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DE4019032A1 - Dosiervorrichtung fuer koerniges oder pulverfoermiges schuettgut - Google Patents

Dosiervorrichtung fuer koerniges oder pulverfoermiges schuettgut

Info

Publication number
DE4019032A1
DE4019032A1 DE19904019032 DE4019032A DE4019032A1 DE 4019032 A1 DE4019032 A1 DE 4019032A1 DE 19904019032 DE19904019032 DE 19904019032 DE 4019032 A DE4019032 A DE 4019032A DE 4019032 A1 DE4019032 A1 DE 4019032A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
metering roller
housing
metering
recess
rotation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19904019032
Other languages
English (en)
Inventor
Guenter Doll
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BIENE, EVELYN, 77652 OFFENBURG, DE
Original Assignee
Spido Technik Entwicklung GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Spido Technik Entwicklung GmbH filed Critical Spido Technik Entwicklung GmbH
Priority to DE19904019032 priority Critical patent/DE4019032A1/de
Publication of DE4019032A1 publication Critical patent/DE4019032A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G65/00Loading or unloading
    • B65G65/30Methods or devices for filling or emptying bunkers, hoppers, tanks, or like containers, of interest apart from their use in particular chemical or physical processes or their application in particular machines, e.g. not covered by a single other subclass
    • B65G65/34Emptying devices
    • B65G65/40Devices for emptying otherwise than from the top
    • B65G65/48Devices for emptying otherwise than from the top using other rotating means, e.g. rotating pressure sluices in pneumatic systems
    • B65G65/4881Devices for emptying otherwise than from the top using other rotating means, e.g. rotating pressure sluices in pneumatic systems rotating about a substantially horizontal axis

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Filling Or Emptying Of Bunkers, Hoppers, And Tanks (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Dosieren von körnigem oder pulverförmigem Schüttgut, insbesonde­ re für den Einsatz in Kunststoffverarbeitungsmaschinen, mit einer motorisch angetriebenen, in einer an ihrem Mantel eintrittsseitig nach oben und austrittsseitig nach unten offenen Gehäuseausnehmung um eine horizonta­ le Achse drehbar angeordneten, mindestens eine radial offene Dosierausnehmung aufweisenden Dosierrolle und mit einem eintrittsseitig angeordneten, über einen mit einem Rührwerk ausgestatteten Trichter mit Schüttgut beaufschlagbaren Einfüllschacht.
Dosiervorrichtungen dieser Art werden beispielsweise zum Dosieren von körnigen oder pulverförmigen Farbstof­ fen und von Kunststoffgranulaten vor der Weiterverar­ beitung in Extrusionsmaschinen, Spritzgießmaschinen oder Hohlkörperblasmaschinen eingesetzt.
Es ist eine Dosiervorrichtung dieser Art bekannt (DE-PS 28 57 740), bei der zur Erzielung einer hohen Dosierge­ nauigkeit eine enge Führung der Dosierrolle im Gehäuse­ block vorgeschlagen wird. Je enger die Führungsspalte sind, umso größer ist jedoch die Gefahr, daß es während des Betriebs durch in die Spalte gelangende Schüttgut­ partikel zu Verklemmungen der Dosierrolle und dadurch zu Betriebsausfällen kommt.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zu­ grunde, die bekannte Dosiervorrichtung der eingangs an­ gegebenen Art dahingehend zu verbessern, daß eine Klem­ mung der Dosierrolle während des Dosierbetriebs weitge­ hend vermieden und trotzdem eine hohe Dosiergenauigkeit erzielt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe werden die im Kennzeichenteil der Ansprüche 1 und 2 angegebenen Merkmale vorgeschla­ gen. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiter­ bildungen des Erfindungsgedankens ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Die erfindungsgemäße Lösung geht von der Erkenntnis aus, daß einer Verkleinerung der Spaltweite und einer Verlängerung der Spaltlänge bei der Abdichtung gegen den unerwünschten Zutritt von Schüttgut in den Spaltbe­ reich zwischen Dosierrolle und Dosierrollengehäuse durch die zunehmenden Reibungskräfte und die steigende Gefahr einer Verklemmung der Dosierrolle enge Grenzen gesetzt sind. Die Dosiergenauigkeit hängt andererseits vor allem von der Spaltweite auf der Eintauchseite der Dosierrolle ab, während im weiteren Verlauf der Dosier­ rollendrehung die Spaltweite für die Dosiergenauigkeit weniger kritisch ist. Um Verklemmungen am engen Ein­ tauchspalt zu vermeiden, wird gemäß der Erfindung vor­ geschlagen, daß im Bereich der in Drehrichtung des Zel­ lenrades rückwärtigen Begrenzungskante der eintritts­ seitigen Mantelöffnung (Eintauchstelle) eine sich über die Breite der Mantelöffnung erstreckende, mit ihrem Schneidkeil oder ihrer Abstreifkante in die unmittelba­ re Nähe des Dosierrollenumfangs reichende und in die zur Drehrichtung entgegengesetzte Richtung weisende Messerplatte oder Abstreifplatte angeordnet ist. Der erfindungsgemäßen Messerplatte kommt einmal eine Ab­ streiffunktion (zur Erhöhung der Dosiergenauigkeit) und zum anderen eine Schneidfunktion gegenüber Schüttgut­ teilchen (zur Vermeidung einer Verklemmung der Dosier­ rolle) zu.
Die Schneidfunktion der Messerplatte wird vornehmlich bei körnigem Schüttgut, wie Kunststoffgranulat ausge­ nutzt, während es bei pulverförmigem Schüttgut vor al­ lem auf die Abstreiffunktion ankommt. Da bei der För­ derung von körnigem und von pulverförmigem Schüttgut unterschiedliche Einbauten entlang der Dosierstrecke notwendig sind, wird gemäß einer bevorzugten Ausgestal­ tung der Erfindung vorgeschlagen, daß die Drehrichtung der Dosierrolle je nach Konsistenz des zu fördernden Materials wahlweise einstellbar ist. Dementsprechend können die Messerplatte für das körnige Schüttgut und der Abstreifer für das pulverförmige Schüttgut im Be­ reich einander gegenüberliegender Begrenzungskanten der eintrittsseitigen Mantelöffnung angeordnet werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die zylindrische Gehäuseausnehmung einen größeren Durchmesser als die Dosierrolle auf, während der Schneidkeil der Messerplatte und/oder die Abstreifkante des Abstreifers den dadurch gebildeten radialen Ring­ spalt zur eintrittsseitigen Mantelöffnung hin begren­ zen. Die Messerplatte und/oder der Abstreifer bildet dabei zumindest einen Teil der in Drehrichtung der Do­ sierrolle rückwärtigen Begrenzungsfläche des Einfüll­ schachtes. Die Messerplatte bzw. der Abstreifer sind zweckmäßig in einer ihren Abmessungen entsprechenden, zum Schachtinneren hin randoffenen Aussparung der Ge­ häusewandung angeordnet und können dort mittels Klemm­ schrauben befestigt werden. Der Abstand zwischen Schneidkeil und/oder Abstreifkante einerseits und Do­ sierrollenumfang andererseits sollte dabei weniger als 0,2 mm, vorzugsweise weniger als 0,05 mm betragen. Falls das Schüttgut grobkörnige und schwer zerteilbare Teilchen enthält, ist es zur Vermeidung einer Verklem­ mung grundsätzlich auch möglich, die Messerplatte ent­ gegen der Kraft einer Feder unter Vergrößerung ihres Abstandes zum Zellenrad begrenzt verschiebbar in der Gehäusewandung anzuordnen.
Zur Verbesserung der Abstreiffunktion weist der Schneid­ keil der Messerplatte eine der Oberflächenkrümmung des Zellenrades im wesentlichen angepaßte Freifläche auf. Eine verbesserte Scher- und Schneidwirkung wird erzielt, wenn der Schneidkeil einen gegenüber dem Anstellwinkel der zugehörigen Begrenzungsfläche des Schachtes spitze­ ren Keilwinkel aufweist.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Dosierrolle schräg zur Dosierrollenachse berandete Dosierkammern aufweist, die statt eines Geradschnittes einen Schrägschnitt an den über den Kammerrand überste­ henden Schüttgutpartikeln ermöglichen. Besonders vor­ teilhaft ist dabei ein V- oder U-förmiger Dosierkammer­ rand, wobei die offenen Enden der V- bzw. U-Form in die Drehrichtung der Dosierrolle weisen sollten.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Er­ findung weist die Dosierrolle an ihrer Mantelfläche vorzugsweise V-förmig angeordnete, entgegen der Dreh­ richtung schräg vom Außenrand nach innen weisende För­ dernuten auf, die dafür sorgen, daß das in den stirn­ seitigen Spaltbereich zwischen Zellenrad und Gehäuse gelangte Schüttgut axial nach innen in die Dosieraus­ nehmung zurückgefördert und an einem Austreten in den axialen Zwischenraum gehindert wird. Auch diese Maß­ nahme wirkt einem Verklemmen des Zellenrads entgegen.
Die Dosierausnehmung für pulverförmiges Schüttgut ist vorteilhafterweise als zusammenhängende, wellenförmig, insbesondere sinusförmig verlaufende Umfangsnut ausge­ bildet, in die austrittsseitig ein pendelnd aufgehäng­ ter Abstreifer eingreift.
Um die sowohl an der Messerplatte als auch an der Do­ sierrolle im Zuge eines Schneidvorgangs auftretenden Kräfte und Kraftmomente verklemmungsfrei aufnehmen zu können, hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, daß die Dosierrolle beidseitig in gehäusefesten Lagern drehbar gelagert ist. Um dies zu ermöglichen, ist die Dosierrolle mit einer Zentralbohrung auf eine in die Gehäuseausnehmung eingreifende Abtriebswelle eines am Gehäuse oder an einem Gehäusedeckel angeordneten Ge­ triebemotors drehfest aufsteckbar. Zusätzlich kann die Dosierrolle mit einer auf der der Abtriebswelle gegen­ überliegenden Seite in die Zentralbohrung einsteckbaren Welle in einem Drehlager eines in einer axialen Öffnung der Ausnehmung verspannten oder an deren Öffnungsrand angeflanschten Gehäusedeckels gelagert sein. Das als Kugellager ausgebildete Drehlager ist zweckmäßig durch einen nach außen überstehenden, als vorzugsweise mit einem Abzugsgewinde versehenen Handgriff ausgebildeten Lagerdeckel verdeckt. Alternativ dazu kann die Dosier­ rolle an zwei am Gehäuse lösbar befestigten Gehäuse­ deckeln vorzugsweise in Kugellagern drehbar gelagert werden, wobei der Getriebemotor mit einem der beiden Gehäusedeckel starr verbunden ist. Der bzw. die Gehäu­ sedeckel können mit einer Exzenterschraube in der Ge­ häuseausnehmung lösbar verspannt oder mittels unver­ lierbarer Schrauben mit dem Gehäuse verbunden werden.
Um ein Zusammenbacken des Schüttguts im Bereich des Einfüllschachtes und dadurch bedingte Verklemmungen der Dosierrolle zu vermeiden, wird nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, daß in der Nähe der eintrittsseitigen Mantelöffnung mindestens ei­ ne in den Einfüllschacht vorzugsweise in Richtung Mes­ serplatte und/oder Abstreifer weisende Druckluftdüse angeordnet ist. Mit dieser Maßnahme wird das Schüttgut in der Nähe der eintrittsseitigen Eintauchstelle der Dosierrolle laufend aufgelockert. Die Druckluftdüse kann beispielsweise durch die Gehäusewandung hindurch in den Einfüllschacht unmittelbar eingreifen oder in einer Welle des Rührwerks angeordnet werden.
Eine weitere Verbesserung in dieser Hinsicht wird da­ durch erzielt, daß das im Zuführtrichter angeordnete Rührwerk Rührflügel mit das Schüttgut von der Messer­ platte weg nach oben auflockernden Leitflächen aufweist.
Sollte es trotz der vorstehend aufgeführten Maßnahmen zu einer Verklemmung der Dosierrolle kommen, so wird nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Er­ findung vorgeschlagen, daß bei Überschreiten eines vor­ gegebenen, eine Klemmung anzeigenden, vorzugsweise durch die Stromaufnahme des Dosierrollenantriebs be­ stimmten Drehmoment die Drehrichtung des Dosierrollen­ antriebs alternierend reversierbar ist. Beim Rückwärts­ drehen werden die eingeklemmten Teilchen mit großer Wahrscheinlichkeit aus Ihrer Klemmlage gelöst und beim anschließenden Vorwärtsdrehversuch störungsfrei mitge­ nommen.
Damit der Einfüllschacht mit Messerplatte und Abstrei­ fer auch bei vollem Einfülltrichter ohne Materialver­ lust und Verunreinigung der Umgebung von außen her zu­ gänglich ist, wird gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, daß der Ein­ fülltrichter lösbar an dem die Messerplatte und/oder den Abstreifer tragenden Einfüllschacht befestigt ist und eine zum Einfüllschacht führende, durch einen dem Boden des Einfülltrichters in seiner Form angepaßten, vorzugsweise konischen Absperrschieber verschließende Öffnung aufweist. Um darüber hinaus die gesamte Vorrich­ tung von ihrer Halterung ohne Materialverlust und Ver­ unreinigung der Umgebung abnehmen zu können, ist die austrittsseitige Öffnung der Gehäuseausnehmung durch einen Absperrschieber vorzugsweise selbsttägig ver­ schließbar.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellter Ausfüh­ rungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch eine Dosiervorrich­ tung mit axial geschnittener Dosierrolle;
Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch eine Dosiervorrich­ tung mit radial geschnittener Dosierrolle;
Fig. 3a bis 3d eine Draufsicht auf die Umfangsfläche einer Dosierrolle mit verschieden berandeten Dosierkammern;
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch eine gegenüber Fig. 1 und 2 abgewandelte Dosiervorrichtung mit axial geschnittener Dosierrolle;
Fig. 5a einen Vertikalschnitt durch die Dosiervorrich­ tung nach Fig. 4 mit radial geschnittener Do­ sierrolle für pulverförmiges Schüttgut;
Fig. 5b einen Ausschnitt aus der Dosiervorrichtung nach Fig. 5a mit einer Dosierrolle für körniges Schüttgut;
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Dosiervorrichtung nach Fig. 4;
Fig. 7 eine Draufsicht auf den konischen Absperrschie­ ber des Einfülltrichters der Dosiervorrichtung nach Fig. 4;
Fig. 8 einen Schnitt durch eine Dosierrolle mit Pen­ delabstreifer.
Die in der Zeichnung dargestellten Dosiervorrichtungen sind zum Dosieren von körnigem und pulverförmigem Schüttgut, beispielsweise von Farbgranulat oder -pulver bei der Kunststoffverarbeitung, bestimmt.
Die Dosiervorrichtungen bestehen im wesentlichen aus einem aus Kunststoff hergestellten Gehäuse 10, einer in einer im wesentlichen zylindrischen Ausnehmung 12 des Gehäuses angeordeten Dosierrolle 14, einem eintrittsei­ tig über der Dosierrolle 14 angeordneten Einfüllschacht 16, der über einen mit einem Rührwerk 18 bestückten Trichter 20 mit Schüttgut beschickbar ist, und einem austrittsseitig nach unten weisenden Auslaßkanal 22 für das dosierte Schüttgut. Zum Einfüllschacht 16 und zum Auslaßkanal 18 hin ist der die zylindrische Ausnehmung 12 enthaltende Gehäusemantel unter Bildung einer Ein­ trittsöffnung 24 bzw. einer Auslaßöffnung 26 unterbro­ chen.
Für den Antrieb der Dosierrolle 14 ist an der die zy­ lindrische Ausnehmung 12 axial begrenzenden Gehäusewand 28 (Fig. 1) oder an dem Gehäusedeckel 28′ (Fig. 4) ein vorzugsweise gleichstromgetriebener Getriebemotor 30 mittels Schrauben 32 angeflanscht. Die Abtriebswelle 34 des Getriebemotors 30 greift durch eine Bohrung 36 der Gehäusewandung 28 oder des Gehäusedeckels 28′ hindurch in die zylindrische Ausnehmung 12 ein. Die Dosierrolle 14 wird durch eine Wandöffnung 38 hindurch in die zy­ lindrische Ausnehmung 12 eingesetzt und dabei mit einer Zentralbohrung 40 auf die Abtriebswelle 34 aufgescho­ ben. Für die positive Drehmitnahme ist in eine Ausneh­ mung im Umfang der Abtriebswelle 24 eine im Umriß halb­ kreisförmige Scheibenfeder 42 eingesetzt, die in eine zur Zentralbohrung 40 hin offene Mitnahmenut 44 der Do­ sierrolle 14 eingreift. Am einen stirnseitigen Ende weist die Dosierrolle 14 einen von der Zentralbohrung 40 und der Mitnahmerolle 44 durchdrungenen Zapfen 46 auf, der in montiertem Zustand entweder mit Spiel in die Bohrung 36 der Gehäusewand 28 eingreift (Fig. 1) oder auf das im Gehäusedeckel 28′ angeordnete Kugella­ ger 52′ aufgesteckt ist (Fig. 4). Die zylindrische Wand­ öffnung 38 wird bei eingesetzter Dosierrolle 14 durch einen Gehäusedeckel 48 verschlossen und mittels einer Exzenterschraube 50 am Öffnungsrand verspannt (Fig. 1) bzw. mit zwei unverlierbaren Schrauben 50′ in der Gehäu­ sewand befestigt (Fig. 4). In den Gehäusedeckel 48 ist ein Kugellager 52 eingepreßt, dessen Innenring entweder einen axial überstehenden, in die Zentralbohrung 40 im Zuge der Montage einsteckbaren Zylinderstift 54 trägt (Fig. 1) oder auf einen Zapfen 51 der Dosierrolle 14 aufgeschoben ist (Fig. 4). Die Dosierrolle ist somit sowohl auf der Motorseite (auf der im Motorgehäuse gela­ gerten Abtriebswelle 34 oder in dem Kugellager 52′) als auch auf der Seite des Gehäusedeckels 48 (im Kugellager 52) drehbar gelagert. Das Kugellager 52 ist im Falle der Fig. 1 nach außen hin durch einen als Handgriff aus­ gestalteten und mit einem Abzugsgewinde 56 versehenen Lagerdeckel 58 verdeckt. Im Falle der Fig. 4 ist der Handgriff 58′ unmittelbar am Gehäusedeckel 48 angeformt. Um die Dosierrolle aus der zylindrischen Ausnehmung 14 herausziehen zu können, sind im Falle der Fig. 1 am Ge­ häusedeckel 48 unverlierbare Schrauben 50 bzw. 60 ange­ ordnet, die zu diesem Zweck in entsprechende Schraub­ bohrungen in der benachbarten Dosierrolle 14 eingedreht werden können. Im Falle der Fig. 4 weist der Zapfen 51 des Zellenrades zu diesem Zweck eine Greifrille 53 auf.
Der zum Trichter 20 hin einerseits und zur Eintritts­ öffnung 24 hin andererseits offene, in den Gehäuseblock 10 eingeformte Einfüllschacht 16 weist zwei nach unten hin leicht schräg divergierende Seitenwände 62 sowie zwei schräg zur Eintrittsöffnung 24 hin konvergierende Stirnseitenwände 64, 66 auf. In der Stirnseitenwand 66 befindet sich in einer zum Schacht hin randoffenen Aus­ sparung 70 eine Messerplatte 72, die in der Wandebene 66 ausgerichtet ist und sich mit ihrem Schneidkeil 74 bis in die unmittelbare Nähe des Dosierrollenumfangs erstreckt. Die Freifläche 76 des Schneidkeils 74 weist eine der Krümmung der Dosierrolle im wesentlichen ange­ paßte Krümmung auf. Die sich über die gesamte Breite der Stirnseitenwand 66 erstreckende Messerplatte ist mittels zweier Klemmschrauben 78 an der benachbarten Gehäusewandung befestigt. Der Schneidkeil 74 ist an seiner Spanfläche 80 durch eine Stufe gegenüber der übrigen Messerplatte abgesetzt und weist dadurch eine gegenüber dem Anstellwinkel der Wand 66 spitzeren Keil­ winkel auf. Die Messerplatte 72 hat einmal die Funktion eines Abstreifers, der an der Eintauchstelle 82 der Do­ sierrolle 14 in den Ringspalt 84 zwischen der Dosier­ rolle 14 und der zylindrischen Ausnehmung 12 eingreift und dort den Durchtrittsspalt auf etwa 0,05 mm begrenzt. Zum anderen hat die Messerplatte 72 eine Schneidfunk­ tion dergestalt, daß etwaige über den Rand der Dosier­ kammern 86 überstehende Schüttgutpartikel, die sich in den engen Spalt zwischen dem Schneidkeil 74 und der Mantelfläche der Dosierrolle 14 einklemmen könnten, ab­ geschert werden. Die Scherwirkung wird verbessert, wenn die obere Umrandung 88 der Dosierkammern 86 nicht, wie in Fig. 3b dargestellt, an den beiden Enden achsparal­ lel, sondern schräg verläuft, wie beispielhaft in den Fig. 3a, 3c und 3d dargestellt ist. Die in Fig. 3c und 3d dargestellten U- und V-förmigen Umrißvarianten soll­ ten dabei so auf der Dosierrolle angeordnet sein, daß ihre offene Seite in die Drehrichtung der Dosierrolle weist. Die Schrägschnittvarianten nach Fig. 3c und 3d haben zudem den Vorteil, daß die von dem Schneidkeil durchgetrennten Schüttgutpartikel während des Schneid­ vorgangs zur Mitte hin bewegt und dadurch an einem Ein­ dringen in den freien Randbereich gehindert werden.
An die Seitenwände 62 des Einfüllschachts 16 schließt sich im Bereich der Eintrittsöffnung 24 nach innen hin eine zylindrische Stufe an, die Teil der zylindrischen Ausnehmung 12 ist. Da eine vollständige Abdichtung ge­ gen unerwünschtes Eindringen von Schüttgut in diesem Bereich nicht möglich ist, sind in der Mantelfläche der Dosierrolle 14 Fördernuten 92 eingearbeitet, die entge­ gen der Drehrichtung schräg von außen nach innen ver­ laufen und etwaige nach außen in den Randbereich 90 ge­ langende Schüttgutpartikel wieder nach innen in den Be­ reich der Dosierkammern 86 fördern. Dadurch können Ver­ klemmungen im stirnseitigen Randbereich wirksam verhin­ dert werden.
Das über einen Gleichstrom-Getriebemotor 94 angetriebe­ ne Rührwerk 18 sorgt dafür, daß das von oben aus einem Vorratsbehälter 110 ankommende Schüttgut aufgelockert und in rieselfähiger Form kontinuierlich dem Einfüll­ schacht 16 zugeführt wird. Die Auflockerung wird vor allem durch die Leitflächen 96 bewirkt, die an den Rühr­ flügeln 98 des Rührwerks 18 so angeordnet sind, daß sie das Schüttgut untergreifen und nach oben abheben.
Eine weitere Verbesserung in dieser Hinsicht wird durch Luftdüsen 100, 102 erzielt, die entweder unmittelbar durch die Gehäusewand hindurch in den Einfüllschacht 16 einmünden (100) oder auf der Rührwerkswelle unter den Rührflügeln 98 angeordnet sind (102). Die Luftdüsen werden über eine Membranpumpe 104 mit Druckluft beauf­ schlagt und führen zu einer Auflockerung des Schüttguts im Bereich des Einfüllschachts und damit zu einer gleichmäßigen Befüllung der Dosierkammern 86.
Im Falle des in Fig. 4 bis 7 dargestellten Ausführungs­ beispiels ist der Trichter 20 mittels seitlicher Schnellverschlüsse 112 lösbar am Gehäuse 10 befestigt. Er weist außerdem einen konischen Absperrschieber 114 auf, der im Bereich des Trichterbodens um die Trichter­ achse drehbar angeordnet ist, so daß je nach Drehstel­ lung des Trichters 20 die zum Einfüllschacht 16 führen­ de Öffnung 116 geöffnet oder verschlossen werden kann. Im geschlossenen Zustand kann der Trichter zusammen mit dem Vorratsbehälter 110 ohne Materialverlust und Ver­ unreinigung der Umgebung vom Gehäuse abgenommen und ausgewechselt werden.
Weiter ist bei dem in Fig. 4 bis 7 gezeigten Ausfüh­ rungsbeispiel auf der der Messerplatte 72 gegenüberlie­ geden Seite des Einfüllschachts 16 ein eintrittsseiti­ ger Abstreifer 118 angeordnet, der einen Dosierrollen­ betrieb in beiden Drehrichtungen ermöglicht. Dies ist insofern von Bedeutung, als die Pulverdosierung einen zusätzlichen austrittsseitigen Abstreifer 120 erfor­ dert, der bei der Förderung von körnigem Schüttgut nicht notwendig ist. Bei der Pulverdosierung wird die Dosierrolle im Falle der Fig. 5a im Gegenuhrzeigersinn gedreht, während bei der Förderung von körnigem Schütt­ gut eine Drehung im Uhrzeigersinn unter der Messerplat­ te 72 hindurch vorgesehen ist (Fig. 5b). Für die Pul­ verförderung werden dazuhin spezielle Dosierrollen ver­ wendet, die eine als wellenförmig umlaufende Umfangsnut ausgebildete Dosierausnehmung 86′ aufweisen, in die austrittsseitig der auf den Zapfen 122 pendelnd gela­ gerte Abstreifer schräg von unten her eingreift.
Der Auslaßkanal 22 ist seitlich durch eine Klarsicht­ platte 124 begrenzt, die eine visuelle Beobachtung des Dosiervorgangs ermöglicht. Der Auslaßkanal 22 ist fer­ ner an seiner Unterseite durch einen Absperrschieber 126 verschließbar. Der Absperrschieber weist einen nach unten weisenden Mitnehmerzapfen 127 auf, mit dem er in eine gestellfeste Klemmfeder 130 einrastbar ist. Auf diese Weise wird der Absperrschieber 166 beim Aufstecken des Gehäuses 10 auf die Mehrkantführung 128 über den gegen die Klemmfeder 130 anschlagenden Mitnehmerzapfen 127 geöffnet. Beim Abziehen des Gehäuses 10 wird der Absperrschieber 126 zunächst über den in der Klemmfeder 130 festgehaltenen Mitnehmerzapfen 127 geschlossen, be­ vor der Mitnehmerzapfen aus der Klemmfeder 130 ausra­ stet. Auf diese Weise kann das Gehäuse ohne Material­ verlust und Verunreinigung der Umgebung von der Mehr­ kantführung 128 abgezogen werden.

Claims (29)

1. Vorrichtung zum Dosieren von körnigem oder pulver­ förmigem Schüttgut, insbesondere für den Einsatz in Kunststoffverarbeitungsmaschinen, mit einer moto­ risch angetriebenen, in einer an ihrem Mantel ein­ trittsseitig nach oben und austrittsseitig nach un­ ten offenen Gehäuseausnehmung (2) um eine horizon­ tale Achse angeordneten, mindestens eine radial of­ fene Dosierausnehmung (86) aufweisenden Dosierrolle (14), und mit einem eintrittsseitig angeordneten, über einen vorzugsweise mit einem Rührwerk (18) ausgestatteten Trichter (20) mit Schüttgut beauf­ schlagbaren Einfüllschacht (16), dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Bereich der in Drehrichtung der Dosierrolle (14) gesehen rückwärtigen Begrenzungs­ kante der eintrittsseitigen Mantelöffnung (24) eine sich über die Breite der Mantelöffnung (24) er­ streckende, mit ihrem Schneidkeil (74) in die un­ mittelbare Nähe des Umfangs der Dosierrolle (14) reichende und in die zur Drehrichtung der Dosier­ rolle (14) entgegengesetzte Richtung weisende Mes­ serplatte (72) angeordnet ist.
2. Vorrichtung zum Dosieren von körnigem oder pulver­ förmigem Schüttgut, insbesondere für den Einsatz in Kunststoffverarbeitungsmaschinen, mit einer moto­ risch angetriebenen, in einer an ihrem Mantel ein­ trittsseitig nach oben und austrittsseitig nach un­ ten offenen Gehäuseausnehmung (2) um eine horizon­ tale Achse angeordneten, mindestens eine radial of­ fene Dosierausnehmung (86) aufweisenden Dosierrolle (14), und mit einem eintrittsseitig angeordneten, über einen vorzugsweise mit einem Rührwerk (18) ausgestatteten Trichter (20) mit Schüttgut beauf­ schlagbaren Einfüllschacht (16), dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Bereich der in Drehrichtung der Dosierrolle (14) gesehen rückwärtigen Begrenzungs­ kante der eintrittsseitigen Mantelöffnung (24) ein sich über die Breite der Mantelöffnung (24) er­ streckender, mit seiner Abstreifkante in die unmit­ telbare Nähe des Umfangs der Dosierrolle reichender und in die zur Drehrichtung der Dosierrolle (14) entgegengesetzte Richtung weisender Abstreifer (118) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Messerplatte (72) und der Abstrei­ fer (118) im Bereich einander gegenüberliegender Begrenzungskanten der eintrittsseitigen Mantelöff­ nung angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Drehrichtung der Do­ sierrolle (14) wahlweise einstellbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die zylindrische Gehäu­ seausnehmung (12) einen größeren Durchmesser als die Dosierrolle (14) aufweist, und daß der Schneid­ keil der Messerplatte (72) und/oder die Abstreif­ kante des Abstreifers (118) den dadurch gebildeten radialen Ringspalt (84) zur eintrittsseitigen Man­ telöffnung (24) hin begrenzen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß die Messerplatte (72) und/oder der Abstreifer (118) einen Teil der in der betreffenden Drehrichtung (68) der Dosierrolle (14) rückwärtigen Begrenzungsfläche (66) des Einfüll­ schachtes (16) bildet.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Messerplatte (72) und/oder der Abstreifer (118) in einer ihren Abmes­ sungen entsprechenden, zum Schachtinneren (16) hin randoffenen Ausssparung (70) der Gehäusewandung angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß die Messerplatte (72) und/oder der Ab­ streifer (118) in der Aussparung (70) der Gehäuse­ wandung mittels Klemmschrauben (78) befestigt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen Schneidkeil (74) und/oder Abstreifkante einerseits und Dosierrollenumfang andererseits weniger als 0,2 mm, vorzugsweise weniger als 0,05 mm beträgt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß die Messerplatte (72) entgegen der Kraft einer Feder unter Vergrößerung des Abstandes zur Dosierrolle (14) begrenzt ver­ schiebbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß der Schneidkeil (74) der Messerplatte (72) eine der Oberflächenkrümmung der Dosierrolle (14) im wesentlichen angepaßte Freiflä­ che (76) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß der Schneidkeil (74) eine gegenüber dem Anstellwinkel der rückwärtigen Schacht­ begrenzungsfläche (66) spitzeren Keilwinkel aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß die Dosierrolle (14) schräg zur Dosierrollenachse berandete Dosierkam­ mern (86) aufweist (Fig. 3a, c und d).
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, da­ durch gekennzeichnet, daß die Dosierrolle (14) im wesentlichen V- oder U-förmig berandete Dosierkam­ mern (86) aufweist, wobei die offenen Enden der V- bzw. U-Form in Drehrichtung der Dosierrolle weisen (Fig. 3c, d).
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß die Dosierrolle (14) an seiner Umfangsfläche vorzugsweise V-förmig entgegen der Drehrichtung schräg vom Außenrand (90) nach innen weisende Fördernuten (92) aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß die Dosierausnehmung als zusammenhängende, wellenförmig, insbesondere sinus­ förmig verlaufende Umfangsnut ausgebildet ist, in die austrittsseitig ein pendelnd aufgehängter Ab­ streifer eingreift.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß die Dosierrolle (14) beidseitig in gehäusefesten Lagern (34, 52, 54) dreh­ bar gelagert ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich­ net, daß die Dosierrolle (14) mit einer Zentralboh­ rung (40) auf eine in der Gehäuseausnehmung (12) eingreifende Antriebswelle (34) eines am Gehäuse (10) oder an einem Gehäusedeckel angeordneten Ge­ triebemotors drehfest aufsteckbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeich­ net, daß die Dosierrolle (14) mit einer auf der der Abtriebswelle (24) gegenüberliegenden Seite in die Zentralbohrung (40) einsteckbaren Welle (Zylinder­ stift 54) in einem Drehlager (52) eines in einer axialen Öffnung (38) der Ausnehung (12) verspannten oder an deren Öffnungsrand angeflanschten Gehäuse­ deckels (48) gelagert ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich­ net, daß das als Kugellager ausgebildete Drehlager (52) durch einen nach außen überstehenden, als vor­ zugsweise mit einem Abzugsgewinde (56) versehenen Handgriff ausgebildeten Lagerdeckel (58) verdeckt ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Dosierrolle (14) an zwei am Gehäuse lösbar befestigten Gehäusedeckeln (48, 28′) vorzugsweise in Kugellagern (52, 52′) drehbar gela­ gert ist, wobei der Getriebemotor mit einem der beiden Gehäusedeckel (28′) starr verbunden ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, da­ durch gekennzeichnet, daß der bzw. die Gehäusedeckel (48, 28′) mit einer Exzenterschraube (50) in der Ge­ häuseausnehmung (12) lösbar verspannt oder mittels unverlierbarer Schrauben (50′) mit dem Gehäuse (10) verbindbar sind.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, da­ durch gekennzeichnet, daß in der Nähe der eintritts­ seitigen Mantelöffnung (24) mindestens eine in den Einfüllschacht (16) vorzugsweise in Richtung Mes­ serplatte (72) und/oder in Richtung Abstreifer (118) weisende Druckluftdüse (100, 102) angeordnet ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeich­ net, daß die Druckluftdüse (100) durch die Gehäuse­ wandung hindurch in den Einfüllschacht (16) eingreift.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Druckluftdüse (102) in einer Welle des Rührwerks (18) angeordnet ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, da­ durch gekennzeichnet, daß das Rührwerk (18) Rühr­ flügel (98) mit das Schüttgut von der Messerplatte (72) weg nach oben auflockernden Leitflächen (96) aufweist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, da­ durch gekennzeichnet, daß bei Überschreiten eines vorgegebenen, eine Klemmung anzeigenden, vorzugs­ weise durch die Stromaufnahme des Dosierrollenan­ triebs (30) bestimmbaren Drehmoments die Drehrich­ tung des Dosierrollenantriebs alternierend rever­ sierbar ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, da­ durch gekennzeichnet, daß der Einfülltrichter (20) lösbar an dem die Messerplatte (72) und/oder den Abstreifer (118) tragenden Einfüllschacht (16) be­ festigt ist und eine zum Einfüllschacht (16) füh­ rende, durch einen vorzugsweise konischen Absperr­ schieber (114) verschließbare Öffnung aufweist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, da­ durch gekennzeichnet, daß die austrittsseitige Öff­ nung (22) der Gehäuseausnehmung durch einen Ab­ sperrschieber (126) verschließbar ist.
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