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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Verpackungen
aus zwei Teilpackungen, je für
eine Gruppe von Zigaretten-Packungen oder ähnlichen Packungen, wobei ein
einstückiger
Zuschnitt um die Gruppen herumgefaltet wird, derart, dass einander
zugekehrt Innenwände
der Teilpackungen V-förmig
zwischen die Gruppen eingefaltet werden, sowie eine Vorrichtung
zum Herstellen derartige Verpackungen.
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Verpackungen
der herzustellenden Art dienen zur Aufnahme von Gruppen von Zigaretten-Packungen
und werden in der Praxis vielfach als Zigaretten-Stangen bezeichnet. Die Verpackung ist
teilbar, derart, dass die beiden Teilpackungen jeweils eigenständige Einheiten
bilden mit einer Gruppen von z.B. fünf Zigaretten-Packungen. Beispiele
für diesen Typ
einer Gebinde-Packung für
Zigaretten sind in der
US 4,932,534 beschrieben.
Die Teilpackungen sind bei dieser bekannten Lösung im Bereich einer Perforationen
aufweisenden Trennkante miteinander verbunden. Bei Ingebrauchnahme
der Verpackung wird die Perforation der Trennkante durch Brechen
der Teilpackungen durchtrennt. Bei der Herstellung der Packung wird
zunächst
zwischen zwei Packungsgruppen V-förmig ein Zuschnittteil geschoben.
Danach werden weitere Zuschnittteile um die beiden Teilpackungen
herumgefaltet. Die Handhabung des Zuschnitts und der beiden Teilpackungen
ist aufwendig.
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Bei
einer anderen bekannten Ausführung dieses
Verpackungstyps sind die Teilpackungen nicht nur entlang einer durch
Brechen zu durchtrennenden Perforationslinie miteinander verbunden,
sondern zusätzlich
durch Leimpunkte, die im Bereich der einander zugekehrten Innenwände der
Teilpackungen angebracht sind. Darüber hinaus sind die Teilpackungen
durch einen sich im Bereich von Längsseitenwänden und von Stirnwänden erstreckenden
perforierten Klebestreifen miteinander verbunden. Auch die Perforation
des Klebestreifens muss zum Trennen der Teilpackungen beseitigt
werden.
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Aus
der
DE 34 33 428 ist
eine Vorrichtung zum Herstellen von Zigaretten-Stangen bekannt.
Die zur Bildung der Zigaretten-Stange vorgesehene Gruppe aus Kleinpackungen
wird zusammen mit einem Zuschnitt in die Tasche eines Faltrevolvers
eingeführt.
In der Tasche werden Faltoperationen durchgeführt. Eine verpackungstechnische
Aufteilung in Teilpackungen ist nicht gezeigt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
für eine
leistungsfähige,
industrielle aber auch schonende Fertigung des genannten Verpackungstyps
vorzuschlagen.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass
der Zuschnitt unter Bildung der beiden Teilpackungen gefaltet wird
mit offenen Längsseitenwänden und
dass sodann die Gruppen über
die offenen Längsseitenwände in die
zugeordneten Teilpackungen eingeführt und diese danach durch
Falten von die Längsseitenwände bildenden
Faltlappen fertig gefaltet werden.
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Eine
Besonderheit des erfindungsgemäßen Verfahrens
liegt darin, dass die beiden Teilpackungen aus einem gemeinsamen,
einstückigen
Zuschnitt gefertigt, dieser aber während des Fertigungsprozesses
oder unmittelbar danach maschinell durchtrennt wird, sodass zwei
separate Teilpackungen entstehen. Diese werden in geeigneter Weise
lösbar
miteinander verbunden. Durch diese Maßnahme, nämlich durch den Einsatz eines
einstückigen
Zuschnitts für zwei
Teilpackungen ist die Leistungsfähigkeit
bei der Fertigung deutlich erhöht,
da mit jedem Maschinentakt zwei Teilpackungen und damit eine komplette "Doppelstange" mit zwei Gruppen
von Zigaretten-Packungen gefertigt wird.
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Die
maschinelle Durchtrennung der Verbindung zwischen den Teilpackungen
im Bereich einer Randverbindung der Innenwandungen kann auf verschiedene
Weise erfolgen. Bei einer erfindungsgemäßen Lösung liegen die Innenwände der
noch nicht gefüllten
Verpackungen an einem Faltorgan an, welches zugleich mit dem äußeren Rand
als Trennmesser dient. Durch Einschieben der Gruppen der Zigaretten-Packungen
wird die Randverbindung gegen eine Trennschneide gedrückt. Dadurch
wird die Verpackung in die beiden Teilpackungen aufgeteilt.
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Bei
einer Alternative wird die Randverbindung nach Fertigstellung der
Verpackung durch ein zwischen die beiden Teilpackungen eintretendes Messer
durchtrennt, welches in Längsrichtung
der Verpackung bewegt wird.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Herstellen der Verpackung weist einen drehend bewegbaren Faltrevolver
mit mehreren radial gerichteten Taschen, je mit seitlichen Taschenwänden und
zur Aufnahme einer Verpackung auf, wobei jede Tasche zur Aufnahme
von zwei quaderförmigen
oder kubischen Teilpackungen vorgesehen ist, mit einer Gruppe von
Zigarettenpackungen oder ähnlichen
Packungen je Teilpackung, wobei die beiden Teilpackungen aus einem
gemeinsamen, einstückigen
bzw. einteiligen Zuschnitt gebildet sind, dass außerdem die
Taschen jeweils ein mittleres, fest stehendes Faltorgan, insbesondere
ein Faltschwert aufweisen, dass der Zuschnitt im Bereich einer Beschickungsstation
in die jeweilige Tasche einführbar
ist unter Bildung der an der radial außenliegenden Längsseitenwand
offenen Teilpackungen, dass in einer folgenden Füllstation die Gruppen in die
Teilpackungen innerhalb der Tasche einschiebbar sind, und dass in
einer nachfolgenden Ausstoßstation
die fertiggefaltete Verpackung aus der Tasche ausschiebbar ist.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist mit einem Faltrevolver ausgerüstet, dessen Taschen für die Aufnahme
jeweils einer Verpackung ausgebildet sind. Erfindungsgemäß wird zunächst der
einstückige
Zuschnitt in eine Tasche eingeführt
und dabei soweit vorgefaltet, daß Teilpackungen an der radial
außenliegenden
Seite der Taschen bzw. des Faltrevolvers offenbleiben. Im Bereich
einer Füllstation
werden die beiden Gruppen der (Klein-)Packungen gleichzeitig in
die Teilpackungen eingeschoben. Danach wird die Verpackung bzw.
werden die Teilpackungen fertiggefaltet.
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Die
Taschen mit den Faltorganen für
den Zuschnitt sind in besonderer Weise ausgebildet. Ebenso sind
erfindungsgemäße Maßnahmen
im Bereich der Füllstation
vorgesehen, die eine ordnungsgemäße Positionierung
der übereinander
liegenden Gruppen von (Zigaretten-)Packungen gewährleisten.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Verpackung sowie Ausführungsbeispiele
der Vorrichtung zum Herstellen derselben und der Verfahrensablauf
werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
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1 Eine
aus zwei Teilpackungen bestehende Verpackung in perspektivischer
Ansicht,
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2 einen
Zuschnitt für
eine Verpackung gemäß 1 in
ausgebreiteter Stellung,
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3 eine
Vorrichtung zum Herstellen einer Verpackung gemäß 1 in vereinfachter
Seitenansicht,
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4 einen
Ausschnitt der Vorrichtung gemäß 3 in
vergrößertem Maßstab,
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5 eine
Darstellung entsprechend 4 in veränderter Position und unter
Abwandlung des Ausführungsbeispiels
gemäß 4,
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6 bis 11 aufeinanderfolgende
Faltpositionen beim Falten des Zuschnitts gemäß 2 im Bereich
eines Faltrevolvers in Seitenansicht,
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12 bis 15 verschiedene
Positionen beim Einführen
von Gegenständen
(Zigaretten-Packungen) in die teilweise gefaltete Verpackung in
Seitenansicht,
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16 eine
Einzelheit einer Tasche eines Faltrevolvers in Draufsicht, teilweise
im Schnitt,
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17 die
Einzelheit gemäß 16 in
einem Schnitt XVII -XVII,
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18 eine
Einzelheit des Faltrevolvers im Bereich einer Ausstoßstation
in stark vergrößertem Maßstab, teilweise
geschnitten,
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19 den
Faltrevolver im Vertikalschnitt mit Einzelheiten im Bereich einer
Ausstoßstation,
in der Schnittebene IXX-IXX der 5,
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Die
Ausführungsbeispiele
in den Zeichnungen befassen sich mit Großpackungen für eine Mehrzahl
von quaderförmigen
Kleinpackungen, nämlich Zigaretten-Packungen 20.
Zwei Gruppen 21, 22 dieser Zigaretten-Packungen 20 finden
Aufnahme in einer (Groß-)Verpackung 23,
auch Zigaretten-Stange genannt. Die Verpackung 23 besteht
aus einem – ursprünglich – einstückigen Zuschnitt 24 aus
dünnem Karton
oder einem anderen geeigneten Verpackungsmaterial. Die daraus gebildete
Verpackung 23 besteht aus zwei Teilpackungen 25, 26,
je zur Aufnahme einer Gruppe 21, 22 der Zigaretten-Packungen 20.
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Der
Zuschnitt
24 ist so ausgebildet, daß zwei den Packungsinhalt vollständig umhüllende Teilpackungen
25,
26 gebildet
werden, jeweils mit Innenwand
27, gegenüberliegender Außenwand
28,
einer ersten, geschlossenen Längsseitenwand
29 und
einer zweiten Längsseitenwand
30.
Diese ist am freien Rand mit einer Stecklasche
31 versehen,
die bei geschlossener Teilpackung
25,
26 in eine
Position zwischen Innenwand
27 und Packungsinhalt eingefädelt bzw.
eingeschoben ist, entsprechend der Anordnung gemäß
7 in
US 4,932,534 .
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Der
Zuschnitt
24 bzw. die Verpackung
23 ist im vorliegenden
Falle so ausgebildet, daß das
aus
US 4,932,534 entnehm bare
Handhabungsprinzip verwirklicht werden kann. Dies bedeutet, daß die Verpackung
23 fabrikmäßig, also
in der Zigarettenfabrik, mit einem vorläufigen Verschluß versehen
ist. Dabei überdeckt
die Seitenwand
30 mit Stecklasche
31 der einen
Teilpackung
25 die entsprechenden Zuschnitteile der anderen
Teilpackung
26, entsprechend
4 der
US 4,932,534 . Nach Anbringen
von Steuermarken bzw. -Stempeln wird die Stecklasche
31 in die
beschriebene Position gefaltet.
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Die übereinstimmend
ausgebildeten Hälften des
Zuschnitts 24, je zur Bildung einer Teilpackung 25, 26,
sind im Bereich von einander zugekehrten Rändern der Innenwand 27 durch
eine Randverbindung 32 zu einer Einheit zusammengefügt, also
zu einem einstückigen
Zuschnitt 24. Die Randverbindung 32 besteht im
vorliegenden Falle aus langen Stanzschnitten 33 und wenigen,
kurzen Restverbindungen 34 des Verpackungsmaterials. Die
Randverbindung 32 wird bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
während
der Herstellung der Verpackung 23 bzw. unmittelbar danach
durchtrennt, so daß zwei
eigenständige
Teilpackungen 25, 26 entstehen, die lösbar miteinander
verbunden sind. Bei dem vorliegenden, besonderen Ausführungsbeispiel
sind im Bereich von einander gegenüberliegenden Stirnwänden 35 Klebestreifen 36 angebracht,
die die beiden Teilpackungen 25, 26 miteinander
verbinden. Um diese für
einen etwaigen Einzelverkauf voneinander trennen zu können, sind
die Klebestreifen 36 mit großflächigen Ausnehmungen 37 versehen,
die wie eine Perforation wirken. Zwischen den rechteckigen oder quadratischen
Ausnehmungen 37 befinden sich sehr dünne, leicht abreißbare Materialstege 38.
Die Gestaltung dieser Perforation, nämlich die Größe der Ausnehmungen 37,
gewährleistet
eine sichere Durchtrennung des Klebestreifens 36 in der
Ebene zwischen den Teilpackungen 25, 26, und zwar
auch dann, wenn aufgrund von Fertigungstoleranzen der Klebestreifen 36 nicht
exakt im Bereich der Stirnwände 35 zentriert
ist.
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Die
Stirnwände 35 zu
beiden Seiten der Packung 23 bzw. der Teilpackungen 25, 26 bestehen aus
besonders gestalteten Stirnlappen 39. Diese sind mit teilweiser Überdeckung
und Verleimung gefaltet.
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Eine
weitere Besonderheit ist die Gestaltung der Stecklaschen 31.
Im Bereich einer Faltkante 40 zwischen Stecklasche 31 und
benachbarter Längsseitenwand 30 befinden
sich durch Stanzungen gebildete kurze Zungen 41. Diese
sind im Bereich der Faltkante 40 mit den Längsseitenwänden 30 verbunden.
Beim Einfalten der Stecklasche 31 in den Bereich zwischen
Innenwand 27 und Packungsinhalt bleiben die Zungen 41 in
der Ebene der Längsseitenwand 30.
Da die Zungen 41 im Bereich von Restverbindungen 34 der
Randverbindung 32 liegen, werden durch den Trennvorgang
im Bereich der Randverbindung 32 gebildete Vorsprünge bzw.
Zacken der Restverbindungen 34 durch die Zungen 41 überdeckt.
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In
der beschriebenen oder in ähnlicher
Weise ausgebildete Verpackungen 23 werden in einer leistungsfähigen Verpackungsmaschine
gefertigt, wie sie in 3 ff. dargestellt ist. Kernstück dieser Verpackungsmaschine
ist ein in vertikaler Ebene drehend angetriebener Faltrevolver 42.
Diesem werden die ebenen, ungefalteten Zuschnitte 24 im
Bereich einer Beschickungsstation 43 zugeführt. Die
Zuschnitte 24 werden einem Zuschnittmagazin 44 entnommen,
hier durch einen in der Technik bekannten Abroller 45.
Im Bereich einer anschließenden
Zuschnittbahn 46 werden die Zuschnitte 24 durch
Vorschubwalzen transportiert. Dabei durchlaufen die Zuschnitte 24 auch
ein Beleimungsaggregat 47 zum Aufbringen von Leimstellen
auf Faltlappen.
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Der
Faltrevolver 42 ist mit besonderen Taschen 48 ausgerüstet. Diese
sind radialgerichtet bzw. an der radial außenliegenden Seite zum Einschub und
Ausschub von Zuschnitt 24 und Verpackung 23 offen.
Es sind vier mit gleichen Abständen
voneinander angeordnete Taschen 48 vorgesehen. Die jeweils nach
unten gerichtete Tasche 48 befindet sich in der Beschickungsstation 43.
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Der
Faltrevolver 42 besteht aus zwei im Abstand voneinander
angeordneten Revolverscheiben 49, die durch Traversen 50 im
Bereich der Taschen 48 miteinander verbunden sind. Die
Traversen 50 bilden zugleich einen Boden der Taschen 48.
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Jede
Tasche 48 besteht aus einem mittig angeordneten, radial
gerichteten Faltschwert 51. Das Faltschwert 51 ist
dünnwandig
und nach außen
spitz bzw. scharfkantig auslaufend ausgebildet. Wie aus 18 und 19 ersichtlich,
ist das Faltschwert 51 kammartig ausgebildet mit einer
Mehrzahl von im Abstand angeordneten Kammfingern 52. Das
Faltschwert 51 ist fest mit dem Faltrevolver 42,
nämlich mit
der zugeordneten Traverse 50 verbunden.
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Zur
seitlichen Begrenzung der Taschen 48 dienen Taschenwände 53, 54.
Diese sind jeweils mit den Revolverscheiben 49 zugekehrten
Enden bzw. Rändern
schwenkbar gelagert, und zwar zwischen den Revolverscheiben 49.
Mit Abstand vom Rand derselben sind jeweils Drehlager 55 für jede Taschenwand 53, 54 gebildet.
Die Taschenwände 53, 54 können so
zwischen einer offenen bzw. gespreizten Position (5,
unten) und einer annähernd
parallel ausgerichteten Position (5, oben)
bewegt werden. Die Taschenwände 53, 54 sind
mit gleichen Abständen
zu beiden Seiten des Faltschwerts 51 gelagert.
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Der
Zuschnitt 24 wird im Bereich der Beschickungsstation 43 in
eine nach unten gerichtete Tasche 48 eingeführt, in
dieser zur Bildung der Verpackung 23 weitgehend gefaltet,
derart, daß die
Teilpackungen 25, 26 lediglich an der radial außenliegenden
Seite, nämlich
im Bereich der Längsseitenwand 30,
offen sind. Die entsprechenden Faltvorgänge laufen während des
zeitweiligen Stillstands des Faltrevolvers 42 in der Beschickungsstation 43 ab.
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Zu
diesem Zweck ist der Beschickungsstation 43 ein Faltaggregat 56 zugeordnet,
welches in Radialrichtung zum Faltrevolver 42 auf- und
abbewegbar, im übrigen
aber stationär
gelagert ist. Das Faltaggregat 56 wird weiter unten im
Zusammenhang mit 16 und 17 beschrieben.
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Faltwerkzeuge
des Faltaggregats 56 sind zwei Faltflügel 57, 58,
die um eine gemeinsame, mittig auf die Tasche 48 bzw. das
Faltschwert 51 ausgerichtete Achse gemeinsam und gegensinnig schwenkbar
sind.
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Die
durch das Faltaggregat 56 ausgeführten Faltschritte sind aus 6 bis 11 ersichtlich.
In einer unteren Position sind die Faltflügel 57, 58 gestreckt,
bilden demnach eine gemeinsame Ebene. Die Faltflügel 57, 58 befinden
sich dabei in der Zuführungsebene
für die
Zuschnitte 24. Ein Zuschnitt 24 wird mittig, also
ausgerichtet auf die Tasche 48, auf den Faltflügeln 57, 58 abgelegt.
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Als
nächstes
(7) wird das Faltaggregat 56 bzw. werden
die Faltflügel 57, 58 unter
Mitnahme des Zuschnitts 24 angehoben bis zur Anlage des
Zuschnitts 24 am freien Rand des Faltschwerts 51.
Dieses erstreckt sich dabei im Bereich der Randverbindung 32,
also zwischen den Zuschnitthälften.
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Sodann
werden die Faltflügel 57, 58 ohne Veränderung
der Höhenposition
in Richtung zueinander verschwenkt. Der Zuschnitt 24 wird
dabei um das Faltschwert 51 gefaltet. Die Abmessungen der
Tasche 48, nämlich
die Abstände
der gespreizten Taschenwände 53, 54 sind
so bemessen, daß ein
freier, seitlicher Faltrand 59 der Faltflügel 57, 58 jeweils
an der Innenseite der Taschenwände 53, 54 entlanggleitet.
Dadurch wird der Zuschnitt 24 im Bereich des Faltrandes 59 unter
Bildung eines ersten Faltschenkels 60 umgefaltet. Der Faltrand 59 ist
mit einer rechtwinkligen Faltkante 61 versehen, die im
Bereich einer Faltlinie zwischen der Innenwand 27 und der
Längsseitenwand 29 wirksam
ist und eine rechtwinklige Faltung ausführt (8).
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Im
Zuge der weiteren Schwenkbewegung der Faltflügel 57, 58 in
Richtung auf das Faltschwert 51 kommt eine weitere Faltkante 62 der
Faltflügel 57, 58 zur
Wirkung. Durch Anlage an der Taschenwand 53, 54 wird
eine weitere Faltung ausgeführt,
nämlich eine
Faltlinie zwischen der Längsseitenwand 29 und der
Augenwand 28. Der Faltrand 59 hat demnach eine
Breite, die derjenigen der Längsseitenwand 29 entspricht
(9).
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Die
Faltflügel 57, 58 werden
mit dem Zuschnitt 24 weiter verschwenkt bis zur Anlage
am Faltschwert 51. Danach werden die Taschenwände 53, 54 in
Richtung zueinander verschwenkt, bis zur Anlage an den Faltflügeln 57, 58.
Dadurch werden die seitlich offenen Teilpackungen 25, 26 ausgeformt. Die
Faltflügel 57, 58 werden
nun durch Abwärtsbewegen
des Faltaggregats 56 aus der Tasche 48 herausbewegt
(10) beim Verlassen der Tasche 48 werden
die Faltflügel 57, 58 in
spreizendem Sinne verschwenkt. Dadurch werden die aus der Tasche 48 herausragenden
Faltschenkel 60 des Zuschnitts 24 nach außen gefaltet
(11). Es handelt sich dabei um die Längsseitenwände 30 mit
Stecklasche 31.
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Oberhalb
der Zuführebene
gemäß 6 befinden
sich zu beiden Seite der Tasche 48 Anschlagorgane, nämlich feststehende
Umlenkstangen 101. Diese bewirken eine korrekte Führung und
Stützung der
Zuschnitte 24 beim Einführen
in die Tasche 48.
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Nach
der weitgehenden Faltung des Zuschnitts 24 in der Beschickungsstation 43 wird
der Faltrevolver 42 um einen Takt durch Drehung weitergeschaltet,
so daß die
Tasche 48 mit der gemäß 11 vorgefalteten
Verpackung 23 in eine Füllstation 63 gelangt.
In dieser sind die Taschen 48 jeweils horizontal gerichtet,
so daß Zigaretten-Packungen 20 in
horizontaler Einschubbewegung in die offene Verpackung 23 eingeführt werden
können.
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Die
Zigaretten-Packungen 20 werden im Bereich der Füllstation 63 in
achsparalleler Richtung zum Faltrevolver 42 zugeführt. Die
Zigaretten-Packungen 20 kommen von einer Verpackungsmaschine,
die im vorliegenden Falle zweibahnig fertigt. Es kommen demnach
zwei parallele Reihen 64 und 65 von je zwei übereinanderliegenden
Zigaretten-Packungen 20 an. Die Reihen 64, 65 werden
taktweise auf einer Plattform 66 gefördert.
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Ein
besonders ausgebildeter Schieber 67 nimmt durch Bewegung
quer zu den Reihen 64, 65 jeweils Einheiten aus
zwei übereinanderliegenden Gruppen 21, 22 der
Zigaretten-Packungen 20 von den Reihen 64, 65 ab.
Der Schieber 67 wird in besonderer Weise bewegt. Die Abschubbewegung
für die Zigaretten-Packungen 20 erfolgt
in der Ebene der Plattform 66. Zur Rückkehr in die Ausgangsstellung wird
der Schieber 67 oberhalb der Zigaretten-Packungen 20 geführt, entsprechend
der in strichpunktierter Linie dargestellten Bewegungsbahn 68.
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Der
Schieber 67 ist als Doppelschieber ausgebildet mit zwei
Schieberwandungen 69 und 70. Die in Bewegungsrichtung
vornliegende Schieberwandung 69 dient zum Abschub von Zigaretten-Packungen 20 aus
der Reihe 64. Die rückwärtige Schieberwandung 70 schiebt
eine Einheit jeweils aus der Reihe 65 ab. Im einzelnen
läuft der
Transport der Zigaretten-Packungen 20 und die Bildung der
Gruppen 21, 22 in der Weise ab, daß in einem
ersten Arbeitstakt des Schiebers 67 Gruppen 21, 22 der
Reihe 64 auf der Plattform 66 verschoben werden
bis in einen Zwischenförderer 11.
Gleichzeitig wird durch die rückwärtige Schieberwandung 70 eine
entsprechende Einheit aus Gruppen 21, 22 von der
Reihe 65 bis in den Bereich der Reihe 64 verschoben
und dort abgesetzt. Die nachfolgenden Zigaretten-Packungen 20 der
Reihen 64, 65 werden während dieses Abschubvorgangs
angehalten, so daß während dieser Phase
keine Zigaretten-Packung 20 nachgefördert werden. Beim nächsten Arbeitstakt
des Schiebers 67 wird die vorher im Bereich der Reihe 64 abge setzte Einheit
zum Zwischenförderer 71 transportiert.
Erst danach werden die Sperren für
die Reihen 64, 65 aufgehoben und Zigaretten nachgefördert.
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Der
Zwischenförderer 71 ist
im vorliegenden Falle eine im Querschnitt geschlossene, an zwei
gegenüberliegenden
Seiten offene Bühne,
die entsprechend dem Doppelpfeil auf- und abbewegbar ist. Die Plattform 66 liegt
im vorliegenden Falle auf einem höheren bzw. versetzten Niveau
zur Einschubebene der Tasche 48 in der Füllstation 63.
Die Gruppen 21, 22 werden demnach durch den Zwischenförderer 71 auf
die Einschubebene abgesenkt. Förderorgane schieben
die Zigaretten-Packungen 20 aus
dem Zwischenförderer 71 aus
und in die Tasche 48 bzw. in die vorgefalteten Teilpackungen 25, 26 ein.
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Bei
diesen Förderorganen
handelt es sich hier um langgestreckte Stößel 72, 73.
Diese sind in der Höhe
nach versetzten Ebenen wirksam. Der obere Stößel 72 wirkt auf die
obere Packungsgruppe 21 und der untere Stößel 73 auf
die untere Packungsgruppe 22.
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Die
Stößel 72, 73 werden
durch ein besonderes Getriebe bewegt, derart, daß die sich im Verlaufe des
Füllvorgangs ändernden
Abstände
zwischen den Gruppen 21, 22 berücksichtigt
werden. Während
der Endphase des Einschubs haben die Stößel 72, 73 einen
größeren Abstand
voneinander.
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Der
Antrieb erfolgt durch zwei im Sinne einer Schwenkbewegung hin- und
hergehende Betätigungsarme 74, 75.
Der längere
Betätigungsarm 74 ist
mit dem oberen Stößel 72 verbunden.
Dieser ist abgekröpft
und bildet einen Schenkel 102 unterhalb des unteren Stößels 73.
Das freie Ende des Stößels 72,
nämlich
der abgekröpfte
Schenkel 102, ist auch mit dem zweiten Betätigungsarm 75 verbunden.
Das freie Ende des unteren Stößels 73 ist über eine
Koppel 103 mit dem oberen bzw. freien Ende des Betätigungsarms 75 verbunden.
Der untere Stößel 73 wird durch
eine Bohrung 104 im Stößel 72,
nämlich
im Bereich der Abkröpfung
derselben, hindurchgeführt.
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Der
Zwischenförderer 71 hat
in seiner unteren Position einen Abstand von der Tasche 48.
Dieser wird durch eine sich in der Einschubebene erstreckende Brücke 76,
ein Flachprofil, überbrückt. An diese
Brücke 76 schließt ein ebenfalls
in Radialrichtung hin- und herbewegbares, also der Tasche 48 zustellbares
Mundstück 77 an.
Die beiden Gruppen 21, 22 werden durch dieses
Mundstück
hindurchgeschoben (5).
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Der
Einschub der Gruppen 21, 22 in die Tasche 48 bzw.
die Teilpackungen 25, 26 ist ein besonderer Bewegungsablauf,
der in den einzelnen Phasen in 12 bis 15 dargestellt
ist. Danach werden die übereinanderliegenden
Gruppen 21, 22 in versetzter Position durch entsprechende
Relativstellung bzw. -Bewegung der Stößel 72, 73 dem
Faltrevolver 42 zugeführt.
Die obere Gruppe 21 ist dabei der Tasche 48 näher. Die
Bewegung der Zigaretten-Packungen 20 ist derart auf die
Drehbewegung des Faltrevolvers 42 abgestimmt, daß die obere Gruppe 21 bereits
geringfügig
in die Tasche 48 bzw. die obere Teilpackung 25 ragt,
wenn diese bei gespreizten Taschenwänden 53, 54 sich
der Füllstation 63 nähert (12).
Dadurch gelangen die Zigaretten-Packungen 20 der oberen
Gruppe 21 in die Bewegungsbahn des Faltschwerts 51.
Dieses wird von unten her gegen die Zigaretten-Packungen 20 der Gruppe 21 bewegt
(13). Bei fortgesetzter Drehbewegung des Faltrevolvers 42 werden
die Zigaretten-Packungen 20 der oberen Gruppe 21 von
der unteren Gruppe 22 etwas abgehoben (14).
Die radiale Einschubbewegung wird inzwischen fortgesetzt, so daß die Zigaretten-Packungen 20 der
unteren Gruppe 22 in die nunmehr in den Bereich der Einschubebene
gelangende Teilpackung 26 eintreten. Die radiale Einschubbewegung
kann jetzt fortgesetzt werden. Wenn die Tasche 48 die Füllstation 63 vollständig erreicht
hat und der Faltrevolver 42 stillgesetzt ist, wird der
Einschub vollendet (15).
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Die
Taschenwände 53, 54 werden
nun in die parallele Stellung bewegt. Der Füllvorgang ist damit abgeschlossen.
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Der
nächste
Bewegungstakt des Faltrevolvers 42 fördert die nunmehr gefüllte Verpackung 23 in eine
Ausstoßstation 78.
Diese befindet sich an der Oberseite des Faltrevolvers 42.
Durch aufwärts
gerichtete Bewegung wird die fertiggestellte Verpackung 23 aus
der Tasche 48 ausgeschoben und an eine Abförderbahn 79 oberhalb
des Faltrevolvers 42 übergeben.
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Nach
Beendigung des Füllvorgangs
in der Füllstation 63 werden
die seitwärts
gerichteten bzw. in Umfangsrichtung des Faltrevolvers 42 weisenden Faltschenkel 60 gegen
die offene Seite der Verpackung 23 gefaltet, entsprechend
der Darstellung in 1. Zu diesem Zweck ist im Bereich
der Füllstation 63 ein
in Umfangsrichtung des Faltrevolvers 42 hin- und herbewegbares
Faltorgan 80 vorgesehen. Dieses faltet nacheinander die
Faltschenkel 60, also die Längsseitenwände 30 mit Stecklasche 31.
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Um
den Ausschub der Verpackungen 23 aus den Taschen 48 in
Radialrichtung durchzuführen,
ist der Faltrevolver 42 in besonderer Weise ausgebildet. Das
Faltschwert 51 ist ebenso wie die Taschenwände 53, 54 kammartig
ausgebildet. Das Faltschwert 51 besteht aus im Abstand
voneinander angeordneten Kammfingern 52. Entsprechend bestehen
die Taschenwände 53, 54 aus
sich in gleichen Umfangsebenen erstreckenden Taschenstegen 81.
Zwischen den Kammfingern 52 des Faltschwerts 51 und
den Taschenstegen 81 der Taschenwände 53, 54 erstrecken
sich jeweils Ausschuborgane, nämlich
Schiebefinger 82 eines Packungshebers 83. Letzterer
ist im Bereich der Ausstoßstation 78 ortsfest
neben dem Faltrevolver 42 angeordnet. Der Packungsheber 83 ist
durch ein nicht dargestelltes Betätigungsorgan auf einer aufrechten
Tragstange 84 auf- und abbewegbar. Das durch die Schiebefinger 82 kammartig
ausgebildete freie Ende des Packungshebers 83 tritt in den
Bereich der Tasche 48 ein. Nach Ausschub einer Verpackung 23 (5)
wird der Packungsheber 83 in die untere Aus gangsposition
zurückbewegt.
Die Schiebefinger 82 gelangen dadurch in eine Position, in
der sie bei Weiterbewegen des Faltrevolvers 42 in die radial
innenliegende Stellung gelangen (strichpunktiert in 19).
Die Taschen 48 sind so ausgebildet, daß die Schiebefinger 82 in
der Ausgangsstellung (strichpunktiert in 19) oberhalb
bzw. auf der radial außenliegenden
Seite der durchgehenden Traverse 50 liegen. Ein Taschenboden 85 liegt
in Radialrichtung nach außen
versetzt, so daß die
Schiebefinger 82 bei der Drehung des Faltrevolvers 42 in
der Ausstoßstation 78 in
eine Position unterhalb der Verpackung 23 gelangen. Der
Taschenboden 85 ist demnach lediglich im Bereich der Kammfinger 52 des Faltschwerts 51 gebildet.
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Die
aus ursprünglich
einem zusammenhängenden
Zuschnitt 24 gebildete Verpackung 23 wird in die
beiden Teilpackungen 25, 26 aufgeteilt. Zu diesem
Zweck wird die Randverbindung 32 durchtrennt. Bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
werden die Restverbindungen 34 durchtrennt. Hierfür sind verschiedene
Möglichkeiten
aufgezeigt.
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Bei
dem Beispiel gemäß 12 bis 15 sowie 18 werden
die Restverbindungen 34 durch das Faltschwert 51 durchtrennt.
Dieses hat in Radialrichtung größere Abmessungen
als die an dem Faltschwert 51 anliegenden Innenwände 27.
Beim Einschub der Gruppen 21, 22 in die Teilpackungen 25, 26 im
Bereich der Füllstation 63 wird
Druck auf die Längsseitenwände 29 ausgeübt. Dadurch
wird der erforderliche Schneiddruck erzeugt, der zum Durchtrennen
der Restverbindungen 34 durch das scharfkantige Faltschwert 51 führt. Bei
dem konkreten Beispiel sind die Kammfinger 52 an den freien, äußeren Enden
mit messerartigen Rändern
ausgebildet. Die zu durchtrennenden Restverbindungen 34 erstrecken
sich jeweils im Bereich eines wie ein Messer wirkenden Kammfingers 52.
Hier werden demnach bereits in der Füllstation 63 die voneinander
getrennten Teilpackungen 25, 26 gebildet. 18 zeigt Einzelheiten
im Bereich der Ausstoßstation 78.
Die Restverbindungen 34 sind bereits durchtrennt. Es sind
lediglich noch die zahnförmigen
Rückstände erkennbar.
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Bei
der Ausführung
gemäß 5 und 19 bleibt
der Zusammenhang des Zuschnitts 24 bis zur Ausstoßstation 78 erhalten.
Nach dem Ausstoßen
bzw. Ausheben der fertig gefalteten Verpackung 23 werden
die Restverbindungen 34 durch ein Trennmesser 86 durchtrennt,
welches in Längsrichtung
durch den zwischen den Teilpackungen 25, 26 gebildeten
Spalt hindurchgeführt
wird. Das Trennmesser 86 ist zu diesem Zweck an einer hin-
und herbewegbaren Betätigungsstange 87 angebracht.
Zu dieser Schneidstation gehört
weiterhin ein Gegenhalter 88, der im Querschnitt U-förmig ausgebildet
ist und der mit seinen Schenkeln jeweils an den Längsseitenwänden 30 der
Teilpackungen 25, 26 anliegt. Die insoweit beschriebene
Schneidvorrichtung kommt für
solche Verpackungen 23 in Betracht, die vor Erreichen dieser
Schneidstation fertiggefaltet sind, bei denen also die Stecklasche 31 bereits
in die Endposition zwischen Innenwand 27 und Packungsinhalt
geschoben ist, so daß die
Restverbindungen 34 für
den Trennschnitt freiliegen.
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Der
Abförderbahn 79 ist
ein in Richtung derselben hin- und herbewegbarer Abschieber 89 zugeordnet.
Dieser schiebt die fertigen Verpackungen 23 nacheinander
auf die Abförderbahn 79.
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19 zeigt
auch die Drehlager 55 der Taschenwände 53, 54 in
den Revolverscheiben 49. Ein mit den Taschenwänden 53, 54 verbundener
Drehzapfen 106 tritt durch die Revolverscheibe 49 hindurch
und ist mit einem Kurbelstück 107 verbunden. Dieses
tritt mit einer Tastrolle 108 in eine Steuernut 109 einer
Steuerscheibe 110 ein. Die Steuerscheibe 110 ist
drehbar auf einer zentralen Revolverwelle 111 gelagert.
Zum Verstellen der Taschenwände 53, 54 wird
die Steuerscheibe 110 auf der Revolverwelle 111 gedreht,
und zwar durch einen Betätigungsarm 112. Je
nach Bewegungsrichtung der Taschenwände 53, 54 wird
die Steuerscheibe 110 in die eine oder andere Richtung
gedreht. Entsprechende Schwenkbewegungen werden über das Kurbelstück 107 auf
die Taschenwände 53, 54 übertragen.
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Das
bereits erwähnte
Faltaggregat 56 im Bereich der Beschickungsstation 43 ist
im einzelnen in 16 und 17 dargestellt.
Danach sind die beiden Faltflügel 57, 58 mit
den einander zugekehrten Rändern
um eine gemeinsame Achse schwenkbar. Zu diesem Zweck ist der Faltflügel 57 mit
einem Achszapfen 90 und einem gleichachsigen Wellenzapfen 91 jeweils
in seitlichen Tragwänden 92, 93 drehbar
gelagert. Die andere Taschenwand 54 ist mit einer Hohlwelle 94 auf
dem Achszapfen 90 und mit einem Hohlzapfen 95 auf
dem Wellenzapfen 91 drehbar gelagert. Hohlwelle 94 und
Hohlzapfen 95 sind demnach koaxial zum Achszapfen 90 und
zum Wellenzapfen 91 gelagert.
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Für den Schwenkantrieb
der Taschenwänden 53, 54 sind
Antriebsräder,
nämlich
Zahnräder 96 und 97 auf
der Hohlwelle 94 einerseits und dem Wellenzapfen 91 andererseits
angeordnet. Diese Zahnräder 96, 97 werden
bei entsprechenden Drehrichtungen über Zwischenräder 98 von
einem Antriebsorgan angetrieben, im vorliegenden Falle von einem hin-
und herdrehbaren Zahnsegment 99. Dieses wiederum wird durch
eine Schubstange 100 bewegt.
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Das
so ausgebildete Faltaggregat 56 ist relativ zum Faltrevolver 42 auf-
und abbewegbar. Zu diesem Zweck sind die Tragwände 92, 93 an
aufrechten Tragstangen 105 verschiebbar gelagert. Das Organ zum
Verstellen des Faltaggregats 56 ist der Einfachheit halber
nicht gezeigt.
-
- 20
- Zigaretten-Packung
- 21
- Gruppe
- 22
- Gruppe
- 23
- Verpackung
- 24
- Zuschnitt
- 25
- Teilpackung
- 26
- Teilpackung
- 27
- Innenwand
- 28
- Außenwand
- 29
- Längsseitenwand
- 30
- Längsseitenwand
- 31
- Stecklasche
- 32
- Randverbindung
- 33
- Stanzschnitt
- 34
- Restverbindung
- 35
- Stirnwand
- 36
- Klebestreifen
- 37
- Ausnehmung
- 38
- Materialsteg
- 39
- Stirnlappen
- 40
- Faltkante
- 41
- Zunge
- 42
- Faltrevolver
- 43
- Beschickungsstation
- 44
- Zuschnittmagazin
- 45
- Abroller
- 46
- Zuschnittbahn
- 47
- Beleimungsaggregat
- 48
- Taschen
- 49
- Revolverscheiben
- 50
- Traverse
- 51
- Faltschwert
- 52
- Kammfinger
- 53
- Taschenwand
- 54
- Taschenwand
- 55
- Drehlager
- 56
- Faltaggregat
- 57
- Faltflügel
- 58
- Faltflügel
- 59
- Faltrand
- 60
- Faltschenkel
- 61
- Faltkante
- 62
- Faltkante
- 63
- Füllstation
- 64
- Reihe
- 65
- Reihe
- 66
- Plattform
- 67
- Schieber
- 68
- Bewegungsbahn
- 69
- Schieberwandung
- 70
- Schieberwandung
- 71
- Zwischenförderer
- 72
- Stößel
- 73
- Stößel
- 74
- Betätigungsarm
- 75
- Betätigungsarm
- 76
- Brücke
- 77
- Mundstück
- 78
- Ausstoßstation
- 79
- Abförderbahn
- 80
- Faltorgan
- 81
- Taschensteg
- 82
- Schiebefinger
- 83
- Packungsheber
- 84
- Tragstange
- 85
- Taschenboden
- 86
- Trennmesser
- 87
- Betätigungsstange
- 88
- Gegenhalter
- 89
- Abschieber
- 90
- Achszapfen
- 91
- Wellenzapfen
- 92
- Tragwand
- 93
- Tragwand
- 94
- Hohlwelle
- 95
- Hohlzapfen
- 96
- Zahnrad
- 97
- Zahnrad
- 98
- Zwischenrad
- 99
- Zahnsegment
- 100
- Schubstange
- 101
- Umlenkstange
- 102
- Schenkel
- 103
- Koppel
- 104
- Bohrung
- 105
- Tragstange
- 106
- Drehzapfen
- 107
- Kurbelstück
- 108
- Tastrolle
- 109
- Steuernut
- 110
- Steuerscheibe
- 111
- Revolverwelle
- 112
- Betätigungsarm