DE4306301C2 - Eisenbahn - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Eisenbahn mit
mehrstöckigen Eisenbahnwagen insbesondere mehrstöckigen
Straßenfahrzeugtransportwagen.
Doppelstock-Wagen als Reisezugwagen und Transportwagen für
PKW sind bekannt. Sie gestatten eine bessere Ausnutzung der
Achslast, vermindern das Eigengewicht pro Sitzplatz bzw.
PKW und führen insbesondere zu einer Verkürzung der
Zuglänge. Die bekannten Doppelstock-Wagen weisen jedoch
eine gegenüber einstöckigen Eisenbahnwagen nur geringfügig
größere Höhe auf. Bei einer höheren Ausbildung der Wagen
würden nämlich quergerichtete Kräfte aus Wind,
Zentrifugalkraft und dgl. zu einem zu großen Kippmoment und
damit einer Destabilisierung des Wagens führen. Die
niedrige Ausbildung der bekannten Doppelstockwagen hat
entsprechende räumliche Einengungen zur Folge, die durch
die bisherigen Maßnahmen, wie kleinere Räder oder eine
Absenkung des Unterdecks, nur unzureichend wettgemacht
werden konnten.
Der Kraftfahrzeugverkehr gehört zu den großen
Umweltproblemen unserer Zeit. So stellen Autoabgase die
Hauptursache für das Waldsterben dar. Auch sind sie am
Abbau der Ozonschicht maßgeblich beteiligt. Der durch Autos
erzeugte Lärm und durch Autoabgase hervorgerufene Smog und
die hohe Ozonkonzentration in den Großstädten und anderen
Regionen mit hoher Verkehrsdichte, wie auf manchen
Transitstrecken, beispielsweise dem Alpentransit, bedrohen
die Gesundheit der dort lebenden Bevölkerung.
Mit dem sogenannten "Huckepack-Verkehr" wird versucht, den
Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Das
heutige Huckepack-Verkehrssystem ist jedoch für eine
Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene in
größerem Umfang nicht geeignet. Dies gilt auch bei
Verwendung der eingangs erwähnten doppelstöckigen
Autotransportwagen. So ist die Länge solcher Huckepack-Züge
auf die Länge der Bahnsteige beschränkt. Jedes Deck eines
doppelstöckigen Autotransportwagens kann aber im
allgemeinen nur acht PKW aufnehmen. Die Ladekapazität eines
derartigen Zuges mit z. B. 20 Wagen ist daher auf lediglich
160 PKW beschränkt. Berücksichtigt man die Belade- und
Entladungszeiten, die Streckensperrzeiten zwischen den
Zügen und insbesondere den Einsatz der vorhandenen
Bahnstrecken für den übrigen Eisenbahnverkehr, so ist
ersichtlich, daß auf einer Bahnstrecke von beispielsweise
100 km lediglich wenige 100 PKW mit Autotransportzügen pro
Stunde transportiert werden können, während in dem gleichen
Zeitraum auf einer Autobahn mehrere 1000 PKW diese Strecke
zurücklegen.
Bei großen Lastkraftwagen und Bussen sind diese Probleme
noch wesentlich gravierender. Bei Sattelzügen ist man
darauf ausgewichen, nur Sattelanhänger zu transportieren.
Demgemäß müssen im Huckepack-Verkehr von Sattelzügen
jeweils ein Sattelschlepper an der Beladungs- und an der
Entladungsstelle bereitgestellt werden.
Aufgabe der Erfindung ist, unter weitgehender Verwendung
vorhandener Eisenbahn- und Straßeneinrichtungen die
Leistungsfähigkeit von Bahnstrecken für den Transport von
Kraftfahrzeugen derart zu erhöhen, daß die Straßen
tatsächlich spürbar entlastet werden können.
Dies wird erfindungsgemäß mit der im Anspruch 1
gekennzeichneten Eisenbahn erreicht. In den Unteransprüchen
sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
wiedergegeben.
Auf einem mehrstöckigen Eisenbahnwagen wirken hohe
Kippmomente. So treten durch die große Angriffsfläche
entsprechend große Seitenwindkräfte auf. Da der Schwerpunkt
bei einem derart hohen, mehrstöckigen Eisenbahnwagen höher
liegt, werden auch die durch Zentrifugalkräfte
hervorgerufenen Kippkräfte entsprechend erhöht. Gleiches
gilt, wenn die Schienenebene nach einer Seite geneigt ist.
Um die Kippkräfte, die auf den hohen, mehrstöckigen
Eisenbahnwagen einwirken, aufzunehmen, ist erfindungsgemäß
oberhalb der Schienenebene entlang den Schienen wenigstens
ein Stützbalken vorgesehen,
auf dem sich das obere Wagenteil abstützt.
Das obere Wagenteil stützt sich vorzugsweise über ein Laufwerk an
dem Stützbalken ab. Dazu kann das obere Wagenteil beispielsweise
mit einer Rolle mit einer waagrechten Drehachse versehen
sein. Zusätzlich können zwei weitere Rollen
vorgesehen sein, die an den beiden Seiten des Stützbalkens
angreifen und dazu senkrechte Drehachsen besitzen. Statt
dieser drei Rollen kann auch ein auf dem Stützbalken
laufendes Rad vorgesehen sein, das mit zwei Spurkränzen den
Stützbalken übergreift.
Die erfindungsgemäße Eisenbahn ist insbesondere für den
kombinierten Verkehr Schiene/Straße bestimmt. Sie kann
deshalb als zweigleisige Strecke ausgebildet sein, die
beispielsweise zwischen den beiden Fahrbahnen einer
Autobahn verläuft, also auf dem Trenn- oder Mittelstreifen.
Dies hat den Vorteil, daß beim Bau einer Strecke für die
erfindungsgemäße Eisenbahn kein, jedenfalls kein größerer
Grunderwerb erforderlich ist und ein nennenswerter
Landschaftsverbrauch unterbunden wird.
Die beiden Stützbalken der zweigleisigen Strecke können
zwischen den beiden Gleisen angeordnet sein. Damit ist nur
eine Reihe von Stützen oder Trägern erforderlich, an denen
die beiden Stützbalken angebracht werden. Die Stützen
können zugleich die Oberleitung aufnehmen, wenn elektrische
Lokomotiven eingesetzt werden.
Statt dessen können die Stützbalken der zweigleisigen
Strecke auch auf der Außenseite der Gleise, also zwischen
den Gleisen und der jeweils benachbarten Fahrbahn der
Autobahn angeordnet werden. Ein Problem für hohe
mehrstöckige Eisenbahnwagen auf einer Eisenbahntrasse, die
auf dem Mittelstreifen einer Autobahn errichtet worden ist,
stellen nämlich Überführungen über die Autobahn und
Unterführungen der Autobahn dar, da die Eisenbahntrasse an
diesen Stellen tiefer gelegt werden muß, bzw. die
Überführungen höher gebaut werden müssen.
Wenn die Stützbalken auf den Außenseiten der Gleise
angeordnet sind, hat man jedoch die Möglichkeit,
mehrstöckige Eisenbahnwagen niedriger auszubilden, und zwar
nicht nur ohne räumliche Einengung, sondern sogar mit einem
zusätzlichen Raumgewinn. Dies gelingt dadurch, daß
das obere Wagenteil eine wesentlich größere
Breite aufweist als das untere Wagenteil. Die obere Etage läßt
sich damit mit einer Breite von beispielsweise 4 bis 6 m
oder mehr ausbilden. Dadurch können PKW und andere kleinere
Straßenfahrzeuge, wie Lieferwagen, Campingwagen und dgl.,
quer oder schräg zur Fahrtrichtung im oberen Wagenteil
abgestellt werden. Dadurch wird nicht nur die Zahl der
Fahrzeuge, die im oberen Wagenteil abstellbar ist,
drastisch erhöht, und zwar gegenüber in Fahrtrichtung längs
abgestellten PKWs mehr als verdoppelt, vielmehr können,
wenn an den Haltestellen des Zuges entsprechende Laderampen
vorgesehen sind, die PKW in kürzester Zeit seitlich in und
aus dem oberen Wagenteil herausgefahren werden, ohne sie
rangieren zu müssen.
Zum Be- und Entladen eines Kraftfahrzeuges auf bzw. von der
oberen Etage des Straßenfahrzeugtransportwagens wird
vorzugsweise so vorgegangen, daß z. B. über einen Computer
der nächsten Haltestelle über Funk mitgeteilt wird, welche
PKW-Stellplätze noch frei sind oder an dieser Haltestelle
frei werden. Der PKW-Fahrer, der auf den Zug auffahren
will, wird dann durch Ampeln oder dgl. Verkehrsleitsysteme
zu einer Stelle auf der Laderampe geführt, von der er
seinen PKW direkt auf einen freien Stellplatz in den
Eisenbahnwagen fahren kann. Der Vorgang des Auffahrens auf
den Eisenbahnwagen dauert also nicht länger als das
Zusteigen der Fahrgäste in einen Personenreisewagen. Das
heißt, erfindungsgemäß kann man an jeder Haltestelle mit
der üblichen Haltezeit das Be- und Entladen von PKWs und
dergl. Straßenfahrzeugen durchführen.
Durch das breite Wagenoberteil des erfindungsgemäßen
Eisenbahnwagens entfällt also das sehr zeitaufwendige Be-
und Entladen, das bei den bekannten Huckepack-Zügen mit
Hub- und Dreh-Bühnen oder Rampen durchgeführt werden muß,
über die die PKWs stirnseitig auf den Zug gefahren und
hintereinander angeordnet werden. Das Be- und Entladen der
PKWs war wegen des großen Zeitverlustes deshalb bisher auch
nur an wenigen Haltestellen einer Bahnstrecke möglich.
Die erfindungsgemäße Eisenbahn ist zwar in erster Linie zum
Transport von Straßenfahrzeugen bestimmt. Jedoch können mit
ihr auch andere Güter transportiert werden. So kann der
mehrstöckige Wagen in der oberen Ebene nur zur
Personenbeförderung ausgebildet sein. Auch können Container
quer zur Fahrtrichtung in der oberen breiten Etage
abgestellt und damit schnell be- und entladen werden. Dazu
können die Container entsprechend den PKWs an der Laderampe
bereitgestellt werden, bevor der Zug eintrifft und dann
beispielsweise mit Hilfe von Rollen, die in der Laderampe
und im Boden der oberen Etage vorgesehen sind, in kürzester
Zeit quer, also von der Seite her in den Wagen geschoben
werden.
Um unterschiedliche Abstände zwischen den beiden Schienen
des Gleises, auf denen das untere Wagenteil läuft,
einerseits und den Stützbalken, auf dem das obere Wagenteil
läuft, andererseits, auszugleichen, ist das obere Wagenteil
am unteren Wagenteil um eine in Fahrtrichtung, also in
Längsachse des unteren Wagenteils verlaufende Achse drehbar
angelenkt.
Bei der vorstehend geschilderten Ausführungsform mit
zwischen dem Gleis und an der jeweils benachbarten Fahrbahn
der Autobahn angeordneten Stützbalken können die Stützen
oder Träger, auf denen die Stützbalken angebracht sind,
zugleich zur Errichtung einer Lärmschutzwand verwendet
werden, die die Eisenbahn auf beiden Seiten umgibt und
damit den Lärm der Eisenbahn und zumindest den Straßenlärm
auf einer Fahrbahn der Autobahn seitlich abschirmt.
Ein größerer Raumgewinn wird erreicht, ohne daß die Höhe
des erfindungsgemäßen mehrstöckigen Eisenbahnwagens
zunimmt, wenn nach einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung der Stützbalken auf der dem
betreffenden Gleis gegenüberliegenden Seite der Fahrbahn
der Autobahn angeordnet ist, also an der Außenseite der
Autobahn.
Das obere Teil des Eisenbahnwagens, also die obere Etage,
kann dann eine Breite aufweisen, die der Breite einer
Fahrbahn der Autobahn entspricht, also z. B. 8 bis 12 m. In
der oberen Etage können dann beispielsweise zwei Reihen von
PKW und dergleichen kleineren Straßenfahrzeugen quer oder
schräg zur Fahrtrichtung abgestellt werden, wodurch etwa
die 5-fache Ladekapazität gegenüber einem Deck eines
herkömmlichen PKW-Transportwagens erreicht wird.
Bei dieser Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich
also das obere Wagenteil über eine Fahrbahn der Autobahn
hinweg zu dem auf der gegenüberliegenden Seite der Fahrbahn
angeordneten Stützbalken. Der Straßenverkehr unter dem
darüberfahrenden Wagenteil wird dabei nicht behindert.
Um einerseits dem Eisenbahnwagen von vorneherein eine
möglichst große Standsicherheit zu verleihen, also die
Kippgefahr zu minimieren und damit auch die Kräfte, die die
Stützbalken aufzunehmen haben, wird der Schwerpunkt des
beladenen Eisenbahnwagens möglichst tief gelegt, also das
schwere Transportgut in der untersten Etage befördert und
das leichtere Transportgut in der oder den oberen Etagen
des Eisenbahnwagens.
Beim kombinierten Verkehr Schiene/Straße bilden LKWs und
dergleichen schwere Nutzfahrzeuge das schwere Transportgut.
Sie werden daher bei der erfindungsgemäßen Eisenbahn in der
unteren Etage, also im unteren schmäleren Wagenteil,
transportiert, wobei sie in Fahrtrichtung abgestellt
werden. Ein Eisenbahnwagen nimmt dabei im allgemeinen einen
Sattelschlepper oder dergleichen längeren Schwerlastwagen
auf, wobei dieser über eine entsprechende Laderampe von der
Seite her in die untere Etage des Eisenbahnwagens ohne
längeren Rangiervorgang gefahren werden kann, so daß auch
das Be-und Entladen von LKWs bei der erfindungsgemäßen
Eisenbahn sehr schnell durchgeführt werden kann.
In der oder den oberen Etagen können PKWs und dergleichen
leichtere Straßenfahrzeuge transportiert werden. Die oberen
Etagen können insbesondere auch für den Personentransport
ausgebildet und dazu mit entsprechenden Aufenthaltsräumen,
Schlafwagenabteilen und dergl. versehen sein.
Wenn das obere Wagenteil mit der oder den oberen Etagen die
geschilderte große Breite aufweist, führen Reibungskräfte
des auf der Stützbalken laufenden Laufwerks, verbunden mit
dem langen Hebelarm, den der breite obere Wagenteil bildet,
zu einem entsprechend großen Drehmoment, das den
Eisenbahnwagen aus der Fahrtrichtung heraus zu verdrehen
versucht.
Um dem zu begegnen, werden nach einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung die oberen Wagenteile
gegenüber den unteren Wagenteilen versetzt angeordnet, und
zwar vorzugsweise so, daß ein oberes Wagenteil zwei untere
Wagenteile mit je gleicher Länge überbrückt, wobei sich das
obere Wagenteil von der Mitte des einen unteren Wagenteils
bis zur Mitte des anderen unteren Wagenteils erstreckt.
Dabei ist das obere Wagenteil beispielsweise mit seinem
vorderen Ende um eine senkrechte Achse drehbar an dem
darunterliegenden unteren Wagenteil in der Mitte angelenkt,
während es mit seinem hinteren Ende drehfest in der Mitte
des nachfolgenden darunterliegenden unteren Wagenteils
befestigt ist. Das Drehmoment aufgrund von Reibungskräften
am Fahrwerk an den Stützbalken des breiten oberen
Wagenteils wird auf diese Weise kompensiert, da es ein
Drehmoment gleicher Größe an dem nachfolgenden unteren
Wagenteil im entgegengesetzten Drehsinn erzeugt, wobei
dieses untere Wagenteil durch seine drehbare Verbindung mit
dem nachfolgenden oberen Wagenteil ein entsprechendes
Drehmoment auf das obere Wagenteil ausübt.
Die unteren Wagenteile sind durch übliche Zugeinrichtungen
miteinander verbunden und mit üblichen Stoßeinrichtungen,
also Puffer, an beiden Enden versehen.
Demgemäß müssen die unteren Wagenteile gegenüber einander
zumindest um den Federweg der dazwischen angeordneten
Stoßeinrichtungen längsbeweglich sein. Zur gegenseitigen
Beweglichkeit der unteren Wagenteile in Fahrtrichtung um
den Federweg der Stoßeinrichtung sind die oberen Wagenteile
mit ihrem einen Ende zwar drehfest, jedoch um einen
entsprechenden Weg längsverschieblich an dem
darunterliegenden Wagenteil befestigt.
Wenn die Stützbalken auf den Außenseiten längs der Autobahn
laufen, können die Träger oder Stützen, auf denen sie
angeordnet sind, zugleich zur Errichtung einer
Lärmschutzwand verwendet werden, welche den Lärm der
Eisenbahn und den des Straßenverkehrs zur Seite hin
abschirmt.
Bei der erfindungsgemäßen Eisenbahn können, abgesehen von
der Ausbildung der Wagenkästen, den Stützbalken und dem an
den Stützbalken angreifenden Laufwerk, weitgehend
bestehende Eisenbahneinrichtungen verwendet werden. So
können beispielsweise übliche Lokomotiven, Radsätze,
Drehgestelle sowie übliche Gleise und Weichen verwendet
werden.
Bei einem Verlauf der erfindungsgemäßen Eisenbahn entlang
von Autobahnen werden entsprechend kurze Wege geschaffen,
um den Verkehr von der Autobahn auf die Schiene zu bringen.
Dabei ist die Transportkapazität der erfindungsgemäßen
Eisenbahn so groß, daß man so gut wie den gesamten LKW-
Verkehr und den größten Teil des PKW-Verkehrs einer
Autobahn auf die Schiene verlegen kann.
Dabei ist zu bedenken, daß die Straßenfahrzeuge auf der
Autobahn mit einem gewissen Sicherheitsabstand fahren
müssen. Mit der erfindungsgemäßen Eisenbahn kann ein Zug
mit 20 Waggons, also einer Länge von etwa 400 m,
beispielsweise 20 LKW und 360 PKW aufnehmen. Diese
Fahrzeuge würden auf einer Autobahn mit zwei Spuren auf
jeder Fahrbahn bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit
von 100 km/h und einem durchschnittlichen
Sicherheitsabstand von etwa 60 m, einer PKW-Länge von 5 m
und einer LKW-Länge von etwa 20 m in einer Richtung eine
Länge von etwa 20 km ergeben.
Da mit der erfindungsgemäßen Eisenbahn eine weitgehende
Entlastung der Autobahnen möglich ist, kann zugleich die
Fahrbahn der Autobahn verkleinert werden, so daß die
erfindungsgemäße Eisenbahn praktisch ohne zusätzlichen
Grunderwerb und ohne aufwendige Maßnahmen an Überführungen,
Brücken und dergl. errichtet werden kann.
Zugleich führt die erfindungsgemäße Eisenbahn zu einer
erheblichen Energieeinsparung, da der Energieverbrauch,
bezogen auf das Gewicht, zum Transport mit einer Eisenbahn
wesentlich geringer ist als auf der Straße.
Die erfindungsgemäße Eisenbahn wird aus den geschilderten
Gründen zwar bevorzugt entlang von Autobahnen errichtet. An
stärkeren Steigungen der Autobahn können jedoch separate
Eisenbahntrassen errichtet werden. Auch ist es denkbar, die
erfindungsgemäße Eisenbahn bei bestehenden Eisenbahntrassen
einzusetzen, wobei lediglich der Stützbalken auf
entsprechenden Stützen zu entrichten ist.
Um bei der erfindungsgemäßen Eisenbahn den Zug über Weichen
fahren zu können, können die Stützbalken entsprechende
Weichenabschnitte aufweisen. Es ist jedoch auch möglich,
die Stützbalken im Bereich von Weichen hochziehbar
auszubilden.
Nachstehend sind mehrere Ausführungsformen der
erfindungsgemäßen Eisenbahn anhand der Zeichnung näher
erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 und 2 einen Querschnitt eines doppelstöckigen bzw.
dreistöckigen Straßenfahrzeugtransportwagens nach zwei
weiteren Ausführungsformen;
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Teils eines Zuges mit
Straßenfahrzeugtransportwagen nach Fig. 1, wobei Teile des
Wagens weggebrochen sind;
Fig. 4 einen Querschnitt einer Autobahn mit einer Eisenbahn
mit einem doppelstöckigen Straßenfahrzeugtransportwagen
nach einer anderen Ausführungsform;
Fig. 5a und 5b, wenn sie an den Linien A-A aneinandergelegt
werden, eine Seitenansicht eines Zuges mit
Straßenfahrzeugtransportwagen nach Fig. 4;
Fig. 6a und 6b, wenn sie an den Linien B-B
aneinandergelegt werden, eine Draufsicht auf den Zug nach
Fig. 5a und 5b mit weggebrochenen Teilen;
Fig. 7 eine Ansicht des Untergestells des unteren
Wagenteils von unten gemäß den Pfeilen XI-XI in Fig. 5a;
Fig. 8 einen Querschnitt eines doppelstöckigen
Straßenfahrzeugtransportwagens nach einer anderen
Ausführungsform.
Gemäß Fig. 1 weist
zwischen den beiden Straßenfahrbahnen 2 und 3
eine zweigleisige
Eisenbahnstrecke zwei Eisenbahngleise 4
und 5 mit je zwei Fahrschienen 6 und 7 bzw. 8 und 9 auf.
Auf dem Gleis 4 fährt ein Zug mit als
Straßenfahrzeugtransportwagen ausgebildeten Eisenbahnwagen
10. Zwischen den Gleisen 4 und 5 sind die Stützen 26
für die Oberleitung 27 der mit elektrischen Lokomotiven
betriebenen Bahnstrecke angeordnet.
Der Wagenkasten
40 des Eisenbahnwagens 10 besteht aus zwei Teilen, nämlich einem
unteren Wagenkasten- oder Wagenteil 41 und einem oberen
Wagenkasten- oder Wagenteil 42.
Mit dem unteren Wagenteil 41 läuft der Eisenbahnwagen 10
auf den Schienen 6, 7 des Gleises 4. Das obere Wagenteil 42
bildet einen Stützarm, mit dem der Eisenbahnwagen 10 an dem
Stützbalken 18 angreift, um quergerichtete Kippkräfte
aufzunehmen.
Die Stützbalken 18, 19 sind auf Stützen 43, 44 angeordnet,
die an den Außenseiten der Gleise 4, 5 errichtet sind.
Damit weist das obere Wagenteil 42 eine Breite auf, die
größer als die Länge eines PKW 16 ist, so daß die PKWs 16
im oberen Wagenteil 42 quer zur Fahrtrichtung abgestellt
werden können.
Damit wird nicht nur die Transportkapazität der oberen
Etage des doppelstöckigen Eisenbahnwagens 10 wesentlich
erhöht, vielmehr können die PKWs 16 in dem oberen Wagenteil
42, wenn an den Haltestellen des Zuges entsprechende
Laderampen vorgesehen sind, schnell ent- und beladen
werden. Auf dem unteren Wagenteil 41 werden LKWs 14
transportiert.
Um unterschiedliche Toleranzen in den Abständen zwischen
den Schienen 6, 7 bzw. 8, 9 der Gleise 4 und 5 einerseits
und den Stützbalken 18, 19 andererseits auszugleichen, ist
das obere Wagenteil 42 an dem Dach des unteren Wagenteils
41 um eine in Wagenlängsrichtung verlaufende Achse 45
verschwenkbar angelenkt. Das Fahrwerk 22, mit dem das obere
Wagenteil 42 auf dem Stützbalken 18 läuft, ist am Boden 46
des oberen Wagenteils 42 befestigt
mit einer Stützrolle 23 und
zwei Führungsrollen 24 und 25 versehen.
Die Ausführungsform nach Fig. 2 und 3 unterscheidet sich
von der nach Fig. 4 im wesentlichen nur dadurch, daß das
obere Wagenteil 42 zweistöckig, d. h. der Eisenbahnwagen 10
also insgesamt dreistöckig ausgebildet ist. Das heißt, das
obere Wagenteil 42 weist neben der unteren Etage 47 zum
Abstellen von PKWs 16 quer zur Fahrtrichtung eine obere
Etage 48 mit Schlaf- und Aufenthaltsräumen auf.
Abgesehen davon, sind - im Gegensatz zur Ausführungsform
nach Fig. 1 -, bei der die Eisenbahntrasse in einem
unbebauten Gelände verläuft - bei der Ausführungsform nach
Fig. 5 und 6 die Gleise 4, 5 auf den Mittelstreifen 1 einer
Autobahn mit den Fahrbahnen 2 und 3
verlegt. Ferner sind die Stützen 43, 44, die die
Stützbalken 18, 19 tragen, jeweils zwischen der Fahrbahn 2,
3 der Autobahn und dem benachbarten Gleis 4, 5 auf dem
Mittelstreifen 1 errichtet.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4, 5a und 5b und 6a und
6b sind die Schienen 6, 7 und 8 und 9 der beiden Gleise 4,
5 wiederum auf dem Mittelstreifen 1 der Autobahn verlegt,
die Stützen 43, 44, die die Stützbalken 18, 19 tragen,
jedoch auf der gegenüberliegenden Seite, also auf der
Außenseite der Fahrbahnen 2, 3 errichtet.
Damit weist das obere Wagenteil 50 eine Breite auf, die
größer ist als die Breite einer Fahrbahn 2 der Autobahn. In
dem oberen Wagenteil 50 können damit in einer Reihe PKWs 16
und einer zweiten Reihe PKWs oder andere leichte
Straßenfahrzeuge, wie Lieferwagen 51, quer zur
Längsrichtung des Eisenbahnwagens 10 abgestellt werden.
Wenn in einer Reihe PKWs 16 und in der anderen Reihe höhere
Wagen, wie Lieferwagen 51, abgestellt werden, kann das
obere Wagenteil 50 einen Boden mit einem höhergelegenen
Bodenabschnitt 52 über dem unteren Wagenteil 53 zur
Aufnahme der niedrigeren PKWs 16 und einen
niedriger liegenden Bodenabschnitt 54 über der Fahrbahn 2
zur Aufnahme der höheren Lieferwagen 51 aufweisen.
Die Lieferwagen 51 werden über eine nicht dargestellte
Laderampe, die auf der in Fig. 4 rechten Seite des
Eisenbahnwagens 10 angeordnet ist, be- und entladen, und
die PKWs 16 über eine nicht dargestellte Laderampe auf der
anderen Seite des Eisenbahnwagens 10.
Im Gegensatz zu den vorstehend geschilderten
Ausführungsformen ist das Fahrwerk 22 bei dieser
Ausführungsform, das an dem Bodenabschnitt 54 des oberen
Wagenteils 50 befestigt ist, lediglich durch eine
Stützrolle 23 gebildet, d. h. es weist keine seitliche
Führungsrollen auf.
Das untere Wagenteil 53, mit dem ein LKW 14 transportiert
wird, ist als offener Güterwagen ausgebildet, also ohne
Dach und mit niedrigen Seitenwänden 55, 56 auf dem
Untergestell 57.
Gemäß Fig. 5a und 5b sind die oberen Wagenteile 50, 58, 59
gegenüber den unteren Wagenteilen 53, 60, 61 in
Zuglängsrichtung versetzt angeordnet, und zwar so, daß bei
im wesentlichen gleicher Länge aller Wagenteile 50, 53, 58
bis 61 das obere Wagenteil 58 sich von der Mitte des einen
unteren Wagenteils 60 bis zur Mitte des nächsten unteren
Wagenteils 61 erstreckt.
Die unteren Wagenteile 53, 60, 61 sind durch
Zugeinrichtungen 63 miteinander verbunden (Fig. 6b) und
mit Puffern 64, 65 (Fig. 5b) versehen. Zwischen den oberen
Wagenteilen 50, 60, 61, die neben den Stellflächen für PKW
16, Lieferwagen 51 und dergl. leichtere Straßenfahrzeuge
auch Personenaufenthaltsräume 66 aufweisen, sind
Übergangseinrichtungen 67 vorgesehen (Fig. 5b).
Zur Befestigung an den unteren Wagenteilen 53, 60, 61
weisen die oberen Wagenteile 50, 58, 59 an ihrem vorderen
und an ihrem hinteren Endbereich jeweils zwei Stützbeine
68, 84 bzw. 69, 70 auf, die sich an den beiden Außenseiten
der unteren Wagenteile 53, 60 nach unten erstrecken (Fig.
4, 5a, 5b und 6a, 6b).
Wie insbesondere aus Fig. 4 und 7 ersichtlich, sind die
Stützbeine 68, 84 bzw. 69, 70 auf Querträgern 71, 72
befestigt. Die Querträger 71, 72 sind an dem Untergestell
57 der unteren Wagenteile 53, 60, 61 befestigt, und zwar in
der Weise, daß der Querträger 71, der die vorderen
Stützbeine 68, 84 an dem einen Ende des oberen Wagenteils
58 aufnimmt, an dem unteren Wagenteil 53 in der Mitte um
eine senkrechte Achse 73 (Fig. 7) drehbar am Untergestell
57 des unteren Wagenteils 53 angeordnet ist, während der
Querträger 72, der die hinteren Stützbeine 69, 70 des davor
angeordneten oberen Wagenteils 50 des Zuges trägt, am
Untergestell 57 des unteren Wagenteils 53 längsverschiebbar
gelagert ist.
Wie aus Fig. 7 ersichtlich, ist dazu in der Mitte des
Querträgers 72 an der Unterseite eine Ausnehmung 74
vorgesehen, die in ein sich in Zuglängsrichtung
erstreckendes, plattenförmiges Führungselement 75
eingreift, das an der Unterseite des Untergestells 57
befestigt ist. Damit sich der Querträger 71 drehen und der
Querträger 72 verschieben kann, sind in dem Untergestell 57
entsprechende Querschlitze 76 vorgesehen, die jeweils zwei
benachbarte Querträger 71 und 72 aufnehmen (Fig. 5a).
Durch die Reibung des Laufwerks 22 an dem oberen Wagenteil
50 wird bei Fahrtrichtung des Zuges in Richtung des Pfeiles
78 ein Drehmoment auf das obere Wagenteil 50 in Richtung
der Pfeile 79, 80 ausgeübt, mit dem Gelenk 73 als
Drehpunkt, wie in Fig. 6a dargestellt. Das obere Wagenteil
50 ist über den Querträger 72 mit dem Untergestell 57 des
unteren Wagenteils 53 längsverschieblich, aber drehfest
verbunden. Damit übt es über das Untergestell 57 ein
Drehmoment 81 auf das nachfolgende obere Wagenteil 58 aus,
das dem Drehmoment 82 entgegengesetzt ist, das seinerseits
durch die Reibung der Fahrwerke 22, 22 am nachfolgenden
oberen Wagenteil 58 angreift. Auf diese Weise werden die
breiten oberen Wagenteile 50, 58, 59 trotz der Reibung
ihrer Fahrwerke 22 auf dem Stützbalken 18 in Fahrtrichtung
ausgerichtet.
Um Toleranzen in der Höhe der Schienen 6, 7 einerseits und
der Höhe des Stützbalkens 18 andererseits auszugleichen,
ist auch bei dieser Ausführungsform das obere Wagenteil 50
gegenüber dem unteren Wagenteil 53 um eine in Fahrtrichtung
verlaufende Achse verschwenkbar angeordnet. Diese
Schwenkachse kann beispielsweise durch eine entsprechende
Lagerung der Längsträger 75 und 83 erfolgen, mit denen die
Querträger 71, 72 an dem Untergestell 57 des unteren
Wagenteils 53 befestigt sind (Fig. 7).
Wenn das obere Wagenteil 50 an einer Haltestelle be- und
entladen werden soll, kann dies gemäß Fig. 4
unabhängig von den unteren Wagenteilen 53 dadurch
geschehen, daß das obere Wagenteil 50 mit seinen
Stützbeinen 68, 84 und 69, 70 von dem Querträger 71, 72
abgenommen und beispielsweise an einem Bahnsteig abgestellt
wird, der Laderampen aufweist, um das obere Wagenteil 50
mit PKWs 16, Lieferwagen 51 und dergleichen leichteren
Straßenfahrzeugen be- und entladen zu können.
Die Ausführungsform nach Fig. 8 unterscheidet sich von
derjenigen nach Fig. 4 bis 7 im wesentlichen nur dadurch,
daß das obere Wagenteil 50 an beiden Enden nur jeweils ein
Stützbein 69 aufweist, das auf der dem Stützbalken 18
zugewandten Seite des Querträgers 72 befestigt ist. Damit
ist die vom Stützbalken 18 abgewandte Seite des unteren
Wagenteils 53 im wesentlichen völlig frei, so daß der LKW
14 von dieser Seite ungehindert auf und von dem unteren
Wagenteil 53 gefahren werden kann.
Claims (11)
1. Eisenbahn mit mehrstöckigen Eisenbahnwagen,
insbesondere zum Straßenfahrzeugtransport, dadurch
gekennzeichnet, daß parallel zu den beiden Schienen (6,
7; 8, 9) des Gleises (4, 5) wenigstens ein Stützbalken
(18, 18′, 19, 19′) verläuft, der Eisenbahnwagen (10)
aus einem oberen Wagenteil (42, 50, 58, 59) und einem
unteren Wagenteil (41, 53, 60, 61) besteht, wobei das
untere Wagenteil (41, 53, 60, 61) auf den Schienen (6,
7; 8, 9) des Gleises (4, 5) läuft und das obere
Wagenteil, das um eine in Fahrtrichtung verlaufende
Achse (45) verschwenkbar angeordnet ist, sich auf dem
Stützbalken (18, 18′, 19, 19′) abstützt.
2. Eisenbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das obere Wagenteil (42, 50, 58, 59) zur Aufnahme von
PKWs (16) und dergleichen kleineren Straßenfahrzeugen
quer oder schräg zur Fahrtrichtung ausgebildet ist und
das untere Wagenteil (41, 53, 60, 61) zur Aufnahme von
LKWs (14) und dergleichen schwereren
Straßennutzfahrzeugen in Fahrtrichtung.
3. Eisenbahn nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die oberen Wagenteile (50, 58, 59)
des Zuges gegenüber den unteren Wagenteilen (53, 60,
61) in Fahrtrichtung versetzt angeordnet sind, wobei
jedes obere Wagenteil (50, 58, 59) gegenüber dem
unteren Wagenteil (53, 60, 61) mit einem Ende an dem
einen der beiden darunter angeordneten unteren
Wagenteile (53, 60, 61) um eine senkrechte Achse (73)
drehbar mit dem anderen Ende an dem anderen unteren
Wagenteil (53, 60, 61) drehfest gelagert ist.
4. Eisenbahn nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Ende des oberen Wagenteils (50, 58, 59), das an dem
unteren Wagenteil (53, 60, 61) drehfest gelagert ist,
gegenüber dem unteren Wagenteil (53, 60, 61)
längsverschiebbar ist.
5. Eisenbahn nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das obere Wagenteil (50, 58, 59)
zur drehbaren Lagerung um die senkrechte Achse (73) an
einem zur längsverschiebbaren Lagerung am anderen Ende
wenigstens ein sich an der Außenseite des unteren
Wagenteils (53, 60, 61) nach unten erstreckendes
Stützbein (68, 69, 70, 84) aufweist, das auf einem
Querträger (71, 72) befestigt ist, der an dem
Untergestell (57) des einen bzw. anderen unteren
Wagenteils (53, 60, 61) drehbar bzw. längsverschieblich
gelagert ist.
6. Eisenbahn nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gleis und bei einer
zweigleisigen Strecke beide Gleise (4, 5) entlang einer
Staßenfahrbahn (2, 3) verlegt sind.
7. Eisenbahn nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
bei einer Straße mit zwei durch einen Trennstreifen (1)
getrennten Fahrbahnen (2, 3) die Gleise (4, 5) auf dem
Trennstreifen (1) verlegt sind.
8. Eisenbahn nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützbalken (18, 19) auf der
dem Gleis (4, 5) gegenüberliegenden Seite der Fahrbahn
(2, 3) angeordnet ist.
9. Eisenbahn nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
sich das obere Wagenteil (50) über die Straßenfahrzeuge
zu dem Stützbalken (18, 19) auf der gegenüberliegenden
Fahrbahnseite erstreckt.
10. Eisenbahn nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das obere Wagenteil (50) am
unteren Wagenteil (53) lösbar befestigbar ist.
11. Eisenbahn nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die lösbare Befestigung durch eine Steckverbindung
zwischen dem oberen Wagenteil (50) und dem unteren
Wagenteil (53) erfolgt.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19934306301 DE4306301C2 (de) | 1993-03-01 | 1993-03-01 | Eisenbahn |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19934306301 DE4306301C2 (de) | 1993-03-01 | 1993-03-01 | Eisenbahn |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4306301A1 DE4306301A1 (de) | 1994-09-22 |
| DE4306301C2 true DE4306301C2 (de) | 1995-06-08 |
Family
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|---|---|---|---|
| DE19934306301 Expired - Fee Related DE4306301C2 (de) | 1993-03-01 | 1993-03-01 | Eisenbahn |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4309574A1 (de) * | 1993-03-24 | 1994-09-29 | Franz Dr Ing Kerner | Schienenfahrzeug |
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| DE10130753A1 (de) * | 2001-06-26 | 2003-03-06 | Johann Georg Adlfinger | Verfahren für Trassenführung des Schienenverkehrs besonders für Transrapid und Metrorapid auf Autobahnen und Straßen und sämtlichen Bahn- und Gleisanlagen, einschließlich Brücken und Tunnels |
| DE102007027963A1 (de) * | 2007-06-19 | 2008-12-24 | Litzcke, Jürgen | LKW-Konvoi-Spuren auf Autobahnen |
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1993
- 1993-03-01 DE DE19934306301 patent/DE4306301C2/de not_active Expired - Fee Related
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| DE4309574A1 (de) * | 1993-03-24 | 1994-09-29 | Franz Dr Ing Kerner | Schienenfahrzeug |
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| DE4306301A1 (de) | 1994-09-22 |
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