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DE3841955A1 - Synergistische kombination von decarboxylasehemmern und l-dopa-pellets - Google Patents

Synergistische kombination von decarboxylasehemmern und l-dopa-pellets

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Publication number
DE3841955A1
DE3841955A1 DE19883841955 DE3841955A DE3841955A1 DE 3841955 A1 DE3841955 A1 DE 3841955A1 DE 19883841955 DE19883841955 DE 19883841955 DE 3841955 A DE3841955 A DE 3841955A DE 3841955 A1 DE3841955 A1 DE 3841955A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
dopa
pellets
decarboxylase inhibitor
optionally
cellulose
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19883841955
Other languages
English (en)
Inventor
Manfred Dr Albring
Helmut Dr Hettche
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Asta Medica GmbH
Original Assignee
Asta Pharma AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Asta Pharma AG filed Critical Asta Pharma AG
Priority to DE19883841955 priority Critical patent/DE3841955A1/de
Publication of DE3841955A1 publication Critical patent/DE3841955A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K31/00Medicinal preparations containing organic active ingredients
    • A61K31/185Acids; Anhydrides, halides or salts thereof, e.g. sulfur acids, imidic, hydrazonic or hydroximic acids
    • A61K31/19Carboxylic acids, e.g. valproic acid
    • A61K31/195Carboxylic acids, e.g. valproic acid having an amino group
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K45/00Medicinal preparations containing active ingredients not provided for in groups A61K31/00 - A61K41/00
    • A61K45/06Mixtures of active ingredients without chemical characterisation, e.g. antiphlogistics and cardiaca

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Description

Decarboxylasehemmer sind Arzneimittelwirkstoffe mit der Eigenschaft, periphere Decarboxylasen (das heißt im Darm und Blutkreislauf vorhandene Decarboxylasen) zu blockieren. Als Decarboxylasehemmer kommen in Frage Benserazid (DL-Serin-2-(2,3,4-trihydroxybenzyl)- hydrazid), Carbidopa ((-)-L-α-Hydrazino-3,4-dihydroxy-α-methyl­ hydrozimtsäure), L-Serin-2-(2,3,4-trihydroxybenzyl)-hydrazid, Glycin- 2-(2,3,4-trihydroxybenzyl)-hydrazid, L-Tyrosin-2-(2,3,4-tri­ hydroxybenzyl)hydrazid, insbesondere Benserazid.
L-Dopa ((S)-2-Amino-3-(3,4-dihydroxyphenyl)propionsäure) ist ein Arzneimittelwirkstoff mit ausgeprägter Antiparkinson-Wirkung.
Die Kombination aus dem Decarboxylasehemmer Benserazid und L-Dopa ist seit 1960 bekannt. Hierbei liegt das L-Dopa nicht in Pelletform vor. Diese Formulierung hat den Nachteil, daß es bei der Therapie der Parkinsonschen Krankheit mit dieser Kombination zu starken Schwankungen des Plasmaspiegels und dadurch bedingte erhebliche Responsefluktuationen kommt, zum Beispiel zu den sogenannten on-off-Symptomen (besonder in späteren Stadien der Krankheit), wobei der Patient schlagartig in Bewegungsstarre verfällt.
Die Forderung nach einer verbesserten Darreichungsform mit verlängerter Wirkung, bei der zum Beispiel die on-off-Symptomatik verringert ist, wird daher seit langer Zeit erhoben (siehe S. M. Stahl, New Drug delivery systems - a new approach to Parkinson′s disease, Symposium Harlow/GB 8. 7. 1985).
Aufgabe der Erfindung ist also die Bereitstellung eines verbesserten Arzneimittels aus Decarboxylasehemmer und L-Dopa mit verlängerter und verbesserter Wirkung für die Behandlung der Parkinsonschen Krankheit.
Es wurde nun überraschend gefunden, daß bei Verwendung einer Kombination aus Decarboxylasehemmer und L-Dopa-Pellets, wobei die Pellets auch eine verzögerte Freisetzung (eine sogenannte Retardierung) des Wirkstoffs aufweisen können, eine verlängerte und verbesserte Wirkung bei der Behandlung der Parkinsonschen Krankheit, insbesondere in deren fortgeschrittenen Stadien, zu beobachten ist.
So wird gegenüber der bisher üblichen Behandlung mit der Kombination aus Decarboxylasehemmer und L-Dopa beispielsweise folgende Verbesserung erzielt:
Die Patienten müssen weniger häufig die retardierten Kombinationen als die Standard-Kombinationen einnehmen, bei gleicher bzw. verbesserter Antiparkinsonwirksamkeit. Durch die verzögerte Resorption werden im Serum Spitzenkonzentrationen und die damit verbundenen Nebenwirkungen (Dyskinesien) vermieden. Mit der Retardkombination werden wirksame L-Dopa-Serumkonzentrationen über längere Zeit aufgebaut als mit der Standardkombination. Dadurch und durch die geringere Applikationsfrequenz mit der Retardkombination läßt sich die therapeutische L-Dopa-Dosis kumulativ reduzieren. Da das L-Dopa- Nebenwirkungssyndrom kumulativ-dosisabhängig ist, läßt sich mit der Retardkombination diese Langzeit-Nebenwirkung ebenfalls reduzieren.
Die Verbesserung und Verlängerung der Wirkung der erfindungsgemäßen Kombination läßt sich gegenüber der Standardkombination folgendermaßen nachweisen: Nach abendlicher Gabe der Kombination an Parkinson- Patienten werden die nächtlichen Bewegungen der Patienten durch Accelerometrie von Armen und Beinen gemessen. Parkinson-Patienten beginnen im Stadium der Akinesie ihre Versuche zur Bewegung mit den Beinen. Ein Wechsel der Bewegung von den Beinen zu den Armen zeigt eine Verbesserung des klinischen Bildes des Patienten an.
Ein weiterer Parameter für die verbesserte Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Kombination gegenüber der Standardkombination ist nach abendlicher Gabe der Kombination die verringerte morgendliche Akinesie.
Aus der US-Patentschrift 35 57 292 ist unter anderem auch eine Kombination von L-Dopa und Beserazid bekannt, wobei jedoch das L-Dopa ebenfalls nicht in Pelletform vorliegt. Gegenüber dieser bekannten Kombination besitzt die erfindungsgemäße Kombination überraschenderweise folgende Vorteile: Geringere Applikationshäufigkeit, Verringerung der Nebenwirkungsrate, gleichmäßigere Wirkung.
Weiterhin ist aus der Deutschen Offenlegungsschrift 32 32 873 eine Kombination bekannt von L-Dopa mit den Decarboxylasehemmern Carbidopa und Benserazid. Auch hier wird L-Dopa nicht in Pelletform verwendet. Der Nachteil dieser bekannten Kombination gegenüber der erfindungsgemäßen Kombination ist, daß mit der bekannten Kombination eine nur unzureichende Antiparkinson-Wirksamkeit festzustellen ist, insbesondere die Dyskinesien der Patienten verlängert sind.
Die Erfindung betrifft Arzneimittel gemäß den Patentansprüchen sowie die Verwendung von Decarboxylasehemmern und deren Salzen mit physiologisch verträglichen Säuren oder Basen zusammen mit L-Dopa- Pellets, auch in jeweils getrennten Formulierungen.
Die in den Patentansprüchen angegebenen Gewichtsmengen beziehungsweise Gewichtsteile beziehen sich jeweils auf die reinen Wirkstoffe, das heißt nicht auf Salze dieser Wirkstoffe. Falls Salze verwendet werden, ändern sich die Mengen entsprechend dem geänderten Molgewicht der Salze.
Das Benserazid wird vorzugsweise als Säureadditionssalz verwendet, wobei insbesondere die Salze mit Halogenwasserstoffsäuren (zum Beispiel das Hydrochlorid, Hydrobromid) oder auch mit organischen Säuren (zum Beispiel Embonsäure, Maleinsäure, Citronensäure, Weinsäure) in Frage kommen. Carbidopa und L-Dopa werden im allgemeinen nicht in Form des Salzes verwendet. Falls L-Dopa als Salz eingesetzt wird, handelt es sich beispielsweise um ein Salz mit physiologisch verträglichen Alkali- oder Erdalkalimetallen.
Die Tagesdosen der erfindungsgemäßen Kombination bestehen zum Beispiel aus 10 bis 800 mg, vorzugsweise 20 bis 300 mg und insbesondere 75 bis 250 mg Decarboxylasehemmer und 50 bis 8000 mg, vorzugsweise 100 bis 3000 mg, insbesondere 300 bis 1500 mg L-Dopa.
Die Tagesdosen können in Form einer einmaligen Verabreichung der gesamten Menge oder in Form von 1 bis 10 insbesondere 2 bis 8 Teildosen pro Tag gegeben werden. Im allgemeinen ist eine Verabreichung 3 bis 6mal, insbesondere 4 bis 5mal täglich bevorzugt. Beispielsweise beträgt die bevorzugte Dosis für die Kombination von Decarboxylasehemmer und L-Dopa 25 bis 50 mg Decarboxylasehemmer und etwa 100 bis 500 mg L-Dopa 2 bis 6mal täglich. Insbesondere beträgt diese Dosis etwa 25 mg Decarboxylasehemmer und etwa 100 mg L-Dopa 3 bis 5mal täglich.
Decarboxylasehemmer und L-Dopa werden erfindungsgemäß beispielsweise in folgenden Gewichtsverhältnissen verwendet: 1 Gewichtsteil Decarboxylasehemmer wird zum Beispiel mit 0,5 bis 100 Gewichtsteilen L-Dopa, vorzugsweise 1 Gewichtsteil Decarboxylasehemmer mit 1 bis 50 Gewichtsteilen L-Dopa, insbesondere 1 Gewichtsteil Decarboxylasehemmer mit 2 bis 20 Gewichtsteilen L-Dopa verwendet beziehungsweise kombiniert.
Beispielsweise lassen sich für die Kombination 50 bis 1000 mg L-Dopa und 10 bis 100 mg Decarboxylasehemmer, vorzugsweise 100 bis 500 mg L-Dopa und 25 bis 50 mg Decarboxylasehemmer leicht zum Arzneimittel formulieren.
Die Dosierungseinheit der erfindungsgemäßen Kombination kann beispielsweise enthalten:
10 bis 100 mg Decarboxylasehemmer, vorzugsweise 10 bis 50 mg, insbesondere 25 bis 50 mg Decarboxylasehemmer und 50 bis 1000 mg, vorzugsweise 50 bis 500 mg, insbesondere 100 bis 500 mg L-Dopa. Diese Dosen können beispielsweise 1 bis 8, vorzugsweise 2 bis 6, insbesondere 3 bis 5mal täglich verabreicht werden.
Selbstverständlich können auch galenische Zubereitungen hergestellt werden, welche die angegebenen Dosierungseinheiten 2 bis beispielsweise 5mal enthalten.
Die in den vorangegangenen Seiten angegebenen Dosen und Gewichtsteile, die sich auf die Anwendung am Menschen beziehen, sind jeweils bezogen auf die freien Basen, beziehungsweise freien Säuren.
Unter Pellets sind kugel- oder zylinderartige Formlinge zu verstehen mit einem Durchmesser zwischen 0,1 und 2 mm. Sie werden hergestellt, indem geeignete Pulvermischungen mit Tablettenpressen, Kompaktoren oder Gummilochplatten verpreßt oder durch Zugabe von Lösungen oder Lösungsmitteln angeteigt, die entstehende plastische Masse durch Lochscheiben gedrückt, die entstehenden Stränge zerteilt, ausgerundet und getrocknet werden.
Eine andere Möglichkeit der Herstellung besteht im gleichzeitigen oder nacheinander erfolgenden Aufbringen der Wirkstoffe mit oder ohne Bindemittel auf Neutralpellets ohne Wirkstoff (sogenannte Nonpareilles).
Eine weiter Möglichkeit besteht in der Bindung des Wirkstoffs L-Dopa an Ionenaustauscher, zum Beispiel durch Bindung von L-Dopa an physiologisch verträgliche Ionenaustauscher. Als solche Ionenaustauscher können zum Beispiel eingesetzt werden: Acryl- und Methacrylharze mit austauschbarem Proton, das heißt sauren, insbesondere schwach sauren Gruppen wie COO⊖ (zum Beispiel Amberlite® IRP-64); Polystyrolharze mit austauschbarem Na⁺, saure Gruppen: SO₃⊖ (zum Beispiel Amberlite® IRP-69).
Bei den Ionenaustauschern handelt es sich um saure Ionenaustauscher. Das Maximalverhältnis L-Dopa : Ionenaustauscher beträgt etwa 1 : 1, das Minimalverhältnis etwa 1 Gewichtsteil L-Dopa auf 800 Teile Ionenaustauscherharz. Vorzugsweise werden auf 1 Gew.-Teil L-Dopa 1 bis 400 Gew.-Teile Ionenaustauscher, ganz besonders bevorzugt 1 bis 100 Gew.-Teile Ionenaustauscher verwendet.
Die Bindung des L-Dopa erfolgt, indem man eine L-Dopa-Lösung durch ein Bett des Ionenaustauschers in einer Säule laufen läßt. Der beladene Ionenaustauscher wird getrocknet bei Temperaturen bis zu etwa 50°C. Vorzugsweise werden die beladenen Ionenaustauscherpartikel noch mit einer Umhüllung versehen, wie es beispielsweise in USA-42 21 776 beschrieben ist. Ein Vorteil des zusätzlichen Einhüllens besteht darin, daß sich die Freisetzungsrate des Wirkstoffes durch die Wahl des Hüllenmaterials verändern und beeinflussen läßt. Das Trocknen der mit Hülle versehenen beladenen Ionenaustauscherpartikel kann mit Warmluft von 70°C bis 90°C erfolgen.
Die beladenen Ionenaustauscher können dann beispielsweise in Hartgelatinekapseln gefüllt werden.
Auch durch Vertropfen von Schmelzen fettartiger Substanzen, z. B. von Cetylstearylalkohol oder Wachsen können Pellets erhalten werden. Die hierzu eingesetzten Verfahren der Sprüherstarrung oder Vibrationsvertropfung sind in der Technik bekannt.
Die Herstellung der erfindungsgemäß eingesetzten Pellets erfolgt in der hierfür üblichen Weise.
Bevorzugt werden Pellets mit kontrollierter Freisetzung des Wirkstoffs verwendet, wobei es sich hierbei um Pellets handeln kann, die entweder nur L-Dopa enthalten oder Pellets, die sowohl L-Dopa als auch Decarboxylasehemmer enthalten. Die Pellets mit kontrollierter Freisetzung werden vorzugsweise dadurch erhalten, daß man in üblicher Weise hergestellte Pellets mit den genannten Wirkstoffen in bekannter Weise mit mindestens einem Hüllstoff überzieht. Als Hüllstoffe kommen in Frage: Polymerisate sowie Copoylmerisate der Acrylsäure und/oder Methacrylsäure und/oder deren Ester; Copolymerisate aus Acryl- und Methacrylsäureestern mit einem geringen Gehalt an Ammoniumgruppen (z. B. Eudragit® RS), Copolymerisate aus Acryl- und Methacrylsäureestern und Trimethylammoniummethacrylat (z. B. Eudragit® RL); Polyvinylacetat; Fette, Öle, Wachse, Fettalkohole; Hydroxypropylmethylcellulosephthalat oder -acetatsuccinat; Cellulose-, Stärke- sowie Polyvinylacetatphthalat; Carboxymethylcellulose; Methylcellulose-phthalat, -succinat, -phthalatsuccinat sowie -phthalatsäurehalbester; Zein; Ethylcellulose sowie -succinat; Schellack; Gluten; Ethylcarboxyethylcellulose; Ethacrylat- Maleinsäureanhydrid-Copolymer; Maleinsäurehydrid-Vinylmethylether- Copolymer; Styrol-Maleinsäure-Copolymerisate; 2-Ethyl-hexyl-acrylat­ maleinsäureanhydrid; Crotonsäure-Vinylacetat-Copolymer; Glutaminsäure/Glutaminsäureester-Copolymer; Carboxymethylethyl­ celluloseglycerinmonooctanoat; Celluloseacetatsuccinat; Polyarginin.
Günstig ist es beispielsweise auch, 2 separate Hüllschichten zu verwenden; eine für die kontrollierte Freisetzung (wie zum Beispiel die oben genannten, wobei diese dann keine beziehungsweise nur wenig freie Carboxygruppen enthalten) und eine für die Magensaftresistenz, das heißt eine Hüllschicht, die die Freigabe im Magen verhindert. Insbesondere kommt dies für die reinen L-Dopa-Pellets in Frage. Als gesonderte Hüllstoffe für die Magensaftresistenz kommen die hierfür üblichen in Betracht, beispielsweise physiologisch verträgliche Polymere mit freien Carboxygruppen wie Copolymerisate der Acrylsäure und/oder der Methacrylsäure, Hydroxypropylmethylcellulosephthalat, Celluloseacetatphthalat, Methylcellulosephthalat und andere Phthalate.
Als Plastifizierungsmittel für diese Hüllstoffe kommen in Frage: Citronen- und Weinsäureester (Acetyltriethyl-, Acetyltributyl-, Tributyl-, Triethyl-citrat); Glycerin und Glycerinester (Glycerindiacetat, -triacetat, acetylierte Monoglyceride, Rizinusöl); Phthalsäureester (Dibutyl-, Diamyl-, Diethyl-, Dimethyl-, Dipropyl-phthalat), D-(2-Methoxy- oder ethoxyethyl)-phthalat, Ethylphthalyl-, Butylphthalylethyl- und Butylglycolat; Alkohole (Propylenglykol, Polyethylenglykol verschiedener Kettenlängen), Adipate [Diethyl-adipat, Di(2-Methoxy- oder ethoxyethyladipat)]; Benzophenon; Diethyl- und Dibutylsebacat, -succinat, -tartrat); Diethylenglykoldipropionat; Ethylenglykoldiacetat, -dibutyrat, -dipropionat; Tributylphosphat, Tributyrin; Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Polyethylenglykolsorbitanmonooleat (Polysorbate wie Polysorbat 80); Sorbitanmonooleat, Polyvinylpyrrolidon.
Für die Hüllschicht können ein oder mehrere der genannten Hüllstoffe sowie ein oder mehrere der genannten Plastifizierungsmittel verwendet werden. Die Hüllschicht kann zusätzliche Substanzen zur Steuerung der Freisetzung des L-Dopa enthalten. Dies sind wasserlösliche Substanzen wie Polyethylenglykole, Polyvinylpyrrolidon, Copolymerisate aus Polyvinylpyrrolidon und Polyvinylacetat, Polyvinylacetat und ähnliche. Für denselben Zweck können aber auch die bereits erwähnten Plastifizierungsmittel Hydroxypropylcellulose und/oder Hydroxypropylmethylcellulose verwendet werden. In diesem Fall beträgt deren Menge beispielsweise 0,1 bis 5 Gewichts%, vorzugsweise 1 bis 3 Gewichts% bezogen auf die Hüllsubstanz.
Das Aufbringen der Hüllschicht erfolgt durch Aufsprühen von Lösungen der genannten Substanzen in organischen Lösungsmitteln oder Suspensionen der genannten Substanzen in organischen Lösungsmitteln oder Wasser, wobei noch weitere Hilfsstoffe zur Optimierung der Verarbeitbarkeit zugesetzt sein können wie zum Beispiel oberflächenaktive Substanzen, Feststoffe wie Talkum und/oder Magnesiumstearat und/oder Pigmente.
Das Aufsprühen erfolgt zum Beispiel im Dragierkessel oder in perforierten Kesseln mit kontrollierter Führung des Trocknungsmediums oder im Luftsuspensionsverfahren; im allgemeinen wird bei Temperaturen zwischen 10°C und 80°C gearbeitet.
Bei der Herstellung von L-Dopa-Pellets durch Vertropfen einer Schmelze von L-Dopa in fettartigen Substanzen bzw. Wachsen kommen z. B. als solche Stoffe in Frage: Glyceride von gesättigten Fettsäuren C₈H₁₆O₂ bis C₁₈H₁₆O₂, hydriertes Erdnußöl, hydriertes Ricinusöl, hydriertes Baumwollsamenöl, Stearinsäure, Palmitinsäure, Ester von aliphatischen gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren (2 bis 22 C-Atome, insbesondere 10 bis 18 C-Atome) mit einwertigen aliphatischen Alkoholen (1 bis 20 C-Atome), Carnaubawachs, Bienenwachs, Fettalkohle (gerad- oder ver­ zweigtkettig) der Kettenlänge C₈H₁₇OH bis C₃₀H₆₁OH, insbesondere C₁₂H₂₅OH bis C₂₄H₄₉OH.
Bei der Herstellung durch Aufbringen auf Neutralpellets kommen als Bindemittel zum Beispiel in Frage; Gelatine, Gummi arabicum, Stärkekleister, Cellulose-Derivate (Methylcellulose, Carboxymethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Hydroxypropylcellulose), Natriumalginat, Pektin, Tragant, Polyvinylpyrrolidon, Polyvinylacetat, Polyvinylalkohol, Copolymerisat aus Vinylpyrrolidon und Vinylacetat.
Die Pellets können aber auch hergestellt werden durch Einbettung von L-Dopa in folgende Substanzen oder Mischungen folgender Substanzen:
  • - Verdauliche Fette, z. B. Triglyceride von gesättigten Fettsäuren C₈H₁₆O₂ bis C₁₈H₃₆O₂ und deren Gemische, Erdnußöl und hydriertes Erdnußöl, Ricinusöl und hydriertes Ricinusöl, Olivenöl, Sesamöl, Baumwollsamenöl und hydriertes Baumwollsamenöl, Maisöl, Weizenkeimöl, Sonnenblumensamenöl, Kabeljau-Leberöl, Gemische von Mono-, Di-, Triestern der Palmitin- und Stearinsäure mit Glycerin, Glycerintrioleat, Diglykolstearat, Stearinsäure.
  • - Unverdauliche Fette bzw. fettähnliche Substanzen, z. B. Ester von aliphatischen gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren (2 bis 22 C-Atome, insbesondere 10 bis 18 C-Atome) mit einwertigen aliphatischen Alkoholen (1 bis 20 C-Atome), Carnaubawachs, Bienenwachs, Fettalkohle (geradkettig oder verzweigtkettig) der Kettenlänge C₈H₁₇OH bis C₃₀H₆₁OH, insbesondere C₁₂H₂₅OH bis C₂₄H₄₉OH.
  • - Polymere wie Polyvinylalkohle, Polyvinylchlorid, Polyacrylsäure; anionische Polymerisate aus Methacrylsäure und Methacrylsäureestern (Eudragit®L, Eudragit®S), Acryl- und Methacrylsäureester-Copolymerisate mit Trimethylammoniummethacrylat (Eudragit® RL, Eudragit® RS), Copolymerisat von Acrylsäureethyl- und Methacrylsäuremethylestern (Eudragit® NE 30 D), sowie aus Acrylsäure, Methacrylsäure sowie deren Estern (Verhältnis der freien Carboxygruppen zu den Estergruppen 1 : 1) (Eudragit® L 30 D), Polyethylen, Polyglycolsäure, Polyhydroxybuttersäure, Polymilchsäure, Copolymere aus Milchsäure und Glycolsäure (Hersteller: Boehringer Ingelheim), Copolymere aus Milchsäure und Ethylenoxid sowie Glycolsäure und Ethylenoxid, Hy­ droxypropylmethylcellulose-phthalat oder -acetatsuccinat; Celluloseacetatphthalat, Stärkeacetatphthalat, sowie Polyvinylacetatphthalat; Carboxymethylcellulose; Methyl­ cellulose-phthalat, -succinat, -phthalatsuccinat, Methyl­ cellulose-phthalsäurehalbester; Zein; Ethylcellulose; Schellack, Gluten; Ethylcarboxyethylcellulose; Ethacrylat-Maleinsäureanhydrid-Copolymer; Maleinsäureanhydrid-Vinylmethylether-Copolymer; Styrol- Maleinsäure-Copolymerisate; 2-Ethylhexyl-acrylat-malein­ säureanhydrid; Crotonsäure-Vinylacetat-Copolymer; Glut­ aminsäur/Glutaminsäureester-Copolymer; Carboxymethyl­ cellulose-glycerinmonooctanoat; Celluloseacetatsuccinat; Polyarginin.
  • - Quellstoffe wie Methylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose (Pharmacoat, Methocel E= Propylenglykoläther der Methylcellulose), Alginsäure und ihre Salze (Na-, Ca-Salz, auch Mischungen aus Alginsäure und Calciumsalzen z. B. CaHPO₄), Stärke, Carboxymethylstärke, Carboxymethylcellulose und deren Salze (z. B. Na-Salz), Galaktomannan, Gummi-arabicum, Karaya Gummi, Ghatti Gum, Agar-Agar, Carrageen, Xanthan-Gummi, Guar Gummi und seine Derivate, Johannisbrotkernmehl, Propylenglykolalginat, Pektin, Traganth.
Insbesondere kommt beispielsweise auch eine Einbettung von L-Dopa und gegebenenfalls dem Decarboxylasehemmer in hydrophile Polymere oder Hydrocolloide, gegebenenfalls mit weiteren Hilfsstoffen, in Frage.
Solche hydrophilen Polymere oder Hydrocolloide sind in Wasser löslich oder quellbare Stoffe, wie Cellulosederivate und Gummen. Das Hydrocolloid enthält vorzugsweise Cellulosederivate, nämlich Celluloseether, wie Methylcellulose, Cellulosealkylhydroxylate, wie Hydroxypropylmethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Hydroxymethylcellulose oder Hydroxyethylcellulose; Cellulosealkylcarboxylate wie Carboxymethylcellulose oder Carboxyethylcellulose und Alkalimetallsalze von Cellulosealkylcarboxylate, wie Natriumcarboxymethylcellulose und Natriumcarboxyethylcellulose oder Acrylsäure-Homopolymerisate oder -Copolymerisate oder deren Alkalimetallsalze.
Das Molekulargewicht und der Grad der Ethersubstitution des Celluloseethers sind nicht kritisch, und alle Handelsprodukte können in dieser Erfindung verwendet werden.
Der verwendete Celluloseether hat im allgemeinen eine Viskosität von 3 bis 100 000, vorzugsweise 3 bis 10 000, und besonders bevorzugt 6 bis 6000 Centipoises, bestimmt an einer wäßrigen 2-gewichtsprozentigen Lösung bei 20°C. Ferner hat der verwendete Celluloseether im allgemeinen einen Ethersubstitutionsgrad von 0,1 bis 6 und vorzugsweise von 0,4 bis 4,6.
Der Grad der Ethersubstitution gibt die Durchschnittsanzahl an Ethergruppen für 3 Hydroxylgruppen pro Glucoseeinheit der Cellulose an.
Das verwendete Acrylsäure-Copolymerisat kann ein Copolymerisat aus Acrylsäure mit Allylsaccharose, Methylacrylat, Methacrylsäure, Methylmethacrylat, Hydroxyethylmethacrylat, Styrol oder einem Monomer eines Vinylethers, wie Methylvinylether sein.
Der Anteil des Comonomers kann innerhalb des Bereichs variiert werden, indem das Copolymerisat in Wasser löslich oder quellbar ist. Der Anteil ist allgemein nicht größer als etwa 20 Mol%, bezogen auf das Copolymerisat.
Ein handelsübliches Gemisch aus Acrylsäure-Homopolymerisat oder -Copolymerisat mit einer geringen Menge (gewöhnlich nicht mehr als 20 Gewichts%) eines anderen wasserlöslichen Polymers (zum Beispiel ein Methacrylsäurehomo- oder -mischpolymer oder dessen Salz oder Polyethylenglykol), kann ebenso verwendet werden. Geeignete pharmakologisch verträgliche Salze der Acryl­ säure-Homopolymerisate oder -Copolymerisate sind Alkalimetallsalze, wie Natrium- oder Kaliumsalze und Ammoniumsalze. Der Grad der Neutralisierung der Salze ist nicht beschränkt.
Die Acrylsäure-Homopolymerisate oder Copolymerisate oder ihre pharmakologisch verträglichen Salze können beliebige Molekulargewichte haben. Allgemein haben sie eine Viskosität von 360 bis 165 000, vorzugsweise von 3600 bis 16 600 Centipoises. Die Viskosität wird an einer 2,2-gewichtsprozentigen wäßrigen Lösung des Natriumsalzes mit einem pH-Wert von 7 bis 7,5 bei 25°C±0,5°C bestimmt.
Die Acrylsäure-Homopolymerisate oder -Copolymerisate oder ihre pharmakologisch verträglichen Salze können einzeln oder als Gemisch verwendet werden. In den Zubereitungen gemäß der Erfindung können auch andere bekannte Hydrocolloide verwendet werden, wie zum Beispiel Akaziengummi, Guargummi, Traganthgummi, Xanthangummi, Pectin, Ammonium oder Natriumalginat, Mischungen von Natrium- oder Ammoniumalginat mit physiologisch verträglichen Calcium-Salzen (zum Beispiel Calcium-Gluconat, -Hydrogenphosphat, -Chlorid) oder deren Gemische.
Bevorzugte Hydrocolloide sind Natriumcarboxymethyl­ cellulose, Hydroxypropylmethylcellulose (wie Celacol HPM oder Methocel E oder K), Polyacrylsäure (wie Carbopol 934P), oder die zuvor erwähnten Alginate.
Die Herstellung dieser Darreichungsform kann erfolgen:
durch Lösen oder Dispergieren von L-Dopa oder seinen Salzen in den genannten Fetten oder fettähnlichen Substanzen oder Mischungen davon, auch unter Schmelzen der genannten Substanzen und anschließend Wiederabkühlen, Zerkleinern, evtl. Zufügen weiterer Substanzen wie z. B. die oben erwähnten wasserlöslichen oder in Wasser quellbaren Substanzen und Formung zu Pellets. Das Abkühlen der Schmelze und Zerkleinern kann auch in einem Schritt zusammengefaßt werden, indem die Schmelze in kaltem Wasser dispergiert wird oder einer Sprüherstarrung oder einer Vibrationsvertropfung unterworfen wird; durch Mischen von L-Dopa mit den genannten Fetten, Polymeren oder Quellstoffen oder Mischungen dieser Substanzen, auch unter Anwendung von Wärme, und Formung der Mischungen, evtl. nach Zusatz weiterer Hilfsstoffe, zu Pellets;
durch Mischen von L-Dopa mit Lösungen der genannten Fette oder Polymeren in Wasser oder organischen Lösungsmitteln, wie z. B. Ethanol, Ethylacetat, Aceton oder Isopropanol, evtl. Mischen mit Trägermaterialien wie Cellulosen, sowie nachfolgendes Abdampfen der Lösungsmittel und Vermischen der erhaltenen Wirkstoffeinbettung mit weiteren Hilfsstoffen und Verarbeitung zu Pellets;
durch Anfeuchten einer Mischung aus L-Dopa und den genannten Quellstoffen mit organischen Lösungsmitteln wie Ethanol, Ethylacetat, Aceton oder Isopropanol, eventuell unter Beifügung von Bindemitteln, wie Polyvinylpyrrolidon oder Copolymeren aus Polyvinylpyrrolidon und Polyvinylacetat und anschließende Formung von Pellets, die anschließend getrocknet werden.
Die pharmazeutischen Zusammensetzungen beziehungsweise Arzneimittel enthalten als Wirkstoff die erfindungsgemäße Kombination in einer Formulierung. Die Einzelwirkstoffe der Kombination können aber auch in jeweils getrennten Formulierungen vorliegen, wobei die bereits angegebenen Wirkstoffmengen jeweils für die betreffende Dosierungseinheit verwendet werden. Die Wirkstoffe beziehungsweise die Wirkstoffkombination liegt gegebenenfalls in Mischung mit anderen pharmakologisch beziehungsweise pharmazeutisch wirksamen Stoffen vor. Die Herstellung der Arzneimittel erfolgt in bekannter Weise, wobei die bekannten und üblichen pharmazeutischen Hilfsstoffe sowie sonstige übliche Träger- und Verdünnungsmittel verwendet werden können. Beispielsweise können die Pellets in Tabeletten eingearbeitet werden, die im Magen beziehungsweise Darm zerfallen und hier die Pellets freisetzen.
Als Träger- und Hilfsstoffe für die pharmazeutischen Zubereitungen kommen zum Beispiel solche Stoffe in Frage, die in folgenden Literaturstellen als Hilfsstoffe für Pharmazie, Kosmetik und angrenzende Gebiete empfohlen beziehungsweie angegeben sind: Ullmanns Encyklopädie der technischen Chemie, Band 4 (1953), Seite 1 bis 39; Journal of Pharmaceutical Sciences, Band 52 (1963), Seite 918 u. ff., H. v. Czetsch-Lindenwald, Hilfsstoffe für Pharmazie und angrenzende Gebiete; Pharm. Ind., Heft 2, 1961, Seite 72 u. ff.; Dr. H. P. Fiedler, Lexikon der Hilfsstoffe für Pharmazie, Kosmetik und angrenzende Gebiete Cantor KG. Aulendorf in Württemberg 1981.
Beispiele hierfür sind Gelatine, natürlicher Zucker wie Rohrzucker oder Milchzucker, Lecithin, Pektin, Stärke (zum Beispiel Maisstärke), Cyclodextrine und Cyclodextrinderivate, Polyvinylpyrrolidon, Polyvinylacetat, Gelatine, Gummi arabicum, Alginsäure, Tylose, Talkum, Lycopodium, Kieselsäure (zum Beispiel kolloidale), Cellulose, Cellulosederivate (zum Beispiel Celluloseether, bei denen die Cellulose-Hydroxygruppen teilweise mit niederen gesättigten aliphatischen Alkoholen und/oder niederen gesättigten aliphatischen Oxyalkoholen verethert sind, zum Beispiel Methyloxypropylcellulose, Methylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Hydroxypropylmethyl­ cellulosephthalat); Fettsäuren sowie Magnesium-, Calcium- oder Aluminiumsalze von Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen, insbesondere der gesättigten (zum Beispiel Stearate), Emulgatoren, Öle und Fette, insbesondere pflanzliche (zum Beispiel Erdnußöl, Rizinusöl, Olivenöl, Sesamöl, Baumwollsaatöl, Maisöl, Weizenkeimöl, Sonnenblumensamenöl, Kabeljau-Leberöl, jeweils auch hydriert; Mono-, Di- und Triglyceride von gesättigten Fettsäuren C₁₂H₂₄O₂ bis C₁₈H₃₆O₂ und deren Gemische), pharmazeutisch verträgliche ein- oder mehrwertige Alkohle und Polyglykole wie Polyethylenglykole sowie Derivate hiervon, Ester von aliphatischen gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren (2 bis 22 C- Atome, insbesondere 10 bis 18 C-Atome) mit einwertigen aliphatischen Alkoholen (1 bis 20 C-Atome) oder mehrwertigen Alkoholen wie Glykolen, Glycerin, Diethylenglykol, Pentaerythrit, Sorbit, Mannit und so weiter, die gegebenenfalls auch verethert sein können, Ester der Zitronensäure mit primären Alkoholen und Essigsäure, Benzylbenzoat, Dioxolane, Glyzerinformale, Tetrahydrofurfurylalkohol, Polyglykolether mit C₁-C₁₂-Alkoholen, Dimethylacetamid, Lactamide, Lactate, Ethylcarbonate, Silicone (insbesondere mittelviskose Polydimethylsiloxane), Calciumcarbonat, Natriumcarbonat, Calciumphosphat, Natriumphosphat, Magnesiumcarbonat und ähnliche.
Als weitere Hilfsstoffe kommen auch Stoffe in Frage, die den Zerfall bewirken (sogenannte Sprengmittel) wie: quervernetztes Polyvinylpyrrolidon, Natriumcarboxymethylstärke, Natriumcarboxy­ methylcellulose auch quervernetzt, oder mikrokristalline Cellulose.
Zur Herstellung von Lösungen oder Suspensionen kommen beispielsweise Wasser oder organische Lösungsmittel in Frage, wie zum Beispiel Methanol, Ethanol, Propanol, Isopropanol, Dichlormethan, Trichlorethan, Aceton, 1,2-Propylenglykol, Polyglykole und deren Derivate, Dimethylsulfoxid, Fettalkohole, Triglyceride, Partialester des Glycerins, Paraffine und ähnliche.
Bei der Herstellung der Zubereitungen können bekannte und übliche Lösungsvermittler, beziehungsweise Emulgatoren, verwendet werden. Als Lösungsvermittler und Emulgatoren kommen beispielsweise in Frage: Polyvinylpyrrolidon, Sorbitanfettsäureester wie Sorbitantrioleat, Phosphatide, wie Lecithin, Acacia, Traganth, polyoxyethyliertes Sorbitanmonooleat und andere ethoxylierte Fettsäureester des Sorbitan, polyoxyethylierte Fette, polyoxyethylierte Oleotriglyceride, linolisierte Oleotriglyceride, Polyethylenoxid-Kondensationsprodukte von Fettalkohlen, Alkylphenolen oder Fettsäuren oder auch 1-Methyl-3- (2-hydroxyethyl)-imidazolidon-(2). Polyoxyethyliert bedeutet hierbei, daß die betreffenden Stoffe Polyoxyethylenketten enthalten, deren Polymerisationsgrad im allgemeinen zwischen 2 bis 40 und insbesondere zwischen 10 bis 20 liegt.
Solche polyoxyethylierten Stoffe können beispielsweise durch Umsetzung von hydroxylgruppenhaltigen Verbindungen (beispielsweise Mono- oder Diglyceride oder ungesättigte Verbindungen wie zum Beispiel solchen die Ölsäurereste enthalten) mit Ethylenoxid erhalten werden (zum Beispiel 40 Mol Ethylenoxid pro Mol Glycerid).
Beispiele für Oleotriglyceride sind Olivenöl, Erdnußöl, Rizinusöl, Sesamöl, Baumwollsaatöl, Maisöl. Siehe auch Dr. H. P: Fiedler "Lexikon der Hilfsstoffe für Pharmazie, Kosmetik und angrenzende Gebiete" 1971, Seite 191 bis 195.
Als Antioxydantien kommen beispielsweise Natriummetabisulfit, Ascorbinsäure, Gallussäure, Gallussäure-alkylester, Butylhydroxyanisol, Nordihydroguajaretsäure, Tocopherole sowie Tocopherole+Synergisten (Stoffe die Schwermetalle durch Komplexbildung binden, beispielsweise Lecithin, Ascorbinsäure, Phosphorsäure) zur Anwendung. Der Zusatz der Synergisten steigert die antioxygene Wirkung der Tocopherole erheblich.
Die pharmazeutische und galenische Handhabung der Wirkstoffe erfolgt nach den üblichen Standardmethoden. Beispielsweise werden Wirkstoff(e) und Hilfs- beziehungsweise Trägerstoffe durch Rühren oder Homogenisieren (zum Beispiel mittels üblicher Mischgeräte) gut vermischt, wobei im allgemeinen bei Temperaturen zwischen 20 und 80°C, vorzugsweise 20 bis 50°C, insbesondere bei Raumtemperatur gearbeitet wird. Im übrigen wird auf das folgende Standardwerk verwiesen: Sucker, Fuchs, Speiser, Pharmazeutische Technologie, Thieme-Verlag Stuttgart, 1978.
Die Applikation kann in das Körperinnere erfolgen, beispielsweise oral, enteral.
Die erfindungsgemäße Kombination kann auch als ein Erzeugnis vorliegen, bei dem jeweils die beiden Einzelwirkstoffe in getrennten Formulierungen vorliegen, so daß auch eine getrennte oder auch zeitlich abgestufte Verabreichung möglich ist.
Falls solche getrennten Formulierungen vorliegen, sind diese aufeinander abgestimmt und enthalten die jeweiligen Wirkstoffe in der Dosierungseinheit in den Mengen und entsprechenden Gewichtsverhältnissen, in denen sie in der kombinierten Mischung vorliegen können.
Bei getrennter Anwendung ist es auch möglich, daß beide Kombinationspartner nicht gleichzeitig verabreicht werden. In solchen Fällen kann L-Dopa 5 bis 300 Minuten nach Verabreichung des Decarboxylasehemmers gegeben werden.
Die akute Toxizität der erfindungsgemäßen Kombination, ausgedrückt durch die LD 50, liegt bei oraler Applikation beispielsweise oberhalb 1700 mg/kg (gilt für verschiedene Tiere wie zum Beispiel Maus, Ratte).
Beispiel 1 Kapseln mit 100 mg L-Dopa in Form von Pellets und 28,5 mg Benserazidhydrochlorid
2000 g L-Dopa werden mit 220 g mikrokristalliner Cellulose gemischt und die Mischung mit einer Lösung von 60 g Polysorbat 80 in 820 g gereinigtem Wasser intensiv durchfeuchtet. Die feuchte Masse wird durch einen Extruder (Lochweite 0,8 mm) gegeben und die erhaltenen feuchten Pellets werden in einem Wirbelschichttrockner bis auf eine relative Feuchtigkeit (Gleichgewichtsfeuchte) von 25-35% getrocknet. Die getrockneten Pellets werden gesiebt. Nur die Siebfraktion von 0,5 bis 1,25 mm wird weiterverarbeitet.
1600 g der Pellets werden mit einer Filmsuspension besprüht, die folgendermaßen hergestellt wird: 28 g Triethylcitrat werden mit 0,3 g Polysorbat 80 in 110 g gereinigtem Wasser emulgiert und die Emulsion mit 460 g einer 30%igen Suspension von Copolymerisaten aus Acryl- und Methacrylsäureestern mit einem geringen Gehalt an Ammoniumgruppen (zum Beispiel Eudragit® RS 30 D) vermischt. 68 g Talkum werden in 515 g gereinigtem Wasser mit Hilfe einer üblichen Homogenisiereinrichtung suspendiert und die Suspension nach Zusatz von einigen Tropfen Silikon- Antischaumöl in die oben erhaltene Dispersion eingerührt. Der Auftrag der so erhaltenen Suspension (Überzug für die retardierende Abgabe) auf die Pellets geschieht in üblicher Weise, zum Beispiel unter Verwendung eines Wirbelschichtsprühgranulators bei einer Zulufttemperatur von 40-50°C und einer Ablufttemperatur von maximal 40°C. Die Trocknung der Pellets erfolgt unter den gleichen Bedingungen. Es wird so viel von obengenannter Suspension aufgesprüht, bis das Gesamtgewicht der getrockneten Pellets 1628 g beträgt.
Sodann werden 1500 g Pellets der Siebfraktion unter 1,25 mm mit folgender Lacksuspension besprüht (Überzug für die Magensaftresistenz): 32 g Triethylcitrat werden mit 0,3 g Polysorbat 80 in 130 g gerinigtem Wasser emulgiert und die Emulsion mit 1068 g einer Suspension eines Copolymerisats mit anionischem Charakter auf Basis von Poly(meth)acrylsäure und Poly(meth)acrylsäureestern (zum Beispiel Eudragit® L30D) vermischt. 160 g Talkum werden in 620 g gereinigtem Wasser mit Hilfe einer üblichen Homogenisiereinrichtung suspendiert und die Suspension nach Zusatz von einigen Tropfen Silikon- Antischaumöl in die oben erhaltene Dispersion eingerührt. Der Auftrag der damit erhaltenen Suspension auf die Pellets geschieht wie oben angegeben. Es wird so viel von der Suspension aufgesprüht, bis das Gesamtgewicht der getrockneten Pellets 1978 g beträgt.
570 g Benserazidhydrochlorid werden mit 420 g Lactose gemischt und mit einer Lösung von 20 g Gelatine in 180 g gereinigtem Wasser in üblicher Weise granuliert. Nach dem Trocknen und Sieben des Granulates durch ein Sieb der Maschenweite 0,8 mm werden 6 g Magnesiumstearat und 4 g Hochdisperses Siliciumdioxid zugemischt.
Die Mischung wird zu 51 mg zusammen mit jeweils 153 mg der oben erhaltenen lackierten Pellets in Hartgelatinekapseln der Größe 2 abgefüllt.
Eine Hartgelatinekapsel enthält 100 mg L-Dopa in Form von Pellets und 28,5 mg Benserazidhydrochlorid.
Die Freisetzung von L-Dopa aus dieser Darreichungsform wird geprüft nach dem Verfahren der US-Pharmakopöe, 21. Ausgabe (USP XXI) mit dem Gerät für den Dissolution- Test, Apparatur 2. Bei einer Umdrehungsgeschwindigkeit des Paddles von 120 Umdrehungen pro Minute wird die Freisetzung des L-Dopa in 900 ml Prüflösung bei 37°C bestimmt. Die Prüflösung besteht für die ersten 2 Stunden aus 0,06 molarer Salzsäure, danach werden die Pellets in Phosphatpufferlösung pH 6,8 der Europäischen Pharmakopoe überführt. Aus den Prüflösungen wird jeweils die Freisetzung des L-Dopa gemessen.
Die Freisetzung des L-Dopa beträgt
In ähnlicher Weise können Kapseln hergestellt werden, die neben der Granulatmischung aus Benserazidhydrochlorid
  • a) unlackierte L-Dopa-Pellets enhalten
  • b) L-Dopa-Pellets enthalten, die nur mit einer der genannten Suspensionen lackiert wurden
  • c) Mischungen aus unlackierten und lackierten Pellets enthalten.
Zum Erhalt dieser Pellets ist das Verfahren der Lackierung entsprechend abzuändern.
Beispiel 2 Kapseln mit 100 mg L-Dopa in Form von Mikrotabletten und 28,5 mg Benserazidhydrochlorid
In einem Mischer werden 9 kg L-Dopa mit 2,7 kg Methylhydroxypropylcellulose (Viskosität einer 2%igen Lösung: 15 000 cP), 9 kg Natriumalginat, 9 kg Calciumhydrogenphosphat und 0,06 kg Magnesiumstearat homogen gemischt. Die Mischung wird zu bikonvexen Tabletten von 2 mm Durchmesser und einer Dicke von 2 mm gepreßt. Die Tabletten werden in der üblichen Weise mit einem magensaftresistenten Film überzogen. Hierbei kann beispielsweise folgendermaßen verfahren werden: In einer Lösung von 45 g Natriumcarboxymethylcellulose in 1000 g gereinigtem Wasser werden 24 g Titandioxid und 240 g Talkum homogen suspendiert.
Anschließend werden 54 g 1,2-Propylenglycol und 597 g Wasser hinzugefügt. Diese Suspension wird unter Rühren in 1500 g einer wäßrigen Dispersion eines anionischen Copolymerisates (50 : 50) auf Basis Methacrylsäure und Acrylsäuremethylester (Eudragit® L 30 D) eingetragen.
Auf 1 kg Tabletten rechnet man etwa 500 g der so hergestellten Lackiersuspension. Der Auftrag erfolgt zum Beispiel unter Verwendung eines Wirbelschichtgeräts bei einer Zulufttemperatur von 40-50°C und einer Ablufttemperatur von maximal 40°C.
570 g Benserazidhydrochlorid werden mit 420 g Lactose, 6 g Magnesiumstearat und 4 g hochdispersem Siliciumdioxid gemischt.
Diese Mischung wird zu je 50 mg zusammen mit jeweils 369 mg der zuvor erhaltenen lackierten Tabletten in Hartgelatinekapseln der Größe 0 abgefüllt.
Eine Hartgelatinekapsel enthält 100 mg L-Dopa in Form von pelletartigen Mikrotabletten und 28,5 mg Benserazidhydrochlorid.
Die Freisetzung von L-Dopa wird wie in Beispiel 1 geprüft nach dem Verfahren der USP XXI, jedoch bei einer Umdrehungsgeschwindigkeit des Paddles von 50 Umdrehungen pro Minute.
Die Freisetzung des L-Dopa beträgt

Claims (20)

1. Erzeugnisse, enthaltend als Wirkstoff L-Dopa in Form von Pellets und Decarboxylasehemmer oder Salze dieser Verbindungen mit physiologisch unbedenklichen Säuren beziehungsweise Basen als Kombinationspräparat zur gleichzeitigen oder getrennten Anwendung.
2. Erzeugnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für die Kombination auf ein Gewichtsteil Decarboxylasehemmer jeweils 0,5 bis 100 Gewichtsteile L-Dopa kommen.
3. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Dosierungseinheit für die Kombination 10-100 mg, vorzugsweise 25-50 mg Decarboxylasehemmer und 50 bis 1000 mg, vorzugsweise 100 bis 500 mg L-Dopa (in Form von Pellets) verwendet werden.
4. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Decarboxylasehemmer Benserazid oder Carbidopa ist.
5. Verfahren zur Herstellung eines peroral zu verabreichenden Erzeugnisses nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß man 1 Gewichtsteil Decarboxylasehemmer und 0,5 bis 100 Gewichtsteile L-Dopa, wobei die Wirkstoffe auch in Form von Salzen mit physiologisch unbedenklichen Säuren bzw. Basen vorliegen können, zusammen mit üblichen Träger- und/oder Verdünnungs- beziehungsweise Hilfsstoffen bei Temperaturen zwischen 10 und 80°C vermischt beziehungsweise homogenisiert, die so erhaltene Mischung zur Herstellung von Pellets einsetzt, die gegebenenfalls mit einem Überzug versehen werden und die Pellets in Kapseln oder Beutel entsprechender Größe abfüllt, so daß in der Dosierungseinheit 10-100 mg Decarboxylasehemmer und 50 bis 1000 mg L-Dopa enthalten sind.
6. Verfahren zur Herstellung eines Erzeugnisses nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß man 1 Gewichtsteil Decarboxylasehemmer und 0,5 bis 100 Gewichtsteile L-Dopa, wobei die Wirkstoffe auch in Form von Salzen mit physiologisch unbedenklichen Säuren beziehungsweise Basen vorliegen können, verarbeitet, indem man
  • a) den Decarboxylasehemmer unter Verwendung üblicher Hilfs- und Trägerstoffe zu einer festen Zubereitung verarbeitet;
  • b) L-Dopa unter Verwendung üblicher Hilfs- und Trägerstoffe zu Pellets verarbeitet, die gegebenenfalls mit einem Lackfilm versehen werden
und die so erhaltenen Formulierungen getrennt oder zusammen in Kapseln oder Beutel abfüllt.
7. Verfahren zur Herstellung eines Erzeugnisses nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß man 1 Gewichtsteil Decarboxylasehemmer und 0,5 bis 100 Gewichtsteile L-Dopa, wobei die Wirkstoffe auch in Form von Salzen mit physiologisch unbedenklichen Säuren bzw. Basen vorliegen können, verarbeitet, indem
  • a) der Decarboxylasehemmer mit mindestens einem der Hilfsstoffe Mannit, Sorbit, Lactose, Stärke, Cellulose vermischt, die Mischung gegebenenfalls mit einer wäßrigen Gelatinelösung oder einer Vinylacetat-Vinylpyrrolidon-Copolymerisat-Lösung oder einer Stärkelösung granuliert und die Mischung oder das Granulat mit Magnesiumstearat und hochdispersem Siliciumdioxid sowie gegebenenfalls auch Stärke und/oder Cellulose vermischt und gegebenenfalls zu Tabletten verpreßt wird
  • b) L-Dopa mit mindestens einem der Hilfsstoffe Cellulose, Cellulosederivaten, Lactose, Stärke, Mannit, Sorbit, Polysorbat, Saccharose, Glucose, gegebenenfalls unter Zusatz von Bindemitteln wie Polyvinylpyrrolidon, Vinylacetat- Vinylpyrrolidon-Copolymerisat, Gelatine, Cellulosederivate in Form von Lösungen vermischt und zu Pellets geformt wird, die gegebenenfalls mit einem Lackfilm versehen werden
    oder
    L-Dopa mit oder ohne Bindemittel auf Neutralpellets (sogenannte Nonpareilles) aufgebracht wird, die anschließend gegebenenfalls mit einem Lackfilm versehen werden
und anschließend die Zubereitungen a) und b), gegebenenfalls nach Abfüllung in Kapseln oder Beuteln, wobei die Abfüllung von a) und b) auch gemeinsam erfolgen kann, zu einer Arzneimittelpackung kombiniert werden, so daß in der Dosierungseinheit 10 bis 100 mg Decarboxylasehemmer und 50 bis 1000 mg L-Dopa enthalten sind.
8. Verfahren zur Herstellung eines Erzeugnisses nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Decarboxylasehemmer Benserazid oder Carbidopa ist.
9. Verwendung von Decarboxylasehemmer und L-Dopa in Form von Pellets zur Herstellung von synergistisch wirkenden Mitteln zur Bekämpfung der Parkinsonschen Krankheit.
10. Verwendung eines Decarboxylasehemmers nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, daß der Decarboxylasehemmer Benserazid oder Carbidopa ist.
11. Verwendung von L-Dopa in Form von Pellets, die 50 bis 1000 mg L-Dopa enthalten, in Kombination mit gleichzeitiger oder getrennter Gabe eines Decarboxylasehemmers zur Behandlung der Parkinsonschen- Krankheit.
12. Verwendung von L-Dopa in Form von Pellets, die 50 bis 1000 mg L-Dopa enthalten, in Kombination mit einem Decarboxylasehemmer nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die L-Dopa-Pellets allein oder zusammen mit dem Decarboxylasehemmer in Kapseln oder Beuteln zur Anwendung kommen.
13. Verfahren zur Herstellung von L-Dopa in Form von Pellets, die 50 bis 1000 mg L-Dopa und gegebenenfalls 10-100 mg Decarboxylasehemmer enthalten, zur Kombination mit gleichzeitiger oder getrennter Gabe eines Decarboxylasehemmers zur Behandlung der Parkin­ sonschen-Krankheit dadurch gekennzeichnet, daß man
  • a) 50 bis 1000 mg L-Dopa und gegebenenfalls 10-100 mg Decarboxylasehemmer bei einer Temperatur zwischen 10 und 80°C mit üblichen Hilfs- und Trägerstoffen vermischt und die Mischung zu Pellets mit einem Durchmesser zwischen 0,1 und 2 mm preßt, oder daß man
  • b) eine Mischung aus 50 bis 1000 mg L-Dopa und gegebenenfalls 10-100 mg Decarboxylasehemmer und üblichen Hilfs- und Trägerstoffen bei einer Temperatur zwischen 10 und 60°C mit einem üblichen Lösungsmittel anteigt und die entstehende plastische Masse durch Lochscheiben drückt, die entstehenden Stränge zerteilt, ausrundet und trocknet, oder daß man
  • c) 50 bis 1000 mg L-Dopa und gegebenenfalls 10-100 mg Decarboxylasehemmer bei einer Temperatur zwischen 10 und 80°C in einer Schmelze fettartiger Substanzen oder Wachsen vertropft und zur Erstarrung bringt, oder daß man
  • d) 50 -1000 mg L-Dopa und gegebenenfalls 10-100 mg Decarboxylasehemmer bei einer Temperatur zwischen 10 und 60°C mit oder ohne Bindemittel auf Neutralpellets aufbringt, oder daß man
  • e) 50-1000 mg L-Dopa und gegebenenfalls 10-100 mg Decarboxylasehemmer an saure Ionenaustauscher-Partikel bindet
und gegebenenfalls die gemäß a)-e) erhaltenen Pellets mit mindestens einem üblichen Hüllstoff überzieht.
14. Verfahren zur Herstellung von L-Dopa-Pellets nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß man 50 bis 1000 mg L-Dopa und gegebenenfalls 10-100 mg Decarboxylasehemmer mit mindestens einem der Hilfsstoffe Cellulose, Cellulosederivate, Lactose, Stärke, Mannit, Sorbit, Polysorbat, Saccharose, Glucose, Natriumalginat, Natriumalginat/Calcium-Salze gegebenenfalls unter Zusatz von Bindemitteln wie Polyvinylpyrrolidon, Vinylacetat-Vinylpyrrolidon-Copolymerisat, Gelatine, Cellulosederivate in Form von Lösungen vermischt und zu Pellets formt, diese gegebenenfalls mit einem üblichen Hüllstoff überzieht oder L-Dopa mit mindestens einem der oben genannten Hilfsstoffe auf Neutralpellets aufbringt und diese gegebenenfalls anschließend ebenfalls mit einem üblichen Hüllstoff überzieht.
15. Verfahren zur Herstellung von L-Dopa-Pellets nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß man 50 bis 1000 mg L-Dopa und gegebenenfalls 10-100 mg Decarboxylasehemmer mit mindestens einem hydrophilen Polymeren oder Hydrocolloid gegebenenfalls unter Zusatz von üblichen Bindemitteln und/oder Lösungsmitteln vermischt und zu Pellets formt oder die L-Dopa-Mischung auf Neutralpellets aufbringt und die erhaltenen Pellets mit einem magensaftresistenten Überzug versieht.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß als hydrophile Polymere oder Hydrocolloid mindestens einer der folgenden Stoffe verwendet wird: Cellulosederivate, Acrylsäure-Homopolymerisate, Acrylsäurecopolymerisate, Pectine, hydrophile Gummen oder Alginate sowie deren physiologisch verträgliche Salze.
17. L-Dopa-Pellets, die 50-1000 mg und gegebenenfalls 10-100 mg Decarboxylasehemmer enthalten, erhältlich nach einem oder mehreren der Ansprüche 13-16.
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