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DE4236110A1 - Formstabiler Verpackungsbehälter mit verstärktem Befestigungsbereich für einen Papiertragegriff - Google Patents

Formstabiler Verpackungsbehälter mit verstärktem Befestigungsbereich für einen Papiertragegriff

Info

Publication number
DE4236110A1
DE4236110A1 DE19924236110 DE4236110A DE4236110A1 DE 4236110 A1 DE4236110 A1 DE 4236110A1 DE 19924236110 DE19924236110 DE 19924236110 DE 4236110 A DE4236110 A DE 4236110A DE 4236110 A1 DE4236110 A1 DE 4236110A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
packaging container
strap
side walls
approximately
strip
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19924236110
Other languages
English (en)
Inventor
Ulrich Gierlichs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Henkel AG and Co KGaA filed Critical Henkel AG and Co KGaA
Priority to DE19924236110 priority Critical patent/DE4236110A1/de
Priority to PCT/EP1993/002867 priority patent/WO1994010046A1/de
Publication of DE4236110A1 publication Critical patent/DE4236110A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/46Handles
    • B65D5/46008Handles formed separately from the container body
    • B65D5/46024Straps used as handles with anchoring elements fixed in slots

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung richtet sich auf einen formstabilen Verpackungsbehälter aus Karton oder Wellpappe mit mindestens zwei Breitseitenwänden und zwei Schmalseitenwänden, wobei an den Breitseitenwänden oben und unten jeweils eine Deckellasche und an den Schmalseitenwänden oben und unten jeweils eine Staublasche angelenkt ist, und mit einer mit jedem ihrer beiden Enden an jeweils einer von zwei gegenüberliegenden Seitenwänden befestigten, aus einem Papier- oder Kartonstreifen gebildeten Trageschlaufe.
Ein derartiger Verpackungsbehälter ist aus der DE-A 30 03 481 bekannt. Dieser weist eine aus einem mehrfach entlang seiner Längsachse gefalteten Papierstreifen bestehende Trageschlaufe auf. Die Endbereiche dieser Tra­ geschlaufe sind auf der Außenseite des Verpackungsbehälters befestigt. Die Trageschlaufe aus Papier weist eine Doppelfaltung auf, die das Verschwenken der Trageschlaufe aus einer in etwa horizontalen Lage neben dem Verpackungsbehälter in eine vertikale Trageposition erlaubt. Dieser formstabile Verpackungsbehälter läßt sich für den Verbraucher daher in etwa genauso handhaben wie Verpackungsbehälter mit angenietetem Kunst­ stofftragegriff. Die Trageschlaufe aus Papier ist weiterhin von außen im flachliegenden und/oder gefalteten Zustand des nach Aufrichtung den Ver­ packungsbehälter ergebenden Zuschnittes zu befestigen, so daß ein vollau­ tomatisch durchführbares Anbringen der Trageschlaufe an dem Verpackungs­ behälter möglich ist.
Nachteilig ist bei diesen bekannten Verpackungsbehältern, daß die Trage­ schlaufe aus Papier auf der Außenseite des Verpackungsbehälters angeklebt ist. Hierdurch besteht die Gefahr, daß die Klebeverbindung während des maschinellen Aufrichtens des Verpackungsbehälterzuschnittes zu dem Verpackungsbehälter, dem Befüllen des Verpackungsbehälters oder beim Sta­ peln oder Transport der Verpackungsbehälter beschädigt wird und sich die Trageschlaufe von dem Verpackungsbehälter löst oder bei erster Ingebrauchnahme des Verpackungsbehälters vom Verpackungsbehälter abreißt.
Insbesondere beim Transport des Verpackungsbehälters in Abfüllmaschinen, aber auch beim Stapeln der Verpackungsbehälter auf Paletten, besteht die Gefahr, daß benachbarte Verpackungsbehälter mit ihren die aufgeklebten Trageschlaufenenden aufweisenden Außenseiten aneinanderreiben und hierbei Scherkräfte auf die Trageschlaufenverklebung einzuwirken, die zu einem Abreißen der Trageschlaufenenden führen.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Lösung, mit welcher eine Beschädigung der Klebebefestigung der Trageschlaufe in Abfüllmaschinen und während des Transportes der Verpackungsbehälter vermieden wird.
Bei einem formstabilen Verpackungsbehälter der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß jedes der bei­ den Enden der Trageschlaufe jeweils durch eine schlitzförmige Öffnung in der jeweiligen Seitenwand geführt und faltschachtelinnenseitig befestigt ist und daß beide Seitenwände im die Schlitze umgebenden Bereich durch Anbringen eines jeweils von einer Deckel- oder Staublasche abgetrennten Materialstreifens auf doppelte Wandstärke verstärkt sind und daß die Seitenwände und/oder die Materialstreifen in diesem Bereich eine Prägung mit in etwa der Stärke des jeweiligen faltschachtelinnenseitig angeord­ neten Papiertragegriffendes aufweisen.
Durch die Erfindung wird die Klebfläche und damit die Klebeverbindung von Verpackungsbehälter und Trageschleife von der Außenseite des Verpackungs­ behälters auf die Innenseite verlegt. Die Klebebefestigung kann daher we­ der bei der Handhabung des noch unverschlossenen Verpackungsbehälters in Abfüllmaschinen noch während des Transportes des befüllten Verpackungsbe­ hälters beschädigt werden. Auch etwaige auf der Außenseite des Verpak­ kungsbehälters an der Trageschlaufe angreifende Scherkräfte werden durch die schlitzförmigen Öffnungen in den jeweiligen Seitenwänden des Verpak­ kungsbehälters aufgefangen. Hierbei wird durch die Verstärkung des jeweiligen, die Schlitze umgebenden Bereiches durch Materialstreifen auf doppelte Wandstärke verhindert, daß die Schlitze beim Angriff von Scher­ kräften aufreißen. Um für die den Verpackungszuschnitt in diesem Bereich verstärkenden Materialstreifen kein zusätzliches Material vorhalten zu müssen, ist vorgesehen, daß die Materialstreifen jeweils aus einer Deckel- oder Staublasche abgetrennt werden, so daß gegenüber dem üblicherweise notwendigen Faltschachtelzuschnitt für den formstabilen Verpackungsbehäl­ ter aus Karton oder Wellpappe kein Materialmehrverbrauch notwendig ist. Darüber hinaus weisen die Materialstreifen und/oder die Seitenwände im Bereich der aufgebrachten Materialstreifen eine Prägung von in etwa der Stärke des faltschachtelinnenseitig angeklebten Papiertragegriffendes auf. Hierdurch wird erreicht, daß der verstärkte Bereich nicht allzu dick auf­ trägt und die Möglichkeit besteht, das angeklebte Papiertragegriffende bündig in dem verstärkten Bereich enden zu lassen.
In Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, daß die Trageschlaufe aus einem mehrfach entlang seiner Längsachse gefalteten Papierstreifen gebildet ist und an ihren beiden Endbereichen eine Doppelfaltung aufweist, deren eine Faltlinie bei ausgezogener Trageschlaufe etwa rechtwinklig zur Längsachse der Trageschlaufe und deren andere Faltlinie sowohl in an dem Verpak­ kungsbehälter anliegendem als auch in ausgezogenem Zustand der Trage­ schlaufe in einem spitzen Winkel von in etwa 45 Grad zur Längsachse der Trageschlaufe angeordnet ist, wobei beide Faltlinien am Rand der Trage­ schlaufe zusammentreffen und die über die Doppelfaltung überstehenden En­ den der Trageschlaufe an den gegenüberliegenden Seiten des Verpackungsbe­ hälters jeweils durch eine schlitzförmige Öffnung mit in etwa der Breite des gefalteten Papierstreifens entsprechender Länge hindurch in das Ver­ packungsbehälterinnere geführt und dort flächig auf der jeweiligen Ver­ packungsbehälterinnenseite angeklebt sind.
Dadurch, daß der Papiertragegriff mehrfach gefaltet ist, wird ein Trage­ griff mit ausreichender Reißfestigkeit erhalten. Die weiterhin vorgesehene Doppelfaltung ermöglicht das Verschwenken der Trageschlaufe aus einer in etwa horizontalen Lage neben dem Verpackungsbehälter in eine vertikale Trageposition.
In Ausgestaltung sieht die Erfindung weiterhin vor, daß die schlitzförmigen Öffnungen unter einem Winkel von in etwa 45 Grad parallel zu den Faltlinien schräg geneigt verlaufend ausgebildet sind und die Enden der Trageschlaufe bis zur verpackungsbehälteraußenseitigen Anlage der un­ ter einem Winkel von in etwa 45 Grad zur Längsachse der Trageschlaufe ge­ neigt verlaufenden Faltlinien an die Schlitze in die Schlitze eingeführt sind. Hierdurch wird erreicht, daß die Trageschlaufe mit dem Bereich der Doppelfaltungen eng auf der Außenseite des Verpackungsbehälters aufliegt.
Die Bildung der Doppelfaltung wird vereinfacht, wenn die Faltlinien ge­ prägt sind, wie dies die Erfindung schließlich auch vorsieht.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 einen Zuschnitt für einen Verpackungsbehälter mit in einem verstärkten Bereich angeklebter Trageschlaufe,
Fig. 2 ausschnittsweise den Befestigungsbereich eines Trage­ schlaufenendes längs der Schnittlinie II-II in Fig. 1
Fig. 3 bis 6 alternative Ausführungsformen des in der Fig. 2 dar­ gestellten Bereiches und in
Fig. 7a bis 7d in schematischer Weise den Fertigungsablauf zur Her­ stellung eines Papierstreifens für die Trageschlaufe.
Die Fig. 1 zeigt eine Aufsicht auf die später die Außenseite eines Ver­ packungsbehälters bildende Seite eines flachliegendes Zuschnittes 1 aus Karton oder Wellpappe. Der Zuschnitt besteht aus vier Flächen 2, 3, 4 und 5, die nach Aufrichten des Zuschnittes 1 die Breitseitenwände 3, 5 und die Schmalseitenwände 2, 4 des Verpackungsbehälters bilden. An den Flächen 3 und 5 sind oben und unten jeweils eine Deckellasche 7, 11, 9, 13 ange­ lenkt, während an den Flächen 2, 4 oben und unten jeweils eine Staublasche 6, 10, 8, 12 angelenkt ist. Weiterhin ist seitlich an die Fläche 5 eine Klebelasche 14 angelenkt. Die die einzelnen Flächen und Laschen voneinander abteilenden Linien sind Rillinien, so daß der Zuschnitt 1 wie eine übliche Faltschachtel aufgerichtet und verschlossen werden kann.
Exakt spiegelsymmetrisch sind in den beim fertigen Verpackungsbehälter gegenüberliegenden Seitenwänden 2 und 4 schlitzförmige Öffnungen 15 und 16 ausgebildet. Die schlitzförmigen Öffnungen 15 und 16 sind etwas länger als die Breite der mit ihren Enden 18 und 19 durch die schlitzförmigen Öff­ nungen 15 und 16 geführten Trageschlaufe 17 und verlaufen parallel zu den Anlenklinien der an den Seitenwänden 2 und 4 angelenkten Staublaschen 6, 10 und 8, 12. Die Enden 18 und 19 der Trageschlaufe 17 sind auf der Rück­ seite des Zuschnittes 1 vollflächig und flach in Prägungen 26, 27 auf der Rückseite des Zuschnittes 1 anliegend in dem gestrichelt gezeichneten Be­ reich angeklebt. Der übrige Bereich der Tragschlaufe 17 liegt flach auf der Ober- bzw. Vorderseite des Zuschnittes 1 auf. Zur Ausbildung einer rechtwinkligen Abknickung oder Umlenkung der aus einem Papierstreifen 25 bestehenden Trageschlaufe 17 weist diese zwei Doppelfaltungen 20 und 21 auf. Die Doppelfaltungen 20 und 21 bestehen jeweils aus einer sowohl in an dem Verpackungsbehälter anliegendem als auch in ausgezogenem Zustand der Trageschlaufe 17 in einem spitzen Winkel von in etwa 45 Grad zur Längs­ achse der ausgezogenen Trageschlaufe 17 angeordneten Faltlinie 22 und ei­ ner bei ausgezogener Trageschlaufe 17 etwa rechtwinklig zur Längsachse der Trageschlaufe verlaufenden Faltlinie 23. Zur Verstärkung des die Schlitze 15 und 16 sowie die Prägungen 26 und 27 umgebenden Bereiches der Seiten­ wände 2 und 4 sind von der Rückseite des Zuschnittes 1 auf die Enden 18 und 19 der Trageschlaufe 17 Materialstreifen 28, 29 aufgeklebt. Die Mate­ rialstreifen 28 und 29 sind aus den Staubklappen 10 und 12 in den mit 30 und 31 bezeichneten Bereichen entnommen worden. Hierzu sind entweder beim Stanzen des Zuschnittes 1 in den Bereichen 30 und 31 die Materialstreifen 28 und 29 bereits direkt mitausgestanzt worden oder aber es sind in diesem Bereich Perforationslinien vorgesehen worden, die ein späteres Entfernen der Materialstreifen 28 und 29 aus den Staublaschen 30 und 31 ermöglichen.
Wie aus der Fig. 2 ersichtlich, ist durch das Aufbringen des Material­ streifens 29 die Seitenwand 4 im Bereich der schlitzförmigen Öffnung 16 auf die doppelte Wandstärke verstärkt worden. Ebenfalls ist aus der Fig. 2 ersichtlich, daß die Prägung 27 eine Tiefe von in etwa der Stärke des in der Prägung 27 verklebten Endes 19 der Trageschlaufe 17 aufweist. Durch die Prägung 27 wird zum einen erreicht, daß das Ende 19 der Trageschlaufe 17 bündig mit der Innenfläche 33 der Seitenfläche 4 abschließt und somit eine gute Verklebung auch mit dem zusätzlichen Materialstreifen 29 ermög­ licht, und zum anderen bewirkt, daß das Material der Seitenwand 4 in die­ sem Bereich zusammengepreßt und damit verdichtet und verstärkt wird.
Das Ausführungsbeispiel nach der Fig. 3 unterscheidet sich von dem Aus­ führungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2 dadurch, daß dort die Prägung 27a etwas größer ausgeführt und der Materialstreifen 29a mit einer schlitzförmigen Öffnung 16a versehen ist, die kongruent zur schlitzförmigen Öffnung 16 in der Seitenwand 4 ausgebildet und angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform wird also das Ende 19 der Trageschlaufe 17 durch die Öffnungen 16 und 16a und dann auf der die Innenseite des Ver­ packungsbehälters bildenden Rückseite des Materialstreifens 29a verklebt, der seinerseits in der Prägung 27a angeklebt ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 4 weist die Seitenwand 4 auf ihrer Innenseite eine Prägung 27 auf, in der das Ende 19 der Trageschlaufe 17 angeklebt ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der mit einer weiteren schlitzförmigen Öffnung 16a versehene Materialstreifen 29a nun nicht, wie bei der Ausführung nach Fig. 3 auf der Innenseite, sondern auf der Außenseite der Seitenwand 4 angeklebt.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 5 ist das durch die schlitzförmige Öffnung 16 der Seitenwand 4 geführte Ende 19 der Trage­ schlaufe 17 auf der keine Prägung aufweisenden Innenfläche 33 der Seiten­ wand 4 verklebt. Die Prägung 27b ist auf der Außenfläche der Seitenwand 4 vorgesehen. In die Prägung ist der mit einer schlitzförmigen Öffnung 16a versehene Materialstreifen 29a aufgeklebt. Die Trageschlaufe 17 ist durch die beiden schlitzförmigen Öffnungen 16 und 16a geführt.
Schließlich ist in der Fig. 6 noch ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem ein mit einer Prägung 27c und einer schlitzförmigen Öffnung 16b versehener Materialstreifen 29b auf die Innenseite 33 der Seitenwand 4 aufgeklebt ist. Auch hier liegen die schlitzförmigen Öffnungen 16 und 16b deckungsgleich übereinander. Das Ende der Trageschlaufe 17 ist von der Außenseite her durch die beiden schlitzförmigen Öffnungen 16 und 16b hin­ durchgeführt. Das Ende 19 der Trageschlaufe 17 ist flach in der Prägung 27c angeklebt.
Die Fig. 7 zeigt in ihren Teilbildern a) bis d) die Fertigungsschritte zur Herstellung der Trageschlaufe 17. Ausgangspunkt ist der in der Teilfig. 7a dargestellte, vorzugsweise mehrfach entlang seiner Längsachse gefaltete Papierstreifen 25. Der Papierstreifen 25 wird beispielsweise ausgehend von einem Papierband drei- bis achtfach gefalzt und verklebt, wie dies in der DE-A 30 03 481 beschrieben oder von der Herstellung von Tragegriffen für Papiertüten bekannt ist. Nach Faltung in die aus der Teilfig. 7a er­ sichtliche streifenförmige Form wird der Papierstreifen 25 auf die ge­ wünschte und benötigte Länge abgelängt, wie dies in der Teilfig. 7b an­ deutungsweise dargestellt ist. Gemäß Teilfig. 7c werden die Enden 18 und 19 anschließend um 180 Grad nach innen gefaltet. Hierbei bildet sich auf jeder Seite bereits jeweils die erste Faltlinie 23 der Doppelfaltungen 20 und 21 aus. Anschließend werden die beiden Enden 18 und 19 unter Ausbil­ dung der jeweiligen weiteren Faltlinie 22 der Doppelfaltungen 20 und 21 nach außen und unten zurückgefaltet. Die Enden 18 und 19 liegen dann in einem rechten Winkel zu dem Rest des Papierstreifens 25. Die Faltlinie 22 verläuft dabei jeweils in einem Winkel von 45 Grad.
Um die Bildung der Doppelfaltungen 20, 21 zu unterstützen und zu verein­ fachen, kann auch vorgesehen sein, daß die Faltlinien 22, 23 beim Ablängen des Papierstreifens 25 in Form von Prägelinien vorgeprägt werden und der Papierstreifen 25 anschließend unter Bildung der Faltlinien 22, 23 längs der Prägelinie umgefaltet wird.
Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform sind die schlitzförmigen Öffnungen 15 und 16 schräg geneigt unter einem Winkel von 45 Grad zur Längsachse der Seitenflächen 2 und 4 verlaufend ausgebildet, so daß sie dieselbe Neigung und denselben Verlauf wie die Faltlinien 22 aufweisen. Bei dieser Ausführungsform werden die Enden 18 und 19 der Trageschlaufe dann soweit in die jeweiligen Schlitze 15 und 16 eingeführt, bis die Faltlinien 22 auf der Verpackungsbehälteraußenseite bzw. Zuschnittoberseite an den Schlitzen 15, 16 anliegen, bevor die Enden 18, 19 auf der Verpackungsbehälterinnenseite bzw. Zuschnittunterseite aufge­ klebt werden.

Claims (4)

1. Formstabiler Verpackungsbehälter aus Karton oder Wellpappe mit minde­ stens zwei Breitseitenwänden (3, 5) und zwei Schmalseitenwänden (2, 4), wobei an den Breitseitenwänden oben und unten jeweils eine Dek­ kellasche (7, 11; 9, 13) und an den Schmalseitenwänden oben und unten jeweils eine Staublasche (6, 10; 8, 12) angelenkt ist, und mit einer mit jedem ihrer beiden Enden (18, 19) an jeweils einer von zwei ge­ genüberliegenden Seitenwänden (2, 4) befestigten, aus einem Papier- oder Kartonstreifen (25) gebildeten Trageschlaufe (17), dadurch gekennzeichnet, daß jedes der beiden Enden (18, 19) der Trageschlaufe (17) jeweils durch eine schlitzförmige Öffnung (15, 16) in der jeweiligen Seiten­ wand (2, 4) geführt und faltschachtelinnenseitig befestigt ist und daß beide Seitenwände (2, 4) im die Schlitze (15, 16) umgebenden Bereich durch Anbringen eines jeweils von einer Deckel- oder Staublasche (10, 12) abgetrennten Materialstreifens (28, 29) auf doppelte Wandstärke verstärkt sind und daß die Seitenwände (2, 4) und/oder die Material­ streifen (28, 29) in diesem Bereich eine Prägung (27, 27a, 27b, 27c) mit in etwa der Stärke des jeweiligen faltschachtelinnenseitig ange­ ordneten Trageschlaufenendes (18, 19) aufweisen.
2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageschlaufe (17) aus einem mehrfach entlang seiner Längs­ achse gefalteten Papierstreifen (27) gebildet ist und an ihren beiden Endbereichen (18, 19) eine Doppelfaltung (20, 21) aufweist, deren eine Faltlinie (23) bei ausgezogener Trageschlaufe (17) etwa rechtwinklig zur Längsachse der Trageschlaufe (17) und deren andere Faltlinie (22) sowohl in an dem Verpackungsbehälter anliegendem als auch in ausgezo­ genem Zustand der Trageschlaufe (17) in einem spitzen Winkel von in etwa 45 Grad zur Längsachse der Trageschlaufe (17) angeordnet ist, wobei beide Faltlinien (22, 23) am Rand der Trageschlaufe (17) zusam­ mentreffen und die über die Doppelfaltung (20, 21) überstehenden Enden (18, 19) der Trageschlaufe (17) an den gegenüberliegenden Seiten (2, 4) des Verpackungsbehälters (24) jeweils durch eine schlitzförmige Öffnung (15, 16) mit in etwa der Breite des gefalteten Papierstreifens (25) entsprechender Länge hindurch in das Verpackungsbehälterinnere geführt und dort flächig auf der jeweiligen Verpackungsbehälterinnen­ seite angeklebt sind.
3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die schlitzförmigen Öffnungen (15, 16) unter einem Winkel von in etwa 45 Grad parallel zu den Faltlinien (22, 23) schräg geneigt ver­ laufend ausgebildet sind und die Enden (18, 19) der Trageschlaufe (17) bis zur verpackungsbehälteraußenseitigen Anlage der unter einem Winkel von in etwa 45 Grad zur Längsachse der Trageschlaufe (17) geneigt verlaufenden Faltlinien (22, 23) an die Schlitze (15, 16) in die Schlitze (15, 16) eingeführt sind.
4. Verpackungsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltlinien (22, 23) geprägt sind.
DE19924236110 1992-10-26 1992-10-26 Formstabiler Verpackungsbehälter mit verstärktem Befestigungsbereich für einen Papiertragegriff Withdrawn DE4236110A1 (de)

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