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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transportieren
und Handhaben von Stückgütern, wie z.B. von gepreßten
Blechteilen, und sie ist dazu bestimmt, beispielsweise
zwischen zwei Pressen in einer Pressenstraße angeordnet zu
werden und dort die genannten Teile einzeln von einer
Presse zur nächsten Presse innerhalb der Pressenstraße zu
transportieren oder hin- und herzutransportieren (siehe
z.B. DE-A-3 436 576).
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Pressenstraßen, in denen Blechteile oder -gegenstände
gepreßt werden, z.B. in der Automobilindustrie, beinhalten
verschiedene Arten von Transport- und
Handhabungs-Vorrichtungen, die dazu konstruiert sind, die
Blechteile von einer Presse zur nächsten Presse innerhalb
der Pressenstraße zu überführen. Eine solche Vorrichtung
ist normalerweise zwischen den jeweiligen Pressen am Boden
angeordnet und dies bedeutet, daß der Bereich des Bodens,
der von der Vorrichtung eingenommen wird, blockiert ist.
Dies kann dann Schwierigkeiten verursachen, wenn in der
jeweiligen Presse die Werkzeuge gewechselt werden sollen
und ferner dann, wenn andere Arten von Wartungsarbeiten
ausgeführt werden sollen. Ferner besteht das Risiko, daß
die Vorrichtung durch andere Ausrüstungen beschädigt werden
könnte, die zum Handhaben von Hilfsmaterialien in der Nähe
der Vorrichtung tätig sind, z.B. durch Lastwagen oder
Schienenfahrzeuge.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung zum Transportieren und Handhaben anzugeben, bei
der diese Nachteile nicht auftreten und die den Bodenraum
zwischen den Pressen zum Auswechseln der Werkzeuge und zum
Ausführen anderer Wartungsarbeiten vollständig frei läßt,
während gleichzeitig das Risiko abgebaut wird, daß die
Vorrichtung durch die obengenannten Transportvorrichtungen
für die Hilfsgüter beschädigt werden könnte. Diese Aufgabe
wird mit Hilfe einer Vorrichtung zum Transportieren und
Handhaben gelöst, die die Merkmale des Patentanspruchs 1
aufweist.
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Die Erfindung wird nun im einzelnen anhand der beigefügten
Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
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Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer
Ausführungsform der erfinderischen Vorrichtung,
die zwischen zwei Pressen angeordnet ist;
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Fig. 2 ist eine vereinfachte Seitenansicht der
Vorrichtung, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist;
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Fig. 3 ist eine Ansicht von oben auf die Vorrichtung nach
Fig. 2;
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Fig. 4 ist eine Ansicht der Vorrichtung nach den Fig. 2
und 3, von deren Ende her gesehen;
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Fig. 5 ist eine Seitenansicht, die ähnlich derjenigen in
Fig. 2 ist, die jedoch den Bewegungsablauf
darstellt, der durch bestimmte
Vorrichtungs-Bauteile durchgeführt wird;
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Fig. 6 ist eine Ansicht einer Laufkatze, die einen Teil
der erfindungsgemäßen Handhabungsvorrichtung
bildet, von deren Ende aus gesehen;
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Fig. 7 ist eine teilweise weggeschnittene Endansicht
eines Teiles einer
Bewegungsübertragungsvorrichtung, die einen Teil
der Vorrichtung bildet;
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Fig. 8 ist eine teilweise weggeschnittene Darstellung der
genannten Bewegungsübertragungsvorrichtung;
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Fig. 9 ist eine perspektivische Darstellung einer
weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Handhabungsvorrichtung; und
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Fig. 10 bis 12 stellen Bewegungsabläufe dar, die durch
eine Greifereinrichtung ausgeführt wird, die einen
Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung bildet.
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Gemäß Fig. 1 ist die erfindungsgemäße Transport- und
Handhabungsvorrichtung 1 zwischen zwei Pressen 2 und 3
angeordnet, die einem Teil einer Pressenstraße dient, die
zur Herstellung von Blechteilen 4 bestimmt ist. Fig. 1
zeigt Blechteile 4a bis 4f in ihren verschiedenen,
jeweiligen Stellungen während der Übertragung von der
Presse 2 zur Presse 3. Im dargestellten Fall wird jedes
Teil 4 von der Presse 2 mit Hilfe einer nicht im einzelnen
dargestellten Fördervorrichtung 5 abgenommen, die die
jeweiligen Teile zur Vorrichtung 1 überführt. Das Teil 4
wird dann durch die Vorrichtung 1 zur Presse 3 befördert,
wo eine Fördervorrichtung 6 die Elemente in die Presse
hineinbefördert.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt zwei senkrechte,
hohle Führungen 7, die auf der jeweiligen Presse 2 und 3
befestigt sind. Jede Führung 7 ist dazu bestimmt, einen
Höheneinstellschlitten 8 zu tragen, der längs der
jeweiligen Führung 7 mit Hilfe einer Hebevorrichtung 9
senkrecht bewegt werden kann, wobei die Hebevorrichtung
beispielsweise aus einer Mutter und einer Hubspindel
bestehen kann, die innerhalb der hohlen Führung 7
angeordnet und so dimensioniert ist, daß die gesamte
Handhabungsvorrichtung 1 angehoben werden kann. Jede
Hubvorrichtung ist mit einem separaten Motor 9a versehen,
der mit einem Puls-Sender ausgerüstet ist, um die
Hubvorrichtung in die Lage zu versetzen, in eine gewünschte
Stellung gesteuert zu werden.
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Zwischen den Höheneinstellschlitten 8 erstreckt sich eine
Transportschiene 10. Wie dies aus Fig. 1 hervorgeht, ist
das linke Ende der Schiene 10 mit Hilfe eines Schwenklagers
11 aufgehängt, das eine direkte Berührung zwischen dem
Schlitten 8 und der Schiene 10 bewirkt, wohingegen das
rechte Ende der Schiene 10 mit dem Schlitten 8 mit Hilfe
eines Zwischengliedes 12 und eines Schwenklagers 13
verbunden ist. Die Schwenklager 11 und 13 sind wiederum
jeweils an Seiten-Einstellschlitten 14 befestigt, die für
eine geradlinige Verschiebung in den Schlitten 8 angebracht
sind.
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Jeder Seiteneinstellschlitten 14 ist mit einem separaten
Antriebsmotor 15 versehen, der wiederum mit einem
Puls-Sender versehen ist, der es dem Schlitten ermöglicht,
in eine gewünschte Stellung gesteuert zu werden.
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Die Schiene 10 kann schräg oder geneigt zu ihrer Längsachse
eingestellt werden und zwar dadurch, daß die
Seiteneinstellschlitten 14 wechselseitig in den beiden
Enden der Schiene 10 um verschiedene Beträge verschoben
werden, wie dies noch klarer in Fig. 3 dargestellt ist.
Dies ermöglicht es dem Teil 4, während des
Übertragungsvorganges dieser Teile von der Presse 2 zur
Presse 3, seitlich bewegt zu werden. Das Zwischenglied 12
und die jeweiligen Schwenklager 11 und 13 erlauben es, daß
die Längenunterschiede und die Schräglage der
Transportschiene 10 aufgenommen werden können.
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Die Schwenklager 11 und 13 machen es ferner möglich, daß
die Schiene 10 sich um eine Achse drehen kann, die parallel
zur Längsachse dieser Schiene 10 liegt. Das Einstellen
dieser Schiene ist in Fig.4 dargestellt und wird mit Hilfe
eines Antriebsmotors 16 ausgeführt, der einen Puls-Sender
hat, der es der Schiene ermöglicht, in die gewünschte
Stellung gebracht zu werden.
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Auf der Schiene 10 ist zur Bewegung längs dieser Schiene
eine Laufkatze 17 vorgesehen, wie dies am besten aus Fig. 6
hervorgeht. Die Laufkatze 17 ruht auf der Schiene 10 mit
Hilfe von Zwischenteilen oder Laufrollen 18, die an der
jeweiligen Seite der Schiene 10 anliegen und auf diese
Weise Kräfte aufnehmen, die auf die Laufkatze 17 einwirken.
Die Laufkatze 17 wird längs der Schiene 10 mit Hilfe eines
Zahnriemens 19 bewegt, der an der Laufkatze 17 befestigt
ist und sich über Führungsrollen 20 erstreckt, die an den
jeweiligen Enden der Schiene 10 angebracht sind. Der
Zahnriemen wird durch einen nicht dargestellten
Antriebsmotor angetrieben, der mit einem Puls-Zähler
ausgerüstet ist, mit dessen Hilfe die Stellung der
Laufkatze 17 längs der Schiene 10 gesteuert werden kann.
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Die Laufkatze 17 ist mit einer Befestigungsvorrichtung 21
versehen, die eine schwenkbare Greifereinrichtung 22 trägt.
Die Greifereinrichtung 22 dient dazu, die Teile 4 zu
halten, wenn sie in der Vorrichtung 1 transportiert und
gehandhabt werden. Die Greifervorrichtung 22 ist demzufolge
an die Form und die Größe der durch die Vorrichtung zu
handhabenden Teile 4 angepaßt und die Vorrichtung ist
vorzugsweise auch auf die Größe einstellbar, so daß sie an
Teile von verschiedener Größe angepaßt werden kann.
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Die Verbindung zwischen der Laufkatze 17 und der
Greifereinrichtung 22 und die Möglichkeiten, die
Greifereinrichtung in der Befestigungsvorrichtung 21 zu
verdrehen, sind in den Fig. 7 und 8 klarer dargestellt. Wie
insbesondere aus Fig. 8 hervorgeht, ist in der
Befestigungsvorrichtung 21 auf der Laufkatze 17 eine
Hohlwelle 23 drehbar gelagert. Die Greifervorrichtung 22
ist in Fig. 8 auf dem rechten Ende der Hohlwelle 23
angebracht. Die Hohlwelle 23 trägt ein Zahnrad 24, das mit
einem Zahnrad 25 kämmt, das fest auf einer Welle 26
angeordnet ist, die ihrerseits an der Laufkatze 17 gelagert
ist und die ein Kegelzahnrad 27 trägt. Eine Verdrehung des
Kegelzahnrades 27 führt über die Zahnräder 25, 24 zu einer
Verdrehung der Hohlwelle 23 und damit auch zu einer Drehung
der Greifervorrichtung 22.
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Das Kegelzahnrad 27 wird durch eine Führungswelle 28
verdreht, die oberhalb der Transportschiene 10 angeordnet
und in deren Enden gelagert ist und die durch einen
Antriebsmotor 29 (siehe Fig. 1) antreibbar ist. Der
Antriebsmotor 29 ist wiederum mit einem Puls-Zähler
versehen, der es der Führungswelle 28 und damit auch der
Stellung der Greifervorrichtung 22 ermöglicht, gesteuert zu
werden. Die Führungswelle 28 hat einen unrunden und im Fall
der dargestellten Ausführungsform einen quadratischen
Querschnitt und geht durch ein Folgeglied in Form eines
Gehäuses 30 hindurch, welches Rollen 31 beherbergt, die
dazu bestimmt sind, gegen die jeweilige Seite der
Führungswelle 28 anzuliegen. Die Achsen der Rollen 31
können mit Hilfe von Einstellschrauben 32 so eingestellt
werden, daß die Rollen 31 an der Führungswelle 28 im
wesentlichen ohne jedes Spiel anliegen. Wenn die
Führungswelle 28 verdreht wird, dann verdrehen sich die
Rollen 31 ebenfalls und dadurch wird ein Kegelrad verdreht,
das mit dem Kegelzahnrad 27 kämmt. Die Drehung der
Führungswelle 28 führt demzufolge zu einer Drehung der
Greifreinrichtung 22.
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Die Führungswelle 28 und die Vorrichtung zur
Bewegungsübertragung der Greifervorrichtung 22 werden dazu
benutzt, daß die Teile 4 während ihrer Übertragung von der
Presse 2 in die Presse 3 gedreht werden können. Dies ist in
strichpunktierten Linien in Fig. 1 dargestellt. Gemäß
dieser Figur wird das Teil 4 zunächst in eine Stellung 4c
verdreht, in der es im wesentlichen senkrecht steht und
dann in eine Stellung 4d, in der es um einen Winkel von
180º von ihrer Ausgangsstellung 4b aus gedreht worden ist.
Das Teil 4 ist dann dazu bereit, durch die
Fördervorrichtung 6 in die Presse hineingefördert zu
werden, wie dies in Stellung 4e dargestellt ist.
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Fig. 9 stellt eine andere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Handhabungsvorrichtung dar. Diese
alternative Ausführungsform hat viele Bauteile, die
denjenigen bei der Ausführungsform ähnlich sind, wie sie
oben beschrieben worden ist; diese Bauteile sind in Fig. 9
mit denselben Bezugsziffern bezeichnet, wie bei der
vorangegangenen Ausführungsform. Demzufolge werden
nachfolgend nur diejenigen Teile der Vorrichtung
beschrieben, die von der Vorrichtung nach der
Ausführungsform gemäß Fig. 1 abweichen.
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Im Falle der Ausführungsform gemäß Fig. 9 ist die
Vorrichtung 1 auf einem Bodengestell 101 befestigt, das
zwei senkrechte Führungen 102 aufweist.
Höheneinstellschlitten 103 sind zu einer Bewegung längs der
senkrechten Führungen 102 vorgesehen und können mit Hilfe
von Hubvorrichtungen senkrecht bewegt werden, die in den
hohlen Führungen 102 vorgesehen sind. Die
Höheneinstellschlitten 103 haben die Form von Armen, die
sich von den Führungen 102 wegerstrecken und die an ihren
jeweiligen Enden Seiteneinstellschlitten 14 tragen.
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Obwohl die in Fig. 9 dargestellte Vorrichtung die meisten
derjenigen Vorteile bietet, die auch die oben beschriebene
Ausführungsform bietet, beansprucht das Bodengestell 101
etwas von dem Bodenraum auf einer Seite der Pressenstraße.
Die Fig. 10, 11 und 12 stellen schematisch verschiedene
Bewegungsabläufe dar, die durch die Greifereinrichtung 22
ausgeführt werden. Im Falle der Ausführungsform, die in den
Fig. 10, 11 und 12 dargestellt ist, ist die
Greifervorrichtung 22 im wesentlichen U-förmig und ist an
der Hohlwelle 23 über einen Schenkel des "U" angebracht.
Die Hohlwelle 23 ist mit Löchern versehen, durch die
hindurch sich die Steuerleitungen für die Greiferteile
erstrecken, die zum Ergreifen der Teile 4 in der
Greifereinrichtung 22 bestimmt sind. Diese Greiferteile
sind von einer Bauart, die für sich bekannt ist und sie
können beispielsweise durch zwei wechselseitig parallele
und wechselseitig einander gegenüberstehende
Klemmvorrichtungen umfassen, die in benachbarter, leicht
überlappender Beziehung angeordnet
sind, z.B. pneumatische Klemmvorrichtungen, die unter dem
Handelsnamen "Tünkers KG", Bauart PKS" verkauft werden.
Im Unterschied zu der Greifereinrichtung 22 der in den Fig.
1 und 9 dargestellten Ausführungsformen hat die
Greifereinrichtung, die in den Fig. 10, 11 und 12
dargestellt ist, einen L-förmigen Teil 22a, der an der
Hohlwelle 23 angebracht ist, sowie einen U-förmigen Teil
22b, der am anderen Schenkel des L-förmigen Teiles 22a
angebracht ist. Zusätzlich dazu, daß das Teil 4 in der Lage
ist, in der Weise verdreht zu werden, wie dies im
Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben worden ist, ermöglicht
es die letztgenannte Ausführungsform der Greifereinrichtung
dem Teil 4, in einer Ebene verdreht zu werden, die sich im
rechten Winkel zu der Ebene erstreckt, in der die zuerst
erwähnte Drehung durchgeführt wird.