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DE4328582C2 - Verschluß für einen Flüssigkeitsbehälter - Google Patents

Verschluß für einen Flüssigkeitsbehälter

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DE4328582C2
DE4328582C2 DE19934328582 DE4328582A DE4328582C2 DE 4328582 C2 DE4328582 C2 DE 4328582C2 DE 19934328582 DE19934328582 DE 19934328582 DE 4328582 A DE4328582 A DE 4328582A DE 4328582 C2 DE4328582 C2 DE 4328582C2
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/04Closures with discharging devices other than pumps
    • B65D47/20Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge
    • B65D47/24Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge with poppet valves or lift valves, i.e. valves opening or closing a passageway by a relative motion substantially perpendicular to the plane of the seat
    • B65D47/241Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge with poppet valves or lift valves, i.e. valves opening or closing a passageway by a relative motion substantially perpendicular to the plane of the seat the valve being opened or closed by actuating a cap-like element
    • B65D47/242Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge with poppet valves or lift valves, i.e. valves opening or closing a passageway by a relative motion substantially perpendicular to the plane of the seat the valve being opened or closed by actuating a cap-like element moving helically

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Description

Die Erfindung betrifft einen Verschluß für einen Flüssigkeitsbehälter, insbesondere für eine Trinkflasche, mit einer, auf einem eine Öffnung aufweisenden Hals des Behälters aufsetzbaren Deckelkappe, die an einem Ende eine Ausgießöffnung und am gegenüberliegenden Ende ein Innengewinde aufweist, welches mit einem Außengewinde am Hals des Behälters korrespondiert, um die Deckelkappe in Achsrichtung des Behälterhalses bei Drehung der Deckelkappe zu verschieben, und mit einem in dem Hals des Behälters dichtend einsetzbaren Einsatzstück, welches sich zumindest teilweise über den Behälterhals hinaus in die Deckelkappe erstreckt und mit dieser zusammenwirkt, um eine Öffnungs- und eine Schließstellung zu ermöglichen, wobei das Einsatzstück zumindest eine Durchgangsöffnung aufweist, die den Innenraum des Behälters mit der Ausgießöffnung der Deckelkappe verbindet.
Derartige Verschlüsse für einen Flüssigkeitsbehälter oder dergleichen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Auf dem Markt sind beispielsweise Trinkflaschen erhältlich, in die ein Getränk, wie beispielsweise kohlensäurehaltige Limonaden, koffeinhaltige Limonaden, isotonische Getränke oder dergleichen einfüllbar sind und aus denen das Getränk über einen Trinkstutzen entnommen werden kann. Beispielsweise sind derartige Trinkflaschen für den Sportbereich bekannt, die in entsprechenden Halterungen auf Fahrrädern mitgeführt werden können. Bei derartigen Trinkflaschen besteht in erste Linie die Anforderung, daß diese in geschlossenem Zustand ausreichend dicht sind, so daß das eingefüllte Getränk nicht unkontrolliert auslaufen kann. Ferner besteht bei derartigen Trinkflaschen die Forderung, daß sie im Deckelbereich verhältnismäßig großräumig geöffnet werden können, so daß ein Getränk auch von ungeübten Personen, beispielsweise Kindern in die Trinkflasche eingefüllt werden kann. Darüberhinaus soll eine verhältnismäßig große Öffnung auch die Möglichkeit eröffnen, ein Getränk, bestehend aus einer Flüssigkeit und einer vorzugsweise pulverförmigen Zutat in der Flasche zuzubereiten. Eine derartige Zutat kann beispielsweise ein isotonisches Pulver sein, welches mit Wasser vermischt wird und insbesondere bei sportlichen Betätigungen verzehrt wird, da ein derartiges isotonisches Getränk eine ausreichende Menge an Mineralsalzen, Spurenelementen und Vitaminen hat, die ein Sportler aufgrund des durch die körperliche Anstrengung hervorgerufenen Salzverlustes benötigt. Darüber hinaus besteht die Forderung, daß der Verschluß für eine derartige Trinkflasche in einfacher Weise sauber gehalten werden kann, so daß auch der erforderlichen Hygiene Rechnung getragen wird.
Aus dem druckschriftlichen Stand der Technik sind verschiedene Verschlüsse für Flüssigkeitsbehälter bekannt. Beispielsweise offenbart die DE-OS 14 32 101 einen Verteilerverschluß für Flüssigkeit enthaltende Flaschen und insbesondere einen Verschluß für Flaschen, die chemische Reagenzien enthalten, welche entweder tropfenweise oder in einem gleichmäßigen Strom mit vorbestimmter Strömungsgeschwindigkeit verteilt werden müssen. Der aus dieser Druckschrift vorbekannte Verschluß besteht aus einem drehbaren Körper, dessen unterer, zylindrischer Abschnitt ein Innengewinde aufweist, das in ein Außengewinde am Hals einer Flasche eingreift. Oberhalb des Gewindeteils des drehbaren Körpers verjüngt sich sein Durchmesser auf einen Zylinder, der mit einem Absatz verbunden ist, welcher eine flache Oberfläche aufweist, die einen Flansch eines Einsatzes berührt, wenn der drehbare Körper in die Verschlußstellung herabgeschraubt ist, so daß der Einsatz festgehalten und die Wirksamkeit der Dichtung erhöht wird. Der Einsatz ist als Hohlkörper ausgebildet, der im Längsschnitt im wesentlichen eine sich verjüngende Form hat. An seinem einen Ende weist der Einsatz einen ringförmigen Vorsprung auf, der in den Hals der Flasche einsteckbar ist und gegenüber diesem abdichtet. Am gegenüberliegenden Ende hat der Einsatz mehrere Öffnungen, die in der Mantelfläche unterhalb eines plattenförmigen Elementes angeordnet sind. Das plattenförmige Element greift in die Ausgießöffnung des drehbaren Körpers, wenn der drehbare Körper in die Verschlußstellung herabgeschraubt ist.
Es ist ferner aus der DE 84 26 661.9 U1 ein Drehverschluß für Behälter und dergleichen mit einem am Behälter befestigbaren stationären Teil bekannt, der eine sich über die Mündungsöffnung des Behälters erstreckende durchbrochene Deckwand und einen auf dem stationären Teil drehbeweglich aufsitzenden Drehteil mit einer verschließbaren Austrittsöffnung hat. Von der Deckwand des stationären Teiles erstreckt sich ein zentral abstehender Dorn mit wenigstens einer Dichtfläche, die in eine dichtende Beziehung zu der zum Dorn ausgerichteten Austrittsöffnung des Drehteils bringbar ist. Ferner weist dieser vorbekannte Drehverschluß am Drehteil und am stationären Teil ausgebildete Führungen auf, die die Drehbewegungen des Drehteils in eine Axialbewegung umsetzen. Demzufolge besteht auch dieser vorbekannte Verschluß aus im wesentlichen zwei Bauteilen, die durch eine Drehbewegung eines Bauteils in ihrer Achsrichtung relativ zueinander bewegbar sind, wobei durch die Drehbewegung eine Öffnungs- und eine Schließstellung eingenommen werden kann.
Aus der DE 93 03 734 U1 ist ein Trinkverschluß bekannt, der eine Abdichtung aufweist, die aus einem Dichtring besteht. Der Dichtring ist in der Regel aus einem anderen Material gefertigt als der Trinkverschluß. Hierdurch wird eine konstruktiv sehr aufwendige Ausgestaltung offenbart, deren Herstellung in kostengünstiger Weise nicht möglich ist.
Darüber hinaus ist aus der DE 88 12 474 U1 ein Verschluß für einen Flüssigkeitsbehälter bekannt. Hierbei handelt es sich um einen Verschluß für Flüssigkeits-Aufbewahrungs- und Ausgabeflaschen, der einen Klappdeckel hat.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Verschluß für einen Flüssigkeitsbehälter oder dergleichen zu schaffen, der eine gute Abdichtung zwischen dem Einsatzstück und der Deckelkappe ermöglicht und gleichzeitig eine Verschmutzung des Verschlusses im Bereich der Deckelkappe und dem Einsatzstück sowie im Bereich auf der Deckelkappe vermeidet.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht bei einer ersten Ausführungsform vor, daß die Deckelkappe an ihrer dem Einsatzstück zugewandten Fläche ihres Stirnseitenbereiches eine sich im wesentlichen in Achsrichtung des Behälterhalses erstreckende und um­ laufende Dichtlippe aufweist, die in der Schließstellung dichtend auf der der Fläche des Stirnseitenbereichs der Deckelkappe zugewandten Oberfläche des Einsatzstückes aufliegt, und daß das Einsatzstück zumindest eine zwischen der Auflagelinie der Dichtlippe und seinem äußeren Rand angeordnete Durchgangsöffnung hat, die in der Schließstellung durch die Dichtlippe gegenüber der Ausgießöffnung abgedichtet ist.
Nach einer zweiten Lösung dieser Aufgabenstellung ist vorgesehen, daß das Einsatzstück an seiner der Deckelkappe zugewandten Oberfläche seines Stirnseitenbereiches eine sich im wesentlichen in Achsrichtung des Behälterhalses erstreckende und umlaufende Dichtlippe aufweist, die in der Schließstellung dichtend auf der der Oberfläche des Stirnseitenbereiches des Einsatzstückes zu­ gewandten Fläche der Deckelkappe aufliegt, und daß das Einsatzstück zumindest eine zwischen der Dichtlippe und seinem äußeren Rand angeordnete Durchgangsöffnung hat, die in der Schließstellung durch die Dichtlippe gegenüber der Ausgießöffnung abgedichtet ist.
Demzufolge weist der erfindungsgemäße Verschluß ein Innengewinde auf, das mit einem auf einem Behälterhals angeordneten Außengewinde korrespondiert. Der Verschluß ist zweiteilig ausgebildet und hat ein Einsatzstück, das in die Mündungsöffnung des Halses des Behälters hineinpaßt und diese Mündungsöffnung derart abdichtet, daß die in dem Behälter enthaltene Flüssigkeit nur noch durch das Einsatzstück ausfließen kann. Über dieses Einsatzstück ist dann die Deckelkappe gestülpt und mit dem Behälterhals verschraubt. Die Deckelkappe kann über das Schraubgewinde in Achsrichtung des Behälterhalses relativ verstellt werden, wogegen das Einsatzstück fest mit dem Behälterhals, d. h. in seiner Achsrichtung unverschiebbar gehalten ist. Die beiden Extremstellungen der Deckelkappe stellen zum einen die Öffnungs- und zum anderen die Schließstellung des Verschlusses dar. Ist die Deckelkappe ganz zugedreht, dann liegt die umlaufende Dichtlippe, die im oberen Stirnseitenbereich der Deckelkappe angeordnet ist auf einer Fläche des Einsatzstücks auf und verschließt dieses in einer großen ringförmigen Dichtungsbahn. Im Gegensatz zum Stand der Technik wird die Dichtfunktion nicht im Bereich des Halses bzw. einer Trinkmündung vorgesehen, weil dort ein konischer Sitz notwendig wäre, der erfahrungsgemäß hinsichtlich der Dichtigkeit unter Erschütterungen und dergleichen Probleme insofern aufweist, daß eine ausreichende Dichtigkeit nicht zu erzielen ist.
Die Dichtfunktion ergibt sich wie folgt. Bei ganz zugedrehter Deckelkappe liegt die ringförmige Dichtlippe auf dem Einsatzstück auf. Wird nun die Deckelkappe geringfügig aufgedreht, beispielsweise um eine viertel Umdrehung, hebt die Dichtlippe von der Fläche des Einsatzstückes ab und öffnet die Verbindung zwischen der Ausgießöffnung und der Durchgangsöffnung des Einsatzstücks, so daß die in dem Behälter angeordnete Flüssigkeit über die Durchgangsöffnung und die Ausgießöffnung entnommen werden kann.
Die zuvor beschriebene Funktionsweise ist auf die Lösung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel gerichtet. In gleicher Weise trifft diese Funktionsweise auf das Ausführungsbeispiel gemäß der zweiten Lösung zu, wobei hier jedoch die Dichtlippe nicht an der Deckelkappe sondern am Einsatzstück befestigt ist.
Bei einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verschlusses, ist vorgesehen, daß die Deckelkappe einen Trinkstutzen hat, in dem die Ausgießöffnung angeordnet ist. Ein derartig ausgebildeter Verschluß ist insbesondere für Trinkflaschen geeignet, wie sie im Bereich des Radsports auf Fahrrädern mitgeführt werden. Über den Trinkstutzen kann das in der Trinkflasche enthaltene Getränk unmittelbar in den Mund des Sportlers entnommen werden.
Ein gleichmäßiges Ausströmen der im Behälter angeordneten Flüssigkeit wird in vorteilhafter Weise dadurch erzielt, daß in dem Trinkstutzen der Deckelkappe ein Dorn des Einsatzstücks greift, dessen Außendurchmessers kleiner ist als der Innendurchmesser des Trinkstutzens. Demzufolge besteht zwischen dem Trinkstutzen und dem Dorn des Einsatzstückes ein kreisringförmiger Durchgang, durch den die Flüssigkeit in der Öffnungsstellung des Verschlusses austreten kann. Es ist bei dieser Ausbildung des erfindungsgemäßen Verschlusses ferner vorgesehen, daß sich zwischen dem freien Ende des Dorns und dem Trinkstutzen in der Schließstellung ein Ringspalt befindet. Entgegen dem Stand der Technik, der in diesem Bereich die Dichtung zwischen dem Hals und der Trinkmündung vorsieht, hat der erfindungsgemäße Verschluß hier einen Ringspalt, so daß nach dem Verschließen des Verschlusses zwischen der Dichtlippe und der Ausgießöffnung verbleibende Flüssigkeit in einfacher Weise durch Ausgießen oder Absaugen entfernt werden kann. Insbesondere bei zuckerhaltigen Getränken wird hierdurch der Vorteil erzielt, daß eine Verschmutzung dieses Bereiches durch auskristallisierenden Zucker vermieden wird. Auch kann hierdurch ein Verkleben der beiden relativ zueinander bewegbaren Teile vermieden werden, das ein leichtes Öffnen des Verschlusses behindert. Demzufolge wird durch diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verschlusses ein Verschluß geschaffen, der in besonderem Maße hygienisch ausgebildet ist, da verbleibende Getränkereste in diesem Bereich ausgeschüttet oder abgetrunken werden können.
Um dem Benutzer des erfindungsgemäßen Verschlusses die genaue Öffnungsstellung anzuzeigen, ist bei dem erfindungsgemäßen Verschluß vorgesehen, daß die Deckelkappe an ihrem dem Behälter zugewandten Ende zumindest zwei diametral gegenüberliegende Wülste hat, die sich in Richtung des Inneren der Deckelkappe erstrecken und mit einer am Behälter angeordneten Schulter korrespondieren. Derart ausgebildet zeigt der Verschluß dem Benutzer beim Öffnen durch einen Widerstand an, daß der Verschluß geöffnet ist. Dieser Widerstand wird dadurch erzielt, daß die beiden an der Deckelkappe angeordneten Wülste an der am Behälter, vorzugsweise am Behälterhals angeordneten Schulter zur Anlage kommen.
Eine alternative Ausgestaltung der zuvor beschriebenen Anzeige für einen vollständig geöffneten Verschluß sieht vor, daß die Deckelkappe in ihrem dem Behälter zugewandten Ende eine umlaufende Sicke aufweist, die mit einer am Behälter angeordneten Schulter korrespondiert. Derart ausgebildet werden die gleichen Vorteile erzielt, wie bei der Ausführungsform mit zwei diametral gegenüberliegenden Wülsten an der Deckelkappe und der korrespondierenden Schulter am Behälter.
Eine einfache Abdichtung des Einsatzstückes gegenüber dem Behälter wird dadurch erzielt, daß das Einsatzstück in seinem Randbereich im Querschnitt im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist, wobei zumindest ein zweiter Schenkel parallel zur Achsrichtung der im Behälter angeordneten Öffnung verläuft. Der U-förmig ausgebildete Randbereich wird in einfacher Weise in die Mündungsöffnung des Halses des Behälters eingesteckt, wobei das Einzelstück in seinem Außendurchmesser geringfügig größer ausgebildet ist als die Mündungsöffnung des Behälterhalses, so daß eine ausreichende Abdichtung erzielt wird.
Bei einer Weiterbildung dieser Ausführungsform ist vorgesehen, daß an dem zweiten Schenkel ein quer zu diesem verlaufender Steg angeordnet ist, der einerseits auf dem Behälterhals aufliegt und sich andererseits in den U-förmig ausgebildeten Randbereich des Einsatzstücks erstreckt, daß an der Deckelkappe ein ringförmiges Schulterelement angeordnet ist, welches in dem U-förmig ausgebildeten Randbereich zwischen ersten und zweiten Schenkel greift, und daß an dem Schulterelement eine umlaufende Rastkante angeordnet ist, die mit dem Steg zusammenwirkt. Durch diese Ausgestaltung ist es möglich, den erfindungsgemäßen Verschluß in einem Arbeitsschritt auf den Behälterhals aufzustecken und mit diesem zu verbinden. Ferner wird hierdurch der Vorteil erzielt, daß das Einsatzstück mit der Deckelkappe verbunden ist. Eine Demontage des Einsatzstücks von der Deckelkappe ist aber bei der Reinigung der beiden Konstruktionselemente in einfacher Weise möglich.
Um den Ausgießbereich der Deckelkappe vor Verschmutzungen zu schützen, die insbesondere dann unerwünscht sind, wenn ein Trinkstutzen direkt in den Mund eingeführt werden soll, ist bei einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß an der Deckelkappe eine Abdeckvorrichtung angeordnet ist, mit der die Ausgußöffnung abdeckbar ist. Die Abdeckvorrichtung kann bei einem ersten Ausführungsbeispiel über ein Filmscharnier an der Deckelkappe befestigt sein, so daß sie unverlierbar mit dieser verbunden ist. Eine alternative Ausgestaltung sieht vor, daß die Abdeckvorrichtung ein Rastelement hat, das in eine korrespondierende Öffnung an der Deckelkappe einrastbar ist. Das Rastelement kann beispielsweise als umlaufende Schulter ausgebildet sein, die in eine korrespondierende Nut im Bereich der Deckelkappe einschnappt.
In der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dargestellt. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen auf einen Behälter aufgeschraubten Verschluß in geschlossener Stellung in einer geschnitten dargestellten Seitenansicht;
Fig. 2 den Verschluß gemäß Fig. 1 in geöffneter Stellung in geschnitten dargestellter Seitenansicht;
Fig. 3 den Verschluß gemäß den Fig. 1 und 2 während des Aufschraubvorganges auf den Behälter in geschnitten dargestellter Seitenansicht;
Fig. 4 eine detaillierte Darstellung des Ausschnitts gemäß IV in Fig. 3;
Fig. 5 die Einzelteile des Verschlusses gemäß den Fig. 1 bis 4 in geschnitten dargestellter Seitenansicht;
Fig. 6 den vorbereiteten Verschluß gemäß den Fig. 1 bis 5 vor dem Aufschrauben auf den Behälter;
Fig. 7 den Verschluß gemäß den Fig. 1 bis 6 mit einer ersten Ausführungsform einer Abdeckvorrichtung in geschnitten dargestellter Seitenansicht;
Fig. 8 den Verschluß gemäß den Fig. 1 bis 6 mit einer zweiten Ausführungsform einer Abdeckvorrichtung und
Fig. 9 den Verschluß gemäß den Fig. 1 bis 6 mit einer dritten Ausführungsform einer Abdeckvorrichtung in geschnitten dargestellter Seitenansicht.
In den Figuren ist ein Verschluß für eine Trinkflasche 1, von der nur der obere Teil gezeigt ist, dargestellt. Die Trinkflasche 1 weist an ihrem diesbezüglichen Ende einen abgesetzten Behälterhals 2 auf, der eine Mündungsöffnung 3 hat. An der Außenfläche des Behälterhalses 2 ist ein Außengewinde 4 angeordnet.
Auf die Trinkflasche 1 ist der Verschluß aufgesetzt, welcher aus einer Deckelkappe 5 und einem Einsatzstück 6 besteht. Die Deckelkappe 5 ist derart hohlzylindrisch ausgebildet, daß ihr Innendurchmesser größer ist als der Außendurchmesser des Behälterhalses 2 der Trinkflasche 1. An der Innenseite der Deckelkappe 5 ist ein Innengewinde 7 angeordnet, welches mit dem Außengewinde 4 des Behälterhalses 2 der Trinkflasche 1 verschraubbar ist. An der äußeren Mantelfläche der hohlzylindrisch ausgebildeten Deckelkappe 5 sind zwei diametral gegenüberliegend angeordnete Fingeransätze 8 befestigt.
Die Deckelkappe 5 weist darüberhinaus eine Stirnplatte 9 auf, die entsprechend ihrer hohlzylindrischen Form kreisförmig ausgebildet ist. Im Zentrum der Stirnplatte 9 ist ein Trinkstutzen 10 angeordnet, der ebenfalls hohlzylindrisch ausgebildet ist und an seinem freien Ende eine umlaufende Wulst 11 hat.
Ferner weist die Deckelkappe 5 an ihrem der Stirnplatte 9 gegenüberliegenden Ende eine umlaufende Sicke 12 auf, die mit einer im Bereich des Behälterhalses 2 nach außen vorstehenden Schulter 13 der Trinkflasche 1 zusammenwirkt, wenn der aus Deckelkappe 5 und Einsatzstück 6 bestehende Verschluß auf die Trinkflasche 1 aufgeschraubt ist.
Die Funktion der einzelnen Bauteile wird nachfolgend noch detailliert beschrieben.
Ausgehend von der Stirnplatte 9 ragt in die hohlzylindrische Deckelkappe 5 ein ringförmig ausgebildetes Schulterelement 14, an dessen freier Kante eine umlaufende Rastkante 15 angeordnet ist. Schließlich hat die Deckelkappe 5 im Bereich der Stirnplatte 9 eine umlaufende Dichtlippe 16, die flaschenhalsseitig zwischen dem Schulterelement 14 und dem Trinkstutzen 10 angeordnet ist.
Wie voranstehend ausgeführt weist der Verschluß ein Einsatzstück 6 auf, welches rotationssymetrisch ausgebildet ist und aus einem plattenförmigen Element 17 besteht, in dessen Zentrum ein Dorn 18 angeordnet ist, der in den Trinkstutzen 10 der Deckelkappe 5 hineinragt. Das kreisförmig ausgebildete plattenförmige Element 17 setzt sich an seiner Außenseite in einen im Querschnitt U-förmig ausgebildeten Randbereich 19 fort, wobei ein innenliegender erster Schenkel 20 einstückig mit dem plattenförmigen Element 17 ausgebildet und rechtwinklig zu dem plattenförmigen Element 17 angeordnet ist. Ein zweiter Schenkel 21 des U-förmigen Randbereichs 19 verläuft parallel zum inneren ersten Schenkel 20 und hat an seinem freien Ende einen quer zu dem zweiten Schenkel 21 verlaufenden Steg 22, der bei eingesetztem Einsatzstück 6 einerseits mit seinem ersten Ende auf der Stirnfläche des Behälterhalses 2 aufliegt und dessen zweites Ende sich geringfügig über den zweiten Schenkel 21 in Richtung auf den Dorn 18 erstreckt.
Erster und zweiter Schenkel 20 und 21 sind über einen parallel zum plattenförmigen Element 17 verlaufenden Verbindungssteg 23 miteinander verbunden. In diesem ringförmig ausgebildeten Verbindungssteg 23 sind mehrere Durchgangsöffnungen 24 angeordnet, durch die eine in der Trinkflasche 1 enthaltene Flüssigkeit austreten kann. Weitere Durchgangsöffnungen 24 sind im Bereich des plattenförmigen Elementes 17 auf einer kreisförmigen Linie in gleichmäßigen Abständen zueinander angeordnet.
Zur Abdichtung des in den Behälterhals 2 eingesetzten Einsatzstückes 6 weist der zweite Schenkel 21 zwei umlaufende Dichtlippen 25 auf, die an seiner der Innenwandung des Behälterhalses 2 zugewandten Fläche angeordnet sind.
Bei in die Deckelkappe 5 eingesetztem Einsatzstück 6 greift, wie bereits zuvor beschrieben der Dorn 18 derart in den Trinkstutzen 10, daß zwischen dem Dorn 18 und dem Trinkstutzen 10 eine kreisringförmige Ausgießöffnung 26 besteht. Ferner greift das Schulterelement 14 der Deckelkappe 5 derart zwischen ersten und zweiten Schenkel 20 und 21 des U-förmig ausgebildeten Randbereiches 19 des Einsatzstücks 6, daß die Rastkante 15 den in Richtung des Dornes 18 hervorstehenden Steg 22 hintergreift. Die Durchgangsöffnungen 24 sind derart in dem Einsatzstück 6 angeordnet, daß sie allesamt zwischen dem äußeren zweiten Schenkel 21 des Einsatzstücks 6 und der Dichtlippe 16 der Deckelkappe 5 liegen.
In der Fig. 6 ist der Verschluß vor dem Aufschrauben auf die Trinkflasche 1 dargestellt. Es ist zu erkennen, daß das Einsatzstück 6 in die Deckelkappe 5 eingesetzt ist, wobei das Einsatzstück 6 durch die den Steg 22 des zweiten Schenkels 21 hintergreifende Rastkante 15 in der Deckelkappe 5 gehalten wird. Beim Aufschrauben des Verschlusses auf den Behälterhals 2 der Trinkflasche 1 gelangt die Sicke 12 zur Anlage auf der Schulter 13. Diese Position ist in Fig. 3 dargestellt. Bis zu diesem Punkt ist der Verschluß ohne Überwindung eines großen Widerstandes auf den Behälterhals 2 der Trinkflasche 1 aufschraubbar. Durch eine weitere Drehung des Verschlusses wird die Sicke 12 über die Schulter 13 gedrückt, so daß die Sicke 12 unterhalb der Schulter 13 zur Anlage an dem Behälterhals 2 der Trinkflasche 1 gelangt. Dies ist dadurch möglich, da der Verschluß aus einem Kunststoff besteht, der eine geringfügige Elastizität aufweist, die eine gewisse Dehnung derart zuläßt, daß die Sicke 12 über die Schulter 13 rutscht. Diese Stellung des Verschlusses, die mit der Öffnungsstellung des Verschlusses übereinstimmt, ist in der Fig. 2 dargestellt. Es ist in der Fig. 2 zu erkennen, daß das Einsatzstück 6 mit seinem Steg 22 auf der Stirnfläche des Behälterhalses 2 aufliegt und daß die Dichtlippen 25 des zweiten Schenkels 21 dichtend an der Innenwandung des Behälterhalses 2 anliegen, so daß ein Austreten der in der Trinkflasche 1 enthaltenen Flüssigkeit zwischen dem zweiten Schenkel 21 und dem Behälterhals 2 vermieden wird.
In der Fig. 2 ist ferner zu erkennen, daß die Dichtlippe 16 der Deckelkappe 5 von dem plattenförmigen Element 17 des Einsatzstücks 6 entfernt ist, so daß die in der Trinkflasche 1 enthaltene Flüssigkeit über die Durchgangsöffnungen 4 in die Ausgangsöffnung 26 fließen kann, von wo aus sie über den Trinkstutzen 10 abgetrunken bzw. ausgeschüttet werden kann.
Die Schließstellung des Verschlusses ist in der Fig. 1 dargestellt. Hierbei ist zu erkennen, daß die Deckelkappe 5 relativ zu dem in den Behälterhals 2 der Trinkflasche 1 eingesetzten Einsatzstück 6, in Achsrichtung des Behälterhalses 2, verschoben ist, so daß einerseits die Stirnplatte 9 der Deckelkappe 5 auf dem Steg 22 des Einsatzstücks 6 und andererseits die Dichtlippe 16 der Deckelkappe 5 auf dem plattenförmigen Element 17 des Einsatzstücks 6 aufliegt. In dieser Stellung ist der Behälterhals 2 der Trinkflasche 1 gegenüber dem Trinkstutzen 10 abgedichtet, so daß in den Bereich zwischen der Dichtlippe 16 und dem Trinkstutzen 10 keine Flüssigkeit aus der Trinkflasche 1 gelangen kann. Die nach dem Verschließen des Verschlusses in diesem Bereich befindliche Flüssigkeit kann von dem Benutzer in einfacher Weise abgetrunken oder ausgeschüttet werden, so daß in diesem Bereich keine Flüssigkeit verbleibt, die zu einer Verschmutzung oder zu einem Verkleben der Bauteile miteinander führen kann. Zu diesem Zweck besteht zwischen dem Trinkstutzen 10 und dem in dem Trinkstutzen 10 angeordneten Dorn 18 im Bereich der Ausgießöffnung 26 keine Dichtfunktion. Vielmehr ist zwischen dem freien Ende des Dornes 18 und dem Trinkstutzen 10 ein Ringspalt 27 angeordnet, der das Austreten von zwischen diesen Bauteilen verbleibender Flüssigkeit nach dem Verschließen des Verschlusses ermöglicht.
In den Fig. 7 bis 9 sind verschiedene Ausführungsformen einer Abdeckvorrichtung 28 dargestellt, die an der Deckelkappe 5 angeordnet ist, um die Ausgießöffnung 26 bzw. den Trinkstutzen 10 abzudecken und derart vor Verschmutzungen oder dergleichen zu schützen.
In der Fig. 7 ist die Abdeckvorrichtung 28 einseitig über ein Filmscharnier 29 an der Deckelkappe 5 befestigt. Die Abdeckvorrichtung 28 ist halbkugelförmig ausgebildet und weist in ihrem dem Filmscharnier 29 gegenüberliegenden Bereich einen Steg 30 auf, der einerseits in eine korrespondierende Nut 31 in der Deckelkappe 5 einschnappt und andererseits über die Oberfläche der Abdeckvorrichtung 28 hervorsteht und derart einen Fingeransatz bildet, um die Abdeckvorrichtung 28 zu öffnen.
Eine zweite Ausführungsform der Abdeckvorrichtung 28 ist in der Fig. 8 dargestellt. Diese Ausführungsform der Abdeckvorrichtung 28 unterscheidet sich von der Ausführungsform gemäß Fig. 7 dadurch, daß zum einen die Abdeckvorrichtung 28 ein umlaufendes Rastelement 32 aufweist, das in eine im Bereich der Deckelkappe 5 angeordnete Öffnung 33 greift. Zum anderen ist die Abdeckvorrichtung 28 derart ausgebildet, daß der Trinkstutzen 10 durch eine in der Abdeckvorrichtung 28 angeordnete Öffnung 34 greift und nach außen offen liegt. Bei dieser Abdeckvorrichtung 28 ist es möglich, den Inhalt der Trinkflasche 1 nach Öffnen des Verschlusses auszugießen, ohne die Abdeckvorrichtung 28 zuvor entfernt zu haben. Andererseits verhindert die Abdeckvorrichtung 28 durch ein Anliegen der Innenwandung der Öffnung 34 am Trinkstutzen 10 bzw. dessen Wulst 11 das Eindringen von Schmutzpartikeln, die an der Außenwandung des Trinkstutzens 10 haften. Zur direkten Trinkentnahme der Flüssigkeit aus der Trinkflasche 1 kann demzufolge die Abdeckvorrichtung 28 entfernt werden, so daß der Trinkstutzen 10 frei zugänglich ist.
Schließlich zeigt die Fig. 9 eine dritte Ausführungsform der Abdeckvorrichtung 28, die konstruktiv wie die Abdeckvorrichtung 28 gemäß Fig. 7 mit einem Filmscharnier 29 und einem Steg 30 ausgebildet ist, jedoch gegenüber der Abdeckvorrichtung 28 gemäß Fig. 7 flacher ausgebildet ist.

Claims (12)

1. Verschluß für einen Flüssigkeitsbehälter, insbesondere für eine Trinkflasche, mit einer, auf einem eine Öffnung aufweisenden Hals des Behälters aufsetzbaren Deckelkappe, die an einem Ende eine Ausgießöffnung und am gegenüberliegenden Ende ein Innengewinde aufweist, welches mit einem Außengewinde am Hals des Behälters korrespondiert, um die Deckelkappe in Achsrichtung des Behälterhalses bei Drehung der Deckelkappe zu verschieben, und mit einem in den Hals des Behälters dichtend einsetzbaren Einsatzstück, welches sich zumindest teilweise über den Behälterhals hinaus in die Deckelkappe erstreckt und mit dieser zusammenwirkt, um eine Öffnungs- und eine Schließstellung zu ermöglichen, wobei das Einsatzstück zumindest eine Durchgangsöffnung aufweist, die den Innenraum des Behälters mit der Ausgießöffnung der Deckelkappe verbindet, dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckelkappe (5) an ihrer dem Einsatzstück (6) zugewandten Fläche ihres Stirnseitenbereiches eine sich im wesentlichen in Achsrichtung des Behälterhalses (2) erstreckende und umlaufende Dichtlippe (16) aufweist, die in der Schließstellung dichtend auf der der Fläche des Stirnseitenbereiches der Deckelkappe (5) zugewandten Oberfläche des Einsatzstückes (6) aufliegt und
daß das Einsatzstück (6) zumindest eine zwischen der Auflagelinie der Dichtlippe (16) und seinem äußeren Rand (19) angeordnete Durchgangsöffnung (24) hat, die in der Schließstellung durch die Dichtlippe (19) gegenüber der Ausgießöffnung (26) abgedichtet ist.
2. Verschluß für einen Flüssigkeitsbehälter, insbesondere für eine Trinkflasche mit einer, auf einem eine Öffnung aufweisenden Hals des Behälters aufsetzbaren Deckelkappe, die an einem Ende eine Ausgießöffnung und am gegenüberliegenden Ende ein Innengewinde aufweist, welches mit einem Außengewinde am Hals des Behälters korrespondiert, um die Deckelkappe in Achsrichtung des Behälterhalses bei Drehung der Deckelkappe zu verschieben, und mit einem in den Hals des Behälters dichtend einsetzbaren Einsatzstück, welches sich zumindest teilweise über den Behälterhals hinaus in die Deckelkappe erstreckt und mit dieser zusammenwirkt, um eine Öffnungs- und eine Schließstellung zu ermöglichen, wobei das Einsatzstück zumindest eine Durchgangsöffnung aufweist, die den Innenraum des Behälters mit der Ausgießöffnung der Deckelkappe verbindet, dadurch gekennzeichnet,
daß das Einsatzstück (6) an seiner der Deckelkappe (5) zugewandten Oberfläche seines Stirnseitenbereiches eine sich im wesentlichen in Achsrichtung des Behälterhalses (2) erstreckende und umlaufende Dichtlippe aufweist, die in der Schließstellung dichtend auf der der Oberfläche des Stirnseitenbereiches des Einsatzstückes (6) zugewandten Fläche der Deckelkappe (5) aufliegt und
daß das Einsatzstück (6) zumindest eine zwischen der Dichtlippe und seinem äußeren Rand (19) angeordnete Durchgangsöffnung (24) hat, die in der Schließstellung durch die Dichtlippe gegenüber der Ausgießöffnung (26) abgedichtet ist.
3. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelkappe (5) einen Trinkstutzen (10) hat, in dem die Ausgießöffnung (26) angeordnet ist.
4. Verschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in den Trinkstutzen (10) der Deckelkappe (5) ein Dorn (18) des Einsatzstückes (6) greift, dessen Außendurchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser des Trinkstutzens (10).
5. Verschluß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen dem freien Ende des Dorns (18) und dem Trinkstutzen (10) in der Schließstellung ein Ringspalt (27) befindet.
6. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelkappe (5) an ihrem dem Behälter zugewandten Ende zumindest zwei diametral gegenüberliegende Wülste hat, die sich in Richtung des Inneren der Deckelkappe (5) erstrecken und mit einer am Behälter angeordneten Schulter (13) korrespondieren.
7. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelkappe (5) an ihrem dem Behälter zugewandten Ende eine umlaufende Sicke (12) aufweist, die mit einer am Behälter angeordneten Schulter (13) korrespondiert.
8. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsatzstück (6) in seinem Randbereich (19) im Querschnitt im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist, wobei zumindest ein zweiter Schenkel (21) parallel zur Achsrichtung der im Behälter angeordneten Öffnung (3) verläuft.
9. Verschluß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß an dem zweiten Schenkel (21) ein quer zu diesem verlaufender Steg (22) angeordnet ist, der einerseits auf dem Behälterhals (2) aufliegt und sich andererseits in den U-förmig ausgebildeten Randbereich (19) des Einsatzstückes (6) erstreckt, daß an der Deckelkappe (5) ein ringförmiges Schulterelement (14) angeordnet ist, welches in den U-förmig ausgebildeten Randbereich (19) zwischen ersten und zweiten Schenkel (20, 21) greift, und daß an dem Schulterelement (14) eine umlaufende Rastkante (15) angeordnet ist, die mit dem Steg (22) zusammenwirkt.
10. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Deckelkappe (5) eine Abdeckvorrichtung (28) angeordnet ist, mit der die Ausgießöffnung (26) abdeckbar ist.
11. Verschluß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckvorrichtung (28) über ein Filmscharnier (29) an der Deckelkappe (5) befestigt ist.
12. Verschluß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckvorrichtung (28) ein Rastelement (32) hat, das in eine korrespondierende Öffnung (33) an der Deckelkappe (5) einrastbar ist.
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