure, Glykolsäure, Tartronsäure, Weinsäure, Gluconsäure, 2,2-Diphenyl-2-hydroxyethansäure und 2-Hydroxycaprylsäure ausgewählt ist.
  7. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Hydroxysäure in Mengenanteilen von 2 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorliegt.
  8. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem nichtionischen grenzflächenaktiven Stoff vom Alkyl(poly)glykosid-Typ um eine Verbindung der Formel (I) handelt: R1-O-(R2O)t-(G)v (I),worin bedeuten: – R1 eine geradkettige oder verzweigte, gesättigte oder ungesättigte Alkylgruppe mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen oder eine Alkylphenylgruppe, deren geradkettige oder verzweigte Alkylgruppe 8 bis 24 Kohlenstoffatome aufweist, – R2 eine Alkylengruppe mit 2 bis 4 Kohlenstoffatomen, – G einen reduzierten Zucker, der 5 bis 6 Kohlestoffatome aufweist, – t einen Wert im Bereich von 0 bis 10 und – v einen Wert im Bereich von 1 bis 15.
  9. Zusammensetzung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Formel (I) R1 eine gesättigte oder ungesättigte, geradkettige oder verzweigte Alkylgruppe mit 8 bis 14 Kohlenstoffatomen, t den Wert 0 und G Glucose bedeuten und v einen Wert von 1 bis 4 einnimmt.
  10. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der (die) nichtionische(n) grenzflächenaktive(n) Stoffe) vom Alky1(poly)glykosid-Typ in einem Mengenanteil von 0,5 bis 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorliegen.
  11. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner mindestens einen anionischen grenzflächenaktiven Stoff enthält.
  12. Zusammensetzung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der grenzflächenaktive Stoff in einer Menge von etwa 0,1 bis 40 Gew.-% und vorzugsweise von 3 bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorliegt.
  13. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie außerdem einen Zusatzstoff enthält, der unter den kationischen grenzflächenaktiven Stoffen, anionischen, nichtionischen, amphoteren oder kationischen Polymeren, Proteinen, Proteinhydrolysaten, natürlichen oder synthetischen Wachsen, Ceramiden, Pseudoceramiden, Fettsäuren mit geraden oder verzweigten C16-40-Ketten, beispielsweise 18-Methyleicosansäure, Fettestern von Carbonsäuren, Mono-, Di- oder Triglyceriden von Fettsäuren, Vitaminen, Provitaminen, wie Panthenol, flüchtigen oder nicht flüchtigen Siliconen, die in dem Medium löslich oder unlöslich sind, pflanzlichen Ölen, syntheti schen Ölen, wie Poly-α-olefinen, fluorierten oder perfluorierten Ölen und deren Gemischen ausgewählt ist.
  14. Zusammensetzung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das kationische Polymer unter den quartären Celluloseetherderivaten, den Cyclopolymeren, den kationischen Polysacchariden, den Copolymeren von Vinylpyrrolidon und Methacrylamidopropyldimethylamin sowie deren Gemischen ausgewählt ist.
  15. Zusammensetzungen nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das kationische Polymer in einem Gewichtsanteil von 0,01 bis 10 % und vorzugsweise von 0,05 bis 5 %, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorliegt.
  16. Zusammensetzungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen pH-Wert von 4 bis 9 aufweisen.
  17. Kosmetische Verwendung einer wie in einem der vorhergehenden Ansprüche definierten Zusammensetzung zum Waschen und zur Behandlung der Haare und der Kopfhaut gegen Schuppen.
  18. Verfahren zur kosmetischen Behandlung, das die Applikation einer wie vorstehend definierten Zusammensetzung auf das Haar oder die Kopfhaut umfasst, wobei im Anschluss an die Applikation gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit vorzugsweise mit Wasser gespült wird.
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