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DE3117341A1 - Farbwerk - Google Patents

Farbwerk

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DE3117341A1
DE3117341A1 DE19813117341 DE3117341A DE3117341A1 DE 3117341 A1 DE3117341 A1 DE 3117341A1 DE 19813117341 DE19813117341 DE 19813117341 DE 3117341 A DE3117341 A DE 3117341A DE 3117341 A1 DE3117341 A1 DE 3117341A1
Authority
DE
Germany
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roller
unit according
inking unit
anilox
inking
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19813117341
Other languages
English (en)
Other versions
DE3117341C2 (de
Inventor
Joachim 6701 Neuhofen Dorow
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Albert Frankenthal AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=6131254&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE3117341(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Albert Frankenthal AG filed Critical Albert Frankenthal AG
Priority to DE3117341A priority Critical patent/DE3117341C2/de
Priority to US06/371,784 priority patent/US4428291A/en
Priority to DE8282103608T priority patent/DE3261597D1/de
Priority to EP82103608A priority patent/EP0064270B2/de
Priority to JP57071641A priority patent/JPS57187254A/ja
Publication of DE3117341A1 publication Critical patent/DE3117341A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3117341C2 publication Critical patent/DE3117341C2/de
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    • B41NPRINTING PLATES OR FOILS; MATERIALS FOR SURFACES USED IN PRINTING MACHINES FOR PRINTING, INKING, DAMPING, OR THE LIKE; PREPARING SUCH SURFACES FOR USE AND CONSERVING THEM
    • B41N7/00Shells for rollers of printing machines
    • B41N7/06Shells for rollers of printing machines for inking rollers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F31/00Inking arrangements or devices
    • B41F31/02Ducts, containers, supply or metering devices
    • B41F31/06Troughs or like reservoirs with immersed or partly immersed, rollers or cylinders
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
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    • B41N2207/02Top layers

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Description

Die Erfindung betrifft ein Farbwerk für mit einer
harten Druckform arbeitende, hochviskose Druckfarben verarbeitende Druckmaschinen, insbesondere
Offset-Druckmaschinen, mit einer.in einen Farbkasten 5 eintauchenden Tauchwalze, einer die auf einem Zylinder aufgespannte Druckform einfärbenden Farbauftrageinrichtung und einer die Farbe von der Tauchwalze
an die Farbauftrageinrichtung übergebenden Farbwerk swalze.
10 Bei Druckmaschinen erwähnter Axt hat das Farbwerk in erster Linie die Aufgabe zu erfüllen, auf der Färb-
auftragseinrichtung einen gleichmäßigen, dünnen Farbfilm anzubieten, der von der Druckform abgenommen wird. Bei normalen Betriebsverhältnissen wird dieser Film jedoch nicht vollständig abgenommen, sondern lediglich an den druckenden Stellen. Es bleibt daher ein Restrelief auf der Farbauftragseinrichtung zurück. In zweiter Linie kommt es daher darauf an, dieses Restrelief, welches zu sogenanntem Schablonieren führen kann, zu egalisieren. Beim Schablonieren werden die druckenden Elemente der Druckform nicht mehr ausreichend eingefärbt, so daß die Farbdichte auf dem Bedruckstoff zu gering wird. Bei der Verwendung zäher Druckfarben, wie beispielsweise Offset-Druckfarben, wird zur Erzeugung eines dünnen Farbfilms normalerweise ein Walzensystem mit vielen Walzen verwendet, welche die Farbe auf die gewünschte Stärke auswalzen. Durch eine Mehrzahl von kleinen Auftragwalzen soll dabei eine gleichmäßige Einfärbung der Druckform erreicht und damit Schablonieren verhindert werden. Außerdem wird bei den konventionellen Farbwerken dieser Art die Farbzufuhr durch sogenannte Zonenschrauben über der Walzenbreite zonenweise eingestellt, und zwar in Anpassung an den Grad der Farbabnahme von der Auftrageinrichtung.
Diese konventionellen Farbwerke sind daher nicht nur baulich und platzmäßig sehr aufwendig, sondern nur von ausgebildeten Druckern zu* bedienen. Dennoch ist hierbei ein sogenanntes Schablonieren vielfach nicht vermeidbar. Es wurden daher auch schon der bzw. den Farbauftragswalzen mehrere Reiterwalzen als Schichtdickenglättungssystem zugeordnet. Dies erfordert jedoch einen hohen Aufwand und ergibt weiteren Platzbedarf.
Zur Senkung des baulichen Aufwands und des Platzbedarfs wurden auch schon sogenannte Kurzfarbwerke in Vorschlag gebracht. Ein gattungsgemäßes Farbwerk dieser Art ist aus der DE-OS 29 16 212 bekannt. Dieses bekannte Farbwerk besteht aus einer zentralen Walze mit vergleichsweise großem Durchmesser, an welche eine Tauchwalze, mehrere Dosierwalzen und mehrere Auftragwalzen vergleichsweise kleinen Durchmessers angestellt sind. Die genannten Dosierwalzen sollen dabei gegenüber der hiermit zusammenwirkenden Parbwerkswalze eine unterschiedliche Umfangsgeschwindigkeit aufweisen und somit von dieser Farbwerkswalze je nach Geschwindigkeitsdifferenz mehr oder weniger Farbe abnehmen. Hiermit ist die Farbfilmdicke jedoch nur ungenügend genau einstellbar, weil diverse Störfaktoren zur Wirkung kommen können, wie z.B. Rundlauffehler, unterschiedliche Farbzähigkeiten infolge unterschiedlicher Temperatur bzw. unterschiedlicher Verschmutzung, und dergleichen. Ganz abgesehen davon ist hierbei die Enddicke des erzielbaren Farbfilms stets ein feststehender Teil der von der Tauchwalze aufgetragenen Anfangsdicke. Es kommt daher hierbei auch darauf an, mit der Tauchwalze eine gleichmäßige, ganz bestimmte Dicke zu übertragen, was jedoch erfahrungsgemäß nur sehr schwer erreichbar ist, insbesondere bei Verwendung zäher Farben. Da die erzielbare Enddicke des Farbfilms in Abhängigkeit von einer Geschwindigkeitsdifferenz erreicht werden soll, erweist sich die bekannte Anordnung zudem als geschwindigkeitsabhängig, was bei GeschwindigkeitsSchwankungen höchst negativ
sein kann. Die bekannte Anordnung erfordert daher eine laufende Überwachung sowie Ein- bzw. Nachstellung der Dosierwalzen und ermöglicht dennoch nicht, auf der zentralen Farbwerkswalze ein permanent gleiches, stabiles Farbangebot zur Verfügung zu stellen. Zudem ist davon.auszugehen, daß bei der bekannten Anordnung die beiden Farbauftragwalzen nicht angetrieben sind, sondern lediglich durch Oberflächenreibung mitgenommen werden. Durch Schlupf kann sich daher die Dicke des von diesen Farbauftragwalzen übertragenen Farbfilms ändern. Das aus der DE-OS 29 16 212 bekannte Farbwerk erweist sich daher als nicht einfach und zuverlässig genug.
Ein anderes, aus der DE-PS 1 761 715 bekanntes Kurzfarbwerk besteht aus einer in einen Farbkasten eintauchenden Tauchwalze und einer hiervon direkt beaufschlagten Auftragwalze, welche die Druckform einfärbt. Die Auftragwalze hat in an sich bekannter Weise eine weiche Oberfläche. Die Tauchwalze ist hierbei als Rasterwalze ausgebildet, die mit einem durch Farbnäpfchen und diese umgebende Stege gebildeten Raster versehen ist und mit einer Rakel zusammenwirkt. Der Arbeitsdurchmesser der Tauchwalze und der Auftragwalze entspricht dabei dem wirksamen Durchmesser des die Druckform aufnehmenden Plattenzylinders. Die Auftragwalze und die Tauchwalze sind angetrieben. Der Antrieb erfolgt über Zahnräder, deren Teilkreisdurchmesser dem Teilkreisdurchmesser des Antriebsrads des Plattenzylinders entspricht.
Die als Rasterwalze ausgebildete Tauchwalze weist daher dieselbe, hohe Umfangsgeschwindigkeit wie der Plattenzylinder jf. Bei Verwendung zäher Druckfarben besteht daher die Gefahr, daß die Rasterwalze
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pro Umdrehung mehr Farbe entnimmt, als im Farbkasten nachfließen kann. Die Folge davon ist, daß die Tauchwalze sich freischafft und nur noch unregelmäßig Farbe aufnimmt. Die Näpfchen der als Rasterwalze ausgebildeten Tauchwalze werden daher nicht mehr gleichmäßig gefüllt, was 2u einer ungleichmäßigen Einfär— bung der Druckform und zu Farbmangel führen kann. An die Auftragwalze ist bei der bekannten Anordnung zwar eine spgenannte Quetschleiste angestellt, die offensichtlich eine gleichmäßige Verteilung der Farbe über den Umfang der Auftragwalze bewerkstelligen soll. Der durch den Leerlauf der Tauchwalze praktisch sich ergebende Farbraangel läßt sich hiermit jedoch keineswegs ausgleichen. Außerdem verursacht die an die weiche Oberfläche der Auftragwalze angestellte Tauchwalze einen nicht unbeträchtlichen Verschleiß, Außerdem wurde bei der bekannten Anordnung offensichtlich eine mit der Auftragwalze zusätzlich noch zusammenwirkende Reinigungswalze für erforderlich gehalten, was den Teilebedarf erhöht und sich bei der Durchführung eines Farbwechsels negativ auf den Säuberungsaufwand auswirken kann. Die als Rasterwalze ausgebildete Tauchwalze wird bei der bekannten Anordnung nicht abgerakelt, derart daß die Farbnäpfchen mit Farbe gefüllt und die diese Näpfchen umgebenden Stege abgerakelt sind. Die Rakel wird bei der bekannten Anordnung durch einen vergleichsweise dicken Kunststoffbalken gebildet, mit Hilfe dessen ein Spalt einstellbar ist, der zur Farbmengensteuerung dienen soll. Es dürfte jedoch höchst schwierig sein, hier die richtige Einstellung zu finden. Auf das Aufnahmevermögen der Näpfchen kommt es daher hierbei gar nicht an. Die Näpfchen dienen hierbei offenbar lediglich dazu, die Haftung des Farbfilms
zu verbessern. Auch diese bekannte Anordnung erweist sich daher als nicht einfach und zuverlässig genug und hat trotz ihres Alters in der Praxis bisher keine Bedeutung erlangt.
Bei einem anderen, aus der DE-OS 22 45 301 bekannten, ebenfalls lediglich eine Tauchwalze und eine Auftragwalze aufweisenden Kurzfarbwerk ist die Auftragwalze mit Erhöhungen und Vertiefungen versehen, die für ein immer gleiches Farbangebot an die Druckform sorgen sollen, was bei der bekannten Anordnung jedoch nicht erreicht wird. Diese Auftragwalze besteht zur Bewerkstelligung der bei konventionellen Auftragwalzen gegebenen Nachgiebigkeit aus einem Walzenkern, der von einem Mantel aus weichem Material umgeben ist. Auf diesen weichen Mantel sind nach einem vorgegebenen Muster Distanzelemente aus hartem Material aufgebracht, z.B. aufgeklebt bzw. aufvulkanisiert oder dergleichen. Die bekannte Anordnung ist daher nicht nur mit einem erheblichen Herstellungsaufwand verbunden, sondern verursacht auch infolge des Zusammenwirkens der harten Distanz— elemente mit der Druckform einen nicht unerheblichen Verschleiß sowohl auf seiten der Druckform als auch auf seiten der Distanzelemente, was im Laufe längerer Betriebszeiten zu einer Verschlechterung der Druckqualität und -genauigkeit fuhrt und insgesamt eine Verkürzung der Standzeiten erwarten läßt. Die mit Erhöhungen und Vertiefungen versehene Auftragwalze wird hierbei nicht abgerakelt. Vielmehr soll die an die Auftragwalze übergebene Farbmenge durch eine mit der Tauchwalze zusammenwirkende Rakel und/ oder durch das Verhältnis der Geschwindigkeiten zwischen Tauchwalze und Auftragwalze geregelt werden. Die Folge davon ist jedoch, daß hierbei in der Regel
nicht nur die Vertiefungen mit Farbe gefüllt sind, sondern daß auch die Töpfe der Erhöhungen einen Farbfilm tragen, was' dazu führt, daß die Druckform ungleichmäßig eingefärbt wird, indem praktisch ein ungleichmäßiges Muster auf diese aufgedruckt wird, was sich bei der bekannten Anordnung als besonders nachteilig erweist, da die hier vorhandenen Erhöhungen bzw. Vertiefungen offensichtlich ein sehr grobes Muster bilden sollen, wie scnon darauf erkennbar ist, daß mit aufgeklebten bzw. aufvulkanisierten, die Erhöhungen bildenden Metallplättchen der angestrebte Erfolg erreichbar sein soll. Infolge des groben Rasters ergäbe sich aber auch dann eine ungleichmäßige Einfärbung der Druckform, wenn die mit Erhöhungen und Vertiefungen versehene Auf^ragwalze abgerakelt würde. Auch diese bekannte Anordnung läßt daher nicht das gewünschte Ergebnis erwarten.
Aus der DE-AS 23 23 025 ist ein weiteres Kurzfarbwerk bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung ist der Auftragwalze eine sog. Dosierwalze zugeordnet, die mikroskopisch kleine Farbaufnahmevertiefungen aufweist. Im Spalz zwischen Auftragwalze und Dosierwalze befindet sich ein Farbspeicher. Über die Drehzahl und den Anpreßdruck der in die Auftragwalze sich eindrückenden Dosierwalze sowie über eine mit der Dosierwalze zusammenwirkenden Rakel erfolgt hierbei eine Dosierung der Farbe. Es ist hierbei jedoch ein starker Verschleiß der Auftragwalze zu befürchten, da die in diese sich eindrückende Dosierwalze sich hierauf nicht abwickelt, sondern im Berührungsbereich gegenläufig hierzu ist. Außerdem ist es schwierig, hierbei einen gleichmäßigen Farbfluß zu erreichen. Da die Dosierwalze hier einen Farbfilm vorge-
gebener Dicke übertragen soll, kommen die Farbaufnahmevertiefungen als solche gar nicht zum Tragen. Ferner ist der hier vorhandene Farbspeicher zwischen Auftragwalze und Dosierwalze nur sehr schwierig regelungstechnisch zu beherrschen.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, unter Vermeidung der Nachteile und Beibehaltung der Vorteile der bekannten Anordnungen ein Farbwerk eingangs erwähnter Art mit einfachen und daher kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß nicht nur ein einfacher, platzsparender und einen geringen Teilebe.darf verursachender Farbwerksaufbau, sondern auch eine einfache Bedienung und zuverlässige Arbeitsweise gewährleistet sind, wobei gleichzeitig auch ein störungsfreier Farbnachschub und ein von Störfaktoren wie Temperaturschwankungen, Rundlauffehlern, Farbverschmutzungen und dergleichen unabhängiges, gleichmäßiges Farbangebot auf der Auftrageinrichtung und damit eine gleichmäßige und zuverlässige Einfärbung der Druckform sichergestellt und ein Schablonieren zuver-
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lässig unterbunden ist und wobei dennoch ein schonender, verschleißarmer Betrieb und damit eine lanqe Lebensdauer gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Parbauftrageinrichtung lediglich eine Auftragwalze enthält, die einen dem wirksamen Arbeitsdurchmesser der Druckform entsprechenden Durchmesser aufweist und mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit wie die Druckform angetrieben ist, daß die die Auftragwalze einfärbende Farbwerkswalze als mit einem durch Farbaufnahmevertiefungen und dazwischen angeordnete Stege gebildeten Raster versehene, einen kleineren Durchmesser als die Auftragwalze aufweisende, angetriebene Rasterwalze ausgebildet ist, der eine die Stege zwischen den Farbaufnahmevertiefungen abstreifende Abstreifeinrichtung zugeordnet ist, und daß die Taiächwalze mit gegenüber der Rasterwalze unterschiedlicher Geschwindigkeit antreibbar ist.
Diese Maßnahmen stellen sicher, daß ausschließlich das Volumen der Farbaufnahmevertiefungen für die an die Auftragwalze übergebene Farbmenge maßgebend ist. Der auf der Rasterwalze vorhandene Farbüberschuß wird einfach abgestreift. Dies ergibt in vorteilhafter Weise ein immer gleiches Farbangebot und zwar unabhängig von Rundlauffehlem, Temperaturschwankungen, Geschwindigkeitsschwankungen, Verschmutzung sSchwankungen und dergleichen. Zonenschrauben können hierbei in vorteilhafter Weise entfallen, was eine äußerst einfache Farbwerksbedienung ergibt. '30 Die hier verwendete Rasterwalze macht aber auch ein Auswalzen der zähen Druckfarbe zu einem dünnen Film entbehrlich, was einen einfachen und platzsparenden Farbwerksaufbau ermöglicht. Die Rasterwalze wickelt
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sich pro Umdrehung der Auftragwalze mehrmals auf dieser ab, wodurch das Raster egalisiert und ein gleichmäßiger Farbauftrag gewährleistet wird. Da die Farbauftragwalze denselben Durchmesser wie der Plattenzylinder aufweist, wird von ihr immer an derselben Stelle Farbe abgenommen. Das Restrelief kann sich daher praktisch gar nicht störend auswirken. Ohnehin ist hierbei sichergestellt, daß sich auf der Auftragwalze im Bereich der nicht druckenden Stellen kein sogenannter Farbaufbau bilden kann, weil die hiermit zusammenwirkende Rasterwalze abgestreift wird. Hierdurch ist sichergestellt, daß ein Schablonieren zuverlässig unterbleibt. Dennoch ist sichergestellt, daß die Auftragwalze selbst eine weiche Oberfläche besitzt, womit ein schonender Betrieb gewährleistet ist* Infolge der vorgesehenen Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Tauchwalze und Rasterwalze wird die Farbe in die Farbaufnahmevertiefungen der Rasterwalze praktisch hineingezogen, wodurch diese zuverlässig gefüllt werden, was sich positiv auf die Gleichmäßigkeit des Farbangebots auswirkt. Die Tauchwalze kann dabei in vorteilhafter Weise so angetrieben werden, vorzugsweise mit sehr kleiner Geschwindigkeit, daß die Farbe genügend Zeit zum Nachlaufen hat, so daß ein Farbmangel unterbleibt und ein kontinuierlicher Farbnachschub sichergestellt ist.
In vorteilhafter Weiterbildung der übergeordneten Maßnahmen können die Tauchwalze und die Rasterwalze im Berührungsbereich gegenläufige Drehrichtungen aufweisen. Hierdurch ist sichergestellt, daß die der Rasterwalze vnd eventuell auch die der Tauchwalze zugeordnete Abstreifiinrichtungen unabhängig von der Maschinendrehrichtung gut zugänglich angeordnet sein können.
Aufgrund der hohen FarbvisJcosität kann zwischen Tauchwalze und Rasterwalze ein Spalt bestehen, so daß sich die Walzenoberflächen nicht berühren, was zur Vermeidung von Verschleiß im Hinblick auf die vorgesehene Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Tauchwalze und Rasterwalze vorteilhaft ist. Die Einstellbarkeit ermöglicht in vorteilhafter Weise eine Nachstellung bei im Laufe der Zeit auftretender Abnutzung, so daß dennoch konstante Verhältnisse einhaltbar sind. Zur Einstellung der von der Tauchwalze an die Rasterwalze übergebenen Farbmenge kann einfach der Spalt zwischen Tauchwalze und Rasterwalze einstellbar ausgebildet sein. Zweckmäßig kann hierzu auch der Tauchwalze eine vorzugsweise einstellbare, zweckmäßig als Dosierrakel ausgebildete Dosiereinrichtung zugeordnet sein. Durch eine derartige Vordosierung kann in vorteilhafter Weise die der Rasterwalze zugeordnete Abstreifeinrichtung entlastet werden.
Zur Vermeidung eines Hochlaufens von Farbe an den Stirnseiten der Tauchwalze können zweckmäßig auch im Bereich der Stirnseiten der Tauchwalze Abstreifrakel vorgesehen sein.
Die der Rasterwalze zugeordnete Abstreifeinrichtung kann gemäß einer besonders zu bevorzugenden Ausgestaltung der Erfindung einfach al-s an die Rasterwalze angestellte, vorzugsweise changierende Rakel ausgebildet sein. Diese Fortbildung ergibt eine besonders einfache und dennoch sehr exakte Ausführung.
In weiterer vorteilhafter Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann die Rasterwalze mit einer von der angetriebenen Auftragwalze abweichenden, vor-
zugsweise kleineren Umfangsgeschwindigkeit antreibbar sein. Hierdurch ergibt sich eine besonders gute Egalisierung des Farbfilms auf der Auftragwalze.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, daß die Teilung des Rasters der Rasterwalze nur wenig feiner als die Teilung des Rasters der einzufärbenden Druckform ist, vorzugsweise lediglich die doppelte Anzahl Rasterlinien pro Längeneinheit aufweist wie die Rasterteilung der Druckform. Diese Maßnähme ergibt ein vergleichsweise grobes Raster der Rasterwalze, durch das jedoch auch bei den hier zu verarbeitenden zähen Druckfarben vergleichsweise viel Farbe übertragbar ist, so daß "in vorteilhafter Weise satte Farbtöne auf dem Bedruckstoff erreichbar sind. Beim sogenannten Flexo-Druckverfahren finden zwar ebenfalls Rasterwalzen Verwendung, deren Rasterteilung feiner als die Rasterteilung der zugehörigen, hier weichen Druckform ist. Diese bekannten Rasterwalzen müssen jedoch zumindest dreimal sowiel, vielfach viermal soviel Rasterlinien wie die zugehörige Druckform aufweisen, um die sogenannte Moireerscheinung zu verhindern. Bei der Verarbeitung zäher Druckfarben wäre bei einem derartigen Rasterverhältnis die Farbübertragung hierbei viel zu gering.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen können an die Rasterwalze über einen Teil ihrer Länge sich erstreckende Zonenrollen anstellbar sein, denen jeweils eine vorzugsweise als Rakel ausgebil-SO dete Abstreifeinrichtung zugeordnet ist. Hiermit ist es möglich, von der lasterwalze im Bereich nicht druckender Zonen Farbe abzuleiten, um auf der Druck-
platte ein Emulgieren der Farbe mit dem Feuchtwasser zu verhindern.
Weitere zweckmäßige Fortbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der übergeordneten Maßnahmen ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung einiger Ausbührungsbeispiele anhand der Zeichnung in Verbindung mit den restlichen Unteransprüchen.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Farbwerks in schematischer Darstellung,
Fig. 2 eine andere Ausführungsform eines erfindunq.?- gemäßen Farbwerks in Fig. 1 entsprechender
Darstellung,
Fig. 3 eine Frontansicht der in einen Farbkasten eintauchenden Tauchwalze,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung bei dem die Raster
walze mit Zonenrollen versehen ist und
Fig. 5 ein Beispiel für die Lagerung der Tauchwalze und/oder Rasterwalze und/oder Auftragwalze.
Das in Fig. l dargestellte Farbwerk besteht aus einer in einen Farbkasten 1 eintauchenden Tauchwalze 2, einer die auf einen Zylinder 3 aufgespannte, nicht näher dargestellte Druckform einfärbenden Auftragwalze 4 und einer die Farbe von der Tauchwalze 2 auf die Auftragwalze 4 übertragenden Rasterwalze 5. Die Auftragwalze 4 besitzt eine weiche, vorzugsweise aus Gummi bestehende Oberfläche. Hierzu kann beispielsweise auf einen Stahlkern ein Gummituch derart aufgeklebt sein, daß die Stoßkante des Gummituchs bei der Abwicklung auf der Druckform mit dem Spannkanal des die Druckform aufnehmenden Zylinders 3, des sogenannten Plattenzylinders, zusammenfällt. Die Rasterwalze 5 wird durch eine Stahlwalze gebildet, deren Oberfläche mit in Fig. 1 vergrößert angedeuteten
Farbaufnahmevertiefungen 6 und diese begrenzenden Stegen 7 versehen ist. Die Tauchwalze 2 kann ebenfalls eine gummierte Oberfläche besitzen.
Das durch die Farbaufnahmevertiefungen 6 und die Stege 7 gebildete Raster der Rasterwalze 5 kenn durch Molettieren oder einfach durch Rändeln der Oberfläche der aus Stahl bestehenden Rasterwalze 5 hergestellt werden. An der Rasterwalze 5 liegt das Rakelblatt 8 einer Abrakeleinrichtung 9 an, mit welcher die zum Füllen der Farbaufnahmevertiefungen 6 nicht benötigte, überschüssige Farbe abgestreift wird. Der im Bereich der Abstreifkante des Rakelblatts 8 wirkende Anpreßdruck sowie der Anstellwinkel sind zweckmäßig einstellbar, so daß einerseits der nicht zu vermeidende Rakelverschleiß in Grenzen gehalten werden kann und dennoch eine zuverlässige Abrakelung der Umfangsflachen der die Farbaufnahmevertiefungen begrenzenden Stege 7 gewährleistet ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel soll die Rakeleinrichtung 9 in Achsrichtung changieren, so daß sogenannte Rakelstreifen entfallen. Anstelle der Rakeleinrichtung 9 könnte auch eine andere Abstreifeinrichtung Verwendung finden, z.B. die mit der Rasterwalze 5 zusammenwirkende Tauchwalze 2. Bei einer derartigen Ausführung wird die Tauchwalze 2 einfach so an die Rasterwalze 5 angedrückt, daß die "überschüssige Farbe abgequetscht wird. Eine gegenläufige Bewegungsrichtung im Bereich des Berührungsspalts kann dem sehr zuträglich sein. Die abgerakelte Rasterwalze 5 beaufschlagt die Auftragwalze 4. Das Farbangebot ist dabei praktisch konstant und richtet sich nur nach dem Aufnahmevermögen der gleichmäßig über die gesamte Oberfläche der Rasterwalze 5 verteilten Farbaufnahme-
Vertiefungen 6. Die ir.it der Rasterwalze 5 zusammenwirkende Auftragwalze 4 wird dabei praktisch im Tiefdruckverfahren mit einem über ihre ganze Länge gleichmäßigen Rastermuster bedruckt. Die Rasterwalze 5 kann vorteilhaft mit einstellbarem Druck an die Auftragwalze 4 angepreßt werden, um einen Ausgleich von Rundlauffehlern zu gewährleisten und dennoch eine zuverlässige Einfärbung sicherzustellen. Dasselbe gilt auch für die Auftragwalze 4, die gegenüber dem die Druckform aufnehmenden Plattenzylinder einstellbar sein soll. Zur Gewährleistung der gewünschten Einstellbarkeit können die Rasterwalze und die Auftragwalze 4 in an sich bekannter Weise in verstellbaren Exzenterbüchsen aufgenommen sein.
Hiermit ist gleichzeitig auch der Spalt zwischen der Rasterwalze 5 und der Tauchwalze 2 einstellbar.
Der Durchmesser der Auftragwalze 4 entspricht dem Durchmesser der auf den Plattenzylinder 3 aufgespannten Druckform. Der Antrieb der Auftragwalze 4 erfolgt mit gleicher Oberflächengeschwindigkeit und im Bereich der Berührungsstelle gleicher Drehrichtung wie der Antrieb des Plattenzylinders 3. Wie Versuche gezeigt haben, wird durcft eine derartige Bemessung ein Schablonieren sicher ausgeschaltet. Die auf der Auftragwalze 4 abrollende Rasterwalze 5 besitzt einen kleineren Durchmesser als die Auftragwalze 4 und wickelt sich demnach bei jeder Umdrehung der Auftragwalze 4 mehrmals auf dieser ab, was sich positiv auf die Bew«^kstelligung einer gleichmäßigen Einfärbung der Auftragwalze 4 auswirkt. Das durch
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die Farbaufnahmevertiefungen 6 und die diese begrenzenden Stege 7 gebildete Raster der Rasterwalze 5 ist hinsichtlich der Rastertiefe und -teilung optimiert. Das Fassungsvermögen der Farbaufnahmevertiefungen 6 ist so zu bemessen, daß auf dem Bedruckstoff satte Farbtone erreichbar sind. Die Rasterteilung ist so zu bemessen, daß zähe Druckfarben zuverlässig gehandhabt werden können. Wie Versuche gezeigt haben, lassen sich ausgezeichnete Ergebnisse erreichen, wenn das Raster der Rasterwalze 5 lediglich zweimal soviel Rasterlinien pro Längeneinheit wie das Raster der zugehörigen Druckform aufweist. Die Rasterwalze 5 unterscheidet sich damit wesentlich von den im Flexo-Druckverfahren gebräuchlichen Rasterwalzen, deren Rasterteilung wesentlich feiner ist. Die hier verwendete Offsetdruckplatte soll eine Rasterteilung mit 50 Rasterlinien pro cm aufweisen. Die zugeordnete Rasterwalze soll 100 Rasterlinien pro cm besitzen. Diese Rasterteilung der Rasterwalze kann auch für alle anderen für Offsetplatten üblichen Raster beibehalten werden, die bis zu 80 Rasterlinien pro cm gehen können. Die R'asterwalze 5 wird so angetrieben, daß ihre Drehrichtung im Berührungsbereich mit der Auftragwalze 4 mit der Drehrichtung der Auftragwalze 4 übereinstimmt. Der Antrieb der Auftragwalze 4 und der Rasterwalze 5 kann zweckmäßig über Stirnräder erfolgen, die über das dem Plattenzylinder 3 zugeordnete Antriebsrad angetrieben werden. Die Umfangsgeschwindigkeit der Rasterwalze 5 kann der Umfangsgeschwindigkeit der Auftragwalze 4 entsprechen, so daß sich eine schlupfIose Abwicklung und damit wenig Verschleiß ergibt. Es wäre aber auch denkbar, die Rasterwalze 5 mit einer von der Umfangsgeschwindigkeit der Auftragwalze 4 abweichenden Geschwindigkeit anzu-
treiben, um damit die auf die Auftragwalze übertragene Farbe zu dosieren, gut zu verteilen und den Dichtewert auf den Druclcprodukten zu verändern.
Die Tauchwalze 2 soll wesentlich langsamer als die Rasterwalze 5 laufen, so daß sichergestellt ist, daß sich auch bei Verarbeitung zäher Druckfarben im Farbkasten der erforderliche Niveauausgleich einstellt, d.h. die Farbe so weit nachfließt, daß die Tauchwalze 2 niemals leer durchdrehen kann. Der Antrieb der Tauchwalze 2 kann, wie Fig. 2 zeigt, vom Antrieb der Rasterwalze 5 abgenommen sein. Hierzu kann einfach ein geeigneter Stirnradsatz 10 Verwendung finden. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Tauchwalze 2 mittels eines Kettentriebs 11 von einem separaten Getriebemotor angetrieben. Der Getriebemotor 12 kann ein variables Übersetzungsverhältnis aufweisen, so daß die Geschwindigkeit der Tauchwalze 2 wählbar ist. Die Tauchwalze 2 kann eine solche Drehrichtung aufweisen, daß im mit der Rasterwalze 5 gebildeten Berührungsspalt Gleichläufigkeit mit der Drebrichtung der Rasterwalze 5 vorliegt, wie in Fig. 2 durch Pfeile angedeutet, oder Gegenläufigkeit, was der Fig. 1 zugrunde liegt. In jedem Falle ergibt sich im Berührungsspalt ein Farbwulst, der für eine zuverläs·* sige Füllung der Farbaufnahmevert-iefungen 6 sorgt« Die Tauchwalze 2 ist gegenüber der Rasterwalze 5 an- und abschwenkbar gelagert, was bei Verwendung eines separaten Einzelantriebs gemäß Fig. l besonders erleichtert wird. Hierdurch ist der Spalt zwischen Tauchwnlze 2 und Rasterwalze 5 zur Bewerkstelligung einer Ie"* ~hten Nachstellbarkeit bei Durchmesserveränderungen einstellbar. Gleichzeitig
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ist es hierbei aber auch möglich, die Rasterwalze 5 mit Hilfe der Tauchwalze 2 abzustreifen, wobei die Abrakeleinrichtung 9 entfallen kann, wie weiter oben bereits ausgeführt wurde. Hierbei sind ebenfalls gegenläufige Drehrichtungen gemäß Fig. l von Vorteil. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Dicke des von der Tauchwalze 2 aus dem Farbkasten 1 entnommenen Farbfilms zur Bewerkstelligung einer Vordosierung durch eine mit der Umfangsflache der Tauchwalze 2 zusammenwirkende Abstreifkante einstellbar. Hierzu findet bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel eine mit einstellbarer Kraft und unter einstellbarem Winkel an die Tauchwalze 2 anstellbare mit einem Farbmesser 13 versehene Dosiereinrichtung 14 Verwendung. Das Rakelmesser 8 der Abrakeleinrichtung 9 und das Farbmesser 13 der Dosiereinrichtung 14 sind so oberhalb des Farbkastens 1 angeordnet, daß die hiervon abgestreifte bzw. abgerakelte Farbe direkt oder indirekt in den Farbkasten 1 zurückfließen kann. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Abrakeleinrichtung 9 oberhalb des zur Rasterwalze 50 hin bewegenden Umfang sbereichs der Tauchwalze 2 angeordnet, so daß die abgerakelte Farbe den Farbwulst im gegenseitigen Berührungsspalt in vorteilhafter Weise verstärkt. Bei Verwendung gegenläufiger Drehrichtungen zwischen Tauchwalze 2 und Rasterwalze 5 können die Dosiereinrichtung 14 und die Abrakeleinrichtung 9 gut zugänglich angeordnet sein, unabhängig von der Drehrichtung des Plattenzylinders.
In manchen Fällen kann sich im Bereich der Stirnseiten der Tauchwalze 2 die Gefahr eines Hochsteigeng von Farbe ergeben. Dies wird, wie Fig. 3 zeigt,
durch mit den Stirnseiten der Tauchwalze 2 oberhalb des oberen Farbkastenrands zusammenwirkenden, hier
einfach an den seitlichen Farbkastenwangen befestigten Abstreifräkeln 15 verhindert.
Bei dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel sind auf dem abgerakelten Umfang der Rasterwalze 5
abwickelnde Zonenrollen 16 vorgesehen, deren Länge jeweils der Breite nichtdruckender, farbfreier Zonen entspricht. Diese Zonenrollen 16 leiten Farbe von der Rasterwalze 4 ab, was in manchen Fällen zur Verhinderung eines Emulgierens der Farbe mit dem Feuchtwasser auf der Druckform vorteilhaft sein kann. Die Zonenrollen können angetrieben oder einfach nur durch Friktion mitgenommen sein. Im Falle eines Zwangsantriebs kann dabei zweckmäßig eine über die gesamte Maschinenbreite sich erstreckende, Antriebswelle 17 vorgesehen sein, die durch einen Zahnradsatz mit dem der Rasterwalze 4 zugeordneten Stirnrad gekoppelt sein kann und auf die die benötigten Zonenrollen 16 aufgeschoben und durch Distanzstücke hierauf gesichert werden können. Die von den Zonenrollen 16 aufgenommene Farbe wird von diesen durch eine mit einem Rakelblatt 18 versehene Abrakeleinrichtung 19 abgerakelt und dem Farbkasten 1 zugeführt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Abrakeleinrichtung 19 so angeordnet, daß die hiervon abgerakelte Farbe praktisch selbsttätig in den Farbkasten 1 zurückfließen kann. Die benachbarte Farbkastenwange ist dabei zur Bildung einer Leitfläche 20 bis über die Abrakeleinrichtung 19 hochgezogen. Die von der Abrakeleinrichtung 19 ablaufende Farbe fließt daher entlang der Leitfläche 20 in den Farbkasten 1 zurück.
Eine Durchbiegung der Tauchwalze 2 bzw. der Auftragwalze 4 bzw. der Rasterwalze 5 kann durch einen Durchbiegungsausgleich verhindert werden. Hierzu besteht eine derartige Walze, wie am besten aus Fig. erkennbar ist, aus einem rohrförmigen Mantel 21 und einer diesen mit Radialspiel durchsetzenden Spindel 22,
deren Enden seitlich über die Stirnseiten des Mantels 21 hinausragen. Der radiale Ringspalt zwischen Mantel 21 und Spindel 22 ist durch mindestens ein, hier zwei symmetrisch zur Walzenmitte angeordnete als Schwenk lager ausgebildete Stützlager 23 überbrückt. Hierdurch ist sichergestellt, daß der Mantel 21 und die Spindel 22 sich unabhängig voneinander durchbiegen können, was einen Durchbiegungsausgleich ermöglicht. Der Mantel 21 kann seitlich durch Schwenklager drehbar gelagert sein. In diesem Fall sind die Enden der Spindel 22 durch zugeordnete Stelleinrichtungen so beaufschlagbar, daß die hierdurch bewirkte Durchbiegung der Spindel 22 die Durchbiegung des Mantels 21 rückgängig macht. Es ist aber auch möglich, den Mantel 21 auf der Spindel 22 zu lagern, die mit ihren Enden in nicht dargestellte Stelleinrichtungen eingreift. Durch die auf die Spindel 22 wirkende Stellkraft kann hier der Mantel so durchgebogen werden, daß seine Biegelinie der Biegelinie der hiermit zusammenwirkenden Walze genau entspricht und damit eine satte Anlage gewährleistet ist. Die Spindel kann in Drehrichtung stationär angeordnet sein. In diesem Fall erfolgt der Antrieb des Mantels 21 direkt über ein hiermit zusammenwirkendes Stirnrad, wie in Fig. 5 bei 24 angedeutet ist. Es wäre aber auch denkbar, die Spindel 2t anzutreiben und drehbar zu lagern. Die Stützlager könnten in diesem Fall einfach als Federringe ausgebildet sein. Zur Bewerkstelligung einer gleichmäßigen Verteilung der im Bereich der Stützlager 23 entstehenden Wärme auf den
gesamten Mantel 21 kann der Ringraum zwischen Mantel • und Spindel einfach mit einer ihn teilweise einnehmenden Ölfüllung v*=-sehen sein.
Das den Figuren zugrunde liegende Farbwerk soll als Offsetfarbwerk Verwendung finden, dem, wie in Fig. 1 dargestellt, ein als Ganzes mit 25 bezeichnetes Feuchtwerk zugeordnet ist. Dieses Feuchtwerk 25 arbeitet hier mit der Auftragwalze 4 zusammen, d.h. die Feuchtmittelauftragwalze rollt auf der Farbauftragwalze 4 ab. Um einem sogenannten Tonen auf der Platte entgegenzuwirken, wird das Feuchtmittel hinter der Berührungsstelle zwischen Rasterwalze 5 und Auftragwalze 4 auf diese aufgetragen, d.h. das Feuchtwerk 25 ist der genannten Berührungsstelle in Drehrichtung der Auftragwalze 4 gesehen nachgeordnet.

Claims (17)

Ansprüche 10 15
1) /Farbwerk für mit einer harten Druckform arbeiten-— de, hochviskose Druckfarben verarbeitende Druckmaschinen, insbesondere Offsetdruckmaschinen, mit einer in einen Farbkasten (1) eintauchenden Tauchwalze (2), einer die auf einem Zylinder (3) aufgespannte Druckform einfärbenden Farbauftrageinrichtung und einer die Farbe von der Tauchwalze an die Farbauftrageinrichtung übergebenden Farbwerkswalze, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbauftrageinrichtung lediglich eine Auftragwalze (4) enthält, die einen dem wirksamen Arbeitsdurchmesser der Druckform entsprechenden Durchmesser aufweist und mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit wie die Druckform angetrieben ist, daß die die Auftragwalze (4) einfärbende Farbwerk swalze als mit einem durch Farbaufnähmever-
tiefungen '(6) und dazwischen angeordnete Stege (7) gebildeten Raster versehene, einen kleineren Durchmesser als die Farbauftragwalze (4) aufweisende, angetriebene Rasterwalze (5) ausgebildet ist, der eine die Stege (7) zwischen den Farbaufnahmevertiefungen (6) abstreifende Abstreifeinrichtung zugeordnet ist, und daß die Tauchwalze (2) mit gegenüber der Rasterwalze (5) unterschiedlicher Geschwindigkeit antreibbar ist.
2) Farbwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tauchwalze (2) und die Rasterwalze (5) im Berührungsbereich gegenläufige Drehrichtungen aufweisen.
3) Farbwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsgeschwindigkeit der Tauchwalze (2) klein, vorzugsweise jedenfalls kleiner als die Umfangsgeschwindigkeit der Rasterwalze (5) ist.
4) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Tauchwalze (2) und Rasterwalze (5) ein vorzugsweise einstellbarer Spalt vorgesehen ist.
5) Farbwerk nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tauchwalze (2) gegenüber der Rasterwalze
(5) an- und abschwenkbar gelagert ist.
6) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tauchwalze (2) eine vorzugsweise einstellbare Dosier-
einrichtung (14) zugeordnet ist.
7) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Stirnseiten der Tauchwalze (2) Abstreifrakel (15) vorgesehen sind.
8) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasterwalze (5) und die Auftragwalze (4) mit gleichen
Umfangsgeschwindigkeiten aufeinander abrollen.
9) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rasterwalze (5) mit einer von der hierauf abrollenden Auftragwalze (4) abweichenden, vorzugsweise kleineren Umfangsgeschwindigkeit antreib-
bar ist.
10) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilung des Rasters der Rasterwalze (5) nur wenig
feiner als die Teilung des Rasters der einzufärbenden Druckform ist, vorzugsweise lediglich die doppelte Anzahl von Rasterlinien pro Längeneinheit wie die Rasterteilung der Druckform aufweist.
11) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasterwalze (5) eine gerändelte Oberfläche aufweist.
12) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die der Rasterwalze (5) zugeordnete Abstreifeinrichtung als vorzugsweise changierende Abrakeleinrichtung ( 9 ) ausgebildet ist.
13) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die Rasterwalze (5) über einen Teil ihrer Länge sich erstreckende Zonenrollen (16) anstellbar sind, denen jeweils eine vorzugsweise als Abrakeleinrichtung (19) ausgebildete Abstreifeinrichtung zugeordnet ist.
14) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasterwalze (5) an die. Auftragwalze (4) anpreßbar ist.
15) Farbwerk nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß die Rasterwalze (5) gegenüber der Tauchwalze (2) und der Auftragwalze (4) einstellbar gelagert ist.
16) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragwalze (4) gegenüber der Druckform einstellbar ist.
17) Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasterwalze (5) und/oder die Tauchwalze (2) und/oder die Auftragwalze (4) jeweils einen rohrförmigen Mantel (21) aufweisen, der von einer über mindestens ein Stützlager (23) hiergegen
abgestützten Spindel (22) durchsetzt ist, deren aus dem Mantel (21) herausragende Enden in einer zugeordneten Stelleinrichtung aufgenommen sind.
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