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DE3700423A1 - Schweissschutzmaske mit automatischer visierbetaetigung - Google Patents

Schweissschutzmaske mit automatischer visierbetaetigung

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DE3700423A1
DE3700423A1 DE19873700423 DE3700423A DE3700423A1 DE 3700423 A1 DE3700423 A1 DE 3700423A1 DE 19873700423 DE19873700423 DE 19873700423 DE 3700423 A DE3700423 A DE 3700423A DE 3700423 A1 DE3700423 A1 DE 3700423A1
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Germany
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welding
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DE19873700423
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F9/00Methods or devices for treatment of the eyes; Devices for putting in contact-lenses; Devices to correct squinting; Apparatus to guide the blind; Protective devices for the eyes, carried on the body or in the hand
    • A61F9/04Eye-masks ; Devices to be worn on the face, not intended for looking through; Eye-pads for sunbathing
    • A61F9/06Masks, shields or hoods for welders
    • A61F9/061Masks, shields or hoods for welders with movable shutters, e.g. filter discs; Actuating means therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Description

Die Erfindung betrifft eine Schweißschutzmaske gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer derartigen Schweißschutzmaske, die in ver­ schiedenen Ausführungsformen bekannt ist, die jedoch üblicherweise in jedem Fall eine Sichtöffnung aufweist, die durch einen als Visier dienenden beweglichen Schutz­ schirm aus durchscheinendem Kunsstoff, Glas oder dgl. abgedeckt ist, versteht es sich von selbst, daß das intensive Licht, das bei Anwendung eines Lichtbogens bzw. bei Erzeugung einer Schweißflamme zum Zweck des Schwei­ ßens hervorgerufen wird, außerordentlich lästig und auch schädlich für das Augenlicht sowie für die Sicht des Schweißers ist.
Um daher den Schweißer vor der Gefahr einer Beschädigung seiner Augen sowie seiner Sehkraft zu bewahren, ist es übliche Vorschrift, daß der Schweißer beim Durchführen des Schweißvorganges eine Schweißschutzmaske der gat­ tungsgemäßen Art vor sein Gesicht zu halten hat. Eine derartige Schweißschutzmaske weist normalerweise einen vor einer Sichtöffnung angeordneten Schutzschirm auf, der entweder aus zwei Gläsern, einer Maske oder dgl. aus opakem bzw. durchscheinendem, d.h. mehr oder weniger lichtundurchlässigem Material besteht, um dadurch die Intensität des von dem Schweißlichtbogen ausgehenden Lichtes zu verringern.
Bei einer derartigen Schweißschutzmaske ist es jedoch erforderlich, daß der Schweißer genau in dem Augenblick, in dem der Schweißlichtbogen ausgeschaltet wird bzw. zusammenbricht, von Hand den Schutzschirm von der Sicht­ öffnung der Schweißschutzmaske wegbewegt, um den not­ wendigen direkten Blick auf die Schweißstelle zu erhal­ ten; demgemäß muß der Schweißer auch im Augenblick des Einschaltens bzw. des Auftretens des Lichtbogens den Schutzschirm wieder von Hand vor die Sichtöffnung klap­ pen bzw. schieben.
All diese von Hand durchgeführten Vorgänge führen jedoch häufig in nachteiliger Weise dazu, daß die Augen des Schweißers zwangsläufig für Bruchteile von Sekunden der intensiven Helligkeit des Schweißlichtbogens ausgesetzt sind, so daß selbst innerhalb dieses kurzen Zeitraums die Sicht des Schweißers beeinträchtigt und insbesondere dessen Sehkraft auf die Dauer geschädigt werden kann.
Hinzu kommt außerdem, daß der Vorgang des manuellen Be­ wegens des Schutzschirms in seine Betriebsstellung vor die Sichtöffnung der Schweißschutzmaske sowie des ent­ sprechenden Wegklappens für den Schweißer arbeitsauf­ wendig und unbequem ist. In diesem Zusammenhang ergibt sich außerdem der Nachteil, daß der Schweißer in dem be­ treffenden Augenblick lediglich eine Arbeitshand zur Ver­ fügung hat, weil die andere Hand, üblicherweise seine linke Hand, durch das Betätigen des Schutzschirms bean­ sprucht ist. Dies bedeutet, daß der Schweißer diese an­ sonsten freie Hand nicht zum Halten des Werkstückes be­ nutzen kann, was aber erforderlich ist, da sich der Schweißer häufig in einer gefährlichen oder unbequemen Arbeitsposition befindet, beispielsweise beim Schweißen an Fundamenten, Gründungen, Uhrwerken, Bergwerken usw.
Zu erwähnen ist außerdem, daß eine behinderte, insbeson­ dere nur noch eine Hand aufweisende Person bisher die Tätigkeit eines Schweißers nicht ausüben kann, da die Fachwelt bisher davon ausgegangen ist, daß die präzise und empfindliche Tätigkeit des Schweißens den Gebrauch beider Arbeitshände erfordert.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zu­ grunde, die Schweißschutzmaske der gattungsgemäßen Art zur Beseitigung der geschilderten Nachteile derart auszugestalten, daß sie den betreffenden Schweißer von der manuellen Betätigung des Schutzschirms zu Beginn sowie nach Beendigung des Schweißvorgangs befreit und demgemäß die Gewähr bietet, daß der als Visier dienende bewegliche Schutzschirm eine mit dem Auftreten der Schweißflamme bzw. des Schweißlichtbogens synchroni­ sierte automatische, unabhängige Öffnungs- oder Schließ­ bewegung durchführen kann.
Die Merkmale der zur Lösung dieser Aufgabe geschaffenen Schweißschutzmaske gemäß der Erfindung ergeben sich aus Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Der erfindungsgemäß ausgestalteten Schweißschutzmaske liegt der wesentliche Gedanke zugrunde, den diese Schutzmaske benutzenden Schweißer von der aufwendigen Tätigkeit des manuellen Betätigens des Schutzschirms zu befreien, indem dieser Schutzschirm durch entsprechende Ausgestaltung mit dem Auftreten und Erlöschen der Schweißflamme bzw. des Schweißlichtbogens synchronisiert ist, so daß dadurch eine automatische, von einer manuel­ len Betätigung unabhängige Öffnungs- bzw. Schließbewe­ gung des Schutzschirms gewährleistet ist.
Die Schweißschutzmaske gemäß der Erfindung weist im Fall ihres einfachsten Ausführungsbeispiels einen Elektromagnet auf, der an der Schutzmaske befestigt ist und in der zuvor angegebenen Weise den Schutzschirm be­ tätigt. Hierbei ist die Spule des üblicherweise aus Spule und Kern gebildeten Elektromagneten mit dem Schweißgerät oder den Schweißelektroden mittels zweier einfacher Leitungsdrähte verbunden, und zwar derart, daß dann, wenn der Schweißstrom eingeschaltet wird bzw. der Schweißvorgang auf andere Weise beginnt, der Schutz­ schirm automatisch in seine Betriebsstellung vor die Sichtöffnung der Schutzmaske bewegt wird, und daß weiter­ hin dann, wenn der Schweißstrom ausgeschaltet oder der Schweißvorgang auf andere Weise beendet wird, der Schutz­ schirm automatisch in seine Außerbetriebsstellung von der Sichtöffnung wegbewegt wird, um dadurch insgesamt die Augen sowie die Sehkraft des Schweißers automatisch zu schützen.
Wenn der Schweißstrom abgeschaltet und demgemäß der Schweißlichtbogen unterbrochen wird, wird auch der Elektromagnet entregt, so daß der Schutzschirm selbst­ tätig angehoben bzw. auf andere Weise von der Sichtöff­ nung der Schweißschutzmaske wegbewegt wird. Dies kann bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung entweder mit Hilfe eines kurzen Stromstoßes oder aber mechanisch mit Hilfe einer Rückstellfeder erfolgen.
Bei der erfindungsgemäß ausgestalteten Schweißschutz­ maske ist demgemäß die Betätigungsbewegung des Schutz­ schirms mit dem Auftreten des Schweißlichtbogens synchro­ nisiert und steht in enger automatischer Wirkbeziehung zu diesem. Dies bedeutet, daß der Benutzer der Schweißschutz­ maske stets beide Arbeitshände frei hat und sich nicht in einer der eigentlichen Schweißarbeit abträglichen Weise um die manuelle Betätigung des Schutzschirms küm­ mern muß. Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht weiterhin darin, daß die Schweißschutzmaske auch von Behinderten, insbesondere einhändigen Personen benutzt werden kann, ohne daß hierdurch deren Schweißleistung be­ einträchtigt wird.
Die Erfindung ist mit Vorteil nicht nur beim Autogen­ schweißen sowie beim Elektroschweißen anwendbar, son­ dern kann auch bei entsprechender Ausgestaltung in Ver­ bindung mit jedem anderen möglichen Schweißverfahren zur Anwendung gelangen, sofern nur gewährleistet ist, daß der in Wirkverbindung mit dem Schutzschirm stehende Elektromagnet beim Auftreten des Lichtbogens bzw. der Schweißflamme oder beim Fließen des Schweißstroms akti­ viert wird und demgemäß über eine Betätigungseinrichtung den Schutzschirm in seine Betriebsstellung vor die Sichtöffnung der Schutzmaske bewegt sowie nach Beendigung des Schweißvorgangs mittels einer Rückstelleinrichtung wieder in die Außerbetriebsstellung bringt.
Im Fall des Autogenschweißens ist der Elektromagnet, der in der erfindungsgemäßen Weise den Schutzschirm der Schweißschutzmaske betätigt, mit einer elektrischen Batterie sowie mit einem eine photoelektrische Zelle aufweisenden System versehen, und zwar in der Weise, daß dann, wenn das System das Licht der Schweißflamme wahr­ nimmt, ein kleines Relais betätigt wird, das seinerseits den Elektromagnet erregt, so daß dann der Schutzschirm vor die Sichtöffnung abgesenkt wird.
Diese Anordnung kann als Minischaltkreis ausgebildet und in einem kleinen Gehäuse angeordnet werden, das in der gleichen Weise wie beispielsweise die Lampe im Helm eines Bergmannes in der Schweißschutzmaske vorgesehen werden kann.
Die Erfindung wird im folgenden in Form mehrerer Aus­ führungsbeispiele anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1A schematisch eine Ausführungsform der Schweiß­ schutzmaske gemäß der Erfindung zur Anwen­ dung beim Elektroschweißen mit der automa­ tischen Schutzschirmbetätigungseinrichtung in Vorderansicht sowie
Fig. 1B im senkrechten Querschnitt;
Fig. 2A in Vorderansicht eine abgewandelte Ausfüh­ rungsform der Schweißschutzmaske zum Auto­ genschweißen sowie
Fig. 2B schematisch das elektrische bzw. elektroni­ sche Schaltbild für die betreffende Schutz­ schirmbetätigungseinrichtung;
Fig. 3A eine abgewandelte Ausführungsform der Schweißschutzmaske mit automatischer verti­ kaler Schiebebewegung des Schutzschirms in Vorderansicht sowie
Fig. 3B im Längsschnitt;
Fig. 4A eine Schweißschutzmaske mit abgewandeltem Schutzschirm bzw. abgewandelter Schutzschirm­ betätigung in Vorderansicht sowie
Fig. 4B im Längsschnitt bei in Betriebsstellung be­ findlichem Schutzschirm und
Fig. 4C im Längsschnitt mit dem in die Öffnungs­ stellung sich bewegenden Schutzschirm, der sich um 90° verschwenken kann;
Fig. 5A eine abgewandelte Ausführungsform der Schweißschutzmaske mit einem mittels einer Rolle bzw. einer Riemenscheibe bewegbaren Schutzschirm in Vorderansicht,
Fig. 5B im Längsschnitt mit in Betriebsstellung be­ findlichem Schutzschirm und
Fig. 5C im Längsschnitt mit in Außerbetriebsstel­ lung befindlichem Schutzschirm;
Fig. 6A eine abgewandelte Ausführungsform der Schweiß­ schutzmaske mit einem nach Art einer Schmet­ terlingsmutter (Flügelmutter) betätigten Schutzschirm in Vorderansicht und
Fig. 6B im Längsschnitt;
Fig. 7A eine abgewandelte Schweißschutzmaske mit einem Zahngetriebe zur Betätigung des Schutz­ schirms in Vorderansicht sowie
Fig. 7B im Längsschnitt mit in Betriebsstellung be­ findlichem Schutzschirm und
Fig. 7C im Längsschnitt mit einem sich in die Außer­ betriebsstellung bewegenden Schutzschirm;
Fig. 8 schematisch in perspektivischer Darstellung eine Schweißschutzmaske mit parallelem An­ schluß der Schutzschirmbetätigungseinrichtung an das Schweißgerät bzw. an die Schweißelek­ troden;
Fig. 9 perspektivisch eine abgewandelte Schweiß­ schutzmaske mit einer Schutzschirmbetäti­ gungseinrichtung, die mittels eines Neben­ schlußwiderstandes (Shunts) in Reihe an ein Schweißgerät angeschlossen ist, und
Fig. 10 perspektivisch eine Schweißschutzmaske, deren Schutzschirmbetätigungseinrichtung an ein mit Wechselstrom arbeitendes Schweiß­ gerät angeschlossen ist.
Wie aus der Zeichnung, insbesondere aus Fig. 1 und 2, ersichtlich, weist die dargestellte Schweißschutzmaske 1, die sowohl beim Elektroschweißen als auch beim Autogen­ schweißen usw. zur Anwendung gelangen kann, einen Elektro­ magnet 2 auf, der an der Schutzmaske 1 befestigt ist und in der dargestellten Weise in Wirkverbindung mit einem als Visier dienenden beweglichen Schutzschirm 3 steht.
Dieser Schutzschirm 3 besteht aus opakem bzw. durch­ scheinendem Kunststoff, Glas oder dgl. und deckt derart eine Sichtöffnung 4 der Schweißschutzmaske 1 ab, daß er in noch zu beschreibender Weise in Abhängigkeit von dem Auftreten einer Schweißflamme bzw. eines Schweißlicht­ bogens geschlossen oder geöffnet, d.h. vor die Sichtöff­ nung 4 bewegt oder von dieser wegbewegt werden kann.
Bei der aus Fig. 1 ersichtlichen ersten Ausführungsform der Schweißschutzmaske 1 ist diese zur Anwendung beim Elektroschweißen, d.h. in Verbindung mit einem Elektro­ schweißgerät 5, vorgesehen. Zu diesem Zweck ist die Spule des Elektromagneten 2 mittels zweier Leitungs­ drähte 12 mit dem Schweißgerät 5 verbunden, so daß dann, wenn ein Schweißstrom fließt, der Kern 10 des Elektro­ magneten 2 entsprechend betätigt wird und seinerseits den Schutzschirm 3 in die Betriebsstellung vor die Sichtöffnung 4 der Schweißschutzmaske 1 bewegt.
Bei der abgewandelten Ausführungsform der Schweißschutz­ maske 1 gemäß Fig. 2 ist diese insbesondere zur Anwen­ dung beim Autogenschweißen vorgesehen. Zu diesem Zweck wird die beschriebene Schutzschirmbetätigungseinrich­ tung durch eine an der Vorderseite der Schweißschutz­ maske 1 befestigte photoelektrische Zelle 50 erregt. Diese wird dann, wenn der Schweißstab 9 (der auch ein Lötkolben usw. sein kann) in Betrieb gesetzt wird, durch das Licht 8 der Schweißflamme erregt, wobei der hier­ durch erzeugte Stromimpuls der photoelektrischen Zelle 50, wie aus dem Schaltbild gemäß Fig. 2B ersichtlich, in einem entsprechenden Schaltkreis 6 durch Batterien 7 verstärkt sowie durch ein Relais R gesteuert wird. Dieses betätigt seinerseits in der dargestellten Weise den Elektromagnet 2, so daß der Schutzschirm 3 in Richtung der Pfeile gemäß Fig. 2B bewegt werden kann. Nachfolgend werden anhand von Fig. 3-7 verschiedene Ausfüh­ rungsformen einer Betätigungseinrichtung beschrieben, mittels welcher der Schutzschirm 3 in seine Betriebsstel­ lung vor die Sichtöffnung 4 der Schweißschutzmaske 1 so­ wie in seine Außerbetriebsstellung bewegbar ist.
Bei der aus Fig. 3A und 3B ersichtlichen Direktbetäti­ gungseinrichtung ist der Kern 10 des Elektromagneten 2 unter Zwischenschaltung einer Rückstellfeder 11 mit dem Schutzschirm 3 verbunden, und zwar derart, daß sich der Schutzschirm 3 in vertikaler Richtung nach oben und un­ ten bewegen kann, wobei dann, wenn die Spule des Elektro­ magneten 2 nicht mehr erregt ist, der Kern 10 des Elektro­ magneten 2 - und damit auch der Schutzschirm 3 - mittels der Rückstellfeder 11 nach oben bewegt wird.
Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 4A, B und C ist der Schutzschirm 3 in der dargestellten Weise entlang seiner oberen Längskante an der Schweißschutz­ maske 1 angelenkt, und zwar derart, daß er sich in einem Winkelbogen von 90° vor der Sichtöffnung 4 verschwenken kann. Der Schutzschirm 3 ist nach Art eines rechtwinkli­ gen Winkelmaßes bzw. in Winkelform ausgebildet, wobei der am oberen Ende vom Schutzschirmhauptteil rechtwink­ lig abstehende kürzere Schenkel über die Rückstellfeder 11 gelenkig mit dem unteren Ende des Magnetkerns 10 ver­ bunden ist. Die Anordnung ist hierbei derart getroffen, daß sich der Schutzschirm 3 in die Betriebsstellung ge­ mäß Fig. 4B nach unten verschwenkt, wenn der Schweiß­ strom eingeschaltet wird und demgemäß der Schweißlicht­ bogen auftritt, während demgegenüber sich der Schutz­ schirm 3 anhebt bzw. nach oben verschwenkt, wenn der Schweißlichtbogen unterbrochen wird.
Bei der weiterhin abgewandelten Ausführungsform der Schutzschirmbetätigungseinrichtung gemäß Fig. 5 gelangt in der dargestellten Weise ein Schwenkrollen- bzw. Riemenscheibensystem zur Anwendung, wobei der inner­ halb des Elektromagneten 2 verschiebbare Kern 10 mit einer Riemenscheibe 13 zusammenwirkt, die an einer obe­ ren waagrechten Schwenkachse 14 des Schutzschirms 3 be­ festigt ist. Hierdurch kann in der dargestellten Weise der Schutzschirm 3 ebenfalls über einen Schwenkwinkel von 90° bei Erregung des Elektromagneten 2 nach unten in die Betriebsstellung vor die Sichtöffnung 4 geschwenkt bzw. bei Entregung des Elektromagneten 2 in die Außerbetriebs­ stellung nach oben gemäß Fig. 5C geschwenkt werden.
Die weiterhin abgewandelte Schutzschirmbetätigungsein­ richtung gemäß Fig. 6A und 6B arbeitet nach Art eines Schmetterlingsflügels bzw. einer Schmetterlingsmutter (Flügelmutter) derart, daß der bewegbare Kern 10 des Elektromagneten 2 mit einem Eisenplättchen 15 verbunden ist, das in der dargestellten Weise an der einen Seite des aus Glas oder dgl. bestehenden Schutzschirms 3 be­ festigt ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 weist der Eisen­ kern des Elektromagneten 2 einen Zahn, eine Zahnstange 16, eine Wendel oder dgl. auf bzw. ist als solche ausgebildet. Diese arbeitet in der dargestellten Weise derart mit einem unter der Wirkung einer flachen bzw. ebenen Rück­ stellfeder 18 stehenden Ritzel 17 zusammen, das dann, wenn sich die Zahnstange 16 nach oben oder unten bewegt, sich mittels des hiermit kämmenden Ritzels 17 auch der Schutzschirm 3 nach oben bzw. nach unten verschwenkt.
Fig. 8, 9 und 10 zeigen verschiedene Ausführungsformen zur Verbindung bzw. zum Anschluß des Elektromagneten 2 an das jeweilige Schweißgerät 19. So stellt eine Ver­ bindungsart diejenige dar, bei welcher der von der Schweißelektrode 20 erzeugte Lichtbogen 21 parallel über die Leitungsdrähte 12 mit dem Elektromagnet 2 ge­ schaltet ist. Bei dieser Anschlußart ist jedoch bekannt, daß diese einen gewissen Spannungsabfall bewirken kann, der seinerseits bewirkt, daß die Spule des Elektromagne­ ten 2 nicht genügend Kraft erzeugt, um über den Magnet­ kern den Schutzschirm 3 in aufrechter Stellung zu hal­ ten. Wenn demgegenüber der Spannungsabfall zwischen den Elektroden stärker wird, wäre die Spule des Elektro­ magneten 2 in der Lage, den Schutzschirm 3 in ausrei­ chender Weise anzuziehen und abzustoßen, d.h. in die Öffnungsstellung sowie in die Schließstellung zu ver­ bringen. Um dies zu erreichen, sollte die Spule des Elektromagneten 2 derart geschaltet werden, daß sie zwischen den Schweißelektroden 20 und dem an Masse 22 anliegenden Werkstück angeschlossen ist.
Bei der aus Fig. 9 ersichtlichen Anschlußart ist der Elektromagnet 2 in Reihe zum Lichtbogen 21 an das Schweißgerät 19 angeschlossen. Zu diesem Zweck ist ein Shunt 23 (Nebenschlußwiderstand) mit einer Reduk­ tion von 1/100 A vorgesehen, der in der dargestellten Weise in Reihe zwischen der Schweißelektrode 20 und dem positiven Anschluß des Schweißgerätes 19 geschaltet ist.
Schließlich ist aus Fig. 10 eine Anschlußverbindung für den Elektromagnet 2 zur Anwendung für ein mit Wechsel­ strom arbeitendes Schweißgerät 19 ersichtlich, wobei in der dargestellten Weise zwischen der Schweißelektrode 20 bzw. dem Lichtbogen 21 und dem Elektromagnet 2 ein Amperemeter bzw. eine Spule 24 angeordnet ist. Wenn dann der vom Schweißgerät 19 kommende Hauptteil des Schweißstroms durch die Spule 24 fließt, wird in der bekannten Weise mittels Induktion ein kleinerer Strom erzeugt, der seinerseits den Elektromagnet 2 erregt, so daß hierdurch in der beschriebenen Weise der Schutz­ schirm 3 der Schweißschutzmaske 1 betätigt wird.
Die beim Autogenschweißen in Frage kommende Anschlußart und -funktion des Elektromagneten 2 an das betreffende Schweißgerät wurde bereits in Verbindung mit der Aus­ führungsform gemäß Fig. 2 beschrieben. Hierbei wird, wie dargelegt, der Impuls zum Betätigen des Elektromagneten 2 von demjenigen Licht gewonnen, das die beim Autogenschwei­ ßen erzeugte Schweißflamme aussendet. Dieses Licht wird von der an der Schweißschutzmaske 1 befestigten photo­ elektrischen Zelle 50 aufgefangen, die dann ihrerseits ein kleines Relais R betätigt. Dieses schließt dann in der aus Fig. 2B ersichtlichen Weise den entsprechenden Stromkreis, so daß über die Batterie 7 die Spule des Elektromagneten 2 mit Strom versorgt wird. Diese sehr klein bauende Schutzschirmbetätigungseinrichtung kann ohne weiteres in der Schweißschutzmaske 1 eingebaut bzw. angeordnet sein, wobei die kleine photoelektrische Zelle 50 in Richtung des von der Schweißflamme erzeugten Lichtes 8 ausgerichtet ist. Die transistorierte Schaltung 6, das kleine Relais R und die Versorgungsbatterie 7 können in einem kleinen Gehäuse angeordnet sein, das, wie schon erwähnt, ohne weiteres in die Schweißschutzmaske 1 ein­ gebaut werden kann, beispielsweise in Form eines Kopf­ teils ähnlich wie die Lampe im Helm eines Bergmannes.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß weitere Merkmale der Erfindung, soweit diese nicht vorstehend in der Beschreibung erläutert wurden, deutlich aus der Zeichnung sowie aus den Ansprüchen zu entnehmen sind.

Claims (9)

1. Schweißschutzmaske mit einer Sichtöffnung, die durch einen als Visier dienenden beweglichen Schutz­ schirm aus durchscheinendem Kunststoff, Glas oder dgl. abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Schutzmaske (1) ein Elektromagnet (2) befestigt ist, der in Wirkverbindung mit dem Schutz­ schirm (3) steht derart, daß der Elektromagnet (2) beim Auftreten der Schweißflamme (8, 21) bzw. beim Fließen des Schweißstroms aktivierbar ist und über eine Betätigungseinrichtung (10, 13, 15, 16, 17) den unter der Wirkung einer Rückstelleinrichtung (11, 18) stehenden Schutzschirm (3) in seine Be­ triebsstellung vor die Sichtöffnung (4) bewegt.
2. Schutzmaske nach Anspruch 1, insbesondere zur An­ wendung beim Elektroschweißen, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromagnet (2), insbesondere dessen Spule, über zwei Leitungsdrähte (12) mit dem Elektro­ schweißgerät (5, 19) bzw. mit den Schweißelektroden (20) verbunden ist derart, daß dann, wenn der Schweiß­ strom durch die Elektroden (20) fließt und der Schweißlichtbogen (21) auftritt, ein Teil des Schweiß­ stromes durch den Elektromagnet (2) fließt, diesen betätigt und den Schutzschirm (3) vor die Sichtöff­ nung (4) absenkt, während dann, wenn der Schweiß­ strom unterbrochen und die Schweißelektrode (20) außer Betrieb gesetzt wird, der Elektromagnet (2) entregt wird und der Schutzschirm (3) mittels der Rückstelleinrichtung (11, 18) von der Sichtöffnung (4) weg anhebbar ist.
3. Schutzmaske nach Anspruch 1, insbesondere zur Anwen­ dung beim Autogenschweißen, dadurch gekennzeichnet, daß dem Elektromagnet (2) eine kleine elektrische Batterie (7) sowie eine photoelektrische Zelle (50) zugeordnet sind, wobei die photoelektrische Zelle (50), wenn das Licht (8) der Schweißflamme auf sie auf­ trifft, ein kleines Relais (R) betätigt, das seiner­ seits den Elektromagnet (2) erregt, so daß der Schutzschirm (3) in seine Betriebsstellung bewegbar ist.
4. Schutzmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (10) des Elektromagneten (2) direkt mit dem Schutzschirm (3) verbunden ist und diesen ko­ axial auf- und abbewegt.
5. Schutzmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (10) des Elektromagneten (2) derart mit dem Schutzschirm (3) verbunden ist, daß er diesen über einen Schwenkwinkel von wenigstens 90° nach oben und unten schwenkt.
6. Schutzmaske nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (10) des Elektromagneten (2) mit dem einen Schenkel eines an der Schutzmaske (1) ange­ lenkten Winkelmaßes (3) verbunden ist, das seiner­ seits den Schutzschirm bildet bzw. an diesem be­ festigt ist und in Abhängigkeit vom Auftreten der Schweißflamme (8) bzw. dem Lichtbogen (21) über einen Schwenkwinkel von wenigstens 90° absenkbar bzw. anhebbar ist.
7. Schutzmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (10) des Elektromagneten (2) über eine Rolle bzw. ein Riemenscheibensystem (13) mit dem um eine horizontale Schwenkachse (14) beweg­ baren Schutzschirm (3) verbunden ist.
8. Schutzmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Anheben und Absenken des Schutzschirms (3) eine Schmetterlingsmutter bzw. Flügelmutter aufweist, die sich am Kern (10) des Elektromagneten (2) dreht, wobei der Magnetkern (10) seinerseits ein am Schutzschirm (3), insbesondere an dessen Kante befestigtes Metall- bzw. Eisen­ plättchen (15) berührt.
9. Schutzmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Heben und Senken des Schutzschirms (3) ein Zahngetriebe bzw. Zahn­ stangengetriebe (16, 17) aufweist, das eine mit dem Magnetkern (10) verbundene Zahnstange, eine Wendel (16) oder dgl. sowie ein hiermit kämmendes Ritzel (16) umfaßt, das an einer horizontal ver­ laufenden Schwenkachse des Schutzschirms (3) be­ festigt ist und unter der Wirkung einer Rückstell­ feder (18) steht, so daß der Schutzschirm (3) beim Auftreten des Schweißlichtbogens (21) bzw. der Schweißflamme (8) über einen Schwenkwinkel von wenigstens 90° anhebbar und absenkbar ist.
DE19873700423 1986-01-08 1987-01-08 Schweissschutzmaske mit automatischer visierbetaetigung Withdrawn DE3700423A1 (de)

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ES550737A ES8701947A1 (es) 1986-01-08 1986-01-08 Careta o gafa protectora automatica para la soldadura

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Publication Number Publication Date
DE3700423A1 true DE3700423A1 (de) 1987-07-30

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19873700423 Withdrawn DE3700423A1 (de) 1986-01-08 1987-01-08 Schweissschutzmaske mit automatischer visierbetaetigung

Country Status (2)

Country Link
DE (1) DE3700423A1 (de)
ES (1) ES8701947A1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0612510A3 (de) * 1993-01-25 1995-03-08 Anjos Lopes Jose Manuel Dos Vorrichtung zur Kontrolle der Stellung eines Helmvisiers für Handschweissarbeiter.
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