DE19626672A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Sterilisieren von kontaminiertem Material - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Sterilisieren von kontaminiertem MaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Sterilisieren von kontaminiertem
Material, insbesondere von infektiösem Krankenhausmüll. Die Erfindung
bezieht sich auch auf eine Vorrichtung zur Sterilisation von kontaminiertem
Material mit einer Behandlungskammer.
Infektiöser Abfall entsteht überall im Krankenhaus, wo Erreger
meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten auftreten. Der Patient mit einer
infektiösen Erkrankung, z. B. Typhus, scheidet infektiösen Stuhl aus, der in
diesem Fall den Übertragungsweg darstellen kann. Alle mit Stuhl
verunreinigten Abfälle gehören daher zu dieser Abfallkategorie.
Krankenhauslaboratorien, die Proben von Virushepatitis-Patienten untersuchen,
müssen das Blut oder die Serumsreste als infektiösen Abfall deklarieren und
entsorgen. Zu den Infektionskrankheiten zählen beispielsweise auch Brucellose,
Cholera, Milzbrand oder Scharlach.
Infektiöse Abfälle aus dem Krankhausbereich sind daher beispielsweise
Spritzen, Kanülen, Skalpelle, Infektionsbestecke, Infusionsflaschen,
Wundverbände, Stuhlwindeln, Einwegwäsche oder Einwegartikel wie z. B.
Einweghandschuhe. Hinzu kommt infektiöser und unhygienischer Abfall aus
anderen Einrichtungen, wie z. B. Blut- und Serumsreste, Untersuchungsproben
und wissenschaftliches Versuchsmaterial. Um eine Entsorgung dieses Abfalls
als Hausmüll möglich zu machen, muß dieser Müll steril sein.
Unter der Sterilisation versteht man gemäß "Praxis der Sterilisation,
Desinfektion - Konservierung" von Karl-Heinz Wallhäuser, Georg-Thieme-
Verlag, 1988, S. 213 "die Eliminierung (Abtrennung, Abtötung) aller
Mikroorganismen sowie die Inaktivierung aller Viren, die sich in oder an
einem Produkt oder Gegenstand befinden". Sterilisation geht somit weiter als
die ledigliche Desinfektion von Krankenhausmüll.
Aus der DE 38 00 821 C2 ist eine Desinfektionsanlage für kontaminierten
Krankenhausmüll bekannt, die mit Wasserdampf arbeitet. Der zu behandelnde
Krankenhausmüll wird zunächst einem Schneidwerk zugeführt, wo bereits
Wasserdampf eingesprüht wird. Von dort gelangt der zerkleinerte
Krankenhausmüll in einen beheizten Schneckenförderer, der ebenfalls mit
Heißdampf beaufschlagt wird, so daß dort die Desinfektion des zerkleinerten
Mülls vollendet wird. Danach soll der so behandelte Müll als normaler
Hausmüll entsorgt werden können, was jedoch nicht in allen Fällen möglich
ist, weil nicht alle Mikroorganismen abgetötet sind. Dieses Verfahren hat
weiterhin den Nachteil, daß aufgrund der hohen Temperaturen u. U.
Kunststoffgegenstände über ihre Erweichungstemperatur erhitzt werden, so daß
Schadstoffe freigesetzt werden, die aus dem Dampf herausgefiltert werden
müssen.
Aus der DE 28 42 407 C2 ist eine Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung von
Werkstücken durch Entladung ionisierter Gase und ein Verfahren zum Betrieb
dieser Vorrichtung bekannt. Das auf der Kammerwand angeordnete keramische
Fasermaterial oder die Silikatfasern haben die Wirkung einer Wärmeisolierung
der Kammer, so daß aufgrund der Gasentladung vergleichsweise hohe
Temperaturen erreichbar sind, die die Ionisierung des Gases begünstigen.
Dieses Verfahren ist daher nur für die Behandlung von wärmestabilen
Materialien geeignet. An einen Einsatz zur Behandlung und Sterilisierung von
Krankenhausmüll wurde noch nicht gedacht.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung
bereitzustellen, mit der eine vollständige Sterilisation von kontaminiertem
Material in kurzer Zeit gewährleistet wird, ohne daß zusätzliche Schadstoffe
während der Behandlung entstehen.
Diese Aufgabe wird mit einem Verfahren gemäß den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst. Die Vorrichtung ist Gegenstand des Patentanspruchs
10.
Es hat sich gezeigt, daß die Behandlung von kontaminiertem Material mit
einem ionisierten Gas zur vollständigen Abtötung aller Mikroorganismen führt,
so daß das Material nach der Behandlung wie normaler Hausmüll entsorgt
werden kann. Das ionisierte Gas zerstört die Moleküle der Mikroorganismen
so nachhaltig, daß auch eine Rekombination nicht mehr möglich ist.
In der Behandlungskammer, wo das kontaminierte Material dem Plasma
ausgesetzt wird, wird zwischen Kathode und Anode eine Basisspannung UB
angelegt, die im Bereich von vorzugsweise 10 bis 200 Volt liegt. Hierbei wird
die Spannung vorzugsweise zwischen der Wand der Behandlungskammer und
der Unterlage, z. B. Tisch, ausgelegt, auf der das zu behandelnde Material
aufliegt. Es wird hierbei vorteilhafterweise im Bereich der fallenden
Spannungsstromcharakteristik gearbeitet, so daß bei relativ niedrigen
Spannungen hohe Stromstärken auftreten. Infolge der dadurch erhöhten
Ionisation können kurze Behandlungszeiten erreicht werden.
Dieser Basisspannung wird vorzugsweise eine hochfrequente Spannung mit
Frequenzen im Kilohertz bis Megahertz-Bereich, insbesondere im Bereich von
300 kHertz bis 100 MHertz überlagert. Es hat sich gezeigt, daß es vorteilhaft
ist, die Frequenz um so höher zu wählen, je größer die zu behandelnde
Oberfläche ist. Größere Oberflächen bedeuten in der Regel auch kompliziertere
Oberflächen. Insofern kann z. B. bei glatten Oberflächen im unteren
Frequenzbereich gearbeitet werden. Diese durch die Hochfrequenzspannung
bewirkten kurzzeitigen Umpolungen führen dazu, daß sich die Ionen
ungerichtet im Raum bewegen, so daß ein turbulentes Plasma entsteht, das das
zu behandelnde Material wie einen Nebel umgibt. Die hochfrequente Spannung
unterstützt offensichtlich die Zerstörung der Molekülbindungen und damit der
Molekülstrukturen, wobei Spannungsspitzen im Kilovolt-Bereich, insbesondere
zwischen 2 kVolt und 3 kVolt besonders vorteilhaft sind.
Vorzugsweise wird die hochfrequente Spannung kurzzeitig angelegt.
Impulslängen im Mikrosekundenbereich sind vorteilhaft, die von ebenso langen
Impulspausen getrennt sind. Dadurch treten nur geringe Temperaturerhöhungen
auf, die sich durch die Wahl der Impulslänge und der Impulspause auf
maximal 40°C begrenzen lassen.
Die Behandlung wird vorzugsweise bei einem Druck von 0,1 mbar-1000
mbar durchgeführt, was von dem zu behandelnden Material abhängt. Wenn
z. B. "weiche" Materialien, wie Windeln, Mullbinden, Wäschestücke oder
Handschuhe sterilisiert werden sollen, reicht ein leichter Unterdruck in der
Behandlungskammer von z. B. 900-980 mbar aus, weil wegen der hohen
Feuchtigkeit in diesen Abfällen kein größerer Unterdruck erreichbar ist. Wenn
hingegen metallische Teile, wie Skalpelle oder dgl., Glas-, Kunststoff- und
Keramikteile oder Implantate und medizinische Geräteteile sterilisiert werden
sollen, wird vorzugsweise bei Drücken zwischen 0,5 und 3 mbar gearbeitet.
Vorzugsweise wird die Behandlung bei Raumtemperatur durchgeführt, wobei je
nach Art des zu behandelnden Materials dieses sich während der Behandlung
erwärmen kann. Hierbei werden jedoch lediglich Temperaturen bis maximal
60°C erreicht, so daß auch die üblicherweise im Krankenhausbereich
verwendeten Kunststoffmaterialien noch keine Schadstoffe abgeben.
Es hat sich gezeigt, daß eine Behandlungsdauer von 5 min durchaus
ausreichend ist, um das kontaminierte Material zu sterilisieren. Um
insbesondere bei Krankenhausabfällen den geforderten Sicherheitsstandard zu
erfüllen, wird eine Behandlungsdauer von ca. 15-20 min bevorzugt.
Um das zu behandelnde Volumen im Hinblick auf die bereitzustellende
Behandlungskammer möglichst gering zu halten, wird das zu behandelnde
Material vor der Behandlung zerkleinert. Bei Krankenhausmüll wird dadurch
eine Verdichtung um etwa den Faktor vier erreicht.
Die Vorrichtung weist als Behandlungskammer eine Plasmakammer auf, die
mit den üblichen Zusatzeinrichtungen, wie Vakuumeinrichtungen und
Spannungsversorgungseinrichtungen, ausgerüstet ist.
Die Spannungsversorgungseinrichtung ist vorzugsweise so ausgelegt, daß
einerseits eine vorgegebene Basisspannung an Kathode und Anode angelegt
werden kann und daß andererseits eine Hochfrequenzspannung dieser
Basisspannung überlagert werden kann. Als Anode dienen die Wände der
Behandlungskammer, als Kathode ist vorzugsweise ein Tisch in der
Behandlungskammer vorgesehen, auf der das zu behandelnde Material abgelegt
wird.
Vor der Behandlungskammer ist vorzugsweise eine Zerkleinerungseinrichtung
angeordnet, von der das zerkleinerte Material der Behandlungskammer, z. B.
über einen Schneckenförderer zugeführt wird. Um einen möglichst hohen
Durchsatz zu erzielen, muß die Zerkleinerungseinrichtung kontinuierlich
betrieben werden. Das zerkleinerte Material wird daher zunächst einer
Zwischenkammer zugeführt, die zwischen der Zerkleinerungseinrichtung und
der Behandlungskammer angeordnet ist und während der Behandlungsdauer die
nächste Charge aufnimmt. Das Volumen der Zwischenkammer ist daher an das
Aufnahmevolumen der Behandlungskammer angepaßt.
Um das Befüllen der Behandlungskammer zu erleichtern, ist die
Zwischenkammer vorteilhafterweise oberhalb der Behandlungskammer
angeordnet. Zum Befüllen der Behandlungskammer fällt das zu behandelnde
Material aus der Zwischenkammer nach unten in die Behandlungskammer. Es
muß allerdings sichergestellt werden, daß die Wände der Behandlungskammer
nicht verschmutzen, was das Plasma erheblich beeinträchtigen würde. Da
insbesondere die Zuführöffnung der Behandlungskammer durch den
herunterfallenden Müll kontaminiert werden kann, ist vorzugsweise zwischen
der Zwischenkammer und der Behandlungskammer eine Schleuse angeordnet.
Die zur Zwischenkammer führende erste Schleusenöffnung besitzt einen
kleineren Querschnitt als die zur Behandlungskammer führende zweite
Schleusenöffnung, so daß das herabfallende Material allenfalls mit der
Begrenzung der ersten Schleusenöffnung in Berührung kommen kann.
Die Schleusenöffnungen sind vorzugsweise mit je einem Paar
Verschlußklappen verschließbar, die zum Öffnen in die Schleusenkammer
verschwenkbar angeordnet sind, damit sowohl die Zwischenkammer als auch
die Behandlungskammer durch die Verschlußmittel nicht beeinträchtigt werden.
Im Bereich der Schleusenöffnungen sind vorteilhafterweise aufblasbare
Dichtungen vorgesehen, an die sich die Verschlußmittel in Schließstellung
anlegen. Zum Öffnen der Schleusenöffnungen kann das Druckmedium in den
Dichtungen abgelassen werden, so daß je nach Ausgestaltung die Bewegung
der Verschlußmittel nicht behindert wird.
In der Behandlungskammer können noch metallische oder nicht-metallische
Inhibitoren angeordnet sein, die sich während der Plasmabehandlung auf den
zu behandelnden Materialien niederschlagen und dort eine antibakterielle
Wirkung entfalten. Als metallische Inhibitoren eignet sich insbesondere Gold.
Die gesamte Vorrichtung mit Zerkleinerungseinrichtung, Fördereinrichtung,
Plasmakammer und Versorgungseinrichtungen kann auf einem Lastkraftwagen
installiert werden, so daß die Sterilisation vor Ort, also z. B. bei den
Krankenhäusern durchgeführt werden kann.
Beispielhafte Ausführungsformen werden nachfolgend anhand der Zeichnungen
näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 die schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Sterilisieren
von Krankenhausmüll,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der Schleusenkammer im
Vertikalschnitt,
Fig. 3 eine Teilschnittdarstellung des unteren Schleusentors und
Fig. 4 ein Diagramm der Stromspannungscharakteristik.
In der Fig. 1 ist eine Vorrichtung 1 zum Sterilisieren von Krankenhausmüll
schematisch dargestellt. Das kontaminierte Material wird meist in
handelsüblichen Rollcontainern gesammelt, die zunächst auf einer
elektronischen Wägeeinrichtung gewogen werden. Mit dem Start des
Prozeßablaufs wird die exakte Masse zwecks Abrechnung erfaßt und
automatisch dokumentiert. Über der Wägeeinrichtung, die in der Fig. 1 nicht
dargestellt ist, befindet sich eine ebenfalls nicht dargestellte, hydraulische
Hubkipp-Vorrichtung, wie sie von herkömmlichen Mülltransportfahrzeugen
bekannt ist. Die Hubkipp-Vorrichtung ist mittels Hubstangen mit dem
Verschlußdeckel 3 des Aufnahmetrichters 2 verbunden. Hierdurch wird der
Verschlußdeckel 3 gleichzeitig in der Aufwärts- bzw. Abwärtsbewegung der
Hubkipp-Vorrichtung geöffnet oder geschlossen. Der Rollcontainer wird am
Scheitelpunkt der Hubkipp-Vorrichtung über dem Aufnahmetrichter 2 um 180°
gedreht, damit eine vollständige Entleerung gewährleistet ist. In dieser Stellung
wird der Rollcontainer mit einem Dampfstoß gereinigt, um den Rollcontainer
zu desinfizieren und die eventuell noch darin befindlichen Abfälle ebenfalls in
den Einfülltrichter zu verbringen.
Mit dem Absenken der Hubkipp-Vorrichtung wird der Aufnahmetrichter
verschlossen und mit einer hydraulischen Verriegelung herrnetisch verriegelt.
Der Verschlußdeckel 3 kann nur nach Ablauf des Prozesses und bei Störung
nach Ablauf des Notfällprogramms geöffnet werden.
Unterhalb des Aufnahmetrichters befindet sich eine Zerkleinerungseinrichtung
4, deren Aufbau an sich bekannt ist. Nach der Verriegelung des
Verschlußdeckels 3 wird über die am Aufnahmetrichter 2 und am Schneidwerk
der Zerkleinerungseinrichtung 4 befindlichen Dampfdüsen Sattdampf mit einer
Temperatur von 140-160°C und einem Druck von 3,5-5 bar injiziert.
Hierdurch wird erreicht, daß nach dem Öffnen des Verschlußdeckels 3 eine
Sattdampfwolke über den bereits vorzerkleinerten, kontaminierten Abfällen die
Keime unten hält und diese somit nicht in die Umgebung abgegeben werden.
Vor dem Öffnen des Verschlußdeckels 3 wird mittels einer Absaugvorrichtung
in einer speziellen Filteranlage die Atmosphäre im Aufnahmetrichter abgesaugt
und über einen Dampfkondensator geführt. Die abgesaugte Atmosphäre wird
entweder mit einer UV-Bestrahlung oder mittels einer Ozonbegasung entkeimt.
Somit wird das Kondensat in dem Dampfgenerator vorgewärmt und entkeimt
wieder zugeführt. Erst nach Eindüsen des frischen Sattdampfes wird der
Verschlußdeckel 3 geöffnet.
Die Atmosphäre im Aufnahmetrichter 2 wird nach Beendigung der Behandlung
und während eines Störfalles durch vermehrtes Eindüsen von Sattdampf in eine
Sattdampfatmosphäre vorzugsweise mit 105°C und 150 mbar eingeregelt und
durch eine Parameterkontrolle von Druck und Temperatur gesteuert. Durch
mehrmaliges Austauschen der Dampfatmosphäre wird das
Dampfströmverfahren zum Desinfizieren der gesamten Anlage verwendet.
Gleichzeitig mit der Injizierung des Sattdampfes startet das Schneidwerk der
Zerkleinerungseinrichtung 4 und das Material wird mittels einer
Niederdrückvorrichtung auf einen Einzugsarm gedrückt, wo die Zerkleinerung
des Abfalls beginnt. Die Zerkleinerung erfolgt über ein mehrstufiges
Schneidwerk, wobei die erste Stufe des Schneidwerks zum Zerreißen von
Säcken und Einwegbehältern mit Hilfe von stehenden Reißmessern und einem
rotierenden Einzugsarm dient. In der zweiten Stufe werden die Abfälle durch
die Geometrie in die Rotation des Einzugsarms gegen das Standmesser
gedrückt und mittels des Rotormessers, das sich auf der gleichen Antriebswelle
wie der Einzugsarm befindet, weiter zerkleinert. In der dritten und letzten
Stufe wird der so zerkleinerte Abfall durch den nachschiebenden Abfall aus der
ersten Stufe durch das Standmesser auf das Spiralmesser gedrückt und durch
die Rotation des Spiralmessers, das mit mehreren Schnittkanten versehen ist,
gegen das Standmesser endzerkleinert. Der so zerkleinerte Abfall wird dann
durch eine Durchlaßverringerung, die auf Basis eines Plattenschiebers
aufgebaut ist und dazu dient, die Schnittgutgröße zu bestimmen, in den ersten
Schneckenförderer 6 verbracht.
Über dem Schneckenförderer 6 wird das zerkleinerte Material in eine
Zwischenkammer 8 transportiert, wo das Material zunächst zwischengelagert
wird, bis die darunter befindliche Plasmakammer 25 zur Aufnahme von neuem
Material bereit ist. Das Volumen der Zwischenkammer 8 ist an das
Aufnahmevolumen der Plasmakammer 25 angepaßt. Zwischen der
Zwischenkammer 8 und der Plasmakammer 25 befindet sich eine
Schleusenkammer 10, die zwei unterschiedlich große Öffnungen aufweist. Die
der Zwischenkammer 8 zugewandte erste Schleusenöffnung 12 besitzt einen
kleineren Querschnitt als die der Plasmakammer 25 zugewandte zweite
Schleusenöffnung 14. Die der Zwischenkammer 8 zugewandte erste
Schleusenöffnung 12 besitzt einen kleineren Querschnitt als die unter der
Plasmakammer 25 zugewandte zweite Schleusenöffnung 14. Diese beiden
Schleusenöffnungen 12, 14 werden mittels Verschlußklappen 11a, b, 13a, b
heimetisch abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der Fig. 2 näher
erläutert werden. Der herrnetische Abschluß ist insbesondere im Bereich der
zweiten Schleusenöffnung 14 von Bedeutung, weil die Behandlungskammer 25
mindestens bei einem geringen Unterdruck betrieben wird. Nach erfolgter
Entleerung der Behandlungskammer 25 und gefüllter Zwischenkammer 8
werden zuerst die Verschlußkappen 11a, b in der zweiten Schleusenkammer 14
geöffnet und die beiden Verschlußklappen seitlich in der Schleusenkammer 10
hochgestellt. Erst dann öffnen sich die Verschlußklappen 11a, b der ersten
Schleusenöffnung 12. Somit wird garantiert, daß keinerlei Material an den
Verschlußklappen der zweiten Schleuse anhaften kann und somit kein
genügender Abschluß erfolgen kann. Nach dem Öffnen der Schleusenöffnungen
12 und 14 fällt das in der Zwischenkammer 8 befindliche Material durch die
Öffnungen nach unten, wobei eine Berührung der Begrenzung der zweiten
Schleusenöffnung 14 aufgrund des größeren Querschnitts ausgeschlossen ist.
Da beide Schleusenöffnungen 12 und 14 übereinander angeordnet sind, fällt
das zu behandelnde Material durch die beiden Öffnungen nach unten auf einen
in der Plasmakammer 25 angeordneten Tisch 24 und bildet dort einen Haufen
aus zu behandelndem Material 26. Danach werden die beiden
Schleusenöffnungen 12 und 14 geschlossen. In der hier gezeigten Darstellung
ist die untere Schleusenöffnung 14 in der Deckenwand 20 der
Behandlungskammer 25 angeordnet.
Die Sterilisationsbehandlung in der Plasmakammer 25 beruht auf der Entladung
ionisierten Gases, hier insbesondere von ionisierter Luft. Die Plasmakammer
25 ist auf der Innenseite mit einem wärmeisolierenden, feuerfesten,
keramischen Fasermaterial auf der Basis von Tonerde-Silikatfaser ausgekleidet.
Nach dem Einbringen der zu behandelnden Materialien wird die Kammer
mittels einer Hochleistungsvakuumpumpe im Falle von weichen Materialien auf
etwa 900 mbar und im Falle von metallischen bzw. "festen" Materialien auf
ca. 1 mbar evakuiert. Die evakuierte Luft wird über ein Ionengitter desinfiziert
und einem Filtersystem (nicht dargestellt) zugeführt. Zur Ionisation der
restlichen, in der Plasmakammer 25 befindlichen Luft werden die
Kammerwände, insbesondere die Seitenwände 21 als Anode und der auf der
Bodenwand angeordnete Tisch 24 als Kathode an eine Spannungsquelle
angeschlossen, die in der mit 34 bezeichneten Versorgungs- und Steuereinheit
untergebracht ist. Als Basisspannung UB wird eine konstante Spannung
angelegt, der eine hochfrequente Wechselspannung überlagert wird.
Während des Sterilisationsprozesses werden von einem
Ionisationsplasmabrenner 36 extern erzeugte Ionen 38 in die Plasmakammer 25
emittiert, die eine Vorionisierung der Luft verursachen und damit die
Gasentladung zwischen der Kammerseitenwand 21 und den zu behandelnden
Materialien 26 verstärken. Die überlagerte Hochfrequenzspannung führt zu
einer Flächenentladung mit hoher Entladungsenergie. Auf diese Weise wird ein
turbulentes Plasma erzeugt, das quasi wie ein "Ionennebel" die zu
behandelnden, zerkleinerten Materialien 26 von allen Seiten umschließt. Die
Ionen heben die molekularen Bindungen in den Mikroorganismen auf und
zerstören sie dadurch.
Nach der Behandlung wird das dekontaminierte Material durch die in der
Bodenwand 22 befindliche dritte Schleusenöffnung 23 nach unten einem
zweiten Schneckenförderer 28 zugeführt und dann über einen dritten
Schneckenförderer 30 durch die Austrittsöffnung 32 ausgetragen. Diese untere
Schleuse mit der Schleusenöffnung 23 ist in der Fig. 3 dargestellt und wird im
Zusammenhang mit dieser Figur näher erläutert. Zwischen dem
Schneckenförderer 28 und der Schleusenöffnung 23 befindet sich eine optische
Kontrolle. Wenn die optische Kontrolle freigibt, also kein Abfall mehr im
Schleusenbereich ist, kann die Schleusenöffnung 23 geschlossen werden. Nach
Verschluß der Schleusenöffnung 23 werden die oberen Schleusenöffnungen 12,
14 geöffnet und der noch nicht behandelte Abfall kann nun in die
Plasmakammer 25 einfallen und nach Verschluß des oberen Schleusensystems
behandelt werden.
Die Schleusenöffnung 23 wird nach Ablauf der Behandlung geöffnet, indem
die beiden Schleusentore 25 seitlich mittels eines Hydraulik- oder
Elektroantriebes (nicht dargestellt) verschoben werden und somit der Abfall auf
den zweiten Schneckenförderer 28 gelangt. Die Schleusenöffnung 23 bleibt so
lange geöffnet, bis der zweite Schneckenförderer 28 sämtlichen Abfall
ausgetragen hat. Dies wird mittels eines Füllstandanzeigers oder über eine
zeitliche Abfrage in der Plasmakammer 25 gesteuert. Die Schleusenöffnung 23
wird hermetisch verschlossen, indem die beiden Schleusentore 29 (s. Fig. 3)
ineinandergefahren werden. Um die Restfeuchte im Abfall noch weiter zu
reduzieren, wird der desinfizierte/sterilisierte "homogen" zerkleinerte Abfall
nach dem zweiten Schneckenförderer 28 in den dritten Schneckenförderer 30
eingeschoben. Dieser Schneckenförderer 30 steigt um ca. 70° an, wodurch die
in der Schnecke gepreßten Abfälle entfeuchtet werden. Diese Feuchtigkeit
sammelt sich in dem unter der Schnecke angebrachten und mit einem Sieb
versehenen Behälter (nicht dargestellt). Dieses so gesammelte Kondensat kann
anhand einer normalen Abwasserleitung der kommunalen Abwasserentsorgung
zugeführt werden. In diesem Kondensat sind keinerlei infektiöse Keime mehr
enthalten, da dieses Kondensat am Ende der Sterilisationskammer aus dem
Schneckenförderer 30 entnommen wird. Ein Anschluß der Filteranlage am
Kopf des Schneckenförderers 30 ermöglicht ein Absaugen der anfallenden
flüchtigen Kondensate. Am Ende des dritten Schneckenförderers 30 befindet
sich ein Plattenschieber, mit dem die gesamte Anlage in Verbindung mit dem
Verschlußdeckel 3 hermetisch verschlossen werden kann. Dies benötigt man
nur im Störfall der Anlage, um diese mit dem Dampfströmverfahren komplett
desinfizieren zu können. Während des Ablaufs eines Notfällprogramms kann
die gesamte Anlage nicht geöffnet werden, es muß die definierte
Desinfektionszeit unter Einhaltung der Desinfektionsparameter erst abgelaufen
sein, um die Anlage öffnen zu können. Die Steuerung und Regelung der
Anlage über die Einrichtung 34 erfolgt über eine SPS-Steuerung, die in einem
Schaltschrank integriert ist. Alle Parameter werden mittels einer zentralen
Prozeßeinheit erfaßt und laufend dokumentiert, um der Nachweispflicht
Genüge zu tun.
In der Fig. 2 ist die Schleusenkammer 10 vergrößert im Schnitt dargestellt.
Die obere Schleusenöffnung 12, die der Zwischenkammer 8 benachbart ist,
besitzt einen geringeren Querschnitt als die untere Schleusenöffnung 14, die an
die Plasmakammer 25 angrenzt. Die Schleusenöffnungen 12 und 14 werden
durch Begrenzungswände 12a und 14a begrenzt. Unterhalb der
Begrenzungswand 12a sind in den Gelenkpunkten 15a und 15b zwei
Verschlußklappen 11a und 11b angelenkt. Beide Verschlußklappen 11a und
11b sind um eine horizontale Achse schwenkbar, so daß beim Öffnen der
Verschlußklappen diese in das Innere der Schleusenkammer 10 verschwenkt
werden, wie dies gestrichelt angedeutet ist. In der Verschlußstellung
(durchgezogenen Linien der Verschlußklappen 11a, 11b) liegen die
Verschlußklappen an der Unterseite der Begrenzungswand 12a an, in denen
Dichtungen, insbesondere aufblasbare Dichtungen 18a und 18b angeordnet
sind. Ferner besitzt eine der beiden Klappen 11a oder 11b eine Dichtung 19a,
die mit der jeweils benachbarten Verschlußklappe 11a, 11b in der
Verschlußstellung zusammenwirkt.
Eine entsprechende Ausgestaltung befindet sich im Bereich der unteren
Schleusenöffnung 14. Die beiden unteren Verschlußklappen 13a und 13b sind
ebenfalls um eine horizontale Achse in den Gelenkpunkten 16a und 16b
oberhalb der Begrenzungswand 14a gelagert. Zum Öffnen der unteren
Schleusenöffnung 14 werden die beiden Verschlußklappen 13a und 13b in der
Schleusenkammer 10 aufgestellt, wie dies ebenfalls gestrichelt dargestellt ist.
Damit sichergestellt ist, daß kein Abfall in der Schleusenkammer 10
hängenbleibt, werden zunächst die unteren Verschlußklappen 13a, 13b
aufgestellt und anschließend die oberen Verschlußklappen 11a, 11b nach unten
geschwenkt, so daß diese die unteren Verschlußklappen am oberen
Randbereich überdecken. U.U. kann auch eine geringe Schrägstellung der
oberen Verschlußklappen 11a, 11b von Vorteil sein, damit sichergestellt wird,
daß tatsächlich der gesamte aus der Zwischenkammer 8 herunterfallende Abfall
innerhalb des Querschnitts der unteren Schleusenöffnung 14 in die
Behandlungskammer 25 fällt.
Auch die unteren Verschlußklappen 13a, 13b liegen in der Verschlußstellung
an Dichtungen 18c, 18d in der Begrenzungswand 14a an. Diese Dichtungen
sind ebenfalls vorzugsweise aufblasbare Dichtungen. Eine der beiden unteren
Verschlußklappen 13a, 13b besitzt ebenfalls eine Dichtung 19d am
Klappenrand, die mit der benachbarten Verschlußklappe 13a, 13b in der
Verschlußstellung zusammenwirkt. Die Verwendung von aufblasbaren
Dichtungen in den Begrenzungswänden 12a, 14a hat den Vorteil, daß diese
mittels des vorhandenen Dampfes aufgeblasen werden können. Dieses
Aufblasen geschieht immer in dem Zeitpunkt, in dem die beiden
Schleusenöffnungen 12 und 14 geschlossen werden, so daß sich die
Verschlußklappen 11a, 11b sowie 13a und 13b an diese Dichtungen anlegen
können. Aufgrund des in der Plasmakammer 25 herrschenden Unterdrucks ist
insbesondere im Bereich der unteren Schleusenöffnung 14 eine hermetische
Abdichtung notwendig. Hierbei werden die Verschlußklappen 13a, 13b
aufgrund des herrschenden Unterdrucks in der Plasmakammer 25 gegen die
aufblasbaren Dichtungen 18c und 18d gedrückt.
In der Fig. 3 ist die untere Schleuse, die die Schleusenöffnung 23 verschließt,
im Teilschnitt vergrößert dargestellt. Unterhalb der Seitenwand 21 der
Plasmakammer 25 befindet sich ein Torführungselement 40, in dem die
Schleusentore 29, von denen in der Fig. 3 nur ein Schleusentor dargestellt ist,
in horizontaler Richtung verschiebbar gelagert sind. Die seitliche Führung wird
durch Kugeln 42 und Federn 44 im Inneren des Schleusentores 29
gewährleistet. Von oben drücken Kugeln 41 über die Feder sowie eine
aufblasbare Dichtung 27 auf das Schleusentor 29. Wenn die Schleusenöffnung
23 geöffnet werden soll, wird der Druck aus der aufblasbaren Dichtung 27
abgelassen, so daß das Schleusentor 29 frei verschiebbar ist. Wenn das
Schleusentor 29 in Verschlußstellung angelangt ist, wird die Dichtung 27
aufgeblasen, wobei aufgrund des in der Plasmakammer herrschenden
Unterdrucks das Schleusentor 29 zusätzlich gegen die Dichtung 27 gezogen
wird.
In der Darstellung der Fig. 4 ist der Zusammenhang zwischen der
Stromstärke I und der Spannung U bei einer Gasentladung aufgetragen. Die
Spannung U verläuft von einer Stromstärke I = 0 ausgehend zunächst in einem
Bereich a einer Dunkelentladung etwa konstant, steigt in einem Bereich b, der
sogenannten Townsend-Entladung, vorübergehend auf einen höheren Wert und
fällt hierauf in einem anschließenden Bereich c einer normalen
Glimmentladung wieder auf einen Wert, der nur geringfügig über dem des
Bereichs a liegt. Bei Überschreiten einer gewissen Stromstärke am Ende des
Bereichs c wird der Bereich d für die anomale Glimmentladung erreicht, in
dem die Spannung U mit zunehmender Stromstärke I stark ansteigt, um nach
Erreichen eines Maximums M innerhalb eines Bereichs e wieder stark
abzufallen. Während bei den bekannten Ionisationsverfahren die Gasentladung
bei Spannungen zwischen 1000 und 2000 V stattfindet (steigende Strom-
Spannungs-Charakteristik im Bereich d), verläuft der erfindungsgemäße
Ionisationsprozeß im Bereich f zwischen 10 und 200 V (fallende
Stromspannungscharakteristik). In diesem Spannungsbereich wird die
Basisspannung UB gelegt.
Die bei der Gasentladung entstehenden elektromagnetischen Wellen liegen im
UV-Bereich. Die Bildung eines Lichtbogens wird durch die Innenauskleidung
der Kammer verhindert. Die keramischen Fasern bilden eine Vielzahl von
spitzen Nadeln, die jeweils Ausgangs- bzw. Endpunkt eines Strompfades sind.
Dadurch wird der gesamte zwischen den Elektroden fließende elektrische
Strom auf eine außerordentlich große Vielzahl von Wegen aufgeteilt.
Wenn die Plasmakammer 25 so ausgelegt wird, daß etwa 1 m³ zerkleinerten
Krankenhausmülls aufgenommen werden kann und eine Behandlungsdauer von
nicht mehr als 20 min vorgesehen ist, können in einer Stunde insgesamt 3 m³
zerkleinerter Krankenhausabfälle sterilisiert werden, was ca. 12 m³
unzerkleinerter Abfälle oder ca. 1,2 t Krankenhausmüll entspricht. Für solche
Chargenmengen wird die Plasmakammer auf eine Leistung von etwa 10 kW
ausgelegt. Dies ergibt sich aus dem in der DEN EN 552 zugrundelegten
Werten, die sich allerdings mit der Validierung und Routineüberwachung der
Sterilisation mit ionisierenden Strahlen befaßt. Die dort für γ-Strahlen
angegebene Sterilisationsdosis kann auch auf den Plasmaprozeß übertragen
werden. Unter der Sterilisationsdosis versteht man die absorbierte Energiedosis
pro Masseneinheit Material, die zum Erreichen eines bestimmten
Sterilisationssicherheitsniveaus erforderlich ist. Die Energiedosis wird
üblicherweise in Gray (Gy) = Joule/Kilogramm angegeben. Gemäß dieser
Vorschrift muß das zu behandelnde Material mit einer Mindestdosis von 25
kGy behandelt werden.
Mit der Plasmakammer wurden mikrobiologische Tests zum Nachweis der
Sterilisationswirkung durchgeführt. Hierzu wurden je 5 Teststreifen mit dem
Bazillus Subtilus in einem Prüfkörper nach DIN 58949, Teil 13 eingesetzt und
unmittelbar auf den Tisch in der Behandlungskammer gelegt. Der
Kammerinnendruck wurde auf 700 mbar eingestellt und die elektrische
Leistung lag bei 0,2 kW. Die Behandlungsdauer war 20 min. Im Verlauf des
Versuchs erhitzten sich die Prüfkörper von Raumtemperatur auf etwa 35°. Die
Untersuchung des behandelten Materials ergab, daß sämtliche
Mikroorganismen abgetötet wurden.
Bezugszeichenliste
1 Sterilisationsvorrichtung
2 Aufnahmetrichter
3 Deckel
4 Zerkleinerungseinrichtung
6 erster Schneckenförderer
8 Zwischenkammer
10 Schleuse
11a, b Verschlußklappe
12 erste Schleusenöffnung
12a Begrenzungswand
13a, b Verschlußklappe
14 zweite Schleusenöffnung
14a Begrenzungswand
15a, b Gelenkpunkt
16a, b Gelenkpunkt
17 Schleusenwand
18a, b, c, d Dichtung
19a, b Dichtung
20 Deckenwand
21 Seitenwand
22 Bodenwand
23 dritte Schleusenöffnung
24 Tisch
25 Plasmakammer
26 zu behandelndes Material
27 Dichtung
28 zweiter Schneckenförderer
29 Schleusentor
30 dritter Schneckenförderer
34 Versorungs- und Steuereinrichtung
36 Plasmabrenner
38 Ionen
40 Torführungselement
41 Kugel
42 Kugel
43 Feder
44 Feder
2 Aufnahmetrichter
3 Deckel
4 Zerkleinerungseinrichtung
6 erster Schneckenförderer
8 Zwischenkammer
10 Schleuse
11a, b Verschlußklappe
12 erste Schleusenöffnung
12a Begrenzungswand
13a, b Verschlußklappe
14 zweite Schleusenöffnung
14a Begrenzungswand
15a, b Gelenkpunkt
16a, b Gelenkpunkt
17 Schleusenwand
18a, b, c, d Dichtung
19a, b Dichtung
20 Deckenwand
21 Seitenwand
22 Bodenwand
23 dritte Schleusenöffnung
24 Tisch
25 Plasmakammer
26 zu behandelndes Material
27 Dichtung
28 zweiter Schneckenförderer
29 Schleusentor
30 dritter Schneckenförderer
34 Versorungs- und Steuereinrichtung
36 Plasmabrenner
38 Ionen
40 Torführungselement
41 Kugel
42 Kugel
43 Feder
44 Feder
Claims (23)
1. Verfahren zum Sterilisieren von kontaminiertem Material, insbesondere
von infektiösem Krankenhausmüll, dadurch gekennzeichnet,
daß das Material in einer Behandlungskammer einem ionisierten Gas
ausgesetzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Gas Luft
verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gas durch eine Basisspannung UB im Bereich von 10 bis 200 V angeregt
und ionisiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Basisspannung UB ein hochfrequentes elektrisches Feld mit Frequenzen
im Kilohertz- bis Megahertz-Bereich überlagert wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spannungsamplitude des Hochfrequenzfeldes im Kilovoltbereich liegt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlung bei einem Druck zwischen 0,1 mbar und 1000
mbar durchgeführt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlungszeit 5 Minuten beträgt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlung bei Temperaturen bis 60°C durchgeführt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Material vor der Behandlung zerkleinert wird.
10. Vorrichtung zur Sterilisation von kontaminiertem Material,
insbesondere von infektiösem Krankenhausmüll, mit einer
Behandlungskammer, dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlungskammer eine Plasmakammer (25) ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel
zum Erzeugen eines elektrischen Hochfrequenzfeldes vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kammerwände (20, 21, 22) die Anode und ein
in der Behandlungskammer (25) angeordneter Tisch (24) zur Aufnahme
des zu behandelnden Materials (26) die Kathode bildet.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Behandlungskammer (25) evakuierbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß vor der Behandlungskammer (25) eine
Zerkleinerungseinrichtung (4) angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der Zerkleinerungseinrichtung (4) und
der Behandlungskammer (25) eine Zwischenkammer (8) angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zwischenkammer (8) an das Aufnahmevolumen der
Behandlungskammer (25) angepaßt ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zwischenkammer (8) oberhalb der
Behandlungskammer (25) angeordnet ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der Behandlungskammer (25) und der
Zwischenkammer (8) eine Schleusenkammer (10) angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die zur
Zwischenkammer (8) führende erste Schleusenöffnung (12) einen
kleineren Querschnitt aufweist als die zur Behandlungskammer (25)
führende zweite Schleusenöffnung (14).
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste Schleusenöffnung (12) oberhalb der zweiten
Schleusenöffnung (14) angeordnet ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schleusenöffnungen (12, 14) mittels je einem
Paar Verschlußklappen (11a, b, 13a, b) verschließbar sind, die zum
Öffnen in die Schleusenkammer (10) verschwenkbar angeordnet sind.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich der Schleusenöffnungen (12, 14, 23)
aufblasbare Dichtungen (18a-d, 27) angeordnet sind.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Behandlungskammer (25) metallische oder
nichtmetallische Inhibitoren zur dauerhaften antibakteriellen Behandlung
des Materials (26) aufweist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996126672 DE19626672A1 (de) | 1996-07-03 | 1996-07-03 | Verfahren und Vorrichtung zum Sterilisieren von kontaminiertem Material |
| PCT/EP1997/003502 WO1998001165A1 (de) | 1996-07-03 | 1997-07-03 | Verfahren und vorrichtung zum sterilisieren von kontaminiertem material |
| AU34427/97A AU3442797A (en) | 1996-07-03 | 1997-07-03 | Process and device for sterilisation of contaminated material |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996126672 DE19626672A1 (de) | 1996-07-03 | 1996-07-03 | Verfahren und Vorrichtung zum Sterilisieren von kontaminiertem Material |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19626672A1 true DE19626672A1 (de) | 1998-01-08 |
Family
ID=7798752
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996126672 Withdrawn DE19626672A1 (de) | 1996-07-03 | 1996-07-03 | Verfahren und Vorrichtung zum Sterilisieren von kontaminiertem Material |
Country Status (3)
| Country | Link |
|---|---|
| AU (1) | AU3442797A (de) |
| DE (1) | DE19626672A1 (de) |
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