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DE4413011A1 - Behälter, insbesondere für den Einsatz im Bergbau Untertage - Google Patents

Behälter, insbesondere für den Einsatz im Bergbau Untertage

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Publication number
DE4413011A1
DE4413011A1 DE19944413011 DE4413011A DE4413011A1 DE 4413011 A1 DE4413011 A1 DE 4413011A1 DE 19944413011 DE19944413011 DE 19944413011 DE 4413011 A DE4413011 A DE 4413011A DE 4413011 A1 DE4413011 A1 DE 4413011A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
container according
lid
containers
collar
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19944413011
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Dipl Ing Krause
Thomas Dipl Ing Kolumhuber
Eduard Nieland
Werner Plewnia
Herbert Hamann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
RAG AG
Original Assignee
Ruhrkohle AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ruhrkohle AG filed Critical Ruhrkohle AG
Priority to DE19944413011 priority Critical patent/DE4413011A1/de
Priority to DE9422446U priority patent/DE9422446U1/de
Publication of DE4413011A1 publication Critical patent/DE4413011A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D90/00Component parts, details or accessories for large containers
    • B65D90/02Wall construction
    • B65D90/028Wall construction hollow-walled, e.g. double-walled with spacers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D88/00Large containers
    • B65D88/02Large containers rigid
    • B65D88/12Large containers rigid specially adapted for transport
    • B65D88/128Large containers rigid specially adapted for transport tank containers, i.e. containers provided with supporting devices for handling

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Behälter, insbesondere für den Ein­ satz im Bergbau Untertage, zur Aufnahme und Entsorgung umweltge­ fährdender Flüssigkeiten gemäß dem Oberbegriff des Pa­ tentanspruchs 1.
Speziell im modernen Untertagebetrieb mit seiner weit fortge­ schrittenen Automatisierung sind Antriebsmaschinen im Einsatz, deren Steuerungen, Regelungen und Antriebe hauptsächlich hydraulisch erfolgen. Dabei fallen naturgemäß große Mengen von gebrauchten Hydraulikflüssigkeiten an, die Untertage gesammelt und dann andernorts, beispielsweise Übertage, entsorgt werden müssen. Aber nicht nur Hydraulikflüssigkeit, sondern auch andere umweltgefährdende Flüssigkeiten fallen im Betrieb Untertage an, wie z. B. Schmieröle.
Dabei ist darauf zu achten, daß beim Einfüllen und beim Abtrans­ port der zu entsorgenden Flüssigkeiten nichts verschüttet wird und die Handhabung der für den Transport vorgesehenen Behälter einfach und ungefährlich für das Bedienungspersonal ist.
Bisher finden für den oben angegebenen Zweck Spundlochfässer Verwendung, die etwa 200 l fassen. Die zu entsorgende Flüssig­ keit wird mit Hilfe eines Handtrichters durch das relativ enge Spundloch in das Faß eingefüllt. Nachteilig ist hierbei, daß trotz der Verwendung eines Trichters zum einen Flüssigkeit beim Schütten neben den Trichter gelangen kann. Zum anderen kann die einfüllende Person optisch nicht kontrollieren, wie weit der Füllvorgang gediehen ist. Dabei kann es geschehen, daß Flüssig­ keit bis in den Trichter hochsteigt, die beim Entfernen dessel­ ben verschüttet wird.
Darüber hinaus ist aus Sicherheitsgründen vorgesehen, das Faß lediglich zu 90% zu füllen. Das ist ohne Hilfsmittel aus den oben genannten Gründen nicht sicherzustellen.
Aber auch die Maßnahme, mit Hilfe eines Handpeilstabes die je­ weilige Füllhöhe ständig zu kontrollieren bis die vorgeschrie­ bene erreicht ist, ist nachteilig, da viel zu umständlich und zeitraubend.
In jedem Falle muß daher das zu füllende Faß in einem entspre­ chend bemessenen Auffangbehälter stehen, damit überlaufende oder danebenlaufende oder aus einem beschädigten Faß austretende Flüssigkeit aufgefangen werden kann. Nachteilig bei Verwendung der bekannten mit schädlichen Flüssigkeiten gefüllten Fässer ist weiterhin, daß bei der Bereitstellung oder Zwischenlagerung derselben ein großer Raumbedarf unumgänglich ist, da der Stapelbarkeit dieser Fässer Grenzen gesetzt sind. Ohne Gefahr für Mensch, Faß und Umwelt können eventuell zwei Fässer übereinandergestapelt werden, so daß die von den Fässern benötigte Fläche unnötig groß ist.
Ein weiterer Nachteil dieser Fässer liegt in ihrer schlechten Handhabarkeit. Für den Transport werden spezielle Faßgeschirre oder Greifvorrichtungen benötigt sowie spezielle für den Gefahr­ gut-Transport nach Klasse 9 bzw. 3 hergerichtete Transportfahr­ zeuge.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Behälter der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß das Füllen si­ cher und kontrolliert erfolgen kann und der Abtransport und die Zwischenlagerung problemlos erfolgen können.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des kenn­ zeichnenden Teils des Anspruchs 1.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegen­ stand der Unteransprüche.
Durch die doppelwandige Ausgestaltung des Behälters ist ein Leckschlagen durch unsachgemäße Handhabung wenn nicht gänzlich so doch weitestgehend ausgeschlossen. Auch ein undicht werdender Innenbehälter führt noch nicht dazu, daß die gefährdende Flüs­ sigkeit in die Umwelt gelangt.
Dadurch, daß der Durchmesser der im Deckel des Behälters ange­ ordneten Einfüllöffnung signifikant größer ist als die Ausfluß­ öffnung des zu entsorgenden Aggregats, ist der Einsatz eines Trichters unnötig geworden. Außerdem ergibt sich hierdurch der Vorteil, daß der steigende Flüssigkeitsspiegel im Behälter op­ tisch von der Bedienungsperson beobachtet werden kann, was beim Einsatz eines Trichters in einer entsprechend engen Einfüllöff­ nung unmöglich ist.
Ein Verschütten der einzufüllenden Flüssigkeit bzw. ein Überlau­ fen des Behälters ist somit weitgehend ausgeschlossen. Außerdem ist gewährleistet, daß ein maximales Füllvolumen von 90% eingehalten werden kann.
Zur besseren Handhabung beim Transport und bei der Lagerung der gefüllten Behälter ist außerdem vorgesehen, daß Einrichtungen sowohl zum hängenden Transport, d. h. mit Hilfe von Kränen oder einer Einschienenhängebahn, als auch zum stehenden Transport, z. B. auf Standbahnen oder mit Gabelstaplern am Behälter vorhan­ den sind.
Durch am Deckel und am Boden angeordnete Sicherungsvorrichtun­ gen, wobei jeweils ein Teil der Vorrichtung am Boden mit einem entsprechenden Teil der Vorrichtung am Deckel des darunter be­ findlichen Behälters korrespondiert, ist die Stapelung von bis zu vier Behältern übereinander möglich. So lassen sich wesent­ lich mehr Behälter auf der gleichen Fläche unterbringen als dies mit den bekannten Behältern möglich war.
Die platzsparende Lagerung der erfindungsgemäßen Behälter wird noch dadurch erleichtert, daß gemäß Anspruch 2 der Behälter ausgenutzt werden kann.
Da einige der zu entsorgenden Flüssigkeiten wieder aufbereitet werden sollen, ist gemäß Anspruch 3 in die Einfüllöffnung ein Sieb einsetzbar, so daß grobe Fremdkörper beim Einfüllen ausge­ siebt werden. Das Sieb hat weiterhin den Vorteil, daß, wenn es gemäß Anspruch 4 ausgebildet ist, das Erreichen der genauen Ein­ füllhöhe bestimmt werden kann, wenn nämlich der Flüssigkeits­ spiegel den Siebboden gerade benetzt.
Zur Erhöhung der Standfestigkeit und Stabilität mehrerer über­ einandergestapelter Behälter sind die Sicherungsvorrichtungen am Behälterboden und -deckel gemäß Anspruch 5 so ausgestaltet, daß auf dem Behälterdeckel mindestens zwei Nocken angeordnet sind, die mit Ausnehmungen am Behälterboden korrespondieren und beim Übereinanderstapeln zweier Behälter eine lösbare Verbindung die­ ser Behälter bilden.
Dabei ist bevorzugt in jeder Ecke des Deckels ein Nocken ange­ ordnet, der in eine entsprechende Ausnehmung am Boden eindringt.
Darüber hinaus sind am Behälterboden gemäß Anspruch 6 Aufnahme­ taschen für die Gabel eines Gabelstaplers angeordnet, die in be­ vorzugter Ausführungsform gemäß Anspruch 7 mit den Ausnehmungen für die Nocken eine Baueinheit bilden.
Damit das Aufnehmen der Behälter beispielsweise mit einer Ein­ schienenhängebahn problemlos und schnell gelingt, sind auf dem Behälterdeckel mindestens zwei Anschlagpunkte für die Haken des Kettengeschirrs vorgesehen.
Bevorzugt wird gemäß Anspruch 9 der Behälter bzw. dessen Ein­ füllöffnung mit Hilfe eines Klappdeckels verschlossen, der mit seiner Dichtfläche auf dem Rand eines die Einfüllöffnung umge­ benden Kragens aufliegt und durch mindestens eine Knebelschraube auf diesen gepreßt wird. Somit ist ein sicheres Verschließen gewährleistet.
In einer besonderen Ausführungsform der Dichtfläche gemäß An­ spruch 10 ist vorgesehen, daß diese Dichtfläche durch einen in einer Nut angeordneten Elastomer-Dichtring gebildet ist, der Rand des Kragens im Querschnitt konkav oder eben ausgebildet ist und bei geschlossenem Klappdeckel in die Nut hineinreicht. Durch diese Ausgestaltung bildet die Elastomer-Dichtung, die eine Rundschnur sein kann, mit den Auflagekanten des Kragens zwei Dichtflächen.
Um jederzeit sicher sein zu können, daß der Innenbehälter kei­ nerlei Leck aufweist, ist gemäß Anspruch 11 vorgesehen, daß eine Einrichtung zur Dichtigkeitsprüfung des Innenbehälters vorgese­ hen ist.
Diese kann gemäß Anspruch 12 in einfacher Ausführung aus einem in den Zwischenraum zwischen Innen- und Außenbehälter im Bereich einer Seitenwand einführbaren Peilstab bestehen. Tritt durch ir­ gendein Leck im Innenbehälter Flüssigkeit in diesen Zwischenraum aus, so zeigt eine Benetzung des herausgezogenen Peilstabes dies an.
Damit die sich über der flüssigen Phase im Innenbehälter bilden­ den Gase keine zu große Konzentration (Explosionsgefahr) errei­ chen können, ist im Klappdeckel gemäß Anspruch 13 eine Be- und Entlüftungsschraube vorgesehen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Zeichnungen darge­ stellt und näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 Behälter in Seitenansicht (teilweise geschnitten),
Fig. 2 Behälter in Draufsicht (teilweise geschnitten),
Fig. 3 Behälter in Ansicht auf die Stirnseite,
Fig. 4 Dichtungsbereich des Klappdeckels im Schnitt und abgebrochener Darstellung und
Fig. 5 Wandbereich mit Peilstab im Querschnitt und abgebro­ chener Darstellung.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Behälter allgemein mit dem Be­ zugszeichen 1 versehen.
Er besteht aus einem prismatischen Innenbehälter 2 und einem diesen umgebenden Außenbehälter 3, wobei zwischen Innenbehälter 2 und Außenbehälter 3 ein Zwischenraum 4 verbleibt, dessen Breite in etwa der Dicke des Behältermaterials entspricht.
Zur stabilen Befestigung des Innenbehälters am Außenbehälter und zur Gewährleistung eines konstanten Abstandes zwischen den beiden sind streifenförmige Abstandhalter 5 eingeschweißt.
Der doppelwandige Behälter 1 ist aus einem Bodenteil 6, vier vom Bodenteil 6 senkrecht aufragenden Seitenteilen 7 und einem Deckelteil 8 gebildet.
An den Ecken des Bodenteils 6 ist jeweils eine U-förmige Aufnah­ metasche 9 angeschweißt, die senkrecht zu den Längswänden offen ist und deren mit der Stirnwand des Behälters fluchtender U-Schenkel 10 kantenseitig eine Ausnehmung 11 aufweist, die sich in der U-Basis 12 fortsetzt.
Mit diesen Ausnehmungen 11 korrespondieren Nocken 13 an den Eck­ punkten des Deckelteils 8, die über eine Nut 14 verfügen, in die beim Übereinanderstapeln zweier Behälter 1 eine nicht darge­ stellte Sicherungsstange eingreift.
Im Deckelteil 8 ist eine kreisförmige Einfüllöffnung 15 ausge­ spart, in die ein zylinderförmiges Sieb eingesetzt ist, dessen Siebboden 17 im eingesetzten Zustand in der Ebene der maximal zulässigen Füllhöhe a liegt. Vom Rand der Einfüllöffnung 15 reicht ein kragenförmiges Innenrohr 16 in das Behälterinnere hinein, wobei dieser Kragen, der in Höhe des Siebbodens 17 en­ det, neben der optischen Kontrolle der Füllhöhe auch eine hydro­ mechanische Füllhöhenbegrenzung gewährleistet. Das kragenförmige Innenrohr 16 ist an den Innenbehälter 2 angeschweißt.
Auf der Behälterdeckeloberseite ist die Einfüllöffnung 15 von einem Kragen 18 umgeben, der genauer in Fig. 4 dargestellt ist.
Die obere freie Kante 19 des Kragens 18 ist im Querschnitt kon­ kav ausgebildet, sie kann aber auch eben sein.
Verschlossen wird die Einfüllöffnung 15 durch einen Klappdeckel 20, der mit einem Scharnier 21 am Deckelteil 8 des Behälters 1 befestigt ist. Zur Handhabung sind zwei Griffe 22 seitlich am Klappdeckel 20 vorgesehen. Aus Sicherheitsgründen ist in dem Klappdeckel 20 eine Be- und Entlüftungsschraube 29 angeordnet.
Eine ringförmige, dem Kragen 18 kongruente Nut 23 im Klappdeckel 20 legt sich in der Geschlossenstellung über den Kragen 18. Eine Gummidichtung 24, die in die Nut eingelegt ist, bildet mit den seitlichen Auflagekanten der konkaven Kantenfläche 19 des Kra­ gens 18 zwei Dichtflächen.
Zur Fixierung des Klappdeckels 20 in der Geschlossenstellung dient eine Knebelschraube 25, die mit einer Lasche 26 am Klapp­ deckel 20 zusammenwirkt. Diese Lasche 26 ist in Fig. 1 nicht dargestellt. Zum Abstützen des geöffneten Klappdeckels 20 dient eine Stütze 30, die auf das Deckelteil 8 aufgeschweißt ist.
Damit der Behälter 1 problemlos z. B. auch mit Kränen oder einer Einschienenhängebahn transportiert werden kann, sind auf dem Deckelteil 8 in der Mittellängsachse zwei Anschlagpunkte 27 für die Haken eines Kettengeschirrs angeschweißt.
Um feststellen zu können, ob der Innenbehälter 2 dicht ist, ist im Bereich einer Seitenwand 7 in den Zwischenraum 4 zwischen In­ nen- und Außenbehälter ein Peilstab 28 vom Deckelteil her einge­ führt (s. Fig. 5).

Claims (13)

1. Behälter, insbesondere für den Einsatz im Bergbau Untertage, zur Aufnahme und Entsorgung umweltgefährdender Flüssigkeiten, mit einem Behälterboden, vom Behälterboden aufsteigenden Sei­ tenwänden, einem Behälterdeckel und einer dicht verschließba­ ren Einfüllöffnung, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterboden (6), die Seitenwände (7) und der Behäl­ terdeckel (8) doppelwandig ausgebildet sind und einen Innen­ behälter (2) und einen Außenbehälter (3) bilden, die im Be­ hälterdeckel (8) angeordnete Einfüllöffnung (14) einen Durch­ messer aufweist, der signifikant größer ist als die Ausfluß­ öffnung des zu entsorgenden Aggregats, daß am Behälterboden (6) und am Behälterdeckel (8) miteinander korrespondierende Sicherungsvorrichtungen (11, 13) für die Stapelung zweier Behälter (1) übereinander und Einrichtungen (9, 27) zum hängenden und/oder stehenden Transport vorgesehen sind.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Behälterboden (6), Seitenwände (7) und Behälterdeckel (8) einen prismatischen Körper bilden.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in die Einfüllöffnungen (15) ein Sieb einsetzbar ist.
4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das in die Einfüllöffnung (15) eingesetzte Sieb in das Behälterinnere hineinreicht und von einem kragenförmigen Innenrohr (16) umgeben ist, das von der Einfüllöffnung (15) bis in die Ebene des Siebbodens (17) reicht.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Behälterdeckel (8) mindestens zwei Nocken (13) angeordnet sind, die mit Ausnehmungen (11) am Behälterboden (6) korrespondieren und beim Übereinanderstapeln zweier Be­ hälter (1) eine lösbare Verbindung dieser Behälter bilden.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Behälterboden (6) Aufnahmetaschen (9) für die Zinken der Gabel eines Gabelstaplers vorgesehen sind.
7. Behälter nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine Aufnahmetasche (9) und eine Ausnehmung (11) eine Baueinheit bilden.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Behälterdeckel (8) mindestens zwei Anschlagpunkte (27) für Kettengeschirre vorgesehen sind.
9. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüllöffnung (15) mit Hilfe eines Klappdeckels (20) verschließbar ist, der mit seiner Dichtfläche (23, 24) auf dem Rand (19) eines die Einfüllöffnung (15) umgebenden Kragens (18) aufliegt und durch mindestens eine Knebelschraube (25) auf diesen aufpreßbar ist.
10. Behälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtfläche des Klappdeckels (20) durch eine in einer Nut (23) angeordnete Elastomer-Dichtung (24) gebildet ist, der Rand des Kragens (18) im Querschnitt konkav oder eben ausgebildet ist und bei geschlossenem Klappdeckel (20) in die Nut hineinreicht.
11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung (28) zur Dichtigkeitsprüfung des Innen­ behälters (2) vorgesehen ist.
12. Behälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Dichtigkeitsprüfung aus einem in den Zwischenraum (4) zwischen Innen- und Außenbehälter im Bereich einer Seitenwand (7) einführbaren Peilstab (28) besteht.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß im Klappdeckel (20) eine Be- und Entlüftungsschraube (29) vorgesehen ist.
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