DE4411833A1 - Schallgedämpftes Straßenbahngleis - Google Patents
Schallgedämpftes StraßenbahngleisInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen schotterlosen Oberbau für
spurgeführte Fahrzeuge, insbesondere Straßenbahngleise,
wobei der Schienenfuß unter Zwischenfügung einer
elastischen Zwischenschicht in wannenartigen Formteilen
gelagert ist, sowie eine elastische Zwischenlage und ein
Verfahren zur Herstellung dieser elastischen
Zwischenlage.
Straßenbahngleise werden häufig niveaugleich mit der
Fahrbahnoberfläche für nicht spurgeführte Fahrzeuge in
Straßen eingebaut. Diese Bauweise erfordert ein
niveaugleiches Verfugen der den Schienen benachbarten
Fahrbahndecke, indem die für den Einbau konstruktiv
notwendigen Zwischenräume zwischen dem Gleiskörper und
der übrigen Fahrbahn durch Einfügen von Beton, Pflaster
oder Asphalt gefüllt werden. Daraus folgt, daß die
Lagerung der Straßenbahnschienen nicht ständig
kontrolliert und geändert werden kann, sondern während
des Einbaus die endgültige Lage der Straßenbahnschienen
zu fixieren ist. Andererseits ist aus der
Eisenbahntechnik allgemein bekannt, daß den Schienen eine
gewisse Elastizität zu verleihen ist, um Verschleiß an
den Fahrzeugen vorzubeugen und die Schallemission in
Grenzen zu halten.
Bisher war es üblich, beispielsweise Rillenschienen auf
einem Betonsockel oder einer durchgehende Betonunterlage
zu verlegen, indem das Schienenniveau durch einen
entsprechenden Unterguß aus Asphalt oder Kunststoffschaum
eingestellt wird (CH 630 681). Zur weiteren Dämpfung des
Lärms beim Befahren der Schienen wird in der gleichen
Schrift vorgeschlagen, die Profilhohlräume neben den
Stegen mit Kunststoffschaum auszulegen und gegebenenfalls
Rasengittersteine zwischen den Schienen anzuordnen.
Aus einem Firmenprospekt der Sika-Chemie GmbH, Stuttgart
ist bekannt, Rillenschienen in einer rechteckig
ausgeschnittenen großräumigen Fuge innerhalb der Fahrbahn
zu verlegen und die gesamte Fuge unter Einfügung von
Füllsteinen neben den Stegen mit einer Masse Icosit KC
330 U als Untergußmasse zu verfüllen. Diese Masse hat
etwa ein Shore-Härte A 80 bis 90 und soll die zuvor auf
die Planhöhe gebrachte Schiene innerhalb der Fahrbahn
fixieren. Der Aufwand für den Verguß und die Nivellierung
der Schienen ist sehr hoch, außerdem ist die zu
verwendende elastische Masse relativ teuer. Die einmal
vergossene Schiene kann nur mühsam demontiert werden,
falls ein Austausch der Schienen bei Zerstörung oder
Gleisumbau erforderlich ist. Im übrigen ist eine
Wiederverwendung der Schiene auch für andere Zwecke kaum
möglich, da ein Abschälen der Vergußmasse nicht gelingt
oder zu teuer ist.
Aus der FR 21 22 863, insbesondere Fig. 4, ist bekannt
Rillenschienen für Straßenbahngleise in einem Betonkanal
zu verlegen, wobei die Betonoberfläche auf dem Niveau der
Schienenköpfe liegt. In einen derartigen Betonkanal
können einzelne Elastomerkissen geringer Elastizität vor
Ort eingegossen werden, wobei die Elastomere aus
Polyurethan oder Epoxidharz bestehen. Das Zwei-
Komponenten-Material soll vor Ort gemischt und mit
Klebewirkung zum Untergrund eingebracht werden; über eine
additive Schienenbefestigung ist nichts offenbart. Die
Betonkammer soll anschließend mit Asphalt bis zur
Oberkante der Schienen vergossen werden. Auch hier
besteht das Problem, wie zu dem Firmenprospekt
beschrieben, daß eine derartige Schiene kaum demontierbar
ist und der Aufwand für Material und das Herstellen sehr
hoch sind. Eine Lärmdämpfung ist bei diesem Verfahren
zwar wahrscheinlich, aber nicht angesprochen.
In der DE-A1-40 04 208 ist eine Schalldämpfvorrichtung an
Straßenbahnschienen offenbart, bei der unter Benutzung
von vorgefertigten Teilen, nämlich einen Schienenfuß
seitlich mit Abstand umgreifende Formteile aus
Polyurethan-gebundenen Gummireifenteilen, die zur
Aufnahme und zum Umgießen des Fußes der
Straßenbahnschiene eine angepaßte Wannenform aufweisen.
Eine derartige wannenartige Ausbildung ist erforderlich,
um innerhalb der Wanne eine Nivelliermasse, mit einer
Shore-Härte D 35 bis 50 einzubringen, um die
Straßenbahnschienen auf das erforderliche Niveau zu
bringen. Die wannenförmigen Teile sollen eine Shore-Härte
D von 80 haben. Zweck der Anordnung ist die Dämpfung
höherfrequenter Schwingungen. Insbesondere das
unterschiedliche nachgiebige Verhalten von
hartgummibeschäumtem Polyurethan soll diese Dämpfung
bewirken, weil es einer inneren Reibung mit periodischer
Kompression unterliegt und so Energie verzehrt. Die
brettartigen Formteile sollen ihrerseits mit dem
Fundamentbeton verklebt werden, so daß sich insgesamt
eine unlösbare Bauteilkombination aus Rillenschiene mit
Nivelliermasse zwischen Schienenfuß und dem brettartigen
Formteil und dem Betonfundament ergibt. Außer dem bereits
erwähnten Problem, daß derartige Schienen nicht
wiederzuverwenden sind und bei einem Umbau des
Straßenbahngleises oder einer Änderung der Höhenlage das
Gesamtsystem zerstört werden muß, ist der Einbau eines
solchen Systems sehr umständlich, da zunächst das
wannenartige Formteil auf dem Betonboden in relativ
genauer Höhe einzubauen ist und dann zusätzlich unter
Einfügung der Nivelliermasse die Straßenbahngleise selbst
auf Höhe gehalten werden müssen, solange die
Nivelliermasse nicht ausgehärtet ist. Aus Gründen der
begrenzten Topfzeit ist auch bestimmte
Umgebungstemperatur einzustellen oder entsprechendes
Wetter abzuwarten, wenn eine derartige Bauweise
Verwendung finden soll.
Die Zwischenräume zwischen der benachbarten Fahrbahn und
der Schienenoberkante sollen wie üblich mit Formsteinen
und Asphaltgußmasse verschlossen werden.
Aus der DE 37 11 190 A1 ist eine aus Kunststoff gegossene
Zwischenlage zur Körperschalldämmung bekannt. Bei diesem
System besteht natürlich ebenfalls das Problem, den
Verguß nur sehr zeitraubend unter der bereits verlegten
Schiene ausführen zu können. Der Baufortschritt ist
entsprechend gering.
Zur Schalldämpfung ist auch bereits vorgeschlagen worden
(DE 33 45 388 C2) eine Rillenschiene bis zum
Straßenniveau/Schienenkopf in Gummiteilen zu lagern.
Dabei soll ein den Schienenfuß von unten, seitlich und
teils von oben umhüllendes Gummiprofil Verwendung finden,
das zugleich durch eine angeformte Rippe die
Seitenprofile abstützt.
Das massive Gummiteil soll von Luftkanälen durchzogen
sein, deren Querschnitt max. 30% des
Materialquerschnittes beträgt. Durch diese Maßnahme soll
zugleich die Schiene elastisch gelagert, in Kurvenradien
eine Anschmiegsamkeit gewährleistet und eine
Schalldämpfung erreicht werden. Derartige Gummiteile sind
relativ teuer und in der Regel für Dauerbetrieb zu weich.
Bei harten Gummiteilen ist durch die Walkarbeit eine
Reduzierung der Standzeit zu befürchten.
Aus der DE-C-31 47 387 und der DE-A-33 46 993 ist
bekannt, für Straßenbahnen oder U-Bahnen zum Dämpfen der
Schallschwingungen kunststoffplattierte Stahlbleche an
den Steg und/oder den Schienenfuß anzuklemmen bzw. unter
Einfügung eines dauerfließfähigen Koppelklebers mit der
Schiene zu verbinden. Dabei kann über zusätzliche
Befestigungsvorrichtungen auf einer Rippenplatte, die
Schiene in der seitlichen Richtung positioniert und die
Höhe durch Unterfügen von Zwischenplatten nivelliert
werden.
In der DE-PS 8 46 101, Fig. 3, ist eine auf Rippenplatten
gelagerte Schiene mit einer Zwischenlage aus porösem
Gummi, z. B. Schwamm- oder Moosgummi beschrieben, wobei
der Schienenfuß komplett und in seiner ganzen Länge oder
in Teilen davon umhüllt ist.
Probleme bereitet dabei die Verspannung der Schiene, da
der Gummi dabei zwangsläufig auf Dauer zerstört wird. Das
System hat sich nicht bewährt.
Schließlich ist aus der DE-A-40 27 836 eine Verlegung von
Straßenbahngleisen bekannt, bei der ein U-förmiger
biegesteifer Träger mit Beton unterfüllt wird und dieser
Träger als Stützkonstruktion für an Stegen aufgehängten
Schienen dienen, wobei zwischen Schienen und der
Stützkonstruktion an die Stege gepreßte elastische
Zwischenlagen den Körperschall dämpfen sollen.
Aus der Praxis, insbesondere bei Sonderkonstruktionen,
wie bei Kranschienen und Gleisen auf Brücken, d. h. auf
festen, durchgehendem Untergrundmaterial, z. B.
Stahlträger, ist bekannt, Gummiprofile mit integrierten
Hohlräumen unter dem Schienenfuß zu plazieren. Dadurch
soll sich ein definiertes Einsinkverhalten bei rollender
Last ergeben. Eine Schalldämpfung ist wegen der
Rückstellfähigkeit des Gummis kaum möglich.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der
Erfindung das Problem zugrunde, eine schalldämpfende
Anordnung bzw. eine entsprechende anwendbare Vorrichtung
und deren Herstellung vorzuschlagen, insbesondere für
Straßenbahngleise, bei der einerseits eine Lärmdämpfung
möglich ist, andererseits ein sehr einfaches
Einbauverfahren und Wiedergewinnungsverfahren für
Straßenbahnschienen anwendbar ist und die zu verwendenden
Materialien sehr preiswert sind. Die Vorrichtung soll
möglichst auch bei Rippenplattenlagerung auf einer
Unterschwellung anwendbar sein.
Das Problem wird erfindungsgemäß durch die Ansprüche 1,
3, 5 und 9 gelöst. Weiterbildende erfinderische Merkmale
sind in den Unteransprüchen enthalten.
Bei dem gattungsgemäßen Oberbau wird zunächst von einer
Bauweise ausgegangen, wie sie in der DE-A-40 04 208
aufgezeigt ist. Auch das Fertigstellen der der Schiene
benachbarten Fahrbahnteile, einschließlich der Verwendung
von Kammersteinen oder Formsteinen, sowie der
Aufpflasterung und des Fugenvergusses, kann ähnlich wie
in der gattungsbildenden Offenlegung durchgeführt werden.
Die eigentliche kombinatorische Erfindung erstreckt sich
hier darauf, daß die Nivelliermasse direkt auf den harten
Unterbau aufgebracht wird, z. B. in Form eines
Spezialmörtels, dessen Topfzeit oder Erhärtungszeit durch
Zugabe entsprechender Chemikalien oder anderer Baustoffe
auf die gewünschte Zeit eingestellt wird. In diese
Nivelliermasse, die als Mörtel aus einer kontinuierlich
arbeitenden Fertigungseinrichtung auf den Untergrund
aufbringbar ist, etwa in Position der späteren
Schienenlage kann dann das wannenartige Formteil, ohne
daß die Schiene an Ort und Stelle ist, aufgebracht werden
und so - bei bekanntem Maß der Schienenhöhen und der
einzufügenden Zwischenlage - sehr einfach eine Planlage
hergestellt werden. Derartige wannenartige Formteile
können aus Stahl oder Beton bestehen. Wichtig ist, daß
sie starr auf der Untergußmasse ruhen und mit dieser
verbindbar sind. Nach Anfertigen einer derartigen Basis
für die Schiene kann eine Zwischenlage, die vorgefertigt
an die Baustelle in beliebigen Längen geliefert wird, um
den Schienenfuß geklappt werden und dort verharren, bis
die Schiene samt Zwischenlage in die wannenartigen
Formteile eingesetzt wird. Diese Bauform läßt es zu, daß
ohne Hantieren der schweren Schienen, mit Hilfe eines
Differenzstichmaßes, das genau Niveau für die Sollage der
Schiene eingehalten werden kann.
Eine Alternative besteht darin, die Zwischenlage selbst
in die erhärtende Nivelliermasse einzusetzen. Die Schiene
kann dann später in die Zwischenlage eingesetzt werden,
da die Umgriffteile der Zwischenlage elastisch genug
sind, um beim Einsetzen des Schienenfußes aufgebogen zu
werden. Insofern bezieht sich die Definition zu den
vorgefertigten wannenartigen Formteilen auch auf die
aushärtende Nivelliermasse.
Im Bereich von Weichen ist die Wannenform, beispielsweise
wegen der sich kreuzenden Schienen, durch eine
vorzugsweise ebene Platte, vorzugsweise aus Flachstahl zu
ersetzen. Die Zwischenlagen können hier durch teilweises
Ausklinken oder thermisches Einebnen der Umgriffteile
angepaßt werden. Für den einfachen Einbau ist es auch
möglich die Zwischenlage punktweise oder vollflächig auf
den Platten zu verkleben.
Da die Zwischenlage selbst den Schienenfuß mindestens
seitlich, besser jedoch seitlich und von oben umgreift,
kann die Zwischenlage nach Art einer Schnappverbindung
auf den Schienenfuß gesetzt werden. Die Zwischenlage hat
bei dem den Schienenfuß umgreifenden Teil eine andere
Ausbildung, als an den Teilen, auf denen der Schienenfuß
ruht. Der Teil, auf dem der Schienenfuß ruht, muß für
seine Lärmdämpfungseigenschaften in der Lage sein, um
einige Millimeter, vorzugsweise 1 bis 2 mm eingedrückt zu
werden. Dabei soll aber das Material im wesentlichen
nicht komprimiert werden, sondern aus seiner Sollage
verdrängt werden. Dies hat den besonderen Vorteil, daß
durch eine rollende Last in der Zwischenlage eine
Walkarbeit mit erheblicher innerer Reibung geleistet wird
und gleichzeitig die Zwischenlage durch die
Volumenverdrängung fest in die wannenartige, starre Form
eingedrückt wird und dort reibschlüssig verharrt.
Außerdem läßt sich durch derartige sehr mäßige Walkarbeit
dafür sorgen, daß Spannungen in der Schiene in
Längsrichtung abgebaut werden, eine Schienenverwerfung
nicht vorkommt und in Schienenlängsrichtung gerichtete
Kräfte nicht auf den Unterbau übertragen werden.
Als besonders vorteilhaft hat sich die Verwendung von
thermoplastischem Elastomer-Kunststoff aus der Gruppe
EPDM herausgestellt. Dieser Kunststoff, besonders
Mischkomponenten mit PE-Compound, mit Treibmitteln
versetzt und dann verspritzt, hat die geforderten
Materialeigenschaften, er ist inkompressibel, elastisch
ohne wesentliche Volumenänderung, mittels Innenstruktur
resistent gegen Wasseraufnahme, wetter- und
ozonbeständig, maximale Lärmdämpfung durch innere Reibung
bei gleichzeitiger einfacher Handhabung während des
Spritzgießens und der Möglichkeit eine Integralhaut zu
bilden, die gegenüber den benachbarten Bauteilen als
verschleißfeste Haut das elastische Teil schützt.
In einer speziellen Ausführungsform wird die Zwischenlage
an den Teilen, die den Schienenfuß seitlich und von oben
umgreifen so geformt, daß ihre Elastizität erheblich
größer ist als bei den Teilen, die später unter dem
Schienenfuß liegen. Insbesondere soll die Dicke der
genannten Umgriffteile dünner als die sonstigen Teile der
Zwischenlage sein und der Umgriff über den Schienenfuß
soll 1/2 bis 3 mal so groß sein, wie die Dicke der
seitlich der Schienenfußkante liegenden Teile der
Zwischenlage. Das den Schienenfuß umgreifende Teil soll
schließlich vorzugsweise in einer Schrägen enden, so daß
ein leichtes Aufbiegen dieser Umgriffteile möglich ist
und der Schienenfuß schon praktisch durch Eigengewicht in
die Zwischenlage rutschen kann, wenn man es vorzieht die
Schiene in die Zwischenlage zu setzen, statt die
Zwischenlage um den Schienenfuß zu klappen. Die
Formgestaltung der Umgriffteile der Zwischenlage
ermöglicht es in Kombination mit dem auszuwählenden
Kunststoff, der nach den genannten Bedingungen in seiner
Zusammensetzung vom Fachmann nachvollziehbar komponiert
werden kann, aus dem Spritzgußwerkzeug zu entformen, ohne
daß wegen der Hinterschnitte der zu verspritzenden
Kunststoffteile das Werkzeug Schieber aufweisen muß. Die
Elastizität dieser Umgriffteile erlaubt ein Herausziehen
der fertigen Zwischenlagen aus dem Werkzeug, indem sie
sich beim Entformen elastisch verbiegen.
Außer durch Spritzgießen kann die Zwischenlage auch durch
sonstige für sich bekannte Verfahren gefertigt werden,
wie z. B. durch Strangpressen/Extrudieren oder
Warmumformen entsprechender Massen.
Die dünnere Ausgestaltung der seitlichen Umgriffteile der
elastischen Zwischenlage kann auch im Zusammenhang mit
einer Rippenplattenbefestigung der Schiene auf einer
Unterschwellung ausgenutzt werden. Hier liefert der Stand
der Technik ebenfalls keine zufriedenstellende Lösung.
Bei handelsüblichen Rippenplatten hat der Schienenfuß
seitlich 1 - 3 mm Luft zur Rippe; diese Variation
entsteht durch die Walztoleranz der Schiene und das
geforderte Einbauspiel. Ein Kontakt der Schiene mit der
Rippe ist weder bei der K-Befestigung noch bei federnder
Schienenbefestigung zu verhindern, so daß
Körperschalleitung unvermeidlich wäre.
Hier schafft die erfindungsgemäße Zwischenlage Abhilfe.
Gegebenenfalls müssen dazu Rippenplatten mit größerem
seitlichen Spiel entsprechend der Dicke der seitlichen
Umgriffteile der Zwischenlage verwendet werden.
Die direkte Verspannung des Schienenfußes von oben wird
dabei nicht behindert.
Anhand von schematischen Skizzen soll die Erfindung näher
erläutert werden. Es zeigen
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Oberbau,
Fig. 2 einen vergrößerten Abschnitt einer
erfindungsgemäßen Zwischenlage im Schnitt,
Fig. 3 einen Oberbau ähnlich Fig. 1,
Fig. 4 einen Oberbau mit Rippenplattenlagerung der
Schiene.
Fig. 1 zeigt eine Straßenbahnschiene, hier ausgebildet als
Rillenschiene 9, die in einem Straßenpflaster 11 mit etwa
gleichem Niveau eingebettet ist. Auf einem Betonunterbau
1 wurde bei der Herstellung des Straßenbahngleises unter
jeder Schiene zunächst ein Spezialmörtel 2 als
Nivelliermasse eingebracht, dessen Härtezeit durch Zugabe
von Beschleunigern auf etwa 1 Stunde eingestellt wurde.
Der Spezialgußmörtel dient zur höhengenauen Festlegung
eines Betonprofiles 3 mit seitlichen Wangen 4. Der
Vergußmörtel 2 ist hier auf eine Breite von ca. 300 mm
begrenzt, was beispielsweise durch Schalungen erreichbar
ist. Einer solchen Schalung bedarf es jedoch nicht, wenn
ausreichend genau der Spezialmörtel als Nivelliermasse in
die gewünschte Position einbringbar ist. Das Betonprofil
3 kann durch entsprechende Oberlast auf eine gewünschte
Höhe in den Spezialmörtel eingesenkt werden. Nach
Erhärten des Spezialmörtels 2 wird eine Schiene 9 mit
Steg 8 und Schienenfuß 6, die ihrerseits durch
Spurstangen 12 mit der parallelen zweiten Schiene
gekoppelt und auf Abstand gehalten ist, mit einer
Ummantelung, der Zwischenlage 5 am Schienenfuß 6
versehen. Diese Zwischenlage aus EPDM/PE-Compound-
Kunststoff weist seitlich Rippen 15 und Umgriffteile 16
aus, die die Schienenfußkante 7 seitlich und von oben
umgreifen. Nach Anbringen der Zwischenlage 5 kann dann
die Schiene 9 in der Wanne 5 abgelegt werden und eine
Auffüllung der Fahrbahn durch Split 10, den Kammersteinen
oder Formsteinen 14, sowie der Vergußmasse 13 und dem
Betonpflaster 11 fertiggestellt werden. Anstelle des
Betonfertigteiles 3 kann die für das paßgenaue Haltern
der Zwischenlage 5 auch in mit Bezugsziffer 3 bezeichnete
Bereich während des Aushärtens der Nivelliermasse 2 durch
dauerndes oder vorübergehendes Einsetzen einer
Zwischenlage 5 erzeugt werden.
Fig. 2 zeigt im Querschnitt einen seitlichen Bereich der
Zwischenlage 5 ohne den Schienenfuß 6 bzw.
Schienenfußkante 7. Die Basis 5 der Zwischenlage hat in
der Darstellung eine Dicke D1 von etwa 8 mm, während der
seitlich des Schienenfußkante 7 befindliche Teil 15 der
Zwischenlage eine Dicke D2 von ca. 3 bis 5 mm, hier von 5
mm hat. Der sich anschließende Bereich 16 der elastischen
Zwischenlage hat eine Länge L von etwa 2× der Dicke D2
und eine Dicke, die ebenfalls der Dicke D 2 entspricht.
Schließlich ist das Ende des Teiles 16 durch eine Phase
17 von ca. 30 bis 45° abgeschrägt, so daß die Nase 16 der
Zwischenlage leicht um die Schienenfußkante 7 stülpbar
ist. Die Dickenrelation D1/D2 gewährleistet, daß der
seitliche Bereich der Zwischenlage elastischer ist als
der Bodenbereich und so leicht um den Schienenfuß gelegt
werden kann und aus dem Spritzwerkzeug einfach entformbar
ist.
Fig. 3 zeigt eine Rillenschiene analog Fig. 1 im Schnitt
in Gebrauchslage. Anstelle des Betonprofiles wird hier
jedoch ein Stahlprofil 3a, 3b in U-Form von ca. 220 mm
innerer Breite als wannenartiges Formteil benutzt,
welches in die Nivelliermasse 2 eingebettet ist.
Fig. 4 zeigt eine Schiene 26 mit Schienenfuß 25 auf einer
Rippenplatte 27, die ihrerseits mittels Schwellenschraube
19 in der Unterschwellung 18 befestigt ist. Zwischen
Schienenfuß 25 einerseits und Rippenplatte 27 bzw. deren
Rippe 23 andererseits ist eine elastische Zwischenlage 24
mit Sohle 28 und mit integral angebrachten Umgriffteilen
29 angeordnet. Der Schienenfuß 25 wird wie bekannt über
eine W-förmige Feder 20 mit Hilfe einer in Rippe 23
gelagerten üblichen Hakenschraube 21 sowie Muster 22
federnd verspannt. Zu Montagezwecken und für
Spielausgleich sowie zur besseren Entformbarkeit aus dem
Spritzwerkzeug ist das Umgriffteil 29 weicher als die
Sohle 28 der Zwischenlage 24 gestaltet. Je nach Belastung
der Schiene kann jedoch auch die Sohle 28 entweder über
ihre gesamte Dicke oder Teile derselben durch
spritztechnische und/oder materialbedingte Varianten in
seiner Federsteifigkeit dem Bedarf angepaßt werden.
Claims (9)
1. Schotterloser Oberbau für spurgeführte Fahrzeuge,
insbesondere für Straßenbahngleise, mit durch eine
nivellierende Vergußmasse auf ein vordefiniertes
Niveau positionierter Schiene, wobei der Schienenfuß
kontinuierlich unter Zwischenfügung einer
elastischen Zwischenschicht in wannenartigen
Formteilen gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die wannenartigen Formteile als vorgefertigte
starre, nicht kompressible Formteile (3, 3a, 3b)
ausgebildet sind die auf einer vor Ort einbringbaren
Nivelliermasse (2) ruhen und die elastische
Zwischenschicht als auf steckbare, den Schienenfuß
(6) mindestens teilweise umgreifende Zwischenlage
(5) aus Kunststoff geformt ist.
2. Oberbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die starren Formteile aus Stahl (3a, 3b) und/oder
Beton bestehen.
3. Schotterloser Oberbau für spurgeführte Fahrzeuge,
insbesondere für Straßenbahngleise, wobei der
Schienenfuß unter Zwischenfügung einer elastischen
Zwischenschicht in wannenartigen Formteilen gelagert
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die wannenartigen
Formteile als Rippenplatte (27) ausgebildet sind und
die elastische Zwischenschicht als aufsteckbare, den
Schienenfuß (25) mindestens teilweise umgreifende
Zwischenlage (24) aus Kunststoff geformt ist.
4. Oberbau nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zwischenlage (5, 24) den
Schienenfuß (6, 25) seitlich und teils von oben
umgreift.
5. Elastische Zwischenlage (5, 24), insbesondere für
eine Oberbau nach Anspruch 1 oder 3, aus Kunststoff,
anzuordnen einerseits zwischen einem Schienenfuß (6,
25) und einer unter der Schiene (9, 26) längs
verlaufenden starren Unterlage (3, 3a, 3b, 27) und
anderseits die Kanten (7) des Schienenfußes (6, 25)
beidseitig umgreifend, bestehend aus micro-zelligem,
ohne oder nur mit geringer Volumenänderung elastisch
verformbarem Kunststoff- mit verschleißfester
Integralhaut.
6. Zwischenlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
gekennzeichnet durch einen Werkstoff aus einer oder
mehreren, reinen oder gemischten Komponenten,
ausgewählt aus der Gruppe der thermoplastischen
Elastomere EPDM, Polyethylen (PE), PE-Compound.
7. Zwischenlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der unter dem
Schienenfuß (6, 25) angeordnete Bereich der
Zwischenlage (5, 24) maximal eine Dicke aufweist,
die der Dicke des Schienenfußes an seiner Kante (7)
entspricht und um etwa 1 bis 2 mm eindrückbar ist.
8. Zwischenlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß ihre die
Schienenfußkante (7) seitlich umgreifenden Teile
(15, 29) dünner als die unter dem Schienenfuß (6,
25) liegenden Teile sind und ein den Schienenfuß (6,
25) von oben haltendes Teil (16) eine Länge und
Dicke von etwa 1/2 bis 3 mal der Dicke der
seitlichen Teile (15, 29) aufweist.
9. Verfahren zur Herstellung einer Zwischenlage nach
einem der Ansprüche 5 bis 7, anwendbar bei einem
Oberbau nach den Ansprüchen 1 bis 4 durch
Verwendung eines Spritzgußwerkzeuges, in welchem die
Zwischenlage (5, 24) in der Einbaugeometrie
gespritzt wird und dabei die Steifigkeit des
Kunststoffes so eingestellt ist, daß die
Zwischenlage (5, 24) ohne Einsatz von Schiebern für
Hinterschnitte (15, 16, 29) entformbar ist.
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Publications (1)
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ID=6484680
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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