DE4028101C1 - - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B09—DISPOSAL OF SOLID WASTE; RECLAMATION OF CONTAMINATED SOIL
- B09B—DISPOSAL OF SOLID WASTE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B09B3/00—Destroying solid waste or transforming solid waste into something useful or harmless
- B09B3/30—Destroying solid waste or transforming solid waste into something useful or harmless involving mechanical treatment
- B09B3/35—Shredding, crushing or cutting
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61L—METHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
- A61L11/00—Methods specially adapted for refuse
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B09—DISPOSAL OF SOLID WASTE; RECLAMATION OF CONTAMINATED SOIL
- B09B—DISPOSAL OF SOLID WASTE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B09B2101/00—Type of solid waste
- B09B2101/65—Medical waste
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- General Health & Medical Sciences (AREA)
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- Veterinary Medicine (AREA)
- Apparatus For Disinfection Or Sterilisation (AREA)
- Monitoring And Testing Of Transmission In General (AREA)
- Processing Of Solid Wastes (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Einfüllschleuse zur Behandlung von infekti
ösen Abfällen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine Einfüllschleuse der genannten Art ist aus der DE-PS 39 12 751 be
kannt. Mittig in einem im wesentlichen zylinderförmigen Hohlkörper, der
bodenseitig einen trichterförmigen Ausgabeabschnitt aufweist, ist ein
Schleusenrad mit drei unter jeweils einem Winkel von 120° sich auswärts
erstreckenden Schleusenflügeln angeordnet. Die Schleusenflügel untertei
len den Innenraum des Hohlkörpers in drei voneinander getrennte Kammern,
die bei Drehung des Schleusenrades umlaufen und nacheinander eine Ein
füllstation, eine Eingabestation und eine Desinfektionsstation bilden.
Damit soll sichergestellt werden, daß der wiederholt zu befüllende Einga
beabschnitt einer Vorrichtung zur Behandlung von infektiösen Abfällen
keine Infektionskeime freisetzt.
Ein wesentlicher Nachteil der bekannten Einfüllschleuse liegt darin, daß
nur kleine Mengen an infektiösen Abfällen geschleust werden können. Eine
Vielzahl von Schleusenvorgängen zum Befüllen eines thermischen Behand
lungsabschnitts sind deshalb erforderlich. Nachteilig ist weiterhin, daß
das Wandern der Kammern in dem Schleusengehäuse das Zwischenschalten ei
ner eigenständigen Desinfektionsstation verlangt, was konstruktiv und be
dienungstechnisch aufwendig ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Einfüllschleuse nach dem Oberbe
griff des Anspruchs 1 zu schaffen, die ein schnelles und sicheres Schleu
sen infektiöser Abfälle ohne ein Freisetzen von Infektionskeimen er
laubt.
Diese Aufgabe wird gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst.
Hierdurch wird eine Einfüllschleuse geschaffen, die mit feststehenden
Schleusenkammern ausgebildet ist und lediglich durch eine drehbare Aus
bildung einer den Kammern gemeinsamen Trennwand in Verbindung mit einem
speziellen Dichtelement ein sicheres und wirtschaftliches Schleusen von
infektiösen Abfällen erlaubt. Dabei hat die Trennwand nicht nur eine ab
dichtende Funktion zwischen axial benachbarten Kammerbereichen, sondern
auch eine transportierende Funktion, die infektiösen Abfälle aus dem ei
nen Kammerbereich in den anderen Kammerbereich zu befördern.
Vorzugsweise ist der Drehflügel zwischen zwei Kammern angeordnet, die ei
nen Einfüllbereich und einen Zuführbereich einer kompakten Desinfek
tions- oder Sterilisationsanlage definieren. Der Einfüllbereich kann von
einer halbzylindrisch geformten Kammer gebildet werden, deren Inhalt bei
einer Vorwärts- und/oder Rückwärtsbewegung des Drehflügels um mindestens
etwa 180° in die Kammer des Zuführbereiches entleert wird. Diese Bauweise
der Einfüllschleuse erlaubt große Abmessungen des Schleusengehäuses, wo
durch große Durchsetzmengen bei einem Schleusenvorgang bewegt werden kön
nen. Desweiteren kann mittels Dampf, Wasser und/oder sonstiger Lösungen
eine Desinfektion der aus wenigen Teilen bestehenden Schleusenkammern zu
verlässig durchgeführt werden. Ein wiederholtes Öffnen der Einfüllschleu
se zum Einfüllen von infektiösen Abfällen mit anschließender Behandlung,
beispielsweise in einer Desinfektions- oder Sterilisationsanlage, ver
läuft deshalb ohne Risiko des Freisetzens von Infektionskeimen.
Das aufblasbare Dichtelement gewährleistet ein verschleißarmes Dicht
schließen durch den Drehflügel, wobei die abdichtende Funktion auch ohne
genaue Lagejustierung des Drehflügels erreicht wird. Eine gewünschte Aus
dehnbarkeit des Dichtelements kann durch die Ausbildung des Dichtelements
mit einem schlauchförmigen Fortsatz erreicht werden. Wegen der Dampf
beaufschlagung der Schleusenkammern besteht das Dichtelement vorzugsweise
aus einem warmfesten Kunststoff.
Eine einfache konstruktive Gestaltung des Drehflügels kann über eine La
gerung desselben auf einer vertikalen Mittelachse erreicht werden. Der
Drehflügel kann dann aus zwei Flügelblättern mit identischem Aufbau be
stehen. Durch Einsatz einer zweiteiligen Antriebswelle, bestehend aus ei
ner oberen und einer unteren Welle, können die Montage und Wartung
vereinfacht werden.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung
und den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand des in den beigefügten Abbildungen
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt einer Einfüllschleuse;
Fig. 2 zeigt vergrößert und im Detail einen Ausschnitt von Fig. 1;
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht der Einfüllschleuse gemäß Fig. 1;
Fig. 4 zeigt einen Querschnitt der Einfüllschleuse gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine Einfüllschleuse mit einem Schleusengehäuse 1, in dem
zwei seitlich benachbarte Kammerbereiche angeordnet sind, die über eine
dicht schließende Trennwand voneinander trennbar sind. In dem dargestell
ten Ausführungsbeispiel werden die beiden Kammerbereiche von einer Ein
füllkammer 2 und einer Zuführkammer 3 gebildet. Beide Kammern 2, 3 sind
druckartig ausgebildet und jeweils über einen Deckel 4, 5 nach außen
dicht verschließbar. Die dicht schließende Trennwand wird von einem Dreh
flügel 6 gebildet, der um eine vertikale Mittelachse drehbar gelagert
ist. Der Drehflügel 6 umfaßt zwei Flügelblätter 7, 8 (vgl. Fig. 4), die
eine Trennwand aufspannen, deren äußere Umfangslinie sich bis zur Innen
wandung 9 des Schleusengehäuses 1 im Bereich der Trennebene zwischen Ein
füllkammer 2 und Zuführkammer 3 erstreckt.
Wie insbesondere aus Fig. 2 erkennbar ist, trägt der Drehflügel 6 ein um
laufendes Dichtelement 10, das aufblasbar ist, um eine zeitweilige dicht
schließende Anlage des Drehflügels 6 an der Innenwandung 9 zu erreichen.
Zur Aufnahme des Dichtelements 10 besitzt der Drehflügel 6 einen umlau
fenden, randseitigen Schlitz 11, in den das Dichtelement 10 eingelegt
ist. Das Dichtelement 10 umfaßt einen nach außen gerichteten schlauchför
migen Fortsatz 12, der beim Aufblasen eine Formänderung erfährt, wodurch
das Dichtelement 10 gegen die Innenwandung 9 gepreßt wird. Die Formände
rung ist durch gestrichelte Darstellung des Fortsatzes 12 in Fig. 2 dar
gestellt. Als Material für das Dichtelement 10 ist vorzugsweise warmfe
ster Kunststoff vorgesehen.
Neben der aus Fig. 1 und 3 ersichtlichen Schließstellung des Drehflügels
6 kann dieser um mindestens etwa 180° vorwärts und/oder rückwärts verfah
ren werden. Das Schleusengehäuse 1 ist im Bereich der Einfüllkammer 2
halbzylinderförmig ausgebildet, und zwar mit einer an den Schwenkkreis 13
des Drehflügels 6 angepaßten Größe und Krümmung. Der Drehflügel 6 kann
sich folglich durch die Einfüllkammer 2 bewegen und die dort eingefüllten
Abfälle in die Zuführkammer 3 entleeren.
Zur Durchführung der Drehbewegung ist der Drehflügel 6 kraftschlüssig mit
einer oberen Welle 14 und einer unteren Welle 15 verbunden. Der Wellen
schaft bietet die Aufbaumöglichkeit für manuelle, elektrische, hydrauli
sche oder pneumatische Antriebselemente 16. Zur einfachen Montage und
Wartung ist der Drehflügel 6 in Axialrichtung doppelexzentrisch an den
Wellen 14, 15 befestigt und mit leicht gewinkelten Flügelblättern 7, 8
ausgestattet (vgl. Fig. 3).
Jede Kammer weist Düsen 17, 18 für eine Ausspülung der Kammern 2, 3 mit
Wasser und/oder Beaufschlagung mit Dampf auf. Gegebenenfalls können auch
eine Desinfektion unterstützende Lösungen eingesprüht werden. Die Düsen
18 für die Wasser- oder Lösungseinstrahlung sind vorzugsweise als Flach
strahldüsen ausgebildet und im Bereich der Zuführkammer 2 auf den Dreh
flügel 6 gerichtet. Zum Ableiten der Dampf- und Wassereindüsung sind bei
de Kammern 2, 3 mit einem Kondensatablaß 19 verbunden.
Die Zuführkammer 3 braucht hinsichtlich ihrer Form nur insoweit an den
Drehflügel 6 angepaßt zu sein, daß ein Klappen des Drehflügels 6 zwischen
den Schließstellungen möglich ist. Die Zuführkammer 3 dient als Auffang
speicher der eingeschleusten Abfälle für ein Weiterleiten an einen Be
handlungsabschnitt einer nachfolgenden Vorrichtung. Hierzu ist die Zu
führkammer bodenseitig trichterförmig ausgebildet und mit einer Zufüh
rungsschwinge 20 ausgestattet. Die Einfüllschleuse kann den Eingabeab
schnitt einer kompakten Desinfektions- oder Sterilisationsanlage bilden,
bei der die infektiösen Abfälle entlang einer Förderstrecke thermisch be
handelt werden. Ist für diese Behandlung eine vorherige Zerkleinerung der
Abfälle erforderlich, so kann eine Zerkleinerungsvorrichtung 21 un
mittelbar bodenseitig an die Zuführkammer 3 angeschlossen sein. Desweite
ren kann die Zuführungskammer 3 über ein Membranfilterelement mit der At
mosphäre verbunden sein.
Das Schleusengehäuse 1 besteht vorzugsweise aus Edelstahl und kann be
heizbar ausgebildet sein.
Der Schleusenvorgang mit der vorstehend beschriebenen Einfüllschleuse
kann wie folgt durchgeführt werden:
Der Drehflügel 6 wird in die Schließposition gebracht und durch Aufblasen
des Dichtelements 10 eine abgedichtete Trennung zwischen Einfüllkammer 2
und Zuführkammer 3 erreicht. Über die Injektionsstellen 17, 18 wird die
Einfüllkammer 2 gereinigt und desinfiziert. Danach wird der Deckel 4 der
Einfüllkammer 4 geöffnet und die infektiösen Abfälle eingefüllt. Nach
Beendigung dieser Eingabe wird der Deckel 4 geschlossen und die Luft aus
dem Dichtelement 10 herausgelassen, wodurch sich der dichtschließende
Eingriff des Drehflügels 6 mit der Innenwandung 9 des Schleusengehäuses
löst. Der Drehflügel 6 wird dann vorwärts oder rückwärts gedreht, wobei
das in die Einfüllkammer 2 hineindrehende Flügelblatt 7, 8 den eingefüll
ten Müll vor sich herschiebt und in die durch die Drehbewegung des Dreh
flügels 6 geöffnete Zuführkammer 3 wirft. Nach einer Drehung um etwa 180°
steht der Drehflügel 6 seitenvertauscht in der Schließstellung. Das Dich
telement 10 wird daraufhin aufgeblasen, um wieder eine dichtschließende
Trennung der entleerten Einfüllkammer 2 von der Zuführkammer 3 zu errei
chen. Die Einfüllkammer 2 wird dann wieder gereinigt und desinfiziert.
Vor jedem Einschleusevorgang wird in der Zuführkammer 3 die dieser Kammer
zugewandte Seite des Drehflügels 6 gereinigt. Die Einfüllkammer 2 kann
dann wieder befüllt werden und weitere Schleusenvorgänge entsprechend
durchgeführt werden.
Die Betätigung der Einfüllschleuse ist unabhängig von der weiteren Be
handlung der Abfälle. Lediglich die eingeschleusten Mengen sind an die
Aufnahmekapazität des von der Zuführkammer 3 gebildeten Zwischenspeichers
anzupassen.
Claims (15)
1. Einfüllschleuse für Vorrichtungen zur Behandlung von infektiösen
Abfällen mit mindestens zwei über einen stationär gelagerten Drehflügel
voneinander trennbaren Kammern in einem nach außen fluiddicht verschließ
baren Schleusengehäuse, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehflügel (6)
als klappbare Trennwand zwischen axial benachbarten Kammern (2, 3) ange
ordnet ist und über ein aufblasbares umlaufendes Dichtelement (10) in ei
ne dichtschließende Anlage mit der Innenwandung (9) des Schleusengehäuses
(1) bringbar ist.
2. Einfüllschleuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dich
telement (10) in einen umlaufenden äußeren Schlitz (11) des Drehflügels
(6) einlegbar und mit einem aufblasbaren schlauchförmigen Fortsatz (12)
gegen die Innenwandung (9) des Schleusengehäuses (1) preßbar ist.
3. Einfüllschleuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Dichtelement (10) aus einem warmfesten Kunststoff besteht.
4. Einfüllschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, daß der Drehflügel (6) um eine vertikale Mittelachse drehbar gela
gert ist und aus zwei symmetrisch zur Drehachse ausgebildeten Flügelblät
tern (7, 8) besteht.
5. Einfüllschleuse nach einem der Ansprüch 1 bis 4, dadurch gekennzeich
net, daß der Drehflügel (6) um mindestens etwa 180° vorwärts und rück
wärts verfahrbar ist.
6. Einfüllschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich
net, daß der Drehflügel (6) mit Flügelblättern (7, 8) ausgestattet ist,
deren Abmessungen ein Schieben des eingefüllten Mülls aus einer halb
zylinderförmigen Kammer (2) in eine abtrennbare, axial benachbarte Kammer
(3) erlauben.
7. Einfüllschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich
net, daß der Drehflügel (6) an einer oberen und einer unteren Welle (14,
15) kraftschlüssig befestigt ist.
8. Einfüllschleuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dreh
flügel (6) in Axialrichtung doppeltexzentrisch gelagert ist und dabei
winkelig zueinander ausgerichtete Flügelblätter (7, 8) besitzt.
9. Einfüllschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich
net, daß der Drehflügel (6) als abdichtende Trennwand zwischen einer Ein
füllkammer (2) und einer Zuführkammer (3) mit einer bodenseitigen Zer
kleinerungseinheit (21) und einer daran anschließenden thermischen Be
handlungseinheit angeordnet ist.
10. Einfüllschleuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein
füllkammer (2) trichterförmig ausläuft.
11. Einfüllschleuse nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einfüll- und die Zuführkammer (2, 3) mit Injektionsstellen (18, 19)
für eine Einspeisung von Dampf und/oder Wasser sowie mit einem Kondensat
ablaß (19) ausgebildet sind.
12. Einfüllschleuse nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Einfüllkammer (2) und die Zuführkammer (3) jeweils min
destens eine auf die Trennwand gerichtete Flachstrahldüse (18) für ein
Abspülen mit Wasser aufweisen.
13. Einfüllschleuse nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zuführkammer (3) über ein Membranfilterelement mit der
Atmosphäre verbindbar ist.
14. Einfüllschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Schleusengehäuse (1) beheizbar ist.
15. Einfüllschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß die axial benachbarten Kammern (2, 3) jeweils einzeln mit
tels eines dichtschließenden Deckels (4, 5) nach außen verschließbar
sind.
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Publications (1)
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