DE3112950C2 - "Schutzzaun für Gartenbeete oder Gartenanlagen gegen kriechende Schädlinge" - Google Patents
"Schutzzaun für Gartenbeete oder Gartenanlagen gegen kriechende Schädlinge"Info
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schutzzaun für Gartenbeete oder Gartenanlagen gegen kriechende Schädlinge, insbesondere Schnecken, mit um das Beet aneinandergrenzend verlegbaren vertikalen plattenförmigen
Trägern, die zwei parallele, horizontale, gegeneinander isolierte blanke Leiter in von den Schädlingen
gleichzeitig berührbarem Abstand aufnehmen, die jeweils an einen Pol einer Niederspannungsquelle,
insbesondere Batterie oder Akkumulator, angeschlossen werden und oberhalb und unterhalb der Leiter je
einen abstehenden Schutzvorsprung aufweisen, von denen wenigstens der obere einen spitzen Winkel mit
dem Träger einschließt
Gegen kriechende Schädlinge, insbesondere gegen Schnecken, vor allen Dingen gegen die sogenannten
braunen Wegschnecken, werden chemische Gifte, im Gartenboden eingelassene Gefäße, die mit Bier gefüllt
sind, und abgewinkelte Bleche oder plaltenförmige Träger zur Abwehr eingesetzt. Bei dem eingangs
genannten bekannten Schutzzaum (DE-OS 28 17 238) werden Blech- oder Kunststoffstreifen als Träger
verwendet, die längsseitig in den Boden gesteckt oder in ihm verankert werden und an der vom Beet
abgewandten Außenfläche parallele zueinander zwei oder drei Leiterbahnen im oberen Bereich aufweisen,
die vorzugsweise an eine Taschenlarnpenbatterie von 4,5 Volt angeschlossen sind. Die Leiterbahnen können
drahtförmig oder durch Metallfolien gebildet sein oder aus Leitlack bestehen. Die angelegte Niederspannung
k;mn eine konstante oder pulsierende Gleich- oder Wechselspannung sein. Will beispielsweise eine Schnek
ke über den Schutzzaun kriechen, so soll sie an den
Leiterbahnen einen elektrischen Schlag bekommen, der sie zur Umkehr zwingt. Die Leiter bzw. Elektroden
sollen durch die ober- und unterhalb von ihnen vorgesehenen Schutzvorsprünge wassergeschützt und/
oder berührungssicher und vor Spritz- und Regenwasser geschützt werden. Die Schutzvorsprünge sind kurz
und beide nach unten geneigt damit das Regenwasser abläuft Wenigstens einer der Leiter kann auch an der
ίο Unterseite diesel Schutzvorsprünge angebracht sein.
Dadurch, daß die Schutzvorsprünge nur kurz und eng beieinander sind, wird die elektrische Schutzfunktion
des Schutzzauns weitgehend vereitelt weil hochkriechende Schnecken unmittelbar zu den Kanten der
Schutzvorsprünge gelangen können und so die Leiter übersteigen. Um das Überklettern des Schutzzauns zu
verhindern, ist es auch bekannt oberhalb der Leiter einen dachförmigen Vorsprung, z. B. in Form eines
abgekanteten oder abgebogenen Blechstreifen vorzu
sehen und auf deren Unterseite einige oder alle Leiter
anzubringen. Diese Ausbildungsformen haben den Nachteil, daß die Gefahr besteht daß seitlich des
Schutzzauns wachsende Pflanzen eine Brücke für die kriechenden Schädlinge bildet und so das Obersteigen
der elektrischen Leiter ermöglicht Bei dem bekannten Schutzzaun ist zur Verhinderung der Überbrückung
vorgesehen, daß dez an die vertikalen Träger unmittelbar anschließende Beetrand auf beiden Seiten oder auf
der Seite der elektrischen Leiter mit einer Abdeckfläche
JO versehen wird, die aus beliebigem Material bestehen
kann und so derr Pflanzenwuchs über eine gewisse Breite entlang des Schutzzaunes verhindert Diese
Abdeckfläche soll mechanisch so haltbar sein, daß sie durch einfaches Anstoßen mit dem Rasenmäher nicht
beschädigt wird. Sie kann daher aus Stein, z.B. aus
Gehwegplatten, Holz oder Kunststoff bestehen. Diese Abdeckfläche kann auch unmittelbar am Träger mit
Abstand von der Unterkante befestigt sein. Nach dem Einsetzen des Trägers in das Erdreich liegt die
Dieser bekannte Schutzzaun bietet ebensowenig wie ein anderer bekannter Schutzzaun, bei dem die
Elektroden an einem nicht abgewinkelten Träger vorgesehen sind (CH-PS 5 19 293) oder bei denen am
« oberen Rand des Trägers lediglich ein kastenförmiger,
abgerundeter oder abgewinkelter Überhang vorgesehen ist (CH-PS 4 67 007), nicht den erwünschten Schutz.
So können beispielsweise Schnecken müheloser als erwartet einen kritischen Winkel einer abgewinkelten Blechbahn überwinden, insbesondere dann, wenn sie, wie die Praxis gezeigt hat, von Pflanzen berührt wird, so
daß die Schnecken das Hindernis über die brückenbildenden Pflanzen überwinden. Erst recht plattenförmige
Träger mit zwei oder drei blanken Leitern fallen dem gleichen Umstand zum Opfer. Hier kann sich weiter
Feuchtigkeit und Berührungskontakt mit Pflanzen zu nachteilig auswirken, so daß die stromführenden Leiter
zu leicht außer Funktion gesetzt werden können. Dieser Nachteil wird zwar bei der bekannten überhängenden Gestaltung oder durch das Vorsehen einer Abdeckung oder von wulstförmigen Schutzvorsprfingen vermieden,
doch in einer Weise, die die Funktionssicherheit nicht im erwünschten Umfange sicherstellt. Solche Wülste
vermögen ein mechanisches Abhalten der Schnecken derart, daß sie beim Überkriechen des oberen
Schutzvorsprungs nicht umhin können, die darunter befindlichen Leiter längere Zeit zu überbrücken und
dadurch längere Zeit den Reizen des Stroms ausgesetzt
zu bleiben, nicht zu übernehmen.
Dar Erfindung liegt UumgemäB die Aufgabe zugrunde,
den eingangs genannten Schutzzaun dahingehend zu verbessern, daß er gegen kriechende Schädlinge,
insbesondere Schnecken, über längere Zeiten funktionssicher bleibt.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei dem eingangs genannten Schutzzaun gemäß dem Oberbegriff von
Anspruch 1 vorgesehen, daß beide Schutzvorsprünge als weit abstehende Abweisestreifen ausgebildet sind,
von denen der untere Abweisestreifen weiter als der obere absteht.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Schutzzauns können die Abweisestreifen einen größeren
Abstand voneinander haben und sind die Leiter dennoch wie beim bekannten Schutzzaun ausreichend gegen
Regenwasser geschützt Die Schnecken können nicht unmittelbar von Schutzvorsprung zu Schutzvorsprung
oder unter Oberbrücken der Leiter zum oberen Abweisestreifen gelangen. Darüber hinaus stellen die
weit abstehenden Abweisebleche jedes für sich eine erhebliche mechanische Barriere dar, die schwer zu
überwinden ist.
Sollte der untere Abweisestreifen überwunden worden sein, so muß der Schädling immer noch die
beiden Leiter überwinden und, sollte ihm auch dies gelungen sein, entlang der nach unten geneigten
Unterseite des oberen Abweisestreifens eine größere Strecke nach außen kriechen, um dann zu versuchen, um
dessen Kante auf die Oberseite zu gelangen. Weil der untere Abweisestreifen weiter absteht als der obere, ist
es den Pflanzen erschwert, eine Brücke bis zum oberen Abweisestreifen bzw. zwischen den beiden Abweisestreifen
zu bilden. Dadurch, daß sich der untere Abweisestreifen oberhalb des Bodens befindet, vermag
er die hochwachsenden Pflanzen sehr viel wirkungsvoller als eine auf dem Boden vorgesehene Abdeckung
vom oberen Abweisestreifen fernzuhalten und damit eine Brückenbildung zu verhindern.
Der erfindungsgemäßc Schutzzaun stellt demgemäß eine mehrstufige Barriere dar. Bei dem bekannten
Schutzzaun wirkt die am Boden vorgesehene Abdeckfläche
lediglich auf die Pflanzen ein, da diese sie ohne Mühe überkriechen können. Im Gegensatz dazu hat der
untere Abweisestreifen des erfindungsgemäßen Schutzzaunes ebenso wie der einzige Abweisestreifen
bekannter Schutzzäune Abstand vom Boden und nicht nur die Funktion des Abweisens von Schnecken,
sondern auch von Pflanzen, so daß Schädlinge zunächst entlang seiner breiten Unterseite kriechen und sie
überwinden müssen, bevor sie an die zweite, von Pflanzen freigehaltene Barriere in Form der Stromleiter
gelangen können. Sofern sie, aus welchen Gründen auch immer, dies? doch überschreiten und es, indem sie sich
von ihnen lösen, schaffen, auf die Unterseite der nächsten, von Pflanzenbrücken freigehaltenen oberen
Barriere in Form des oberen Abweisestreifens zu gelangen, müssen sie auch noch diese nach unten hin
abgewinkelte Barriere überwinden. Die Wahrscheinlichkeit, daß beispielsweise braune Wegschnecken die
beiden oberen oder gar alle drei Barrieren überwinden, ist so erheblich reduziert, daß eine sehr viel wirksamere
Abweisung von Schnecken als bei den bekannten Abweiscschutzzäunen beobachtet wurde.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Schutzzauns
wird besonders weitgehend vermieden, daß Pflanzen, die am Rand des Trägers hochkommen.
Schnecken die Möglichkeit bieten, den insbesondere spitzen Winkel des oberen Abweisestreifens zu
überwinden. Der untere Abweisestreifen verhindert nicht nur den Berührungskontakt der Leiter mit
Pflanzen, sundern hält außerdem aufsteigende Feuchtigkeit vom Boden weitgehend ab, so daß K.riechström<;
kein Problem bilden können.
Wenn der obere Abweisestreifen mit dem Träger einstückig ist, ist dessen Herstellung vereinfacht
Zweckmäßigerweise ist der untere Abweisestreifen ίο etwas nach unten geneigt, damit auch von ihm
Regenwasser ablaufen kann. Bei dem eingangs genannten bekannten Schutzzaun sind die beiden vorstehenden
Schutzvorsprünge ebenfalls dachförmig nach unten geneigt
is Bei einer weiteren Ausgestaltung des Schutzzauns ist
vorgesehen, daß auf der den Abweisestreifen abgewandten Seite des Trägers, also auf der dem Beet
zugewandten Seite, ebenfalls ein Abweisestreifen angebracht ist So können Pflanzen auch von innen her
im Abstand vom Träger gehalten werden. Darüber hinaus kann ein solcher Abweisestreifen die Funktion
einer Auflagefläche zur Auflage von Frühbeetfenstern oder sonstigem Abdeckmaterial übe«'-nehmen. Auf diese
Weise erhält der Schutzzaun eine DoppeKunktion. Eine andere Ausgestaltung des Schutzzauns sieht vor,
daß die Abweisestreifen mit dem Träger mittels nichtrostender Schrauben und Flügelmuttern verbunden
sinJ, um an Ort und Stelle bequem montiert und zum Transport flach aufeinandergelegt werden zu
können.
Durch einen Stift oder auf andere bekannte Weise können die einzelnen Träger im Boden in bekannter
Weise verankert werden (CH-PS 4 67 007). Sofern die Länge der Träger nicht ausreichend sein kann, um
jeweils eine Seite eines Beets zu begrenzen, müssen diese aneinandergereiht und über die Stoßstelle eine
Verbindung der blanken Leiter hergestellt werden.
Als Niederspannungsquelle kommen die bekannten Niederspannungsquellen für Schneckenzäune in Frage
und auch solche, wie sie sonst in der Landwirtschaft verwendet werden.
Auch ohne den elektrischen Schutz aufgrund der beiden blanken Leiter oder Leiterbahnen zwischen den
Abweisestreifen erscheint der Schutz gegen Schnecken sehr willkommen. Dennoch wird eine noch größere
Sperre gegen das Eindringen von Schnecken durch die Anwendung der beiden Leiterbahnen erzielt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist anhand einer Zeichnung näher erläutert, deren
so F i g. 1 den Schutzzaun schrägperspektivisch und F i g. 2 im Querschnitt darstellt.
Der Schutzzaun umfaßt mehrere vertikale in den Boden bzw. das Erdrsich 1 eingesteckte piattenförmige Träger 2. die zusätzlich mittels durch durch Winkel 32 gesteckte Stifte oder Htringe 4 gesichert sind. Längs der Seiten des Beets wird jeweils ein Träger 2 oder werden mehrere Träger 2 aneinanderstoßend verwendet. Am oberen Rand des Trägers 2 ist ein einen spitzen Winkel mit diesem einschließender, weit abstehender Abweisestreifen 6 angebracht, an dem Regenwasser gut ablaufen kann. In einem gewissen Abstand, z. B. 5 bis 10 cm, ist ein unterer Abweisestreifen 7 ebenfalls am Träger 2 angebracht, r. B. mittels Nieten 8. der nur schwach geneigt ist und weiter absteht als der obere h> Abweisestreifen 6. Zwischen den beiden Abweisestreifen 6 und 7 ist ein Isoliermaterialstreifen 10 und sind auf diesem ;>.r! blanke Leiter 11 und 12 parallel zur Langserstreckung des Trägers 2 und der beiden
Der Schutzzaun umfaßt mehrere vertikale in den Boden bzw. das Erdrsich 1 eingesteckte piattenförmige Träger 2. die zusätzlich mittels durch durch Winkel 32 gesteckte Stifte oder Htringe 4 gesichert sind. Längs der Seiten des Beets wird jeweils ein Träger 2 oder werden mehrere Träger 2 aneinanderstoßend verwendet. Am oberen Rand des Trägers 2 ist ein einen spitzen Winkel mit diesem einschließender, weit abstehender Abweisestreifen 6 angebracht, an dem Regenwasser gut ablaufen kann. In einem gewissen Abstand, z. B. 5 bis 10 cm, ist ein unterer Abweisestreifen 7 ebenfalls am Träger 2 angebracht, r. B. mittels Nieten 8. der nur schwach geneigt ist und weiter absteht als der obere h> Abweisestreifen 6. Zwischen den beiden Abweisestreifen 6 und 7 ist ein Isoliermaterialstreifen 10 und sind auf diesem ;>.r! blanke Leiter 11 und 12 parallel zur Langserstreckung des Trägers 2 und der beiden
Abweisestreifen 6 und 7 vorgesehen. Der Abstand dieser beiden Leiter It und 12 betragt vorzugsweise I
bis 2 cm, damit sie von Schnecken überbrückt werden können. Zur Stromversorgung dient eine über Kabel
angeschlossene Niederspanniingsquelle 13, die im einfachsten Fall eine Taschenlampenbatterie enthalten
kann.
Ferner ist auf der dem Beet zugewandten Seite jedes Trägers 2 ein weiterer Abweisestreifen 15 vorgesehen,
der gemeinsam mil dem äußeren unteren Abweisestreifen 7 mittels der Nieten 8 am Träger angebracht sein
kann. Dieser Abweisestreifen 15 übernimmt die zusätzliche Funktion. Auflagefläche für eine Heetabdekkung
16 in Form einer Wellplatte zu sein.
Statt mit Nieten 8 können alle Teile auch miteinander verschraubt werden, wobei nichtrostende Schrauben
und Flügelmuttern zur leichteren Demontage bevorzugt werden.
Claims (5)
1. Schutzzaun für Gartenbeete oder Gartenanlagen gegen kriechende Schädlinge, insbesondere
Schnecken, mit um das Beet aneinandergrenzend verlegbaren vertikalen plattenförmigen Trägern, die
zwei parallele, horizontale, gegeneinander isolierte
blanke Leiter in von den Schädlingen gleichzeitig berührbarem Abstand aufnehmen, die jeweils an
einen Pol einer Niederspannungsquelle, insbesondere Batterie oder Akkumulator, angeschlossen werden, und ober- und unterhalb der Leiter je einen
abstehenden Schutzvorsprung aufweisen, von denen wenigstens der obere einen spitzen Winkel mit dem
Träger einschließt, dadurch gekennzeichnet, daß beide Schutzvorsprünge als weit abstehende Abweisestreifen (6, 7) ausgebildet sind, von
denen der untere Abweisestreifen (7) weiter als der obere absteht.
2. Schutzzaun nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Abweisestreifen (6) mit dem
Träger (2) einstückig ist
3. Schutzzaun nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abweisestreifen (6,7,15) mit dem
Träger (2) mittels nichtrostender Schrauben und Flügelmuttern verbunden sind.
4. Schutzzaun nach einem der Ansprüche I bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der untere Abweisestreifen (7) etwas nach unten geneigt ist.
5. Schutzzaun nach einem der Ansprüche I bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der den Abweisestreifen (6, T) abgewandten Seite des Trägers (2)
ebenfalls ein Abweistitreifep '15) angebracht ist.
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ID=6128941
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