DE3628605C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung richtet sich auf eine Heuwerbungsmaschine
zum front- oder heckseitigen Anbau an einem Schlepper,
bestehend aus zwei entgegengesetzt seitlich auskragenden
Arbeitseinheiten, die an einem Tragbock
gelagert und diesem gegenüber um je eine etwa in Fahrtrichtung
liegende, horizontale Achse gegeneinander
hochschwenkbar sind.
Der Begriff Heuwerbungsmaschine ist im weitesten Sinne
des Wortes zu verstehen. Er umfaßt ebenso Mähmaschinen,
beispielsweise als Trommel- oder Kreiselmäher,
wie Schwadmaschinen u. dgl., die seitlich auskragend an
einem Schlepper anbaubar sind. Leistungsfähige Schlepper
verwenden vielfach zu einer einheitlichen Maschine
kombinierte mehrfache Arbeitseinheiten, die unter
Ausnutzung der vorhandenen Leistung großflächig eingesetzt
werden können. Dem Straßentransport solcher
Geräte stehen aber straßenpolizeiliche Vorschriften
entgegen, die einer an sich möglichen Vergrößerung der
Arbeitsbreite solcher Geräte Grenzen setzen. So ist es
auch nicht möglich, zwei solcher Arbeitseinheiten an
der Frontseite oder Heckseite des Schleppers in Fahrtrichtung
parallel zueinander verlaufend anzubauen.
Folglich stellt die DE-AS 24 14 769 eine Heuwerbungsmaschine
mit einer Arbeitseinheit zum Mähen von verschiedenartigem
Schnittgut vor, welche indirekt über einen
Tragarm mit dem Tragbock der Maschine verbunden ist.
Um nun kleinere Unebenheiten des Geländes auszugleichen,
ist an der Arbeitseinheit eine ganz spezielle
Gelenkmimik vorgesehen, mittels derer die Arbeitseinheit
in der Benutzungsstellung um eine horizontale
Achse geringfügig nach oben bzw. unten verstellt werden
kann. Für die Transportstellung ist an dem Tragarm
eine vertikale Achse angebracht, um die nicht die
gesamte Arbeitseinheit, sondern vielmehr ein Teil des
Tragarmes verschwenkt und somit ungefähr auf die Breite
des Schleppers verbracht werden kann. Darüber hinaus
beschreibt die FR-OS 24 50 035 eine Heuwerbungsmaschine
mit zwei Arbeitseinheiten, die horizontal
verschwenkbar sind und mittels je eines Seilzuges von
der Arbeitsstellung in eine nahezu senkrechte Transportstellung
verbracht werden können. Um hierbei
gleichzeitig jede der Arbeitseinheiten auf etwa ihre
halbe Länge zu verkürzen, kann ein Teil jeder Arbeitseinheit
über eine Gelenkmechanik abgewinkelt werden.
Entsprechend den hieraus resultierenden auftretenden
hohen Hebelkräften ist die Seilführung allerdings außerordentlich
aufwendig ausgebildet. Aus DE-OS 34 41 387
ist es schließlich noch bekannt, zwei solcher Arbeitseinheiten
an dem Tragbock einer Maschine in eine
schräg nach oben gerichtete Lage anschwenkbar anzubauen.
Abgesehen davon, daß diese Maßnahme das Problem
nur teilweise löst, ergibt sich eine weitere Schwierigkeit
insofern, als solche Maschinen, werden sie nach
Gebrauch abgestellt, einen erheblichen Raum beanspruchen.
In der vorbekannten gegeneinander hochgeschwenkten
Form lassen sie sich aber nicht ohne erhebliche
Handhabungsschwierigkeiten abstellen.
Hieraus ergibt
sich die Aufgabe eine Lösung zu suchen, die
sowohl dem verminderten Raumbedarf beim Straßentransport
wie zugleich beim Abstellen außer Gebrauch Rechnung
trägt, die darüber hinaus eine komplizierte Bauart
vermeidet und eine einfache Handhabung gewährleistet.
Bei einer Heuwerbungsmaschine der eingangs bezeichneten
Art löst die Erfindung diese Aufgabe in der Weise,
daß die beiden Einheiten je um die etwa horizontale
Achse um etwa 90° nach oben sowie um eine etwa vertikale
Achse vom Tragbock weg bis zu einer etwa parallelen
Lage beider Einheiten zueinander schwenkbar gelagert
sind und die beiden Schwenkachsen einander schneiden.
Voraussetzung einer solchen Konstruktion sind
also zwei Schwenkachsen, eine etwa horizontale, um die
beiden Arbeitseinheiten beim Straßentransport in eine
Hochstellung zu bringen, und eine etwa vertikale, um
die Arbeitseinheiten, wenn die Maschine außer Gebrauch
ist, unter geringstem Raumbedarf in einem Maschinenschuppen
od. dgl. unterzubringen, wobei die Maschine
mit dem Schlepper, an dessen Dreipunktgestänge sie im
allgemeinen angebaut ist, bis zu ihrem Platz verbracht
und dort abgestellt und vom Dreipunktgestänge des
Schleppers gelöst wird. Ebenso leicht ist es dann, die
so abgestellte Maschine wieder in Betrieb zu nehmen.
Es braucht lediglich der Schlepper bis in Anbaudistanz
des Dreipunktgestänges an den Tragbock verbracht und
das Gestänge mit dem Tragbock verbunden werden. Dabei
hat es sich als außerordentlich sinnvoll und die Konstruktion
vereinfachend erwiesen, wenn die beiden
Schwenkachsen für jede Arbeitseinheit so gelegt werden,
daß sie einander schneiden.
Diesem allgemeinen Gedanken trägt eine solche konstruktive
Lösung bevorzugt Rechnung, bei der nach einem
weiteren Merkmal der Erfindung die beiden Schwenkachsen
in einem in der Antriebsübertragung zu der Einheit
angeordneten Kegelradgetriebe liegen. Ein solches
Getriebe erfüllt in einfachster Weise die Bedingung,
daß sich die beiden Achsen schneiden. Zum anderen ist
es ein wirksames und besonders platzsparendes Antriebselement.
Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, die
Anordnung so zu treffen, daß die Einheit eine etwa
vertikale Antriebswelle mit einem Kegelrad am oberen
Ende aufweist, welches mit einem - mittelbar oder
unmittelbar - von der Zapfwelle des Schleppers angetriebenen
Kegelrad kämmt. Die Schwenkachsen liegen
dann im Bereich des Übergangs zwischen dem Tragbock
und der jeweiligen Arbeitseinheit.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das die horizontale
Achse aufweisende Kegelrad mit der abtreibenden Scheibe
eines der Antriebsübertragung von der Zapfwelle
dienenden Keilriementriebs koaxial verbunden ist.
Selbstverständlich kann an die Stelle des Keilriementriebs
auch ein Kettentrieb oder eine andere Antriebsübertragung
treten. Die antreibende Riemenscheibe
eines solchen Keilriementriebs od. dgl. sitzt dann an
dem Getriebe, auf welches im allgemeinen die Zapfwelle
arbeitet.
Weiterhin liegt es im Rahmen der Erfindung, die Heuwerbungsmaschine
mit einem an dem Tragbock angeordneten
ausfahrbaren Stellmotor, der über je einen Seilzug an
den beiden Einheiten angreift, derart auszugestalten,
daß die Seilzüge jeweils mit einem Ende an jeder Einheit
und mit dem anderen Ende am Tragbock befestigt
und über eine am ausfahrbaren Teil des Stellmotors
angeordnete Rolle geführt sind. Ganz allgemein eignen
sich Bauelemente dieser Art bevorzugt zur Zugkraftübertragung,
insbesondere dann, wenn eine bestimmte Bewegungsführung
eine oder mehrere Umlenkungen erfordert.
Infolge der erfindungsgemäßen Ausgestaltung lassen
sich nunmehr durch Ausfahren der Kolbenstange des
Stellmotors beide seitlichen Einheiten der Maschine
gleichzeitig anheben und - im umgekehrten Fall - wieder
in die Arbeitsstellung absenken. Besonders vorteilhaft
ist es insbesondere, wenn der Seilzug an einem
oberhalb und außerhalb der horizontalen Schwenkachse
liegenden Festpunkt am Lagergehäuse des Kegelradgetriebes
oder aber an einem anderen auskragenden Teil des
Rahmens der jeweiligen Arbeitseinheit befestigt ist,
da sich hierdurch ein ausreichend großer Hebelarm
ergibt, um die Schwenkbewegung der Einheit um die
horizontale Achse in einfachster Weise zu bewerkstelligen.
Die Handhabung geschieht im allgemeinen vom
Schleppersitz aus. Sie ist damit außerordentlich bequem
und sicher. Ggf. können die beiden gegeneinander
hochgeschwenkten Arbeitseinheiten in ihrer oberen
Endstellung gegeneinander verriegelt werden.
Der Schwenkvorgang um die vertikale Achse ist im allge
meinen nur dann erforderlich, wenn die Maschine am Ende
der entsprechenden Saison außer Betrieb gesetzt und in
einem Maschinenschuppen od. dgl. abgestellt wird. Hierzu
lassen sich die beiden Arbeitseinheiten leicht von Hand
um etwa 90° in die Ruhestellung verschwenken und, falls
erforderlich, in der dann erreichten Endstellung etwa pa
rallel nebeneinander verriegeln. Es liegt im Rahmen dieses
Gedankens, die beiden Einheiten um etwa 180° um die ver
tikale Achse verschwenkbar zu lagern. Sie können dann,
je nach Erfordernis, in die eine oder andere Richtung vom
Tragbock weg, also zu dessen einer oder anderen Stirnsei
te hin, verschwenkt werden. Dieser Gesichtspunkt gewinnt
dann Bedeutung, wenn, wie die Erfindung schließlich vor
sieht, die Maschine einen Tragbock aufweist, der zur Bei
behaltung der gleichen Arbeitsrichtung der Maschine bei
Front- und Heckanbau am Schlepper an beiden Seiten An
schlußmöglichkeiten für diesen Schlepper aufweist. Im
einen Fall wird also die Heuwerbungsmaschine an das Heck
des Schleppers angebaut und von diesem gezogen, wobei jede
der beiden Einheiten auf einer Seite des Schleppers seit
lich auskragt. Im anderen Fall erfolgt der Anbau der Ma
schine an der Frontseite des Schleppers und wird dann ge
wissermaßen geschoben. Die beiden Arbeitseinheiten können
bei der Arbeit im rechten Winkel zur Schlepperlängsachse
stehen. Sie können aber auch einen mehr oder weniger spit
zen Winkel zur Schlepperlängsachse beschreiben. In diesem
Fall wird die Arbeitsbreite vermindert. Dies kommt insbe
sondere bei der Behandlung von besonders schwerem Arbeits
gut in Betracht. Auf diese Weise beweist die erfindungs
gemäße Maschine ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit an
die jeweils vorgegebenen Verhältnisse.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevor
zugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der
Zeichnung. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte Draufsicht auf die an der Schlep
perrückseite angebaute Maschine mit der angedeute
ten Verschwenkbarkeit der Arbeitseinheiten um ver
tikale Achsen in die Abstellposition;
Fig. 2 den Schlepper in Rückansicht mit den um horizontale
Achsen in Transportstellung hochgeschwenkten Ar
beitseinheiten;
Fig. 3 eine Ansicht des Tragbocks von hinten in abgebroche
ner Darstellung;
Fig. 4 eine Aufsicht auf den Tragbock;
Fig. 5 ein vergrößertes Detail etwa in Pfeilrichtung V-V
in Fig. 4 und
Fig. 6 eine andere Alternative des Anbaus der Maschine an
den Schlepper in vereinfachter Draufsicht.
In der Beschreibung wird die Erfindung beispielsweise in Ver
bindung mit einer Heuwerbungsmaschine gemäß Patentanmeldung
P 35 46 041.5 erläutert. Es liegt allerdings auf der Hand, daß
sie sich ohne weiteres auch für andere Heuwerbungsmaschinen
der eingangs bezeichneten Gattung eignet.
An der Rückseite 1 des in Fig. 1 lediglich schematisch an
gedeuten Schleppers 2 ist über das Dreipunktgestänge mit
den beiden Unterlenkern 3 und dem Oberlenker 4 der Trag
bock 5 einer Heuerntemaschine angebaut. Diese besteht aus
den beiden Arbeitseinheiten 6, die in Fig. 1 in ihrer ge
genüber dem Schlepper 2 seitlich auskragenden Arbeitsstel
lung dargestellt sind. Diese Arbeitseinheiten 6 sind weit
gehend identisch. Jede weist einen Rahmen 7 auf, dessen
Einzelheiten nicht wiedergegeben sind. An dem Rahmen 7
sind einander überlappende scheibenförmige Arbeitswerkzeu
ge 8 über parallel nebeneinander im Rahmen 7 angeordnete
Wellen gelagert. Die dem Tragbock 5 benachbarte Welle 9
weist oben einen Antriebskopf 10 und an ihrem unteren Ende
eine Keilriementrommel 11 auf, die ebenso viele Keilnuten
wie folgende Werkzeuge 8 besitzt und über je einen Keil
riemen eine der nachfolgenden Wellen antreibt. Die Antriebs
welle 9 hat eine angenähert vertikale Stellung zu der Ar
beitsfläche. An ihrem oberen Ende ist ein Kegelrad 13 be
festigt, welches mit einem weiteren Kegelrad 14 auf der
in dem Getriebegehäuse 15 gelagerten Welle 16 befestigt
ist. Deren aus dem Lagergehäuse 15 herausragendes Ende trägt
eine Keilriemenscheibe 17, die über einen Keilriemen 18 mit
der Scheibe 19 auf der Welle 20 in Antriebsverbindung steht.
Die Welle 20 ist im Tragbock 5 der Maschine gelagert. Sie
steht, ggf. über ein Getriebe, mit der nicht dargestellten
Zapfwelle des Schleppers 2 in Antriebsverbindung. Eine wei
tere Riemenscheibe 21 dient der Antriebsverbindung
zu der jeweils anderen Arbeitseinheit 6 der Maschine.
Jede der beiden Arbeitseinheiten 6 ist zunächst um eine etwa
horizontal verlaufende Achse 25 aus der Arbeitsstellung nach
Fig. 1 in die Stellung nach Fig. 2 um etwa 90° in Pfeilrich
tung 26 verschwenkbar. An dem Getriebegehäuse 15 ist bei
der wiedergegebenen Ausführungsform ein Hebel 27 befestigt,
dessen oberes Ende 28 das Getriebegehäuse 15 überragt. Hier
ist bei 43 ein Seilzug 29 angeschlagen, der über eine Füh
rungsrolle 30 zu einer weiteren Rolle 31 geführt und mit
seinem anderen Ende 44 am Tragbock 5 befestigt ist. In ana
loger Weise ist gegenüber der anderen Arbeitseinheit 6 der
Maschine verfahren. Beide Seilzüge 29 sind voneinander un
abhängig. Die obere Doppelrolle 31 ist am Ende der ausfahr
baren Kolbenstange 32 eines hydraulischen Stellmotors 33
befestigt, dessen Zylinder 34 an der Querstrebe 35 des La
gerbocks 5 befestigt ist. Beim Ausfahren der Kolbenstange 32
aus dem Zylinder 34 werden beide Seilzüge 29 auf Zug bean
sprucht und die beiden Arbeitseinheiten 6 um die etwa hori
zontale Achse 25 in die Stellung nach Fig. 2 verschwenkt.
In dieser können sie, was im einzelnen, da an sich selbst
verständlich, nicht dargestellt ist, in geeigneter Weise
gegeneinander verriegelt werden. In dieser Stellung wird
die Maschine zweckmäßig auf der Straße transportiert. Ihre
Breite ist dann auf ein Minimalmaß begrenzt.
Jede Arbeitseinheit 6 ist aber darüber hinaus noch um die
etwa vertikale Achse 40 der Welle 9 in einer angenähert
horizontalen Ebene verschwenkbar und zwar aus der in Fig. 1
in ausgezogenen Linien dargestellten bevorzugten Arbeits
stellung in Pfeilrichtung 41 in die gestrichelt wiederge
gebene Position, in der die Maschine bei Nichtgebrauch ab
gestellt werden kann. Hierzu wird die Maschine mittels der
Dreipunktaufhängung des Schleppers 2 auf dem Boden abge
stellt, und die Dreipunktlenker 3 u. 4 werden von dem
Tragbock 5 gelöst. Auch in dieser Stellung können die bei
den Arbeitseinheiten 6 ggf. gegeneinander verriegelt werden,
was ebenfalls nicht dargestellt ist.
Bei beiden Schwenkbewegungen um die horizontale Achse 25
und die vertikale Achse 40 bleiben die beiden Kegelräder
13, 14 in Eingriff miteinander und rollen aufeinander ab.
In analoger Weise können die beiden Arbeitseinheiten 6
aber auch an der Stirnseite 45 des Schleppers 2 angebaut
werden. Dies setzt voraus, daß der Tragbock 5 an seinen
beiden Seiten Anschlußmöglichkeiten für die Lenker 3 u. 4
des Dreipunktgestänges aufweist. In dieser Anbaustellung
ist die Arbeitsrichtung 42 der Maschine identisch mit der
Position in Fig. 1 bei Heckanbau am Schlepper. Die Fig. 6
läßt in Verbindung mit Fig. 1 erkennen, daß die Arbeits
einheiten 6 der Maschine um etwa 180° um ihre vertikale
Achse 40 verschwenkbar sind, um in eine etwa parallele
Lage gegenüber einer der beiden Stirnseiten 46 oder 47 des
Tragbocks 5 verbracht werden zu können. Zu diesem Zweck
ist vorgesehen, daß beide Stirnseiten 46 u. 47 des Trag
bocks 5 auch die üblichen Anschlußmöglichkeiten für das
Dreipunktgestänge 3, 4 des Schleppers 2 aufweisen.
Claims (8)
1. Heuwerbungsmaschine zum front- oder heckseitigen
Anbau an einen Schlepper, bestehend aus zwei entgegengesetzt
seitlich auskragenden Arbeitseinheiten,
die an einem Tragbock gelagert und diesem gegenüber
um je eine etwa in Fahrtrichtung liegende,
horizontale Achse gegeneinander hochschwenkbar
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Einheiten
(6) je um eine etwa horizontale Achse (25)
um etwa 90° nach oben sowie um eine etwa vertikale
Achse (40) vom Tragbock (5) weg bis zu einer
etwa parallelen Lage beider Einheiten (6) zueinander
schwenkbar gelagert sind und die beiden
Schwenkachsen (25, 40) einander schneiden.
2. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Schwenkachsen (25,
40) in einem in der Antriebsübertragung zu der
Einheit (6) angeordneten Kegelradgetriebe liegen.
3. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einheit (6) eine
etwa vertikale Antriebswelle (9) mit einem Kegelrad
(13) am oberen Ende aufweist, welches mit
einem von der Zapfwelle des Schleppers angetriebenen
Kegelrad (14) kämmt.
4. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das die horizontale
Achse (25) aufweisende Kegelrad (14) mit der abtreibenden
Scheibe (17) eines der Antriebsübertragung
von der Zapfwelle dienenden Keilriementriebs
koaxial verbunden ist.
5. Heuwerbungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
4 mit einem an dem Tragbock angeordneten ausfahrbaren
Stellmotor, der über je einen Seilzug an den
beiden Einheiten angreift, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seilzüge (29) jeweils mit einem Ende an
jeder Einheit (6) und mit dem anderen Ende (44) am
Tragbock befestigt sind und über eine am ausfahrbaren
Teil (Kolbenstange 32) des Stellmotors (33)
angeordnete drehbare Rolle (31) geführt sind.
6. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Seilzug (29) an einem oberhalb
und außerhalb der horizontalen Schwenkachse
(25) liegenden Festpunkt (28) am Lagergehäuse (15)
des Kegelradgetriebes befestigt ist.
7. Heuwerbungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragbock (5)
zur Beibehaltung der gleichen Arbeitsrichtung (42)
der Maschine bei Front- und Heckanbau an beiden
Seiten Anschlußmöglichkeiten für den Schlepper (2)
aufweist.
8. Heuwerbungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Einheiten
(6) um etwa 180° um die vertikale Achse (40)
verschwenkbar gelagert und in beliebigen Winkelstellungen
arretierbar sind.
Priority Applications (1)
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| DE19863628605 DE3628605A1 (de) | 1986-08-22 | 1986-08-22 | Heuwerbungsmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE4009547A1 (de) * | 1989-06-23 | 1991-01-10 | Poettinger Alois Landmasch | Maehmaschine |
| DE4009547C2 (de) * | 1989-06-23 | 1999-12-09 | Poettinger Alois Landmasch | Mähmaschine |
| DE8912479U1 (de) * | 1989-10-20 | 1991-02-14 | H. Niemeyer Söhne GmbH & Co KG, 4446 Hörstel | Heuwerbungsmaschine |
| DE4114342A1 (de) * | 1991-05-02 | 1992-11-05 | Heissenberger & Pretzler Gmbh | Landmaschine, insbesondere kreiselheuwerbungsmaschine |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3628605A1 (de) | 1988-02-25 |
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