DE4307719A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Dekontaminierung von oberflächig mit Schadstoffen verunreinigten Feststoffen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Dekontaminierung von oberflächig mit Schadstoffen verunreinigten FeststoffenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Dekontamination
von Feststoffen, die an und/oder auf ihren Oberflächen mit Schadstoffen belastet sind.
An Industriestandorten, in Gewerbegebieten und auf Deponien können große Mengen
an kontaminierten Materialien anfallen. Ursachen für die Kontaminierung der
Materialien waren z. B. fehlende Sicherheitsvorschriften oder nicht ordnungsgemäß
durchgeführte Sicherheitsmaßnahmen. Nach den inzwischen geltenden Sicherheitsvor
schriften müssen Industriestandorte, Gewerbegebiete und Deponien saniert werden.
Saniert werden müssen dabei vielfach große Mengen an Erdaushub, Bauschutt,
Straßenaufbruch und Schrott. Diese Materialien sind z. B. infolge jahrelanger Produk
tionstätigkeit mit Schadstoffen belastet. Die Schadstoffe sind häufig direkte Bestandteile
der Produktkette des Produktionsprozesses selbst und/oder sie sind im Laufe der Zeit
durch Reaktion mit chemischen Stoffen der Umgebung entstanden. Die Schadstoffe
können radioaktive Produkte und/oder andere Feststoffe sein, die nicht in das gesamte
Teilchenvolumen diffundieren, sondern an der Oberfläche von Feststoffen der vorstehend
beschriebenen Art an- und/oder eingelagert werden.
Die Dekontamination der Feststoffe erfolgt in bekannter Weise durch Anreicherung des
jeweiligen Schadstoffes mit speziellen Sortierverfahren in einem separaten Produkt. Bei
diesen Verfahren werden unterschiedliche Eigenschaften zwischen Schadstoff und
unbelastetem Material ausgenutzt. Diese Eigenschaften können z. B. die Korngröße,
Kornform, spezifische Dichte, Grenzflächeneigenschaften, die Löslichkeit und andere
sein. Voraussetzung für die Anwendung dieser Verfahren ist ein ausreichend hoher
Aufschluß der Schadstoffe. Aus diesem Grund müssen die zu entsorgenden Produkte vor
der Schadstoffabtrennung so weit zerkleinert werden, daß die auszunutzende Stoffeigen
schaft der erzeugten Einzelteilchen hinreichend unterschiedliche Werte annimmt.
Für Uranium, als Beispiel für einen radioaktiven Stoff, wird als Sortierverfahren der
Laugungsprozeß angewendet (Schubert, H.: Aufbereitung fester mineralischer Rohstoffe,
Bd. III, Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig 1983). Hierbei muß das
Uranium mit speziellen Aufschlußmitteln in eine lösliche Form überführt werden. Die
Anwendung dieses Verfahrens erfordert aber eine sehr feine Aufmahlung des Feststoffes
bis mindestens 100% kleiner als 0,5 mm.
Der Uraniumgehalt des kontaminierten Gesamtfeststoffes ist immer gering. Damit
gleichzeitig hohe Anteile karbonatischer, sulfidischer oder sulfatischer Bestandteile
vorhanden sind, ist der Verbrauch an Aufschlußmitteln sehr hoch.
Die Laugungszeit des Feststoffes beträgt mehrere Stunden; entsprechend groß sind die
notwendigen Apparatevolumina.
Die Laugung erfordert deshalb immer hohe finanzielle Aufwendungen (Kuestemeyer,
A.L.: Capital and operating cost estimation milling of uranium ores in United States,
Colorado School of Mines, Quaterly Vol. 79, No. 4, October 1984). Trotzdem kann mit
Schwefelsäure, Soda oder Natronlauge als Aufschlußmittel nur das Uranium zu über
90% ausgebracht werden (Skorovarova, D.I.: Gidrometallurgiceskaja pererabotka
uranorudnogo syr′ja, Moskau, Verlag: "Atomizdat 1979").
Thorium und Radium müssen mit heißer Salpetersäure bzw. Salzsäure gelaugt werden.
Speziell vor der Radiumlaugung ist außerdem eine sorgfältige Abtrennung von Sulfiden
und Sulfaten erforderlich. Die Laugung von Radium und Thorium ist deshalb noch
aufwendiger und teurer als die Uraniumlaugung. Aus diesem Grunde werden von
Uranium dekontaminierte Erdaushübe und Bauschutt i.A. in Sondermülldeponien für
radioaktive Abfälle eingelagert.
Bei radioaktiv kontaminiertem Schrott ist eine Laugung nicht möglich. Durch die hohe
Feststoffdichte des Stahles kann in großen Laugungsapparaten keine stabile Suspension
erzeugt werden. Kontaminierter Schrott kann in speziellen Schmelzwerken entsorgt
werden.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, für die Dekontamination von Feststoffen, die
an ihren Oberflächen mit Schadstoffen belastet sind, ein einfaches, wirtschaftliches
Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zu entwickeln.
Das Problem wird für das Verfahren erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß auf die
Oberflächen von mit Schadstoffen belasteten Feststoffstücken oder Feststoffteilchen
kontinuierlich Reib- und Scherkräfte durch Mischen mit Feststoffstücken oder
Feststoffteilchen des gleichen oder eines anderen Materials ausgeübt werden. Danach
können abgetragene kontaminierte Teilchen, die in Feinstkornfraktion vorliegen, von den
schadstoffabgereicherten Feststoffstücken bzw. Feststoffteilchen getrennt werden. Dabei
sollten die Korngrößen der abgeriebenen kontaminierten Teilchen grundsätzlich nur etwa
50% der Größe der Feststoffstücke bzw. -teilchen betragen.
Dieses Verfahren liefert ein schadstoffangereichertes Produkt geringerer Masse und ein
schadstoffreies Produkt größerer Masse. Die Trennung des schadstoffangereicherten vom
schadstoffabgereicherten Produkt kann auf an sich bekannter Weise durch Sieb
klassierung, Stromklassierung und, wenn erforderlich, mittels Dichtesortierung oder
Magnetabscheidung erfolgen.
Ein mit der Erfindung erzielbarer wesentlicher Vorteil besteht darin, daß aus einem
kontaminierten Material mit einem bestimmten Volumen ein Masseanteil mit einem
kleineren Volumen und größerem Kontaminationsgrad erhalten wird, während der
Masseanteil mit dem größeren Volumen nicht mehr oder wesentlich geringer kon
taminiert ist als das Ausgangsmaterial. Der Masseanteil mit dem kleineren Volumen
kann dann z. B. mit Hilfe eines der oben beschriebenen Verfahren weiter dekontaminiert
oder in einer geeigneten Deponie eingelagert werden. Durch die Vorschaltung des
erfindungsgemäßen Verfahrens werden die Aufwendungen für die Laugung bzw.
Schmelze oder die Deponie zur Entsorgung eines vorgegebenen Volumens an z. B.
Erdaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch oder Stahlschrott insofern erheblich reduziert,
als aus dem vorgegebenen Volumen ein kleineres Volumen erhalten wird. Nur dieses
kleinere schadstoffangereicherte Volumen muß weiterverarbeitet oder entsorgt werden.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die Kontamination von Feststoffteil
chen mit festen, unlöslichen Schadstoffen nur in den äußersten Oberflächenschichten
erfolgt. Eine Aufmahlung, Laugung oder Schmelze des Materials ist deshalb für die
Dekontamination nicht zwingend. Es genügt, zur Dekontamination eines vorgegebenen,
kontaminierten Materialvolumens die kontaminierten Oberflächenschichten in Form
hinreichend kleiner Teilchen abzutragen.
Die Abtragung wird realisiert, wenn die Zerkleinerung durch Reib- und Scherkräfte
erfolgt. Die Druckkräfte sind zu minimieren, Schlagkräfte müssen vermieden bzw.
ausgeschaltet werden.
Durch eine anschließende Trennung der kontaminierten und schadstofffreien Teilchen
erhält man ein feinstkörniges, stärker kontaminiertes Produkt geringerer Masse für die
Laugung, Schmelze bzw. weitere Entsorgung sowie ein grobkörniges, schadstoff
abgereichertes Produkt größerer Masse.
Vorzugsweise wird das Mischen der Feststoffstücke bzw. Feststoffteilchen in einer
rotierenden Trommel durchgeführt. Das Mischen in der Trommel erzeugt die Reib- bzw.
Scherkräfte unter Vermeidung von Schlagkräften.
Das oben beschriebene Verfahren wird insbesondere bei Feststoffteilchen angewendet,
deren Oberfläche radioaktiv kontaminiert ist. Die radioaktive Kontaminierung kann
durch Uranium, Radium oder Thorium sowie durch andere Schadstoffe verursacht sein.
Das nach der Trennung von der feinstkörnigen, stärker kontaminierten Masse erhaltene
grobkörnige, schadstoffabgereicherte Produkt größerer Masse ist nicht nur von Uranium
dekontaminiert, sondern auch von Radium, Thorium und allen Schadstoffen, die in den
abgetragenen Oberflächenschichten konzentriert waren.
Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform wird kontaminierter Erdaushub und/oder
kontaminierter Bauschutt und/oder kontaminierter Straßenaufbruch und/oder
kontaminierter Stahlschrott mit schadstofffreien Feststoffteilchen größerer oder gleicher
Härte gemischt, wobei anschließend die feinstkörnigen Teilchen von den grobkörnigen
Teilchen getrennt werden. Das Verfahren eignet sich auch zur Dekontamination größerer
Mengen dieser Materialien, die z. B. beim Abbau von Kernkraftwerken anfallen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn ein kontaminierter Feststoff einer ersten Zusammen
setzung mit einem anderen kontaminierten Feststoff einer zweiten Zusammensetzung
gemischt wird, wobei anschließend eine Trennung der feinstkörnigen Feststoffteilchen
von den anderen gröberen Feststoffteilchen durchgeführt wird. Mit diesem Verfahren
wird eine wechselseitige Dekontamination erreicht.
Eine Vorrichtung zur Durchführung der oben beschriebenen Verfahren besteht
erfindungsgemäß darin, daß eine motorisch antreibbare Trommel für die Aufnahme des
zu dekontaminierenden Materials ein Verhältnis von Länge zu Durchmesser von etwa
vorzugsweise 0,8 bis 1,2 hat, daß der Füllungsgrad der Trommel im Bereich von
vorzugsweise 40% bis 70% liegt und daß die Drehzahl der Trommel vorzugsweise etwa
60% der kritischen Drehzahl oder kleiner ist. Unter kritischer Drehzahl der Trommel
ist hierbei diejenige Drehzahl zu verstehen, bei der der Übergang von Kaskadenwirkung
zu Kataraktwirkung erfolgt.
Vorteilhaft ist die Verwendung von Stahlstücken, die insbesondere kontaminiert sind, als
Mahlkörper in der Trommel. Die Kontamination der unterschiedlichen Materialien in
der Trommel kann verschiedener Art sein. Bei Stahlstücken ist eine unregelmäßige Form
möglich; die Oberflächen müssen aber anderen Feststoffteilchen gut zugänglich sein. Die
Dekontaminationszeit des Stahlschrottes ist um so kürzer, je härter die übrigen
Feststoffpartikel sind. Dies wird am besten durch Quarz erfüllt. Durch die entsprechende
Wahl der Trommelfüllung, des Füllungsgrades, der Trommelabmessungen und der
Trommeldrehzahl werden die kontaminierten Oberflächenschichten aller in der Trommel
befindlichen Feststoffe abgetragen. Die Geschwindigkeit der Dekontamination ist beim
härteren Feststoff geringer.
Die Trennung der kontaminierten und schadstoffabgereicherten Produkte wird
anschließend in bekannter Weise durch Siebklassierung, Stromklassierung und wenn
erforderlich, mittels Dichtesortierung oder Magnetscheidung durchgeführt.
Die anzuwendenden, nachfolgenden Dekontaminationsverfahrensschritte oder die
Deponierung werden durch die geringere kontaminierte Masse ökonomischer.
Das schadstoffabgereicherte Produkt größerer Masse kann in den Wirtschaftskreislauf
zurückgeführt oder wirtschaftlich günstiger deponiert werden.
Um die Feststoffstücke bzw. -teile im gewünschten Umfang zu dekontaminieren, kann
die Verweilzeit in dem Mischorgan variiert werden. Dies kann über die Durchlaufmenge
(umlaufende Last) geschehen. Auch besteht die Möglichkeit, die Feststoffstücke bzw. -teil
chen quasi in einem Kreislauf mehrfach durch das Mischorgan laufen zu lassen, in
dem ausschließlich Reib- und Scherkräfte während des Mischens auf die Feststoffstücke
bzw. -teilchen einwirken, um den gewünschten Abrieb zu bewirken.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich nicht nur aus
den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in
Kombination -, sondern auch aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit einer Zeichnung.
In der Zeichnung ist eine Vorrichtung zur Dekontamination von oberflächig mit
Schadstoffen verunreinigten Feststoffen schematisch und teilweise im Schnitt dargestellt.
Eine waagerecht, vorzugsweise jedoch schräg in Richtung einer nicht dargestellten
Austragsöffnung gelagerte Trommel (10) weist zwei längs der Drehachse nach außen
verlaufende Wellenabschnitte (14), (16) auf. Die Wellenabschnitte (14), (16) sind jeweils
von Lagern (17), (18) gehalten. Der Wellenabschnitt (16) ist an seinem, der Trommel
(10) abgewandten Ende mit einer Hälfte einer Kupplung (20) verbunden, deren andere
Hälfte an einer Antriebswelle (22) eines Getriebemotors (24) angeschlossen ist.
Die Trommel (10) weist eine ebenfalls nicht näher dargestellte verschließbare
Einfüllöffnung auf. Im Ausführungsbeispiel befinden sich in der Trommel (10) keine
Hebebalken. Die zylindrische Innenwand (26) und die inneren Stirnwände (28), (30) der
Trommel (10) sind glatt ausgebildet.
Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Mischorgan zu verwenden, welches Einbauten
umfaßt, die jedoch ein mit einem Herabfallen von Feststoffen verbundenes Anheben
dieser vermeiden, so daß auf die Feststoffe ausschließlich Reib- und Scherkräfte
einwirken.
In die Trommel (10) werden oberflächig mit Schadstoffen verunreinigte Feststoffe (32)
in Form einer aus Partikeln oder Stücken bestehenden Masse eingefüllt. Der Füllungs
grad beträgt vorzugsweise 40 bis 70% des Trommelhohlraumes. Die Trommel (10) hat
vorzugsweise ein Verhältnis von Länge zu Durchmesser von 0,8 bis 1,2. Bei den
Feststoffen (32) kann es sich um kontaminierten Erdaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch
oder Schrott handeln. Die Trommel (10) wird mit höchstens 60% der kritischen
Drehzahl angetrieben. Während der Drehung der Trommel (10) erfolgt die Dekon
tamination der Partikel der Feststoffe (32) durch mechanische Kräfte, insbesondere
Reibkräfte während der Durchmischung. Die Druck- und Scherkräfte werden bei der
Drehung der Trommel und der Mischung des Trommelinhalts minimiert; Schlagkräfte
werden vermieden. Durch die Reibkräfte werden die kontaminierten Oberflächen
schichten der Feststoffpartikel selektiv abgetragen.
Die festen, z. B. radioaktiven und sonstigen Kontaminanten reichern sich während der
Trommeldrehung in feinsten, abgetragenen Partikeln an, die insbesondere Abmessungen
von < 30 µm haben. Nach einer gewissen Zeit, die von der Art der Feststoffe, der Art
der Kontamination, der Drehzahl usw. abhängt, sind die Kontaminanten weitgehend von
den Oberflächen der Feststoffpartikel abgetragen. Es schließt sich dann eine an sich
bekannte Klassierung des Trommelinhalts, z. B. mit Hydrozyklonen oder Sieben, an, um
die Mischung in ein kontaminiertes, feinstkörniges Produkt und ein schadstoffabgerei
chertes, grobkörniges Produkt zu trennen. Auf die oben beschriebene Art können alle
festen, radioaktiven oder sonstigen oberflächig an- und/oder eingelagerten Kon
taminanten abgetrennt werden, neben Uranium bzw. auch Radium, Thorium und
sonstige Schadstoffe.
Die Erfindung wird an den folgenden zwei Beispielen näher erläutert:
Radioaktiv kontaminierter Erdaushub mit Uranium Uges = 0,0036 Masse-%, Thorium
Thges = 0,0015 Masse-%, Radium Ra = 45 pCi/g und SiO2 = 80 Masse-% wird als
Mahlgut in einer Porzellantrommel mit ebenfalls radioaktiv kontaminierten Stahlplätt
chen gemischt. Die Parameter der Mischtrommel sind:
- - Durchmesser = 140 mm
- - Länge = 140 mm
- - Masse Erdaushub/Masse Stahlplättchen in der Trommel = 1/1
- - gesamte Feststoffmasse in der Mahltrommel = 3 kg
- - Trommeldrehzahl = 40 min-1.
Die Stahlplättchen sind einseitig farbbeschichtet und haben die Abmessungen
10 × 10 × 3 mm. Ihre radioaktive Kontamination ist: α-Aktivität = 20 mBq/g, β/γ-
Aktivität = 93 mBq/g.
Beim Mischen entstehen Teilchen mit Abmessungen kleiner als 20 µm. Nach Abtragung
von 20 Masse-% des Erdaushubes ist die Kontamination im Erdaushub mit Partikeln
der Abmessungen < 20 µm:
Uges. = 0,001%, Thges. = 0,00008%, Ra = 4 pCi/g.
Uges. = 0,001%, Thges. = 0,00008%, Ra = 4 pCi/g.
Die Kontamination im Material mit Partikeln < 20 µm beträgt dann:
Uges. = 0,176% Thges. = 0,0072%, Ra = 209 pCi/g.
Uges. = 0,176% Thges. = 0,0072%, Ra = 209 pCi/g.
Tabelle 1 zeigt die Dekontamination der Stahlplättchen.
Der Erdaushub gemäß Beispiel 1 wird unter sonst gleichen Bedingungen mit unbeschich
teten Stahlplättchen gemischt.
Tabelle 2 zeigt die Dekontamination des Stahles. Die Dekontamination des Erdaushubes
ist analog Beispiel 1.
Claims (13)
1. Verfahren zur Dekontamination von Feststoffen, die an ihren Oberflächen mit
Schadstoffen belastet sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf die Oberflächen von mit den Schadstoffen belasteten Feststoffstücken
oder Feststoffteilchen ausschließlich oder im wesentlichen ausschließlich Reib- und
Scherkräfte durch Mischen mit Feststoffstücken bzw. Feststoffteilchen des
gleichen oder eines anderen Materials ausgeübt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß nach dem Abtragen kontaminierter Teilchen diese von den schadstoffabge
reicherten Feststoffstücken bzw. Feststoffteilchen getrennt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Reib- und Scherkräfte kontinuierlich auf die Feststoffstücke oder -teil
chen einwirken.
4. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Erzeugung der Reib- und Scherkräfte auf die Feststoffstücke oder
-teilchen diese in einem Mischorgan wie Trommel gemischt werden.
5. Verfahren nach einem zumindest einem vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß kontaminierter Erdaushub und/oder kontaminierter Bauschutt und/oder
kontaminierter Straßenaufbruch und/oder kontaminierter Stahlschrott mit schad
stofffreien Feststoffstücken bzw. Feststoffteilchen größerer oder gleicher Härte
gemischt wird und daß anschließend die feinstkörnigen Teilchen von den grob
körnigen Teilchen getrennt werden.
6. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein kontaminierter Feststoff einer ersten Zusammensetzung mit einem
anderen kontaminierten Feststoff einer zweiten Zusammensetzung gemischt und
anschließend eine Trennung der feinstkörnigen Feststoffteilchen, von den ande
ren Feststoffteilchen durchgeführt wird.
7. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verweilzeit der Feststoffstücke oder -teilchen in dem Mischorgan durch
deren umlaufende Last (Menge) vorgegeben wird.
8. Verfahren nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feststoffstücke oder -teilchen mehrfach das Mischorgan durchlaufen.
9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine motorisch antreibbare Trommel (10) für die Aufnahme des zu dekon
taminierenden Materials ein Verhältnis von Länge zu Durchmesser von etwa 0,8
bis 1,2 hat, daß der Füllungsgrad der Trommel (10) im Bereich von 40% bis 70%
liegt und daß die Trommel bei einer Drehzahl arbeitet, bei der eine Katarakt
wirkung ausgeschlossen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Drehzahl kleiner als 95%, vorzugsweise etwa 60% der kritischen Dreh
zahl ist, bei der die Kataraktwirkung auftritt.
11. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trommel eine im wesentlichen glatte Innenfläche derart aufweist, daß
eine Schlageinwirkung auf die Feststoffstücke oder -teilchen unterbleibt.
12. Verwendung von Stahlstücken als Mahlkörper in einer Vorrichtung nach An
spruch 9.
13. Verwendung von Quarzpartikeln als Mahlkörper in einer Vorrichtung nach
Anspruch 9.
Priority Applications (1)
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| DE19934307719 DE4307719C2 (de) | 1993-03-11 | 1993-03-11 | Verfahren und Vorrichtung zur Dekontamination von oberflächig mit radioaktiven Schadstoffen verunreinigten Feststoffen |
Applications Claiming Priority (1)
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Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| DE19631540A1 (de) * | 1996-05-26 | 1997-12-04 | Wolfgang Klaus | Verfahren und Vorrichtung zum Säubern von mit anbackenden ausgehärteten Betonrückständen verschmutzten Schalungs-Kleinteilen |
| FR2793172A1 (fr) * | 1999-05-03 | 2000-11-10 | Ct Tech De Revalorisation Lorr | Procede de valorisation de matiere |
| RU2169404C2 (ru) * | 1998-06-29 | 2001-06-20 | Научно-исследовательский институт высоких напряжений при Томском политехническом университете | Устройство и способ очистки металлических поверхностей от радиоактивных загрязнений |
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-
1993
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| DE19631540C2 (de) * | 1996-05-26 | 1999-08-12 | Wolfgang Klaus | Verfahren und Vorrichtung zum Säubern von mit anbackenden ausgehärteten Betonrückständen verschmutzten Schalungs-Kleinteilen |
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