DE4021230A1 - Verfahren zur herstellung von alkoholen - Google Patents
Verfahren zur herstellung von alkoholenInfo
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Description
Diese Erfindung betrifft ein neues Verfahren zur
Herstellung von Alkoholen durch Hydrierung einer
organischen Carbonsäureesterverbindung. Insbesondere
betrifft diese Erfindung ein Verfahren zur Herstellung von
Alkoholen, indem eine organische
Carbonsäureesterverbindung in der Gegenwart eines
Kupfer-Zirkonium-Katalysators, welcher sich aus Kupfer,
Zirkonium und Sauerstoff zusammensetzt, hydriert wird, um
einen entsprechenden Alkohol wie einen höheren Alkohol
oder zweiwertigen Alkohol zu erhalten.
Bisher wurden höhere Alkohole und zweiwertige Alkohole
dadurch hergestellt, daß mit den entsprechenden Estern von
organischen Säuren in der Gegenwart eines Katalysators
eine Hydrierungsreaktion durchgeführt wurde. Als ein
fester Katalysator, der bei der Hydrierungsreaktion
verwendet werden soll, ist im allgemeinen ein Kupfer-Chrom-
artiger Katalysator wie ein
Kupfer-Chrom-Mangan-Katalysator sowie ein
Kupfer-Chrom-Mangan-Barium-Katalysator bekannt, der
beispielsweise in den japanischen Patentveröffentlichungen
98204/1976, 8204/1976 und 155231/1987 beschrieben ist.
Der oben genannte Kupfer-Chrom-haltige Katalysator kann in
einem gewissen Ausmaß eine Hydrierungsreaktion
verursachen, aber hinsichtlich des praktischen Gebrauches
beinhaltet diese Art von Katalysatoren auch
Gesundheitsprobleme für die Umgebung, und zwar bei der
Handhabung des Katalysators, da Chrom welches eine starke
Toxizität aufweist, in der katalytischen Komponente
enthalten ist. Insbesondere sind für die Verarbeitung von
einem als Abfall anfallenden Katalysator, welcher bei der
Hydrierungsreaktion verwendet wurde, erhebliche Kosten
aufzubringen, um eine Vereinigung der Umwelt zu
verhindern. In Anbetracht dieser Aspekte ist es
wünschenswert, einen Katalysator für die Hydrierung zu
entwickeln, welcher kein Chrom enthält und eine hohe
Aktivität aufweist.
Im Hinblick auf einen Hydrierungskatalysator, der keine
Chromkomponente enthält, wurde berichtet, daß ein
Kupfer-Siliziumdioxid-artiger Katalysator eine hohe
Aktivität bei der Hydrierungsreaktion aufweist (vgl.
beispielsweise die japanischen Patentveröffentlichungen
5 892/1979 und 2 07 945/1983).
Wenn ein Kupfer-Siliziumdioxid-artiger Katalysator in der
Form eines Pulvers als ein Hydrierungskatalysator für ein
Flüssigphasensuspensoid verwendet wird, um einen Alkohol
aus einem entsprechenden Ester einer organischen Säure
durch die Hydrierungsreaktion zu bilden, ist es
erforderlich, den Katalysator nach der Hydrierungsreaktion
aus der Reaktionsmischung abzutrennen, jedoch sind seine
Trennungs- und Filtrationscharakteristiken schlecht.
Ebenso wurde das Phänomen beobachtet, daß sich
Siliciumdioxid aus den Katalysatorkomponenten in dem
Reaktionsprodukt eines Alkohols löst. Das bedeutet, daß
der oben genannte Kupfer-Siliziumdioxid-artige Katalysator
trotz seiner hohen Aktivität beachtliche Nachteile für den
praktischen
Gebrauch aufweist, wie oben erwähnt.
Als Hydrierungskatalysator, welcher keine Chromkomponente
enthält, wurde zusätzlich zu dem oben genannten
Kupfer-Siliziumdioxid-artigen Katalysator ein Kupfer-Zink-
artiger Katalysator vorgeschlagen (vg. beispielsweise
Journal of Industrial Chemistry, Vol. 53, Seite 74 (1950)
und japanische Patentveröffentlichung 1 41937/1988). Jedoch
weist dieser Katalysator den Nachteil auf, daß seine
Aktivität gering ist im Vergleich zu der Aktivität des
Kupfer-Chrom-artigen Katalysators.
Es wurde daher praktisch gewünscht, einen Katalysator zu
entwickeln, der keine toxische Komponente enthält und eine
Hydrierungsaktivität wie die des Kupfer-Chrom-artigen
Katalysators aufweist.
Jeder der oben genannten bekannten
Hydrierungskatalysatoren, die entweder praktisch verwendet
wurden oder bisher entwickelt wurden, weist Probleme
hinsichtlich der Hydrierungsaktivität oder der
Filtrierungscharakteristiken auf. Daher ist das Verfahren
zur Herstellung eines Alkohols aus einem organischen
Carbonsäureester in der Gegenwart von diesen Katalysatoren
unzureichend.
Mit dieser Erfindung soll ein Verfahren zur Herstellung
eines Alkohols in hoher Ausbeute aus einer entsprechenden
organischen Carbonsäureesterverbindung unter Verwendung
eines neuen Hydrierungskatalysators, welcher keine
toxische Komponente wie Chrom enthält, vorgeschlagen
werden, wobei dieser Katalysator eine hohe
Hydrierungsaktivität sowie gute Charakteristiken
hinsichtlich Trennung und Filtration aus einer
Hydrierungsreaktionsmischung aufweist, wenn der
Katalysator bei einer Hydrierungsreaktion in einem
Flüssigphasensuspensoid verwendet wird.
Es wurden intensive Studien und Arbeiten durchgeführt, um
einen Hydrierungskatalysator zu entwickeln, der im
wesentlichen keine Toxizität aufweist und der eine hohe
Aktivität bei einem Verfahren zur Herstellung eines
Alkohols aus einer entsprechenden organischen
Carbonsäureesterverbindung aufweist, indem diese direkt
der Hydrierungsbehandlung ausgesetzt wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist durch die Merkmale des
Anspruchs 1 gekennzeichnet; vorteilhafte Weiterbildungen
sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 13.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines
Alkoholes durch Hydrierung einer organischen
Carbonsäureesterverbindung enthält die Hydrierung einer
organischen Carbonsäureesterverbindung in der Gegenwart
eines Kupfer-Zirkonium-Katalysators, der sich aus Kupfer,
Zirkonium und Sauerstoff zusammensetzt und bei dem das
Verhältnis von Kupferatom zu Zirkoniumatom, ausgedrückt in
einem Gewichtsverhältnis, 1 : 9 bis 9 : 1 beträgt, und in der
Gegenwart von Wasserstoff in einer Menge von 2 bis 100
Äquivalenten pro 1 Äquivalent einer Estergruppe der
organischen Carbonsäureesterverbindung bei einer
Temperatur von 130 bis 300°C unter einem Druck von 1 bis
300 kg/cm².
Nachfolgend wird diese Erfindung detaillierter beschrieben.
Der Kupfer-Zirkonium-Katalysator, der in dem
erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung eines Alkohols
durch Hydrierung einer organischen
Carbonsäureesterverbindung verwendet werden soll, enthält
Kupfer, Zirkonium und Sauerstoff, und eine Zusammensetzung
aus Kupfer und Zirkonium enthält ein
Kupferatom/Zirkonium-Verhältnis, ausgedrückt in
Gewichtsverhältnis, von Kupferatom bezogen auf
Zirkoniumatom von 1/9 bis 9/1, vorzugsweise von 3/7 bis
7/3, um die praktische Hydrierungsaktivität bei der oben
genannten Hydrierungsreaktion hervorzubringen.
Die Herstellung des oben genannten
Kupfer-Zirkoniumkatalysators, der erfindungsgemäß
verwendet werden soll, ist nicht besonders beschränkt,
aber vorzugsweise kann er durch eine Naßbehandlung
synthetisiert werden und das folgende Verfahren ist
beispielsweise bevorzugt.
Dieses Verfahren besteht aus folgenden Schritten:
- 1) Verfahren, bei dem Präzipitate gebildet werden
- (a) i) eine kupferionenhaltige Lösung, bei der der Kupfergehalt 1 bis 30 Gewichtsprozent beträgt, und eine zirkoniumionenhaltige Lösung, bei der der Zirkoniumgehalt 1 bis 30 Gewichtsprozent beträgt, werden bereitgestellt; und
- ii) diese Lösungen werden unter Rühren, und, falls erforderlich, unter Überwachung des pH- Wertes bei gleichzeitiger Zugabe eines Fällmediums gemischt, so daß die Menge an der Kupferkomponente, ausgedrückt in Kupferatomen, zu der Menge an der Zirkoniumkomponente, ausgedrückt in Zirkoniumatomen, 1/9 bis 9/1 (Gewichtsverhältnis) beträgt; oder
- (b) i) eine Lösung, die Kupferionen und Zirkoniumionen enthält, bei der der Gehalt an Kupfer und der Gehalt an Zirkonium jeweils 1 bis 30 Gewichtsprozent beträgt und bei der die Menge an der Kupferkomponente, ausgedrückt in Kupferatomen, zu der Menge an der Zirkoniumkomponente, ausgedrückt in Zirkoniumatomen, bei 1/9 bis 9/1 (Gewichtsverhältnis) liegt, wird hergestellt, und dann
- ii) wird zu dieser Lösung unter Rühren und, falls erforderlich, unter Überwachung des pH-Wertes ein Fällmedium hinzugegeben, um Präzipitate zu bilden, die sowohl Kupfer als auch Zirkonium enthält;
- (2) Verfahren, bei denen die Präzipitate getrennt,
gewaschen und getrocknet werden
- a) Die oben genannten Präzipitate, die Kupfer und Zirkonium enthalten, werden aus der Lösung, die diese Präzipitate enthält, beispielsweise durch Filtration abgetrennt und gewonnen;
- c) die gewaschenen Präzipitate werden eine bis 30 Stunden lang bei 50 bis 200°C getrocknet.
Der erfindungsgemäß verwendete
Kupfer-Zirkonium-Katalysator kann dadurch erhalten werden,
aber erfindungsgemäß kann ein gesintertes Material,
welches durch Sintern des oben genannten
Kupfer-Zirkonium-Katalysators (getrocknete Präzipitate)
erhalten wird, als Katalysator verwendet werden. Ebenso
können die oben erwähnten getrockneten Präzipitate oder
das oben erwähnte gesinterte Produkt als Katalysators
verwendet werden, nachdem dieser reduziert wurde.
Nachfolgend werden die Vorgänge von jedem
Herstellungsverfahren zur Herstellung des erfindungsgemäß
verwendeten Katalysators detaillierter beschrieben.
Der erfindungsgemäße Kupfer-Zirkonium-Katalysator wird
vorzugsweise hergestellt, indem Materialien, die in einem
Lösungsmittel wie Wasser, einer wäßrigen
Mineralsäurelösung und einer wäßrigen Alkalilösung
löslich sind, als Ausgangsmaterialien für Kupfer und
Zirkonium verwendet werden. Im Hinblick auf das
Lösungsmittel können insbesondere Salze als geeignet
erachtet werden, die wasserlöslich sind, da es im
allgemeinen vorteilhaft ist, Wasser zu verwenden, welches
billig ist.
Als Ausgangsmaterial für Kupfer können daher
beispielsweise Kupfersalze in Betracht gezogen werden,
einschließlich Kupfersalze von Mineralsäuren wie
Kupfernitrat, Kupfersulfat und Kupferchlorid; und
Kupfersalze von organischen Säuren wie Kupferacetat und
Kupfernaphthat; Kupfernitrat ist insbesondere bevorzugt.
Als Ausgangsmaterial für Zirkonium können ein
Zirkoniumsalz einer Mineralsäure wie Zirkoniumnitrat und
Zirkoniumchlorid; und basische Zirkoniumsalze von
Mineralsäuren wie Zirkonylnitrat (Zirkoniumoxynitrat) und
Zirkoniumoxychlorid in Betracht gezogen werden; Nitrate
wie Zirkoniumnitrat und Zirkonylnitrat sind insbesondere
bevorzugt.
Für das Verfahren zur Herstellung des
Kupfer-Zirkonium-Katalysators werden diese
Ausgangsmaterialien für Kupfer und für Zirkonium jeweils
in Wasser gelöst, um eine kupferionenhaltige wäßrige
Lösung bzw. eine zirkoniumhaltige wäßrige Lösung
herzustellen, oder diese Ausgangsmaterialien für Kupfer
und für Zirkonium werden gleichzeitig in Wasser gelöst, um
eine kupferionenhaltige und zirkoniumionenhaltige wäßrige
Lösung herzustellen. Um diese Ausgangsmaterialien zu lösen
ist es bevorzugt, eine Lösung herzustellen, die 1 bis 30
Gewichtsprozent, vorzugsweise 2 bis 30 Gewichtsprozent an
Kupfer bzw. Zirkonium enthält.
Wenn diese Lösungen mehr als 30 Gewichtsprozent der
jeweiligen Metallkomponenten enthalten, ist dies nicht
geeignet, da sich während des Verfahrens, bei dem
Präzipitate gebildet werden, in einem späteren Stadium
ungleichmäßige Präzipitate bilden.
Zur Bildung der Präzipitate aus Kupfer und Zirkonium aus
der kupferionenhaltigen wäßrigen Lösung und aus der
zirkoniumionenhaltigen wäßrigen Lösung, die wie oben
erwähnt hergestellt wurden, oder aus der Kupferionen und
zirkoniumionenhaltigen wäßrigen Lösung, die wie oben
erwähnt hergestellt wurde, können die Präzipitate
gleichzeitig durch das Mitfällungsverfahren gebildet
werden. Sie können aber auch schrittweise entweder in der
Reihenfolge Zirkoniumpräzipitate und Kupferpräzipitate
oder umgekehrt in der Reihenfolge Kupferpräzipitate und
Zirkoniumpräzipitate gebildet werden.
Die Bildung der Präzipitate aus Kupfer und Zirkonium kann
wünschenswerterweise durch Zugabe eines Fällmittels, wie
nachfolgend erwähnt, zu der Mischung der oben genannten
kupferionenhaltigen wäßrigen Lösung und der
zirkoniumionenhaltigen wäßrigen Lösung bei der
Vermischung dieser beiden Lösungen durchgeführt werden.
Das Fällmittel kann aber auch zu der kupferionen- und
zirkoniumionenhaltigen wäßrigen Lösung hinzugegeben
werden. Während dieses Verfahrens ist es wünschenswert,
den pH-Wert der oben genannten Mischung aus der
kupferionenhaltigen wäßrigen Lösung und der
zirkoniumionenhaltigen wäßrigen Lösung oder der oben
genannten kupferionen- und zirkoniumionenhaltigen
wäßrigen Lösung in einem Bereich von 5,0 bis 9,0,
vorzugsweise 6,0 bis 8,5 zu halten. Dies ist deshalb
sinnvoll, weil sich die Präzipitate dann wirksam bilden,
wenn der pH-Wert der oben genannten Lösung, die Kupfer-
und Zirkoniumionen enthält, auf den Wert reguliert wird,
bei dem das Fällmittel verwendet wird, in Abhängigkeit von
der Kombination der Ausgangsmaterialien an Kupfer oder an
Zirkonium und dem Fällmittel, welches für die Bildung der
Präzipitate verwendet werden soll, beispielsweise wenn
Kupfernitrat und Kupfersulfat als Ausgangsmaterial für
Kupfer verwendet wird, wenn Zirkonylnitrat und
Zirkonylchlorid als Ausgangsmaterial für Zirkonium
verwendet wird und wenn Natriumcarbonat und
Natriumhydrogencarbonat als Fällmittel, wie unten erwähnt,
verwendet wird.
Als spezifisches Verfahren für die Bildung der oben
genannten Präzipitate aus Kupfer und Zirkonium,
beispielsweise wenn die Präzipitate aus der genannten
kupferionenhaltigen wäßrigen Lösung und der
zirkoniumionenhaltigen wäßrigen Lösung gebildet werden,
ist es wünschenswert, daß diese Lösungen in einem
Verhältnis der Kupferkomponente, ausgedrückt in
Kupferatomen, zu der Zirkoniumkomponente, ausgedrückt in
Zirkoniumatomen, von 1/9 bis 9/1 (ausgedrückt in
Gewichtsverhältnis), vorzugsweise 3/7 bis 7/3 unter Rühren
bei einer Temperatur von 0 bis 80°C, insbesondere
bevorzugt bei 10 bis 70°C, gemischt und vermengt werden,
wobei währenddessen das oben genannte Fällmedium
tropfenweise zu der gemischten Lösung hinzugegeben wird.
Wenn die Präzipitate aus der kupferionen- und
zirkoniumionenhaltigen wäßrigen Lösung gebildet werden,
ist es wünschenswert, daß das Ausgangsmaterial an Kupfer
und das Ausgangsmaterial an Zirkonium unter Rühren bei
einer Temperatur von 0 bis 80°C, insbesondere bevorzugt 10
bis 70°C, in einem Verhältnis in Wasser gelöst werden, daß
die Mengen an Kupfer und an Zirkonium jeweils 1 bis 30
Gewichtsprozent, vorzugsweise 2 bis 20 Gewichtsprozent
betragen, und daß das Verhältnis der Kupferkomponente,
ausgedrückt in Kupferatom, zu der Zirkoniumkomponente,
ausgedrückt in Zirkoniumatom, 1/9 bis 9/1, vorzugsweise
3/7 bis 7/3, ausgedrückt in Gewichtsverhältnis, beträgt,
um die kupferionen- und zirkoniumionenhaltige wäßrige
Lösung zu bilden, wobei währenddessen das Fällmittel
tropfenweise zu der Lösung zugefügt wird. Im letzteren
Fall kann, wenn die pH-Regulierung aus dem oben genannten
Grund erforderlich ist, eine Menge des Fällmittels so
reguliert werden, daß der pH-Wert der kupferionen- und
zirkoniumionenhaltigen wäßrigen Lösung, die durch den
oben genannten Vorgang erhalten wird, innerhalb des
Bereiches von 5,0 bis 9,0, vorzugsweise 6,0 bis 8,5, wie
oben erwähnt, liegt.
Es ist im allgemeinen bevorzugt als Regulierungsmittel für den
pH-Wert oder für als Fällmittel Säuren und Basen zu
verwenden, einschließlich, geeigneterweise Mineralsäuren
wie Salpetersäure und Salzsäure; organische Säuren wie
Essigsäure; anorganische Basen wie Kaliumhydroxid,
Natriumhydroxid und wäßriges Ammoniak; organische Basen
wie Alkylamine; und anorganische oder organische Basen wie
Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat und
Ammoniumoxalat.
Wenn wäßriger Ammoniak als Fällmittel verwendet wird,
ergibt sich folgende Zusammensetzung der Präzipitate:
xCu(OH)₂yZrO(OH)₂ (worin x + y = 1).
Der erfindungsgemäße Kupfer-Zirkonium-Katalysator hat
wünschenswerterweise eine durchschnittliche Teilchengröße
von 1 bis 50 µm, insbesondere bevorzugt von 5 bis 20
µm, wobei diese Teilchengröße durch die Meßergebnisse
der Teilchengrößenverteilung erhalten wurde, wobei ein
Teilchengrößenanalysator vom Laserstrahldiffraktionstyp
verwendet wurde. Dadurch werden die Charakteristiken für
die Trennung und Filtration aus einer hydrierten
Reaktionsmischung verbessert, wenn der Katalysator für ein
Flüssigphasensuspensoid verwendet wird. Um das oben
genannte zu erreichen, ist es bevorzugt, die Temperatur
während der Bildung der Präzipitate aus der oben genannten
kupferionenhaltigen wäßrigen Lösung und der
zirkoniumionenhaltigen wäßrigen Lösung oder aus der
genannten kupferionen- und zirkoniumionenhaltigen
wäßrigen Lösung auf 0 bis 80°C, insbesondere bevorzugt
auf 10 bis 70°C, wie oben erwähnt, einzustellen.
Verfahren, durch die die Präzipitate getrennt, gewaschen
und getrocknet werden.
Nachdem die Präzipitate in der Mischung der
kupferionenhaltigen wäßrigen Lösung und der
zirkoniumionenhaltigen wäßrigen Lösung oder der
kupferionen- und zirkoniumionenhaltigen wäßrigen Lösung
(nachfolgend werden diese Lösungen nur noch bezeichnet als
eine Lösung, die Kupferionen und Zirkoniumionen enthält)
gebildet sind, ist bei dem Verfahren zur Herstellung des
genannten Kupfer-Zirkonium-Katalysators, der
erfindungsgemäß verwendet werden soll, gewünscht, daß
- 1) die Präzipitate, die Kupfer und Zirkonium enthalten, getrennt werden und daß sie aus der Lösung, die Kupferionen und Zirkoniumionen enthält, durch Filtration wie Druckfiltration, Vakuumfiltration und Zentrifugalfiltration oder durch Verdampfung bis zur Trockne wiedergewonnen werden, und daß
- 2) die resultierenden Präzipitate bei einer Temperatur von vorzugsweise 50 bis 200°C, insbesondere bevorzugt 60 bis 150°C für eine Dauer von 1 bis 30 Stunden, insbesondere bevorzugt 2 bis 25 Stunden getrocknet werden, um einen pulverförmigen Kupfer-Zirkonium-Katalysator mit der oben genannten durchschnittlichen Teilchengröße zu erhalten.
Wenn lösliche Ionen (wie So₄2-, NO₃- und Cl-),
die sich negativ auf die Katalysatoraktivität auswirken,
in der Lösung, die Kupferionen und Zirkoniumionen enthält,
vorhanden sind, ist es bevorzugt, diese löslichen Ionen
durch mehrfaches Waschen mit Wasser und dergleichen vor
der Trocknung der Präzipitate zu entfernen, um die
Aktivität des Kupfer-Zirkonium-Katalysators
hervorzubringen.
Während erfindungsgemäß der oben genannte getrocknete und
pulverförmige Kupfer-Zirkonium-Katalysator als solcher als
Hydrierungskatalysator für die organische
Carbonsäureesterverbindung verwendet werden kann, kann
jedoch das getrocknete Produkt dann bei einer Temperatur
von 100 bis 700°C, vorzugsweise 150 bis 600°C, an Luft,
einer Atmosphäre, die Sauerstoff oder ein Inertgas wie
Stickstoffgas enthält, gesintert werden, und das
resultierende gesinterte Produkt kann als Katalysator
verwendet werden.
Ebenso können das getrocknete Produkt und das gesinterte
Produkt einer Reduktionsbehandlung vor der Verwendung als
Hydrierungskatalysator für die organische
Carbonsäureesterverbindung unterworfen werden,
vorzugsweise in einer Gasatmosphäre, die ein Reduktionsgas
wie Wasserstoff enthält, wobei dies vorzugsweise bei einer
Temperatur von etwa 100 bis 400°C, insbesondere bevorzugt
150 bis 300°C, und für eine Zeitspanne von 1 bis 10
Stunden, insbesondere bevorzugt 2 bis 8 Stunden, erfolgt.
Der Kupfer-Zirkonium-Katalysator (getrocknetes Produkt,
gesintertes Produkt oder Produkt nach der
Reduktionsbehandlung) ist pulverförmig, so daß er bei der
Hydrierungsreaktion als ein Flüssigphasensuspensoid
verwendet werden kann, aber in Abhängigkeit von dem System
der Hydrierungsreaktion kann er ebenso verwendet werden,
indem die Katalysatorkomponente auf einem Träger getragen
wird oder indem die Katalysatorkomponente geformt wird.
Wenn er beispielsweise als ein Katalysator für eine
Schüttschicht
in der Form von Kügelchen verwendet wird, die durch Formen
erhalten werden, ist es bevorzugt, daß das getrocknete
Produkt (Pulver) mit einem Bindemittel unter Druck geformt
wird, um ein pelletisiertes Formprodukt
(durchschnittlicher Durchmesser 1 bis 20 mm) zu bilden,
und daß das pelletisierte Formprodukt bei einer hohen
Temperatur (etwa 200 bis 600°C) gesintert und einer
Reduktionsbehandlung mit Wasserstoffgas oder dergleichen
unterworfen wird.
Während der Kupfer-Zirkonium-Katalysator dieser Erfindung
Kupfer, Zirkonium und Sauerstoff enthält, können weiterhin
zusätzliche Komponenten wie Barium, Mangan und Aluminium
in einer geringen Menge, falls erforderlich, hinzugegeben
werden, um die Vergiftungsresistenz und die Stabilität des
Katalysators zu verbessern.
Jedes dieser Produkte, das getrocknete Produkt, das
gesinterte Produkt sowie das Produkt nach der
Reduktionsbehandlung, welches nach dem genannten Verfahren
hergestellt ist, stellt einen Katalysator dar, der gut ist
hinsichtlich der Hydrierungsaktivität und der
Charakteristik für die Filtration aus einer hydrierten
Reaktionsmischung, wenn er als Hydrierungskatalysator in
Form eines Pulvers für ein Flüssigsuspensoid verwendet
wird, und er löst die Probleme der konventionell bekannten
Katalysatoren.
Erfindungsgemäß wird weiterhin unter Verwendung des
Kupfer-Zirkonium-Katalysators (getrocknetes Produkt,
gesintertes Produkt oder Produkt nach der
Reduktionsbehandlung), der nach dem genannten
Herstellungsverfahren erhalten wird, die
Hydrierungsreaktion einer organischen
Carbonsäureesterverbindung in der Gegenwart einer
überschüssigen Menge an Wasserstoff im Vergleich zu der
organischen Carbonsäureesterverbindung durchgeführt, das
heißt 2 bis 100 Äquivalente, vorzugsweise 5 bis 30
Äquivalente Wasserstoff bezogen auf ein Äquivalent einer
Estergruppe der organischen Carbonsäureesterverbindung, um
einen entsprechenden Alkohol wie einen höheren
aliphatischen Alkohol oder zweiwertigen Alkohol zu
erhalten.
Die Menge an Sauerstoff kann gewählt werden, in
Abhängigkeit von den Bedingungen, unter denen der
Katalysator hergestellt wird, aber im allgemeinen erfüllt
sie folgendes Verhältnis: O/(Cu + Zr) = 0,1 bis 3
(Atomverhältnis). Bei dem Katalysator, der in Form eines
gesinterten Produktes vorliegt, kann das Atomverhältnis
von O/(Cu + Zr) 1,1 bis 1,9 sein und bei dem Katalysator
in Form des reduzierten Produktes kann es 0,1 bis 1,9 sein.
Als organische Carbonsäureesterverbindung können
geeigneterweise beispielsweise die folgenden Verbindungen
in Betracht gezogen werden:
- 1) Dimethyloxalat, Diethyloxalat, Dipropyloxalat, Dibutyloxalat, Methylglycolat, Ethylglycolat, Propylglycolat und Butylglycolat als eine organische Carbonsäureesterverbindung zur Herstellung von Ethylenglycol;
- 2) Succinsäureester wie Dimethylsuccinat, Diethylsuccinat, Dipropylsuccinat und Dibutylsuccinat sowie Maleinsäureester als eine organische Carbonsäureesterverbindung zur Herstellung von 1,4-Butandiol;
- 3) Methyllactat, Ethyllactat, Propyllactat und Butyllactat als eine organische Carbonsäureesterverbindung zur Herstellung von Propylenglycol;
- 4) Dimethylglutarat, Diethylglutarat, Dipropylglutarat und Dibutylglutarat als eine organische Carbonsäureesterverbindung zur Herstellung von 1,5-Pentandiol;
- 5) Dimethyladipat, Diethyladipat, Dipropyladipat und Dibutyladipat als eine organische Carbonsäureesterverbindung zur Herstellung von 1,6-Hexandiol; und
- 6) ein geradkettiger, verzweigter oder ungesättigter höherer aliphatischer Säureester mit wenigstens einer Estergruppe in einer aliphatischen Säure mit 6 oder mehr Kohlenstoffatomen als eine organische Carbonsäureesterverbindung zur Herstellung eines höheren Alkohols.
Derartige höhere aliphatische Säureester können einen
höheren aliphatischen Säurealkylester enthalten, bei dem
der Alkylanteil 1 bis 4 Kohlenstoffatome beträgt,
beispielsweise Methylcaproat, Ethylcaproat, Ethyloctanoat,
Methyloleat, Ethyllaurat und Methyllinolat.
Zusätzlich zu dem oben genannten kann eine organische
Carbonsäureesterverbindung solche Verbindungen enthalten,
die eine funktionelle Gruppe oder funktionelle Gruppen
aufweisen, beispielsweise eine Hydroxylgruppe und eine
Aminogruppe, was ein Polyol und einen Aminoalkohol ergibt.
Hinsichtlich der Bedingungen für die Hydrierungsreaktion
werden im allgemeinen eine Temperatur von 130 bis 300°C
und ein Druck von 1 bis 300 kg/cm², vorzugsweise eine
Temperatur von 180 bis 280°C und ein Druck von 5 bis 250
kg/cm², gewählt.
Die Menge an Katalysator, die hinzugefügt werden soll,
liegt wünschenswerterweise innerhalb des Bereiches von
0,01 bis 30 Gewichtsprozent, mehr bevorzugt bei 0,1 bis 10
Gewichtsprozent, bezogen auf die organische
Carbonsäureesterverbindung, die als Ausgangsmaterial
verwendet werden soll.
Erfindungsgemäß ist die Gegenwart eines
Reaktionslösungsmittels nicht essentiell, aber ein
Lösungsmittel, welches im Hinblick auf die Reaktion
inaktiv ist, kann verwendet werden, um die
Hydrierungsreaktion zu beschleunigen und um die
Reaktionszeit zu verkürzen. Wenn die Hydrierungsreaktion
in Gegenwart eines Lösungsmittels durchgeführt wird, kann
das inerte Lösungsmittel, welches verwendet werden soll,
ein organisches Lösungsmittel sein, einschließlich ein
alkoholisches Lösungsmittel, wie Methanol, Ethanol,
Propanol und Butanol, und ein Etherlösungsmittel, wie
Methylether, Ethylether, Propylether und Butylether, aber
insbesondere bevorzugt sind alkoholische Lösungsmittel,
die zu der Estergruppe der organischen
Carbonsäureesterverbindung, die als Ausgangsmaterial
verwendet werden soll, korrespondieren. Die Menge an
diesen inerten Lösungsmitteln liegt wünschenswerterweise
bei 0,1 bis 30 Gewichtsteilen, mehr vorzugsweise bei 1 bis
10 Gewichtsteilen.
Das System für die Hydrierung kann, wie oben erwähnt, ein
übliches katalytisches Reaktionssystem, wie ein Suspensoid
und eine Schüttschicht sein.
Die Hydrierungsreaktion wird üblicherweise innerhalb von
etwa 0,5 bis 10 Stunden vollendet, wobei diese
Reaktionszeit variiert werden kann, in Abhängigkeit von
der Art und der Menge der zugeführten organischen
Carbonsäureesterverbindung, die als Ausgangsmaterial
verwendet werden soll, der Menge an Wasserstoff, der
zugeführt werden soll, der Menge an zu verwendendem
Katalysator, dem Reaktionssystem, dem Reaktionsdruck und
der Reaktionstemperatur.
Nach Vollendung der Reaktion kann das Zielprodukt bzw. der
Alkohol isoliert und gereinigt werden, indem die
üblicherweise bekannten Verfahren angewandt werden,
beispielsweise Filtration, Extraktion, Kondensation und
Destillation.
Wenn die organische Carbonsäureesterverbindung hydriert
wird, indem der Kupfer-Zirkonium-Katalysator (getrocknetes
Produkt, gesintertes Produkt oder Produkt nach der
Reduktionsbehandlung) entsprechend dieser Erfindung
verwendet wird, können die entsprechenden Alkohole wie ein
höherer Fettsäurealkohol und ein zweiwertiger Alkohol mit
hoher Ausbeute und industriell vorteilhaft erhalten
werden, im Vergleich zu dem Fall, bei dem die
Hydrierungsreaktion unter Verwendung des bisher bekannten
Hydrierungskatalysators durchgeführt wird.
Nachfolgend wird die Erfindung detaillierter unter
Bezugnahme auf die Beispiele und Vergleichsbeispiele
beschrieben, wobei jedoch diese Erfindung nicht darauf
beschränkt sein soll.
Bei diesen Beispielen ist keine bestimmte
Vorsichtsmaßnahme für die Handhabung des Katalysators
erforderlich, wenn der Katalysator hergestellt und die
organische Carbonsäureesterverbindung hydriert wird.
Eine durchschnittliche Teilchengröße des
Kupfer-Zirkonium-Katalysators gemäß diesen Beispielen und
Vergleichsbeispielen wurde aus einer
Teilchengrößenverteilung erhalten, die unter Verwendung
eines Teilchengrößenanalysators vom Typ der
Laserstrahldiffraktion gemessen wurde.
In 200 ml Wasser wurden 24,35 g Kupfernitrattrihydrat
(Cu(No₃)₂ × 3 H₂O) sowie 26,06 g
Zirkonylnitratdihydrat (ZrO(NO₃)₂ × 2 H₂O) gelöst,
um eine wäßrige Lösung aus Kupfernitrat und
Zirkonylnitrat herzustellen, die 2,6 Gewichtsprozent
Kupfer und 3,6 Gewichtsprozent Zirkonium enthält.
Auf der anderen Seite wurden 300 ml einer wäßrigen Lösung
mit 10 Gewichtsprozent Natriumcarbonat (Na₂CO₃)
hergestellt.
Dann wurden tropfenweise die oben genannte wäßrige Lösung
aus Kupfernitrat und Zirkonylnitrat sowie die genannte
wäßrige Natriumcarbonatlösung bei Raumtemperatur
schrittweise in ein Becherglas (Volumen: 1000 ml) gegeben,
während gerührt wurde, um Präzipitate zu bilden, die
sowohl Kupfer als auch Zirkonium enthielten. Während
dieses Vorgangs wurde die zugegebene Menge der genannten
wäßrigen Natriumcarbonatlösung reguliert, so daß der
pH-Wert der Reaktionsmischung, welche durch Mischen der
genannten wäßrigen Lösung aus Kupfernitrat und
Zirkonylnitrat und der genannten wäßrigen
Natriumcarbonatlösung erhalten wurde, auf 8 eingestellt
wurde.
Als nächstes wurden die genannten Präzipitate abgetrennt
und aus der oben genannten Reaktionsmischung durch
Filtration wiedergewonnen und die Präzipitate wurden in 4
Liter destilliertes Wasser hineingegeben. Die Mischung
wurde 30 Minuten lang bei Raumtemperatur gerührt und
filtriert, um die Präzipitate mit Wasser ausreichend zu
waschen.
Danach wurden die gewaschenen Präzipitate 12 Stunden lang
(über Nacht) bei 100°C getrocknet, um einen pulverförmigen
Kupfer-Zirkonium-Katalysator zu ergeben.
Die Zusammensetzung dieses Kupfer-Zirkonium-Katalysators
betrug, ausgedrückt in Gewichtsverhältnis Kupferatom (Cu)
: Zirkoniumatom (Zr), 0,72 : 1, und die durchschnittliche
Teilchengröße von diesem Katalysator betrug 43 µm.
2,6 g des Kupfer-Zirkonium-Katalysators wurden zusammen
mit 25,8 g Dibutyladipat und 100 ml n-Butanol in einen
Autoklaven (Volumen: 500 ml) gegeben, und Wasserstoffgas
wurde mit 150 kg/cm² in den Autoklaven bei
Raumtemperatur (25°C) geleitet, um die Hydrierungsreaktion
bei dem Reaktionsdruck von 230 kg/cm² und einer
Reaktionstemperatur von 250°C während einer Zeitdauer von
2 Stunden durchzuführen.
Nach der Reaktion wurde die resultierende hydrierte
Reaktionsmischung auf Raumtemperatur (25°C) gekühlt, und
der Katalysator wurde durch einen Filter mit einer
Filtrationsfläche von 9 cm² und einer durchschnittlichen
Porengröße von 0,2 µm unter einem verminderten Druck
von 30 mm Hg abfiltriert. Als Ergebnis betrug die Zeit, um
50 ml eines Filtrates zu erhalten, 90 Sekunden.
Dann wurde dieses Filtrat durch eine Gaschromatographie
analysiert, um die Ergebnisse zu erhalten, das zu einer
Ausbeute von 1,6-Hexandiol, welches durch die oben
genannte Hydrierungsreaktion gebildet wurde, 85,6 Mol%
betrug und daß der Umsatz von Dibutyladipat 92,2 Mol%
betrug.
3,0 g des gemäß Beispiel 1 erhaltenen
Kupfer-Zirkonium-Katalysators wurden zusammen mit 10 g
Diethyloxalat und 90 ml Ethanol in einen Autoklaven
(Volumen: 500 ml) gegeben, und Wasserstoffgas wurde mit 80
kg/cm² in den Autoklaven bei Raumtemperatur (25°C)
geleitet, um die Hydrierungsreaktion bei einem
Reaktionsdruck von 120 kg/cm² und einer
Reaktionstemperatur von 210°C für eine Dauer von 2 Stunden
durchzuführen.
Nach der Reaktion wurde der Katalysator aus der
resultierenden hydrierten Reaktionsmischung in der
gleichen Art wie bei Beispiel 1 abfiltriert. Dann wurde
die Reaktionsmischung durch eine Gaschromatographie
analysiert, um die Ergebnisse zu erhalten, daß die
Ausbeute von Ethylenglycol, welches durch die oben
genannte Hydrierungsreaktion gebildet wurde, 80,5 Mol%
betrug, und daß der Umsatz von Diethyloxalat 91 Mol% war.
Der gemäß Beispiel 1 hergestellte
Kupfer-Zirkonium-Katalysator wurde bei einer Temperatur
von 350°C zwei Stunden lang an Luft gesintert und das
resultierende gesinterte Produkt wurde als Katalysator
verwendet.
Das Verhältnis (Gewichtsverhältnis) von Kupferatom zu
Zirkoniumatom in dem Katalysator war das gleiche wie bei
dem Kupfer-Zirkonium-Katalysator (getrocknetes Produkt),
welcher gemäß Beispiel 1 hergestellt wurde.
Die durchschnittliche Teilchengröße des Katalysators lag
bei 45 µm.
Die Hydrierungsreaktion von Dibutyladipat wurde in der
gleichen Weise wie bei Beispiel 1 durchgeführt, mit der
Ausnahme, daß anstelle des Katalysators, welcher das gemäß
Beispiel 1 hergestellte getrocknete Produkt darstellte,
nun der Katalysator verwendet wurde, der das gesinterte
Produkt darstellte, welches wie oben erwähnt hergestellt
worden ist.
Bei der Filtration des Katalysators nach der
Hydrierungsreaktion betrug die Zeit, um 50 ml Filtrat zu
erhalten 85 Sekunden.
Dann wurde das Filtrat durch eine Gaschromatographie
analysiert, um die Ergebnisse zu erhalten, daß die
Ausbeute von 1,6-Hexandiol, welches durch die genannte
Hydrierungsreaktion gebildet wurde, 77,5 Mol% betrug, und
daß der Umsatz von Dibutyladipat 85,6 Mol% war.
Der Kupfer-Zirkonium-Katalysator, der gemäß Beispiel 1
hergestellt wurde, wurde durch ein Mischgas aus
Wasserstoff und Stickstoff, welches 10 Volumenprozent
Wasserstoffgas enthielt, 2 Stunden lang bei 200°C
reduziert. Das resultierende Produkt nach der
Reaktionsbehandlung wurde als Katalysator verwendet.
Das Verhältnis (Gewichtsverhältnis) von Kupferatom zu
Zirkoniumatom in dem Katalysator war das gleiche wie das
Verhältnis bei dem Kupfer-Zirkonium-Katalysator
(getrocknetes Produkt), welcher gemäß Beispiel 1
hergestellt worden ist.
Die durchschnittliche Teilchengröße des Katalysators lag
bei 38 µm.
Die Hydrierungsreaktion von Dibutyladipat wurde in der
gleichen Weise wie bei Beispiel 1 durchgeführt, mit der
Ausnahme, daß der Katalysator, der das gemäß Beispiel 1
erhaltene getrocknete Produkt darstellte, durch das
Produkt nach der Reaktionsbehandlung, welches wie oben
erwähnt hergestellt wurde, ersetzt wurde, und daß der
Druck während der Hydrierungsreaktion auf 200 kg/cm²
geändert wurde.
Bei der Filtration des Katalysators nach der
Hydrierungsreaktion betrug die Zeit, um 50 ml Filtrat zu
erhalten, 98 Sekunden.
Dann wurde das Filtrat durch eine Gaschromatographie
analysiert, um die Ergebnisse zu erhalten, daß eine
Ausbeute von 1,6-Hexandiol, welches durch die oben
genannte Hydrierungsreaktion gebildet wurde, 84,7 Mol%
betrug, und daß der Umsatz von Dibutyladipat bei 90,5 Mol%
lag.
Ein Kupfer-Zirkonium-Katalysator, bei dem das Verhältnis
von Kupferatom (Cu) : Zirkoniumatom (Zr) = 65 : 35
(Gewichtsverhältnis) betrug, wurde entsprechend dem
Verfahren von Beispiel 1 hergestellt.
Die durchschnittliche Teilchengröße dieses Katalysators
betrug 35 µm.
3 g des so hergestellten Katalysators wurden zusammen mit
30 g Ethyllaurat und 100 ml Ethanol in einen Autoklaven
(Volumen: 500 ml) gegeben, und Wasserstoffgas wurde mit 80/
kg/cm² bei Raumtemperatur (25°C) in den Autoklaven
geleitet, um die Hydrierungsreaktion bei einem
Reaktionsdruck von 120 kg/cm² und einer
Reaktionstemperatur von 230°C für eine Zeitdauer von 2
Stunden durchzuführen.
Nach der Reaktion wurde der Katalysator aus der
resultierenden hydrierten Reaktionsmischung in der
gleichen Weise wie bei Beispiel 1 abfiltriert. Dann wurde
die Reaktionsmischung durch Gaschromatographie analysiert,
um die Ergebnisse zu erhalten, daß die Ausbeute von
1-Dodekanol, welches durch die genannte
Hydrierungsreaktion gebildet wurde, bei 85 Mol% lag und
daß der Umsatz von Ethyllaurat 97 Mol% betrug.
190,2 g Kupfernitrattrihydrat (Cu(NO₃)₂ × 3 H₂O)
wurden in 800 ml Wasser gelöst, um eine wäßrige
Kupfernitratlösung herzustellen, die 5,1 Gewichtsprozent
Kupfer enthielt.
Ebenso wurden 266 g Wasserglas Nr. 4, welches 23,5
Gewichtsprozent einer Siliziumkomponente wie SiO₂
enthielt, in 2 Liter Wasser gelöst, und weiterhin wurde
Salpetersäure dazu gegeben, um den pH-Wert dieser Lösung
auf zwei zu vermindern, wodurch eine Wasserglaslösung
hergestellt wurde.
Auf der anderen Seite wurden 200 ml einer 10%igen
wäßrigen Natriumcarbonat (Na₂CO₃)-Lösung hergestellt.
In ein Becherglas (Volumen: 4 Liter) wurden dann
stufenweise unter Rühren eine Mischung aus der genannten
wäßrigen Kupfernitratlösung und der genannten
Wasserglaslösung, die vorher vermischt wurden, und der
genannten wäßrigen Natriumcarbonatlösung tropfenweise
gegeben, um Präzipitate zu bilden. Während dieses Vorgangs
wurde eine zugegebene Menge der genannten wäßrigen
Natriumcarbonatlösung kontrolliert, so daß der pH-Wert der
Reaktionsmischung, die durch Mischen der wäßrigen
Kupfernitratlösung, der Wasserglaslösung und der wäßrigen
Natriumcarbonatlösung erhalten wurde, auf 8 eingestellt
wurde.
Als nächstes wurde die Abtrennung und die Wiedergewinnung
der genannten Präzipitate aus der Reaktionsmischung sowie
das anschließende Waschen der Präzipitate mit Wasser in
der gleichen Weise wie bei Beispiel 1 durchgeführt.
Danach wurden die gewaschenen Präzipitate 16 Stunden lang
bei 130°C getrocknet, und die getrockneten Präzipitate
wurden weiterhin 2 Stunden lang bei einer Temperatur von
300°C an Luft gesintert und das resultierende gesinterte
Produkt wurde als Katalysator verwendet.
Die durchschnittliche Teilchengröße des Katalysators
betrug 5 µm.
Der Katalysator hatte eine Zusammensetzung von 50
Gewichtsprozent CuO und 50 Gewichtsprozent SiO₂.
Die Hydrierungsreaktion von Dibutyladipat wurde in der
gleichen Weise wie bei Beispiel 1 durchgeführt, mit der
Ausnahme, daß der Kupfer-Siliziumdioxid-Katalysator, der
wie oben erwähnt hergestellt wurde, anstelle des gemäß
Beispiel 1 hergestellten Katalysators verwendet wurde. Bei
der Filtration des Katalysators nach der
Hydrierungsreaktion betrug die Zeit, um 50 ml Filtrat zu
erhalten, 360 Sekunden.
Dieses Filtrat wurde durch Gaschromatographie analysiert,
um die Ergebnisse zu erhalten, daß die Ausbeute von
1,6-Hexandiol, welches durch die genannte
Hydrierungsreaktion gebildet wurde, 65,3 Mol% betrug, und
daß der Umsatz von Dibutyladipat bei 78,7 Mol% lag.
48,32 g Kupfernitrattrihydrat (Cu(NO₃)₂ × 3 H₂O)
wurden in 100 ml Wasser gelöst, um eine wäßrige
Kupfernitratlösung herzustellen.
In 300 ml Ethanol wurden 56,84 g Titanisopropoxid gelöst,
um eine Titanisopropoxidlösung herzustellen.
Auf der anderen Seite wurden 600 ml einer 10%igen
wäßrigen Natriumcarbonat (Na₂CO₃)-Lösung hergestellt.
In ein Becherglas (Volumen: 2 Liter) wurden dann
stufenweise unter Rühren die genannte wäßrige
Kupfernitratlösung, die Titanisopropoxidlösung und
die wäßrige Natriumcarbonatlösung tropfenweise
hinzugegeben, um Präzipitate auszubilden. Während dieses
Vorgangs wurde eine zugegebene Menge der genannten
wäßrigen Natriumcarbonatlösung kontrolliert, so daß der
pH-Wert der Reaktionsmischung, welche durch Mischen der
genannten wäßrigen Kupfernitratlösung,
Titanisopropoxidlösung und der wäßrigen
Natriumcarbonatlösung erhalten wurde, auf 7,5 eingestellt
wurde.
Als nächstes wurde die Trennung und die Wiedergewinnung
der oben genannten Präzipitate aus der genannten
Reaktionsmischung, das anschließende Waschen der
Präzipitate mit Wasser und Trocknen der gewaschenen
Präzipitate in der gleichen Art und Weise ausgeführt wie
bei Beispiel 1.
Danach wurden die gewaschenen Präzipitate 2 Stunden lang
bei einer Temperatur von 350°C an Luft gesintert und das
resultierende pulverförmige gesinterte Produkt wurde als
Katalysator verwendet.
Der pulverförmige Kupfer-Titan-Katalysator hatte eine
Zusammensetzung, ausgedrückt in Gewichtsverhältnis, von
Kupferatom (Cu): Titanatom (Ti) = 57 : 43, und die
durchschnittliche Teilchengröße von diesem Katalysator
betrug 3 µm.
Die Hydrierungsreaktion von Dibutyladipat wurde in der
gleichen Weise ausgeführt, wie bei Beispiel 1, mit der
Ausnahme, daß der Kupfer-Titan-Katalysator, der gemäß dem
genannten Verfahren hergestellt wurde, anstelle des gemäß
Beispiel 1 hergestellten Katalysators verwendet wurde.
Bei der Filtration des Katalysators nach der
Hydrierungsreaktion betrug die Zeit, um 50 ml Filtrat zu
erhalten, 480 Sekunden.
Dann wurde dieses Filtrat durch eine Gaschromatographie
analysiert, um die Ergebnisse zu erhalten, daß die
Ausbeute von 1,6-Hexandiol, welches durch die genannte
Hydrierungsreaktion gebildet wurde, 21 Mol% betrug, und
daß der Umsatz von Dibutyladipat 35 Mol% betrug.
In der gleichen Weise wie bei Beispiel 3 mit der Ausnahme,
daß das Gewichtsverhältnis von Kupfer zu Zirkonium wie in
Tabelle 1 angegeben geändert wurde, wurden Katalysatoren
hergestellt.
Unter Verwendung dieser Katalysatoren wurde die
Hydrierungsreaktion jeweils in der gleichen Art wie bei
Beispiel 1 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1
zusammengestellt.
In der gleichen Art wie bei den Beispielen 6 bis 8, mit
der Ausnahme, daß das Gewichtsverhältnis von Kupfer zu
Zirkonium wie in Tabelle 1 gezeigt geändert wurde, wurden
Katalysatoren hergestellt.
Unter Verwendung dieser Katalysatoren wurde die
Hydrierungsreaktion jeweils in der gleichen Art wie bei
Beispiel 1 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1
zusammengestellt.
Aufgrund der Ergebnisse von Tabelle 1 ist ersichtlich, daß
bei einem Verhältnis von Cu : Zr im Bereich von 1/9 bis
9/1 gute Ergebnisse erhalten werden können. Im Gegensatz
dazu zeigt sich, daß keine guten Ergebnisse erhalten
werden können, wenn der Katalysator mit einem Verhältnis,
welches außerhalb dieses Bereiches liegt, verwendet wird.
Wie oben erwähnt hat der üblicherweise bekannte
Hydrierungskatalysator Probleme hinsichtlich der Toxizität
der enthaltenen Komponenten, der Hydrierungsaktivität, der
Filtrationscharakteristik, wenn dieser Katalysator bei
einer Hydrierungsreaktion unter Verwendung eines
Flüssigphasensuspensoids verwendet wird. Ebenso ist die
Herstellung eines Alkohols aus einer organischen
Carbonsäureesterverbindung unter Verwendung dieser
konventionellen Hydrierungskatalysatoren industriell
unzureichend. Im Gegensatz dazu kann erfindungsgemäß ein
Verfahren zur Herstellung eines Alkohols mit hoher
Ausbeute aus einer entsprechenden organischen
Carbonsäureesterverbindung durch Hydrierung vorgeschlagen
werden, indem ein Kupfer-Zirkonium-Katalysator verwendet
wird, welcher sich aus Kupfer, Zirkonium und Sauerstoff
zusammensetzt und ein Zusammensetzungsverhältnis von
Kupferatom : Zirkoniumatom, ausgedrückt in
Gewichtsverhältnis, von 1/9 bis 9/1 aufweist. Dieser
Katalysator kann durch ein Herstellungsverfahren,
einschließlich dem Naßfällverfahren mit wirksamer und
guter Reproduzierbarkeit hergestellt werden. Insbesondere
kann bei der Hydrierungsreaktion aufgrund eines
Flüssigphasensuspensoids der Katalysator leicht getrennt
und aus einer Hydrierungsreaktionsmischung abfiltriert
werden.
Der erfindungsgemäße Kupfer-Zirkonium-Katalysator enthält
auch keine toxische Komponente, wie es bei dem
konventionell bekannten Kupfer-Chrom-Katalysator der Fall
ist, so daß die Herstellung des Katalysators sowie dessen
Handhabung vor und nach der Hydrierungsreaktion äußerst
vorteilhaft sind und daß der industrielle Vorteil dieses
Katalysators sehr groß ist.
Claims (13)
1. Verfahren zur Herstellung eines Alkohols durch
Hydrierung einer organischen
Carbonsäureesterverbindung,
dadurch gekennzeichnet, daß die
organische Carbonsäureesterverbindung in der Gegenwart
eines Kupfer-Zirkonium-Katalysators, der aus Kupfer,
Zirkonium und Sauerstoff besteht und ein Verhältnis
von Kupferatom zu Zirkoniumatom, ausgedrückt in
Gewichtsverhältnis, von 1/9 bis 9/1 aufweist, und in
der Gegenwart von Wasserstoff in einer Menge von 2 bis
100 Äquivalenten pro einem Äquivalent einer
Estergruppe der organischen Carbonsäureesterverbindung
bei einer Temperatur von 130 bis 300°C unter einem
Druck von 1 bis 300 kg/cm² hydriert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hydrierung bei einer Temperatur von 180 bis 280°C
unter einem Druck von 5 bis 250 kg/cm² durchgeführt
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hydrierung in der Gegenwart von 0,01 bis 30
Gewichtsprozent des Katalysators, bezogen auf die
organische Carbonsäureesterverbindung, durchgeführt
wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hydrierung in der Gegenwart von 0,1 bis 10
Gewichtsprozent des Katalysators, bezogen auf die
organische Carbonsäureesterverbindung, durchgeführt
wird.
5. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hydrierung in der Gegenwart von 5 bis 30
Äquivalenten Wasserstoff durchgeführt wird.
6. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Katalysator eine Zusammensetzung von
Kupferatom/Zirkoniumatom von 3/7 bis 7/3, ausgedrückt
in Gewichtsverhältnis, aufweist.
7. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Katalysator durch ein Mitfällverfahren hergestellt
wird.
8. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Katalysator eine durchschnittliche Teilchengröße
von 1 bis 50 µm aufweist, die durch einen
Teilchengrößenanalysator vom Laserdiffraktionstyp
gemessen ist.
9. Verfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Katalysator eine durchschnittliche Teilchengröße
von 5 bis 20 µm aufweist.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Katalysator 1 bis 30 Stunden lang bei einer
Temperatur von 50 bis 200°C pulvergetrocknet wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Katalysator ein gesintertes Produkt ist, welches
durch Sintern des Pulvers an Luft, einer Atmosphäre,
die Sauerstoff oder ein Inertgas enthält, bei einer
Temperatur von 100 bis 700°C hergestellt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Katalysator ein reduktionsbehandeltes Produkt ist,
wobei der Katalysator in einer Atmosphäre, die ein
Reduktionsgas enthält, bei einer Temperatur von 100
bis 400°C für eine Dauer von 1 bis 10 Stunden
behandelt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Katalysator ein reduktionsbehandeltes Produkt ist,
wobei der Katalysator in einer Atmosphäre, die ein
Reduktionsgas enthält, bei einer Temperatur von 100
bis 400°C für eine Dauer von 1 bis 10 Stunden
behandelt wird.
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