DE3877928T2 - Einrichtung zum auffangen und zur abfuhr von waehrend der sterilisation aus zahnaerztlichen instrumenten ausfliessenden verunreinigten fluessigkeiten und zur haltung der instrumente waehrend solcher operationen. - Google Patents
Einrichtung zum auffangen und zur abfuhr von waehrend der sterilisation aus zahnaerztlichen instrumenten ausfliessenden verunreinigten fluessigkeiten und zur haltung der instrumente waehrend solcher operationen.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme und zum Ablassen verschmutzter, von zahnärztlichen Instrumenten während oder im Anschluss an die Sterilisierung von deren Innenkanälen ausgestossener Flüssigkeiten und zum Beinhalten der Instrumente während dieser Vorgänge.
- Der Stand der Technik umfasst Geräte zur Sterilisierung der Luft- und/oder Wasserzuführkanäle, die sich in den Griffen bestimmter zahnärztlicher Instrumente befinden, wie bei Hochgeschwindigkeitsbohrern und Zahnsteinentfernern. Die durch diese Kanäle zugeführten Flüssigkeiten dienen als Treibladung für die Instrumente und/oder als Kühlmittel für die Instrumente oder für den Bereich im Mund des Patienten, der einer Behandlung unterzogen ist. Ein Gerät dieses Typs ist in DE-OS 3 246 266 beschrieben. Im geeigneten Moment, wenn sie nicht im Betrieb sind, werden die Instrumente in das Gerät gelegt und deren Kanäle bis zu ihrem Fassungsvermögen mit einer Sterilisierflüssigkeit gefüllt. Die Sterilisierflüssigkeit wirkt für eine bestimmte Dauer ein, bevor sie kräftig aus den Kanälen ausgestossen wird, allgemein durch Herausspülen mit Wasser. Tatsächlich bilden diese Instrumente einen Teil einer säulenartig montierten Gesamtheit einer Anlage, wie sie sich in jeder modernen Zahnpraxis befindet, und die für ihren Betrieb eine unter Druck stehende Wasserzuführung enthält. Beim Einschalten dieser Wasserquelle werden die inneren Kanäle der Instrumente von der verschmutzten Sterilisierflüssigkeit gereinigt, nachgespült und mit sauberem Wasser gefüllt. Nach der beendeten Spülung bleiben sie mit Wasser gefüllt, bereit für die anschliessende Benutzung.
- Beim Durchführen dieser beiden Vorgänge der Sterilisierung und des Spülens der Kanäle wird dem Spritzen und Tropfen vorgebeugt, indem die Instrumente zunächst in einen speziellen Behälter eingelegt werden, der letztlich zum Sammeln der Sterilisierflüssigkeit dient und damit der aus den Kanälen entfernten Substanzen.
- Sorgfalt ist ebenso notwendig, um zu sichern, das die Sterilisierflüssigkeit, in den meisten Fällen eine säurehaltige und chemisch aggressive Flüssigkeit, nicht aus dem Behälter überläuft und angreift, wenn nicht die Fläche, auf welcher der Behälter steht, beschädigt werden soll. Das Volumen des Behälters sollte vorzugsweise ein solches sein, dass die gesamte verwendete Sterilisierflüssigkeit und die Spülflüssigkeit aufgenommen werden kann, und es muss dabei gesichert sein, dass die Griffe der Instrumente nicht hineinfallen und verschmutzt werden und/oder bewirken, dass die Fläche, auf welcher der Behälter steht, einem Angriff durch das chemische Produkt unterzogen wird.
- Das deutsche Patent DE PS-36 11 327 eschreibt ein Gerät, in welches die Griffe der zahnärztlichen Instrumente gelegt und die vorgenannte verschmutzte Sterilisierflüssigkeit gesammelt wird, ausgelegt auf solche Weise, dass es über dem Speibecken der Säulenanlage angeordnet ist und seinen Inhalt von einer einen Teil des Behälters bildenden ringförmigen Kammer oder einem Syphon aus in dieses entleert.
- Diese Art der betreffenden Struktur erlaubt somit die Sicherung eines kontinuierlichen Ablassens einer jeden Sterilisierflüssigkeit, die aus dem Syphon in das Speibecken überfliesst. Obwohl offensichtlich ist, dass bei einer solchen Auslegung die Überlaufprobleme vermieden werden, kann jedoch keine absolute Hygiene gewährleistet werden, da gerade das Speibecken eine Quelle von Bezillen ist.
- Ein zusätzlicher Nachteil dieser Syphon-Ausführung des Behälters ist, dass die Instrumente und deren Griffe ständig in einer Umhüllung (der ringförmigen Kammer) gehalten werden, in der sich ebenfalls die verschmutzte Sterilisierflüssigkeit befindet und damit unvermeidbar auch die in diese eingedrungenen Bazillen.
- Ein anderes auftretendes Problem bei diesem Patentgerät ist die erfahrungsgemässe Schwierigkeit bei den Reinigungsarbeiten; die ringförmige Kammer muss umgedreht und vollständig ihres Inhalts entleert werden, und diese ist eine Eventualität, die notwendigerweise die Beweglichkeit und die Positionierung des Behälters beeinfluss. Die ringförmige Kammer dient zusätzlich dazu, das teilweise Eintauchen in die verschmutzte Sterilisierflüssigkeit des Endabschnittes des Instrumentes und des Endes des mit der Vakuumpumpe der Säulenanlage verbundenen Absaugschlauches zu erlauben. Da jedoch die Saugkapazität dieses Schlauches entschieden stärker ist als die Kapazität der verschiedenen Instrumente und Griffe zusammen, besteht ebenso die Notwendigkeit eines Nachfüllsystems, um die ringförmige Kammer mit Flüssigkeit gefüllt zu halten und dadurch zu sichern, dass sie sich nicht leert und der Absaugschlauch nur Luft ansaugt. Tatsächlich steht bei dem über dem Speibecken angeordneten Behälter die leere Kammer direkt mit dem Ablass in Verbindung. Weiter ist bei einem Gerät wie nach DE-PS 36 11 327 die Speischale der zahnärztlichen Anlage vollständig belegt, wodurch die Anlage während des Sterilisiervorgangs nicht zu benutzen ist.
- Zweck der vorliegenden Erfindung ist, die oben beschriebenen Nachteile zu vermeiden und insbesondere eine Vorrichtung vorzusehen, welche die kontinuierliche Benutzung der gesamten Säulenanlage gleichzeitig mit der laufenden Sterilisierung und/oder Desinfektion der Instrumente erlaubt.
- Der gewünschte Zweck ist erreicht mit einer Vorrichtung zur Aufnahme und zum Ablassen, wie sie in den beiliegenden Ansprüchen gekennzeichnet ist.
- Ein erster Vorteil der Erfindung besteht im wesentlichen in der Wirksamkeit und Sicherheit, die durch die Tatsache erreicht wird, dass von den verschiedenen von der Säule aufgewiesenen Auslässen der Auslass für den Spülbecher ohne Zweifel der am wenigstens für eine Verschmutzung anfällige ist.
- Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist der des erreichbaren Hygieneniveaus, da die Sterilisierflüssigkeit der Instrumente kontinuierlich und direkt aus der Vorrichtung abgelassen wird, ohne dass ein Ansammeln erlaubt ist.
- Die Erfindung wird nun im Details durch ein Beispiel beschrieben, und zwar unter Zuhilfenahme der beiliegenden Zeichnungen, von denen
- - Abb. 1 eine perspektivische Darstellung der erklärten Vorrichtung zeigt, die an einer zahnärztlichen Säulenanlage befestigt ist und ein Instrument zur Sterilisierung beinhaltet;
- - Abb. 2 zeigt die Vorrichtung aus Abbildung 1, im wesentlichen im Schnitt nach der Linie II-II, die mit deren Querachse übereinstimmt;
- - Abb. 3 zeigt eine Plandarstellung der Vorrichtung aus den Abbildungen 1 und 2, in welcher keine Instrumente vorhanden sind;
- - Abb. 4 und 5 zeigen eine alternative Ausführung der Vorrichtung, im wesentlichen in den gleichen Darstellungen wie jeweils in den Abbildungen 1 und 2.
- Unter Bezugnahme auf die Abbildung 1 ist die beschriebene Vorrichtung zur Aufnahme und zum Ablassen, in ihrer Gesamtheit mit 3 bezeichnet, auf einem Support 4a angeordnet, aufgewiesen von der Säulenanlage 4, mit welcher die zu sterilisierenden zahnärztlichen Instrumente 6 verbunden sind.
- Der Support 4a bildet einen Teil des Abschnittes der Säule 4, der sich neben dem durch den Patienten belegten Stuhl befindet und enthält unter anderem ein Speibecken 17, einen Stutzen 18, aus dem Wasser zu Reinigungszecken in das Becken gelassen wird, und einen eingelassenen Sitz oder Vertiefung 2 (Abb. 2), der als Halterung für einen (in Abb. 1 nicht gezeigten) Spülbecher mit Wasser für die Mundspülung des Patienten dient. Mit 19 ist ein bogenförmiger Wasserhahn bezeichnet, der sich von dem Support 4a aus erstreckt, und dessen überhängender Auslass nach unten in den Sitz 2 gerichtet ist, um das Nachfüllen des Spülbechers zu erlauben. Der Boden des Sitzes 2 weist einen Ablass 2a auf, der mit dem Hauptabfluss der Säulenanlage 4 verbunden ist, und der zum Abfleissen des aus dem Hahn 19 tropfenden oder aus dem Spülbecher überlaufenden Wassers dient.
- Die Vorrichtung 3 nach der Erfindung weist am Boden einen Ansatz 1 auf, dazu bestimmt, in den von dem Support 4a aufgewiesenen Sitz 2 eingesetzt zu werden (s. Abb. 2), und ist im wesentlichen als ein Behälter ausgelegt, der oben mit einer Anzahl von Öffnungen 5 versehen ist, in welche die zu sterilisierednen Instrumente 6 eingesetzt werden, sowie unten mit einer Bodenöffnung 7 (Abb. 2), aus der die Flüssigkeiten direkt und ohne vorheriges Sammeln in dem Behälter abgelassen werden.
- Der Behälter 3 besteht aus drei unterschiedlichen Teilen: einem hohlen unteren Abschnitt 9, einem hohlen oberen Abschnitt 10 und einem mittleren Abschnitt 11, wobei der obere Abschnitt und der untere Abschnitt mit ihren hohlen Innenseiten einander zugewandt sind.
- In der Plandarstellung gesehen, weist der Behälter eine im wesentliche symmetrische Form auf im Verhältnis zu einer einzigen Achse, die mit der des Supportes 4a übereinstimmt. Diese ist natürlich nur eine Weise, in der die drei Abschnitte 9, 10 und 11 zusammengesetzt sein können.
- Der Ansatz 1 ist in den unteren Abschnitt 9 im wesentlichen in der Mitte eingearbeitet und auf jeder Seite befindet sich ein weiterer Bodenansatz 20, der den Support 4a umfasst, um zu sichern, dass der Vorrichtung 3 eine grössere Stabilität verliehen wird, insbesondere, wenn Instrumente 6 zur Sterilisierung in die entsprechenden Öffnungen 5 eingesetzt sind.
- Mit 15 ist eine sich in dem Ansatz 1 des unteren Abschnittes befindliche Bohrung bezeichnet, die fluchtend mit dem Ablass 2a des Spülbechersitzes 2 in dem Support 4a angeordnet ist.
- 21 bezeichnet eine Vertiefung, die in einen der beiden seitlichen Ansätze 20 des unteren Abschnittes 9 (s. Abb. 1) eingeformt ist, und deren obere Fläche eine oder zwei Öffnungen 22 (Abb. 2) aufweist, die zum Anschluss der entsprechenden Verbindungen 8 der mit der Vakuumpumpe der Säulenanlage verbundenen Absaugschläuche 25 dienen, und zwar so, dass eine dieser Öffnungen anstelle der vorgenannten Auslassbohrung 15 benutzt wird.
- Der obere Abschnitt 10 des Behälters weist eine Anzahl von Öffnungen auf, die zusammen mit dem mittleren Abschnitt 11 auf eine Weise, die kurz verdeutlicht wird, die Öffnungen 5 bilden, in welche die zu sterilisierenden Instrumente 6 eingesetzt werden.
- Der obere Abschnitt 10 enthält ebenfalls ein leichtes unteres Profil 23, und zwar angrenzend an den Wasserhahn 19 und eine Ablassöffnung 24 aufweisend, die vertikal zu dem Auslass 32 des Hahns 19 (s. Abb. 1 und 3) ausgerichtet ist; für den Fall, dass der Hahn tropfen sollte, wird somit vermieden, dass Wasser auf den Behälter 3 und weiter nach unten auf den Support 4a oder auf den Fussboden fällt.
- Der mittlere Abschnitt 11 des Behälters ist im wesentlichen als Schale ausgelegt, die in den unteren Abschnitt 9 eingesetzt und durch den oberen Abschnitt 10 abgedeckt ist; der Boden des mittleren Abschnittes dient auch als Auflagefläche, um die Einsatztiefe der Instrumente 6 zu kontrollieren.
- Mit 12 sind Mittel bezeichnet, die zwischen den oberen und unteren Abschnitten 9 und 11 angeordnet sind und dazu dienen, die Dichtung zu sichern und gleichzeitig die stabile Verbindung zwischen den beiden Abschnitten herzustellen; diese Mittel weisen ein im wesentlichen C-förmiges Profil auf, das die obere Kante des unteren Abschnittes 9 umfasst und eine Fläche herstellt, auf welcher der obere Abschnitt 10 flüssigkeitsdichtend befestigt werden kann.
- Der direkte Ablass 7, auf den sich oben bezogen wurde, ist in den Boden des mittleren Abschnittes 11 eingearbeitet und wird im wesentlichen in einer mittleren, in Abb. 2 mit 7a bezeichneten Position angeordnet oder kann alternativ zu dieser mit der Öffnung 7b einer Schnellverbindung oder anderen Befestigung 8 übereinstimmen, eingesetzt in die sich auf der einen Seite des Bodens befindliche Bohrung 16 und darin befestigt. In diesem Falle wird die Bohrung 16 vertikal zu der Öffnung 22 in der Vertiefung 21 ausgerichtet, so dass sich die Verbindung 8 nach unten erstrecken und ohne Schwierigkeit mit dem Ende des Absaugschlauches 25 verbunden werden kann.
- Vorteilhafterweise ist der Boden des mittleren Abschnittes 11 fest und mit einem entfernbaren Stück oder einem Ausbruchteil 14 ausgelegt, das im wesentlichen einer mittleren Position markiert ist, so dass die Benutzung der Absaugleitungsöffnung 7b ohne die Öffnung weiterer Bohrungen möglich ist; alternativ kann die Verbindung 8 an dem seitlichen Auslass entfernt werden, und der mittlere Auslass 7a wird dann durch einen einfachen Druck auf das Ausbruchteil 14 geöffnet und dieses dann von dem Boden entfernt, so dass der Auslass 15 in der Mitte des unteren Abschnittes 9 benutzt wird.
- Der Boden des mittleren Abschnittes 11 weist ebenfalls eine Anzahl von Kanälen 13 auf (s. Abb. 3), die auf im wesentlichen radiale Weise angeordnet sind und jeweils an einem entsprechenden, sich am Umlauf befindlichen Punkt münden, und zwar direkt unter der entsprechenden Öffnung 5 in dem oberen Abschnitt 10.
- Die Kanäle 13 konvergieren zu dem Auslass 7a (oder zu dem Ausbruchteil 14), und befinden sich in einer solchen Tiefe, dass die von den Instrumenten 6 ausgestossene Flüssigkeit nicht gegen die in der angrenzenden Öffnung 5 angeordneten Instrumente 6 spritzt und diese verunreinigt. Schliesslich fällt der Boden des mittleren Abschnittes 11 zu den mittleren und seitlichen Ablassöffnungen 7 und 16 hin leicht ab (Abb. 2), um zu sichern, dass die verunreinigten Flüssigkeiten frei ablaufen können.
- Es wird nun der Betrieb der Vorrichtung 3 beschrieben, wobei angenommen wird, dass das Ablassen der verschmutzten Sterilisierflüssigkeit und der Spülflüssigkeiten, die aus den Instrumenten 6 ausgestossen werden, über die Verbindung 8 erfolgt.
- In dem Augenblick, in dem die Sterilisierung durchgeführt werden soll, wird die Vorrichtung 3 auf den Support 4a gesetzt, wobei darauf geachtet werden muss, dass der Bodenansatz 1 fehlerlos ind den Sitz 2 eingesetzt wird und die Ablassöffnung 24 des oberen Abschnittes 10 unter den Auslass 32 des Wasserhahns 19 zu liegen kommt.
- Ist dies getan und der Absaugschlauch oder die -schläuche 25 an die Verbindung/en 8 angeschlossen, so werden die Instrumente 6 in ihre entsprechenden Öffnungen 5 eingesetzt und die Sterilisierung kann beginnen. Die Vakuumpumpe ist ebenfalls eingeschaltet und die von den Instrumenten 6 ausgestossene verschmutzte Sterilisierflüssigkeit läuft in die Kanäle 13 und dank der leichten Neigung von dort zu dem Ablass 7b, wonach sie entlang dem an den Hauptabfluss der Säulenanlage anzuschliessenden Schlauch 25 abfliesst. Nach beendeter Sterilisierung wiederholt sich der gesamte Ablauf mit dem Spülwasser.
- Wenn der Benutzer es vorziehen sollte, nicht den Absaugschlauch 25 als Ablass zu verwenden, so kann die Verbindung 8 blockiert und der mittlere Ablass 7a verwendet werden; in diesem Falle werden die verschmutzte Sterilisierflüssigkeit und die Spülflüssigkeit in den Spülbechersitz 2 abgelassen und kann von hier aus vollkommen unbehindert durch den Hauptabfluss der Säulenanlage abfliessen.
- Die Reinigung der Vorrichtung ist ausgesprochen einfach; tatsächlich weist nach beendeter Sterilisierung das Innere des Behälters nicht mehr als eine leichte Feuchtigkeit auf, welche die Spülflüssigkeit hinterlassen hat, nachdem die verschmutzte Sterilisierflüssigkeit von allen internen Flächen, einschliesslich den Kanälen 13, fortgespült worden ist.
- Bei einer in den Abbildungen 4 und 5 gezeigten alternativen Ausführung tritt das untere Profil 23 im Verhältnis zu dem der in Abbildung 1 gezeigten Ausführung deutlicher hervor und enthält einen Sitz 31 für einen Spülbecher 30. Die Ablassöffnung 24 wird in diesem Falle in den Sitz 31 eingearbeitet und vertikal zu dem Auslass 32 des Wasserhahns 19 ausgerichtet (s. Abb. 4), vorzugsweise auch zu der Bodenöffnung 15.
- Ausserdem liegt das Profil 23 ausreichend tief genug, um die Aufnahme des Spülbechers 30 unter dem Auslass des Wasserhahns 19 zu ermöglichen, wenn eben die Vorrichtung 3 mit ihrem Bodenansatz 1 in den Sitz 2 des Säulensupports 4a eingesetzt ist und sich im Betrieb befindet.
- Bei dieser Art von Ausführung wird es möglich, die Vorrichtung ständig in ihrer Position auf dem Support 4a zu belassen, bereit für weitere Sterilisier- und/oder Desinfektionsabläufe; gleichzeitig kann der Spülbecher 30 zum Zwecke der Mundspülung aufgenommen werden, und zwar durch Nutzung des Sitzes 31, der von dem Behälter anstelle des ständigen Sitzes 2 in dem Support 4a aufgewiesen wird.
- Die vorgenannte Vorrichtung ist in ihrer Auslegung nicht begrenzend; zum Beispiel können sich die Wände der Öffnungen, welche die Instrumente 6 aufnehmen, nach unten in Richtung des mittleren Abschnitts konisch erstrecken, anstatt mit einem geraden Profil, wie es gezeigt wird.
Claims (9)
1. Vorrichtung zur Aufnahme und zum Ablassen
verschmutzter, von zahnärztlichen Instrumenten während deren
Sterilisierung ausgestossener Flüssigkeiten und zum
Beinhalten der Instrumente während dieser Vorgänge, Anlage
(4), enthaltend einen Support (4a), der mit einem, einen
entsprechenden Anlass (2a) aufweisenden Sitz (2) zur
Aufnahme eines Becher (30) zur Mundspülung versehen ist
sowie mit einem Wasserhahn (19), versehen mit einem Auslass
(32), durch den der Spülbecher (30) gefüllt wird, eine
Vorrichtung von einem als Behälter ausgelegten Typ,
ausgestattet mit einer Anzahl von Öffnungen (5), in welche
die zu sterilisierenden Instrumente (6) eingesetzt
werden, die oben angeordnet und mit wenigstens einer
Bodenöffnung (7) versehen ist, durch welche die von den
Instrumenten (6) ausgestossene Sterilisierflüssigkeit
direkt abgelassen wird, ohne sich in dem Behälter zu
sammeln, dadurch gekennzeichnet, dass sie wie folgt enthält:
- einen Bodenansatz (1), der passrecht zu dem genannten
Sitz (2) ist und in diesen eingesetzt werden kann; und
dadurch, dass der obere Teil eines solchen Behälters, im
wesentlichen über dem Ansatz (1) am Boden mit einem
tieferliegenden Profil (23) ausgebildet ist, das einen Sitz
(31) für den Spülbecher (30), angeordnet in vertikaler
Ausrichtung zu dem genannten Auslass (32), sowie eine
Ablassöffnung (24) in dem genannten Sitz (31).
2. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der direkte Ablass durch eine
Ablassöffnung (7b) erfolgt, die auf der einen Seite des Behälters
angeordnet ist und mit einer Schnellverbindung (8) für
den Anschluss eines Schlauches (25) übereinstimmt, der
mit Ansaugmitteln verbunden ist, die einen Teil der
zahnärztlichen Anlage (4) bilden.
3. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, enthaltend einen
hohlen unteren Abschnitt (9), der den Ansatz (1)
beinhaltet, einen hohlen oberen Abschnitt (10), der die
Öffnungen (5) zur Aufnahme der zu sterilisierenden Instrumente
(6) aufweist, und einen mittleren Abschnitt (11), der im
wesentlichen als Schale ausgebildet ist und als
Auflagefläche dient, um die Tiefe festzulegen, mit welcher die
Instrumente (6) eingesetzt werden sollen, dadurch
gekennzeichnet, das der untere Abschnitt (9) und der obere
Abschnitt (10) mit ihren hohlen Innenseiten einander
zugewandt angeordnet sind, der mittlere Abschnitt (11) in dem
unteren Abschnitt (9) angeordnet ist und der obere
Abschnitt (10) über dem mittleren Abschnitt (11) befestigt
ist; wobei Dichtungsmittel (12) zwischen dem oberen,
mittleren und unteren Abschnitt (9, 10, 11) angeordnet
sind, um eine stabile Befestigung zwischen dem mittleren
Abschnitt (11) und dem unteren Abschnitt (9) zu
gewährleisten.
4. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der Boden des mittleren Abschnittes (11)
mit einer Anzahl von im wesentlichen radial verlaufenden
Kanälen (13) versehen ist, von denen jeder an einem Punkt
mündet, der mit einer entsprechenden Öffnung (5) in dem
hohlen oberen Abschnitt zusammentrifft, und der dazu
dient, die von den Instrumenten (6) ausgestossene
Flüssigkeit abzuleiten.
5. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Ablassöffnung (24) in dem Sitz (31)
für den Spülbecher zu dem entsprechenden Ablass (2a) hin
ausgerichtet ist.
6. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Ablassöffnung (24) in dem Sitz (31)
für den Spülbecher in vertikaler Ausrichtung zu dem
Auslass (32) des Wasserhahns (19) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das tieferliegende Profil (23) im
wesentlichen die gesamte Fläche des oberen Abschnitts des
Behälters belegt, der nicht von den Öffnungen (5)
beansprucht wird.
8. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der mittlere Abschnitt (11) eine auf einer
Seite angeordnete Öffnung (16) aufweist, die zur Aufnahme
einer Schnellverbindung (8) für den Anschluss an
Absaugmittel dient, welche einen Teil der zahnärztlichen Anlage
(4) bilden, und die vertikal zu einer entsprechenden
Öffnung (22) in dem hohlen unteren Abschnitt (9)
ausgerichtet ist, durch die ein Durchlass für die Verbindung (8)
gebildet wird.
9. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der hohle untere Abschnitt (9) zwei
weitere Ansätze (20) aufweist, einer auf jeder Seite des
Bodenansatzes (1) angeordnet und dazu dienend, den Support
(4a) der zahnäzrtlichen Anlage (4) zu übergreifen, die
den Sitz (2) zur Aufnahme eines Spülbechers (30)
aufweist.
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