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DE4305589A1 - Trinkvorrichtung - Google Patents

Trinkvorrichtung

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DE4305589A1 DE19934305589 DE4305589A DE4305589A1 DE 4305589 A1 DE4305589 A1 DE 4305589A1 DE 19934305589 DE19934305589 DE 19934305589 DE 4305589 A DE4305589 A DE 4305589A DE 4305589 A1 DE4305589 A1 DE 4305589A1
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es ist bekannt, daß ältere Menschen bzw. Patienten aus medizinischer Sicht zu wenig Flüssigkeit aufnehmen. Häufig sind solche Patienten nicht mehr in der Lage, ein Trinkgefäß zu handhaben, obgleich der Saugreflex bei diesen Menschen noch vorhanden ist.
Es wurde bereits eine Trinkvorrichtung vorgeschlagen mit einer Tropfkammer, in welcher ein Schwimmer bei Erreichen eines vorgegebenen Flüssigkeitsniveaus den Einlauf der Tropfkammer verschließt, wobei die in dem unteren Teil der Tropfkammer befindliche Flüssigkeit durch Absaugen entnommen werden kann. Dabei sinkt der Schwimmer nach unten und gibt den Zufluß zum Auffüllen der Tropfkammer wieder frei. Aufgrund der hohen Herstellungskosten wurde jedoch eine derartige Trinkvorrichtungen nicht realisiert.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, welche bei einfacher Herstellung und geringen Erstehungskosten insbesondere älteren Menschen oder Patienten zu jeder Zeit ein eigenständiges Trinken erlaubt.
Zur Lösung der Aufgabe ist es nach der Erfindung vorgesehen, daß das Absperrelement mittels des Saugdruckes des Benutzers unter Abheben von dem Ventilsitz der Ventileinrichtung in Öffnungsstellung bewegbar ist und bei nachlassendem Saugdruck den Flüssigkeitsdurchfluß durch die Ventileinrichtung absperrt.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ist ein eigenständiges Trinken des Patienten ohne Pflegepersonal zu jeder Zeit ermöglicht. Mit Hilfe des Saugreflexes läßt sich das Absperrelement in Öffnungsstellung bewegen, wodurch eine kleine Portion an Flüssigkeit freigegeben wird und vom Patienten aufgenommen werden kann. Bei nachlassendem Saugdruck bewegt sich das Absperrelement wieder in Schließstellung, so daß die Flüssigkeitszufuhr unterbrochen und der Patient sich nicht verschlucken kann. Dabei ist die Schließkraft des Absperrelementes so gewählt, daß sie dem sich aus der statischen Höhe eines Flüssigkeitsreservoirs und der Position bzw. der Höhe des Mundstückes entgegenzuwirken vermag. Ein Leerlaufen des Flüssigkeitsbehälters auf Boden, Bett, Kleidung o. dgl. bei einem Herausfallen des Mundstückes ist damit wirksam vorgebeugt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht in all den Anwendungsfällen eine optimale Flüssigkeitszufuhr, in welchen der Patient bzw. der Benutzer beim Halten eines Glases bzw. Trinkgefäßes behindert ist und/oder der Patient sich zum Trinken aus einem Glas oder Trinkgefäß, etwa aufgrund eines Unfalls oder einer Operation, mit seinem Oberkörper nicht aufrichten kann. Die vorgeschlagene Vorrichtung eignet sich auch für Kleinkinder oder bspw. unter Migräne leidende Patienten, ohne ein Verdrehen oder Anheben des Kopfes Flüssigkeit zu sich nehmen können. Weitere Einsatzmöglichkeiten sind im Sportbereich gegeben, bspw. im Fahrrad-Rennsport oder im Automobil-Rennsport. Auch hierbei wirkt es sich besonders günstig aus, daß die Flüssigkeit, zumindest nach der ersten Entnahme, an dem Mundstück steht, so daß bei nachfolgender Benutzung sofort Flüssigkeit aufgenommen werden kann, ohne daß diese zuvor über einen längeren Weg angesaugt werden muß.
In einer ersten besonderen Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, daß das Absperrelement als elastische Membran ausgebildet ist, welche in Durchflußrichtung von dem Ventilsitz der Ventileinrichtung abhebbar ist. Gegenüber anderen mechanischen Ausführungsformen des Absperrelementes zeichnet sich ihre Ausbildung als elastische Membran durch ihre einfache Herstellung, dauerhafte Funktionsfähigkeit und einfache Sterilisierung aus. Auch ist ein Reinigen und Spülen der Ventilvorrichtung durch Flüssigkeitsbeaufschlagung problemlos möglich.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, daß die Membran innerhalb des Gehäuses der Ventileinrichtung eingespannt ist und in Schließstellung unter Vorspannung in Richtung auf den Ventilsitz steht, wodurch in konstruktiv einfacher Weise die erforderliche Schließkraft der Membran realisiert ist.
Dabei kann erfindungsgemäß der Ventilsitz von einem sich in Richtung des Absperrelementes bzw. der Membranwand erstreckenden Dichtwulst gebildet sein. Mit der axialen Erstreckung des Dichtwulstes steht ein konstruktiv einfach zu beherrschender Parameter zur Verfügung, um den notwendigen Saugdruck zum Trinken bzw. Verschieben der Membran in Öffnungsstellung bzw. die erforderliche Dichtkraft der Membran gegen die jeweils wirkende Flüssigkeitssäule des Gesamtsystems einzustellen.
Die Membran selbst kann aus elastischem und/oder elastomeren Kunststoff bestehen.
Nach einem besonderen Gedanken der Erfindung sind die Ein- und Auslaßseite der das Absperrelement aufnehmenden Ventilkammer durch die Membran voneinander getrennt, wobei die Strömungsverbindung zwischen Ein- und Auslaßseite in Öffnungsstellung über Durchbrüche in der Membranwand erfolgt. Bei der erfindungsgemäßen Ventilvorrichtung bedarf es daher keiner herstellungstechnisch aufwendiger Kanäle in der Ventileinrichtung für die Strömungsverbindung zwischen Ein- und Auslaßseite. Die Anzahl, Form und Abmessungen der Durchbrüche in der Membranwand können unterschiedlich gestaltet sein, wie etwa schlitzförmig oder in Form eines Sternschlitzes, um bspw. die Durchflußmenge zu variieren. Mittels der Durchbrüche in der Membranwand wird zudem auch gleichzeitig die Flexibilität der Membran im Hinblick auf den beim Öffnen der Ventileinrichtung zu überwindende Widerstand verbessert.
Nach einem weiterem Vorschlag der Erfindung ist das Gehäuse der Ventileinrichtung zweigeteilt ausgebildet mit einem vorzugsweise im Querschnitt kreisförmig ausgebildeten Gehäuseober- und -unterteil, zwischen welchen die Membran unter Abdichtung der beiden Gehäuseteile gegeneinander eingesetzt ist. Die erfindungsgemäße Ventileinrichtung besteht damit nur aus drei Teilen, nämlich den beiden Gehäuseteilen und der Membran. Für die Verbindung von Gehäuseober- und -unterteil kann auf bekannte Fügeverfahren, wie bspw. Ultraschall Schweißen, Kleben, Klemmen und dgl., zurückgegriffen werden, so daß insgesamt eine rationelle Herstellung der Ventileinrichtung erreicht ist.
Dabei kann es sich nach der Erfindung empfehlen, daß der auslaßseitig angeordnete Gehäuseunterteil eine Ringnut aufweist, in welche die Membran mit einer ringförmigen Verdickung eingreift, wodurch es zu keinen Montagefehlern kommen kann und die Membran bzgl. des Ventilsitzes bzw. des Dichtwulstes automatisch ausgerichtet ist.
Damit der Benutzer bereits beim erstmaligen Gebrauch der Vorrichtung sofort Flüssigkeit aufnehmen kann, ohne diese erst über einen längeren Weg ansaugen zu müssen, ist es nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß das Absperrelement von außen mittels eines Betätigungsteils in Öffnungsstellung bewegbar ist. Bspw. kann das Betätigungsteil an dem Anschlußstutzen des Gehäuseoberteils des Absperrventils gehalten sein, wobei ein hohlzyindrischer Auslöser in den Anschlußstutzen eingreift und in axialer Richtung verschiebbar ist, um die Membran von dem Ventilsitz abzuheben.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, daß stromauf der Ventileinrichtung eine Tropfkammer vorgesehen ist, welche nach einer Weiterbildung der Erfindung einlaßseitig, bspw. mittels einer Schlauchklemme absperrbar ist. Hierdurch ist eine Integration der Vorrichtung in ein Überleitgerät mit problemlosem Füllen des Trinksystems ermöglicht. Bei offener Schlauchklemme wird die Tropfkammer durch Anpumpen gefüllt. Danach wird die Klemme geschlossen, so daß Flüssigkeit durch Drücken auf die Tropfkammer in und über die Ventileinrichtung bis zum Mundstück gedrückt werden kann. Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann die Ventileinrichtung an ihrer Einlaßseite ein Kupplungsteil aufweisen, um die Vorrichtung in einfacher Weise an bestehende Überleitgeräte mit Flüssigkeitsreservoir anzuschließen. Dabei empfiehlt es sich, den Anschluß entsprechend den in der Medizintechnik genormten Verbindungen als sogenannte Luer- oder Luer-Lock-Verbindung auszubilden.
Schließlich ist es nach der Erfindung auch vorgesehen, daß die Auslaßöffnung des Mundstückes einen Innenkonus zum Anschließen einer Saugpumpe oder Saugspritze aufweist. Hierdurch ist es möglich, nach Anschluß der Pump- bzw. Saugspritze die Ventileinrichtung zu entlüften, um Trinkflüssigkeit bis zum Mundstück zu ziehen, so daß der Patient sogleich Flüssigkeit aufnehmen kann. Auch bei dieser Ausgestaltung sollte der Innenkonus in den in der Medizintechnik gebräuchlichen Abmessungen, insbesondere als sogenannter Luer-Konus ausgebildet sein, um eine entsprechende Luer-Spritze anschließen zu können.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht einer möglichen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Ventileinrichtung mit Mundstück,
Fig. 2 die Ventileinrichtung gemäß Fig. 1 in Art einer Explosionszeichnung,
Fig. 3 die Membran für die Ventileinrichtung gemäß Fig. 2,
Fig. 4 die Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung integriert in ein Überleitgerät und
Fig. 5 eine mögliche Ausführungsform eines Betätigungsteils zum Entlüften der Ventileinrichtung.
Die Ventileinrichtung 10 einer Trinkvorrichtung zum selbständigen Trinken von Flüssigkeit, wie bspw. Wasser, Tee o. dgl., für Patienten und ältere Menschen weist ein Gehäuseoberteil 2, ein Gehäuseunterteil 4 und eine Membran 3 auf. Der Gehäuseunterteil 4 ist etwa topfförmig ausgeführt mit im Innern gebildeter Ringnut 11, in welche die Membran 3 mit einer ringförmigen Verdickung 15 eingesetzt ist. Auf den Gehäuseunterteil 4 sitzt der deckelförmig ausgebildete Gehäuseoberteil 2. Das Zusammenfügen von Gehäuseober- und -unterteil 2, 4 kann mit Hilfe bekannter Fügeverfahren, wie Ultraschall-Schweißen, Kleben, Klemmen o. dgl., erfolgen. Dabei wird die Membran 3 zwischen Gehäuseober- und -unterteil 2, 4 eingeklemmt, wobei gleichzeitig ein Abdichten der beiden Gehäuseteile 2, 4 gegeneinander erreicht wird. Am Gehäuseoberteil 2 befindet sich in Verlängerung eines Anschlußstutzens 7 ein axial vorstehender Dichtwulst 9, gegen welche die Membranwand mit einer geschlossenen Fläche in Schließstellung anliegt und den Flüssigkeitsdurchgang unterbricht. Gleichzeitig bewirkt der Dichtwulst 9 an dem Gehäuseoberteil 2, daß beim Zusammenfügen der beiden Gehäuseteile 2, 4 eine Vorspannung auf die Membran 3 ausgeübt wird. Diese Vorspannung erzeugt eine Schließkraft der Membran 3 in Richtung des Dichtwulstes 9.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, sind im radialen Abstand zur Dichtfläche Durchbrüche 14 in der Membranwand vorgesehen, welche bei Bewegung der Membran 3 in Durchflußrichtung eine Strömungsverbindung zwischen Ein- und Auslaßseite der Ventileinrichtung 10 ermöglichen.
Das Öffnen der Ventileinrichtung 10 erfolgt dadurch, daß die jeweilige Person bzw. der Patient an dem Mundstück 6 saugt, so daß durch den an der Auslaßseite der Ventileinrichtung 10 entstehenden Unterdruck die Membran 3 mit ihrer Dichtfläche von dem Dichtwulst 9 abgehoben wird, wodurch Flüssigkeit über den Anschlußstutzen 7, die Durchbrüche 14, den Auslaß 15 zum Mundstück 6 fließen und vom Patienten bzw. Benutzer aufgenommen werden kann. Bei nachlassendem Saugreflex legt sich die Membran 3 aufgrund ihrer Vorspannung an dem Dichtwulst 9 wieder an, so daß die Flüssigkeitszufuhr unterbrochen ist. Dabei bleibt die Flüssigkeit praktisch an dem Mundstück 6 stehen, so daß bei der nächsten Benutzung sofort Flüssigkeit aufgenommen werden kann.
Ersichtlich muß die Vorspannung auf die Membran 3 so gewählt werden, daß ohne Saugen des Patienten keine Flüssigkeit freigegeben wird, damit der Patient sich nicht verschlucken kann. Darüber hinaus muß die Vorspannung auf die Membran 3 dem statischen Flüssigkeitsdruck, welcher sich aus der statischen Höhe des Flüssigkeitsbehälters und der jeweiligen Position des Mundstückes 6 ergibt, standhalten, um bei einem unbeabsichtigten Herausfallen des Mundstückes 6 aus dem Mund des Patienten ein Leerlaufen des Flüssigkeitsbehälter auf den Boden, Bett, Kleidung o. dgl. zu verhindern. Ein Regulieren des jeweils erforderlichen Saugdruckes zum Trinken einerseits und der notwendigen Dichtwirkung gegen die jeweils wirkende Flüssigkeitssäule im System andererseits kann durch eine entsprechende Länge des axial vorstehenden Dichtwulstes 9 erreicht werden.
Wie weiterhin Fig. 1 und 2 zu entnehmen, ist an dem aus Kunststoff bestehenden Gehäuseoberteil 2 ein Kupplungsteil 1 mit angespritzt, welches bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel als ein in der Medizintechnik genormtes Luer-Lock-Positiv-Teil ausgebildet ist und eine Schnellverbindung an ein bestehendes Überleitgerät mit Flüssigkeitsreservoir erlaubt.
An dem ebenfalls aus Kunststoff bestehenden Gehäuseunterteil 4 ist ein Schlauch 5 angeklebt, an dessen Ende sich das Mundstück 6 befindet. Das Mundstück 6 ist in Material und Form derart ausgelegt, daß es eine optimale Anpassung an den Mund bzw. den Gaumen des Patienten ermöglicht. Dabei sollte das Mundstück 6 grundsätzlich groß genug ausgebildet sein, um ein Verschlucken durch den Patienten in jedem Fall zu verhindern. Der Ausgang 8 des Mundstückes 6 ist als Innenkonus ausgebildet, welcher in Form und Abmessung demjenigen des in der Medizintechnik gebräuchlichen Luer-Konus entspricht. Hieran kann eine sogenannte Luer-Spritze angeschlossen werden, um die Ventileinrichtung 10 nach Anschluß an ein Flüssigkeitsreservoir zu entlüften, so daß die Trinkflüssigkeit bis zum Mundstück 6 gezogen und dann unmittelbar vom Patienten angesaugt werden kann.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 1 ist als Zusatzteil konzipiert, welche an bestehende Überleitgeräte mit Flüssigkeitsreservoir über das genormte Kupplungsteil 1 angeschlossen werden kann.
Die Ventileinrichtung 10 kann aber auch in ein Überleitgerät integriert werden, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist. Hierfür ist anstelle des Kupplungsteils 1 der Anschlußstutzen 7 am Gehäuseoberteil 2 als Schlauchsitz ausgeführt, wobei es besonders vorteilhaft ist, wenn stromauf der Ventileinrichtung 10 eine Tropfkammer 11 und stromauf der Tropfkammer 11 eine Schlauchklemme 12 an dem zum Flüssigkeitsreservoir 13 führenden Schlauch 5 vorgesehen ist. Mit Hilfe der Tropfkammer 11 und der Schlauchklemme 12 läßt sich die Trinkvorrichtung problemlos füllen bzw. entlüften. Bei offener Schlauchklemme 12 wird die Tropfkammer 11 durch Anpumpen gefüllt. Danach wird die Schlauchklemme 12 geschlossen und die Flüssigkeit kann durch Drücken auf die Tropfkammer 11 in und über die Ventileinrichtung 10 bis zum Mundstück 6 gedrückt werden. Bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel ist ein graduiertes Flüssigkeitsreservoir 13 vorgesehen, welches eine einfache Kontrolle der vom Patienten aufgenommenen Trinkmenge ermöglicht.
Eine weitere Möglichkeit der Entlüftung der Ventileinrichtung 10 ist in Fig. 5 gezeigt, mit einem Betätigungsteil 16, welches an dem Anschlußstutzen 7 des Gehäuseoberteils 2 angeordnet ist. Das Betätigungsteil 16 weist einen Außenmantel 24 auf, welcher durch eine Ringnut 23 von einem hohlzylindrisch ausgebildeten Auslöser 19 getrennt ist. Der hohlzylindrische Auslöser 19 greift in den Anschlußstutzen 7 des Gehäuseoberteils 2 ein und ist darin axial verschiebbar. An den Auslöser 19 schließt sich nach außen ein Kupplungsteil 18 mit ebenfalls rohrförmigem Querschnitt an, an welches ein Gegenkupplungsstück an einer bspw. zu einem Flüssigkeitsreservoir führenden Leitung angeschlossen werden kann. An dem Außenmantel 24 des Betätigungsteils 16 sind zwei Steigungsnuten 21 angeordnet, in welche jeweils ein an dem Anschlußstutzen 7 gebildeter Nocken 22 eingreift, wobei gemäß der hier gewählten Darstellung nur eine Steigungsnut 21 und ein Nocken 22 erkennbar sind. Weiterhin sind an dem Außenmantel 24 zwei Flügeldrehgriffe 17 angeordnet.
Mit Hilfe dieses Betätigungsteil 16 läßt sich die Membran 3 von ihrer Schließstellung an dem Dichtwulst 9 abheben, so daß die Trinkeinrichtung bis zum Mundstück 6 mit Flüssigkeit gefüllt werden kann. Hierzu wird der Betätigungsteil 16 mittels der Flügeldrehgriffe 17 bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel im Uhrzeigersinn gedreht. Hierdurch verschiebt sich der an dem Nocken 22 des Anschlußstutzens 7 geführte Außenmantel 24 in Richtung des Gehäuseoberteils 2. Gleichzeitig mit der Verschiebung des Außenmantels 24 erfolgt eine axiale Verschiebung des Auslösers 19, wodurch die Membran 3 von ihrer Dichtstellung an dem Dichtwulst 9 abgehoben wird und die Ventileinrichtung 10 entlüftet werden kann, indem Flüssigkeit über Ausbrüche 20 am freien Ende des Auslösers 19 und über die Durchbrüche 14 in der Membranwand bis zum Mundstück 6 fließen kann. Danach wird das Betätigungsteil 16 durch entgegengesetztes Drehen in seine Ausgangsstellung gebracht, so daß die Membran 3 wieder am Dichtwulst 9 anliegt. Wenn nun der Benutzer an dem Mundstück 6 saugt, wird die Membran 3 durch den auftretenden Unterdruck vom Dichtwulst 9 abgehoben, wobei der Benutzer sofort Flüssigkeit aufnehmen kann, ohne zuvor das in dem von der Ventileinrichtung 10 bis zum Mundstück 6 verlaufenden Schlauch 5 befindliche Luftvolumen absaugen zu müssen.
Bezugszeichenliste
 1 - Kupplungsteil
 2 - Gehäuseoberteil
 3 - Absperrelement, Membran
 4 - Gehäuseunterteil
 5 - Schlauch
 6 - Mundstück
 7 - Anschlußstutzen
 8 - Auslaßöffnung
 9 - Ventilsitz, Dichtwulst
10 - Ventileinrichtung
11 - Ringnut
12 - Schlauchklemme
13 - Flüssigkeitsreservoir
14 - Durchbruch
15 - Verdickung
16 - Betätigungsteil
17 - Flügeldrehgriff
18 - Kupplungsteil
19 - Auslöser
20 - Ausbruch
21 - Steigungsnut
22 - Nocken
23 - Ringnut
24 - Außenmantel

Claims (13)

1. Vorrichtung zur Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere für ältere Menschen oder Patienten, mit einer ein Absperrelement (3) aufweisenden Ventileinrichtung (10), von welcher die Flüssigkeit über ein Mundstück (6) dem Benutzer zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Absperrelement (3) mittels des Saugdruckes des Benutzers unter Abheben von einem Ventilsitz (9) der Ventileinrichtung (10) in Öffnungsstellung bewegbar ist und bei nachlassendem Saugdruck den Flüssigkeitsdurchfluß durch die Ventileinrichtung (10) absperrt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Absperrelement als elastische Membran (3) ausgebildet ist, welche in Durchflußrichtung von dem Ventilsitz (9) der Ventileinrichtung (10) abhebbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (3) innerhalb des Gehäuses der Ventileinrichtung (10) eingespannt ist und in Schließstellung unter Vorspannung in Richtung auf den Ventilsitz (9) steht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ventilsitz einen sich in Richtung der Membran (3) erstreckenden Dichtwulst (9) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (3) aus elastischem und/oder elastomerem Kunststoff besteht.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein- und Auslaßseite der das Absperrelement (3) aufnehmenden Ventilkammer durch die Membran (3) voneinander getrennt sind, wobei die Strömungsverbindung zwischen Ein- und Auslaßseite in Öffnungsstellung der Ventileinrichtung (10) über Durchbrüche (14) in der Membranwand erfolgt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse der Ventileinrichtung (10) zweigeteilt ausgebildet ist mit einem vorzugsweise im Querschnitt kreisförmig ausgebildeten Gehäuseober- und -unterteil (2, 4), zwischen welchen die Membran (3) unter Abdichtung der beiden Gehäuseteile (2, 4) gegeneinander eingesetzt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der auslaßseitig angeordnete Gehäuseunterteil (4) eine Ringnut (11) aufweist, in welche die Membran (3) mit einer ringförmigen Verdickung (15) eingreift.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Absperrelement (3) von außen mittels eines Betätigungsteils (16) in Öffnungsstellung bewegbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß stromauf der Ventileinrichtung (10) eine Tropfkammer (11) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Tropfkammer (11) einlaßseitig, bspw. mittels einer Schlauchklemme (12), absperrbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventileinrichtung (10) an ihrer Einlaßseite ein Kupplungsteil (1) für einen lösbaren Anschluß an eine Überleiteinrichtung zu einem Flüssigkeitsreservoir (13) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnung (8) des Mundstückes (6) einen Innenkonus zum Anschließen einer Saugpumpe oder einer Saugspritze aufweist.
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