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Titel: Ladekorb für Gabellader"
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"ladekorb für Gabeliader" Die Erfindung bezieht sich auf motorisch
heb-, senk- und kippbare Ladekörbe, die mit der Ladegabel eines Gateladers verbunden
sind.
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Bei Schleppern mit Frontladevorrichtungen ist es bekannt, anstelle
einer herkömmlichen ladeschaufel (mit geschlossener Bodenfläche, geschlossenen Seitenwänden
und geschlossener Rückwand) eine korbartige Schaufel zu verwenden, die an der Bodenfläche,
an der Rückseite und an den Seitenflächen offen ist. Derartige ladekörbe werden
beispielsweise zum Verladen von Zuckerrüben verwendet, wobei die Rüben mit dem ladekorb
vom Boden aufgenommen und auf einen bereitgestellten Wagen befördert bzw. angekippt
werden.
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Die an den Rüben haftende Erde kann dabei zwischen den Stäben des
Ladekorbes hindurchfallen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß beim Verladen von
Rüben mit derartigen bekannten korbartigen Schaufeln die Rüben nicht in dem erwünschten
oder geforderten Maße von anhaftender Erde befreit werden, sondern daß das an den
Rüben verbleibende Erdreich weitgehend zwischen den Rüben im tadekorb verbleibt
und damit in den Verladewagen befördert wird.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen derartigen, an sich bekannten
Ladekorb bzw. Rübenkorb so auszugestalten und zu verbessern, daß die vom Boden aufgenommenen
Rüben bis zu ihrer übergabe an den Transportwagen erheblich besser gereinigt werden
als bisher, so daß die von dem Ladekorb in den Transportwagen gekippten Rüben einen
wesentlich geringeren Bestandteil an Erdreich aufweisen als dies bei bisher bekannten
liadekörben der Fall ist.
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Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß mindestens eile
des Bodens des Ladekorbes relativ zur Bodenfläche beweglich ausgebildet sind. Vorzugsweise
besteht der Boden dabei aus einer Anzahl von parallel zueinander verlaufenden, im
Abstand voneinander angeordneten Walzen, deren Drehachse senkrecht zur Schaufellängsachse
verläuft und die motorisch angetrieben sind.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Der mit vorliegender Erfindung angestrebte und erzielte Reinigungseffekt
wird dadurch erzielt, daß die Rüben unmittelbar be-im Aufnehmen und während des
Anhebens bis zum Übergeben und Abkippen in einen Transportwagen oder dergl. durch
den beweglichen Boden in Bewegung versetzt werden, so daß das an den Rüben anhaftende
Erdreich von den Rüben gelöst wird und durch die zwischen jeweils zwei benachbarten
Walzen gebildeten Spalte nach unten fallen kann. Die Art der Bewegung, die der Boden
des ladekorbes ausführt, hängt im wesentlichen von dem zu behandelnden Gut ab. So
kann der Boden z.B.
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gitterartig ausgebildet sein und eine Hin- und Herbewegung ausführen
oder umlaufend angetrieben sein. Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
bei der der Ladekorb als Rübenkorb zum Verladen von Zuckerrüben verwendet wird,
hat es sich als besonders zweckmäßig herausgestellt, den Boden aus angetriebenen,
parallel zueinander verlaufenden Walzen auszugestalten, die alle in der gleichen
Richtung angetrieben sind und bei denen der Spalt zwischen zwei benachbarten Walzen
etwa eine Breite von 5 cm hat, so daß verhindert wird, daß die Zuckerrüben hindurchfallen,
daß aber das an den Rüben anhaftende Erdreich durch die Bewegung, in die die Rüben
versetzt werden, ohne weiteres durch diese Spalte nach unten aus dem Ladekorb herausfallen
kann. Die angetriebenen Walzen haben vorzugsweise zusätzliche Mittel auf ihrer Oberfläche,
die den Bewegungs- und Reinigungseffekt erhöhen, z.B. eine Bewegung der Rüben auch
in seitlicher Richtung bewirken.
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Für die spezielle Anwendung der Erfindung auf das Verladen von Zuckerrüben
hat es sich ferner als zweckmäßig herausgestellt, die Rückseite des ladekorbes wannenförmig
auszubilden, so daß beim A-nheben des ladekorbes und beim Verfahren (bei dieser
Bewegung wird der Ladekorb etwas nach hinten gekippt) das aufgenommene Gut nach
hinten gegen die Rückwand rollt und die Rückwand zum Teil die Funktion der Bodenwand
übernimmt. Des-halb wird vorgeschlagen, die Rückwand im Vergleich zu bekannten Ladekörben
höher zu ziehen und der Rückwand selbst die Form einer Wanne zu geben.
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Nachstehend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung anhand
eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigt: Fig. 1 in schematischer Seitenansicht
einen Ladekorb mit der erfindungsgemäßen Einrichtung, und Fig. 2 in schematischer
Darstellung eine Aufsicht auf den Ladekorb nach Fig. 1.
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Ein ladekorb 1, wie er im Prinzip als Rübenkorb bereits bekannt ist,
ersetzt eine herkömmliche Iadeschaufel eines Gabelladers und wird von dessen Gabelarmen,
die schematisch mit 2 angedeutet sind, kippbar aufgenommen. Der ladekorb 1 weist
eine Bodenfläche 3 und eine gewölbte Rückseite 4 auf. Herkömmliche Rübenkörbe sind
so ausgebildet, daB ihr Boden und die Rückfläche parallel zum Rahmen des Ladekorbes
verlaufende, im ibstand voneinander versetzte Stäbe besitzen, deren Abstand so groß
gewählt ist, daß das zu ladende Gut nicht durchfällt, daß aber (im Falle der Verwendung
als Rübenkorb) das an den Rüben haftende Erdreich zwischen den Stäben nach unten
fallen kann. Die Seitenflächen sind ebenfalls durch Stäbe oder durch Gitter abgedeckt,
damit beim Anheben des ladekorbes das aufgenommene Gut nicht seitlich herausfallen
kann.
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Gegenüber derartigen bekannten Ladekörben bzw. Rübenkörben ist der
Erfindungsgegenstand so ausgebildet, daß der Boden des Korbes keine derartigen stationären
Stäbe aufweist, sondern daß lediglich die Rückwand aus derartigen Stäben in an sich
bekannter Weise gebildet ist. Die Rückwand ist aber bei der erfindungsgemäßen Einrichtung
höher gezogen, so daß der Abstand des höchsten Punktes 5 des Korbes vom Boden wesentlich
größer ist als bei bekannten Körben; des weiteren ist die Rückwand torbogenförmig
gekrümmt, so daß der höchste Punkt 5 der Rückwand einen verhältnismäßig großen Abstand
von der hintersten Begrenzung der Rückwand aufweist, damit die Rückwand bei gekipptem
Korb als Wanne dienen kann.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Einrichtung besteht insbesondere
darin, daß der Boden 3 des ladekorbes 1 aus parallel zueinander und im Abstand voneinander
angeordneten, sich von der einen Seitenwand zur gegenüberliegenden erstreckenden
Walzen 6, 6', 6't, ... gebildet ist, die gemeinsam von einem an dem Ladekorb 1 befestigten
Antriebsmotor 7 angetrieben sind. Der Antriebsmotor 7 ist zweckmäßigerweise ein
Ölhydraulikmotor, der von dem (nicht dargestellten) Schlepperfahrzeug des Gabelladers
angetrieben und gesteuert ist. Die Antriebsübertragung vom Motor 7 zu den einzelnen
Walzen 6, 6', 6" erfolgt über Ketten, Zahnräder oder dergl.
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mechanisches Getriebe. Der Antrieb kann einseitig oder beidseitig
ausgelegt sein. Der Antriebsmotor 7 ist ölhydraulisch vom Schlepper aus sowohl einschaltbar
als auch umschaltbar, so daß die laufrichtung der einzelnen Walzen 6, 6', 6", ...
reversibel ist. Diese Reversierbarkeit ist unter anderem zweckmäßig, um zu verhindern,
daß zwischen zwei benachbarte Walzen eingeschQssenes Gut, Erdreich oder dergl. die
Drehung der Walzen sperrt. Durch Reversieren kann dieses eingeschlossene Teil, das
nach unten nicht durchtreten kann bzw. den Spalt zwischen den Walzen verstopfen
würde, in entgegengesetzter Richtung nach oben bewegt werden.
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Die einzelnen Walzen 6, 6', 6 " , ... sind in weiterer Ausgestaltung
der Erfindung mit auf ihrer an sich glatten Oberfläche aufgebrachten Erhebungen
10, 11 versehen, die beispielsweise als spiralförmig von einem Ende der Walze zum
anderen verlaufende linien ausgebildet sind, die z.B. dreieckförmigen Qaerschnitt
haben können. Diese Erhebungen 10 bzw. 11 verlaufen bei benachbarten Walzen in entgegengesetzter
Richtung, d.h., daß der Verlauf der Spiralförm bei zwei benachbarten Walsen jeweils
zwar mit gleicher Steigung aber mit unterschiedlichem Vorzeichen vorgesehen ist.
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Dies trägt dazu bei, daß das aufgenommene und zu reinigende Gut nicht
nur in der längsachse des Ladekorbes zwangsweise bewegt wird, sondern auch in der
Querachse, so daß der Reinigungseffekt entscheidend verbessert wird. Anstelle derartiger
spiralförmiger und kontinuierlich ver)aifender Erhebungen 10, 11 können die Erhebungen
auch unstetig, z.B. noppenartig oder dergl. ausgebildet sein.
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Am vorderen Ende des Bodens 3 des Ladekorbes ist, vorzugsweise in
derEbene der Walzenachsen,ein Träger 12 vorgesehen, der vorzugsweise Teil des Rahmens
des ladekorbes 1 ist An diesem Träger sind Aufnahmeelemente 13 vorgesehen, die beim
Einfahren des Ladekorbes in den Guthaufen den schonenden ffbertritt des Gutes in
den ladekorb 1 vereinfachen. Die Aufnahmeelemente 13 wie der Träger 12 können stationär
ausgebildet sein, können jedoch wahlweise auch beweglich ausgebildet oder angetrieben
sein, um die Aufnahme zu verbessern, was im wesentlichen von der Art des auf zunehmenden
Gutes abhängt.
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Unter der Bezeichnung "Gabellader", wie sie in den vorliegenden Unterlagen
verwendet wird, wird eine landwirtschaftliche Lademaschine, z.B. ein Frontlader
oder Hecklader verstanden, der in der Regel mit dem Schlepper verbunden und vom
Schlepper aus steuerbar ist.