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DE4028399A1 - Elektrische, funkenerzeugende zuendvorrichtung, insbesondere fuer gasfoermige brennstoffe - Google Patents

Elektrische, funkenerzeugende zuendvorrichtung, insbesondere fuer gasfoermige brennstoffe

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Publication number
DE4028399A1
DE4028399A1 DE19904028399 DE4028399A DE4028399A1 DE 4028399 A1 DE4028399 A1 DE 4028399A1 DE 19904028399 DE19904028399 DE 19904028399 DE 4028399 A DE4028399 A DE 4028399A DE 4028399 A1 DE4028399 A1 DE 4028399A1
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DE
Germany
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ignition device
combustion chamber
electrical
connection
housing
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19904028399
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English (en)
Inventor
Walter Ing Grad Benedikt
Bodo Dipl Ing Ziegler
Helmut Dipl Ing Weyl
Dittmar Dipl Ing Klett
Rainer Dipl Phys Dr Noack
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01TSPARK GAPS; OVERVOLTAGE ARRESTERS USING SPARK GAPS; SPARKING PLUGS; CORONA DEVICES; GENERATING IONS TO BE INTRODUCED INTO NON-ENCLOSED GASES
    • H01T21/00Apparatus or processes specially adapted for the manufacture or maintenance of spark gaps or sparking plugs
    • H01T21/02Apparatus or processes specially adapted for the manufacture or maintenance of spark gaps or sparking plugs of sparking plugs
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01TSPARK GAPS; OVERVOLTAGE ARRESTERS USING SPARK GAPS; SPARKING PLUGS; CORONA DEVICES; GENERATING IONS TO BE INTRODUCED INTO NON-ENCLOSED GASES
    • H01T13/00Sparking plugs
    • H01T13/20Sparking plugs characterised by features of the electrodes or insulation

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Spark Plugs (AREA)

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer elektrischen, funkenerzeugenden Zündvorrichtung nach der Gattung des Hauptanspruchs. Es ist schon eine elektrische, funkenerzeugende Zündvorrichtung bekannt (DE-OS 22 45 403), bei der ein rohrförmiger Elektroisolator durch Bördeln und einen zusätzlichen Schrumpfvorgang in der Längsbohrung ihres Gehäuses festgelegt ist; die Mittelelektrode dieser Zündvor­ richtung ist in der Mittelbohrung des Elektroisolators mit dem Anschlußteil mittels eines elektrisch leitfähigen Glases verbunden, dessen Transformationstemperatur um die 500oC liegt. Diese zumeist für Brennkraftmaschinen vorgesehene Zündvorrichtung ist also nur dann zu verwenden, wenn anläßlich der Ausübung ihres Bestimmungs­ zweckes das elektrisch leitfähige Glas mit der Temperatur sicher unter dem Transformationspunkt bleibt.
Bekannt ist es auch (EP 03 50 152 A2), den Elektroisolator einer funkenerzeugenden Zündvorrichtung in der Längsbohrung eines Gehäuses durch Bördeln festzulegen und durch Dichtringe und eine Talkum­ packung abzudichten; das Anwenden derartiger Packungen ist in Groß­ serienfertigungen wegen der kaum sicher zu vermeidenden Staubbildung unerwünscht.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße elektrische, funkenerzeugende Zündvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegen­ über den Vorteil, daß sie in ihrem vom Gehäuse umgebenen Bereich gegenüber Temperaturen von mindestens 500oC sicher beständig ist und anläßlich ihrer Montage keiner staubbildenden Verfahren bedarf.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vor­ teilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen Zündvorrichtung möglich.
Zeichnung
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in den nachfolgenden Beschreibungen näher erläutert. Es zeigen in vergrößerter Darstellung Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erste Ausführungsform einer elektrischen Zündvorrichtung gemäß der Erfindung, Fig. 2 den Längsschnitt durch den mittleren Bereich einer zweiten Ausführungsform einer elektrischen Zündvorrichtung gemäß der Erfindung und Fig. 3 den Längsschnitt durch den mittleren Bereich einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen elektrischen Zündvorrichtung.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Die in der Fig. 1 der Zeichnung dargestellte elektrische, funkener­ zeugende Zündvorrichtung 10 hat ein metallisches, rohrförmiges Gehäuse 11, das an seiner Außenseite mit Befestigungsmitteln 12 für den Einbau in eine Brennkammer versehen ist; als bevorzugte Befesti­ gungsmittel 12 sind ein Einschraubgewinde 12/1 und ein Schlüssel­ sechskant 12/2, gegebenenfalls auch ein Dichtring 12/3 vorgesehen, es kann aber auch eine nicht dargestellte Flanschverbindung o. ä. hierfür Anwendung finden. An der brennkammerseitigen Stirnfläche 13 dieses Gehäuses 11 kann eine Gegenelektrode 14 befestigt sein, welche an ihrem brennkammerseitigen Endabschnitt bevorzugt haken­ förmig ausgebildet ist. Anschlußseits weist das Gehäuse 11 an seiner Außenseite eine Vertiefung 15 auf, die sowohl als Ringnut als auch als mehrere auf dem Umfang verteilte Einlässe ausgebildet sein kann; dieser die mindestens eine Vertiefung 15 tragende, zylinderförmige Bereich 16 des Gehäuses 11 hat bevorzugt einen Außendurchmesser, welcher kleiner ist als die Schlüsselweite des Schlüsselsechskants 12/2 und bildet demzufolge mit dem Bereich des Schlüsselsechskants 12/2 eine Schulter 17.
Die Längsbohrung 18 des Gehäuses 11 ist stufenförmig gestaltet, wobei der anschlußseitige Längsabschnitt 18/1 den größten Durch­ messer hat, brennkammerseits dann ein Längsabschnitt 18/2 folgt, welcher dann über einen Absatz 19 in einen brennkammerseitigen Längsabschnitt 18/3 übergeht.
Zur gewichtssparenden Verlängerung des anschlußseitigen Endab­ schnitts des Gehäuses 11 ist an diesem ein rohrförmiges Bauteil 20 festgelegt, welches eine zum Innern der Zündvorrichtung 10 weisende Auflage 21 besitzt; diese Auflage 21 ist vorzugsweise ringförmig ausgebildet, kann aber auch als mehrere ringförmig angeordnete Blechnasen ausgeführt sein (nicht dargestellt). Bei der bevorzugten Ausführungsform dieses Bauteils 20 findet eine Metallhülse Ver­ wendung, die mit ihrem brennkammerseitigen Endabschnitt über den zylinderförmigen Bereich 16 des Gehäuses 11 geschoben und daran befestigt ist; die Befestigung dieses als Metallhülse ausgebildeten Bauteils 20 am Gehäuse 11 erfolgt bei dieser bevorzugten Ausfüh­ rungsform durch Verstemmen, wobei axial auf Bauteil 20 und Gehäuse 11 wirkende Verstemmstempel (nicht dargestellt) mindestens einen Vorsprung 22 in das als Metallhülse ausgebildete Bauteil 20 drücken, der sich in der Vertiefung 15 auf der Außenseite des Gehäuses 11 verankert. Zur vollständigen Abdichtung gegen Feuchtigkeit bzw. Spritzwasser ist das brennkammerseitige Ende des Bauteils 20 im Bereich der Schulter 17 des Gehäuses 11 mit einer ringsum ver­ laufenden Schweißung 23 versehen (z. B. Laser-Schweißung). Das als Metallhülse ausgebildete Bauteil 20 hat einen anschlußseitigen Abschnitt 24, der sich der ringförmigen Auflage 21 anschließt und als Rohrstutzen ausgebildet ist. Als anschlußseitiger Endabschnitt dieses Bauteils 24 kann ein Bördelrand 25 Anwendung finden.
Die Längsbohrung 18 des Gehäuses 11 und der Innenraum 26 des als Metallhülse ausgebildeten Bauteils 20 umfaßt einen Elektroisolator 27, der beispielsweise im wesentlichen aus Aluminiumoxyd bestehen kann und auf seiner Außenseite stufenförmig ausgebildet ist. Der brennkammerseitige Längsabschnitt des Elektroisolators 27, der den sogenannten Steinfuß 27/1 bildet, hat den kleinsten Durchmesser, läuft in Richtung Brennkammer kegelstumpfförmig zu und ist koaxial im brennkammerseitigen Längsabschnitt 18/3 der Längsbohrung 18 des Gehäuses 11 angeordnet; das brennkammerseitige Ende dieses Stein­ fußes 27/1 schließt bündig mit der Stirnfläche 13 des Gehäuses 11 ab, kann jedoch auch - je nach Anwendungsfall - hinter der Stirn­ fläche 13 des Gehäuses 11 zurückstehen oder auch aus der Längs­ bohrung 18 des Gehäuses 11 herausragen.
Anschlußseits schließt sich dem Steinfuß 27/1 eine Schulter 28 an, die dann in den als Schaft 27/2 bezeichneten Längsabschnitt des Elektroisolators 27 übergeht. Die Schulter 28 des Elektroisolators 27 ist auf einem Dichtring 29 angeordnet, welcher auf dem Absatz 19 in der Längsbohrung 18 des Gehäuses 11 aufliegt. Der brennkammer­ seitige Abschnitt des Schaftes 27/2 des Elektroisolators 27 ist in dem Abschnitt 18/2 der Längsbohrung 18 des Gehäuses 11 radial geführt, während der anschlußseitige Bereich des Schaftes 27/2 mit dem umgebenden Abschnitt des Gehäuses 11 einen Ringspalt 30 bildet; dieser Ringspalt 30 verhindert, daß auf das Gehäuse 11 auftreffende kühle Luft oder kaltes Spritzwasser direkt auf den bevorzugt aus keramischem Material bestehenden Elektroisolator 27 weiterwirkt und infolgedessen den Elektroisolator 27 brechen läßt (Thermoschock).
Der anschlußseitige Bereich des Elektroisolators 27 ist als Kopf 27/3 bezeichnet und befindet sich im wesentlichen außerhalb der Längsbohrung 18 des Gehäuses 11; auch zwischen diesem Kopf 27/3 des Elektroisolators 27 und dem ihm umgebenden, als Metallhülse aus­ gebildeten Bauteil 20 befindet sich ein Ringspalt 30/1, der dem gleichen Zweck dient wie der Ringspalt 30 zwischen Elektroisolator 27 und Gehäuse 11.
Der Elektroisolator 27 besitzt eine den ganzen Elektroisolator 27 in Längsrichtung durchlaufende Mittelbohrung 31, welche in ihrer anschlußseitigen Stirnfläche 32 einen vertieften Absatz 33 aufweist.
In der Mittelbohrung 31 des Elektroisolators 27 erstreckt sich eine Mittelelektrode 34, bei der zumindest der brennkammerseitige, aus dem Elektroisolator 27 herausragende Abschnitt temperaturwechsel­ beständig ist und gegebenenfalls auch mit einem abbrandfesten Abschnitt (nicht dargestellt) versehen sein kann; dieser brenn­ kammerseitige Endabschnitt der Mittelelektrode 34 steht mit Abstand (Funkenstrecke) der möglicherweise am Gehäuse 11 befestigten Gegen­ elektrode 14 und/oder einer an einer strichpunktiert angedeuteten Brennkammerwand 35 befindlichen, auch strichpunktiert angedeuten Gegenelektrode 14/1 gegenüber. Der brennkammerseitige Endabschnitt der Mittelelektrode 34, sowie auch die Gegenelektroden 14, 14/1 können dem Anwendungszweck angepaßte Konfigurationen haben, sie können z. B. spitz, kegelstumpfförmig kantig oder auch abgerundet sein; die brennkammerseitige Stirnfläche 36 der Mittelelektrode 34 ist in den meisten der Anwendungsfälle jedoch rechtwinklig zur gedachten Längsachse der Mittelelektrode 34 ausgerichtet.
Die Mittelelektrode 34 ist mit einem Anschlag 37 ausgestattet, der flanschartig ausgebildet ist, brennkammerseits an einem Dichtring 38 anliegt, bevorzugt kreisringförmig ist, jedoch auch eine Umfangs­ linie anderer Konfiguration haben kann (z. B. viereckig). Der Dicht­ ring 38 liegt auf dem in der Längsbohrung 18 des Elektroisolators 27 befindlichen Absatz 33.
Anschlußseits liegt auf dem Anschlag 37 der Mittelelektrode 34 ein Isolierkörper 39 auf, welcher beispielsweise ebenfalls im wesent­ lichen aus Aluminiumoxyd bestehen kann, einen Außendurchmesser hat, welcher dem Außendurchmesser des Kopfes 27/3 des Elektroisolators 27 im wesentlichen entspricht und eine Zentralbohrung 40 besitzt, durch welche das im Beispiel einstückig mit der Mittelelektrode 34 her­ gestellte Anschlußteil 41 hinein- bzw. hindurchführt. An den Isolierkörper 39 ist anschlußseits ein rohrstutzenartiger Abschnitt 42 mit angeformt, durch welchen auch die Zentralbohrung 40 mit hindurchführt. Das Anschlußteil 41 der Mittelelektrode 34 ist mit einer Kontaktstelle 43 versehen, welche innerhalb und/oder außerhalb der Zentralbohrung 40 angeordnet ist und gewindeartig o. ä. ausge­ bildet sein kann. Zwischen der brennkammerseitigen Fläche 44 des Isolierkörpers 39 und der anschlußseitigen Stirnfläche 32 des Elek­ troisolators 27 befindet sich ein Spalt 45. Die brennkammerseitige Fläche 44 des Isolierkörpers 39 kann auf einem zusätzlichen Dicht­ ring 46 aufstehen, welcher anschlußseits auf dem Anschlag 37 der Mittelektrode 34 aufliegt.
Auf der anschlußseitigen, bevorzugterweise ringförmigen Fläche 47 des Isolierkörpers 39 stützt sich ein Federelement 48 ab, das sich an der Auflage 21 des als Metallhülse ausgebildeten Bauteils 20 anliegt und unter mechanischer Vorspannung steht; bei der bevorzug­ ten Ausführungsform wird das Federelement 48 von mindestens einer ringförmigen Tellerfeder gebildet.
Anschlußseits vom Federelement 48 ist ein rohrförmiges Dichtelement 49 angeordnet, das den Spalt zwischen dem rohrstutzenartigen Abschnitt 42 des Isolierkörpers 39 und dem anschlußseitigen Abschnitt 24 des als Metallhülse ausgebildeten Bauteils 20 ab­ dichtend ausfüllt; der anschlußseitige Endabschnitt des Abschnitts 24 des Bauteils 20 kann als Bördelrand 25 ausgebildet sein und über die anschlußseitige Stirnfläche 50 des rohrförmigen Dichtelementes 49 greifen.
Bei der dargestellten Ausführungsform einer elektrischen Zündvor­ richtung 10 ist der Anschluß eines Zündkabels 51 vorgesehen, welches brennkammerseits mit einer Anschlußhülse 52 versehen ist; diese Anschlußhülse 52 ist anschlußseits mit dem elektrisch leitenden Teil (nicht dargestellt) des von einer Isolierummantelung 53 umgebenen Zündkabels 51 verbunden, während der brennkammerseitige Abschnitt der Anschlußhülse 52 die Kontaktstelle 43 der Mittelelektrode 34 umfaßt und bevorzugterweise dabei von dem rohrstutzenartigen Ab­ schnitt 42 des Isolierkörpers 39 umgeben ist. Bei dieser Ausfüh­ rungsform ist das rohrförmige Dichtelement 49 in seiner Länge über den rohrstutzenartigen Abschnitt 42 des Isolierkörpers 39 hinaus verlängert und umgibt auch noch vollständig den anschlußseitigen Bereich der Anschlußhülse 52 sowie auch noch einen Teil des mit der Isolierummantelung 53 umgebenen Zündkabels 51. Eine metallische Schutzkappe 54, die brennkammerseits eng über den anschlußseitigen Abschnitt 24 des als Metallhülse ausgebildeten Bauteils 20 faßt und anschlußseits das Zündkabel 51 eng umfaßt, wird durch Verstemmen bzw. Vercrimpen gemeinsam mit dem anschlußseitigen Abschnitt 24 des als Metallhülse ausgebildeten Bauteils 20 fest gegen das rohrförmige Dichtelement 49 gepreßt, welches sich infolgedessen mit seiner Innenseite 55 abdichtend an die Isolierummantelung 53 des Zündkabels 51 anlegt. Das Verstemmen bzw. Vercrimpen ist an der mit Bezugs­ zeichen 56 gekennzeichneten Stelle zweckmäßig.
Wie schon weiter vorne erwähnt, kann die Verbindung zwischen einem Zündkabel 51 und einer elektrischen, funkenbildenden Zündvorrichtung 10 aber auch mittels anderer bekannter Mittel vorgenommen werden.
In der Fig. 2 ist eine etwas von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 abweichende Ausführungsform einer elektrischen Zündvor­ richtung 10′ dargestellt. Während bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 die Mittelelektrode 34 und das Anschlußteil 41 ein einziges Bauteil bilden, sind bei der elektrischen Zündvorrichtung 10′ gemäß dieser Fig. 2 der Zeichnung die Mittelektrode 34′ und das Anschluß­ teil 41′ jeweils ein separates Teil. Der kopfförmige Anschlag 37′ der Mittelektrode 34′ liegt dabei auf einem Absatz 33′ in einer anschlußseitigen Aufbohrung 60 des Elektroisolators 27′. Zwischen dem Anschlag 37′ der Mittelelektrode 34′ und dem Anschlußteil 41′ ist in der Aufbohrung 60 des Elektroisolators 27′ eine unter mechanischer Vorspannung stehende Ausgleichsfeder 61 angeordnet; während im vorliegenden Ausführungsbeispiel die Ausgleichsfeder 61 von einem Draht gebildet ist, der mindestens eine wellenförmige Aus­ lenkung 62 aufweist, können anstatt dessen auch andere bekannte Federelemente Anwendung finden (z. B. zickzack- oder wendelförmige Feder). Die im Beispiel dargestellte Ausgleichsfeder 61 hat axial ausgerichtete Endabschnitte, die in jeweils ein Sackloch 63, 64 im Anschlußteil 41′ bzw. im kopfförmigen Anschlag 37′ der Mittelelek­ trode 34′ festgelegt sind. Das Anschlußanteil 41′ der elektrischen Zündvorrichtung 10′ besitzt brennkammerseits einen flanschförmigen Anschlag 65, mit dem es anschlußseits auf einem Dichtring 46′ auf­ liegt. Dieser Dichtring 46′ liegt anschlußseits wiederum an dem Isolierkörper 39′ an und ragt dabei auch noch abdichtend in den Spalt 45′ zwischen Elektroisolator 27′ und Isolierkörper 39′. - Im übrigen entspricht der Aufbau der elektrischen Zündvorrichtung 10′ der in Fig. 1 dargestellten elektrischen Zündvorrichtung 10.
Die in Fig. 3 dargestellte elektrische Zündvorrichtung 10′′ ent­ spricht weitgehend der Zündvorrichtung 10′ gemäß der Fig. 2. Diese Zündvorrichtung 10′′ ist gegenüber der Zündvorrichtung 10′ gemäß Fig. 2 dadurch gekennzeichnet, daß in die anschlußseitige Auf­ bohrung 60′ ihres Elektroisolators 20′′ ein Entstörwiderstand 70 mit eingebaut ist. Beispielsweise ist in dieser Fig. 3 ein Entstör­ widerstand 70 dargestellt, bei dem eine (nicht dargestellte) Wider­ standswendel auf einen stabförmigen Keramikträger 71 aufgewickelt und/oder eingeformt ist. Die beiden Endabschnitte der (nicht dar­ gestellten) Widerstandswendel sind elektrisch leitend mit metallischen Anschlußkappen 72 verbunden, von denen jeweils eine über einen Endabschnitt des Keramikträgers 71 gestülpt ist. Die elektrische Verbindung und Fixierung der brennkammerseitigen An­ schlußkappe 72 des Entstörwiderstandes 70 erfolgt in einem anschluß­ seitsweisenden Sackloch 64′ des kopfartigen Anschlages 37′′ der Mittelelektrode 34′′, während die anschlußseitige Anschlußkappe 72 des Entstörwiderstandes 70 in einem brennkammerseits weisenden Sackloch 63′ des Anschlußteiles 41′′ radial fixiert und mittels einer unter mechanischer Vorspannung stehenden Ausgleichsfeder 61′ elek­ trisch kontaktiert wird; die Ausgleichsfeder 61′ ist bevorzugt als zickzackförmig gebogener Streifen ausgebildet, der sich einerseits am Boden des Sackloches 63′ und andererseits an der anschlußseitigen Anschlußkappe 72 des Entstörwiderstandes 70 abstützt. Anstelle einer solchen zickzackförmig gebogenen Ausgleichsfeder 61′ kann auch eine Tellerfeder oder eine wendelförmige Feder Verwendung finden.
Anstelle des vorstehend beschriebenen Entstörwiderstandes 70 können auch andere bekannte Arten von Widerständen hier Verwendung finden, sofern sie den Temperaturbeanspruchungen der elektrischen Zündvor­ richtung 10′′ standhalten. - Auch bei diesem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel der Zündvorrichtung 10′′ gilt im wesentlichen das auch zu den Ausführungsbeispielen gemäß der Fig. 1 und 2 Gesagte.
Anwendung können die beschriebenen elektrischen, funkenerzeugenden Zündvorrichtungen insbesondere für gasförmige Brennstoffe, aber sie sind auch zum Zünden von Gemischen aus Brennstoffnebel und Luft geeignet; besonders gut ist die elektrische Zündvorrichtung gemäß der Erfindung in einer Brennkammer anzuwenden, welche in einer Ab­ gasleitung einer Brennkraftmaschine stromaufwärts vor einem Kataly­ sator angeordnet ist.

Claims (18)

1. Elektrische, funkenerzeugende Zündvorrichtung (10), insbesondere für gasförmige Brennstoffe, mit einem metallischen, rohrförmigen Gehäuse (11), das an seiner Außenseite mit Befestigungsmitteln (12) für den Einbau in eine Brennkammer versehen ist und eine Längsboh­ rung (18) mit einem anschlußseitsweisenden Absatz (19) hat, außerdem mit einem rohrförmigen Elektroisolator (27), der auf seiner Außen­ seite eine brennkammerseitsweisende, auf dem Absatz (19) in der Längsbohrung (18) des Gehäuses (11) direkt oder indirekt aufliegende Schulter (28) hat, mittels eines Längsabschnitts (27/2) seiner Außenseite in einem Abschnitt (18/2) der Längsbohrung (18) des Gehäuses (11) radial fixiert ist und in seiner Mittelbohrung (31) eine Mittelelektrode (34) umfaßt, welche mit einem über ihren Durch­ messer hinausragenden Anschlag (37) direkt oder indirekt auf einem in der Mittelbohrung (31) des Elektroisolators (27) befindlichen Absatz (33) aufliegt, und darüber hinaus mit einem gegenüber Masse elektrisch isoliertem Anschlußteil (44), das mit dem anschluß­ seitigen Ende der Mittelektrode (34) elektrisch leitend verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein unter mechanischer Vorspannung stehendes Federelement (48) vorgesehen ist, das indirekt mit seinem brennkammerseitigen Ende axial sowohl auf den Elektroisolator (27) als auch auf die Mittelelektrode (34) wirkt, infolgedessen die Schulter (28) des Elektroisolators (27) abdichtend auf den Absatz (19) in der Längsbohrung (18) des Gehäuses (11) preßt und außerdem die Mittelelektrode (34) mit ihrem Anschlag (37) abdichtend gegen den in der Mittelbohrung (31) des Elektroisolators (27) befindlichen Absatz (33) drückt, wobei sich das Federelement (48) mit seinem anschlußseitigen Ende an einem Bauteil (20) abstützt, welches mit einem brennkammerseitigen Abschnitt am Gehäuse (11) festgelegt ist.
2. Elektrische Zündvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das Bauteil (20), welches das Federelement (48) anschluß­ seits abstützt, eine Metallhülse ist, die anschlußseits eine brenn­ kammerseits weisende Auflage (21) zur direkten oder indirekten Abstützung des Federelementes (48) hat.
3. Elektrische Zündvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das als Metallhülse ausgebildete Bauteil (20) mit seinem brennkammerseitigen Abschnitt gegen den Druck des Feder­ elementes (48) über den anschlußseitigen Abschnitt des Gehäuses (11) geschoben und in diesem Bereich befestigt ist.
4. Elektrische Zündvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß das als Metallhülse ausgebildete Bauteil (20) an seinem das Gehäuse (11) umfassenden Bereich (16) mindestens einen Vorsprung (22) hat, der radial nach innen weist und in mindestens eine Ver­ tiefung (15) im Gehäuse (11) eingreift.
5. Elektrische Zündvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das brennkammerseitige Ende des als Metallhülse ausgebildeten Bauteils (20) mit dem Gehäuse (11) abdichtend ver­ bunden ist, bevorzugt ringsum mit einer Schweißung (23) versehen ist.
6. Elektrische Zündvorrichtung nach einem Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (48) brennkammerseits auf einen Isolierkörper (39) drückt, der den Druck mittelbar oder unmittelbar auf die Mittelelektrode (34) wirken läßt und eine koaxial zur Mittelektrode (34) verlaufende Zentralbohrung (40) aufweist, die das Anschlußteil (41) für ein elektrisches Zündkabel (51) umfaßt.
7. Elektrische Zündvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß der Isolierkörper (39) an seiner anschlußseitigen Fläche (47), auf der das Federelement (48) aufliegt, einen rohrstutzen­ artigen Abschnitt (42) hat, durch bzw. in den das Anschlußteil (41) führt.
8. Elektrische Zündvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein anschlußseits vom Federelement (48) befindlicher Abschnitt (24) des als Metallhülse ausgebildeten Bau­ teils (20) ein rohrförmiges Dichtelement (49) abdichtend umfaßt und mit dessen Innenseite (55) abdichtend an den rohrstutzenartigen Abschnitt (42) des Isolierkörpers (39) und/oder einen von dem rohr­ förmigen Dichtelement (49) auch mit umfaßtes Zündkabel (51) drückt.
9. Elektrische Zündvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die anschlußseitigen Enden des als Metallhülse aus­ gebildeten Bauteils (20) und des rohrförmigen Dichtelementes (49) von einer das Zündkabel (51) umfassenden Schutzkappe (54) mit ab­ gedeckt sind, die mit ihrem brennkammerseitigen Abschnitt den anschlußseitigen Abschnitt (24) des als Metallhülse ausgebildeten Bauteils (20) eng umfaßt und daran befestigt ist (z. B. durch Ver­ stemmen).
10. Elektrische Zündvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelelektrode (34) mit ihrem Anschlag (37) und das Anschlußteil (41) ein einziges Bauelement bilden.
11. Elektrische Zündvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelektrode (34′) und das An­ schlußteil (41′) separate Teile sind, wobei das Anschlußteil (41′) brennkammerseits einen Anschlag (65) hat, mit dem es mit der brenn­ kammerseitigen Fläche des Isolierkörpers (39′) in Wirkverbindung steht, und daß zwischen dem Anschlußteil (41′) und dem Anschlag (37′) der Mittelelektrode (34′) eine unter mechanischer Vorspannung stehende Ausgleichsfeder (61) angeordnet ist.
12. Elektrische Zündvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausgleichsfeder (61) von einem Draht gebildet ist, der mindestens eine wellenförmige Auslenkung (62) aufweist.
13. Elektrische Zündvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Enden der drahtförmigen Ausgleichsfeder (61) in je einem koaxialen Sackloch (63, 64) des Anschlußteils (41′) bzw. der Mittelelektrode (34′) festgelegt sind.
14. Elektrische Zündvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Anschlag (37) der Mittel­ elektrode (34) und dem zugehörigen Absatz (33) in der Mittelbohrung (31) des Elektroisolators (27) ein Dichtring (38) angeordnet ist.
15. Elektrische Zündvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Absatz (19) in der Längs­ bohrung (18) des Gehäuses (11) und der zugehörigen Schulter (28) des Elektroisolators (27) ein Dichtring (29) angeordnet ist.
16. Elektrische Zündvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem flanschartigen Anschlag (65) des Anschlußteils (41′) und der brennkammerseitigen Fläche des Isolierkörpers (39′) ein Dichtring (46′) angeordnet ist (Fig. 2 und 3).
17. Elektrische Zündvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der zwischen dem flanschartigen Anschlag (65) des Anschlußteils (41′) und der brennkammerseitigen Fläche des Isolier­ körpers (39′) angeordnete Dichtring (46′) einen derartigen Durch­ messer hat, so daß er gleichzeitig auch als Dichtring zwischen der anschlußseitigen Stirnfläche des Elektroisolators (27′) und der brennkammerseitigen Fläche des Isolierkörpers (39′) dient (Fig. 2 und 3).
18. Elektrische Zündvorrichtung nach einem der Ansprüche 11, 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Anschlußteil (41′′) und der Mittelelektrode (34′′) ein Entstörwiderstand (70) angeordnet ist, der mit beiden elektrisch in Reihe geschaltet ist (Fig. 3).
DE19904028399 1990-09-07 1990-09-07 Elektrische, funkenerzeugende zuendvorrichtung, insbesondere fuer gasfoermige brennstoffe Withdrawn DE4028399A1 (de)

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Citations (8)

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