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DE4201815A1 - Verfahren und maschine zum aufwickeln einer papier- oder kartonbahn - Google Patents

Verfahren und maschine zum aufwickeln einer papier- oder kartonbahn

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Publication number
DE4201815A1
DE4201815A1 DE4201815A DE4201815A DE4201815A1 DE 4201815 A1 DE4201815 A1 DE 4201815A1 DE 4201815 A DE4201815 A DE 4201815A DE 4201815 A DE4201815 A DE 4201815A DE 4201815 A1 DE4201815 A1 DE 4201815A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
winding
roll
roller
machine according
support roller
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4201815A
Other languages
English (en)
Inventor
Ewald Georg Dr Welp
Herbert Schoenmeier
Luzian Kies
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Paper Jagenberg GmbH
Original Assignee
Jagenberg AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Jagenberg AG filed Critical Jagenberg AG
Priority to DE4201815A priority Critical patent/DE4201815A1/de
Priority to DE4219485A priority patent/DE4219485A1/de
Priority to DE4219415A priority patent/DE4219415A1/de
Priority to CA002124827A priority patent/CA2124827A1/en
Priority to JP5512883A priority patent/JPH06511219A/ja
Priority to EP93902150A priority patent/EP0632788A1/de
Priority to PCT/EP1993/000018 priority patent/WO1993015007A1/de
Publication of DE4201815A1 publication Critical patent/DE4201815A1/de
Priority to FI943482A priority patent/FI943482A0/fi
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65H18/00Winding webs
    • B65H18/08Web-winding mechanisms
    • B65H18/26Mechanisms for controlling contact pressure on winding-web package, e.g. for regulating the quantity of air between web layers
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufwickeln einer durch Längsschneiden unterteilten Papier- oder Kartonbahn auf Wickelhülsen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und eine Wickelmaschine zum Aufwickeln einer Papier- oder Kartonbahn gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 4.
Bei der Papiererzeugung dienen derartige Verfahren und Wickelmaschinen dazu, Wickelrollen mit den für die spätere Verarbeitung, insbesondere für das Drucken, geforderten Dimensionen und Wickelqualitäten herzustellen. Die von einer Vorratsrolle abgezogene Papier- oder Kartonbahn wird dabei durch Längsschnitt in Einzelbahnen unterteilt, die anschließend auf Wickelhülsen aufgewickelt werden.
Um schwere Wickelrollen herzustellen, ist aus der DE-PS 37 19 093 ein gattungsgemäßes Verfahren und eine gattungsgemäße Vorrichtung bekannt, bei der die Wickelrollen in einzelnen Wickelstationen beim Aufwickeln von beidseits in die Wickelhülsen einfahrbaren Führungsköpfen gehalten werden. Sie werden von einer zentralen Stützwalze, an der sie umfänglich anliegen, angetrieben. Die Führungsköpfe tragen dabei ganz oder teilweise das Rollengewicht, um die für die Wickelqualität entscheidende Linienkraft an der Berührungslinie mit der Stützwalze in einem gewünscht niedrigen Bereich halten zu können.
Es hat sich gezeigt, daß sich mit den bekannten Wickelmaschinen die Abmessungen der fertigen Wickelrollen nicht über eine bestimmte Größe steigern lassen, ohne daß Rollenfehler und/oder Qualitätsminderungen auftreten. So können bei der Herstellung von Großrollen aus SC- oder LWC-Papieren für Tiefdruck-Druckmaschinen in Abhängigkeit von der Papiersorte ab einem Rollendurchmesser von mehr als 1000 mm und einer Rollenbreite von mehr als 2 m gehäuft Platzstellen und Kreppfalten im Bereich des Rollenkerns, insbesondere in der Nähe der Führungsköpfe, auftreten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Verfahren und eine gattungsgemäße Wickelmaschine so zu verbessern, daß große Wickelrollen mit mehr als 1000 mm Durchmesser und einer Breite von mehr als 2 m fehlerfrei in der geforderten Wickelqualität hergestellt werden können.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 bzw. des Patentanspruchs 4 gelöst.
Es hat sich gezeigt, daß Platzstellen und Kreppfalten sich im Kernbereich einer schweren Wickelrolle vermeiden lassen, falls das an den Führungsköpfen lastende Rollengewicht bezogen auf die Rollenbreite einen bestimmten Wert nicht übersteigt. Als weiterer Vorteil tritt hinzu, daß bei Wickelmaschinen mit einer zentralen Stützwalze, an denen die Wickelrollen beim Aufwickeln aufliegen, sich die Linienkraft an der Berührungslinie über die Rollenbreite für eine bessere Wickelqualität vergleichmäßigen läßt. Große Rollengewichte, die von den beiden seitlichen Führungsköpfen getragen werden, führen zu Verbiegungen der Wickelrolle und somit zu einer ungleichmäßigen Linienkraft über die Rollenbreite.
Die Unteransprüche enthalten bevorzugte, da besonders vorteilhafte Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Wickelmaschine.
Nach Anspruch 2 wird das an den Führungsköpfen lastende Rollengewicht durch einen unterhalb der Wickelrollen aufgebauten statischen Überdruck vermindert. Bei der besonders vorteilhaften Variante nach Anspruch 3 dient die eine Gewichtsentlastung bewirkende Größe, insbesondere die Höhe des Überdrucks, zugleich als Stellgröße zur Steuerung oder Regelung des Wickelvorgangs. Bevorzugt wird der Überdruck so eingestellt, daß die Linienlast an der Auflagelinie der Wickelrollen auf der Stützwalze einen vom Durchmesser abhängigen gewünschten Wert hat.
Die Ansprüche 5 bis 14 enthalten dabei Ausführungsformen von Wickelmaschinen, bei denen die Wickelstationen beidseits einer Walze angeordnet sind, an der Wickelrollen beim Aufwickeln umfänglich anliegen. Unterhalb jeder Wickelrolle wird ein Druckraum mit umfänglich die Wickelrolle abdichtenden Dichtelementen geschaffen, der an einer Seite von der Walze begrenzt wird.
Konstruktiv besonders vorteilhaft wird nach den Ansprüchen 7 bis 9 die untere Dichtplatte von einem Teil der Rollenaufnahmeplattform einer ohnehin vorhandenen Rollenabsenkeinrichtung gebildet, die nach Anspruch 8 auch das äußere Dichtelement trägt.
Die Patentansprüche 10 und 11 enthalten Ausgestaltungen der Erfindung, bei denen die seitlichen Dichtelemente an den verfahrbaren Tragelementen befestigt sind und so automatisch mit diesen bei der Einstellung der Rollenbreite positioniert werden. Nach Anspruch 11 können die seitlichen Dichtelemente aus dem Bewegungsbereich der Führungsköpfe bewegt werden, damit diese zu Beginn des Aufwickelns bis an die Stützwalze heranbewegt werden können und zugleich der Bereich an der Anliegelinie mit den seitlichen Dichtelementen später abgedichtet werden kann, wenn sich die Führungsköpfe bei größerem Wickelrollendurchmesser in ausreichendem Abstand von der Stützwalze befinden.
Bei den Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 12 und 13 sind die seitlichen Dichtelemente an einer seitlichen Quertraverse der Wickelmaschine zur Anpassung an unterschiedliche Rollenbreiten und -positionen querverstellbar gelagert. In ihre Dichtposition werden sie gegen die Stützwalze geschwenkt. Falls die Wickelmaschine an seitlichen Quertraversen gelagerte Druckrollen aufweist, werden die seitlichen Dichtelemente in der Ausführungsform nach Anspruch 13 an den Schlitten für die Druckrollen befestigt und so mit diesen positioniert.
Die Zufuhr von Druckluft in den Druckraum über die seitlichen Dichtelemente nach Anspruch 14 hat den großen Vorteil, daß jeder Druckraum unabhängig von seiner Breite und seiner Position quer zur Bahn mit Druckluft beaufschlagt werden kann; die Druckluftzufuhr wird automatisch bei einer Querverstellung der seitlichen Dichtelemente mit positioniert.
Die Patentansprüche 15 bis 24 enthalten Ausgestaltungen der Erfindung, bei denen unterhalb einer Wickelrolle ein oben zumindest teilweise offener Luftkasten mit einer Druckluftzufuhr angeordnet ist, wobei die offene Fläche der Oberseite (Druckfläche) von der Unterseite der Wickelrolle, also deren Mantelfläche, abgeschlossen wird.
Für jede Wickelstation ist dabei nach Patentanspruch 16 jeweils ein eigener, quer zur Bahnlaufrichtung verstellbarer Luftkasten vorgesehen, oder es erstreckt sich an jeder Seite ein durchgehender Luftkasten über die gesamte Arbeitsbreite, der in einzelne, getrennt mit Druckluft beaufschlagbare Luftkammern unterteilt ist (Anspruch 17). Die einzelnen Luftkammern sind dabei entweder mit quer zur Bahn verschiebbaren schottenartigen Trennblechen abgedichtet, um ihre Breite und Position der Rollenbreite und -position anpassen zu können (Anspruch 18) oder es sind eine Vielzahl von nebeneinanderliegenden, schmalen Luftkammern vorhanden, von denen jeweils die im Bereich einer Wickelrolle befindlichen Luftkammern aktiviert werden.
Um die Druckluftverluste möglichst gering zu halten, sind nach Anspruch 19 die sich in Bahnlaufrichtung erstreckenden Dichtelemente in etwa kreisbogenförmig, dem Umfang einer Wickelrolle angepaßt, gekrümmt. Bei der besonders vorteilhaften Ausgestaltung nach Anspruch 20 sind diese Dichtelemente elastisch verformbar und können der sich bei wachsendem Durchmesser ändernden Krümmung der Mantelfläche einer Wickelrolle angepaßt werden, um bei Vermeidung von Kontakt mit der Wickelrolle die Druckluftverluste im gesamten Arbeitsbereich möglichst gering zu halten.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 21 mit einer zur Wickelrollenachse parallelen frei drehbaren Rolle als äußeres Dichtelement ermöglicht eine genaue Positionierung der Oberseite des Luftkastens in einem möglichst geringen Abstand von der Wickelrolle. Die frei drehbare Rolle kann sich an die Wickelrolle reibungsfrei anlegen und bestimmt zugleich den Abstand der übrigen Dichtelemente von der Wickelrollenunterseite.
Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 22 ist der Luftkasten an seiner Unterseite höhenverstellbar und um eine Achse parallel zur Wickelrollenachse schwenkbar gelagert, damit er der Position einer Wickelrolle exakt angepaßt werden kann. Die zur Wickelrollenachse parallelen Querwände tragen an ihrer Oberseite frei drehbare, an die Wickelrollen anlegbare, frei drehbare Rollen, die in Bahnlaufrichtung vorne und hinten abdichten. Beim Anlegen der frei drehbaren Rollen an die Wickelrollen wird zugleich die Position der sich in Bahnlaufrichtung erstreckenden Dichtelemente in einem minimalen Abstand zu den Wickelrollen festgelegt.
Die Patentansprüche 23 und 24 enthalten konstruktiv besonders vorteilhafte Ausgestaltungen von Wickelmaschinen mit Stützwalzen, bei denen die Luftkästen in eine ohnehin vorhandene Rollenabsenkeinrichtung integriert sind.
Die Zeichnung dient zur Erläuterung der Erfindung anhand vereinfacht dargestellter Ausführungsbeispiele.
Fig. 1 zeigt in Seitenansicht eine Stützwalzen-Wickelmaschine mit Dichtelementen, die teils an den Wickelböcken, teils an der Absenkbühne gelagert sind.
Fig. 2 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt von Fig. 1.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt entlang der Linie A-B von Fig. 2.
Fig. 4 zeigt in Seitenansicht einen Ausschnitt einer Stützwalzen­ wickelmaschine mit seitlichen Dichtelementen, die an einer seitlichen Quertraverse schwenkbar gelagert sind.
Fig. 5 zeigt einen Ausschnitt einer Stützwalzen-Wickelmaschine mit einem in die Absenkeinrichtung integrierten Luftkasten.
Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch einen Luftkasten, der sich aus einer Vielzahl nebeneinanderliegender Luftkammern aufbaut.
Fig. 7 zeigt den Schnitt durch eine kastenförmig aufgebaute Absenkeinrichtung, die zugleich als Luftkasten verwendet wird.
Fig. 8 zeigt einen höhenverstellbar und schwenkbar gelagerten Luftkasten mit frei drehbaren Rollen als Dichtelemente.
Die in Fig. 1 gezeigte Wickelmaschine ist eine Stützwalzen-Wickelmaschine, bei der die mehrere Meter breite Papier- oder Kartonbahn 1 von einer in einer Abrollung aufgehängten Vorratsrolle 2 abgezogen, durch Längsschneiden in Einzelbahnen aufgeteilt und anschließend zu Wickelrollen 3 aufgewickelt wird. Die Wickelrollen 3 liegen während des Aufwickelns wechselweise beidseits der Scheitellinie einer angetriebenen Stützwalze 4. Sie werden dabei jeweils von zwei beidseits in die Wickelhülsen eingefahrenen, drehbaren Führungsköpfen 5 gehalten, die zumindest einen Teil des Rollengewichts tragen. Die Führungsköpfe 5 sind an Schlitten 6 befestigt, die in etwa radial zur Stützwalze 4 verfahrbar an Tragelementen (Wickelböcke 7) gelagert sind. Jeweils zwei der quer zur Bahn 1 zur Anpassung an verschiedene Bahnbreiten verfahrbaren Wickelböcke 7 bilden eine Wickelstation, an der eine Wickelrolle 3 aufgewickelt wird.
Die Bahn 1 wird mittels Leitrollen 8 bis 12 unter Flur von der Abrollung bis in den Bereich unterhalb der Stützwalze 4 geführt, wo eine Längsschneideeinrichtung 13, bestehend aus mehreren Kreismesserpaaren, angeordnet ist, die sie in mehrere Einzelbahnen aufteilt. Von der Längsschneideeinrichtung 13 wird die Bahn 1 der teilweise umschlungenen Stützwalze 4 zugeführt, die die Einzelbahnen wechselweise zu den Wickelstationen an ihren beiden Seiten führt. Mit Abstand neben der Stützwalze 4 sind an beiden Seiten im Gestell 14 der Wickelmaschine heb- und senkbare Quertraversen 15, 16 angeordnet, an denen jeweils ein Schlitten 17, 18 pro Wickelstation quer zur Bahn 1 verfahrbar gelagert ist. An jedem Schlitten 17, 18 ist ein Schwenkarm 19, 20 angelenkt, der an seinem Ende ein Druckrollenpaar 21, 22 trägt, das gegen den Umfang der Wickelrolle 3 anschwenkbar ist, um zu Beginn des Aufwickelns, wenn das Auflagegewicht noch nicht ausreicht, die Linienkraft an der Berührungslinie der Wickelrolle 3 an der Stützwalze 4 für eine größere Wickelhärte steigern zu können.
An jeder Seite ist neben der Stützwalze 4 eine Rollenabsenkeinrichtung 23, 24 angeordnet, die mittels Hubzylinder 46 bis an die Unterseite der fertig gewickelten Wickelrollen 3 anhebbar und bis auf Flurniveau absenkbar ist. Unterhalb jeder Wickelrolle 3 sind Dichtelemente angeordnet, die unterhalb des Schwerpunkts der Wickelrollen 3 einen Druckraum bilden, der an seiner Oberseite von der Unterseite der jeweiligen Wickelrolle 3 abgeschlossen ist und in dem mittels Druckluft ein Überdruck erzeugt werden kann. Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 sind die Dichtelemente teilweise an den Absenkeinrichtungen 23, 24, teilweise an den Wickelböcken 7 befestigt. In Fig. 1 sind die Dichtelemente nur auf der rechten Seite der Stützwalze 4 eingezeichnet; obwohl nicht eingezeichnet, ist die Absenkeinrichtung 23 an der linken Seite der Stützwalze 4 spiegelbildlich zu der Absenkeinrichtung 24 aufgebaut, ebenso werden die auf der linken Seite der Stützwalze 4 angeordneten Wickelrollen 3 mit den auf der rechten Seite eingezeichneten Dichtelementen an ihrer Unterseite abgedichtet.
Der Aufbau und die Anordnung der Dichtelemente zur Bildung des Druckraums ist in den Fig. 2 und 3 detaillierter dargestellt:
Unterhalb jeder Wickelrolle 3 ist eine nach unten abdichtende Dichtplatte 25 angeordnet, deren Breite quer zur Bahn 1 größer ist als die maximale Breite einer Wickelrolle 3. Die Dichtplatte 25 erstreckt sich von der Stützwalze 2 in etwa radial - in Fig. 2 in etwa waagerecht von links nach rechts - bis über den tiefsten Punkt einer Wickelrolle 3, die den maximalen Durchmesser hat. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel erstreckt sich die Dichtplatte 25 über die gesamte Arbeitsbreite, sie dichtet somit die Unterseite aller Wickelrollen 3 einer Wickellinie gemeinsam nach unten ab. Alternativ kann auch für jede Wickelstation eine eigene Dichtplatte vorgesehen sein, deren Breite jeweils größer als die maximale Wickelrollenbreite ist und die quer zur Bahn 1 zur Anpassung an verschiedene Wickelrollenpositionen und -breiten verfahrbar im Gestell der Wickelmaschine gelagert sind. Einzelne Dichtplatten 25 können zweckmäßig sein, wenn an einer Seite Wickelrollen 3 mit unterschiedlichem Durchmesser gewickelt werden sollen.
Vorteilhafterweise ist nach dem in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ein Teil der Rollenaufnahmeplattform der Rollenabsenkeinrichtung 24 zugleich als Dichtplatte 25 ausgebildet. Die Absenkeinrichtung 24 ist zweiteilig ausgeführt, wobei der der Stützwalze 4 abgewandte Teil 24.2 relativ zum anderen Teil 24.1 in der Höhe verstellbar ist, um beim Entladen der Wickelrollen 3 eine Aufnahmemulde für die Wickelrollen 3 zu bilden. An der Oberseite des äußeren Teils 24.2 ist ein äußeres Dichtelement 27 in Richtung zur Stützwalze 4 und zurück bewegbar befestigt dessen Breite quer zur Bahn 1 größer ist als die maximale Wickelrollenbreite; im vorliegenden Beispiel erstreckt es sich als gemeinsames Dichtelement 27 für alle Wickelrollen 3 über die gesamte Arbeitsbreite der Wickelmaschine. Analog zu der unteren Dichtplatte 25 können alternativ für jede Wickelstation einzelne äußere Dichtelemente eingesetzt werden, die dann zur Anpassung an verschiedene Wickelrollenpositionen querverschiebbar gelagert sind.
Die gesamte Rollenabsenkeinrichtung 24 mit der Dichtplatte 25 und dem Dichtelement 27 ist an seitlichen Schwenkhebeln 28, an denen die Hubzylinder 46 angreifen, bis an die Unterseite einer Wickelrolle 3 hochschwenkbar und bis auf Flurniveau absenkbar so gelagert, daß sich die innere Kante der Dichtplatte 25 beim Hochschwenken mit möglichst geringem Abstand parallel zum Umfang der Stützwalze 4 in etwa auf einer Kreisbahn bewegt.
Die Abdichtung an den Stirnseiten der Wickelrollen 3 erfolgt mit zwei seitlichen Dichtelementen 29, 30, die im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 jeweils an der Stützwalze 4 zugewandten Ende der Tragelemente (Wickelböcke 7) mit den Führungsköpfen 5 befestigt sind. Die Unterkante der wangenförmigen Dichtelemente 29, 30 erstreckt sich parallel zu den Dichtplatten 25, und ihre Höhe ist so gewählt, daß sie in Dichtposition an den Stirnseiten jeder Wickelrolle 3 die von der Wickelrolle 3, der Stützwalze 4 und der unteren Dichtplatte 25 begrenzte Öffnung in den zur Entlastung mit Überdruck vorgesehenen Durchmesserbereich abdichten. Da zu Beginn des Aufwickelns bei sehr geringen Durchmessern sich im Bereich der Berührungslinie der Wickelrolle 3 an der Stützwalze 4 die Schlitten 6 mit den Führungsköpfen 5 befinden und dieser Bereich später, bei größeren Durchmessern, abgedichtet werden soll, sind die seitlichen Dichtelemente 29, 30 aus dem Bewegungsbereich der Schlitten 6 bewegbar an den Wickelböcken 7 befestigt. Dazu sind die Dichtelemente 29, 30 jeweils an der Innenseite eines parallel zu den Stirnseiten der Wickelrollen 3 außen an den Wickelböcken 7 befestigten Bleches 31 verschiebbar gelagert. Die Verschiebung der Dichtelemente 29, 30 in die Dichtposition und aus dem Bereich der Schlitten 6 erfolgt jeweils mit einer Kolben-Zylinder-Einheit 32, die an der Innenseite des Bleches 31 befestigt ist. In Fig. 3 ist das oben gezeichnete Dichtelement 29 in der Warteposition außerhalb des Bewegungsbereichs des Schlittens 6 dargestellt, das unten gezeichnete Dichtelement 30 in der Dichtposition. Die Position der Innenfläche der Dichtelemente 29, 30 relativ zu den Führungsköpfen 5 ist so gewählt, daß sie bei in die Wickelhülsen eingefahrenen Führungsköpfen 5 ihre Dichtposition an den Stirnseiten der Wickelrollen 3 einnehmen; d. h. ihr Abstand ist so gering, daß keine Reibung zur Wickelrolle 3 auftritt und zugleich die Druckluftverluste vernachlässigbar gering sind.
Eines der beiden seitlichen Dichtelemente 29, 30 ist mit einer nicht dargestellten Druckluftzufuhr verbunden und weist an der Innenseite im unteren Bereich eine Austrittsöffnung für Druckluft auf, um in dem von der Wickelrolle 3, der Stützwalze 4, der Dichtplatte 25 und dem äußeren Dichtelement 27 begrenzten Druckraum einen Überdruck zu erzeugen.
Der Überdruck unterhalb einer Wickelrolle 3 wird dann erzeugt, wenn die Wickelrollen 3 in Abhängigkeit von ihrer Breite einen so großen Durchmesser erreicht haben, daß die Gefahr besteht, daß Rollenfehler, insbesondere Kreppfalten und Kernplatzstellen, auftreten. Dazu wird spätestens ab einem Wickelrollendurchmesser von 1000 mm unterhalb des Schwerpunktes der Wickelrolle 3 ein Druckraum gebildet, indem die Rollenabsenkeinrichtung 24 mit der Dichtplatte 25 bis knapp unterhalb der tiefsten Stelle einer Wickelrolle 3 mit maximalem Durchmesser hochgeschwenkt wird. Dabei legt sich die Dichtplatte 29 dichtend an die Unterseite der beiden seitlichen Dichtelemente 30, 31 an, die bereits den zum Abdichten gegenüber der Stirnseiten der Wickelrollen 3 erforderlichen geringen Abstand zu diesen aufweisen, da sie mit den Wickelböcken 7 automatisch positioniert wurden. Die seitlichen Dichtelemente 30, 31 werden nun auf der Dichtplatte 25 in Richtung zur Stützwalze 4 bis in einen minimalen Abstand zu dieser verschoben, anschließend wird der äußere Teil 24.2 der Absenkeinrichtung nach oben bewegt und das darauf befestigte Dichtelement 27 bis in einen minimalen Abstand zur Mantelfläche der Wickelrolle 3 verschoben, um den Druckraum zu schließen.
Durch Einleiten von Druckluft in den Druckraum über eins der Seitenteile 29, 30 wird spätestens ab einem Rollendurchmesser von 1000 mm unterhalb der Wickelrolle 3 ein Überdruck erzeugt, der so gesteuert oder geregelt wird, daß das an den beiden Führungsköpfen 5 lastende Rollengewicht einen Wert von 15 000 N/m Rollenbreite nicht übersteigt. Bei sehr empfindlichen Papieren, z. B. bei hochwertigen doppelt gestrichenen graphischen Papieren, kann es angebracht sein, die Entlastung der Führungsköpfe 5 schon früher einsetzen zu lassen und das an ihnen lastende restliche Rollengewicht auf einen geringeren Wert einzustellen; insbesondere wenn für eine sehr gute Wickelqualität eine sehr gleichmäßige Linienlast an der Berührungslinie der Wickelrollen 3 an der Stützwalze 4 erforderlich ist, also auch geringste Durchbiegungen der Wickelrollen 3 aufgrund der an den Führungsköpfen 5 lastenden Rollengewichte vermieden werden sollen. Es lassen sich so Wickelrollen 3 mit einem Durchmesser bis zu 1500 mm bei einer Rollenbreite bis zu 3600 mm fehlerfrei und mit hoher Wickelqualität herstellen. Die Entlastung des Rollengewichts an den Führungsköpfen 5 durch den Überdruck unterhalb der Wickelrollen 3 erfolgt nach einer einfachen Variante derart, daß das Rollengewicht an den Führungsköpfen 5 konstant gehalten wird.
Bei Wickelverfahren, bei denen die Wickelrollen 3 beim Aufwickeln auf einer das Rollengewicht teilweise tragenden Stützwalze aufliegen, steht durch die Gewichtsentlastung ein weiterer Parameter zur Verfügung, mit dem sich der Wickelvorgang steuern oder regeln läßt. Da die Wickelhärte (= Flächen­ pressung zwischen den einzelnen Wickellagen) entscheidend von der Linienlast an der Auflegelinie der Wickelrolle 3 auf der Stützwalze 4 beeinflußt wird, läßt sie sich über die Größe der Gewichtsentlastung einstellen. Bevorzugt wird die eine Gewichtsentlastung bewirkende Größe - im vorliegenden Beispiel die Höhe des Überdrucks - als Stellgröße zur Steuerung oder Regelung des Wickelvorgangs so verändert, daß sich eine vom Wickelrollendurchmesser abhängige, gewünschte Linienlast einstellt. Die Steuerung des Überdrucks erfolgt entweder direkt oder über die Position der Dichtelemente, z. B. indem diese mit einem einstellbaren Druck in Richtung zur Wickelrolle 3 gedrückt werden.
Nach einer anderen, in Fig. 4 ausschnittsweise gezeigten Ausführungsform sind die an den Stirnseiten der Wickelrollen 3 abdichtenden seitlichen Dichtelemente 33 zu beiden Seiten der Stützwalze 4 an einer seitlichen Quertraverse der Wickelmaschine quer verstellbar und gegen die Stützwalze 4 schwenkbar gelagert. Zur Vereinfachung sind in Fig. 4 nur die gegenüber der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 geänderten und für diese Ausführungsform wichtigen Elemente dargestellt. Im übrigen ist die Wickelmaschine wie in Fig. 1 und vorstehend beschrieben aufgebaut, übereinstimmende Teile tragen auch gleiche Bezugsnummern.
Vorteilhafterweise sind bei der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform die schildförmigen seitlichen Dichtelemente 33 jeweils am Ende eines Schwenkarms 34 befestigt, der an dem Schlitten 18 für die Druckrollen 22 der jeweiligen Wickelstation angelenkt ist. So lassen sich die Dichtelemente 33 mit den Druckrollenschlitten 18 quer zur Bahn 1 positionieren, es sind keine eigenen Positioniereinrichtungen erforderlich. Die Dichtelemente 33 sind einerseits bis an die Stützwalze 4 schwenkbar, andererseits bis in eine Warteposition außerhalb des maximalen Durchmessers einer Wickelrolle 3 zurückschwenkbar, damit diese von der Rollenabsenkeinrichtung 24 abgesenkt und entladen werden können. Bei dieser Ausführungsform ist nicht nur die Rollenaufnahmeplattform 24.1 des vorderen Teils der Rollenabsenkeinrichtung 24, sondern auch die Rollenaufnahmeplattform des äußeren Teils 24.2 als untere Dichtplatte 25 ausgebildet. Die beiden Teile 24.1, 24.2 der Rollenabsenkeinrichtung können stumpfwinklig gegeneinander zur Bildung einer Aufnahmemulde für die Wickelrollen 3 geschwenkt werden. Die der Stützwalze 4 abgewandte Außenwand des äußeren Teils 24.2 ist kreisbogenförmig gekrümmt und auf ihr ist ein sich über die Arbeitsbreite erstreckendes, zylinderschalenförmiges äußeres Dichtelement 35 in Richtung zur Stützwalze 4 und zurück verschiebbar befestigt. Die Unterkanten der seitlichen Dichtelemente 33 sind auf die Dichtflächen 25 angepaßt stumpf abgewinkelt, so daß sie dichtend auf diese aufsetzen können. An ihrem der Stützwalze 4 abgewandten Ende sind ihre Oberkanten auf die äußeren Dichtelemente 35 angepaßt kreisbogenförmig gekrümmt, so daß diese dichtend über die Oberkanten geschoben und mit ihrer Vorderkante gegen die Mantelfläche der Wickelrollen 3 bewegt werden können. Die kreisbogenförmige Oberkante der Dichtelemente 33 reicht in Richtung zur Stützwalze 4 bis zu dem Durchmesser einer Wickelrolle 3. 1, bei dem die Entlastung der Führungsköpfe 5 mit Druckluft einsetzen soll.
Zur Bildung eines Druckraums unterhalb des Schwerpunkts der Wickelrollen 3 wird die Rollenabsenkeinrichtung 24 bis auf einen kurzen Abstand unterhalb des tiefsten Punkts einer Wickelrolle 3 mit maximalem Durchmesser angehoben, dabei wird das äußere Teil 24.2 stumpf zum inneren Teil 24.1 abgewinkelt. Anschließend werden die schildförmigen seitlichen Dichtelemente 33 in Richtung zur Gegenwalze 4 geschwenkt und setzen dabei dichtend auf den Dichtflächen 25 auf. Ihr vorderes Ende befindet sich dabei mit möglichst geringem Abstand von der Stützwalze 4 und dichtet so den Bereich bis zur Berührungslinie der Wickelrolle 3 an der Stützwalze 4 ab. Danach wird das äußere Dichtelement 35 in Richtung zur Stützwalze 4 bis auf einen minimalen Abstand zur Mantelfläche der Wickelrolle 3 geschoben und dichtet so die Öffnung ab, die von den der Stützwalze 4 abgewandten Enden der Dichtelemente 33, der Mantelfläche der Wickelrolle 3 und der Dichtplatte 25 begrenzt wird. Der Druckraum unterhalb der Wickelrolle 3 ist geschlossen. Auch bei dieser Ausführungsform erfolgt die Zufuhr der Druckluft über die seitlichen Dichtelemente 33, damit die Druckluftzufuhr automatisch bei einer Verstellung quer zur Bahn 1 der Dichtelemente 33 mit positioniert wird. Die Entlastung des an den Führungsköpfen 5 lastenden Rollengewichts erfolgt auf die bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 beschriebenen Weise.
Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Wickelmaschine, bei der unterhalb einer Wickelrolle 3 ein oben zumindest teilweise offener Luftkasten 36 mit zumindest einer Druckluftzufuhr angeordnet ist. Die offene Fläche der Oberseite (Druckfläche 37) des Luftkastens 36 wird von reibungsfrei dichtend an der Unterseite der Wickelrolle 3 anliegenden Dichtelementen begrenzt, die auf verschiedene Rollenbreiten und -positionen anpaßbar sind. Dabei ist entweder jeder Wickelstation ein quer zur Bahn 1 zur Anpassung an verschiedene Rollenbreiten und -positionen verstellbarer Luftkasten zugeordnet, oder - wie in den Fig. 5 bis 7 gezeigt - es erstreckt sich an jeder Seite der Stützwalze 4 ein durchgehender Luftkasten 36 über die gesamte Arbeitsbreite, der in einzelne, getrennt mit Druckluft beaufschlagbare Luftkammern 38 unterteilt ist.
Vorteilhafterweise ist der Luftkasten 36 in den der Stützwalze 4 benachbarten vorderen Teil 24.1 der heb- und senkbar neben der Stützwalze 4 angeordneten Rollenabsenkeinrichtung 24 eingebaut. Die Absenkeinrichtung 24 ist - wie bei den vorherigen Ausführungsformen beschrieben - ebenfalls an seitlichen Schwenk­ armen 28 vom Flurniveau bis an die Unterseite einer Wickelrolle 3 hochschwenkbar gelagert, wobei sich die der Stützwalze 4 benachbarte Kante des vorderen Teils 24.1 mit kurzem Abstand von der Stützwalze 4 und parallel zu deren Umfang nach oben bewegt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 6 besteht der Luftkasten 36 aus einer Vielzahl nebeneinander angeordneter Luftkammern 38, die in der kastenförmigen Blechkonstruktion des vorderen Teils 24.1 der Absenkeinrichtung 24 angeordnet sind. Jede der Luftkammern 38 weist eine Druckluftzufuhr 39 auf und ist innerhalb der Absenkeinrichtung 24 mittels einer Kolben-Zylinder-Einheit 40 hochschwenkbar gelagert. Die Schwenklager sind jeweils oben an der Innenseite der zur Stützwalze 4 benachbarten Querwand der Absenkeinrichtung 24 angeordnet, wobei die Schwenkachsen 41 parallel zu den Wickelrollenachsen und somit zur Stützwalzenachse verlaufen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 wird die kastenförmige Blechkonstruktion des vorderen Teils 24. 1 der Absenkeinrichtung 24 direkt als Luftkasten 36 benutzt. Um den Luftkasten 36 in einzeln aktivierbare Luftkammern 38 unterteilen zu können, deren Position und Breite auf die jeweiligen Wickelrollenposition und -breite anpaßbar ist, sind innerhalb des Luftkastens 36 schottenartige Trennbleche 42 angeordnet. Entweder sind über die gesamte Arbeitsbreite Trennbleche 42 in festen Abständen, z. B. alle 200 mm, eingeschweißt, wobei jede so gebildete Luftkammer 38 eine eigene Druckluftzufuhr 39 aufweist. Die Anpassung an die Rollenbreite und -position erfolgt dann durch Aktivieren der jeweiligen Druckluftzufuhr 39. Oder die Trennbleche 42 sind - wie in Fig. 7 gezeigt - innerhalb der Absenkeinrichtung 24 quer zur Bahn 1 an einer Rundführung 43 verschiebbar gelagert. Durch Positionieren der Trennbleche 42 können nun an den gewünschten Positionen Luftkammern 38 gebildet werden, deren Breite der Wickelrollenbreite entspricht. In regelmäßigen Abständen, z. B. alle 200 mm, ist jeweils eine Druckluftzufuhr 39 angeschlossen, so daß an allen möglichen Positionen die gebildeten Druckkammern 38 mit Druckluft beaufschlagt werden können.
Die Luftkästen 36 sind bei allen Ausführungsformen oben zumindest teilweise offen, wobei die offene Fläche der Oberseite (Druckfläche 37) von reibungsfrei dichtend an der Unterseite der Wickelrolle anliegenden Dichtelementen begrenzt ist. Die sich in Bahnlaufrichtung erstreckenden Dichtelemente 44 - im vorliegenden Beispiel Dichtleisten - sind dem Umfang einer Wickelrolle 3 angepaßt in etwa kreisbogenförmig gekrümmt. Bevorzugt sind die Dichtleisten 44 elastisch verformbar mit hierfür speziell angepaßten Biegequerschnitten gefertigt, und ihre Krümmung ist auf die sich bei einem Durchmesserzuwachs ändernde Krümmung der Wickelrolle 3 anpaßbar, um die Druckluftverluste zu minimieren. Die Anpassung der Krümmung erfolgt mittels Stellelementen, die im Inneren des Luftkastens 36 angeordnet sind und die Dichtleisten 44 entsprechend verbiegen. Bei geeigneter Wahl der Ausgangskrümmung der Dichtleisten 44 und deren Vorspannung reicht ein einziges, zentral angreifendes Stellelement aus, um dem Krümmungsradius entsprechend nachzuführen.
Während die Abdichtung quer zur Bahn 1 an der der Stützwalze 4 benachbarten Seite ebenfalls mittels einer oder mehrerer Dichtleisten erfolgt, - bevorzugt mittels einer durchgehend an der Oberseite des Luftkastens 36 bzw. der Luftkammern 38 befestigten Dichtleiste, dichten an der entgegengesetzte Seite eine oder mehrere frei drehbare Rollen 45 als äußere Dichtelemente gegen die Mantelfläche der Wickelrolle 3 ab. Bei der Ausführungsform nach Fig. 6 ist jeweils an der Oberseite der äußeren Querwand der Luftkammer 38 eine Rolle 45 befestigt, bei der Ausführungsform nach Fig. 7 erstreckt sich eine durchgehende Rolle 45 über die gesamte Arbeitsbreite, die an der den vorderen Teil 24.1 der Absenkeinrichtung 24 abschließenden Querwand befestigt ist. Die frei drehbaren Rollen 45 sind so angeordnet, daß sich beim Anschwenken der Luftkammern 38 an die Mantelfläche der Wickelrollen 3 ein schmaler Spalt zwischen dem seitlichen Dichtelementen 44 und der Wickelrolle 3 einstellt, wenn sich die Rollen 45 an die Wickelrollen 3 anlegen. Sie halten so die Luftkammern 38 auf minimale Distanz und vermeiden so eine Reibung zwischen den seitlichen Dichtelementen 44 und den Wickelrollen 3.
Während bei der Ausführungsform nach Fig. 7 die Absenkeinrichtung 24 mit den Luftkammern 38 zur Bildung eines Druckraums unterhalb der Wickelrollen 3 mittels des Hubzylinders 46 direkt bis in die Dichtposition, also bis zum Anlegen der frei drehbaren Rollen 45, hochgeschwenkt wird, schwenkt der Hubzylinder 46 bei der Ausführungsform nach Fig. 6 die Absenkeinrichtung 24 zunächst bis in eine Startposition, bei der die seitlichen Dichtelemente 44 noch einen gewissen Abstand von den Wickelrollen 3 haben. Anschließend schwenken die Kolben-Zylinder-Einheiten 40 die sich im Bereich von Wickelrollen 3 befindlichen Druckkammern 38 in ihre Dichtposition, bei der die Rollen 45 an den Wickelrollen 3 anliegen und die Dichtelemente 44 einen so geringen Abstand aufweisen, daß die Druckluftverluste vernachlässigbar sind. Anschließend wird Druckluft in die hochgeschwenkten Luftkammern 38 eingeleitet und das in den Führungsköpfen 5 lastende Rollengewicht auf die bei den Ausführungsformen nach den Fig. 1 bis 4 beschriebene Weise entlastet. Bevorzugt erfolgt die Steuerung des Druckes in den Luftkammern 38 entlang einer vorgegebenen Funktion in Abhängigkeit vom Durchmesser der Wickelrollen 3. Die Kolben-Zylinder-Einheiten 40 bei der Ausführungsform nach Fig. 6 werden dabei so mit Druck beaufschlagt, daß die Rückstellkräfte aus dem Druck in den Luftkammern 38 kompensiert werden, d. h. ein konstanter Spalt zwischen den Wickelrollen 3 und den seitlichen Dichtelementen 44 eingehalten wird.
Fig. 8 zeigt eine Ausführungsform, bei der der Luftkasten 36 an seiner Unterseite höhenverstellbar und um eine Achse 47 parallel zur Wickelrollen­ achse schwenkbar gelagert ist. Die zur Wickelrollenachse parallelen Querwände tragen an ihrer Oberseite frei drehbare, an die Wickelrollen 3 anlegbare, frei drehbare Rollen 48, 49. Beim Anlegen an die Wickelrolle 3 legen die Rollen 48, 49 gleichzeitig die Dichtposition der sich in Bahnlaufrichtung erstreckenden Dichtleisten 44 fest. Durch die schwenkbare und höhenverstellbare Lagerung des Luftkastens 36 kann dieser dem jeweiligen Wickelrollendurchmesser angepaßt positioniert werden.
Die kontaktfrei abdichtenden Dichtelemente 25, 27, 29, 30, 35, 42, 44 können zur Verstärkung der Dichtwirkung quer zur Strömungsrichtung von ausströmender Druckluft verlaufende Nuten aufweisen, die als Labyrinthdichtung wirken. Alternativ oder als Ergänzung kann mit Sperrluft abgedichtet werden, um die Verluste durch den engen Spalt zwischen den Wickelrollen 3 und den Dichtelementen zu vermindern. Vorteilhaft wird dabei die zum Aufbau eines Überdrucks erforderliche Druckluft so zugeführt, daß sie zugleich als Sperrluft an den möglichen Austrittsspalten wirkt.

Claims (25)

1. Verfahren zum Aufwickeln einer durch Längsschneiden unterteilten Papier- oder Kartonbahn (1) auf Wickelhülsen, bei dem jede Wickelrolle (3) beim Aufwickeln von zwei beidseits in die Wickelhülse eingefahrenen Führungsköpfen (5) gehalten wird, die zumindest teilweise das Rollengewicht tragen, dadurch gekennzeichnet, daß die Wickelrollen (3) beim Aufwickeln spätestens ab einem Wickelrollendurchmesser von 1000 mm unterhalb ihres Schwerpunkts so unterstützt werden, daß das an den beiden Führungsköpfen (5) lastende Rollengewicht einen Wert von 15 000 N pro Meter Rollenbreite nicht übersteigt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Dichtelemente (25, 27, 29, 30, 35, 42, 44, 45, 48, 49) an die Unterseite der Wickelrollen (3) bewegt werden, die unterhalb des Schwerpunkts einer Wickelrolle (3) einen Druckraum bilden, in dem zur Unterstützung mittels Druckluft ein Überdruck erzeugt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Wickelrollen (3) beim Aufwickeln auf einer das Rollengewicht teilweise tragenden Stützwalze (3) aufliegen und daß die eine Gewichtsentlastung bewirkende Größe als Stellgröße zur Steuerung oder Regelung des Wickelvorgangs verwendet wird.
4. Wickelmaschine zum Aufwickeln einer Papier- oder Kartonbahn (1) auf Wickelhülsen
  • - mit einer Längsschneideeinrichtung (1) zum Aufteilen der Bahn (1) in Einzelbahnen, und
  • - mit einzelnen Wickelstationen, jeweils bestehend aus zwei quer zur Bahnlaufrichtung verfahrbaren Tragelementen (Wickelböcke 7), an denen ein in die Wickelhülse einfahrbarer, drehbarer Führungskopf (5) befestigt ist,
gekennzeichnet durch unterhalb einer Wickelrolle (3) angeordnete Dichtelemente (25, 27, 29, 30, 35, 42, 44, 45), die unterhalb des Rollenschwerpunkts einen Druckraum bilden, der an seiner Oberseite von der Unterseite der Wickelrolle (3) abgeschlossen und auf verschiedene Rollenbreiten und -positionen anpaßbar ist, und durch Mittel zur Erzeugung eines Überdrucks in dem Druckraum.
5. Wickelmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die Wickelstationen beidseits einer Walze (Stützwalze 4) angeordnet sind, an der die Wickelrollen (3) beim Aufwickeln umfänglich anliegen, und daß für jede Wickelstation ein Druckraum von folgenden Dichtelementen gebildet wird:
  • 1. Eine unterhalb der Wickelrolle (3) angeordnete, nach unten abdichtende Dichtplatte (25), deren Breite quer zur Bahn (1) größer ist als die maximale Breite einer Wickelrolle (3) und die sich von der Walze (Stützwalze 4) in etwa radial bis über den tiefsten Punkt einer Wickelrolle (3) mit maximalem Durchmesser erstreckt,
  • 2. zwei seitliche Dichtelemente (29, 30, 33), die quer zur Bahn (1) jeweils gegen die Stirnseiten der Wickelrolle (3) bewegbar die an den Stirnseiten jeder Wickelrolle (3) von der Wickelrolle (3), der Walze (Stützwalze 4) und der unteren Dichtplatte (25) begrenzte Öffnung abdichten, und
  • 3. ein äußeres Dichtelement (27, 35) mit einer Breite größer als die maximale Wickelrollenbreite, das in Richtung zur Walze (Stützwalze 4) gegen die Wickelrolle (3) bewegbar die von der Mantelfläche der Wickelrolle (3) und den der Stützwalze (4) abgewandten Enden der seitlichen Dichtelemente (29, 30, 33) und der unteren Dichtplatte (25) begrenzte Öffnung abdichtet.
6. Wickelmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß sich die untere Dichtplatte (25) als gemeinsame Dichtplatte für alle Wickelstationen einer Seite der Stützwalze (4) über die gesamte Arbeitsbreite erstreckt.
7. Wickelmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß ein Teil (24. 1) der Rollenaufnahmeplattform einer heb- und senkbar neben der Stützwalze (4) angeordneten Rollenabsenkeinrichtung (24) zugleich als Dichtplatte (25) ausgebildet ist.
8. Wickelmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß an dem der Stützwalze (4) abgewandten Ende der Aufnahmeplattform das äußere Dichtelement (27, 35) in Richtung zur Stützwalze (4) bewegbar befestigt ist.
9. Wickelmaschine nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zur Bildung einer Aufnahmemulde der der Stützwalze (4) abgewandte äußere Teil (24. 1) der Aufnahmeplattform relativ zum anderen Teil (24) in der Höhe verstellbar mit diesem verbunden ist.
10. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Dichtelemente (29, 30) an den verfahrbaren Tragelementen (Wickelböcke 7) befestigt sind.
11. Wickelmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß die Führungsköpfe (5) an den Tragelementen (Wickelböcke 7) in radial zur Stützwalze (4) verfahrbaren Schlitten (6) gelagert sind, und daß die seitlichen Dichtelemente (29, 30) aus dem Bewegungsbereich der Schlitten (6) bewegbar an den Tragelementen (Wickelböcke 7) befestigt sind.
12. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Dichtelemente (33) an einer seitlichen Quertraverse (16) der Wickelmaschine querverstellbar und gegen die Stützwalze (4) schwenkbar gelagert sind.
13. Wickelmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß die seitlichen Dichtelemente (33) schwenkbar am Schlitten (18) befestigt sind, an denen zugleich Druckrollen (22) zum Anschwenken an die Wickelrollen (3) gelagert sind.
14. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckluft in den Druckraum über die seitlichen Dichtelemente (29, 30, 33) zugeführt wird.
15. Wickelmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß unterhalb einer Wickelrolle (3) ein oben zumindest teilweise offener Luftkasten (36) mit einer Druckluftzufuhr (39) angeordnet ist, wobei die offene Fläche der Oberseite (Druckfläche 37) von reibungsfrei dichtend an der Unterseite der Wickelrolle (3) anliegenden Dichtelementen (42, 44, 45) begrenzt und verschiedene Rollenbreiten und -positionen anpaßbar ist.
16. Wickelmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich­ net, daß jeder Wickelstation zumindest ein quer zur Bahn (1) verstellbarer Luftkasten (36) zugeordnet ist.
17. Wickelmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich­ net, daß die Wickelstationen entlang zweier Wickellinien angeordnet sind, und jeder Seite der Wickellinie ein durchgehender Luftkasten (36) zugeordnet ist, der in einzelne, getrennt mit Druckluft beaufschlagbare Luftkammern (38) unterteilt ist.
18. Wickelmaschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich­ net, daß die einzelnen Luftkammern (38) gegeneinander mit schottenartigen Trennblechen (42) abgedichtet sind, die innerhalb des Luftkastens (36) quer zur Bahn (1) verschiebbar gelagert sind.
19. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die in Bahnlaufrichtung sich erstreckenden Dichtelemente (44) in etwa kreisbogenförmig, dem Umfang einer Wickelrolle (33) angepaßt, gekrümmt sind.
20. Wickelmaschine nach Anspruch 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Dichtelemente (44) elastisch verformbar sind und durch Mittel, die ihre Krümmung der sich ändernden Krümmung einer Wickelrolle (33) anpassen.
21. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftkasten (36) oder die Luftkammern (38) an einer Seite um eine zur Wickelrollenachse parallele Achse (41) hochschwenkbar gelagert ist und daß an der entgegengesetzten Seite als äußeres Dichtelement eine zur Schwenkachse (41) parallele, frei drehbare Rolle (45) an der Oberseite der Querwand des Luftkastens (36) oder der Luftkammer (38) befestigt ist.
22. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftkasten (36) an seiner Unterseite höhenverstellbar und um eine Achse (47) parallel zur Wickelrollenachse schwenkbar gelagert ist und daß seine zur Wickelrollenachse parallelen Querwände an ihrer Oberseite an die Wickelrolle(n) (3) anlegbare, frei drehbare Rollen (48, 49) tragen.
23. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 15 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Wickelstationen beidseits einer angetriebenen Stützwalze (4) angeordnet sind und daß zumindest ein Luftkasten (36) in eine heb- und senkbar neben der Stützwalze (4) angeordnete Rollenabsenkeinrichtung (24) eingebaut ist.
24. Wickelmaschine nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in der Rollenabsenkeinrichtung (24) mehrere Luftkammern (38) nebeneinander unabhängig voneinander hochschwenkbar gelagert sind.
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