DE3511552C2 - Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten von flüssigen Schadstoffen an Umschlagplätzen im Schienenbereich von Schienenfahrzeugen - Google Patents
Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten von flüssigen Schadstoffen an Umschlagplätzen im Schienenbereich von SchienenfahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten von flüssigen
Schadstoffen an Umschlagplätzen im Schienenbereich von
Schienenfahrzeugen, bestehend aus auf die Schienenbettung
zwischen und außerhalb der Schienen auflegbaren Wannen.
Beim Umfüllen von flüssigen Stoffen in oder von einem Schienen
fahrzeug besteht die Gefahr, daß ein Teil der Flüssigkeit ungewollt
in den Bahnkörper gelangt und von hier in das Grundwasser
eindringen kann. Wenn es sich dabei um Flüssigkeiten handelt,
die das Grundwasser verunreinigen, dann könnte dies zu sehr
nachteiligen Folgen führen.
Es ist daher bereits bekannt, im Unterbau des Bahnkörpers Auf
fangwannen aus Beton anzuordnen, die die flüssigen Schadstoffe
auffangen sollen. Ein solcher Einbau von Auffangwannen ist jedoch
verhältnismäßig aufwendig und führt zu längerer Stillegung
des Verkehrs, falls ein solcher Einbau nachträglich erfolgen
soll.
Durch die DD-PS 77 504 ist eine Gleistasse
zum Auffangen und Ableiten von Flüssigkeiten bekannt, mit deren
Hilfe die bekannten schweren Betonkonstruktionen durch eine ein
fachere Lösung ersetzt werden und die auch bei bereits
vorhandenen Gleisen mit geringem Aufwand angebracht werden kann.
Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, zwischen den Schienen und
neben diesen dünnwandige Auffangschalen aus festen, vorzugsweise
metallischen Werkstoffen anzuordnen. Diese Auffangschalen werden
durch Gitterroste abgedeckt, wobei die Auffangschalen durch eine
Gitterrosthalterung in ihrer Lage fixiert werden. Wie aus der
zugehörigen Zeichnung ersichtlich ist, bestehen die Gitterrost
halterungen im Schienenbereich aus Auflagen, die an den Schienen
befestigt sind. Um zu verhindern, daß die zwischen den
Gitterrosthalterungen liegenden Auffangschalen und die
Gitterroste selbst seitlich verrutschen, sind zusätzliche
Leitbleche vorgesehen. Wie diese Leitbleche und die Halterungen
konkret ausgeführt sind, läßt sich weder der Beschreibung noch
der zugehörigen Zeichnung entnehmen. Mit dieser Lösung
wird offensichtlich beabsichtigt, lediglich das im Bereich der
Auffangschalen herabtropfende Öl od. dgl. in den Auffangschalen
aufzufangen und zu sammeln. In dieser
Druckschrift sind keine konkreten Maßnahmen angegeben, wie das
Eindringen von Schadstoffen in das Gleisbett im unmittelbaren
Schienenbereich verhindert werden soll.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine
Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten von flüssigen Schadstoffen
zu schaffen, die an beliebiger Stelle der Gleisanlage schnell und
billig ein- und abbaubar ist und auch im unmittelbaren Schienenbereich
einen sicheren Schutz gegen unbeabsichtigtes Eindringen
von Schadstoffen in das Grundwasser gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Das Abdeckprofil ist beidseitig am Schienenstrang
unter Freilassung des Schienenkopfes dichtend
befestigt und seine freien Seiten übergreifen den
hochgezogenen benachbarten Wannenrand und
sind vom Schienensteg zum benachbarten
Wannenrand geneigt ausgebildet.
Der Wannenboden ist in Längsrichtung zur Mitte
hin geneigt ausgebildet, und an der tiefsten Stelle der Wanne ist
eine Querrinne angeordnet, die mit einer Abflußvorrichtung
verbunden ist. Die Wanne besteht
aus zwei Wannenteilen und einer beide Wannenteile verbindenden
Querrinne, wobei jeder Wannenteil an der der Querrinne benachbarten
Seite eine den Rand der Querringe übergreifende Abkantung
und die übrigen drei Seiten jedes Wannenteiles als Be
grenzungswände dienende Aufkantungen aufweisen.
Das Abdeckprofil kann am Schienensteg
anschraubbar sein. Es ist aber nach einer anderen Ausführungsform
auch möglich, das Abdeckprofil am Schienensteg anzuklemmen,
wobei die Klemmbacken einer unter dem Schienenfuß angeordneten
Klemmvorrichtung in Arretierstellung den Rand des Abdeckprofils
dichtend an den Schienensteg pressen.
Abdeckprofil und Wanne sind vorteilhaft durch einen Haltewinkel
mit Schraubverbindung aneinander gehalten.
Zwischen Abdeckprofil und Schiene ist vorteilhaft eine Dichtung
angeordnet.
Zwischen den Abdeckprofilen zwischen den beiden im Abstand
angeordneten Schienen eines Gleises ist vorteilhaft eine Aus
steifung angeordnet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildungsform sind an der
von der Schiene abgewandten Seite der Wanne und an dem zugeordneten
Abdeckprofil je eine Halterung für einen auflegbaren
Abdeckrost angeordnet. Außerdem kann in der Wanne zur Unter
stützung des Abdeckrosts ein Aufständer angeordnet sein.
Die Vorrichtung ist in den Zeichnungen beispielhaft dargestellt.
Es zeigt:
Fig. 1 die Vorrichtung nach der Erfindung in Draufsicht,
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 im Längsschnitt,
Fig. 3 die Vorrichtung nach Fig. 1 im Querschnitt,
Fig. 4 eine andere Ausführungsform der Befestigung des Abdeckprofils.
Wie die Fig. 1 bis 3 erkennen lassen, besteht die Vorrichtung
zum Auffangen von flüssigen Schadstoffen aus einer
Auffangwanne 1, die auf eine Schotterschienenbettung 2a
sowie den im Abstand angeordneten Schwellen 2b auflegbar
ist. Die Wanne 1 ist, wie besonders Fig. 1 und 2 erkennen
läßt, aus zwei Wannenteilen gebildet, die durch eine Querrinne
3 miteinander verbunden sind. Der Boden jedes Wannenteiles
fällt zur Querrinne 3 hin ab, so daß die von den
Wannenteilen aufgefangene Flüssigkeit der Querringe 3 zu
geführt wird.
Wie die Draufsicht nach Fig. 1 erkennen läßt, sind jeweils
drei Wannen 1a, 1b und 1c nebeneinander angeordnet, wobei
die Wanne 1b zwischen den Schienen eines Gleises liegt, während
die Wannen 1a und 1c seitlich der zugeordneten Schiene
angeordnet sind.
Jede Wanne weist an drei ihrer Seiten eine Aufkantung 4 auf,
die als Wandung für die jeweilige Wanne dient. An der der
Querringe benachbarten Seite hat jede Wanne eine Abkantung 5,
die den benachbarten Rand der Querrinne übergreift, wodurch
die Wandteile und die Querrinne zu einer geschlossenen Einheit
zusammengefaßt sind. Durch eine Arretiervorrichtung 6
ist die Querrinne 3 festgelegt.
Bei längeren Umschlagplätzen werden mehrere Wannen 1a, 1b
und 1c in Schienenlängsrichtung hintereinander angeordnet
und die einzelnen Wannen durch ein Klammerprofil 7, das
die Aufkantungen 4 an den benachbarten Wannenrändern über
greift, aneinander gehalten.
Die in der Querrinne 3 aufgefangene Flüssigkeit wird einer
Abflußvorrichtung 8 zugeführt, die die Schadstoffe aus dem
Grundwasserbereich bringt.
Da die Wannen 1a, 1b und 1c nicht dicht an die jeweilige
Schiene verlegt werden können, ist es notwendig, den Bereich
der Schienenbefestigung 9 durch ein Abdeckprofil 10 unter
Freilassung des Schienenkopfes 11 zu überdecken.
Nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3, linke Seite, weist
das Abdeckprofil 10 einen Befestigungsflansch auf, der durch
eine Schraubverbindung 12 mit dem Schienensteg verbindbar ist,
während das Abdeckprofil 10 an der von der Schiene abgewandten
Seite eine Abkantung hat, die die benachbarte Aufkantung 4 der
Wanne 1 übergreift.
Nach der Ausbildungsform der Fig. 3 rechts kann auch ein Halte
winkel 14 mit Schraubverbindung vorgesehen sein, der die Wandung
der Auffangwanne 1 mit dem übergreifenden Rand des Abdeckprofils
10 verbindet.
Nach der Ausführungsform der Fig. 4 kann auch eine Klemmvorrichtung
21 vorgesehen sein, die unter dem Schienenfuß 15 angeordnet
ist und deren Klemmbacken 22 in Arretierstellung den
Rand des Abdeckprofils 10 dichtend an den Schienensteg 13
pressen.
Vorteilhaft sind zwischen dem Abdeckprofil 10 und der Schiene
unterhalb des Schienenkopfes 11 jeweils Dichtungen angeordnet.
Um einen sicheren Sitz der Abdeckprofile 10 zu erreichen, kann
noch eine Aussteifung 16 zwischen den im Abstand angeordneten
Schienen vorgesehen sein.
Um den Umschlagplatz begehbar zu machen, ist, wie Fig. 3 zeigt,
ein Abdeckrost 17 über die Wanne 1 legbar. Hierzu ist ein Auf
ständer 18 in der Wanne 1 vorgesehen. Ferner ist eine Halterung
19 auf dem zur benachbarten Wanne hin abgeschrägten Ab
deckprofil 10 angeordnet sowie eine weitere Halterung 20, die
an der von der Schiene abgewandten Seite der Wanne oder einer
sonstigen Endbegrenzung angebracht sein kann.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten von flüssigen
Schadstoffen an Umschlagplätzen im Schienenbereich von
Schienenfahrzeugen, bestehend aus auf die Schienenbettung
zwischen und außerhalb der Schienen auflegbaren Wannen,
dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich der Schienenbefestigung (9) beidseitig am
Schienenstrang (13) ein Abdeckprofil (10) unter Frei
lassung des Schienenkopfes (11) dichtend befestigt ist,
dessen freie Seiten die jeweils benachbarte Aufkantung (4)
der Wanne (1) übergreifen, daß das Abdeckprofil (10) vom
Schienenstrang (13) zum benachbarten Wannenrand hin
geneigt ausgebildet ist, und daß jede Wanne (1) aus zwei
in Längsrichtung des Schienenstranges nacheinanderfolgenden
Wannenteilen und einer beide Wannenteile verbindenden
Querrinne (3) besteht, wobei die der Querrinne
(3) benachbarte Seite jedes Wannenteiles den Rand der
Querrinne (3) formschlüssig übergreift.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Abdeckprofil (10) an der vom
Schienenstrang (13) abgewandten Seite eine Abkantung aufweist,
die die benachbarte Aufkantung (4) der Wanne (1)
übergreift.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die der Querrinne (3) benachbarte
Seite jedes Wannenteiles mit einer den Rand der Querrinne
(3) übergreifenden Abkantung (5) und die übrigen Seiten
jedes Wannenteiles als Begrenzungswände dienende Aufkantungen
(4) aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (10) am Schienensteg
anschraubbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (10) am Schienensteg
anklemmbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Abdeckprofil durch eine unter dem Schienenfuß (15) ange
ordnete Klemmvorrichtung (21) gehalten ist, wobei die Klemm
backen (22) in Arretierstellung den Rand des Abdeckprofils (10)
dichtend an den Schienensteg (13) pressen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Abdeckprofil (10) und die Wanne (1) durch
einen Haltewinkel (14) mit Schraubverbindung aneinandergehalten
ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß zwischen dem Abdeckprofil (10) und der
Schiene (11, 13, 15) eine Dichtung angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß zwischen den Abdeckprofilen (10) zwischen den
beiden im Abstand angeordneten Schienen eines Gleises eine Aus
steifung (16) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß an der von der Schiene (11, 13, 15) ab
gewandten Seite der Wanne (1) und an dem zugeordneten Abdeckprofil
(10) je eine Halterung (19 bzw. 20) für einen
auflegbaren Abdeckrost (17) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
in der Wanne ein Aufständer (18) zur Unterstützung des Abdeckrosts
(17) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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- 1984-04-12 DE DE19848411436 patent/DE8411436U1/de not_active Expired
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1985
- 1985-03-29 DE DE3511552A patent/DE3511552C2/de not_active Revoked
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| DE8411436U1 (de) | 1984-07-26 |
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