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DE3511552C2 - Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten von flüssigen Schadstoffen an Umschlagplätzen im Schienenbereich von Schienenfahrzeugen - Google Patents

Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten von flüssigen Schadstoffen an Umschlagplätzen im Schienenbereich von Schienenfahrzeugen

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DE3511552C2
DE3511552C2 DE3511552A DE3511552A DE3511552C2 DE 3511552 C2 DE3511552 C2 DE 3511552C2 DE 3511552 A DE3511552 A DE 3511552A DE 3511552 A DE3511552 A DE 3511552A DE 3511552 C2 DE3511552 C2 DE 3511552C2
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Germany
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DE3511552A
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DE3511552A1 (de
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Weco Bahnueberwege- und Auffangwannenbau 543 GmbH
Original Assignee
Weco Bahnueberwege- und Auffangwannenbau 54292 Trier De GmbH
WECO BAHNUEBERWEGE und AUFFANG
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Publication date
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Revoked legal-status Critical Current

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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B19/00Protection of permanent way against development of dust or against the effect of wind, sun, frost, or corrosion; Means to reduce development of noise
    • E01B19/006Means for protecting the underground against spillage

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Railway Tracks (AREA)
  • Laying Of Electric Cables Or Lines Outside (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten von flüssigen Schadstoffen an Umschlagplätzen im Schienenbereich von Schienenfahrzeugen, bestehend aus auf die Schienenbettung zwischen und außerhalb der Schienen auflegbaren Wannen.
Beim Umfüllen von flüssigen Stoffen in oder von einem Schienen­ fahrzeug besteht die Gefahr, daß ein Teil der Flüssigkeit ungewollt in den Bahnkörper gelangt und von hier in das Grundwasser eindringen kann. Wenn es sich dabei um Flüssigkeiten handelt, die das Grundwasser verunreinigen, dann könnte dies zu sehr nachteiligen Folgen führen.
Es ist daher bereits bekannt, im Unterbau des Bahnkörpers Auf­ fangwannen aus Beton anzuordnen, die die flüssigen Schadstoffe auffangen sollen. Ein solcher Einbau von Auffangwannen ist jedoch verhältnismäßig aufwendig und führt zu längerer Stillegung des Verkehrs, falls ein solcher Einbau nachträglich erfolgen soll.
Durch die DD-PS 77 504 ist eine Gleistasse zum Auffangen und Ableiten von Flüssigkeiten bekannt, mit deren Hilfe die bekannten schweren Betonkonstruktionen durch eine ein­ fachere Lösung ersetzt werden und die auch bei bereits vorhandenen Gleisen mit geringem Aufwand angebracht werden kann.
Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, zwischen den Schienen und neben diesen dünnwandige Auffangschalen aus festen, vorzugsweise metallischen Werkstoffen anzuordnen. Diese Auffangschalen werden durch Gitterroste abgedeckt, wobei die Auffangschalen durch eine Gitterrosthalterung in ihrer Lage fixiert werden. Wie aus der zugehörigen Zeichnung ersichtlich ist, bestehen die Gitterrost­ halterungen im Schienenbereich aus Auflagen, die an den Schienen befestigt sind. Um zu verhindern, daß die zwischen den Gitterrosthalterungen liegenden Auffangschalen und die Gitterroste selbst seitlich verrutschen, sind zusätzliche Leitbleche vorgesehen. Wie diese Leitbleche und die Halterungen konkret ausgeführt sind, läßt sich weder der Beschreibung noch der zugehörigen Zeichnung entnehmen. Mit dieser Lösung wird offensichtlich beabsichtigt, lediglich das im Bereich der Auffangschalen herabtropfende Öl od. dgl. in den Auffangschalen aufzufangen und zu sammeln. In dieser Druckschrift sind keine konkreten Maßnahmen angegeben, wie das Eindringen von Schadstoffen in das Gleisbett im unmittelbaren Schienenbereich verhindert werden soll.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten von flüssigen Schadstoffen zu schaffen, die an beliebiger Stelle der Gleisanlage schnell und billig ein- und abbaubar ist und auch im unmittelbaren Schienenbereich einen sicheren Schutz gegen unbeabsichtigtes Eindringen von Schadstoffen in das Grundwasser gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Das Abdeckprofil ist beidseitig am Schienenstrang unter Freilassung des Schienenkopfes dichtend befestigt und seine freien Seiten übergreifen den hochgezogenen benachbarten Wannenrand und sind vom Schienensteg zum benachbarten Wannenrand geneigt ausgebildet.
Der Wannenboden ist in Längsrichtung zur Mitte hin geneigt ausgebildet, und an der tiefsten Stelle der Wanne ist eine Querrinne angeordnet, die mit einer Abflußvorrichtung verbunden ist. Die Wanne besteht aus zwei Wannenteilen und einer beide Wannenteile verbindenden Querrinne, wobei jeder Wannenteil an der der Querrinne benachbarten Seite eine den Rand der Querringe übergreifende Abkantung und die übrigen drei Seiten jedes Wannenteiles als Be­ grenzungswände dienende Aufkantungen aufweisen.
Das Abdeckprofil kann am Schienensteg anschraubbar sein. Es ist aber nach einer anderen Ausführungsform auch möglich, das Abdeckprofil am Schienensteg anzuklemmen, wobei die Klemmbacken einer unter dem Schienenfuß angeordneten Klemmvorrichtung in Arretierstellung den Rand des Abdeckprofils dichtend an den Schienensteg pressen.
Abdeckprofil und Wanne sind vorteilhaft durch einen Haltewinkel mit Schraubverbindung aneinander gehalten.
Zwischen Abdeckprofil und Schiene ist vorteilhaft eine Dichtung angeordnet.
Zwischen den Abdeckprofilen zwischen den beiden im Abstand angeordneten Schienen eines Gleises ist vorteilhaft eine Aus­ steifung angeordnet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildungsform sind an der von der Schiene abgewandten Seite der Wanne und an dem zugeordneten Abdeckprofil je eine Halterung für einen auflegbaren Abdeckrost angeordnet. Außerdem kann in der Wanne zur Unter­ stützung des Abdeckrosts ein Aufständer angeordnet sein.
Die Vorrichtung ist in den Zeichnungen beispielhaft dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 die Vorrichtung nach der Erfindung in Draufsicht,
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 im Längsschnitt,
Fig. 3 die Vorrichtung nach Fig. 1 im Querschnitt,
Fig. 4 eine andere Ausführungsform der Befestigung des Abdeckprofils.
Wie die Fig. 1 bis 3 erkennen lassen, besteht die Vorrichtung zum Auffangen von flüssigen Schadstoffen aus einer Auffangwanne 1, die auf eine Schotterschienenbettung 2a sowie den im Abstand angeordneten Schwellen 2b auflegbar ist. Die Wanne 1 ist, wie besonders Fig. 1 und 2 erkennen läßt, aus zwei Wannenteilen gebildet, die durch eine Querrinne 3 miteinander verbunden sind. Der Boden jedes Wannenteiles fällt zur Querrinne 3 hin ab, so daß die von den Wannenteilen aufgefangene Flüssigkeit der Querringe 3 zu­ geführt wird.
Wie die Draufsicht nach Fig. 1 erkennen läßt, sind jeweils drei Wannen 1a, 1b und 1c nebeneinander angeordnet, wobei die Wanne 1b zwischen den Schienen eines Gleises liegt, während die Wannen 1a und 1c seitlich der zugeordneten Schiene angeordnet sind.
Jede Wanne weist an drei ihrer Seiten eine Aufkantung 4 auf, die als Wandung für die jeweilige Wanne dient. An der der Querringe benachbarten Seite hat jede Wanne eine Abkantung 5, die den benachbarten Rand der Querrinne übergreift, wodurch die Wandteile und die Querrinne zu einer geschlossenen Einheit zusammengefaßt sind. Durch eine Arretiervorrichtung 6 ist die Querrinne 3 festgelegt.
Bei längeren Umschlagplätzen werden mehrere Wannen 1a, 1b und 1c in Schienenlängsrichtung hintereinander angeordnet und die einzelnen Wannen durch ein Klammerprofil 7, das die Aufkantungen 4 an den benachbarten Wannenrändern über­ greift, aneinander gehalten.
Die in der Querrinne 3 aufgefangene Flüssigkeit wird einer Abflußvorrichtung 8 zugeführt, die die Schadstoffe aus dem Grundwasserbereich bringt.
Da die Wannen 1a, 1b und 1c nicht dicht an die jeweilige Schiene verlegt werden können, ist es notwendig, den Bereich der Schienenbefestigung 9 durch ein Abdeckprofil 10 unter Freilassung des Schienenkopfes 11 zu überdecken.
Nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3, linke Seite, weist das Abdeckprofil 10 einen Befestigungsflansch auf, der durch eine Schraubverbindung 12 mit dem Schienensteg verbindbar ist, während das Abdeckprofil 10 an der von der Schiene abgewandten Seite eine Abkantung hat, die die benachbarte Aufkantung 4 der Wanne 1 übergreift.
Nach der Ausbildungsform der Fig. 3 rechts kann auch ein Halte­ winkel 14 mit Schraubverbindung vorgesehen sein, der die Wandung der Auffangwanne 1 mit dem übergreifenden Rand des Abdeckprofils 10 verbindet.
Nach der Ausführungsform der Fig. 4 kann auch eine Klemmvorrichtung 21 vorgesehen sein, die unter dem Schienenfuß 15 angeordnet ist und deren Klemmbacken 22 in Arretierstellung den Rand des Abdeckprofils 10 dichtend an den Schienensteg 13 pressen.
Vorteilhaft sind zwischen dem Abdeckprofil 10 und der Schiene unterhalb des Schienenkopfes 11 jeweils Dichtungen angeordnet.
Um einen sicheren Sitz der Abdeckprofile 10 zu erreichen, kann noch eine Aussteifung 16 zwischen den im Abstand angeordneten Schienen vorgesehen sein.
Um den Umschlagplatz begehbar zu machen, ist, wie Fig. 3 zeigt, ein Abdeckrost 17 über die Wanne 1 legbar. Hierzu ist ein Auf­ ständer 18 in der Wanne 1 vorgesehen. Ferner ist eine Halterung 19 auf dem zur benachbarten Wanne hin abgeschrägten Ab­ deckprofil 10 angeordnet sowie eine weitere Halterung 20, die an der von der Schiene abgewandten Seite der Wanne oder einer sonstigen Endbegrenzung angebracht sein kann.

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten von flüssigen Schadstoffen an Umschlagplätzen im Schienenbereich von Schienenfahrzeugen, bestehend aus auf die Schienenbettung zwischen und außerhalb der Schienen auflegbaren Wannen, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Schienenbefestigung (9) beidseitig am Schienenstrang (13) ein Abdeckprofil (10) unter Frei­ lassung des Schienenkopfes (11) dichtend befestigt ist, dessen freie Seiten die jeweils benachbarte Aufkantung (4) der Wanne (1) übergreifen, daß das Abdeckprofil (10) vom Schienenstrang (13) zum benachbarten Wannenrand hin geneigt ausgebildet ist, und daß jede Wanne (1) aus zwei in Längsrichtung des Schienenstranges nacheinanderfolgenden Wannenteilen und einer beide Wannenteile verbindenden Querrinne (3) besteht, wobei die der Querrinne (3) benachbarte Seite jedes Wannenteiles den Rand der Querrinne (3) formschlüssig übergreift.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (10) an der vom Schienenstrang (13) abgewandten Seite eine Abkantung aufweist, die die benachbarte Aufkantung (4) der Wanne (1) übergreift.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die der Querrinne (3) benachbarte Seite jedes Wannenteiles mit einer den Rand der Querrinne (3) übergreifenden Abkantung (5) und die übrigen Seiten jedes Wannenteiles als Begrenzungswände dienende Aufkantungen (4) aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (10) am Schienensteg anschraubbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (10) am Schienensteg anklemmbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil durch eine unter dem Schienenfuß (15) ange­ ordnete Klemmvorrichtung (21) gehalten ist, wobei die Klemm­ backen (22) in Arretierstellung den Rand des Abdeckprofils (10) dichtend an den Schienensteg (13) pressen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Abdeckprofil (10) und die Wanne (1) durch einen Haltewinkel (14) mit Schraubverbindung aneinandergehalten ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zwischen dem Abdeckprofil (10) und der Schiene (11, 13, 15) eine Dichtung angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwischen den Abdeckprofilen (10) zwischen den beiden im Abstand angeordneten Schienen eines Gleises eine Aus­ steifung (16) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der von der Schiene (11, 13, 15) ab­ gewandten Seite der Wanne (1) und an dem zugeordneten Abdeckprofil (10) je eine Halterung (19 bzw. 20) für einen auflegbaren Abdeckrost (17) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wanne ein Aufständer (18) zur Unterstützung des Abdeckrosts (17) angeordnet ist.
DE3511552A 1984-04-12 1985-03-29 Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten von flüssigen Schadstoffen an Umschlagplätzen im Schienenbereich von Schienenfahrzeugen Revoked DE3511552C2 (de)

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