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DE3628605C2 - - Google Patents

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DE3628605C2
DE3628605C2 DE19863628605 DE3628605A DE3628605C2 DE 3628605 C2 DE3628605 C2 DE 3628605C2 DE 19863628605 DE19863628605 DE 19863628605 DE 3628605 A DE3628605 A DE 3628605A DE 3628605 C2 DE3628605 C2 DE 3628605C2
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DE
Germany
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units
machine according
haymaking machine
tractor
bevel gear
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DE19863628605
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DE3628605A1 (de
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Bernhard 8501 Winkelhaid De Kohl
Josef 8501 Feucht De Puerrer
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Fella Werke GmbH
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Fella Werke GmbH
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Publication date
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Description

Die Erfindung richtet sich auf eine Heuwerbungsmaschine zum front- oder heckseitigen Anbau an einem Schlepper, bestehend aus zwei entgegengesetzt seitlich auskragenden Arbeitseinheiten, die an einem Tragbock gelagert und diesem gegenüber um je eine etwa in Fahrtrichtung liegende, horizontale Achse gegeneinander hochschwenkbar sind.
Der Begriff Heuwerbungsmaschine ist im weitesten Sinne des Wortes zu verstehen. Er umfaßt ebenso Mähmaschinen, beispielsweise als Trommel- oder Kreiselmäher, wie Schwadmaschinen u. dgl., die seitlich auskragend an einem Schlepper anbaubar sind. Leistungsfähige Schlepper verwenden vielfach zu einer einheitlichen Maschine kombinierte mehrfache Arbeitseinheiten, die unter Ausnutzung der vorhandenen Leistung großflächig eingesetzt werden können. Dem Straßentransport solcher Geräte stehen aber straßenpolizeiliche Vorschriften entgegen, die einer an sich möglichen Vergrößerung der Arbeitsbreite solcher Geräte Grenzen setzen. So ist es auch nicht möglich, zwei solcher Arbeitseinheiten an der Frontseite oder Heckseite des Schleppers in Fahrtrichtung parallel zueinander verlaufend anzubauen. Folglich stellt die DE-AS 24 14 769 eine Heuwerbungsmaschine mit einer Arbeitseinheit zum Mähen von verschiedenartigem Schnittgut vor, welche indirekt über einen Tragarm mit dem Tragbock der Maschine verbunden ist.
Um nun kleinere Unebenheiten des Geländes auszugleichen, ist an der Arbeitseinheit eine ganz spezielle Gelenkmimik vorgesehen, mittels derer die Arbeitseinheit in der Benutzungsstellung um eine horizontale Achse geringfügig nach oben bzw. unten verstellt werden kann. Für die Transportstellung ist an dem Tragarm eine vertikale Achse angebracht, um die nicht die gesamte Arbeitseinheit, sondern vielmehr ein Teil des Tragarmes verschwenkt und somit ungefähr auf die Breite des Schleppers verbracht werden kann. Darüber hinaus beschreibt die FR-OS 24 50 035 eine Heuwerbungsmaschine mit zwei Arbeitseinheiten, die horizontal verschwenkbar sind und mittels je eines Seilzuges von der Arbeitsstellung in eine nahezu senkrechte Transportstellung verbracht werden können. Um hierbei gleichzeitig jede der Arbeitseinheiten auf etwa ihre halbe Länge zu verkürzen, kann ein Teil jeder Arbeitseinheit über eine Gelenkmechanik abgewinkelt werden. Entsprechend den hieraus resultierenden auftretenden hohen Hebelkräften ist die Seilführung allerdings außerordentlich aufwendig ausgebildet. Aus DE-OS 34 41 387 ist es schließlich noch bekannt, zwei solcher Arbeitseinheiten an dem Tragbock einer Maschine in eine schräg nach oben gerichtete Lage anschwenkbar anzubauen. Abgesehen davon, daß diese Maßnahme das Problem nur teilweise löst, ergibt sich eine weitere Schwierigkeit insofern, als solche Maschinen, werden sie nach Gebrauch abgestellt, einen erheblichen Raum beanspruchen. In der vorbekannten gegeneinander hochgeschwenkten Form lassen sie sich aber nicht ohne erhebliche Handhabungsschwierigkeiten abstellen.
Hieraus ergibt sich die Aufgabe eine Lösung zu suchen, die sowohl dem verminderten Raumbedarf beim Straßentransport wie zugleich beim Abstellen außer Gebrauch Rechnung trägt, die darüber hinaus eine komplizierte Bauart vermeidet und eine einfache Handhabung gewährleistet.
Bei einer Heuwerbungsmaschine der eingangs bezeichneten Art löst die Erfindung diese Aufgabe in der Weise, daß die beiden Einheiten je um die etwa horizontale Achse um etwa 90° nach oben sowie um eine etwa vertikale Achse vom Tragbock weg bis zu einer etwa parallelen Lage beider Einheiten zueinander schwenkbar gelagert sind und die beiden Schwenkachsen einander schneiden. Voraussetzung einer solchen Konstruktion sind also zwei Schwenkachsen, eine etwa horizontale, um die beiden Arbeitseinheiten beim Straßentransport in eine Hochstellung zu bringen, und eine etwa vertikale, um die Arbeitseinheiten, wenn die Maschine außer Gebrauch ist, unter geringstem Raumbedarf in einem Maschinenschuppen od. dgl. unterzubringen, wobei die Maschine mit dem Schlepper, an dessen Dreipunktgestänge sie im allgemeinen angebaut ist, bis zu ihrem Platz verbracht und dort abgestellt und vom Dreipunktgestänge des Schleppers gelöst wird. Ebenso leicht ist es dann, die so abgestellte Maschine wieder in Betrieb zu nehmen. Es braucht lediglich der Schlepper bis in Anbaudistanz des Dreipunktgestänges an den Tragbock verbracht und das Gestänge mit dem Tragbock verbunden werden. Dabei hat es sich als außerordentlich sinnvoll und die Konstruktion vereinfachend erwiesen, wenn die beiden Schwenkachsen für jede Arbeitseinheit so gelegt werden, daß sie einander schneiden.
Diesem allgemeinen Gedanken trägt eine solche konstruktive Lösung bevorzugt Rechnung, bei der nach einem weiteren Merkmal der Erfindung die beiden Schwenkachsen in einem in der Antriebsübertragung zu der Einheit angeordneten Kegelradgetriebe liegen. Ein solches Getriebe erfüllt in einfachster Weise die Bedingung, daß sich die beiden Achsen schneiden. Zum anderen ist es ein wirksames und besonders platzsparendes Antriebselement.
Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, die Anordnung so zu treffen, daß die Einheit eine etwa vertikale Antriebswelle mit einem Kegelrad am oberen Ende aufweist, welches mit einem - mittelbar oder unmittelbar - von der Zapfwelle des Schleppers angetriebenen Kegelrad kämmt. Die Schwenkachsen liegen dann im Bereich des Übergangs zwischen dem Tragbock und der jeweiligen Arbeitseinheit.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das die horizontale Achse aufweisende Kegelrad mit der abtreibenden Scheibe eines der Antriebsübertragung von der Zapfwelle dienenden Keilriementriebs koaxial verbunden ist. Selbstverständlich kann an die Stelle des Keilriementriebs auch ein Kettentrieb oder eine andere Antriebsübertragung treten. Die antreibende Riemenscheibe eines solchen Keilriementriebs od. dgl. sitzt dann an dem Getriebe, auf welches im allgemeinen die Zapfwelle arbeitet.
Weiterhin liegt es im Rahmen der Erfindung, die Heuwerbungsmaschine mit einem an dem Tragbock angeordneten ausfahrbaren Stellmotor, der über je einen Seilzug an den beiden Einheiten angreift, derart auszugestalten, daß die Seilzüge jeweils mit einem Ende an jeder Einheit und mit dem anderen Ende am Tragbock befestigt und über eine am ausfahrbaren Teil des Stellmotors angeordnete Rolle geführt sind. Ganz allgemein eignen sich Bauelemente dieser Art bevorzugt zur Zugkraftübertragung, insbesondere dann, wenn eine bestimmte Bewegungsführung eine oder mehrere Umlenkungen erfordert. Infolge der erfindungsgemäßen Ausgestaltung lassen sich nunmehr durch Ausfahren der Kolbenstange des Stellmotors beide seitlichen Einheiten der Maschine gleichzeitig anheben und - im umgekehrten Fall - wieder in die Arbeitsstellung absenken. Besonders vorteilhaft ist es insbesondere, wenn der Seilzug an einem oberhalb und außerhalb der horizontalen Schwenkachse liegenden Festpunkt am Lagergehäuse des Kegelradgetriebes oder aber an einem anderen auskragenden Teil des Rahmens der jeweiligen Arbeitseinheit befestigt ist, da sich hierdurch ein ausreichend großer Hebelarm ergibt, um die Schwenkbewegung der Einheit um die horizontale Achse in einfachster Weise zu bewerkstelligen. Die Handhabung geschieht im allgemeinen vom Schleppersitz aus. Sie ist damit außerordentlich bequem und sicher. Ggf. können die beiden gegeneinander hochgeschwenkten Arbeitseinheiten in ihrer oberen Endstellung gegeneinander verriegelt werden.
Der Schwenkvorgang um die vertikale Achse ist im allge­ meinen nur dann erforderlich, wenn die Maschine am Ende der entsprechenden Saison außer Betrieb gesetzt und in einem Maschinenschuppen od. dgl. abgestellt wird. Hierzu lassen sich die beiden Arbeitseinheiten leicht von Hand um etwa 90° in die Ruhestellung verschwenken und, falls erforderlich, in der dann erreichten Endstellung etwa pa­ rallel nebeneinander verriegeln. Es liegt im Rahmen dieses Gedankens, die beiden Einheiten um etwa 180° um die ver­ tikale Achse verschwenkbar zu lagern. Sie können dann, je nach Erfordernis, in die eine oder andere Richtung vom Tragbock weg, also zu dessen einer oder anderen Stirnsei­ te hin, verschwenkt werden. Dieser Gesichtspunkt gewinnt dann Bedeutung, wenn, wie die Erfindung schließlich vor­ sieht, die Maschine einen Tragbock aufweist, der zur Bei­ behaltung der gleichen Arbeitsrichtung der Maschine bei Front- und Heckanbau am Schlepper an beiden Seiten An­ schlußmöglichkeiten für diesen Schlepper aufweist. Im einen Fall wird also die Heuwerbungsmaschine an das Heck des Schleppers angebaut und von diesem gezogen, wobei jede der beiden Einheiten auf einer Seite des Schleppers seit­ lich auskragt. Im anderen Fall erfolgt der Anbau der Ma­ schine an der Frontseite des Schleppers und wird dann ge­ wissermaßen geschoben. Die beiden Arbeitseinheiten können bei der Arbeit im rechten Winkel zur Schlepperlängsachse stehen. Sie können aber auch einen mehr oder weniger spit­ zen Winkel zur Schlepperlängsachse beschreiben. In diesem Fall wird die Arbeitsbreite vermindert. Dies kommt insbe­ sondere bei der Behandlung von besonders schwerem Arbeits­ gut in Betracht. Auf diese Weise beweist die erfindungs­ gemäße Maschine ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit an die jeweils vorgegebenen Verhältnisse.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevor­ zugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte Draufsicht auf die an der Schlep­ perrückseite angebaute Maschine mit der angedeute­ ten Verschwenkbarkeit der Arbeitseinheiten um ver­ tikale Achsen in die Abstellposition;
Fig. 2 den Schlepper in Rückansicht mit den um horizontale Achsen in Transportstellung hochgeschwenkten Ar­ beitseinheiten;
Fig. 3 eine Ansicht des Tragbocks von hinten in abgebroche­ ner Darstellung;
Fig. 4 eine Aufsicht auf den Tragbock;
Fig. 5 ein vergrößertes Detail etwa in Pfeilrichtung V-V in Fig. 4 und
Fig. 6 eine andere Alternative des Anbaus der Maschine an den Schlepper in vereinfachter Draufsicht.
In der Beschreibung wird die Erfindung beispielsweise in Ver­ bindung mit einer Heuwerbungsmaschine gemäß Patentanmeldung P 35 46 041.5 erläutert. Es liegt allerdings auf der Hand, daß sie sich ohne weiteres auch für andere Heuwerbungsmaschinen der eingangs bezeichneten Gattung eignet.
An der Rückseite 1 des in Fig. 1 lediglich schematisch an­ gedeuten Schleppers 2 ist über das Dreipunktgestänge mit den beiden Unterlenkern 3 und dem Oberlenker 4 der Trag­ bock 5 einer Heuerntemaschine angebaut. Diese besteht aus den beiden Arbeitseinheiten 6, die in Fig. 1 in ihrer ge­ genüber dem Schlepper 2 seitlich auskragenden Arbeitsstel­ lung dargestellt sind. Diese Arbeitseinheiten 6 sind weit­ gehend identisch. Jede weist einen Rahmen 7 auf, dessen Einzelheiten nicht wiedergegeben sind. An dem Rahmen 7 sind einander überlappende scheibenförmige Arbeitswerkzeu­ ge 8 über parallel nebeneinander im Rahmen 7 angeordnete Wellen gelagert. Die dem Tragbock 5 benachbarte Welle 9 weist oben einen Antriebskopf 10 und an ihrem unteren Ende eine Keilriementrommel 11 auf, die ebenso viele Keilnuten wie folgende Werkzeuge 8 besitzt und über je einen Keil­ riemen eine der nachfolgenden Wellen antreibt. Die Antriebs­ welle 9 hat eine angenähert vertikale Stellung zu der Ar­ beitsfläche. An ihrem oberen Ende ist ein Kegelrad 13 be­ festigt, welches mit einem weiteren Kegelrad 14 auf der in dem Getriebegehäuse 15 gelagerten Welle 16 befestigt ist. Deren aus dem Lagergehäuse 15 herausragendes Ende trägt eine Keilriemenscheibe 17, die über einen Keilriemen 18 mit der Scheibe 19 auf der Welle 20 in Antriebsverbindung steht. Die Welle 20 ist im Tragbock 5 der Maschine gelagert. Sie steht, ggf. über ein Getriebe, mit der nicht dargestellten Zapfwelle des Schleppers 2 in Antriebsverbindung. Eine wei­ tere Riemenscheibe 21 dient der Antriebsverbindung zu der jeweils anderen Arbeitseinheit 6 der Maschine.
Jede der beiden Arbeitseinheiten 6 ist zunächst um eine etwa horizontal verlaufende Achse 25 aus der Arbeitsstellung nach Fig. 1 in die Stellung nach Fig. 2 um etwa 90° in Pfeilrich­ tung 26 verschwenkbar. An dem Getriebegehäuse 15 ist bei der wiedergegebenen Ausführungsform ein Hebel 27 befestigt, dessen oberes Ende 28 das Getriebegehäuse 15 überragt. Hier ist bei 43 ein Seilzug 29 angeschlagen, der über eine Füh­ rungsrolle 30 zu einer weiteren Rolle 31 geführt und mit seinem anderen Ende 44 am Tragbock 5 befestigt ist. In ana­ loger Weise ist gegenüber der anderen Arbeitseinheit 6 der Maschine verfahren. Beide Seilzüge 29 sind voneinander un­ abhängig. Die obere Doppelrolle 31 ist am Ende der ausfahr­ baren Kolbenstange 32 eines hydraulischen Stellmotors 33 befestigt, dessen Zylinder 34 an der Querstrebe 35 des La­ gerbocks 5 befestigt ist. Beim Ausfahren der Kolbenstange 32 aus dem Zylinder 34 werden beide Seilzüge 29 auf Zug bean­ sprucht und die beiden Arbeitseinheiten 6 um die etwa hori­ zontale Achse 25 in die Stellung nach Fig. 2 verschwenkt. In dieser können sie, was im einzelnen, da an sich selbst­ verständlich, nicht dargestellt ist, in geeigneter Weise gegeneinander verriegelt werden. In dieser Stellung wird die Maschine zweckmäßig auf der Straße transportiert. Ihre Breite ist dann auf ein Minimalmaß begrenzt.
Jede Arbeitseinheit 6 ist aber darüber hinaus noch um die etwa vertikale Achse 40 der Welle 9 in einer angenähert horizontalen Ebene verschwenkbar und zwar aus der in Fig. 1 in ausgezogenen Linien dargestellten bevorzugten Arbeits­ stellung in Pfeilrichtung 41 in die gestrichelt wiederge­ gebene Position, in der die Maschine bei Nichtgebrauch ab­ gestellt werden kann. Hierzu wird die Maschine mittels der Dreipunktaufhängung des Schleppers 2 auf dem Boden abge­ stellt, und die Dreipunktlenker 3 u. 4 werden von dem Tragbock 5 gelöst. Auch in dieser Stellung können die bei­ den Arbeitseinheiten 6 ggf. gegeneinander verriegelt werden, was ebenfalls nicht dargestellt ist.
Bei beiden Schwenkbewegungen um die horizontale Achse 25 und die vertikale Achse 40 bleiben die beiden Kegelräder 13, 14 in Eingriff miteinander und rollen aufeinander ab.
In analoger Weise können die beiden Arbeitseinheiten 6 aber auch an der Stirnseite 45 des Schleppers 2 angebaut werden. Dies setzt voraus, daß der Tragbock 5 an seinen beiden Seiten Anschlußmöglichkeiten für die Lenker 3 u. 4 des Dreipunktgestänges aufweist. In dieser Anbaustellung ist die Arbeitsrichtung 42 der Maschine identisch mit der Position in Fig. 1 bei Heckanbau am Schlepper. Die Fig. 6 läßt in Verbindung mit Fig. 1 erkennen, daß die Arbeits­ einheiten 6 der Maschine um etwa 180° um ihre vertikale Achse 40 verschwenkbar sind, um in eine etwa parallele Lage gegenüber einer der beiden Stirnseiten 46 oder 47 des Tragbocks 5 verbracht werden zu können. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, daß beide Stirnseiten 46 u. 47 des Trag­ bocks 5 auch die üblichen Anschlußmöglichkeiten für das Dreipunktgestänge 3, 4 des Schleppers 2 aufweisen.

Claims (8)

1. Heuwerbungsmaschine zum front- oder heckseitigen Anbau an einen Schlepper, bestehend aus zwei entgegengesetzt seitlich auskragenden Arbeitseinheiten, die an einem Tragbock gelagert und diesem gegenüber um je eine etwa in Fahrtrichtung liegende, horizontale Achse gegeneinander hochschwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Einheiten (6) je um eine etwa horizontale Achse (25) um etwa 90° nach oben sowie um eine etwa vertikale Achse (40) vom Tragbock (5) weg bis zu einer etwa parallelen Lage beider Einheiten (6) zueinander schwenkbar gelagert sind und die beiden Schwenkachsen (25, 40) einander schneiden.
2. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schwenkachsen (25, 40) in einem in der Antriebsübertragung zu der Einheit (6) angeordneten Kegelradgetriebe liegen.
3. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheit (6) eine etwa vertikale Antriebswelle (9) mit einem Kegelrad (13) am oberen Ende aufweist, welches mit einem von der Zapfwelle des Schleppers angetriebenen Kegelrad (14) kämmt.
4. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das die horizontale Achse (25) aufweisende Kegelrad (14) mit der abtreibenden Scheibe (17) eines der Antriebsübertragung von der Zapfwelle dienenden Keilriementriebs koaxial verbunden ist.
5. Heuwerbungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4 mit einem an dem Tragbock angeordneten ausfahrbaren Stellmotor, der über je einen Seilzug an den beiden Einheiten angreift, dadurch gekennzeichnet, daß die Seilzüge (29) jeweils mit einem Ende an jeder Einheit (6) und mit dem anderen Ende (44) am Tragbock befestigt sind und über eine am ausfahrbaren Teil (Kolbenstange 32) des Stellmotors (33) angeordnete drehbare Rolle (31) geführt sind.
6. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Seilzug (29) an einem oberhalb und außerhalb der horizontalen Schwenkachse (25) liegenden Festpunkt (28) am Lagergehäuse (15) des Kegelradgetriebes befestigt ist.
7. Heuwerbungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragbock (5) zur Beibehaltung der gleichen Arbeitsrichtung (42) der Maschine bei Front- und Heckanbau an beiden Seiten Anschlußmöglichkeiten für den Schlepper (2) aufweist.
8. Heuwerbungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Einheiten (6) um etwa 180° um die vertikale Achse (40) verschwenkbar gelagert und in beliebigen Winkelstellungen arretierbar sind.
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