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DE4339039A1 - Schneid- und Portionierungsgerät für stäbchenförmige Rauchprodukte - Google Patents

Schneid- und Portionierungsgerät für stäbchenförmige Rauchprodukte

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Publication number
DE4339039A1
DE4339039A1 DE19934339039 DE4339039A DE4339039A1 DE 4339039 A1 DE4339039 A1 DE 4339039A1 DE 19934339039 DE19934339039 DE 19934339039 DE 4339039 A DE4339039 A DE 4339039A DE 4339039 A1 DE4339039 A1 DE 4339039A1
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DE
Germany
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cutting
rod
shaped
guide
blades
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Application number
DE19934339039
Other languages
English (en)
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DE4339039C2 (de
Inventor
Richard Rappenecker
Guenter Fehrenbach
Gerold Ganz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
Original Assignee
HF and PhF Reemtsma GmbH and Co
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24CMACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
    • A24C5/00Making cigarettes; Making tipping materials for, or attaching filters or mouthpieces to, cigars or cigarettes
    • A24C5/40Hand-driven apparatus for making cigarettes

Landscapes

  • Manufacturing Of Cigar And Cigarette Tobacco (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Schneid- und Positioniergerät für stäbchenförmige Rauchprodukte.
Zur Selbstverfertigung von Zigaretten sind gemäß DE-PS 34 07 461 stäbchenförmige Rauchprodukte bekannt, die aus einem Kern aus Feinschnitt-Tabak bestehen, der von einer Umhüllung aus porösem Material umgeben ist. Diese stäbchenförmigen Rauchprodukte, die an sich nicht abrauchbar sind, sollen in eine übliche Zigaretten­ papierhülse eingeschoben werden, was jedoch auf Schwierigkeiten stößt, da der Außendurchmesser dieser stäbchenförmigen Rauchpro­ dukte nahezu gleich dem Innendurchmesser der Zigarettenpapierhül­ se ist. Um das Einführen dieser stäbchenförmigen Rauchprodukte oder auch Tabakpatronen zu erleichtern, wurde gemäß DE-PS 41 07 027 vorgeschlagen, das Einführende einer derartigen Tabakpatrone abzuschrägen. Ferner ist es aus der DE-PS 42 06 507 bekannt, überlange stäbchenförmige Rauchprodukte oder Tabakpatro­ nen vorzusehen, die nach entsprechender Ablängung in übliche Filterzigarettenpapierhülsen eingeschoben bzw. eingesteckt werden.
Insbesondere für derartig überlange Tabakpatronen ist es erforderlich, ein entsprechendes Schneidgerät vorzusehen, mit welchem man das stäbchenförmige Rauchprodukt entweder vor dem Einführen in die Zigarettenpapierhülse oder auch nach Einführen derselben abschneiden kann, ohne daß sich das stäbchenförmige Rauchprodukt übermäßig verformt. Benutzt man beispielsweise zum Durchtrennen der stäbchenförmigen Rauchprodukte eine übliche Schere, ergibt sich ein Quetscheffekt, der zu einer Verformung des stäbchenförmigen Rauchproduktes führt. Diese Verformung hindert das glatte Einführen des stäbchenförmigen Rauchproduktes in die Zigarettenpapierhülse.
Selbst wenn ein überlanges stäbchenförmiges Rauchprodukt bereits teilweise in eine entsprechende Zigarettenpapierhülse eingeführt worden ist, wird bei der Abtrennung des restlichen, überlangen Stäbchens mit einer Schere eine Verformung erfolgen, die eine weitere Einführung des verbliebenen Teiles in eine andere Hülse stört oder hindert.
Ein weiteres Problem bei diesen überlangen, stäbchenförmigen Rauchprodukten gemäß DE-PS 42 06 507 ergibt sich durch die Notwendigkeit, eine sinnvolle Portionierung der einzelnen Teile in Bezug auf die zur Verfügung stehende Zigarettenpapierhülse und im Hinblick auf das gewünschte selbst zu verfertigende Rauchpro­ dukt zu erzielen. Es stehen dem Raucher verschieden lange Zigarettenhülsen zur Verfügung, die auch noch mit verschiedenen Filtern ausgestattet sein können, mit denen man beispielsweise je nach Belüftungsgrad oder Filterkonsistenz ein leichteres oder schwereres Rauchprodukt fertigen kann. Beispielsweise läßt sich ein überlanges Rauchprodukt von z. B. 21 cm Länge in drei gleichlange Abschnitte von 7 cm Länge oder in mehrere Abschnitte von unterschiedlicher Länge abteilen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einmal eine Schneidvor­ richtung mit einer Portionierungsvorrichtung zu kombinieren, mit der man ohne längeres Nachdenken Filterzigaretten selber fertigen kann, indem man den Abschneidvorgang mit der Portionierung kombiniert und zum anderen ein Schneidgerät vorzuschlagen, mit welchem man stäbchenförmige Rauchprodukte zur besseren Einführung in eine Zigarettenpapierhülse oder solche bereits in eine derartige Zigarettenpapierhülse eingeführte überlange, stäbchen­ förmige Rauchprodukte derart abtrennen kann, daß die Schnittflä­ che einmal im Querschnitt kreisförmig und zum anderen auch gering stumpfkonisch mit verringertem Durchmesser erhalten wird, wodurch das Einführen des abgeschnittenen Restes eines überlangen stäbchenförmigen Rauchproduktes ebenfalls besser einführbar ist und wobei letztlich bei einem bereits in die Hülse eingesteckten stäbchenförmigen Rauchprodukt das sogenannte Zigarettenende geringfügig zusammengefaßt oder stumpfkonisch verengt ist, so daß kein Tabak herausbröseln kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird daher ein Schneid- und Positionie­ rungsgerät gemäß Kennzeichen Hauptanspruch vorgeschlagen, wobei besonders bevorzugte Ausführungen in den Unteransprüchen aufgeführt sind.
Überraschenderweise hat sich gezeigt, daß mittels halbkreisförmi­ ger oder im Schnittbereich abgerundeter Schneidklingen das stäbchenförmige Rauchprodukt so durchtrennt wird, daß eine geringe stumpfkegelförmige Verformung oder Zusammenpressung erfolgt, wenn die Schneidklingen von ihrer äußeren Fläche in Richtung zur angeschärften Kante unter einem Winkel von 25 bis 50° abgeschrägt sind. Ferner ist es von Vorteil, mit der Markierungsvorrichtung - quasi ohne Nachzudenken, z. B. bei schlechter Beleuchtung beim Fernsehen - Rauchprodukte in der gewünschten Portionierung herzustellen.
Im folgenden soll anhand von Zeichnungen das erfindungsgemäße Schneid- und Portionierungsgerät näher erläutert werden; es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des Schneid- und Portio­ niergerätes in aufgeklapptem Zustand;
Fig. 2 eine weitere perspektivische Ansicht des Gerätes in zusammengeklapptem Zustand;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Abschneideelements nach Entfernung einer Deckplatte;
Fig. 4 eine vergrößerte Schnittdarstellung der Klingen.
Das allgemein als 10 bezeichnete Abschneidelement besitzt eine feststehende Schneidklinge 2 und eine bewegliche Schneidklinge 4. Beide Schneidklingen haben jeweils einen etwa halbkreisförmigen oder abgerundeten U-förmigen Umriß, der dem Durchmesser des stäbchenförmigen Rauchproduktes entspricht. Die Schneidklingen sind von ihrer äußeren Fläche in Richtung zur angeschärften Kante unter einem Winkel von 25 bis 50° stumpfkegelförmig abgeschrägt, besitzen also eine Anfasung 6.
Das allgemein als 20 bezeichnete Portionierelement besteht aus einem Grundkörper oder Gehäuse 28, welches an einem Ende schwenkbar mit dem Abschneidelement 10 verbunden ist, wobei die Einführöffnung 5 für das stäbchenförmige Rauchprodukt kurz oberhalb des Schwenkpunktes dieser beiden Elemente liegt. Das Portionierungselement 20 besitzt eine Führungsrinne 22, die mit der Einführöffnung 5 fluchtet. Ferner sind seitlich neben der Rinne Rippen, Nuten oder Farbstreifen als Längsmarkierung 24 vorgesehen, die quasi wie eine Anlegekante automatisch eine bestimmte Länge des überlangen stäbchenförmigen Rauchproduktes festlegen bzw. portionieren.
Bei der in Fig. 2 gezeigten zusammengeklappten Stellung des Gerätes ist noch die Wirkung eines an der Frontseite des Portio­ nierungselementes 20 angebrachten Klappbügels 26 zu erkennen, der in eine entsprechende Vertiefung im Abschneideelement 10 einrastet und beide Teile zusammenhält.
Fig. 3 verdeutlicht ein Ausführungsbeispiel, bei dem die bewegliche Schneidklinge 4 in Richtung auf die feststehende Schneidklinge 2 bewegt wird. Die bewegbare Schneidklinge 4 ist an einem Stempel 30 mit einem Handgriff 34 befestigt. Dieser Stempel 30 gleitet in einem Bett 32 in der Grundplatte 28 des dem Abschneidelementes 10 hin und her und wird in diesem Führungsbett und zusätzlich durch einen Führungsstift 38 geführt, der in einen Schlitz 36 des Stempels 30 eingreift. In dem Bereich zwischen Führungsstift 38 und der oberen Kante des Schlitzes 36 ist eine Druckfeder 40 vorgesehen, gegen deren Kraft der Stempel 30 und damit die bewegliche Klinge 4 in die "Geschlossen"-Stellung gebracht werden kann.
Fig. 4 zeigt nochmal deutlich die Stellung der Klingen zueinan­ der, nämlich die untere feststehende Schneidklinge 2 und die obere bewegbare Schneidklinge 4, die beide eine Anfasung 6 in Richtung auf die Schneidkante haben und die in der "Offen"- Stellung die Einführöffnung 5 für das stäbchenförmige Produkt freigeben.
Fig. 1 zeigt noch einen Führungsdorn 44 mit konisch ausgebilde­ ter Spitze, der in einer Bohrung 42 angeordnet ist und durch ein Betätigungselement 46 zur Herausnahme freigegeben wird. Dieser Dorn dient zur Glättung bzw. Formgebung von verformten oder angeknitterten Zigarettenpapierhülsen.

Claims (7)

1. Schneid- und Positionierungsgerät für stäbchenförmige Rauchprodukte gekennzeichnet durch
  • a) ein Abschneidelement (10), dessen zwei Schneidklingen (2, 4), die durch Relativbewegung zueinander von einer "Offen"-Stellung, die wegen des Abstandes der Schneid­ klingen voneinander eine Einführöffnung (5) zum Einführen des abzuschneidenden stäbchenförmigen Rauchproduktes zwischen die Schneidklingen bilden, in eine "Geschlossen"-Stellung bringbar sind, bei der das stäbchenförmige Rauchprodukt von den angeschärften Kanten der sich gegeneinander in engem Kontakt abscherend bewegenden Schneidklingen durchschnitten wird, und
  • b) ein Portionierungselement (20), welches eine Führungs­ rinne (22) für das stäbchenförmige Rauchprodukt in axialer Verlängerung von der Einfuhröffnung (5) aufweist, wobei
  • c) das Abschneidelement (10) und das Positionierungsele­ ment (20) in Gebrauchsstellung derart zueinander angeordnet sind, daß das Abschneidelement (10) rechtwinklig zu dem Positionierungselement (20) steht, so daß die Einführöffnung (5) für das stäbchenförmige Rauchprodukt mit der Führungsrinne (22) für dieses fluchtet.
2. Schneidgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidklingen (2, 4) jeweils einen etwa halbkreisförmi­ gen oder abgerundeten U-förmigen Umriß haben, dessen Durchmesser dem des stäbchenförmigen Rauchproduktes entspricht, und daß die Schneidklingen jeweils von ihrer äußeren Fläche in Richtung zur angeschärften Kante kegel­ stumpfförmig abgeschrägt bzw. angefast sind, wobei die Anfasung (6) einem Winkel von 25 bis 50° entspricht.
3. Schneidgerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschneidelement (10) und das Positionierungsele­ ment (20) unterhalb des Einführungsbereiches für das stäbchenförmige Rauchprodukt schwenkbar bzw. zusammenklapp­ bar angeordnet sind.
4. Schneidgerät nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Positionierungselement (20) im Bereich der Führungs­ rinne (22) und mit Abstand zum Schneidelement (10) eine durch Rippen, Nuten oder Farbstreifen hervorgehobene Längsmarkierung (24) aufweist.
5. Schneidgerät nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen (24) seitlich neben der Führungsrinne (22) angeordnet sind.
6. Schneidgerät nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Schneidklinge (2) unterhalb der Einführungsöff­ nung fest angeordnet ist, während die andere Schneidklinge (4) im Gehäuse unter Federspannung in der "Offen"-Stellung gehalten wird und durch einen mit der Schneidklinge (4) verbundenen aus dem Gehäuse herausragenden Stempel (30) in die "Geschlossen"-Stellung bringbar ist.
7. Schneidgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der bewegbaren Schneidklinge (4) verbundene Stempel (30) innerhalb des gehäuseartigen Schneidelementes (10) in einem längsverlaufenden Führungsbett (32) geführt ist und zwischen dem Klingenbereich und dem aus dem Gehäuse herausragenden Betätigungsgriff (34) des Stempels (30) einen Führungsschlitz (36) aufweist, in dessen Mitte ein am Boden des Führungsbettes (32) befindlicher Führungsstift (38) hineinreicht, und daß in dem Schlitz (36) zwischen Führungs­ stift (38) und der oberen Kante derselben eine Feder (40) vorgesehen ist.
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